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Vertrag
Spüldienst für den Eigenbetrieb Altenhilfe Augsburg Stadt
Vergabenummer: 505 26 EAA 02
Wichtige Hinweise zur Angebotserstellung:
Das Angebot sowie sämtlich geforderten Anlagen sind fristgerecht durch Hochladen auf der vom Auftraggeber verwendeten Plattform einzureichen. Maßgeblich für Fristeinhaltung ist der Zugang auf der Plattform, auf anderen Wegen oder verspätet übersandte Unterlagen werden nicht berücksichtigt!
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Inhaltsverzeichnis
Präambel ................................................................................................................................... 3 § 1 Vertragsgegenstand, wesentliche Leistungspflichten ..................................................... 3 § 2 Spüldienst ........................................................................................................................... 4 § 3 Besondere Pflichten des Auftragnehmers ........................................................................ 4 § 4 Einsatz von Unterauftragnehmern .................................................................................... 5 § 5 Allgemeine rechtliche Vorgaben, Datenschutz, Lieferkette ............................................. 5 § 6 Kontrollen des Auftraggebers ........................................................................................... 7 § 7 Ansprechpartner ................................................................................................................. 7 § 8 Haftung, Mindestversicherung, Vertragsstrafen .............................................................. 7 § 9 Vergütung ........................................................................................................................... 9 § 10 Abnahme, Zahlungsmodalitäten ...................................................................................... 9 § 11 Vertragsdauer, Kündigung ............................................................................................... 9 § 12 Vertragsänderung ........................................................................................................... 10 § 13 Überprüfungsklausel ...................................................................................................... 10 § 14 Vertraulichkeit des Vertragsinhalts ............................................................................... 10 § 15 Allgemeine Bestimmungen ............................................................................................ 11
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Präambel
Der Auftraggeber hat ein Vergabeverfahren für die Durchführung des Spüldienstes durchge- führt, in dem der Auftragnehmer den Zuschlag erhält. Grundlage dieses Vertrages sind daher auch die vom Bieter im Vergabeverfahren übergebenen Nachweise, Bescheinigungen und Er- klärungen sowie seine in diesem Vergabeverfahren festgestellte Eignung. Für den Auftraggeber ist das Fortbestehen dieser Eignung und eine gewissenhafte, zuverlässige und fachgerechte Leistung unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen und Gegebenheiten des Auf- traggebers als Grundlage seiner eigenen Arbeitsfähigkeit und seines Ansehens von wesentli- cher Bedeutung.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:
§ 1 Vertragsgegenstand, wesentliche Leistungspflichten
(1) Vertragsbestandteile sind in angegebener Reihenfolge: • die Bestimmungen dieses Vertragstextes; • die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesem Vertrag); • das ausgefüllte Formblatt Angebot (Anlage zu diesem Vertrag) ggf. mit einer oder meh- reren Verpflichtungserklärungen L236 von Nachunternehmern / Dritten (Anlage 2 zu diesem Vertrag); • das Preisblatt (Anlage 3 zu diesem Vertrag); • Verzeichnis Unterauftragnehmer, Formblatt L235 (Anlage 4 zu diesem Vertrag); • Erklärung gemäß Verordnung (EU) 2022/576 (Anlage 5 zu diesem Vertrag); • evtl. Antworten / Erklärungen zu den Bieterfragen (letzter Stand, Anlage 6 zu diesem Vertrag); • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. • Die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Normen und behördlichen Vorgaben betreffend die Erbringung von Spüldienstleistungen, insbesondere die Regelungen gem. § 5 die- ses Vertrages. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Erbringung der Spülleistung für das Sparkassen-Altenheim einschließlich damit verbundener Leistung. Der Umfang der Leistun- gen kann vom Auftraggeber einseitig in zumutbarer Weise angepasst werden. (3) Wesentliche Leistungspflichten des Auftragnehmers sind: • Durchführung des Spülbetriebs der Vormittags- und Abendschicht gemäß der Leis- tungsbeschreibung (Anlage 1), einschließlich Vor- und Nachsortierung des Ge- schirrs; • Reinigung der Spülküche, der Spülmaschinen und der Transportwägen gemäß An- lage 1; • Entsorgung von Speiseresten und Verpackungsmüll gemäß Anlage 1; • Sicherstellung einer ausreichenden Personalbesetzung gemäß § 3 sowie der Hygi- ene- und Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1. (4) Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen nach diesem Vertrag sowie den Vertragsanla- gen hierzu sowie damit notwendig oder typischerweise verbundene Nebenleistungen.
