250305_Allg.Baubeschreibung.pdf

Sportboden für die Schule Siegburger Straße

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05.03.2025 Allgemeine Baubeschreibung Seite 1 von 13

Joseph-Beuys-Gesamtschule, Düsseldorf LV-Titel: Allgemein

Bauvorhaben:

„Joseph-Beuys Gesamtschule, Siegburger Straße 149, 40591

Düsseldorf“

Inhaltsverzeichnis

(1) Allgemeine Baubeschreibung ............................................................................................................................. 3 I. Globale Angaben ...................................................................................................................................... 3

  1. Anlass ................................................................................................................................................... 3
  2. Auftraggeber ......................................................................................................................................... 3
  3. Standort................................................................................................................................................. 3
  4. Qualitäten .............................................................................................................................................. 3
  5. Schadstoffe ........................................................................................................................................... 3
  6. Schallschutz .......................................................................................................................................... 4
  7. Wärmeschutz ........................................................................................................................................ 4
  8. Barrierefreiheit ...................................................................................................................................... 4 II. Baugrundstück ......................................................................................................................................... 4
  9. Aktueller Zustand .................................................................................................................................. 4
  10. Vorabmaßnahme inkl. Abbruch ............................................................................................................ 5
  11. Baustelle ............................................................................................................................................... 5
  12. Bodenverhältnisse ................................................................................................................................ 7
  13. Umweltbelange ..................................................................................................................................... 7
  14. Baumschutz .......................................................................................................................................... 8
  15. Dokumentation / Rechnungsläufe ......................................................................................................... 8 III. Neubau Schulhaus H8 ............................................................................................................................. 8
  16. Allgemeine Beschreibung ..................................................................................................................... 8
  17. Tragwerk ............................................................................................................................................... 8
  18. Technische Ausbaugewerke ................................................................................................................. 9 IV. Neubau Schulhaus H9 ............................................................................................................................. 9
  19. Allgemeine Beschreibung ..................................................................................................................... 9
  20. Tragwerk ............................................................................................................................................... 9
  21. Technische Ausbaugewerke ............................................................................................................... 10 V. Neubau Sporthaus H7 ............................................................................................................................ 10
  22. Allgemeine Beschreibung ................................................................................................................... 10
  23. Tragwerk ............................................................................................................................................. 11
  24. Technische Ausbaugewerke ............................................................................................................... 11 VI. Neubau Mensa H2 ................................................................................................................................. 11
  25. Allgemeine Beschreibung ................................................................................................................... 11
  26. Tragwerk ............................................................................................................................................. 12
  27. Technische Ausbaugewerke ............................................................................................................... 12 VII. Neubau Aufzug an H4 ............................................................................................................................ 12
  28. Allgemeine Beschreibung ................................................................................................................... 12
  29. Tragwerk ............................................................................................................................................. 12
  30. Technische Ausbaugewerke ............................................................................................................... 12 VIII. Neubau Magistrale ................................................................................................................................. 12

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Joseph-Beuys-Gesamtschule, Düsseldorf LV-Titel: Allgemein

  1. Allgemeine Beschreibung ................................................................................................................... 12
  2. Tragwerk ............................................................................................................................................. 12
  3. Technische Ausbaugewerke ............................................................................................................... 13

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Joseph-Beuys-Gesamtschule, Düsseldorf LV-Titel: Allgemein

(1) Allgemeine Baubeschreibung

I. Globale Angaben

  1. Anlass

Hintergrund des Vorhabens ist die Absicht der Stadt Düsseldorf, auf Grund des nicht gedeckten und weiterwachsenden Raumbedarfs die bestehende Joseph-Beuys-Gesamtschule (im Weiteren JBGS) von der bestehenden 4- Zügigkeit sukzessiv um zwei Züge auf eine 6-Zügigkeit zu erweitern. Die Neubauplanung soll eine barrierefreie Nutzung des gesamten Schulareals der JBGS ermöglichen. Hierzu finden ebenfalls Umbau und Sanierungsmaßnahmen im Bestand statt. Diese Arbeiten werden im Regelfall von den Neubauten gesondert ausgeführt. Terminliche Überschneidungen der Baumaßnahmen sind geplant.

  1. Auftraggeber

Amt für Schule und Bildung, 40/51 Schulbauoffensive 1

  1. Standort

Die JBGS befindet sich an der Siegburger Straße 137-149 im Stadtbezirk 3 - Stadtteil Oberbilk. Das Grundstück wird auf der nördlichen Seite durch die Zufahrtsstraße zur Elly-Heus-Knappschule (im Weiteren EHKS), begrenzt. Baulich wird die Ausdehnung der Neubauten auf dem Grundstück durch einzuhaltende Mindestabstände zu der nördlich angrenzenden Strom-Oberleitungstrasse eingeschränkt. Südlich und westlich wird das Grundstück durch die Düssel und die Zufahrtsstraße zum BUGA-Gelände bzw. zum Restaurant „Deichgraf“ begrenzt. Auf dem östlichen Teil des Grundstücks, unmittelbar an der Siegburger Straße, befand sich zum Zeitpunkt der Planung befinden ein Kindergarten und ein Mehrzweckgebäude. Diese Gebäude wurden im Vorfeld abgebrochen, um an dieser Stelle die Schulneubauten errichten zu können. Im westlichen Anschluss befindet sich mit Hausnummer 139 ein Gebäude der EHKS das sogenannte H- Gebäude (B1). Angrenzend befindet sich hier zudem eine 3-fach Sporthalle aus den 1980iger Jahren, welche unmittelbar an die abgängige 1-fach Sporthalle anbindet.

  1. Qualitäten

Es handelt sich um den Neubau einer öffentlichen Schule. Alle Ausstattungen müssen somit in Objektqualität erfolgen. In weiten Bereichen der Gebäude sind Sichtbetonflächen in SB3 Qualität oder alternativ Fertigbetonteile oder Elementwände mit hohen gestalterischen Anforderungen zu berücksichtigen. Dies ist im Rahmen der Arbeiten zu berücksichtigen, da die Wände zum großen Teil im „Rohzustand“ bleiben und nicht gestrichen werden. Das Personal ist darauf hinzuweisen keine Zeichnungen, Markierungen oder anderes auf den Wänden zu hinterlassen, eine vorsichtige Umgangsweise mit diesen Flächen wird gefordert. Die Schalbilder, sowie Fugenbilder in Fertigteilelementen oder Elementwänden sind mit dem Architekten abzustimmen. Das gesamte Objekt ist in einer modernen, hochwertigen Architektur geplant.

