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Sportboden für die Schule Siegburger Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 11:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.duesseldorf.de

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Verpflichtungserklärung

des Auftragnehmers zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften

sowie zur Einreichung der daraus erforderlichen Unterlagen

Projektbezeichnung:

Maßnahme:

Grundlegende Vorgaben:

Der Auftragnehmer (AN) hat beauftragte Leistungen nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen eigenverantwortlich durchzu- führen.

n Der AN ist zur Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften zur Arbeitssicherheit (auch der Unfallverhütungsvorschriften) sowie branchenüblicher Sicherheitsbestimmungen auf der Baustelle verpflichtet. Diesbezüglich haftet er auch für seine Erfüllungs- gehilfen. Der AN ist insbesondere verantwortlich für die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheits-, Arbeitsstätten- und Baustellenverordnung, der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, der jeweils gültigen Unfallverhütungsvor- schriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Durchführung der Bauarbeiten. Der AN hat des Weiteren für die Berücksichtigung der in der Ausschreibung darüber hinausgehenden Maßnahmen zur Arbeits- sicherheit zu sorgen. Die Verantwortlichkeit des ANs wird durch Maßnahmen des Auftraggebers (AG) nicht berührt. n Den Anweisungen des Bauherrn und AGs oder dessen bevollmächtigter Vertreter auf Grundlage der Baustellenverordnung sowie den Regeln für Arbeitssicherheit für Baustellen (RAB) ist Folge zu leisten. n Der AN muss alle Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften auf der Baustelle und beim Transport des Bau- stellenmaterials, der Geräte und Maschinen sowie des Erdaushubes zur und von der Baustelle in eigener Verantwortung treffen. Er hat Vorsorge zur Vermeidung der Gefährdung Dritter durch das Verhalten seiner Mitarbeiter und den Einsatz seiner Geräte, Maschinen, Elektroanlagen, eingesetzte Verfahren und Stoffe zu treffen. Der AN hat sein Personal, wie rechtlich vorgeschrieben, zu schulen und seine Geräte, Maschinen und Materialien entsprechend den rechtlichen Vorgaben instand zu halten und Prüfun- gen durchzuführen (auch UVV-Prüfungen). n Feuergefährlichen Arbeiten (Heißarbeiten), sind unter Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV) und den Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten (VDS) durchzuführen. Für alle Arbeiten ist ein Schweißerlaubnisschein vor Beginn der Arbeiten mit den arbeitsplatzspezifischen Vorgaben zur Sicherung auszustellen und von der Bauleitung bzw. dem beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) freigeben zu lassen. Heißarbeiten dürfen an oder in Gebäuden der Stadt Düsseldorf nur von qualifizierten Fachkräften mit entsprechenden Zertifikaten durchgeführt werden. Die im Schweißerlaubnisschein festgelegten Maßnahmen sind einzuhalten. Bei Heißarbeiten ist eine Brandwache zu stellen, die während und nach den Arbeiten (bei Schwelbrandgefahr) die betroffenen Stellen auf Brandentstehung überwacht. Zusätzlicher Personalbedarf ist vor Beginn der Arbeiten dem AG oder der bevollmächtigten Vertretung mitzuteilen und nachzu- weisen.

n Der AN hat rechtzeitig vor Baubeginn eine Selbstauskunft (Organigramm der Baustelle, Bauleiter, Sicherheitsfachkraft, Sicher- heitsbeauftragter, Ersthelfer, Benennung der Nachunternehmer bzw. Unternehmer ohne Beschäftigte zur Erfüllung seiner vertrag- lichen Leistung etc.) abzugeben. Er ist dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen für alle im Zuge der ausgeschriebenen Bau- leistungen betroffenen Gewerke vorzunehmen, aufzulisten und dem AG oder dem SiGeKo des AGs vor Arbeitsaufnahme einfach einzureichen. Der AN hat an einer vom AG oder vom SiGeKo durchgeführten Einweisung teilzunehmen. Der AG oder der von ihm beauftragte SiGeKo prüfen ob eine Gefährdungsbeurteilung vorhanden ist, sichten diese stichprobenhaft auf Plausibilität und machen den AN ggf. auf notwendige Ergänzungen und Erweiterungen aufmerksam, die der AN entsprechend anzupassen hat.