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§ 2 Spüldienst
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den in Anlage 1 beschriebenen Spülbetrieb für die Vormit- tags- und Abendschicht in dem dort festgelegten Umfang, zu den dort festgelegten Zeiten und in der dort festgelegten Qualität zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vor- und Nachsor- tierung des Spülguts, den Betrieb der Band- und Besteckspülmaschine, die Reinigung der Spül- küche, der Spülmaschinen und der Transportwägen sowie die Entsorgung von Speiseresten und Verpackungsmüll im Tonnenraum des Auftraggebers. Im Falle eines Widerspruchs zwi- schen diesem Vertragstext und der Leistungsbeschreibung (Anlage1) gilt die Rangfolge nach § 1 Abs. 1.
§ 3 Besondere Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeweils mindestens einen Mitarbeiter als Hygienebeauf- tragten einzusetzen. Dieser Mitarbeiter muss regelmäßig an geeigneten Schulungen teil- nehmen. Der Prüfnachweis und die Nachweise für die Schulungen sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Die Mitarbeiter der vom Auftragnehmer für die Leistungserbrin- gung eingesetzten Spüldienste sind durch den Auftragnehmer über die Bedeutung hygieni- scher Maßnahmen regelmäßig zu schulen und die Schulungsnachweise dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung der Schutz- und Sicher- heitsbestimmungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für die Mitarbeiter, die innerhalb der Einrichtungen des Auftraggebers einge- setzt sind. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer diese Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal (nachfolgend auch: Mitarbeiter/seine Mitarbeiter; dies umfasst auch Personen, die nicht beim Auftragnehmer angestellt sind) vor Arbeitsbeginn sorgfältig fachlich zu schulen. Der Auftragnehmer ver- pflichtet sich weiter, nur Personal einzusetzen, welches die erforderlichen Erfahrungen hat und durch persönliche Zuverlässigkeit und Fachkunde Gewähr dafür bietet, dass die Leis- tung ordnungsgemäß erbracht und der Betrieb in den Einrichtungen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt wird. (4) Der Auftragnehmer untersagt seinen Mitarbeitern vor Beginn der Leistungserbringung bzw. vor dem ersten Einsatz des Mitarbeiters beim Auftraggeber, Einblick in Schriftstücke oder Akten des Auftraggebers zu nehmen, und verpflichtet sie auf das Datengeheimnis. Darüber hinaus hat er seine Mitarbeiter zu verpflichten, über alle im Zusammenhang mit ihrer Tätig- keit bekannt gewordenen Vorgänge striktes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflich- tung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages sowie des jeweiligen Arbeitsvertra- ges. Auf Nachfrage legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entsprechenden Ver- pflichtungen der Mitarbeiter zur Einsicht vor. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von sei- nen Mitarbeitern keinen betriebsfremden Personen Zugang zu den Einrichtungen des Auf- traggebers verschafft wird. (5) Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber jede Änderung ei- ner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft sowie betriebliche Änderungen einschließlich solcher Änderungen, die die Leistungsfähigkeit oder Kapazität des Unternehmens betref- fen, unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
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§ 4 Einsatz von Unterauftragnehmern
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in Anlage 4 bezeichneten Unterauftragnehmer, von denen vollständig ausgefüllte und unterzeichnete/elektronisch signierte Nachunterneh- merverpflichtungserklärungen als Anhang zu Anlage 4 vorliegen, für die dort genannten Tä- tigkeiten einzusetzen. (2) Der Einsatz von Unterauftragnehmern, insbesondere die Übertragung von Spüldiensten nach diesem Auftrag durch den Auftragnehmer an einen anderen Spüldienst, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, wenn und soweit der Einsatz des Unterauftragnehmers für den jeweiligen Leistungsanteil im Verzeichnis Unterauftragnehmer zu diesem Vertrag nicht zugelassen ist, und der Einreichung der Anhänge zu Anlage 4.