  1. Schadstoffe

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Bestandsbauten mit Schadstoffen (Asbest, KMF, PCB, PAK) belastet sind. Ein entsprechender Bericht inkl. Bewertung sowie Empfehlungen liegt vor. Die Belastungen sind zum aktuellen Zeitpunkt wie folgt identifiziert:

Asbesthaltige Feinputze: H4 / Klassentrakt JBGS: Wände Klassenräume; H-Gebäude EHKS: Wände und Decken Klassenräume, Treppenunterzüge Asbesthaltige Dichtschnüre: H5 / Aula: in der Lüftungsanlage „Alte Mineralwolle“ KMF: Vor allem in Form von Abhangdecken und Rohrisolierungen in allen Gebäudeteilen PAK-haltige Sperrschichten: H3 / Verbindungstrakt zwischen Aula und Klassentrakt JBGS Im Bodenaufbau in den WC-Bereichen, in den weiteren Gebäuden ist hier ebenfalls mit PAK-haltigen Sperrschichten zu rechnen. In allen Dachbahnen der Bestandsgebäude JBGS

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Im Rahmen der Maßnahme ist ein Ingenieurbüro mit weiteren Beprobungen beauftragt. Diese zeigen, dass grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche Putze im Bereich der Bestandsbauten mit Asbest belastet sind. Bei Arbeiten in diesen Bereichen müssen die Vorgaben u.a. der GfStoffV sowie der TRGS 524 und TRGS 519 Berücksichtigung finden. Die Arbeiten sind frühzeitig bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzumelden, die entsprechende Sachkunde ist nachzuweisen. Die Baumaßnahme wird weiterhin durch ein Fachplanungsbüro Schadstoffe begleitet.

  1. Schallschutz

Siehe vorliegenden Schallschutznachweis; sowie vorliegende Gutachten zu Raumakustik sowie Geräuschemission und – immissionen.

Eine Empfehlung und Bewertung zur Raumakustik-Planung für fünf exemplarische Räume durch ein Sachverständigen Büro liegt vor. Darüber hinaus wurde ebenfalls eine Prognose über die zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen aus dem geplanten Betrieb erstellt und ist in der Umsetzung zu berücksichtigen.

  1. Wärmeschutz

Siehe vorliegenden Wärmeschutznachweis. Die Standards der Stadt Düsseldorf „Standards im Hochbau – Energie“ finden Anwendung und sind zu berücksichtigen.

  1. Barrierefreiheit

Die Gesamte Anlage ist barrierefrei gem. DIN 18040-1 umzusetzen. Für die Klassenräume sind die Nachhallzeiten für „Unterricht inklusiv“ gem. DIN 18041 – „Hörsamkeit in Räumen“ einzuhalten. Ein Barrierefreikonzept liegt vor. Auch im Rahmen der Bestandssanierung finden Umbaumaßnahmen statt um eine möglichst barrierefreie Nutzung der gesamten Anlage zu ermöglichen.

II. Baugrundstück

  1. Aktueller Zustand

Auf dem Baugrundstück befinden sich im nord-westlichen Bereich die EHKS und im südlichen Bereich die JBGS. Ein Mehrzweckgebäude sowie ein Kindergarten im Baufeld sind abgängig. Die Bestandsgebäude bestehen aus den folgenden Teilen:

Joseph-Beuys-Gesamtschule: H3 – Verbindungsbau zur Aula – zukünftig Musikräume Joseph-Beuys-Gesamtschule: H4 – Klassenraumtrakt Joseph-Beuys-Gesamtschule: H5 – Aula Joseph-Beuys-Gesamtschule: H6 – Fachklassenräume / Verwaltung Elly-Heuss-Knapp Berufskollege: B1 Osttrakt (H-Gebäude) – Nutzung durch JBGS Elly-Heuss-Knapp Berufskollege: B1 Mitteltrakt (H-Gebäude) – Nutzung durch EHKS Elly-Heuss-Knapp Berufskollege: B1 Westtrakt (H-Gebäude) – Nutzung durch EHKS 3-Feld-Sporthalle: H1 – Nutzung durch EHKS

Zwischen dem abgängigen Mehrzweckgebäude und dem H-Gebäude sowie zwischen dem abgängigen Kindergarten und dem H-Gebäude verlaufen unterirdische Medienkanäle, welche die Medienversorgung der Elly-Heuss-Knapp Schule sicherstellten. Im Rahmen der Vorabmaßnahme wurde die Versorgung umgelegt, um auch nach den Abbruchmaßnahmen die Medienversorgung zu sichern. Im Baufeld befinden sich weiterhin teile der ehemaligen unterirdischen Medienkanäle. Darüber hinaus befindet sich im nördlichen des Gebäudes H4 gelegenen Baufeldes ein abgängiger Kohlekeller. Die Qualität der Verfüllung sowie die Ausführung des Abbruchs sind den Beteiligten nicht bekannt. Die wurden im Rahmen der Rohbauarbeiten geprüft, um eine Überfahrbarkeit durch Schwerlastverkehre zu gewährleisten. In Unmittelbarer Umgebung zum Baufeld im Schulhof-Bereich der EHKS – nördlich des B1 Mitteltrakt – befindet sich ebenfalls ein Kohlekeller. Dieser wurde gutachterlich beurteilt und weist eine mögliche Nutzlast von ca. 500kg/m² auf. Er kann gem. Gutachten von einem 30to LKW befahren werden.

Im Rahmen der bisherigen Baumaßnahme wurden Risse in den Untergeschossen an Bestandsgebäuden festgestellt sowie dokumentiert. Ein Großteil der Risse befand sich in der abgängigen 1-fach Sporthalle. Weitere Risse sind im Untergeschoss Gebäude H3 zu finden.

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  1. Vorabmaßnahme inkl. Abbruch

Im Rahmen einer Vorabmaßnahme, die der Hauptmaßnahme in großen Teilen vorauslief, wurde ein Mehrzweckgebäude sowie der Kindergarten abgebrochen. Die ursprüngliche Medienzuleitung für das Gelände wurde durch diese Gebäude „durchgeschleift“ und musste umverlegt werden. Die unterirdischen Medienkanäle wurden schadstoffsaniert, sind zu Teilen im Baugrund verblieben. Die neue Medienanbindung verläuft an der nördlichen Grundstücksgrenze über ein neu errichtetes Gas-Wasseranschlusshaus sowie eine neu errichtete Mittelspannungsschaltanlage. Die Anbindung des Hausmeisterhauses (Siegburger Straße 137) wurde ebenfalls umverlegt und findet über das „schwarze Gebäude“ der EHKS jenseits der nördlichen Grundstücksgrenze statt. Die Versorgung der 3-fach Sporthalle kommt aus dem Untergeschoss des Hauptgebäudes der JBGS (H4) und verläuft über das Untergeschoss der 1-fach Sporthalle. Im Zuge der Vorabmaßnahme wurde diese Verbindung gekappt, so dass die 1-Fach Sporthalle abgebrochen werden konnte. Eine neuer Technikraum wurde im Erdgeschoss der 3-fach Sporthalle installiert. Die provisorische Anbindung dieser Anlage findet zunächst über offen liegende, externe Leitungszugänge im südlichen Schulhofbereich/Mensagarten der JBGS statt. Die Datenversorgung der Bestandsbauten JBGS liefen ebenfalls über die abzubrechenden Medienkanäle und werden daher provisorisch umverlegt.