n Alle aus den Gefährdungsbeurteilungen resultierenden Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sind einzuhalten. n Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem AG unverzüglich schriftlich zu melden. n Der SiGeKo führt regelmäßig Baustellenbegehungen durch und dokumentiert die sicherheitstechnischen Mängel in einem Proto- koll. Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmen sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet und müssen die Mängelbeseitigung dem SiGeKo schriftlich bestätigen. n Bei Feststellung von Mängeln im Bereich Arbeitssicherheit, die im Verantwortungsbereich des ANs liegen, verpflichtet sich dieser, die Mängel umgehend zu beheben. Der AG ist berechtigt, die Baustelle auf Kosten des ANs bzw. seiner Nachunternehmer solange stillzulegen, bis die Mängel (bei denen Gefahr im Verzug ist oder wenn gefährliche Mängel nach Aufforderung und Ablauf der ge- setzten Frist nicht behoben wurden) vom AN bzw. seinen Nachunternehmern beseitigt worden sind. Der AG ist berechtigt, vom AN Ersatz des ihm durch die Stilllegung entstandenen Schadens zu verlangen. frodlessüD tdatstpuahsednaL 4202.01 – 914 gL Seite 1 von 4

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Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften sowie zur Einreichung der daraus erforderlichen Unterlagen Projektbezeichnung:

Allgemeine Verkehrssicherung:

n Generell sind Leistungen so durchzuführen, dass eine Gefährdung Dritter, eigener oder fremder (Mit-)Arbeiterinnen/Arbeiter, des Personals des AGs sowie von Nutzern oder Besuchern auszuschließen ist. Lässt sich die Umsetzung nur durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch den AN oder AG erreichen, ist dies vorher mit dem AG abzustimmen. Maßnahmen des ANs müssen durch den AG freigegeben werden.

n Arbeits-, Flucht- und Rettungswege sind grundsätzlich freizuhalten.

n Kraftfahrzeuge dürfen auf städtischen Grundstücken nur auf den zugewiesenen Plätzen parken. Auf Sonderflächen, wie Schul- grundstücke, nur mit Erlaubnis der Hausmeisterin/des Hausmeisters.

n Auf Sonderflächen, wie Schul- und Kindergartenflächen, gilt generell Schrittgeschwindigkeit. Fahrzeugbewegungen dürfen nur außerhalb von Spiel- und Pausenzeiten erfolgen. Auf Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen.

n Es gilt ein generelles Drogen- und Alkoholverbot. Der AN ist für seine Mitarbeiter sowie die von ihm beauftragten Subunternehmer verantwortlich. Werden AN sowie eigene oder fremde (Mit-)Arbeiterinnen/Arbeiter mit dem Verdacht auf Alkohol- oder Drogen- konsum angetroffen, ist der Bauherr oder dessen Vertreter befugt, sie unverzüglich des Grundstückes zu verweisen.

n In städtischen Gebäuden gilt ein generelles Rauchverbot.

Besondere Angaben:

Arbeiten sind zuvor beim örtlichen Nutzer anzukündigen, rechtzeitig terminlich abzustimmen und freigeben zu lassen.

Örtlicher Nutzer (Name/Firma) Telefon

Für die Baustelle ist gemäß Baustellenverordnung ein vom AG bevollmächtigter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) benannt worden.

Arbeiten, Arbeitsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen sind rechtzeitig vorher mit dem Koordinator abzustimmen und freigeben zu lassen.

Der AN hat die Hinweise des SiGeKos zu beachten und seinen Anweisungen Folge zu leisten.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Name) Telefon

Es wurde ein Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellt. Dieser ist zu beachten.

