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Leistungsverzeichnis
Ausführung von Stahlaußentreppen nach
den DIN Bestimmungen der VOB
Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg
Bauort WE 184
GGS Am Knappert (E).
Am Knappert 20
47269 Duisburg
Auftraggeber Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR,
im Namen und Rechnung für Stadt Duisburg -
Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI)
Schifferstraße 190
47059 Duisburg
Hinweis Damit eine in dem Vergabeverfahren geforderte Transparenz ermöglicht
wird, werden Rückfragen zu dem Leistungsverzeichnis ausschließlich
über das Vergabeportal gestellt und beantwortet.
Version: CalPro Form V1.16/18-11-16/Ha
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Besondere Vertragsbedingungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Baumaßnahme : WE 184, GGS Am Knappert (E),
Am Knappert 20, 47269 Duisburg
Gewerk Stahlaußentreppen
Leistung :
Nummer der Bestellanforderung :
1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
X am 19.10.2026
spätestens ---- Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
in der --. KW ----, spätestens am letzten Werktag dieser KW
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs.
2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
X am 30.11.2026
innerhalb von ---- Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn
in der --. KW ----, spätestens am letzten Werktag dieser KW
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist
1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
X vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende Einzelfristen
aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart
(§5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B):
----
----
ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:
----
----
Version: CalPro Form V1.3/20-10-13/Vo
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
2 . Vertragsstrafen
2.1 Überschreitung des Fertigstellungstermins
Bei schuldhafter Überschreitung des Fertigstellungstermins hat der AN als Vertragsstrafe für jeden Werktag
der Überschreitung an den AG zu zahlen:
0,3 % der sich aus der Schlussrechnung ergebenden Brutto-Abrechnungssumme je Werktag, ins-
gesamt jedoch nicht mehr als 5,0 % der sich aus der Schlussrechnung ergebenden Brutto-Ab-
rechnungssumme.
2.2 Überschreitung von Zwischenterminen (Einzelfristen)
Bei schuldhafter Überschreitung eines Zwischentermins (Einzelfrist) hat der AN als Vertragsstrafe für jeden
Werktag der Überschreitung an den AG zu zahlen:
0,3 % der Brutto-Abrechnungssumme der zugehörigen baulichen Leistungen je Werktag, insge-
samt jedoch nicht mehr als 5,0 % dieser Brutto-Abrechnungssumme. Hinweis: Bezugsgröße ist
der Teil der Brutto-Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringen-
den Leistungen entspricht.
2.3 Anrechnung und Höchstgrenze
Anrechnung: Fallen wegen ein und derselben Ablaufstörung sowohl eine Vertragsstrafe für die Nichteinhaltung
des Fertigstellungstermins als auch für die Nichteinhaltung einer Zwischenfrist an, wird die Vertragsstrafe für
die Zwischenfrist auf die Vertragsstrafe für die Fertigstellung angerechnet.
3 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
3.1 Stellung der Sicherheit
· Sicherheit für die Vertragserfüllung
Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer ab einer Net-
toauftragssumme von 250.000 Euro spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung eine Sicherheit in
Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme (exkl. Nachträge) zu leisten. Wird diese Sicherheit bis zu die-
sem Zeitpunkt nicht geleistet, behält der Auftraggeber einen Anteil von 5 % jeder Abschlagszahlung ein,
bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
· Sicherheit für Gewährleistungsansprüche
Zur Sicherung etwaiger Gewährleistungsansprüche hat der Auftragnehmer ab einer Nettoauftragssum-
me von 250.000 Euro eine Sicherheit in Höhe von 3 % der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme
im Anschluss an die vertragsgemäße Ausführung zu leisten. Wird diese Sicherheit nicht geleistet, be-
hält der Auftraggeber einen Anteil von 3 % jeder Abschlagszahlung und der Schlusszahlung ein, bis der
Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Beträgt die Nettoauftragssumme weniger als 250.000 Euro ist folgendes vereinbart:
Keine Sicherheit für Gewährleistungsansprüche vereinbart
X Zur Sicherung etwaiger Gewährleistungsansprüche wird eine Sicherheit in
Höhe von 3 % der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme vereinbart
Wird diese Sicherheit nicht geleistet, behält der Auftraggeber einen Anteil von 3 % jeder Abschlagszah-
lung ein, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Die Sicherheit wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben, wenn die bis dahin erhobenen
Ansprüche erfüllt sind.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Gewährleistungssi-
cherheit umgewandelt wird.
3.2 Art der Sicherheit
Die Parteien vereinbaren in Abweichung von Ziffer 8 der ZVB folgende Art der Sicherheit:
3.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Wirtschaftsbetriebe
Duisburg zu verwenden, und zwar für
· die Vertragserfüllung das Formblatt Bürgschaft 1,
· die Mängelansprüche das Formblatt Bürgschaft 2,
· vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das
Formblatt Bürgschaft 3:
Die Bürgschaft ist von einem
· in den Europäischen Gemeinschaften oder
· in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
· in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
· Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
· Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,
771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
· Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
· Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zu-
stimmung bindend.
· Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde
über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicher-
heit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückge-
geben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
4. Haftung (§10 VOB/B)
Entsteht bei der Ausführung von Bauleistungen ein Schaden, ist die Sachverhaltsermittlung unbedingt vor
dem Verlust von Beweismitteln (z.B. durch Baufortschritt) durchzuführen und zu dokumentieren. Der Auf-
tragnehmer ist verpflichtet, sich gegen Haftpflichtschäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des
Vertrages für die Dauer seiner Ausführungs- und Gewährleistungspflicht einschließlich etwaiger Nachun-
ternehmerleistungen entstehen können, in ausreichender Höhe zu versichern. Die Haftpflichtsumme muss
pro Schadensereignis mindestens betragen:
Personenschaden: 3,5 Mio Euro, abweichend hier: ____________________
Sachschaden: 0,5 Mio Euro, abweichend hier: ____________________
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis über die geforderten Versicherungssummen zu führen.
