20-11-03 Richtlinien für Baustellen_KsDW.pdf

Spezialtiefbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:34 (Europe/Berlin)

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Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

Abteilung Baudenkmalpflege

Richtlinien für Baustellen

der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KsDW)

Außenbereich

Allgemeine Gefährdungen

Persönliche Schutzausrüstung

Fassung vom 11.11.2022 1

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Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

Abteilung Baudenkmalpflege

Erste Hilfe und Alarm

112

RUHE BEWAHREN

WO brennt es / geschah es? WAS brennt / geschah? WIE viele Verletzte? WELCHE Brand- / Verletzungsart? WARTEN nicht auflegen!!

Bei Unfall / plötzlich akuter Erkrankung

• Eigenschutz beachten / Unfallstelle sichern • Ggf. Rettungsgerät/Bergungsgerät holen / einsetzen, ggf. Transport von Verletzten vorbereiten • Notruf / Rettungsdienst verständigen, evtl. Lotsendienst einteilen • Verletzten „Erste Hilfe“ leisten, ggf. Betriebssanitäter und Ersthelfer verständigen • Ggf. Sanitätscontainer oder Sammelpunkt aufsuchen

Im Brandfall / bei Rauch und Gas

• In Sicherheit bringen • Ggf. Löschversuch durchführen • Notruf / Löschfahrzeuge anfordern, evtl. Anfahrtswege mitteilen und Lotsendienst einteilen • Sammelpunkt aufsuchen

Im Havariefall / bei Umweltschaden

• Eigenschutz beachten / Havariestelle absichern • wenn möglich Schaden begrenzen • Notruf / ggf. Polizei ( 0-110), welche die zuständige Behörde informiert • Ggf. spezifische Alarmkette in Gang setzen

Bei sonstigen Vorfällen

(Angriff, Bedrohung, Körperverletzung, Diebstahl, sonstige Straftaten) • bei akuter Gefahr Polizei rufen ( 0-110) • Personenschutz geht vor Sachschutz

Fassung vom 11.11.2022 2

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Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

Abteilung Baudenkmalpflege

Zuständigkeiten

  1. Zuständig für alle Belange der Instandsetzung und Restaurierung von Bauwerken der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KsDW) ist die Abteilung 2 (Baudenkmalpflege). Bei Arbeiten, die den Gartenbereich berühren, wird die Abteilung 4 (Gärten und Gewässer) beteiligt.

  2. Die KsDW beauftragt neben einem Architekturbüro und eventuell einem Projektsteuerer gegebenenfalls einen freischaffenden Restauratorin, das Projekt baubegleitend zu betreuen. Darüber hinaus ist eine Mitarbeiterin der Abteilung 2, Baudenkmalpflege Fachliche für das Projekt unmittelbar zuständig. Dem/der Mitarbeiterin Beteiligte obliegt die Leitung der Sanierungs- oder Restaurierungsmaßnahme sowie der Steuerung des Zusammenwirkens der fachlich Beteiligten sofern keine Projektsteuerung gebunden ist.

  3. Die Verantwortung für die Sicherheit und den Brandschutz obliegt Sicherheit/ der Bauleitung sowie dem gebundenen SiGeKo (sofern vorhanden) Brandschutz

Baustellenorganisation

  1. Vor Beginn von Sanierungs- oder Restaurierungsmaßnahme findet eine Anlaufberatung statt, an der die entscheidungsbefugten Anlaufbera- Mitarbeiterinnen der KsDW, der Bauleitung und führenden tung Vertreterinnen der Auftragnehmer*in teilnehmen. Über die Anlaufberatung wird durch die Bauleitung ein Protokoll gefertigt.

  2. Der/Die Auftragnehmerin hat zu gewährleisten, dass die bauausführenden Mitarbeiterinnen alle Informationen erhalten. Denkmalge- Dabei sind insbesondere die denkmalpflegerisch- restauratorischen schützte Vorgaben der KsDW zu beachten. Der sensible Umgang mit Bausubstanz denkmalgeschützter Bausubstanz wird bei allen Bauausführenden vorausgesetzt.

  3. Einfahrgenehmigungen sind rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme bei der KsDW zu beantragen. Ein Ansprechpartner wird bei Anlaufberatung Einfahr- benannt. Die Entnahme von Strom und Wasser wird vertraglich genehmigung vereinbart.

  4. Vor Aufnahme von Arbeiten in den Gartenanlagen sind geeignete Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen mit der Abteilung 4, Abteilung Gärten und Gewässer zu vereinbaren. Die Einordnung der Schutz Baustelleneinrichtung, Absperrmaßnahmen und Lagermöglichkeiten Gartenanlage für Baumaterial sind dabei vor Arbeitsbeginn abzustimmen. Bodenverdichtungen im Bereich von Altbäumen sind zu vermeiden. Bei Arbeiten im Wurzelbereich ist Handschachtung vorzusehen.

  5. Bei Unklarheiten über etwaige Wiederverwendung von Ausbau- und Fundstücke Abbruchteilen, ist die KsDW vorher zu verständigen. Fundstücke müssen sichergestellt werden.

Fassung vom 11.11.2022 2

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Kulturstiftung Dessau-Wörlitz

Abteilung Baudenkmalpflege

  1. Bei auftretenden Problemen während der Arbeit, insbesondere versehentlichen Beschädigungen, sind unverzüglich die KsDW und Beschädi- die Bauleitung zu informieren. Der/Die Auftragnehmer*in fertigt gung eine Protokollnotiz, welche von der Bauleitung gegenzuzeichnen ist.

  2. Der Betrieb von Rundfunk- oder anderen Audiogeräten während der Rundfunk- Arbeiten in Innenräumen bedarf der Genehmigung, ist aber im /Audiogeräte Außenbereich grundsätzlich untersagt.

  3. Zur Minimierung der Brandlast ist der Aspekt der Ordnung und Sauberkeit besonders zu beachten, wozu u.a. gehört:

  • Sichere Lagerung von brennbaren Stoffen, Bsp. nach Ordnung und Anforderung der Sicherheitsdatenblätter Sauberkeit
  • tägliche Beseitigung von brennbaren Packmitteln
  • mindestens wöchentliches Aufräumen der Baustelle
  • Freihalten der Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sowie der Flucht- und Rettungswege
  • Schutz mobiler Sicherheitseinrichtungen Bsp. Feuerlöscher gegen unbefugten Zugriff bzw. Diebstahl
  1. Das Anbringen oder Aufstellen von Firmenwerbungen an den Firmenwer- bung Gebäuden oder im Gelände der KsDW ist untersagt.

  2. Für den Verlust von Materialien und Geräten übernimmt die KsDW Verlust grundsätzlich keine Haftung.

Vertraulichkeit/Sicherheit

  1. Der/Die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, über zur Kenntnis gelangte vertrauliche Vorgänge der KsDW, etwa über Vertraulich- Sicherheitsanlagen, Verschwiegenheit zu bewahren. Die keit Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

  2. Ausgehändigte Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind nach Beendigung der Baumaßnahme an die Schlüssel Bauleitung zurückzugeben.

  3. Der Zugang von nichtbeteiligten, unbefugten Personen in historische Zugangs- Innenräume der Sicherheitsbereiche der KsDW ist nicht gestattet. berechtigung

Dessau-Roßlau, 11.11.2022

Robert Hartmann Leiter der Abteilung Baudenkmalpflege

Datum …17….…02….2…0…2…3……….

Fassung vom 11.11.2022 2 ……………………………………… Unterschrift Auftragnehmer

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