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VERGABEBEDINGUNGEN WBD – AöR BAULEISTUNGEN (sonstige Verfahren nach § 75a GO NRW, VOB/B und VOB/C)
Inhalt
- Vergabeunterlagen und Vergabeplattform ............................................................... 2 1.1 Vergabeverfahren / Rechtsgrundlage ................................................................ 2 1.2 Erstellung und Einreichung der Angebote ......................................................... 2 1.2.1 Sprache....................................................................................................... 2 1.2.2 Elektronische Einreichung von Angeboten .................................................. 2 1.2.3 Berichtigung des Angebots ......................................................................... 3 1.2.4 Vordrucke / Leistungsverzeichnis ................................................................ 3 1.2.5 Fristgerechter Eingang ................................................................................ 3 1.2.6 Angaben und Nachweise ............................................................................ 3 1.2.7 Änderungen des Angebots / Geschäftsbedingungen .................................. 3 1.2.8 Ausweisung von Geschäftsgeheimnissen ................................................... 4 1.2.9 Verwendung der Vergabeunterlagen ........................................................... 4 1.2.10 Entschädigung .......................................................................................... 4 1.3 Eignung und Nachweis der Eignung .................................................................. 4 1.3.1 Präqualifizierte Unternehmen ...................................................................... 4 1.3.2 Nicht präqualifizierte Unternehmen ............................................................. 4 1.4 Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Eignungsleihe) ........... 5 1.5 Ausführungsbestimmungen gemäß TVgG NRW ............................................... 5 1.6 Zuschlag / Wertung ........................................................................................... 5 1.7 Bieterinnen-/Arbeitsgemeinschaften .................................................................. 6 1.8 Nebenangebote ................................................................................................. 6 1.9 Preisangaben, Preisnachlässe, Preisermittlung ................................................ 6 1.9.1 Preisangaben .............................................................................................. 6 1.9.2 Preisnachlass .............................................................................................. 7 1.9.3 Angaben zur Preisermittlung; Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ......... 7 1.10 Zuschlags- / Bindefrist ..................................................................................... 7 1.11 Gleichwertigkeitsklausel ................................................................................... 7 1.12 Unklarheiten, Rechtsverstöße und Fragen ...................................................... 7
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VERGABEBEDINGUNGEN WBD – AöR BAULEISTUNGEN (sonstige Verfahren nach § 75a GO NRW, VOB/B und VOB/C)
- Vergabeunterlagen und Vergabeplattform Das Verfahren wird über einen Projektraum des Vergabemarktplatzes „Metropole Ruhr“ (www.vergabe.metropoleruhr.de) abgewickelt. Die Auftraggeberin stellt auf dem Vergabeportal „Metropole Ruhr“ sämtliche Unterlagen zu diesem Verfahren ein (einschließlich ggf. geänderter oder ergänzter Unterlagen). Die Bieterin/ Bietergemeinschaft hat sich darüber eigenverantwortlich fortlaufend zu informieren. Alle Bieterinnen erhalten einen kostenfreien Zugang zum Projektraum, in dem die Vergabeunterlagen hinterlegt sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal „Metropole Ruhr“.
1.1 Vergabeverfahren / Rechtsgrundlage Die ausgeschriebene Leistung wird im Rahmen eines sonstigen Verfahrens gemäß § 75a GO NRW vergeben. Je nach Bekanntmachung kommt insbesondere in Betracht:
• Sonstige öffentliche Ausschreibung • Sonstige beschränkte Ausschreibung • Sonstige Verhandlungsvergabe / freihändige Vergabe
Die konkret gewählte Vergabeart ist der Bekanntmachung und dem Formular „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes – Bauleistungen“ (VHB 211, Sonstiges Verfahren nach § 75a GO NRW) zu entnehmen.
Für den Auftrag gelten die Bestimmungen der VOB/B und der VOB/C. Die VOB/A findet keine Anwendung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Verhandlungsrunden durchzuführen oder den Zuschlag ohne Verhandlungen auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
1.2 Erstellung und Einreichung der Angebote
1.2.1 Sprache Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
1.2.2 Elektronische Einreichung von Angeboten Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal „Metropole Ruhr“ eingereicht werden. Zulässig sind • elektronische Angebote in Textform gemäß § 126b BGB, • elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur/Siegel oder • elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur/Siegel gemäß § 126a BGB.
Die anbietende Firma sowie die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, sind bei Angebotsabgabe zu benennen. Soweit vorgesehen, ist die geforderte Signatur bzw.
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VERGABEBEDINGUNGEN WBD – AöR BAULEISTUNGEN (sonstige Verfahren nach § 75a GO NRW, VOB/B und VOB/C) das geforderte Siegel zu verwenden. Das Hochladen der Angebote kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Übermittlung muss spätestens mit Ablauf der im Formular 211 genannten Angebotsfrist vollständig abgeschlossen sein.