Die Kosten für die Versicherung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
5. Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäi-
sche Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifi-
kationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:
"oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Des Weiteren wird auf 1.4 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der WBD verwiesen.
6. Steuerabzug bei Bauleistungen
Entsteht bei der Ausführung von Bauleistungen ein Schaden, ist die Sachverhaltsermittlung unbedingt vor
dem Verlust von Beweismitteln (z.B. durch Baufortschritt) durchzuführen und zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug
auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01
01.01 Vorbemerkungen
Es gelten die Vorschriften:
DIN 18 335 Stahlbauarbeiten
DIN EN 1090 Fertigungsnorm Tragelemente Stahlbau
DIN 18 065 Gebäudetreppen
DIN 18 357 Beschlagarbeiten
DIN 18 360 Metallbauarbeiten
DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten
DIN ISO 1461 Feuerverzinkung
EuroCode 3
BauPVo Bauproduktenverordnung
Ausführungsvorschriften der Material-Hersteller sind genau zu beachten.
Alle Preise verstehen sich für fix und fertige, abnahmefähige Arbeiten, ein-
schließlich Lieferung aller Materialien und Ausführung aller Nebenarbeiten.
Alle Abdeckmaterialien sind einzukalkulieren. Besonders zu schützen sind be-
reits oberflächenfertige Bauteile wie Fassaden, Fenster und Türen, Glas, Innen-
bauteile, Hof- u. Wegeflächen usw.
Die bei den Arbeiten des Auftragsnehmers anfallenden Abfälle, Bauschutt, Ver-
packungsmaterialien und dergleichen, werden dessen Eigentum und sind rest-
los fach- und sachgerecht zu beseitigen. Die Transportwege sind sauber zu
halten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Schutt ordnungsgemäß, entsprechend
den gültigen Vorschriften und Auflagen in ihrer neuesten Fassung, zu entsor-
gen. Die Kosten für Transport und Entsorgung sind in die entsprechenden Posi-
tionen des LV einzurechnen. Bei Sondermüll sind Liefer- und Begleitscheine der
Schlussrechnung beizufügen!
Alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bezüglich Schutt- und Materialtrans-
porte sind mit der Leitung des Objektes, sowie mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle Maße am Bau eigenverantwortlich zu prüfen
und alle Bauteile hinsichtlich der Konstruktionseinzelteile mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
Insbesondere sind die Transportmöglichkeiten hinsichtlich der Größe der Bau-
elemente zu prüfen. Gegebenenfalls ist die geteilte Anlieferung und Koppelung
der Elemente vor Ort in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Feststellungen von unsachgemäß ausgeführten Arbeiten durch andere Hand-
werker sind der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
Details und Ausführungszeichnungen sind dem Architekten oder der Bauleitung
zur Genehmigung vorzulegen.
Alle Beschlagteile und Dichtungen sind erst nach dem letzten Anstrich und nach
Abruf durch die Bauleitung anzubringen. Die Beschläge sind dabei zu prüfen
und gangbar zu machen.
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
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Insbesondere wird auf die Sicherheitsvorschrift der Berufsgenossenschaft hin-
gewiesen, die genau einzuhalten sind.
Der Bauleiter des Auftragnehmers ist bis zur Fertigstellung der gesamten Arbei-
ten in Abwesenheit der Bauleitung des Auftraggebers der verantwortliche Bau-
leiter auf der Baustelle. Die Vertretung erfolgt automatisch, sobald der Bauleiter
des Auftraggebers nicht auf der Baustelle anwesend ist.
Der bauleitende Facharbeiter der Baustelle, darf während der Bauzeit nicht ge-
wechselt werden. Er hat die Baustelle so lange zu betreuen, bis die letzten Ar-
beiten (auch Restarbeiten) fertig ausgeführt sind. Ein Wechsel des Bauleiters
darf nur mit Genehmigung der Bauleitung erfolgen.
Der Auftragnehmer darf keine Leiharbeiter (Arbeiter ohne Lohnsteuerkarte und
Sozialversicherungsbeiträge) beschäftigen. Für an Subunternehmer weitergege-
bene Arbeiten gilt die gleiche Nachweispflicht.
Soweit Leistungen bei den einzelnen Positionen anfallen, die nicht besonders
beschrieben sind, aber zur normalen fachgerechten und fertigen Ausführung ei-
ner Arbeit erforderlich sind, werden diese als selbstverständlicher Bestandteil ei-
ner Leistungsbeschreibung angesehen. Solche Leistungen sind also in die Kal-
kulation mit einzubeziehen.
Für die Arbeiten erforderlicher Strom und Wasser kann aus den vorhandenen
Anschlüssen kostenfrei entnommen werden.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung durchgeführt
werden und werden auch nur nach Vorlage des Nachweises anerkannt.
Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle besenrein zu hinterlassen.
Bei Arbeiten an Schulgebäuden dürfen Pausenhöfe grundsätzlich bei Schulbe-
ginn, in den Pausenzeiten und bei Schulschluss nicht mit Kraftfahrzeugen be-
fahren werden. Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren von Pausenhöfen auf
das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, d. h. die Fahrten sind auf die
Fälle zu beschränken, in denen schwere Materialen oder Geräte vor Ort benö-
tigt werden.