§ 5 Allgemeine rechtliche Vorgaben, Datenschutz, Lieferkette
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auftragserfüllung und im Zusammenhang hier- mit alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Davon sind insbesondere die Vorschriften des Arbeitsrechts einschließlich der Arbeitnehmerentsendung, des Sozial- rechts und des Umweltrechts sowie die Bestimmungen des Infektionsschutzrechts/-gesetz (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) und die Biostoffverordnung (Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit) erfasst. (2) Neben den allgemeinen Gesetzen sind u.a. folgende Vorgaben in der jeweils aktuellen gel- tenden Fassung bei der Vertragserfüllung einzuhalten, soweit anwendbar: a) Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Ro- bert-Koch-Instituts (RKI). b) Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren in der aktuellen Ausgabe (einschließlich Nachträge). c) Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie als wirksam befun- denen Desinfektionsverfahren (inkl. Verfahren zur Händedekontamination und hygieni- schen Händewaschung). d) Die einschlägigen Vorschriften, Regeln und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prä- vention“, die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, soweit ein- schlägig, und die DGUV Regeln 110-003 „Branche Küchenbetriebe“, sowie die ein- schlägigen DGUV-vorgaben zum Umgang mit Gefahrstoffen und zu feuchten Arbeiten gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
Soweit danach Zertifizierungen gefordert sind, können Auftragnehmer, die nicht deutschem Recht unterliegen, anstelle der genannten Zertifizierungen gleichwertige Zertifizierungen nach anderem, für sie anwendbarem Recht einhalten.
Die Leistung des Auftragnehmers beinhaltet auch ggf. erforderliche besondere Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Vorliegen aktueller Infektionsgefahren einschließlich der Umset- zung von Anordnungen der Stadt Augsburg als Kommunalbehörde und anderer behördli- cher Anordnungen, soweit deren Umsetzung ohne gesonderte Vergütung nicht bei Abwä- gung aller Umstände und der Interessen und Lasten beider Vertragsparteien im Einzelfall unzumutbar ist.
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Soweit die Leistung den Umgang mit Lebensmitteln, Lebensmittelmaterialien oder Spülgut betrifft, hat der Auftragnehmer insbesondere die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene (EU-VO 852/2004) sowie die betrieblichen HACCP-Vorgaben des Auftraggebers einzuhalten und die in der Leistungsbe- schreibung (Anlage 1) sowie im Reinigungs- und Desinfektionsplan des Auftraggebers fest- gelegten Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsanforderungen umzusetzen.
Sollten die unter Abs. 1 und Abs. 2 genannten Bestimmungen aus Sicht des Auftrag-neh- mers Widersprüche aufweisen, so legt er dies unverzüglich in Schriftform dem Auftraggeber dar. Die Parteien entscheiden sodann einvernehmlich über die weitere Vorgehens-weise. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Einhaltung zwingender rechtlicher Vor-gaben bleibt davon unberührt.
