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Städtebauliches Konzept für ein neues Wohngebiet in Weimar-Merketal

Status
Offen
Angebotsfrist
02.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
675176-2026
Verfahrensnummer
409eb54d-5f89-4e29-a595-a7ec2c9e466b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH entwickelt gemeinsam mit der Stadt Weimar ein neues Wohngebiet im Ortsteil Oberweimar-Ehringsdorf. Gesucht wird ein städtebauliches Konzept für das rund 10 Hektar große Wettbewerbsgebiet; vorgesehen ist ein grünes, klimafreundliches Quartier mit vielfältigen Wohnformen und bis zu 400 Wohneinheiten. Das Konzept soll als Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren dienen; die Frist endet am 2. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Weimar und die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) werden in den kommenden Jahren am Standort Merketal im Ortsteil Oberweimar-Ehringsdorf ein neues Wohngebiet entwickeln. Die planerische Zielstellung für die Entwicklung leitet sich aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Weimar ab. Die LEG Thüringen ist der größte Flächeneigentümer und hat mit der Stadt Weimar einen städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des Wohnbaugebietes abgeschlossen. Das Wettbewerbsgebiet umfasst rund 10 ha. Für den zukünftigen Wohnstandort ist ein städtebauliches Konzept zu entwickeln, welches als Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren dienen soll.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Weimar, Im Merketale II, Städtebaulicher Realisierungswettbewerb

    Das neue Wohngebiet soll eine grüne, sozial gemischte und klimafreundliche "Gartenstadt" werden, in der vielfältige Wohnformen mit maximal 400 Wohneinheiten (WE), differenzierte Frei-räume und attraktive Gemeinschaftsorte ein lebendiges Quartier bilden. Gleichzeitig wird ein gut eingebundenes Stadtteilensemble angestrebt, welches den ortstypischen Charakter bewahrt. Das Gesamtkonzept soll eine bauabschnittsweise Entwicklung ermöglichen. Der RPW-Wettbewerb dient der städtebaulichen Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der zukünftigen Entwicklung. Bereits in der frühen Planungsphase Wettbewerb sind Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen.

Anforderungen an deinen Betrieb

1.) Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) 2.) RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen), 3.) Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG / Angabe mittel formloser Eigenerklärung, 4.) Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nicht Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. . Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zwingend Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass bei ihm bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB, § 22 Abs. 1, 2 LkSG sowie Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 (RUS-Sanktionen) vorliegen. Die Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG ist zwingend spätestens mit dem Angebot einzureichen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen, Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG). Die Erklärungen sind auch von allen Nachunternehmern einzureichen. § 56 Abs. 2 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Weimar, Im Merketale II, Städtebaulicher Realisierungswettbewerb

1. Preis: 100 Punkte 2. Preis: 50 Punkte 3. Preis: 25 Punkte
50 %
Bewertet wird der Gesamtpreis des Angebots inkl. Nebenkosten für die ausgeschriebene Leistung. Für das Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis (netto) als Gesamtsumme über alle Grundleistungen und besonderen Leistungen sowie die angebotenen Nebenkosten maßgeblich. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkten festgelegt. 100 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
30 %
Personaleinsatz und -strategie sowie projektspezifische Kapazitäten für das anstehende Projekt (Erfahrung der Projektmitglieder mit vergleichbaren Projekten), max. erreichbare Punktzahl: 100.
10 %
projektspezifische Aufgabenstellungen für das anstehende Projekt, max. erreichbare Punktzahl: 100.
10 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

1.) Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) 2.) RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen), 3.) Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG / Angabe mittel formloser Eigenerklärung, 4.) Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nicht Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. . Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zwingend Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass bei ihm bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB, § 22 Abs. 1, 2 LkSG sowie Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 (RUS-Sanktionen) vorliegen. Die Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG ist zwingend spätestens mit dem Angebot einzureichen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen, Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG). Die Erklärungen sind auch von allen Nachunternehmern einzureichen. § 56 Abs. 2 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YV1MVFD

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