Um eine Störung des Schulbetriebes so gering wie möglich zu halten, sind Ar-
beiten, die mit erheblichem Lärm verbunden sind, Bohrarbeiten etc., während
der Pausen oder nach Schulschluss durchzuführen.
ERGÄNZENDE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (EZV)
AUSFÜHRUNGS - / VERGABEBEDINGUNGEN
Das Einheitspreisabkommen bezieht sich auf sämtliche Leistungen hinsichtlich
der zu erbringenden Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen sowie für Leis-
tungen bei Erweiterungsbauten usw., im Rahmen der jeweils vorgegebenen
Höchstbeauftragungssummen.
Ergänzend zur VOB Teil B und C sowie den Vertragsbedingungen gelten alle
einschlägigen Normen, Vorschriften, Richtlinien / Verarbeitungsrichtlinien, Güte-
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
bestimmungen usw., welche sich auf das vorgesehene Material und dessen
Verarbeitung beziehen.
Weiterhin gelten die Regeln der Technik, nach dem neuesten Stand, unter Zu-
grundelegung der DIN-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung; Beach-
tung und Umsetzung dieser Regeln und Bestimmungen in die Praxis werden als
bekannt vorausgesetzt.
Vorschriften, Merkblätter, Richtlinien, Empfehlungen usw., auch der jeweiligen
Produkthersteller, welche sich auf das angebotene Material und dessen Verar-
beitung beziehen, werden Vertragsbestandteil.
Alle Veröffentlichungen jeweils in gültiger und neuester Fassung.
Mit den Arbeiten muss unverzüglich begonnen werden (Reaktionszeit max. 1
Werktag) und nach Anweisung des Auftraggebers fortlaufend und ohne Unter-
brechung ausgeführt werden.
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten, bei dem Nutzer/ Mieter etc.
am Objekt/ Liegenschaft anzumelden.
Auf den Betrieb des Auftraggebers ist in jeder Hinsicht Rücksicht zu nehmen.
Dies gilt auch für eine zeitweilige Verstärkung oder Reduzierung des Personal-
einsatzes. Die Arbeiten sind an Werktagen auszuführen, sofern sie nicht aus
betrieblichen Gründen während der Nacht, an Samstagen, Sonn- und Feierta-
gen ausgeführt werden müssen.
Die Arbeitsstellen sind bei Beendigung der Arbeiten - falls gewünscht auch täg-
lich - zu säubern.
Die örtlich angetroffenen Bauteile bzw. sonstigen bauseitigen Vorleistungen sind
vom Auftragnehmer auf ihre Eignung für die auszuführenden Arbeiten zu prüfen.
Beanstandungen sind rechtzeitig vor Arbeits- / Montagebeginn dem Auftragge-
ber mitzuteilen. Eventuell zusätzliche Forderungen die aus Unterlassung herrüh-
ren werden nicht anerkannt.
Der Auftragnehmer vergibt alle Bauleistungen in seinem Namen sowie für eige-
ne Rechnung. Der Auftragnehmer hat im Verhältnis zum Auftraggeber für Hand-
lungen, Unterlassungen, Leistungen und Lieferungen von Subunternehmern
derart zu haften, als wenn er selbst gehandelt, unterlassen, geleistet oder gelie-
fert hätte.
Ein eventueller Sub- bzw. Nachunternehmereinsatz bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber über geschlos-
sene Verträge, wenn er Leistungen auf Subunternehmer bzw. Dritte überträgt.
Der Auftraggeber kann die Zustimmung zum Einsatz von Subunternehmern ver-
weigern.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestim-
mungen nicht. Ist eine Bestimmung unwirksam kann jeder Vertragspartner ver-
langen, dass an dieser Stelle eine neue und gültige Bestimmung, die dem ur-
sprünglichen wirtschaftlichen Zweck entspricht, vereinbart wird.
EINHEITSPREISE
Mit den Einheitspreisen des Angebotes sind alle Leistungen, die zur abnahmefä-
higen Abwicklung der Arbeiten erforderlich sind, abgegolten, auch wenn die
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Leistungen nicht einzeln und detailliert in den Positionstexten aufgeführt sind.
Die Einheits- bzw. Angebotspreise des Bieters beinhalten die Lieferung und Ver-
arbeitung aller notwendigen Materialien einschließlich Transport, Transportein-
richtung, Gerät usw.
Sämtliche Leistungen, wie in den Einzelpositionen beschrieben, umfassen auch
die Lieferung der dazugehörenden Stoffe und Bauteile, das Abladen, Transpor-
tieren, Lagern und den Einbau auf der Baustelle.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil,
Baustoff und Abmessung, gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis
zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Tech-
nik sowie der gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften, als beschrieben.
Wenn im Positionstext eine Dokumentation gefordert wird, ist diese separat auf
Anforderung zu erstellen bzw. vorzulegen.
In den Einheitspreisen sind auch die An- und Abfahrtszeiten enthalten und kön-
nen nicht separat berechnet werden.
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung in der Leistungs-
beschreibung zur vertraglichen Leistung gehören und die nicht besonders ver-
gütet werden, sofern diese an anderer Stelle nicht ausdrücklich anders erwähnt
sind, siehe auch ATV DIN 18299.