(3) Untersuchungsergebnisse, die sich aus der Durchführung zwingender Untersuchungen, insbesondere nach Abs. 2 Buchst. a)– c) sowie anderer Untersuchungen ergeben, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils unverzüglich, unaufgefordert und vollständig in Kopie vorlegen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass alle von ihm oder Nachunterneh- mern eingesetzte Mitarbeiter, die in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommen kön- nen, auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Der Auftragnehmer wird alle gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz sowie zumutbare weitere Anforderungen des Datenschut- zes einhalten. Falls vom Auftraggeber gefordert, wird er mit diesem für zu bestimmende Tä- tigkeiten und Daten eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Vorlage des Auftraggebers schließen. (5) Rechte und Pflichten nach dem LkSG: a) Zur Sicherstellung von menschenrechts- und umweltrechtskonformen Lieferketten ver- pflichtet sich der Auftragnehmer, im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit im Einklang mit angemessenen Vorgaben zu Menschenrechten und Umweltschutz in der Lieferkette, insbesondere auf der Grundlage eines eigenen LkSG-konformen Verhaltenskodex hierzu, zu handeln und mit der gebotenen Sorgfalt sicherzustellen, dass die Herstel- lung des jeweiligen Produkts und/oder Erbringung der Dienstleistung in der Lieferkette unter Einhaltung solcher Vorgaben erfolgt. Der Auftragnehmer gewährleistet den unge- hinderten Zugang der bei ihm angestellten Mitarbeiter oder von ihm direkt oder über Unterauftragnehmer eingesetzten Personen zu einem beim Auftraggeber eingerichte- ten Beschwerdeverfahren. b) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus ei- nem Verstoß gegen derartige Vorschriften ergeben und/oder das LkSG ergeben, es sei denn, er weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. c) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung Informationen und Dokumente zu beschaffen und zu übermitteln, die erforderlich sind, damit der Auftraggeber alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden regulatorischen Vorgaben erfüllen kann. Regu- latorische Vorgaben in diesem Sinne ergeben sich insbesondere, aber nicht aus- schließlich aus dem LkSG. d) Im Falle eines Verstoßes gegen die nach den Vorgaben gem. erstem Absatz (a) in Be- zug genommenen Menschenrechte und/oder umweltbezogene Pflichten verpflichten sich die Vertragsparteien zur sofortigen Beendigung des Verstoßes. Der Auftragnehmer sowie dessen betroffene Unterauftragnehmer/Zulieferer in der Lieferkette müssen un- verzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen und mit dem Auftraggeber bei der Entwicklung Seite 6 von 11
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und Umsetzung von Konzepten zur Beendigung und Minimierung von Verstößen zu- sammenarbeiten. e) Der Auftragnehmer verpflichtet seine Unterauftragnehmer und Zulieferer zur Einhaltung der Vorgaben nach den vorstehenden vier Absätzen und stellt sicher, dass diese die Vorgaben einhalten und an ihre Unterauftragnehmer und Zulieferer weitergeben und die Einhaltung sicherstellen. f) Bei Verstößen des Auftragnehmers gegen die Pflichten nach diesen Absatz 5 oder nach dem LkSG ist der Auftraggeber berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn der Verstoß nicht nach angemessener Fristsetzung beseitigt wird. Handelt es sich um ei- nen sehr schwerwiegenden, andauernden oder sich wiederholenden Verstoß, ist die Fristsetzung entbehrlich. Der Auftragnehmer ist bei Verstößen zum Schadensersatz verpflichtet, es sei denn er weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Der Schadenersatz umfasst auch eine angemessene Entschädigung für Reputationsschä- den.
§ 6 Kontrollen des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, eigene und zusätzliche Spülkontrollen und Überprüfungen aller oder einzelner Arbeitsschritte des Auftragnehmers und von dessen Unterauftragneh- mern sowie der Beschäftigten des Auftragnehmers und von dessen Unterauftragnehmern ohne Voranmeldung durchzuführen oder durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Der Auftraggeber darf die Beschäftigten des Auftragnehmers und von dessen Un- terauftragnehmern umfassend zu Arbeitsbedingungen, Bezahlung und Kosten, die der je- weilige Arbeitgeber oder mit ihm verbundene Stellen für Unterkunft, Verpflegung, Transport etc. fordert oder einbehält, befragen. Die Kosten für einen beauftragten Dritten trägt der Auftraggeber. (2) Der Auftragnehmer wird den Beauftragten des Auftraggebers hierzu auch ohne Vorankündi- gung der Kontrolle Zugang zu seinen Geschäftsräumen gestatten, sofern diese durch ein Schreiben des Auftraggebers ausgewiesen sind und keine zwingenden gesetzlichen Rege- lungen entgegenstehen.