Die Abbruchmaßnahmen wurden durch das Liegenschaftsamt (65/22) „Abbrucharbeiten und Altlastenbeseitigung“ koordiniert und durchgeführt.

Im Untergeschoss Gebäude H6 befand sich ein Transformator nebst erforderlichen Nebenräumen der die umliegenden Gebäude versorgte. Die Anlage wurde durch die Netzgesellschaft Düsseldorf betrieben und zwischenzeitlich rückgebaut. Teilweise parallel zur Baumaßnahme wird die Anlage sukzessive auf eine neu zu errichtende Kompaktstation im Vorbereich zu Gebäude H7 umgelegt.

  1. Baustelle

Siehe allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV). Es wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass sämtliche Arbeiten dem AG zwei Wochen vor Ausführung mitzuteilen sind, so dass hier den Belangen der anliegenden Schulnutzung Sorge getragen werden kann. Lärmintensive Arbeiten sind bereits im Rahmen der Bauablaufplanung der Bauleitung zu benennen, so dass diese terminlich bereits im Vorfeld mit der Schulnutzung abgestimmt werden können

Das Baugrundstück befindet sich an der Siegburger Straße 137-149 im Stadtbezirk 3 - Stadtteil Oberbilk in 40591 Düsseldorf. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zwei in Betrieb befindliche Schulen. Die JBGS sowie die EHKS. Darüber hinaus ist hauptsächlich Wohnbebauung vorhanden. Auf Grund von Prüfungszeiten kann es somit im Rahmen der Ausführung zu Einschränkungen von lärmintensiven Arbeiten kommen. Die Baustelle ist vollständig umzäunt, es sind dennoch, insbesondere im Rahmen von Anlieferungen oder ähnlichem, der Schutz sowie die Sicherheit von Schülern und Lehrpersonal besonders zu berücksichtigen.

Das gesamte Baugrundstück wird über die Siegburger Straße erschlossen. Bei der Siegburger Straße handelt es sich um eine jeweils zweispurige Stadtstraße mit mittig liegender U-Bahn-Trasse sowie in unmittelbarer Nähe liegender Zu-/Abfahrtsmöglichkeit auf die Bundesautobahn 46. Eine Wendemöglichkeit über die Schienentrasse ist direkt im Vorbereich zur Baustellenzufahrt möglich. Die Dimensionen sollte auch für Schwerlastverkehre auskömmlich sein, ist jedoch inkl. der Überfahrbarkeit der Schienentrasse im Einzelnen durch den AN eigenverantwortlich zu prüfen. Es ist nur eine Zu- und Ausfahrt ins Baufeld gegeben. Die Zu- und Ausfahrt befindet sich nördlich der Neubaumaßnahme in etwa auf Höhe der Hausnummer 137. Auf Grund der überregionalen Bedeutung sowie der mittelbaren Autobahnanbindung kann die Straße sehr belebt sein. Ein Parken/Halten auf der Straße ist unbedingt zu vermeiden, die Anlieferung ist mit der örtlichen Bauleitung im Vorfeld abzustimmen. Ein Wenden auf dem Baufeld ist erforderlich, der maximale Wenderadius beträgt gem. aktueller Baustelleneinrichtungsplanung 12,5m, alternativ muss über lange Strecken rückwärts zurückgestoßen werden, da das Baufeld westlich durch das in Betrieb befindliche H-Gebäude und südlich durch die in Betrieb befindliche JBGS begrenzt ist. Im Bereich der Wendemöglichkeiten der Baustelle befindet sich ein verfüllter Kohlenkeller. Dieser wurde im Rahmen der Rohbauarbeiten auf Belastbarkeit geprüft. Außerhalb des Baufeldes direkt im nördlichen Vorbereich zum H-Gebäude befindet sich ein weiterer Kohlenkeller, dieser weist gem. Gutachten eine maximale Nutzlast von 500kg/m² bzw. 30to LKW auf.

Im Bereich der Altbauten sind Schadstoffe vorhanden, diese werden teilweise im Vorfeld entfernt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass besondere Maßnahmen sowie Belastungen im Zuge der Bauarbeiten zu berücksichtigen sind. Die Maßnahmen werden durch das begleitende Fachbüro für Schadstoffe abgestimmt.

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Bei den Neubauten handelt es sich um einen Schulneubau. Die Gebäude werden im Folgenden unter Punkt III-VIII beschrieben.

Das Baufeld ist sehr beengt. Eine Baustraße im nördlichen sowie westlichen Bereich zu den Neubauten erschließt das gesamte Baufeld. Die Siegburger Straße steht für die Erschließung des Baufeldes lediglich an der Baustellen Zu- und Ausfahrt zur Verfügung. Parkmöglichkeiten auf dem Baufeld sind nicht gegeben. Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Umgebung sind selbstständig zu erkunden.

Die auf dem Baufeld befindliche Baustraße ist für den Verkehr freizuhalten. In Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung/Baulogistik können hier Ladevorgänge vereinbart werden. Die Zufahrtswege für Stadtfahrzeuge, Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge im Bereich der Baustelle sind ständig freizuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Hauptangriffsweg der Feuerwehr für das Gebäude der EHKS durch das nördliche Baufeld verläuft.

Im Rahmen des Projektes wurde ein baulogistisches Konzept erarbeitet. Dieses wird mit Beauftragung der Baulogistik dem AN als Handbuch zur Verfügung gestellt. Das Konzept enthält folgende Leistungen: Zutrittskontrolle, Verkehrssteuerung der Baustelle, Lagerflächenlogistik, Sicherheitskameraüberwachung, Winterdienst, Baubeleuchtung und Baubeheizung, Büro- und Tagesunterkunftcontainer als Betreibermodell.

Die Kosten für einen Einzelcontainer sind wie folgt angesetzt:

Monatlich 600€ (netto) Wöchentlich 195€ (netto)

Die Kosten beinhalten die Reinigung der Containeranlage 2x wöchentlich, sowie anteilige Wasch-Dusch-WC- Container inkl. Reinigung. Aufenthalts- und Sozialräume sowie Sanitärcontainer inkl. Unterhalt und Reinigung werden im Betreibermodell gem. gesetzlichen Anforderungen im Umlageverfahren zur Verfügung gestellt, darüber hinaus gelten die Festlegungen der besonderen Vertragsbedingungen. Der AG stellt keine Lagerräume zur Verfügung.