VERGÜTUNG
Stunden- bzw. Tagelohnarbeiten werden in der Regel nur anerkannt, wenn der
Auftraggeber vor Ausführungsbeginn - zugestimmt hat. Die vom Auftraggeber
bzw. seinem Beauftragten anerkannten Tagelohnzettel gelten lediglich als Be-
scheinigung das die Leistung erbracht wurde, nicht als Abnahme im Sinne der
VOB, Teil B, § 12. Der Auftraggeber kann auch bei unterschriebenen Tagelohn-
zetteln jederzeit ein Aufmaß der erbrachten Leistungen verlangen.
Stellt sich bei späterer Prüfung heraus, dass im Stundenlohn bescheinigte Leis-
tungen bereits zu anderen Vertragsleistungen oder deren Nebenleistungen ge-
hören, so werden sie nicht als Stundenlohnarbeiten vergütet, selbst wenn die
Stundenlohnzettel durch den Auftraggeber anerkannt bzw. unterschrieben wur-
den.
Für die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr messbaren bzw. nachvollzieh-
baren Leistungen des Auftragnehmers sind rechtzeitig örtliche Aufmaße zu be-
antragen und gemeinsam mit dem Auftraggeber durchzuführen, ansonsten be-
steht kein Vergütungsanspruch.
Für im Tagelohn beauftragte Leistungen wird kein Einsatz von höherwertigem
bzw. qualifizierterem Personal vergütet, als für die Durchführung der Arbeiten
erforderlich ist.
TERMINE
Die Erd- und Fundamentarbeiten müssen innerhalb der Herbstferien (19.–
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23.10.2026) abgeschlossen werden.
Die Ausführung und Montage der Treppe hat nach Rücksprache mit dem Bau-
herrn im November 2026 zu erfolgen.
01.01 Vorbemerkungen xxxxxxxxxxxx
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01.02 Planunterlagen
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01.02 Planunterlagen xxxxxxxxxxxx
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01.03 Baustelleneinrichtung
Zusätzliche technische Vorbemerkungen:
Es gelten alle das Gewerk betreffenden Normen, in Ihrer jeweils gültigen Fas-
sung.
01.03.001 Baustelleneinrichtung
Baustelle Einrichten, Räumen, An- und Abtransport aller Gerätschaften und
Kleingeräte für die Durchführung der gesamten Abbruch- und Aushub- Baugru-
benarbeiten.
Liefern und Vorhalten von Transportmitteln, Kleinstgeräten, Aufbruch- und Ab-
bruchhammer, Trennschneidergeräten, Handwerksgeräten wie Schüppe, Spa-
ten, Spitzhacke, Schubkarre , etc.
Die BE muss für die gesamte Baumaßnahme vorgehalten und gesichert wer-
den.
Vorhaltezeit : 12-Wochen
psch ....................
01.03.002 Bauzaun aufstellen, sichern und vorhalten
Bauzaun aufstellen, sichern uund vorhalten
Den Baustellenzaun, als Baugruben-Sicherheitszaun, dreiseitig liefern, aufstel-
len , warten und unterhalten während der gesamten Bauphase.
Bauzaun-Basic, Höhe 2,00m , MW 300/100, Standrohre mind. D = 40mm, mit
zusätzlichen Verbindungsschellen zur Absicherung und Verschließung, inkl.
Bauzaunfüße aus Beton mit
6 Aufnahmen, ca. 36kg/Fuß, komplett aufstellen, ausrichten und sichern.
Vorhaltezeit : 12-Wochen
Für die rechte Treppe einseitige Aufstellung des Bauzauns zwischen den beiden
Gebäuden.
Für die linke Treppe zweiseitige Aufstellung des Bauzauns bis zur Grundstücks-
grenze.
40 lfdm .................... ....................
01.03.003 Standzeitverlängerung Bauzaun
Standzeit Verlängerung für den Bauzaun der vorsteh. Position,
über die Grundstandzeit hinaus.
12 Wo .................... ....................
01.03.004 Bautoilette
Baustellentoilette
Übertrag: ....................
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Übertrag: ....................
Baustellentoilette für die gesamte Bauzeit (6 Wochen) vorsehen und vorhalten.
1 St .................... ....................
01.03 Baustelleneinrichtung ....................
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01.04 Tiefbau- und Gründungsarbeiten
ERDARBEITEN ABBRUCH
01.04.001 Rückbau der vorhandenen Fahrradständer
Rückbau der vorhandenen Fahrradständer im Bereich des geplanten Treppen-
anbaus (siehe Bilder im Anhang).
Zwischenlagerung auf der Baustelle und anschließender Wiederaufbau.
Ergänzung von Pfosten und Fundamentpunkten nach Bedarf.
1 St .................... ....................
01.04.002 Betonsteinpflaster, aufnehmen und lagern
Betonsteinpflaster, aufnehmen und lagern
Vorhandenen Betonsteinpflasterbelag aufnehmen und für den späteren Wieder-
einbau fachgerecht lagern.
Die Aufnahme umfasst den Betonsteinpflasterbelag einschließlich Unterbau,
Tragschicht und Bettungsmaterial.
Gesamt-Aufbauhöhe: bis ca. 40 cm.
Rechteckpflaster:
Pflasterstärke: ca. 6 bis 8 cm
Abmessung Pflaster: ca. 10 / 20 cm.
Abgerechnet wird nach m²-Bodenfläche.
50 m² .................... ....................
ERDARBEITEN
01.04.003 Abtrag des Oberbodens bis ca. 30 cm Tiefe im gesamten Arbeitsbereich.
Abtrag des Oberbodens bis ca. 30 cm Tiefe im gesamten Arbeitsbereich.
Inkl. Aufnahme, Laden, Abtransport und fachgerechter Entsorgung.
60 m³ .................... ....................
