25-07-30_Denkmalpflegerische Grundsätze_KsDW.pdf

Spezialtiefbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:34 (Europe/Berlin)

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Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

Abteilung Baudenkmalpflege Denkmalpflegerische, konservatorisch-restauratorische Grundsätze

  1. Die denkmalgeschützten Gebäude der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KsDW) sind Bestandteil des von der UNESCO zum Welterbe ernannten Dessau-Wörlitzer Gartenreiches. Die Sicherung und Konservierung der historischen Substanz besitzt bei allen Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen oberste Priorität.

  2. Zur historischen Substanz zählen alle baulichen Details, die der Entstehungszeit des betreffenden Bauwerkes zugeordnet werden. Darüber hinaus können bauliche bzw. architekturgestalterische Veränderungen späterer Zeit als bauhistorische Zeugnisse für erhaltungswürdig befunden werden. Genaue Aussagen hierzu sind in der denkmalpflegerischen Zielstellung (DZ) enthalten.

  3. Die DZ beruht auf voran gegangenen Bauforschungen und Nutzungsentscheidungen. Sie bildet eine wesentliche Planungsgrundlage, kann jedoch insofern nicht absolut bindend sein, als neue Befunde und Erkenntnisse die ursprüngliche Zielstellung in Frage zu stellen vermögen. Die Projektbeteiligten müssen bereit sein, den eigenen Erfahrungen aus anderen Projekten zu misstrauen und jedes Baudenkmal als so noch nie dagewesenes Unikat anzusehen.

  4. Jede Entscheidung ist eine Entscheidung im Einzelfall, Entscheidungen sind nicht übertragbar, da Konstruktion und Erhaltungszustand, Nutzungsgeschichte und damit einhergehende Überformung, Nutzungskonzeption und technische sowie finanzielle Zwänge bei keinem Objekt identisch mit denen eines anderen Objektes sind.

  5. Sowohl bei der Planung als auch bei der Maßnahmendurchführung kommt der interdisziplinären partnerschaftlichen Zusammenarbeit und einer flexiblen Arbeitsweise besondere Bedeutung zu. Das heißt: Alle Baubeteiligten müssen sich darauf einstellen, dass komplexe Aufgaben und Probleme ständiger Abstimmungen bedürfen. Ein Podium hierfür sind Planungsberatungen und die regelmäßig stattfindenden Baurapporte vor Ort.

  6. Der Erfahrung nach ist während des Bauablaufes mit dem Zutage treten neuer Befunde zu rechnen, die von bauhistorischer und kunstgeschichtlicher Bedeutung sein können. Die KsDW ist dann unverzüglich zu benachrichtigen. Neue Befunde können Planungsänderungen nach sich ziehen. Die KsDW trifft – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie – die Entscheidung, wie mit den neuen Befunden umzugehen ist.

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  1. Prinzipiell gilt für alle Maßnahmen:

• Minimierung des Substanzverlustes durch geeignete Sicherungsmaßnahmen (z.B. Holzschutzbehandlung statt Holzaustausch) sowie schonende Reinigungsverfahren • Rückbau nur dann, wenn Bauteile bereits so stark geschädigt sind, dass sie nicht mehr oder nur noch mit einem unvertretbar hohen Aufwand gerettet werden könnten. Hierbei handelt es sich jedoch immer um einen Einzelfall, welcher der Zustimmung der KsDW, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, bedarf. Angrenzende, erhaltenswerte Bauteile dürfen durch Rückbaumaßnahmen nicht beschädigt werden! • Vorrang vor der Erneuerung hat die fachgerechte Instandsetzung/Reparatur. Dabei sind vorzugsweise traditionelle Handwerkstechniken anzuwenden, maschinelle Bearbeitungen nur dann, wenn effektiv nicht anders möglich. • Nur ausnahmsweise kommen moderne Fremdbaustoffe zum Einsatz und möglichst nur in künftig verdeckten Bereichen (z. B.: Maßnahmen zur Mauerwerksanierung, statische Konsolidierungen). Die maßnahmenbegleitende Dokumentation ist in diesem Fall besonders wichtig. • Beim Bauablauf ist zu beachten, dass die von den Vorgängergewerken bereits fertig gestellten Arbeiten nicht durch die nachfolgenden wieder beschädigt werden. Während der Maßnahme haben die Baubeteiligten Vorsorge gegen Beschädigung und Verschmutzung angrenzender Bereiche zu treffen. • Eventuelle bauzeitliche Schutzmaßnahmen am Denkmalbestand sowie Eingriffe sind mit der KsDW rechtzeitig vorher abzustimmen. Diese Arbeiten sind unter ständiger Anleitung und Aufsicht eines Fachbetriebes, der die Anforderungen nach § 15 Abs. 2 DSchG LSA erfüllt, vorzunehmen. • Rekonstruktionen sind nur im Ausnahmefall und ausschließlich nach den hierzu getroffenen Festlegungen auszuführen. Neuanfertigungen erfolgen in gleichem Material durch detailgetreues Übernehmen der Formgestaltung eines vorhandenen Vorbildes (z.B. Fensterbeschläge). • Sind durch veränderte Nutzung Um- oder Einbauten erforderlich, so soll nach Möglichkeit deren Reversibilität gewährleistet werden. Moderne Ausstattungsobjekte sollen sich in Form und Material dem Baudenkmal unterordnen. Auf historisierende Elemente ist zu verzichten! • Keinesfalls dürfen für Installationen Wände mit künstlerisch gestalteten Fassungen oder erhaltenswertem historischem Putzbestand geschlitzt werden. Ebenso unzulässig sind das Bohren und Schlitzen anderer historischer Bauteile. • Anschlüsse, Gefälle und Durchlässe sind so zu erhalten oder ggf. auszubilden, dass dem Denkmalbestand keine Beeinträchtigungen daraus erwachsen. • Kabel und Rohre sind verdeckt zu führen. Nur wenn die vorgenannten Gründe dies nicht erlauben, kommen dezente Vorwand-Installationen in Betracht, sofern nicht ausdrücklich andere Festlegungen getroffen wurden. • An historischen Bauteilen dürfen ohne Festlegung keine Befestigungen, z. B. Hinweis- und Orientierungsschilder, vorgenommen werden. • Für betriebstechnische Installationen aller Art sind Revisionspläne anzufertigen und nach Abschluss der Maßnahme an die KsDW zu übergeben. • Die Maßnahmen sind den Richtlinien der KsDW gemäß durch die Planer zu dokumentieren. Alle Eingriffe in die Denkmalsubstanz bedürfen dabei der nachvollziehbaren, archivfähigen Dokumentation (siehe „Handreichung zur Bestandsuntersuchung und Dokumentation“ in www.lda-lsa.de/denkmalpflege/handreichungen-und-leitfaeden), auch baubegleitend. Ein Entwurf der Dokumentation ist vor ihrer Abgabe der KsDW zur Bestätigung vorzulegen.

Dessau-Roßlau, 29.07.2025

Robert Hartmann Leiter der Abteilung Baudenkmalpflege 2

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