Ein Baulogistiker wird kontinuierlich von Montag bis Freitag, 7:00 - 20:00 Uhr vor Ort sein, ein zusätzlicher Baulogistikhelfer wird nach Bedarf hinzugezogen. Die operative Baulogistik wird folgende Aufgaben übernehmen:

Die örtlichen Transporteinrichtungen und Transportwege sind mit der örtlichen Bauleitung/Baulogistik abzustimmen.

Für alle Gebäude werden außenständige Gerüste durch den AG gestellt (Lastklasse 4). Die Gebäude H8 und H9 verfügen über je zwei Absetzbühnen, Gebäude H7 über eine Absetzbühne (Lastklasse 4). Je Gebäude ist ein Güteraufzug mit einer Tragfähigkeit von 2.000 KG angesetzt. Die Abmessungen betragen ca. 2,50m x 1,50m. Einbringöffnungen in die Gebäude sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.

Die Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser sind den besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen zu entnehmen. Es wird der Baustromanschluss sowie der Bauwasseranschluss durch den AG zur Verfügung gestellt. Etwaige Verlängerungen und Unterverteilungen sind nach Anforderung selbst zu erbringen.

Auf Grund der innerstädtischen Lage sind die Lagermöglichkeiten auf dem zukünftigen Baufeld beschränkt. Nach Möglichkeit sollten somit Lagerzeiten möglichst geringgehalten werden. Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung/Baulogistik abzustimmen. Darüber hinaus gelten die Festlegungen der besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.

Im Bereich des Baufeldes befinden sich Grundwassermessstellen (siehe 6. Umweltbelange). Darüber hinaus befindet sich im Baufeld ein eingetragenes technisches Denkmal (Siegburger Str. o.Nr., Stundenstein – 05111000 A 1406). Die Lage ist im Baustelleneinrichtungsplan markiert. Das Denkmal wurde im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen verräumt und eingelagert. Die Maßgaben gem. DSchG NRW sind zu berücksichtigen.

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Bei der Auslegung sowie Positionierung möglicher Krane, auch Mobilkrane, sind neben der erforderlichen Traglast, den beengten örtlichen Gegebenheiten auch die am nördlichen Baustellenrand verlaufende Hochspannungsleitung und die DGUV Vorschrift 52 sowie DIN VDE 0105-1 zu beachten.

  1. Bodenverhältnisse

Ein Baugrundgutachten liegt vor. In großen Bereichen war eine Bodenverbesserung im Rüttelstopfverfahren vorgesehen. Auf Grund der vorgefundenen Kampfmittelstörflächen konnte diese nicht wie geplant durchgeführt werden. Die Aushubbereiche wurden im Rahmen der Spezialtiefbaumaßnahmen geräumt und nach Fertigstellung der Unter- bzw. Erdgeschossigen Rohbaumaßnahmen gem. Angabe des Baugrundgutachters wieder verfüllt. Die Auffüllung läuft bis ca. 60cm unter zukünftiger GOK. Diese Arbeiten laufen inklusive der Kampfmittelsondierungen des Baugebietes den Rohbaumaßnahmen voraus. Die Bereiche außerhalb der Baugruben wurden im Zuge der bisherigen Kampfmitteluntersuchung nicht sondiert und nicht geräumt. Es gilt der Hinweis zum Gefährdungshorizont gem. den Erkenntnissen des Kampfmittelerkundungs- und Räumungskonzept. Das Baufeld befindet sich in einem Hochwasserrisikogebiet entsprechende Regelungen sind zu berücksichtigen.

  1. Umweltbelange

Das Baufeld liegt in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes Flehe. Die gültige Wasserschutzgebietsverordnung ist zu beachten. Das Baupersonal ist auf die besondere Lage in der Wasserschutzzone hinzuweisen und entsprechend zu unterrichten, so dass jegliche Verunreinigung des Bodens vermieden wird. (§ 5 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)).

Gemäß Tatbestand 61 der Wasserschutzgebietsverordnung Flehe bedürfen Anlagen (z.B. Wärmepumpen, Batterieanlagen etc.) zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von Wassergefährdenden Stoffen einer Genehmigung nach der o.g. Wasserschutzverordnung. Es ist zwei Monate vor der Errichtung der Anlagen beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz ein formloser, schriftlicher Antrag zu stellen. Mit dem Antrag ist eine vollständige Aufstellung und Beschreibung der neu zu errichtenden Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen einzureichen und um nachfolgende Angaben zu ergänzen: Lageplan, Wassergefährdungsklasse der eingesetzten Stoffe je Anlage, Menge der wassergefährdenden Stoffe je Anlage, Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Auffangwanne, Druckwächter etc.), technische Datenblätter der Anlage und Sicherheitsdatenblätter der wassergefährdenden Stoffe. Ohne wasserrechtliche Genehmigung können die Anlagen nicht errichtet und in Betrieb genommen werden.

Das Baufeld befindet sich teilweise im Bereich einer Grundwasserverunreinigung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW).

Das Baufeld befindet sich auf der Altablagerung mit der Kataster-Nr. 103 (Definition siehe § 2 Abs. 5 Nr.1 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)). Bei der Verwertung von Aushubmaterialien ist das Verwertungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf zu beachten. Bei einer Verwertung des Aushubmaterials außerhalb des Stadtgebietes Düsseldorf ist vorab eine Erlaubnis der am Einbauort zuständigen Behörde einzuholen. Zur Herstellung von durchwurzelbaren Bodenschichten dürfen nur Materialien verwendet werden, welche die Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhalten. Für das Auf- und Einbringen von Bodenmaterialien, die nicht vom Grundstück stammen, ist vorab grundsätzlich die Zustimmung der Unteren Umweltschutzbehörde einzuholen. Der Einbau von Recyclingmaterial oder Stoffen wie Stahlschlacke, Hochofenschlacke, Bauschutt, Straßenaufbruch, Bergematerial, MVA-Asche sowie Reststoffen aus Steinkohlekraftwerken ist unzulässig.

Es dürfen keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers zu befürchten ist. Dies ist unter anderem dadurch zu gewährleisten, dass nur natürliche, nicht zu Eruierung neigende Baustoffe verwendet werden. (§§ 5 Abs. 1 und 48 Abs, 2 WHG, Anlage A 44. Und 59. Zur WSG Vo Flehe)

Im Falle eines unvermeidbaren Befahrens der Baustelle sind nur Baumaschinen mit leicht biologisch abbaubarem Hydrauliköl zu verwenden. Im Falle einer auftretenden Verunreinigung des Untergrundes ist unverzüglich die Untere Umweltschutzbehörde zu benachrichtigen. Außerhalb der Dienstzeit ist die Untere Umweltschutzbehörde über die Feuerwehr erreichbar.