1.2.3 Berichtigung des Angebots Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der Angebotsfrist in derselben Form wie das ursprüngliche Angebot elektronisch über das Vergabeportal einzureichen.
1.2.4 Vordrucke / Leistungsverzeichnis Für das Angebot sind die von der Auftraggeberin (AG) vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Soweit keine Vordrucke vorgegeben werden, hat die Bieterin diese selbst zu erstellen. Eine selbst gefertigte Vervielfältigung, Abschrift oder Kurzfassung ist – ausgenommen beim Leistungsverzeichnis – unzulässig. Anstelle des von der AG übersandten Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn die Bieterin den von der AG verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkennt.
Abschriften oder Kurzfassungen müssen: • die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in gleicher Reihenfolge und mit gleichen Nummern enthalten, • für jede Teilleistung Ordnungszahl, Menge, Einheit, Einheitspreis, Einheitspreis in Worten, Gesamtbetrag und Kurztext enthalten, • alle Überträge, Zwischensummen, Angebotssumme und alle geforderten Textergänzungen enthalten. • Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. Die Abschrift/Kurzfassung wird zusammen mit dem von der AG übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebotes.
1.2.5 Fristgerechter Eingang Das Angebot muss bis zum Ende der in der Auftragsbekanntmachung genannten Angebotsfrist elektronisch im Projektraum hinterlegt sein. Nicht fristgerecht oder in einer nicht zugelassenen Form eingereichte Angebote können ausgeschlossen werden.
1.2.6 Angaben und Nachweise Fehlende Erklärungen und Nachweise können auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer festgesetzten Frist nachgereicht werden. Werden sie nicht oder nicht fristgerecht nachgereicht, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
1.2.7 Änderungen des Angebots / Geschäftsbedingungen Das Angebot hat den Vergabeunterlagen zu entsprechen. Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen – außer an hierfür vorgesehenen Stellen – können zum Ausschluss des Angebots führen. Auch das Einreichen eigener, von den
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VERGABEBEDINGUNGEN WBD – AöR BAULEISTUNGEN (sonstige Verfahren nach § 75a GO NRW, VOB/B und VOB/C) Vergabeunterlagen abweichender Geschäftsbedingungen kann als Änderung der Vergabeunterlagen gewertet werden und zum Ausschluss führen. Das Angebot soll vollständig sein und sämtliche geforderten Preise sowie die in den Vergabeunterlagen verlangten Erklärungen und Angaben enthalten.
1.2.8 Ausweisung von Geschäftsgeheimnissen Die Bieterin wird aufgefordert, die Teile ihres Angebots, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, ausdrücklich als vertraulich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann im Falle eines behördlichen oder gerichtlichen Nachprüfungsverfahrens von einer Zustimmung zur Einsichtnahme durch andere Verfahrensbeteiligte ausgegangen werden.
1.2.9 Verwendung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR nicht statthaft. Werden keine Angebote abgegeben, sollen bereits ausgedruckte Unterlagen aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Datenschutzes vernichtet werden.
1.2.10 Entschädigung Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
1.3 Eignung und Nachweis der Eignung Die Eignung der Bieterinnen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) wird anhand der Eignungskriterien geprüft, die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen definiert sind. Bitte beachten Sie die dort genannten Mindestanforderungen (z. B. Referenzen, personelle und technische Kapazitäten).
1.3.1 Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung für die zu vergebende Bauleistung durch Angabe einer für die Auftraggeberin direkt abrufbaren und kostenfrei zugänglichen Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z. B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.), ggf. ergänzt um geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung wahlweise auch durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachweisen, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. In Teil IV der EEE darf sich die Bieterin nicht darauf beschränken, nur Abschnitt α auszufüllen.
1.3.2 Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot entweder
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VERGABEBEDINGUNGEN WBD – AöR BAULEISTUNGEN (sonstige Verfahren nach § 75a GO NRW, VOB/B und VOB/C) • die den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärungen zur Eignung (z. B. Formblatt 124) oder • eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise oder Bescheinigungen der zuständigen Stellen. In Teil IV der EEE darf sich die Bieterin nicht darauf beschränken, nur Abschnitt α auszufüllen. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1.4 Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Eignungsleihe) Beabsichtigt die Bieterin, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nachunternehmer) oder sich im Hinblick auf Fachkunde oder Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), sind diese Leistungen/Kapazitäten im Angebot zu benennen. Hierzu sind insbesondere folgende Formblätter zu verwenden: • Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233 VHB) • Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB) Die Eignung der anderen Unternehmen ist grundsätzlich im gleichen Umfang nachzuweisen wie die der Bieterin selbst. Die Auftraggeberin kann sich vorbehalten, den Einsatz bestimmter Nachunternehmer auszuschließen oder Änderungen nur mit Zustimmung zuzulassen. Auf gesondertes Verlangen hat die Bieterin nachzuweisen, dass ihr die Kapazitäten der anderen Unternehmen im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärungen, Formblatt 236 VHB). Nimmt die Bieterin im Rahmen einer Eignungsleihe Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, müssen diese Unternehmen gemeinsam mit der Bieterin für die Auftragsausführung haften (Haftungserklärung zusammen mit der Verpflichtungserklärung abzugeben). Sofern die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen einer Bieterinnen-/Arbeitsgemeinschaft erfolgt, gelten im Übrigen die Ausführungen unter Abschnitt 1.7.