§ 7 Ansprechpartner
(1) Auftraggeber und Auftragnehmer werden unverzüglich nach Unterzeichnung dieses Vertra- ges in schriftlicher Form einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Vertragsabwick- lung, einen Stellvertreter benennen. Eine Änderung der Ansprechpartner und Stellvertreter kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Eine Erklärung, dass eine Person nicht mehr An- sprechpartner bzw. Stellvertreter sein soll, ist nur wirksam, wenn vorher oder gleichzeitig eine andere Person schriftlich als Ansprechpartner bzw. Stellvertreter genannt wird. (2) Der Ansprechpartner des Auftragnehmers oder sein Stellvertreter sind für die allgemeine Vertragsabwicklung werktags von 7-17 Uhr erreichbar.
§ 8 Haftung, Mindestversicherung, Vertragsstrafen
(1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für sämtliche Schäden, die auf Maßnahmen des Spüldienstes zurückzuführen sind und vom Personal vorsätzlich oder fahrlässig verur- sacht wurden. Eine Haftung besteht nicht, wenn der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. seine Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB die für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung Seite 7 von 11
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nachweislich nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer haftet insbesondere auch beim Ver- lust von ihm oder seinen Arbeitskräften anvertrauten Schlüsseln bzw. Zugangskarten. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die von ihm eingesetzte Personen eine Haftpflicht- versicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens 2.500.000,00 EUR je- weils für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden, 500.000,00 EUR für Ver- mögensschäden, 500.000,00 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden sowie 5.000,00 EUR für Schlüssel- und Transponderverlust abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbe- ginn, auf Anforderung darüber hinaus während der Vertragslaufzeit, vorzulegen. (3) Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Forderungen gegen den Auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis durch einfache Erklärung nach § 388 BGB gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen. (4) Der Auftraggeber haftet nicht für Schäden des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder sei- ner Erfüllungsgehilfen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von entspre- chenden Entschädigungsansprüchen einschließlich Regressansprüchen jeglicher Art (z.B. von Versicherungen) freizustellen. Der Haftungsausschluss und die Freistellungsverpflich- tung gelten nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die auf die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht zurückzuführen sind, sowie bei Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit und Gesundheit. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. (5) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei Ausfüh- rung der Arbeiten einen Schaden erleiden, frei. (6) Der Auftragnehmer versichert seine Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilfen in angemesse- ner Höhe gegen Unfall, Krankheit und Infektionen, die von der Unfallversicherung nicht er- fasst werden. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvor- schriften der Berufsgenossenschaft beachtet werden. Der Auftragnehmer hat dies auf An- forderung des Auftraggebers nachzuweisen. Gleiches gilt für Mitarbeiter vom Auftragneh- mer eingesetzter Unterauftragnehmer. Der Nachweis gegenüber dem Auftraggeber obliegt auch hier dem Auftragnehmer. (7) Hat der Auftragnehmer den Grund für eine außerordentliche Kündigung gesetzt, so hat er die Kosten einer erneuten Vergabe einschließlich externer Unterstützung hierfür sowie et- waige Mehrkosten einer Interimsvergabe, die wegen der kürzeren Laufzeit höher bepreist wird, zu tragen. (8) Verletzt der Auftragnehmer trotz vorheriger Abmahnung in Schriftform wiederholt die Ver- pflichtung zur Mindestbesetzung oder zur Einhaltung der Durchführungstage, indem eine Schicht nicht mit der in Anlage 1 vorgesehenen Mindestbesetzung durchgeführt oder wird ein in Anlage 1 vorgegebener Durchführungstag nicht eingehalten wird, verwirkt der Auf- tragnehmer für jeden Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von einem durchschnittlichen Tages- satz gemäß Preisblatt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unbe- rührt. Die Vertragsstrafe ist insgesamt begrenzt auf 5% des tatsächlichen Auftragsvolumens und wird auf einen eventuellen Schadensersatzanspruch angerechnet. Das Recht des Auf- traggebers zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages wegen solcher Verstöße bleibt unberührt.