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Joseph-Beuys-Gesamtschule, Düsseldorf LV-Titel: Allgemein

Im Bereich der Maßnahme sind Messtellen zur Untersuchung des Grundwassers errichtet worden. Dies sind im Baustelleneinrichtungsplan markiert. Die Messtellen sind weiterhin zur Überwachung notwendig. Sie sind gegen Beschädigungen zu sichern und zu erhalten. Die weitere Zugänglichkeit ist sicherzustellen. Zerstörte und unzugängliche Grundwassermessstellen sind in Absprache mit der Unteren Umweltschutzbehörde sowie dem AG zu ersetzen.

  1. Baumschutz

Im gesamten Gelände ist Altbestand an Bäumen vorhanden. Dieser Altbestand ist in Teilen zu schützen. Eine bauökologische Baubegleitung ist beauftragt, der Kontakt kann über den AG abgefragt werden. Es gelten die einschlägigen Richtlinien zum Baumschutz nach Baumschutzsatzung, DIN 18920, RAS-LP4 und ZTV- Baumpflege des Weiteren wird auf das Merkblatt Baumschutz auf Baustellen der Stadt Düsseldorf hingewiesen. Der Wurzelbereich darf durch Befahren oder Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen oder Baumaterial nicht belastet werden. Ist dies während der Bauzeit nicht möglich, ist die belastete Fläche möglichst klein zu halten und mit mindestens 20cm wasserdurchlässigem Material abzudecken. Darüber ist eine feste Auflage zum Befahren, z.B. aus Bohlen oder Stahlplatten, zu legen.

  1. Dokumentation / Rechnungsläufe

Bei den Neubauten handelt es sich um Gebäude die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Auf Grund der Verteilung der Fördermittel sind die Gebäude getrennt zu dokumentieren sowie abzurechnen. Gebäude H7, H8 und H9 stellen ein Förderpaket dar (Schulgebäude- Sporthalle), Gebäude H2 (Mensa) das weitere. Die Abrechnungszeiträume sind im Rahmen der Fertigstellung inkl. der erforderlichen Nachweise sowie Dokumentation zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist das Organisationshandbuch der Projektsteuerung zu Rechnungs- und Nachtragsläufen zu berücksichtigen.

III. Neubau Schulhaus H8

Im Rahmen der Baumaßnahme werden 4 Neubauten errichtet. Zusätzlich entsteht ein fünf-geschossiges Aufzugsgebäude an der westlichen Stirnseite des Bestandsgebäudes H4. Des Weiteren finden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in den weiteren Bestandsgebäuden statt.

  1. Allgemeine Beschreibung

Das Gebäude H8 bildet den zentralen Startpunkt der Neubaumaßnahme. Es handelt sich um ein vier- geschossiges Gebäude in Fertigteilbauweise mit Untergeschoss. Das Erdgeschoss bildet mit der Klinkervorsatzschale einen Sockelbereich aus. Im Erdgeschoss befinden sich vier Fachklassenräume Chemie, drei naturwissenschaftliche Sammlungsräume, drei WC-Anlagen sowie weitere Nebenräume. In den auf der Ostseite über das Erdgeschoss hinauskragenden Obergeschossen befinden sich jeweils sechs Klassenräume, ein Multifunktionsraum sowie drei WC-Anlagen und weitere Nebenräume. Das Gebäude verfügt über einen barrierefreien Aufzug über alle Obergeschosse. Der Zugang auf das Dach, wo sich auch die geschlossene Technikzentrale der Lüftungsanlage befindet, verläuft über eine ca. 60cm breite Stahltreppe im vierten Obergeschoss. Durch alle Obergeschosse stecken sich ein verglaster Innenhof sowie die beiden Treppenräume an der Ost- und Westseite. Im Untergeschoss befinden sich die technischen Versorgungsanlagen für die Neubauten H7, H8 und H9. Eine Einbringöffnung für Geräte ist in einem Schacht auf der Ostseite vorhanden. Ein flache Versorgungstrasse läuft unter der Bodenplatte der „Magistrale“ von H8 nach H7. Ein möglicher Kranstandort ist im Innenhof berücksichtigt, wurde im Zuge der Rohbauarbeiten jedoch nicht verwendet. Die Fassade in den Obergeschossen ist eine vorgehängte hinterlüftete Metallfassade in Kombination mit einer Bandfassade aus Holz-Alu-Fenstern. Die Metallfassade ist gefaltet und gelocht, die rückwärtige Dämmung ist somit vor der freien Bewitterung zu schützen. Die Fassade der Obergeschosse wird durch ein „metallenes Band“ von der Klinkerfassade des Erdgeschosses getrennt. Die auskragenden Gebäudeteile sind unterseitig ebenfalls mit einer Metallfassade belegt, diese ist im Farbton analog der Metallfassade.

Bei der Auslegung sowie Positionierung möglicher Krane sind neben der erforderlichen Traglast auch die am nördlichen Baustellenrand verlaufende Hochspannungsleitung und die DGUV Vorschrift 52 sowie DIN VDE 0105-1 zu beachten.

  1. Tragwerk

Siehe vorliegende Statik.

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Joseph-Beuys-Gesamtschule, Düsseldorf LV-Titel: Allgemein

Das Gebäude wird in großen Teilen in Betonfertigteilkonstruktion errichtet. Die erwarteten Qualitäten sind zu berücksichtigen. Die Schalseiten der Fertigteile sind glatt, die Füllseiten sauber geglättet herzustellen. Alle sichtbaren Kanten sind mit Dreikantleisten 10mm zu brechen. Die Konstruktion ist gemäß dem Brandschutzkonzept in den entsprechenden Feuerwiderstandsklassen auszuführen. Brandwandfugen sind in F90 auszuführen und rauchdicht zu schließen. In den Treppenläufen sind ggf. oberseitig kleine Aussparungen für die Befestigung des Treppengeländers vorzusehen.

Die Innenwände sind in großen Teilen als Doppelwände geplant. Die Oberflächen auch weiterer Betonteile sind in großen Teilen als Sichtbetonoberflächen geplant, dem örtlichen Personal ist mitzuteilen, das sich die Oberflächen in großen Teilen im unbehandelten Endzustand befinden. Eine entsprechende Sorgfalt ist zu berücksichtigen.