01.04.004 Boden / Auffüllungen für Baugruben, lösen und laden, bis zu 1 m
Boden / Auffüllungen für Baugruben, lösen und laden, bis zu 1 m
Boden / Auffüllungen DIN 18 300 für Baugruben
im Bereich der Außentreppe profilgerecht lösen, laden und abtransportieren,
Aushub nach Abtrag des Oberbodens,
Aushubtiefe bis ca. 1 m.
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Lagerstelle.
Bodenklassen:1 - 5,
Übertrag: ....................
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Übertrag: ....................
LAGA Z0 nach TR LAGA
72 m³ .................... ....................
01.04.005 Zulage für Bodenabfuhr LAGA Z 2
Zulage für Bodenabfuhr LAGA Z 2
nach TR LAGA.
zu den vorsteh. Positionen.
72 m³ .................... ....................
01.04.006 Bestandspflaster wieder Einbauen
Bestandspflaster wieder Einbauen
Betonsteinpflaster im Bereich der rechten Treppe wieder einbauen, inklusive
Unterbau, Bodenverdichtung, etc.
50 m² .................... ....................
01.04.007 Betonsteinpflaster als Filterstein 20/10/8 cm, naturgrau
Betonsteinpflaster aus Filtersteinen
Für die linke Treppe: Bereich unterhalb der Treppe sowie den anschließenden
Weg bis zum Asphalt mit Betonsteinpflaster herstellen.
Typ: Betonsteinpflaster, ungefast
Format: Rastermaß 20/10/8 cm
Farbe: naturgrau
Verband Ellenbogenverband
Die Erstellung des Planums ist mit einzukalkulieren.
Das Verlegen erfolgt nach DIN 18318 auf einem 35 cm dickem Pflasterbett,
in kornabgestuftem Hartgesteinedelsplitt der Körnung 2,5 mm oder 1,3 mm.
Die Fugen sind mit einem geeigneten Sand (Splitt) zu verfüllen und einzu-
schlämmen,
anschließend ist die gesamte Pflasterfläche zu säubern.
Die Filterstabilität zwischen Fugen- und Bettungsmaterial sowie gegenüber dar-
unterliegenden Schichten ist sicherzustellen.
Auf die Einhaltung der 3-5 mm Fuge ist zu achten.
Die Versickerungsfähigkeit ist mit einem entsprechenden Gutachten zu belegen.
Die Bemessungsregenspende von 270 l(s x ha) ist zu berücksichtigen
Abrütteln mit vulkolanbeschichteter Rüttelplatte,
liefern und einbauen.
50 m² .................... ....................
FUNDAMENTE
01.04.008 Fundamente Stützen Treppenanlage
Fundamente Stützen Treppenanlage
Gründung nach statischer Erfordernis,
Stahlbeton, inkl. Schalung und Stahl,
incl. Ausgießen der Fundamente nach den Stahlbauarbeiten falls erforderlich.
Oberkante Fundament ca. 30 cm unter Oberkante Geländeniveau zur Einpflas-
terung.
Oberfläche horizontal abziehen.
Übertrag: ....................
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Inkl. Bodenaushub (Bodenklasse 3 bis 4), Boden fachgerecht entsorgen.
psch ....................
01.04.009 Fundamente für Zugangsschutzkonstruktion
Fundamente für Zugangsschutzkonstruktion
Betonfundamente (BxLxT) ca. 40/40/50 cm,
Ausschachtung für Fundamente: Tiefe ca. 1,10 m ab OK-Gelände,
Oberkante Fundament ca. 30 cm unter Oberkante Geländeniveau zur Einpflas-
terung,
inkl. Bodenaushub (Bodenklasse 3 bis 4), Boden fachgerecht entsorgen,
Beton C20/25 fachgerecht einbringen,
Oberfläche horizontal abziehen.
Einschl. aller Nebenarbeiten.
20 St .................... ....................
01.04 Tiefbau- und Gründungsarbeiten ....................
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01.05 Fluchttreppenanlagen
AUßENTREPPENANLAGEN
Funktion:
Nottreppenanlagen ( 2. Baulicher Rettungsweg - Fluchttreppe)
Technische Anforderungen:
Alle Oberflächen werden allseitig feuerverzinkt, gemäß DIN- ISO EN 1461, örtli-
che Verschraubung mit verzinkten Schrauben. Befestigungsanker aus V4A.
Die gesamten Treppen- und Geländeranlagen, sowie die Schutzkäfige, sind in
feuerverzinkter Ausführung herzustellen.
Abmessungen:
Die nutzbare Breite muss mindestens 1,20 m betragen, gemessen im Lich-
ten.
Die seitliche Begrenzung bilden z. B. die Innenkante des seitlichen Geländers
oder des geländerseitigen Handlaufs und die Oberfläche der fertigen Wand oder
der Wandverkleidung.
Der Abstand von Geländerfüllstäben darf an keiner Stelle 120 mm überschrei-
ten. Das Gleiche gilt für den Abstand von Obergurt und Handlauf, sowie Stufe
zu Untergurt/Füllstäben.
Der Abstand des Geländers zu den zu sichernden Flächen darf 40 mm nicht
überschreiten.
Der Handlauf ist in einem Rundprofil mit dem Durchmesser 42 mm und einer
Höhe von 850 mm vorzusehen (im Bereich des Treppenlaufes gemessen an
der Vorderkante der Stufe).
Der Abstand des Handlaufes zum Geländer soll mind. 50 mm und höchstens
120 mm betragen (nach DIN 18040-1 Pkt. 4.3.6.3). Die Handlaufbefestigung ist
so anzuordnen, dass sie nicht in den Greifraum der Hand hineinragt, damit der
sichere Griff nicht unterbrochen wird.
