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505 26 EAA 01
Vergabebedingungen
Dienstleistungsvertrag
Spüldienst für den Eigenbetrieb Altenhilfe Augsburg Stadt
Vergabenummer: 505 26 EAA 02
Offenes Verfahren
Wichtige Hinweise zur Angebotserstellung:
Das Angebot sowie sämtlich geforderten Anlagen sind fristgerecht durch Hochladen auf der vom Auftraggeber verwendeten Plattform einzureichen. Maßgeblich für Fristeinhaltung ist der Zugang auf der Plattform, auf anderen Wegen oder verspätet übersandte Unterlagen werden nicht berücksichtigt!
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Inhalt
- Vorbemerkungen / Bewerbungsbedingungen ................................................................. 3 1.1. Hinweise zur Angebotserstellung ............................................................................ 3 1.2. Gegenstand der Leistung ......................................................................................... 3 1.3. Art der Vergabe ......................................................................................................... 4 1.4. Bedarfsstelle ............................................................................................................. 4 1.5. Auskünfte zum Vergabeverfahren ........................................................................... 4 1.6. Ansprechpartner ....................................................................................................... 4 1.7. Bieterfragen ............................................................................................................... 4 1.8. Ausschreibungsunterlagen ...................................................................................... 5 1.9. Verschwiegenheitspflicht im Vergabeverfahren ..................................................... 5 1.10. Datenschutz .............................................................................................................. 5 1.11. Veröffentlichung ........................................................................................................ 5 1.12. Eignung ..................................................................................................................... 5 1.13. Erklärungen und Nachweise beim Einsatz von Nachunternehmen ...................... 5 1.14. Erklärungen und Nachweise von Arbeits- und Bietergemeinschaften.................. 6 1.15. Kostenerstattung für Angebotserstellung ............................................................... 6 1.16. Nebenangebote ......................................................................................................... 6 1.17. Angebotsbearbeitung ............................................................................................... 6 1.18. Angebotsfrist ............................................................................................................ 8 1.19. Bindefrist ................................................................................................................... 8
1.20. Beauftragung eines anderen Bieters (Überprüfungsklausel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)................................................................................................................................... 8 2. Angebotswertung .............................................................................................................. 8
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- Vorbemerkungen / Bewerbungsbedingungen
Die Beschaffungsstelle des Auftraggebers verfährt nach den einschlägigen, gültigen, vergabe- rechtlichen Vorschriften. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sowie das bayeri- sche Landesrecht, sowie für europaweite Vergabeverfahren das EU-Vergaberecht, insbeson- dere die Vergabeordnung (VgV) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Unter dem Link www.vergabeinfo.bayern.de. finden Sie die für Vergabeverfahren nach bayeri- schem Landesrecht zu beachtenden Regelungen. Dort finden Sie neben allgemeinen Informati- onen zu Vergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie freiberuflichen Dienst- leistungen auch Detailinformationen zu Vergaben im kommunalen Bereich sowie zu Themen wie Nachprüfungseinrichtungen, Statistik und Publikationen.
Die Vertragsbedingungen der Stadt Augsburg gemäß den Vergabeunterlagen sind ebenfalls bindend.
Soweit ein Bieter seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterbreitet und diese ganz oder in Teilen den Vertragsbedingungen des Auftraggebers widersprechen, kann dies un- ter Beachtung der Vergaberechtsprechung zum Angebotsausschluss führen (BGH, Urteil vom 18.06.2019 (X ZR 86/17)). Das ist der Fall, wenn der Bieter nicht von beigegebenen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abstand nimmt und danach ein vollständig den Vergabeun- terlagen entsprechendes Angebot vorliegt. Es gelten insoweit ausschließlich die Vertragsbedin- gungen des Auftraggebers.
1.1. Hinweise zur Angebotserstellung
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot das lückenlos ausgefüllte Preisblatt und die auszufüllenden Formblätter elektronisch bei. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt L236 und/oder das Formblatt L652 nachzureichen.
Bitte beachten Sie: Fehlende Angaben, Unterlagen und Erklärungen können zum Aus- schluss des Angebots führen.
Bitte beantworten Sie alle Fragen. Falls der zur Verfügung gestellte Platz nicht ausreicht, ver- wenden Sie bitte ein Beiblatt. Scannen Sie die Datei im PDF-, kennwortgeschützten Word- oder Excelformat ein und laden Sie sie als Anlage zum Angebot in der Vergabeplattform hoch.