In den Klassenraumbereichen sind Spannbetonhohlplattendecken geplant. Dies ist bei der Montage zu berücksichtigen. Die Befestigungsmittel sind ingenieurtechnisch zu bemessen und von geschultem Personal einzubauen. Bei Bedarf müssen Bohrschablonen verwendet werden. Bei den relevanten statischen und quasi- statischen Belastungen sind immer Befestigungsmittel mit Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) bzw. mit Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) für Spannbeton-Fertigdecken zu verwenden, die in den Hohlkammern mit einem Mindestabstand von 50mm, abhängig vom Deckentyp, zu den Spannlitzen anzuordnen sind. Untergeordnete Beanspruchungen wie das konstruktive Befestigen von Deckenleuchten, Rauchmeldern oder Gardinenstangen sind je nach verbautem Produkt auch im Stegbereich möglich, wenn die Befestigungsmittel mit ihren Eindringtiefen unterhalb der Spannlitzen bleiben. Vor der Ausführung müssen die Bauteileigenschaften der verbauten Decke mit den gewählten Dübeln und Lasten abgeglichen werden. Der Handlungshinweis „Befestigungsmöglichkeiten an Spannbetondecken“ ist zu beachten.

  1. Technische Ausbaugewerke

Siehe Planung HLSE.

IV. Neubau Schulhaus H9

  1. Allgemeine Beschreibung

Das Gebäude H9 ist die nördlichste Neubaumaßnahme. Es handelt sich um ein vier-geschossiges Gebäude in Fertigteilbauweise. Das Erdgeschoss bildet mit der Klinkervorsatzschale einen Sockelbereich aus. Im Erdgeschoss befinden sich vier Fachklassenräume Physik, drei naturwissenschaftliche Sammlungsräume, drei WC-Anlagen sowie weitere Nebenräume. In den auf der Ostseite über das Erdgeschoss hinauskragenden Obergeschossen befinden sich jeweils sechs Klassenräume, ein Multifunktionsraum, drei WC-Anlagen sowie weitere Nebenräume. Das Gebäude verfügt über einen barrierefreien Aufzug über alle Geschosse. Der Zugang auf das Dach, wo sich auch die geschlossene Technikzentrale der Lüftungsanlage befindet, verläuft über eine ca. 60cm breite Stahltreppe im vierten Obergeschoss. Durch alle Obergeschosse stecken sich ein verglaster Innenhof sowie die beiden Treppenräume an der Ost- und Westseite. Ein möglicher Kranstandort ist im Innenhof berücksichtigt, wurde im Zuge der Rohbauarbeiten jedoch nicht verwendet. Die Fassade in den Obergeschossen ist eine vorgehängte hinterlüftete Metallfassade in Kombination mit einer Bandfassade aus Holz-Alu-Fenstern. Die Metallfassade ist gefaltet und gelocht, die rückwärtige Dämmung ist somit vor der freien Bewitterung zu schützen. Die Fassade der Obergeschosse wird durch ein „metallenes Band“ von der Klinkerfassade des Erdgeschosses getrennt. Die auskragenden Gebäudeteile sind unterseitig ebenfalls mit einer Metallfassade belegt, diese ist im Farbton analog der Metallfassade.

Bei der Auslegung sowie Positionierung möglicher Krane sind neben der erforderlichen Traglast auch die am nördlichen Baustellenrand verlaufende Hochspannungsleitung und die DGUV Vorschrift 52 sowie DIN VDE 0105-1 zu beachten.

  1. Tragwerk

Siehe vorliegende Statik.

Das Gebäude wird in großen Teilen in Betonfertigteilkonstruktion errichtet. Die erwarteten Qualitäten sind zu berücksichtigen. Die Schalseiten der Fertigteile sind glatt, die Füllseiten sauber geglättet herzustellen. Alle sichtbaren Kanten sind mit Dreikantleisten 10mm zu brechen. Die Konstruktion ist gemäß dem Brandschutzkonzept in den entsprechenden Feuerwiderstandsklassen auszuführen. Brandwandfugen sind in F90 auszuführen und rauchdicht zu schließen. In den Treppenläufen sind ggf. oberseitig kleine Aussparungen

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für die Befestigung des Treppengeländers vorzusehen.

Die Innenwände sind in großen Teilen als Doppelwände geplant. Die Oberflächen, auch weiterer Betonteile, sind in großen Teilen als Sichtbetonoberflächen geplant, dem örtlichen Personal ist mitzuteilen, das sich die Oberflächen in großen Teilen im unbehandelten Endzustand befinden. Eine entsprechende Sorgfalt ist zu berücksichtigen. Das Gebäude wird in großen Teilen in Betonfertigteilkonstruktion errichtet.

In den Klassenraumbereichen sind Spannbetonhohlplattendecken geplant. Dies ist bei der Montage zu berücksichtigen. Die Befestigungsmittel sind ingenieurtechnisch zu bemessen und von geschultem Personal einzubauen. Bei Bedarf müssen Bohrschablonen verwendet werden. Bei den relevanten statischen und quasi- statischen Belastungen sind immer Befestigungsmittel mit Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) bzw. mit Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) für Spannbeton-Fertigdecken zu verwenden, die in den Hohlkammern mit einem Mindestabstand von 50mm, abhängig vom Deckentyp, zu den Spannlitzen anzuordnen sind. Untergeordnete Beanspruchungen wie das konstruktive Befestigen von Deckenleuchten, Rauchmeldern oder Gardinenstangen sind je nach verbautem Produkt auch im Stegbereich möglich, wenn die Befestigungsmittel mit ihren Eindringtiefen unterhalb der Spannlitzen bleiben. Vor der Ausführung müssen die Bauteileigenschaften der verbauten Decke mit den gewählten Dübeln und Lasten abgeglichen werden. Der Handlungshinweis „Befestigungsmöglichkeiten an Spannbetondecken“ ist zu beachten.

  1. Technische Ausbaugewerke

Siehe Planung HLSE.