Die Handläufe sind über die unterste/oberste Stufe mind. 300 mm fortzuführen.
Die Enden des Handlaufes sind derart auszubilden, dass ein Hängenbleiben
oder Verletzen an den freien Enden wirksam verhindert wird.
Das Steigungsverhältnis der Treppenläufe muss so bemessen werden, dass die
Steigung zwischen 150 und 170 mm und der Auftritt zwischen 290 und 310
mm liegt.
Die Gitterroste von Stufen und Podesten haben eine Maschenweite von 30/30
mm und sind quer zur Laufrichtung anzuordnen. An- und Austritt der Treppe sowie
die Zwischenpodeste sind auf voller Stufenbreite mit kontrastreichen und rutschfes-
ten 3 5 cm breiten Stufenmarkierungen (aus wetterbeständigem Material) auf den
Trittstufen zu versehen.
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Montage:
Die Stahlaußentreppen sind als freistehende Konstruktionen auszuführen. Eine
horizontale Verankerung an der Gebäudefassade ist nicht zulässig, da es sich
um ein Gebäude in Containerbauweise handelt und die Fassadenkonstruktion
keine zusätzlichen Lasten aufnehmen kann. Die Treppenanlagen sind daher
über eigene Stahlstützen mit entsprechenden Fundamenten standsicher zu
gründen. Lieferung, Herstellung und Montage der erforderlichen Stützen ein-
schließlich der zugehörigen Fundamente sind Bestandteil der Leistung.
Alle Befestigungs- und Verbindungsmittel sind entsprechend den statischen Er-
fordernissen zu bemessen und feuerverzinkt auszuführen.
Tragkonstruktion:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tragkonstruktion von
der geplanten und dargestellten Konstruktion, insbesondere bezüglich der
Mittelstützen, abweichen darf. Insofern ist die Konstruktion unter Voraus-
setzung des Nachweises der Statik und der gleichwertigen Gebrauchs-
tauglichkeit frei wählbar. Die Statik ist ebenso hinsichtlich der Gründung
entsprechend der gewählten Konstruktion anzupassen.
Treppenläufe:
Abmessungen gemäß Positionstexten
Treppenläufe mit beidseitigen U- Stahlwangen nach statischer Erfordernis, mit
zwischengeschraubten
Gitterroststufen B= 125 cm / T= 28 - 30 cm
MW 30 / 30 mm
rutschsicher, mit Sicherheitsantrittskante an den Auftritten.
Zwischenpodeste und Hauptpodeste:
ebenfalls aus U- Stahlwangen o. WUC-Profile nach statischer Erfordernis, auf-
gelegten Gitterrostbelägen.
MW 30 / 30 mm
rutschsicher, mit Sicherheitsantrittskante an den Auftritten.
Geländer:
H= 1100 mm, beidseitig an den Treppenläufen und den Freiseiten der Podeste.
Geländerpfosten auf den Wangen, bestehend aus
Pfosten und Handlauf aus:
Stahlrohr D= 42mm, Handlauf H= 850 mm
Geländerfüllung aus Rundstäben, aus Vollmaterial
senkrecht D= 12 mm mit lichtem Stahlabstand max.120 mm,
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
zwischen Ober- und Untergurt aus Vollmaterial D= 16 mm.
Kletterschutz/Einhausung:
Umlaufender Schutzkäfig aus verzinktem Stahl.
Einfassung aus Quadratrohr 40 x 40 mm
Tür aus Quadratrohr 40 x 40 mm
Senkrechte Füllung aus Rundrohr D= 26 mm oder Stahlgitterzaunelementen.
Rahmentür als Fluchttür.
Tür ausgestattet mit Wechselgarnitur (Drücker/Knopf) mit Panikfunktion „Panik
E" und Profilhalbzylinder, mit Durchgreifschutz gegen Öffnen von außen si-
chern.
Weitere Tür als Zugang unter den Treppenlauf (zu Reinigungszwecken), jedoch
mit Profildoppelzylinder und ohne Durchgreifschutz.
H= min. 200 CM
incl. Befestigung der vertikalen Tragpfosten nach Anforderung:
- im Erdreich / Magerbetonpolster
- auf Asphalt / Bodenplatte
- Betonsteinpflaster / Magerbetonpolster
inkl. Prüfstatik:
- mit einer objektbezogenen, durch einen staatlich anerkannten Sachverständi-
gen geprüfte Statik
- Bescheinigung über die Prüfung der baulichen Nachweise nach §12 ABS SV -
VO 2000 (1) 1. Satz
- Bescheinigung nach §12 Abs. 2 SV - VO über die stichprobenhaften Kontrollen
der Standsicherheit während der Bauausführung.
inkl. prüffähigen statischen Nachweis:
mit einer Verkehrslast 5 KN / qm
Geländer mit horizontaler Last von 1,0 kN/m
mit Angaben für die Größe und der Stahlbewehrung der Stahlbetonfundamente,
Erstellung von Schal- und Bewehrungspläne für Antrittsauflager- und Stützen-
fundamente, Incl. Schweißnachweis und den Nachweis der kraftschlüssigen,
horizontalen Verankerung in den Außenwänden.