1.5 Ausführungsbestimmungen gemäß TVgG NRW Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) davon abhängig gemacht, dass die Auftragnehmerin bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des TVgG NRW einhält. Diese sind den Vergabeunterlagen beigefügt und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
1.6 Zuschlag / Wertung Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.
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VERGABEBEDINGUNGEN WBD – AöR BAULEISTUNGEN (sonstige Verfahren nach § 75a GO NRW, VOB/B und VOB/C) Die Wertung erfolgt nach den in der Bekanntmachung, im Formular 211 sowie ggf. einer gesonderten Anlage „Zuschlagskriterien“ benannten Zuschlagskriterien (z. B. Preis, Qualität, Termine, Konzept) und deren Gewichtung. Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe erhalten ggf. einen Bonus entsprechend den in den Vergabebedingungen genannten Vorgaben. Der Nachweis ist mit dem Angebot zu führen.
1.7 Bieterinnen-/Arbeitsgemeinschaften Die Bildung von Bieterinnen-/Arbeitsgemeinschaften ist zulässig. Die Bieterinnen-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung in Textform aller Mitglieder abzugeben, in der • die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, • alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vertrages benannt wird, • bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, • die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Hierfür ist das Formblatt 234 (Erklärung Bietergemeinschaft) zu verwenden. Es ist in der Regel unzulässig, wenn eine Bieterin für dieselbe ausgeschriebene Leistung mehrere Angebote abgibt, z. B. als Einzelbieterin und gleichzeitig als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften.
1.8 Nebenangebote Nebenangebote sind nur zulässig, wenn dies in der Bekanntmachung ausdrücklich vorgesehen ist. Die konkrete Zulässigkeit und etwaige Bedingungen (z. B. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot) werden in der Bekanntmachung und im Formular 211 wiedergegeben.
1.9 Preisangaben, Preisnachlässe, Preisermittlung 1.9.1 Preisangaben Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer (netto) anzugeben; der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes gesondert auszuweisen. Sämtliche geforderten Einheitspreise und Gesamtpreise sind in dem von der AG bereitgestellten Leistungsverzeichnis oder in der zugelassenen Abschrift/Kurzfassung (vgl. 1.2.4) anzugeben und mit Angebotsabgabe zu übermitteln.
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VERGABEBEDINGUNGEN WBD – AöR BAULEISTUNGEN (sonstige Verfahren nach § 75a GO NRW, VOB/B und VOB/C) 1.9.2 Preisnachlass Etwaige Preisnachlässe sind im Angebot eindeutig und nachvollziehbar zu vermerken.
1.9.3 Angaben zur Preisermittlung; Aufgliederung wichtiger Einheitspreise Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, sind mit dem Angebot einzureichen: • Angaben zur Preisermittlung gemäß Formblatt 221 – Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Formblatt 222 – Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (alternativ, je nach gewählter Kalkulationsart), • Ggf. Aufgliederung der Einheitspreise gemäß Formblatt 223.
1.10 Zuschlags- / Bindefrist Die Bieterinnen sind bis zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin (Bindefrist/Zuschlagsfrist) an ihr Angebot gebunden.
1.11 Gleichwertigkeitsklausel Soweit in den Leistungsbeschreibungen auf technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, europäische Normen, technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen oder andere technische Bezugssysteme) Bezug genommen wird, werden – auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ – gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Produkte aus anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland, die diesen technischen Spezifikationen entsprechen, werden als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit, gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
1.12 Unklarheiten, Rechtsverstöße und Fragen Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bieterinnen mitgeteilten und zugänglich gemachten Unterlagen bzw. Informationen nach Auffassung der Bieterin Unklarheiten oder verstoßen sie gegen geltendes Recht, hat die Bieterin die Auftraggeberin unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform über das Vergabeportal „Metropole Ruhr“ darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit angemessenem zeitlichem Vorlauf vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über das Vergabeportal „Metropole Ruhr“ an die Auftraggeberin zu richten. Die Auftraggeberin kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die kurz vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Antworten auf Bieterfragen werden allen Bieterinnen zeitgleich über den Projektraum auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellt und gelten mit Einstellung als zugegangen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Bei telefonischen oder E-Mail-Anfragen wird die Bieterin auf die Nutzung des Vergabeportals verwiesen, um eine sichere und transparente Kommunikation mit allen Bieterinnen zu gewährleisten.
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