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Stahlbau, Außentreppen und äußerer Sonnenschutz für die Sanierung eines Schulzentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 10:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB)

Art und Umfang der Leistung Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.

Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen Der AG übernimmt die Kosten für den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom.

Bauwesenversicherung Der Versicherungsbeitrag wird vom Bauherrn getragen. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall in Höhe von 10 % (mind. 500,00 €) ist vom Auftragnehmer zu tragen. Der genaue Deckungsumfang sowie die Versicherungsausschlüsse ergeben sich aus dem Versicherungsschein, welcher beim Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung eingesehen werden kann.

Baustellenreinigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle bzw. das Bauwerk während der gesamten Vertragsdauer sauber zu halten. Durch seine Leistungen angefallener Bauschutt, Materialreste, Verpackungsmaterial u. ä. und alle sonstigen, vom Arbeitnehmer verursachten Verunreinigungen (Flaschen, Brotzeitpapier u.a.) sind laufend fachgerecht zu beseitigen. Die dadurch verbundenen Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Auf Verlangen sind die Verwertungs- / Entsorgungsnachweise vorzulegen.

Arbeitsschutz Alle im Gefahrenbereich, insbesondere im Schwenkbereich von Kranen tätigen Arbeitskräfte haben Arbeitsschutzkleidung nach DIN zu tragen. Alle Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstig tätige Personen im Auftrag des AN und seiner Nach- und Subunternehmer sind gemäß Richtlinien des AG einzuweisen. Alle Einweisungen sind zu protokollieren. Die Nachweise der Einweisung sind dem AG vor Einsatz der Mitarbeiter vorzulegen. Im gesamten Bereich der Baustelle sowie der Umfahrung ist während der gesamten Ausführungszeit mit Besucherverkehr, sich aufhaltenden Personen, insbesondere Kindern und nicht am Bau Beteiligte zu rechnen. Die Sicherheitsaspekte Sind auf diesen Umstand auszuweiten.

Ausführungsfristen Der Auftragnehmer erhält die Ausführungsunterlagen vom Auftraggeber ausschließlich in digitaler Form (Dateiformat pdf). Auf der Grundlage der vertraglichen Ausführungsfristen (214.H) hat der Auftragnehmer einen Baufristenplan (Balkenplan) über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Der Ablauf orientiert sich am Formblatt geplanter Bauablauf sowie den Abstimmungen mit der zust. Ob- jektüberwachung. Für die jeweiligen Teilleistungen ist die Personalstärke anzugeben. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordination mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Der Plan ist der Objektüberwachung vor Ausführungsbeginn zu übergeben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten.

Sicherheiten Die Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche werden von der Bruttosumme der Schlussrechnung berechnet und sind ab einer Abrechnungssumme von 50.000 € netto zu leisten. (Formblatt 214.H)

Rückgabe von Sicherheiten: Als Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird abweichend zu § 17 Abs. 8 (2) VOB/B der Tag vereinbart, an dem die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abläuft.

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Abrechnung/ Rechnungslegungen

Leistungen, welche im Bereich der Schulverwaltung sowie der Grundschulaufstockung erbracht werden, sind aus förderrechtlichen Gründen in einem separaten Rechnungstitel zu erfassen. D as bedeutet, dass getrennte Aufmaße zu erstellen sind für die Bereiche:

  • Verwaltung
  • Grundschulaufstockung (Aufbau OG)
  • Mittelschultrakt (BA 4.1 Nord und Süd) Die Rechnung ist entsprechend in diese 3 Rechnungstitel zu untergliedern und die Rechnungs- summe jeweils als Gesamtsumme und zusätzlich unterteilt nach diesen 3 Baubereichen unter- gliedert darzustellen. Dies ist eine Voraussetzung resultierend aus der Schulbauförderung zu welcher der AN entsprechend mitwirken muss. In der Allgemeinen Baubeschreibung auf S. 2 ist ein Übersichtsplan, in welchem die 3 getrennt auszuweisenden Bereiche ersichtlich sind.

Das Aufmaß wird gemeinsam genommen (AN + beauftragte Objektüberwachung des AG) und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind in 1facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Die Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer in prüfbarer Form innerhalb von 30 Werktagen nach Fertigstellung vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Alle Rechnungen sind digital an den zuständigen Planer per E-Mailzuzusenden und zusätzlich an den Auftraggeber – Hochbauamt per E-Mail (Kontakt,siehe Auftragsschreiben). Nachträge LLeeiissttuunnggeenn aauuss NNaacchhttrrääggeenn ddüürrffeenn eerrsstt nnaacchh sscchhrriiffttlliicchheerr BBeeaauuffttrraagguunngg dduurrcchh ddeenn BBaauuhheerrrrnn aauussggeeffüühhrrtt wweerrddeenn.. VVoonn ddeerr FFiirrmmaa ssiinndd hhiieerrffüürr aallllee kkoosstteennrreelleevvaanntteenn UUnntteerrllaaggeenn mmiitt eeiinnzzuurreeiicchheenn.. MMaasssseennmmeehhrruunnggeenn jjeegglliicchheerr HHööhhee mmüüsssseenn uummggeehheenndd bbeeii ddeerr FFaacchhbbaauulleeiittuunngg ssoowwiiee bbeeii ddeerr PPrroojjeekkttlleeiittuunngg ((AAuuffttrraaggggeebbeerr)) aannggeezzeeiiggtt wweerrddeenn.. RReeggiieebbeerriicchhttee bbeeddüürrffeenn ddeerr FFrreeiiggaabbee ddeerr OObbjjeekkttüübbeerrwwaacchhuunngg uunndd eeiinneess lleeggiittiimmiieerrtteenn BBaauuhheerrrreennvveerrttrreetteerrss ddeerr SSttaaddtt EEggggeennffeellddeenn..

Ausführungszeiten

Lärmintensive Arbeiten, insbesondere Stemmarbeiten an der Baugrenze im Gebäude, sind so zu takten, dass der Schulbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Dies wurde in der Bauablaufplanung berücksichtigt. Entsprechende Arbeiten sind ggf. in den Ferien oder ansonsten nach 13:00 Uhr auszuführen..

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