01.05.001 zwei Fluchttreppen, einläufig, 23 Steigungen
Einläufige Stahltreppe
mit 1 Zwischenpodest und Austrittspodest
Ausführung:
Der Zwischenraum der Trittstufen darf an keiner Stelle das lichte Maß von 11 CM
überschreiten. Dies ist durch die Ausbildung von Setzstufen sicherzustellen. Die
Trittstufen dürfen dabei über die Setzstufen nicht vorkragen.
gemäß den Vorbemerkungen und den statischen Vorgaben
Montage:
Gemäß der Technischen Beschreibung.
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Treppenhöhe:
OK Gelände / OK Zwischenpodest: 0.00 m / 1.61 m
OK Zwischenpodest / OK Podest / FFB: 1.61 m / 3.56 m
Gesamthöhe OK Gelände / OK Podest / FFB: 3.56 m
Treppenlauf 1:
13 Steigungen ca. 16,2 cm / 30,0 cm
1.Zwischenpodest:
1 Steigung B x T ca. 120,0 cm x 150,0 cm
Treppenlauf 2:
12 Steigungen ca. 16,2 cm / 30,0 cm
Austrittspodest:
1 Steigung B x T ca. 150,0 cm x 150,0 cm
Stützen/Tragwerk:
6 x Stütze: quadratisches Stahlbauhohlprofil gemäß Zeichnungen
Tragwerk: H-Profile, I-Profile gemäß Zeichnungen
Wangen: Flachstahl oder U-Profil gemäß Zeichnungen
Andere als die hier vorgeschlagenen Konstruktionen sind ausdrücklich zugelas-
sen, wenn Sie den Anforderungen entsprechen (siehe auch Technische Beschrei-
bung).
Kletterschutz:
Einhausung der gesamten Treppenanlage
Zugang zur Einhausung über Tür mit Panikbeschlag
Höhe: min. 2,00 m
4-seitig, ansonsten gemäß den Vorbemerkungen
Gesamtlänge: ca. 8,00 m
2 Stck .................... ....................
01.05 Fluchttreppenanlagen ....................
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01.06 Sonstige Leistungen
Für die im Tagelohn beauftragten Leistungen wird kein Einsatz von höherwertigerem
bzw. qualifizierterem Personal vergütet, als die für die Durchführung erforderlichen.
Materialien, welche bei Tagelohnarbeiten zur Verwendung kommen, werden nach den
zurzeit gültigen Materialpreislisten der Stadt Duisburg abgerechnet.
01.06.001 Tagelohn Facharbeiter
Tagelohnstunden eines Facharbeiters einschließlich Aufsichtspersonal sowie Neben-
kosten wie Fahrgeld, Auslösung usw., für nicht messbare Arbeiten zum besonderen
Nachweis, jedoch nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers. Die An- und Ab-
fahrtzeiten sowie die Pausen werden nicht vergütet. Es gelten die reinen Arbeitszeiten
auf der Baustelle.
16 Std .................... ....................
01.06.002 Tagelohn Helfer
Tagelohnstunden eines Helfers, ansonsten analog der Vorposition.
16 Std .................... ....................
01.06 Sonstige Leistungen ....................
01 ....................
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Zusammenstellung
01.01 Vorbemerkungen xxxxxxxxxxxx
01.02 Planunterlagen xxxxxxxxxxxx
01.03 Baustelleneinrichtung ....................
01.04 Tiefbau- und Gründungsarbeiten ....................
01.05 Fluchttreppenanlagen ....................
01.06 Sonstige Leistungen ....................
01 ....................
Summe ....................
zzgl. MwSt ......... % ....................
Gesamtsumme ....................
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Vom Bieter/Auftragnehmer auszufüllen! KEFB Nachunt
(Nachunternehmer)
Verzeichnis der Nachunternehmer*)
Baumaßnahme:. 2026 Schaffung 2. Rettungsweg
in: GGS Am Knappert (E), .Am Knappert 20, 47269 Duisburg
Angebot für / Gewerk: Stahlaußentreppen
Bieter/Auftragnehmer: __________________________________________
Der Bieter/Auftragnehmer beabsichtigt, folgende Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben:
OZ. LV Beschreibung der Teilleistungen/Abschnitte Nachunternehmer (Name und Anschrift)
ist Mitglied bei gehört dem Bereich
Handw. Industr. Handel
_____________________________________________________________ o o o
(Der Nachunternehmer) Berufsgenossenschaft Mitglied.Nr.
_____________________________________________________________ o o o
_____________________________________________________________ o o o
_______________________
(Unterschrift)
*) Vgl. die Hinweise und Regelungen in den Bewerbungsbedingungen, ZVB, § 4 Nr. 8 VOB/B sowie in den Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Auf-
träge vom 22.7.1980 (GABl. S. 934).
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Bietererklärung
Angebotssumme (Netto) Übertrag: ___________________________ EUR
+ % Mehrwertsteuer ___________________________ EUR
Angebotssumme (Brutto) __________________________ _ EUR
1. Erklärung Preisnachlässe ohne Bedingungen gem. § 13 Abs. 4 VOB/A bzw.
§13 Abs. 4 EU VOB/A
Es wird ein Preisnachlass ohne Bedingung gewährt auf die
| Bruttoangebots-/ Bruttoabrechnungssumme | von % |
|---|---|
| in Worten % |
| Pauschalnachlass auf die Bruttoange- bots-/ Bruttoabrechnungssumme | EUR |
|---|---|
| in Worten EUR |
Angebotssumme (Brutto) inkl. Nachlass
EUR
2. Sonstige Erklärungen des Bieters
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Wirt-
schaftsbetriebe Duisburg, die Besonderen Vertragsbedingungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg zur Vergabe- und Ver-
tragsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Besonderen Vertragsbedingungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen habe ich/haben wir erhalten und erkennen sie als
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
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Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
verbindlich an.