Es besteht eine Baustellenordnung. Diese wird dem AN übergeben und ist von ihm sichtbar auszuhängen. Bei der Durchführung der Bauarbeiten haben er und seine Erfüllungsgehilfen/Mitarbeiter die Baustellenordnung zu beachten und einzuhalten.

Werden Arbeiten an Maschinen und Anlagen durchgeführt, hat nach Abschluss eine Übergabe und Freigabe an den Nutzer zu erfolgen.

Für das Objekt gelten besondere – generell einzuhaltende – Vorgaben:

frodlessüD tdatstpuahsednaL 4202.01 – 914 gL n Der AG oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, im Rahmen der geltenden Vorschriften, die Baustellen hinsichtlich der Einhaltung des Arbeitsschutzes zu überprüfen und die AN in diesem Bereich hinsichtlich der Zuverlässigkeit, Fachkunde und technischen Mittel zu bewerten. Der AN verpflichtet sich, den AG oder von ihm beauftragte Personen dabei zu unterstützen und Auskünfte zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu geben sowie die nach den Arbeitsschutzvorschriften geforderten Nach- weise vorzulegen. n Besondere Angaben des Bauherren und AGs zum Brandschutz, zur Objektsicherheit und zum Personenschutz sind zu beachten.

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Folgen eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen:

n Der AG ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der AN oder seine Mitarbei- ter/Erfüllungsgehilfen gegen die vorstehenden Regelungen verstoßen oder Anweisungen des AGs oder dessen Bevollmächtigten auf Grundlage der umseitig genannten Bestimmungen nicht Folge leisten und dadurch die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle gefährden.

n Nach der Entziehung des Auftrags ist der AG berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des ANs durch einen Dritten ausführen zu lassen, seine Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens bleiben jedoch beste- hen. Er ist auch berechtigt, auf die weitere Ausführung zu verzichten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn die Ausführung aus den Gründen, die zur Entziehung des Auftrags geführt haben, für ihn kein Interesse mehr hat.

Hiermit erkläre ich mich, die vorstehenden Vorgaben einzuhalten und im Sinne einer Gefährdungsreduzierung aktiv mitzuwirken. Die Möglichkeit des Auftraggebers, den Auftrag bei einem Verstoß gegen diese Pflichten außerordentlich zu kündigen sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen sind mir bewusst.

Mir ist auch bekannt, dass mein Unternehmen durch schuldhafte Verletzung und Nichtbeachtung dieser Pflichten für entstehende Personen-, Sach- und Vertragsschäden vollumfänglich haftet.

Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift

frodlessüD tdatstpuahsednaL 4202.01 – 914 gL Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften sowie zur Einreichung der daraus erforderlichen Unterlagen Projektbezeichnung:

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Einweisungsprotokoll

zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften

durch auf der Baustelle anwesende Dritte

Projektbezeichnung:

Maßnahme:

Im Rahmen der Einweisung wurden folgende Themen erläutert:

n Inhalt und Pflichten der Baustellenordnung und Baustellenverordnung

n Allgemeine Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz

n Inhalt und Beachtung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans mit dem Stand vom

n Arbeitswege

n Gemeinsam genutzte Einrichtungen:

n Organisation der Baustelle

frodlessüD tdatstpuahsednaL 4202.01 – 914 gL Folgende Personen wurden auf die vorgenannten Themen zum Arbeitsschutz eingewiesen:

Familienname, Vorname Firma Unterschrift

Die Einweisung wurde durchgeführt vom zuständigen Koordinator:

Familienname, Vorname am

Den Anweisungen des Bauherrn und AGs oder dessen bevollmächtigter Vertreter auf Grundlage der Baustellenverordnung und den Regeln für Arbeitssicherheit für Baustellen (RAB) ist Folge zu leisten.

Die oben genannten Personen wurden auf die Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und auf die Befolgung der durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erteilten Anweisungen hingewiesen.

Datum Unterschrift

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