Die Bieter haben sich nach Erhalt der Vergabeunterlagen unverzüglich über deren Vollständig- keit zu vergewissern. Bestehen aus Sicht eines Bieters Fehler, Widersprüche, Unvollständigkei- ten oder Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, sind diese der Vergabestelle unverzüglich mit- zuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht, kann sich der Bieter später nicht auf etwaige Un- klarheiten in den Vergabeunterlagen berufen.
1.2. Gegenstand der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme des Spülbetriebs (Vormittags- und Abend- schicht) einschließlich Vor- und Nachsortierung des Geschirrs, Reinigung der Spülküche und der Transportwägen sowie Entsorgung von Speiseresten und Verpackungsmüll.
Das Einsammeln und Verteilen von Geschirr an den Stationen sowie ein Tablett-Rücklauf-Ser- vice sind nicht Teil der Leistung. Vor- und Nachsortierung, Spülen sowie die Reinigungsarbeiten gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) 4 finden ausschließlich in der Spülküche statt.
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1.3. Art der Vergabe
Dieser Dienstleistungsvertrag wird im Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben.
1.4. Bedarfsstelle
Bedarfsstelle ist das
Sparkassen-Altenheim
Baumgartnerstraße 10
86161 Augsburg
1.5. Auskünfte zum Vergabeverfahren
Jegliche Korrespondenz, Schriftverkehr oder Auskünfte während des Vergabeverfahrens hat in elektronischer Form an die Zentralstelle Vergabewesen über die Vergabeplattform zu erfolgen.
1.6. Ansprechpartner
Bitte benennen Sie im Preisblatt unter „Angaben zum Bieter“ einen festen Ansprechpartner (mit Vertretung bei Abwesenheit), der als direkter Kontakt für den Service der Stadt Augsburg zur Verfügung steht. Bitte geben Sie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners an.
1.7. Bieterfragen
Fragen zur vorliegenden Ausschreibung sind an die Zentralstelle Vergabewesen zu richten.
Jegliche Korrespondenz, Schriftverkehr oder Auskünfte während des Vergabeverfahrens hat in elektronischer Form an die Zentralstelle Vergabewesen über die Vergabeplattform zu erfolgen.
Jegliche Anfragen sowie jede sonstige Kontaktaufnahme von Bietern, die sich unmittelbar oder mittelbar auf das Vergabeverfahren oder den Vergabegegenstand beziehen, dürfen während des gesamten Vergabeverfahrens ausschließlich über die Zentralstelle Vergabewesen und den von ihr vorgegebenen Kommunikationsweg, die Vergabeplattform, erfolgen. Andere Arten der Kontaktaufnahme, insbesondere mit der Leitung oder anderen Stellen des Auftraggebers, sowie eine direkte oder indirekte Einflussnahme auf den Auftraggeber außerhalb der Regeln dieses Vergabeverfahrens sind untersagt und werden als Vergabeverstoß gewertet, der zur Nichtbe- rücksichtigung oder zum Ausschluss des Bieters aus dem weiteren Verfahren führen kann.
Die Fragen sind unter Angabe der Vergabe Nr. 505 26 EAA 02 über die Vergabeplattform in elektronischer Form an die Zentralstelle Vergabewesen zu stellen.
Die eingehenden Fragen werden mit den entsprechenden Antworten schnellstmöglich gleichzei- tig an alle beteiligten Bieter versandt, dies kann auch wiederholt geschehen.
Bieterfragen und deren Beantwortung können Teil der Vertragsunterlagen werden, wenn sie die Vertragsgestaltung betreffen.
Ergänzende und berichtigende Angaben zur Ausschreibung werden allen Bietern über die Zent- ralstelle Vergabewesen mitgeteilt und sind damit Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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1.8. Ausschreibungsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nicht verändert werden und bleiben Eigentum der aus- schreibenden Stelle. Sie dürfen ausschließlich zur Erstellung eines Angebots verwendet wer- den. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, ist nicht gestattet.
Wird kein Angebot abgegeben, sind die Vergabeunterlagen vom Bieter in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
1.9. Verschwiegenheitspflicht im Vergabeverfahren
Der Bieter muss auch nach Abschluss der Angebotsphase, die ihm im Zuge des offenen Verfah- rens bekannt gewordenen auftragsbezogenen Informationen vertraulich behandeln. Er muss die beteiligten Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichten.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt für das gesamte Verfahren und insbesondere auch während und nach der Vertragslaufzeit.
Auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens ist über die bekannt gewordenen projektbezo- genen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren.
1.10. Datenschutz
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten vom Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie der Vertragsdurchführung verarbeitet werden. Der Bieter ist verpflichtet, erforderliche Zu- stimmungen Dritter vor Abgabe seines Angebots einzuholen.
1.11. Veröffentlichung
Bieter und Auftragnehmer dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen im Zusammen- hang mit diesem Auftrag, den Auftrag selbst oder Teile davon nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.
1.12. Eignung
Bitte beachten Sie, dass öffentliche Aufträge gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur an geeignete Unter- nehmen vergeben werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie im Formblatt L_124.
Ergänzend weist der Bieter durch Eigenerklärung nach, dass er über ein Hygienekonzept nach den Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) sowie ein funktionierendes HACCP-Konzept verfügt und dass er über ausreichend qualifiziertes und eingearbeitetes Perso- nal zur Sicherstellung des Auftrags verfügt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine schriftliche Dokumentation vorzulegen.
1.13. Erklärungen und Nachweise beim Einsatz von Nachunternehmen
Insofern Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, beachten Sie bitte die Hinweise im Form- blatt L_652.
Wenn Leistungen von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen erbracht werden, müs- sen die Formblätter L_235 und L_236 vollständig ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht wer- den.
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1.14. Erklärungen und Nachweise von Arbeits- und Bietergemeinschaften
Bei der Bildung von Arbeits- und Bietergemeinschaften ist das Formblatt L_652 zu berücksichti- gen.
Darüber hinaus gilt, dass die vorgenannten geforderten Erklärungen und Nachweise von Einzel- bietern bei der Bildung einer Arbeits- und Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft abzugeben sind. Der Fragenkatalog zur Eignungsprüfung ist von der Gemeinschaft insgesamt zu beantworten.
Es ist in der Regel nicht zulässig, als Mitglied einer Arbeits- und Bietergemeinschaft und gleich- zeitig als Einzelbieter ein Angebot abzugeben. Ein solches Verhalten wird seitens des Auftrag- gebers aufgeklärt. Sollte es sich als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache dar- stellen, droht ein Ausschluss aller entsprechenden Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an mehreren Arbeits- und Bietergemeinschaften beteiligt.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, insbesondere an Preisabsprachen oder Abspra- chen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.
1.15. Kostenerstattung für Angebotserstellung
Für die Angebotserstellung sowie für andere Aufwände zur Beteiligung des Interessenten/Bie- ters am Vergabeverfahren wird keine Kostenerstattung gewährt. Die Versandkosten für Daten- träger und Unterlagen trägt jeweils der Versender. Dies gilt auch im Falle einer möglichen (gan- zen oder teilweisen) Aufhebung der Ausschreibung.
1.16. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
1.17. Angebotsbearbeitung
Das beigefügte Preisblatt ist zwingender Bestandteil des Angebots. Die Abgabe eines vollstän- dig ausgefüllten Preisblatts ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebots.
Alle Preisangaben sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen und wird den Nettopreisen hinzugerechnet. Sämtliche preisrelevanten Angaben sind ausschließlich im Preis- blatt vorzunehmen.
Das Preisblatt ist elektronisch auszufüllen und in der Vergabeplattform (im Reiter Vergabeunter- lagen, Ordner: Anlagen zum Angebot) hochzuladen.
Ihr Angebot wird zwingend von der Wertung ausgeschlossen, wenn diesem das vollständig aus- gefüllte Preisblatt nicht beigefügt ist, da in diesem Fall kein wertungsfähiges Angebot vorliegt (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Eine Nachforderung des Preisblatts ist ausgeschlossen, da es sich bei den Preisangaben um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewer- tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (vgl. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Erklärungen, Eigenerklärungen:
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Die geforderten Erklärungen sind ebenfalls in der Vergabeplattform (im Reiter: Vergabeunterla- gen, Ordner, Anlagen zum Angebot) hochzuladen.
Weitere zu beachtende Punkte:
Es dürfen keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden.
Angebote können nur bei Anerkennung der Vertragsbedingungen des Eigenbetrieb Altenhilfe Augsburg berücksichtigt werden.
Für das Angebot und alle erforderlichen Eintragungen sind ausschließlich die von der Vergabe- stelle übersandten Formblätter zu verwenden. Die Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen und die Kommunikation im Vergabeverfahren sowie der Vertrag und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen beziehungsweise zu führen. Doku- mente in anderen Sprachen sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen; auf Ver- langen des Auftraggebers ist eine beglaubigte Übersetzung beizubringen. Verbindlich ist allein der deutsche Wortlaut.