2.1. Die in den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen unter 3.9. aufgeführten Vertragsgrundlagen
sind mir/uns bekannt. Sie werden von mir/uns für den Fall der Auftragserteilung als verbindliche Bestandteile des Vertra-
ges anerkannt.
2.2. Ich habe mich/wir haben uns vor Abgabe des Angebotes über die Art der Ausführung der Arbeiten umfassend unter-
richtet.
2.3. Ich/wir erklären, dass ich meine/wir unsere gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Bundes-, Landes- und Gemeinde-
steuern und der Sozialversicherungsbeiträge erfüllen. Ebenso verpflichte ich mich /wir uns, alle Tarifverträge und ar-
beitsrechtlichen Bestimmungen - insbesondere die Arbeitnehmerschutzgesetze - zu beachten. Die Regelungen des Ar-
beitnehmerüberlassungsgesetzes halte ich/ halten wir ein. Ich übernehme/wir übernehmen die Gewähr, dass von
mir/uns eingesetzte Subunternehmer die gleiche Verpflichtung erfüllen. Auf Verlangen werden die Nachweise erbracht.
2.4. Mein/unser Haftpflichtrisiko habe ich/haben wir ausreichend gedeckt. Auf Verlangen kann ein Nachweis erbracht
werden (siehe auch Punkt 4 der Besonderen Vertragsbedingungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg).
2.5. Die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen habe ich/haben wir überprüft und erkenne/erkennen sie hiermit an.
2.6. Ich erkläre/wir erklären hiermit verbindlich, dass ausschließlich die AGB des Auftraggebers Anwendung finden. Ge-
schäftsbedingungen des Auftragnehmers werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil (Ziffer 1.5 ZVB WBD). Für den
Fall, dass dem Angebot eigene AGB versehentlich beigefügt sind, erkläre ich/wir den Verzicht auf deren Gültigkeit.
2.7. Ich erkläre/wir erklären hiermit, dass ich/wir keine Produkte in der aktuellen Ausschreibung anbiete/n, bei deren Her-
stellung oder Gewinnung das in Ziffer 1.7 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen genannte Übereinkommen der Interna-
tionalen Arbeitsorganisation (Verbot der Kinderarbeit) missachtet wurde.
2.8. Von § 13 der Hauptsatzung der Stadt Duisburg (siehe Anlage) habe ich/haben wir Kenntnis genommen. Sofern Um-
stände vorliegen, die im Falle der Auftragserteilung eine Genehmigung des Vertrages gem. § 13 der Hauptsatzung erfor-
derlich machen, erkläre ich/erklären wir dies in einem gesonderten Schreiben zur Angebotsa bgabe.
__________________, den _____________________
_____________________________
rechtsgültige Unterschrift des Bieters
Hinweis: Ihr Angebot muss von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn hier die Unterschrift fehlt und keine andere rechtsverbindliche
Unterschrift in den Angebotsunterlagen enthalten ist!
Ausnahme: Bei elektronischer Angebotsabgabe entfällt die Verpflichtung zur Unterzeichnung der Einzeldokumente.
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Bauvorhaben 2026 Schaffung 2. Rettungsweg 27.08.2026
Wirtschaftseinheit 'WE 184, GGS Am Knappert (E), Am Knappert 20'
Leistungsverzeichnis Stahlaußentreppen
Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Duisburg
§ 13* der Hauptsatzung der Stadt Duisburg
(1) Verträge der Stadt mit einem Rats- oder Ausschussmitglied, einem Mitglied einer Bezirksvertretung, mit der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürger- meister oder einer Beigeordneten bzw. einem Beigeordneten bedürfen der Genehmigung durch den Rat der Stadt. Ebenfalls genehmigungsbedürftig sind Ver- träge mit Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern eingetragener Lebenspartnerschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Lebenspartner- schaftsgesetz, Geschwistern und Verwandten 1. Grades dieses Personenkreises. Dasselbe gilt, wenn ein Vertrag mit einer rechtsfähigen Gesellschaft ge- schlossen wird, an der eine dieser Personen maßgeblich beteiligt oder allein oder mit anderen zur Vertretung berechtigt ist.
Entscheidet eine Betriebsleitung eine Auftragsvergabe oberhalb einer Wertgrenze von 25.000 EUR (netto) an eine Person des in Satz 1 oder 2 genannten Per- sonenkreises oder an eine rechtsfähige Gesellschaft, an der eine Person dieses Personenkreises maßgeblich beteiligt oder für die sie allein oder mit anderen
zur Vertretung berechtigt ist, so ist der Vergabeausschuss für die Erteilung der Genehmigung zuständig.
(2) Die Genehmigung durch den Rat gilt als erteilt
- bei arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen (ohne Wertgrenze), bei Geschäften der laufenden Verwaltung bis zu einer Wertgrenze von 5.000 EUR
(netto), bei Auftragsvergaben im Bereich der VOB, der UVgO, oder des GWB i.V.m. der VgV bis zu 25.000 EUR (netto),
- bei Verträgen, die aufgrund eines regelkonformen Ausschreibungsverfahrens nach Entscheidung des hierzu ermächtigten Ausschusses geschlossen wer-
den.
Das Rechnungsprüfungsamt legt von den Verträgen gemäß Satz 1 dem Rechnungsprüfungsausschuss jährlich eine Zusammenstellung vor.
(3) Verträge der Stadt mit nachgeordneten Dienstkräften bedürfen der Zustimmung der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters. Hiervon ausgenom-