V. Neubau Sporthaus H7

  1. Allgemeine Beschreibung

Bei dem Gebäude H7 handelt es sich um ein drei-geschossiges Gebäude in Ortbetonbauweise. Das Erdgeschoss bildet mit der Klinkervorsatzschale einen Sockelbereich aus. Im Erdgeschoss befinden sich ein mit farbigem Feinsteinzeug bekleideter Umkleidetrakt mit Umkleiden für Damen und Herren inkl. zwei WC- Anlagen, ein barrierefreier Umkleideraum sowie ein barrierefreies WC. Darüber hinaus ist hier ein Kraftraum angeordnet. Der Kraftraum ist mit einer barrierefreien Rampe mit dem etwas tiefer liegenden Niveau des Schulhofes verbunden. Ein Gymnastikraum nebst Geräte- sowie Sanitätsraum findet hier ebenfalls Platz. Der Boden dieser Räume befindet sich leicht unter dem Niveau der übrigen Räume. Ein barrierefreier Aufzug verbindet die beiden Bodenniveaus. Ein Trainingsraum, ein Hausmeisterlager sowie ein Außenspielgerätelager sind bodengleich vom Schulhof aus begehbar. Im östlichen Gebäudebereich, der in Kombination der westlich angeordneten Bereiche der Gebäude H8 und H9 auch als „Magistrale“ bezeichnet wird, befinden sich zwei Besprechungsräume, wovon einer durch eine mobile Trennwand geteilt werden kann. An der nördlichen Gebäudewand befindet sich auch die Medienanbindung aus dem Gebäude H8 – die Ausfädelung aus dem Leitungsschacht. Im ersten Obergeschoss befindet sich die Zweifeld-Sporthalle. Die Halle ist gem. DIN 18032 geplant und verfügt über eine geschlossene Abhangdecke. Die Halle kann durch einen Trennvorhang geteilt werden. Die großen Glasfassaden auf der West-, Nord- und Ostseite müssen unter Berücksichtigung des Wärmeschutznachweises sowie ballwurfsicher ausgeführt werden. Ein innenliegender Blendschutz ist vorgesehen. Die Fassade in den Obergeschossen ist eine vorgehängte hinterlüftete, gefaltete Metallfassade in Kombination mit einer Lochfassade. Die Metallfassade muss gelocht ausgeführt werden, da die südlichen Fenster durch die Fassade vollständig verdeckt liegen. Die Anforderungen an die Lochung gem. GUV sowie eine ausreichende Belichtung der Räume ist sicherzustellen. Die rückwärtige Dämmung ist vor der freien Bewitterung zu schützen. Die Fassade der Obergeschosse wird durch ein „metallenes Band“ von der Klinkerfassade des Erdgeschosses getrennt. Die auskragenden Gebäudeteile sind unterseitig ebenfalls mit einer Metallfassade belegt, diese ist im Farbton analog der Metallfassade. Die erdgeschossigen Glasflächen der Südfassade sind ballwurfsicher auszuführen da im Bereich der Außenanlagen in der Nähe ein Basketball und Fußballfeld erstellt wird. Neben der Sporthalle befinden sich im ersten Obergeschoss ebenfalls mehrere Umkleideanlagen nebst WC- und Duschbereichen. Im zweiten Obergeschoss befinden sich weitere Umkleideräume nebst WC- und Duschbereichen, sowie zwei Kursräume. Hier befindet sich auch der Dachausstieg in Form einer ca. 60cm breiten Stahltreppe auf den Nebenraumtrakt. Auf dem Dach befindet sich die Lüftungsanlage sowie die Aufstiegsleiter auf den etwas höher liegenden Hallenkörper. Eine Besonderheit ist, dass die Flurwand im ersten und zweiten Obergeschoss flurseitig mit farbigem Feinsteinzeug belegt ist.

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Zwischen dem Neubau H7 und dem Bestandsbau H6 befindet sich ein zwei-geschossiges Gebäude. Dieses Gebäude bildet eine gläserne Fuge zwischen den Bestandsbauten und den Schulneubauten und zugleich den südlichen Kopfbau der „Magistrale“. Das Gebäude verfügt über ein Untergeschoss. Es handelt sich um einen Treppenraum, der auch die barrierefreie Erschließung des Bestandgebäudes H6 ermöglicht. Ein Aufzug verbindet alle Geschosse des „Fugengebäudes“ sowie des Sporthauses miteinander.

  1. Tragwerk

Siehe vorliegende Statik.

Das Gebäude wird teilweise in Betonfertigteilkonstruktion als auch in Ortbetonbauweise errichtet. Die erwarteten Qualitäten sind zu berücksichtigen. Die Schalseiten der Fertigteile sind glatt, die Füllseiten sauber geglättet herzustellen. Alle sichtbaren Kanten sind mit Dreikantleisten 10mm zu brechen. Die Konstruktion ist gemäß dem Brandschutzkonzept in den entsprechenden Feuerwiderstandsklassen auszuführen. Brandwandfugen sind in F90 auszuführen und rauchdicht zu schließen. In den Treppenläufen sind ggf. oberseitig kleine Aussparungen für die Befestigung des Treppengeländers vorzusehen.

Die Innenwände sind in großen Teilen als Doppelwände geplant. Die Oberflächen, auch weiterer Betonteile, sind in großen Teilen als Sichtbetonoberflächen geplant, dem örtlichen Personal ist mitzuteilen, das sich die Oberflächen in großen Teilen im unbehandelten Endzustand befinden. Eine entsprechende Sorgfalt ist zu berücksichtigen.

  1. Technische Ausbaugewerke

Siehe Planung HLSE.

VI. Neubau Mensa H2

  1. Allgemeine Beschreibung

Das Gebäude H2, ein teilweise zwei-geschossiges Gebäude, wird an der Stelle der ehemaligen 1-fach Sporthalle errichtet. Im Rahmen der Aushub und Gründungsarbeiten ist zu berücksichtigen, dass ein durch das „Amt 65 Abbruch“ undefinierter Geländezustand vorliegen wird. Die berücksichtigten Aushubmassen sind demnach Näherungswerte. Das Gebäude bildet die Raumgrenze zwischen dem Hauptschulhof und dem „Mensagarten“ und fügt sich zwischen die Bestandsgebäude H4 (Klassenraumtrakt) und die 3-fach Sporthalle ein. Es ist der westlichste aller Neubauten. Das Gebäude besteht aus einem eingeschossigen Foyer, das sich als „Glasfuge“ zwischen den Bestand H4 sowie den Neubaukörper setzt, einem Speiseraum – der auch als Versammlungsstätte genutzt wird – sowie aus einem zwei-geschossigen Nebenraumtrakt. Hier befinden sich erdgeschossig die WC-Anlagen – Herren, Damen, Barrierefrei –, ein Möbellager sowie die Speiseausgabe mit gewerblicher Großküche und erforderlichen Nebenräumen. Im Obergeschoss befinden sich die vier Personalumkleiden für das Reinigungspersonal und das Küchenpersonal. Eine Vorbereitungsküche für die Schüler des Berufskollegs der EHKS sowie zwei Pausenräume für Reinigungs- und Küchenpersonal. Die gesamte Lüftungstechnik ist in einem großen Technikraum längs zum Speiseraum angeordnet. Der Dachausstieg wird über eine ca. 60cm breite Stahltreppe sichergestellt. Ein Treppenraum im Nord-Westen verbindet beide Geschosse miteinander. Der Nebenraumtrakt ist außenseitig mit einer Klinkervorsatzschale bekleidet. Die Südfassade sowie der obere Dachabschluss wird von einer vorgehängten Metallfassade bedeckt. Architektonisch soll der Eindruck entstehen, dass das Dach wie ein liegendes „L“ auf dem Nebenraumtrakt aufliegt. Dies wird auch durch die Materialien im Innenraum bestärkt. Die südliche Fassade – Metall im stehenden Format – wird innenseitig mit einem artifiziellen Plattenbelag ebenfalls im stehenden Format bekleidet. Leuchtfugen verbinden die Wand mit der Decke. Die Abhangdecke, bestehend aus einer Kombination aus statischen „Baffeln“ und Akustikplatten, ist farbig analog gehalten. Der Nebenraumtrakt ist mit natürlichen Materialien belegt; so ist dieser außenseitig mit Klinker verkleidet, die Innenwand in Richtung Speisesaal ist mit horizontal gegliederten Holzplatten ausgekleidet. Ein Hebefaltladen trennt die Speiseausgabe vom Speisesaal ab, die Türen sind als Tapetentüren geplant. Die Innenwandflächen sowie die Decken sind gem. Schallgutachten Schallabsorbierend auszuführen. Der Bodenbelag ist ähnlich dem der Schulhoffläche ausgebildet, so dass der Eindruck entsteht, dass der Schulhof durch das Gebäude durchläuft und sich an der Westseite über eine Stufenanlage über den „Mensagarten“ bis hin zur Düssel erstreckt. Das Gebäude verfügt über ein kleines Untergeschoss, den sogenannten Kriechkeller. Hier befindet sich die zukünftige Medienversorgung der 3-fach Sporthalle. Nach Fertigstellung der Mensa und erfolgtem Umschluss kann das bis dahin im „Mensagarten“ liegende Leitungsprovisorium rückgebaut werden. Im „Kriechkeller“ befinden sich auch Technikflächen, die der Mensa zugeordnet werden.