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§ 9 Vergütung
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die von ihm nach diesem Vertrag zu erbringen- den Leistungen die in dem Preisblatt (Anlage 3) genannte Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Mengenangaben im Preisblatt sind unverbindliche Schätzungen. Die Vergütung be- inhaltet alle Leistungen nach diesem Vertrag sowie die an Dritte (einschließlich staatlicher Be- hörden) zu zahlenden Vergütungen und Gebühren sowie Nebenleistungen, soweit dieser Ver- trag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Die Leistung bedarf der Abnahme als Zah- lungsvoraussetzung.
§ 10 Abnahme, Zahlungsmodalitäten
(1) Für den Auftraggeber stellt der Ansprechpartner fest, ob die Leistung vertragsgemäß er- bracht wurde. (2) Bei Nicht- oder Schlechterfüllung behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Rech- nungsbetrag angemessen zu kürzen. Dies gilt insbesondere, wenn das Spülgut nicht ge- brauchsfertig ist. (3) Der Auftragnehmer hat über die von ihm erbrachten Leistung monatlich eine Rechnung bis zum fünften Werktag des Folgemonats in einfacher Ausfertigung zu erstellen und an den Auftraggeber zu übersenden. (4) Die Vergütung ist innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der vollständigen Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfrist wird nur dann in Gang gesetzt, wenn die Rechnung den Anforderungen des § 10 Abs. 3 genügt, rechnerisch korrekt, inhaltlich nachvollziehbar und für den Auftraggeber prüffähig ist. (5) Die vereinbarten Entgelte sind Festpreise und beinhalten alle Lohnkosten, gesetzlichen und tariflichen Lohnnebenkosten und anderen Kosten sowie Gebühren, Beiträge und Steuern, soweit diese nach diesem Vertrag nicht hinzuzurechnen sind. Hinzuzurechnen ist die je- weils geltende Umsatzsteuer. Tarifliche oder gesetzliche Änderungen, die nach Vertrags- schluss zu einer Erhöhung der Lohn- und/oder Lohnnebenkosten führen, können mit vorhe- riger Zustimmung des Auftraggebers zu einer Entgelterhöhung im Umfang der Erhöhung der Kosten führen. Der Auftragnehmer fügt seinem Wunsch nach Erhöhung des Entgelts Belege zu der Erhöhung sowie eine nachvollziehbare Berechnung der Mehrkosten bei. Eine Erhöhung der nicht lohn- oder lohnnebenkostenbezogenen Entgeltanteile findet in die- sem Zusammenhang nicht statt. (6) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 11 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Die Leistungszeit beginnt am 1. März 2027 und endet mit Ablauf des 28. Februar 2029. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, bis maximal zum Ablauf des 28. Februar 2031, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der Auftraggeber kann den Vertrag insbesondere dann aus wich- tigem Grund fristlos kündigen, wenn der Auftragnehmer mehrfach und trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung a) die in der Leistungsbeschreibung Spüldienst (Anlage 1) vorgegebenen Durchfüh- rungstage mehr als zweimal in Folge nicht einhält;
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b) der Auftragnehmer gegen eine der Bestimmungen des § 5 Abs. 4 verstößt; c) der Auftragnehmer keine Vereinbarung mit einem geeigneten Ersatzbetrieb oder keine geeignete Personalreserve zur Sicherstellung der vollständigen Besetzung der Schich- ten belegt; d) andere schwerwiegende Verstöße des Auftragnehmers gegen die Vertragsbestimmun- gen vorliegen, bei denen es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhält- nis fortzusetzen. Schwerwiegende Gründe können sowohl in den allgemeinen Umstän- den der Leistungserbringung als auch in dem Verhalten des Auftragsnehmers liegen; e) andere wichtige Gründe vorliegen, insbesondere, wenn über das Vermögen des Auftrag- nehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abge- lehnt wurde oder der Auftragnehmer zahlungsunfähig wird.