Weitere wichtige Hinweise zur Angebotserstellung finden Sie im Formblatt L_652.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass bei unzureichendem Platz für Eintragungen auf den enthaltenen Anla- gen in den Vergabeunterlagen, die Angaben um ein gesondertes Dokument in PDF-, Excel- oder Word-Format erweitert werden können. Dieses ist als Anlage zum Angebot in der Vergabe- plattform hochzuladen. Das Hinzufügen einer Anlage stellt keine unzulässige Änderung oder Er- gänzung der Leistungsbeschreibung oder der Vergabeunterlagen dar.
Unter Vorbehalt abgegebene Angebote werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Bieter sind verpflichtet, Anfragen des Auftraggebers zur Aufklärung, auch im Hinblick auf un- terdurchschnittliche oder auffällig niedrige Preispositionen, mit transparenten Angaben zur Kal- kulation zu beantworten. Die Nichtbeantwortung solcher Aufklärungsanfragen kann zum Aus- schluss führen (vgl. § 60 VgV).
Mögliches Aufklärungsgespräch:
Der Auftraggeber kann mit einzelnen oder allen Bietern ein Aufklärungsgespräch zur Aufklärung des Inhalts des Angebotes bzw. des Angebotsinhalts oder eine Aufklärung hierzu durchführen.
Der Auftraggeber kann unter Berücksichtigung von § 60 VgV insbesondere eine Preisaufklärung durchführen, wenn der Abstand zwischen dem Angebot des bestplatzierten und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters weniger als 20 Prozent beträgt, jedoch aus sonstigen Gründen Zweifel an der Auskömmlichkeit des angebotenen Preises bestehen.
Die Bieter haben keinen Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch oder eine Aufklärung, auch wenn eine solche Aufklärung mit anderen Bietern/Bietern stattfindet.
Mögliche Nachforderungen von Unterlagen:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist fehlende Erklärungen, Nach- weise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständi- gung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf Einräumung einer Gelegenheit zur Nachreichung
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oder Vervollständigung besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber anderen Bietern Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen gibt.
Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegen- heit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt ein-/nachgereicht werden.
1.18. Angebotsfrist
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch auf der Vergabeplattform der Stadt Augsburg (www.vergabe.bayern.de) eingehen.
Es werden nur Angebote berücksichtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt elektronisch eingereicht wurden.
Angebote, die aus vom Bieter zu vertretenden Gründen verspätet eingehen, werden nicht be- rücksichtigt. Da das Hochladen auf der Plattform erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch neh- men kann, wird dringend empfohlen, mehrere Stunden vor Fristablauf damit zu beginnen.
Produktdatenblätter sowie CE-Kennzeichnungen sind zur Prüfung, ob die Mindestanforderun- gen erfüllt werden, zwingend mit dem Angebot hochzuladen.
1.19. Bindefrist
Die Bindefrist ergibt sich aus den Vergabeunterlagen beziehungsweise der Bekanntmachung. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind die Bieter an ihr Angebot gebunden.
1.20. Beauftragung eines anderen Bieters (Überprüfungsklausel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
Sollte der Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit ganz oder teilweise beendet werden, behält sich der Auftraggeber vor, ein Unternehmen, welches sich als Bieter mit einem wertungsfähigen Angebot am Vergabeverfahren beteiligt hat, mit den Vertragsleistungen nach dem Vertrag für die verbleibende Dauer der Vertragslaufzeit zu den von diesem Bieter im Vergabeverfahren an- gebotenen Preisen zu beauftragen.
Der Auftraggeber wird sich bei der Anfrage nach dem vorstehenden Satz, ob ein Bieter die wei- teren Vertragsleistungen ausführen möchte, an der Reihenfolge der Bieter, wie sie sich bei der Gesamtwertung der Wirtschaftlichkeit im Vergabeverfahren ergibt, orientieren: Er wird also zu- nächst beim Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot anfragen. Sollte dieser die übrigen Vertragsleistungen nicht ausführen wollen, wird der Auftraggeber beim Bieter mit dem drittwirt- schaftlichsten Angebot anfragen etc.
- Angebotswertung
Das Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis. Der Bieter, der das Angebot mit dem günstigs- ten Brutto-Gesamtpreis abgegeben hat, erhält den Zuschlag.
Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
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