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  1. Tragwerk

Siehe vorliegende Statik.

Das Gebäude wird in großen Teilen in Betonfertigteilkonstruktion errichtet. Die erwarteten Qualitäten sind zu berücksichtigen. Die Schalseiten der Fertigteile sind glatt, die Füllseiten sauber geglättet herzustellen. Alle sichtbaren Kanten sind mit Dreikantleisten 10mm zu brechen. Die Konstruktion ist gemäß dem Brandschutzkonzept in den entsprechenden Feuerwiderstandsklassen auszuführen. Brandwandfugen sind in F90 auszuführen und rauchdicht zu schließen. In den Treppenläufen sind ggf. oberseitig kleine Aussparungen für die Befestigung des Treppengeländers vorzusehen.

Die Innenwände sind in großen Teilen als Doppelwände geplant. Die Oberflächen, auch weiterer Betonteile, sind in großen Teilen als Sichtbetonoberflächen geplant, dem örtlichen Personal ist mitzuteilen, das sich die Oberflächen in großen Teilen im unbehandelten Endzustand befinden. Eine entsprechende Sorgfalt ist zu berücksichtigen.

  1. Technische Ausbaugewerke

Siehe Planung HLSE.

VII. Neubau Aufzug an H4

  1. Allgemeine Beschreibung

An der westlichen Stirnseite des Bestandsgebäude H4 wird zur Herstellung der barrierefreien Erreichbarkeit der Klassenräume in H4 ein fünf-geschossiges Aufzugsgebäude errichtet. Das Gebäude befindet sich außerhalb der thermischen Hülle und wird aus Beton-Fertigteilelementen gefertigt. In jedem Geschoss des Gebäudes H4 muss ein Zugang in den Bestandstreppenraum H4-West geschaffen werden.

  1. Tragwerk

Siehe vorliegende Statik.

Das Gebäude wird in Betonfertigteilkonstruktion errichtet. Die erwarteten Qualitäten sind zu berücksichtigen. Die Schalseiten der Fertigteile sind glatt, die Füllseiten sauber geglättet herzustellen. Alle sichtbaren Kanten sind mit Dreikantleisten 10mm zu brechen. Die Konstruktion ist gemäß dem Brandschutzkonzept in den entsprechenden Feuerwiderstandsklassen auszuführen. Brandwandfugen sind in F90 auszuführen und rauchdicht zu schließen. In den Treppenläufen sind ggf. oberseitig kleine Aussparungen für die Befestigung des Treppengeländers vorzusehen.

Dem örtlichen Personal ist mitzuteilen, das sich die Oberflächen in großen Teilen im unbehandelten Endzustand befinden. Eine entsprechende Sorgfalt ist zu berücksichtigen.

  1. Technische Ausbaugewerke

Siehe Planung HLSE.

VIII. Neubau Magistrale

  1. Allgemeine Beschreibung

Als Teil der Neubauten H7, H8 und H9 entsteht zur Siegburger Straße hin die sogenannte „Magistrale“. Es handelt sich hierbei um ein ein-geschossiges Verbindungsbauwerk zwischen den einzelnen mehrgeschossigen Baukörpern. Die einzelnen „Fugen“ werden auf der Westseite durch gläserne von Rundstützen gehaltene Baukörper charakterisiert, auf der Ostseite ist ein Klinkerbau mit Lochfassade charakterstiftend. Auch der „Magistralflur“ ist von Klinkern charakterisiert. Hier wird die Optik durch Riemchen erzeugt. Die „Magistrale“ zieht sich wahrnehmbar durch alle Neubauten. In den Gebäudezwischenräumen sind „Fluraufweitungen“ mit „Spindflächen“ vorgesehen. Die weiteren Bereiche beinhalten Büroräume.

  1. Tragwerk

Siehe vorliegende Statik.

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Das Gebäude wird teilweise als Doppelwände geplant. Dem örtlichen Personal ist mitzuteilen, das sich die Oberflächen in großen Teilen im unbehandelten Endzustand befinden. Eine entsprechende Sorgfalt ist zu berücksichtigen.

Es sind Spannbetonhohlplattendecken geplant. Dies ist bei der Montage zu berücksichtigen. Die Befestigungsmittel sind ingenieurtechnisch zu bemessen und von geschultem Personal einzubauen. Bei Bedarf müssen Bohrschablonen verwendet werden. Bei den relevanten statischen und quasi-statischen Belastungen sind immer Befestigungsmittel mit Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) bzw. mit Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) für Spannbeton-Fertigdecken zu verwenden, die in den Hohlkammern mit einem Mindestabstand von 50mm, abhängig vom Deckentyp, zu den Spannlitzen anzuordnen sind. Untergeordnete Beanspruchungen wie das konstruktive Befestigen von Deckenleuchten, Rauchmeldern oder Gardinenstangen sind je nach verbautem Produkt auch im Stegbereich möglich, wenn die Befestigungsmittel mit ihren Eindringtiefen unterhalb der Spannlitzen bleiben. Vor der Ausführung müssen die Bauteileigenschaften der verbauten Decke mit den gewählten Dübeln und Lasten abgeglichen werden. Der Handlungshinweis „Befestigungsmöglichkeiten an Spannbetondecken“ ist zu beachten.

  1. Technische Ausbaugewerke

Siehe Planung HLSE.

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