§ 12 Vertragsänderung
(1) Die Einrichtung des Auftraggebers befindet sich in einem stetigen Entwicklungsprozess. Sollte es sich herausstellen, dass während der Vertragslaufzeit Veränderungen im Umfang des Spülbetriebs eintreten, insbesondere durch Änderung der Belegungszahlen, Hinzu- kommen oder Wegfall von Stationen oder Mahlzeiten, werden die Leistungen auf Basis der ursprünglichen Angebotskalkulation angepasst, soweit und solange dies vergaberechtlich zulässig ist. (2) In den in Absatz 1 beschriebenen Fällen werden die Vertragsparteien die Leistungsbe- schreibung sowie die Preisblätter in Schriftform ergänzen bzw. anpassen. Bei diesen Ände- rungen werden die Einzelpreise nach den bestehenden Preisblättern (Anlage 3) zugrunde gelegt oder fortgeschrieben.
§ 13 Überprüfungsklausel
(1) Sollte dieser Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit ganz oder teilweise beendet werden, be- hält sich der Aufraggeber vor, ein Unternehmen, welches sich als Bieter mit einem wer- tungsfähigen Angebot am Vergabeverfahren beteiligt hat, mit den Vertragsleistungen nach diesem Vertrag für die verbleibende Dauer der Vertragslaufzeit zu den von diesem Bieter im Vergabeverfahren angebotenen Preisen zu beauftragen. (2) Der Auftraggeber wird sich bei der Anfrage nach dem vorstehenden Satz, ob ein Bieter die weiteren Vertragsleistungen ausführen möchte, an der Reihenfolge der Bieter, wie sie sich bei der Gesamtwertung der Wirtschaftlichkeit im Vergabeverfahren ergibt, orientieren: Er wird also zunächst beim Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot anfragen. Sollte dieser die übrigen Vertragsleistungen nicht ausführen wollen, wird der Auftraggeber beim Bieter mit dem drittwirtschaftlichsten Angebot anfragen etc.
§ 14 Vertraulichkeit des Vertragsinhalts
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bedingungen dieses Vertrages streng vertraulich zu behandeln und für andere unzugänglich aufzubewahren. Er wird seine Mitarbeiter auf diese Geheimhaltungsverpflichtung hinweisen und entsprechend verpflichten. (2) Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz für den Auftragnehmer ist nur nach schriftli- cher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Der Auftraggeber wird diese Zustimmung nicht unbillig verweigern. Eine erteilte Zustimmung erstreckt sich nicht auf die Weitergabe von Informationen über Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere Preise und Vertrags- klauseln. Seite 10 von 11
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§ 15 Allgemeine Bestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf das Schrift- formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. (3) Die Bestimmungen dieses Vertrages können nicht alle Details der Vertragsdurchführung er- schöpfend benennen und vorgeben. Deshalb sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass für alle Vertragsbestimmungen die Grundsätze kaufmännischer Loyalität gelten sollen und sichern sich gegenseitig zu, den Vertrag in diesem Sinne zu erfüllen. (4) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Augsburg, sofern nicht durch zwingendes Recht ein anderer Gerichtsstand bestimmt ist. (6) Die Vertragssprache ist deutsch. (7) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die unwirksame Bestimmung ist dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechend durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Ort, Datum, Unterschrift und Stempel Auftragnehmer (kann durch Signatur im Angebotsschreiben ersetzt werden)
Ort, Datum, Unterschrift und Stempel Auftraggeber (kann durch Zuschlagsschreiben ersetzt werden)
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