Anhänge I-III der Standardvertragsklauseln V.2 Übertragung in Drittländer
ANHANG I
LISTE DER PARTEIEN
Hinweis: Die einschlägigen Module werden erst nach Zuschlag gemeinsam von den Parteien ermittelt und durch Ankreuzen der nachfolgenden, entsprechenden Felder festgelegt.
[ ] MODUL EINS: Übermittlung von Verantwortlichen an Verantwortliche
[ ] MODUL ZWEI: Übermittlung von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter
[ ] MODUL DREI: Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter
[ ] MODUL VIER: Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Verantwortliche
Hinweis: Dieser Abschnitt wird erst nach Zuschlag durch die jeweiligen Parteien ausgefüllt.
Datenexporteur(e): [Name und Kontaktdaten des Datenexporteurs/der Datenexporteure und gegebenenfalls seines/ihres Datenschutzbeauftragten und/oder Vertreters in der Europäischen Union]
Name:
Anschrift:
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson:
Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten von Belang sind:
Unterschrift und Datum:
Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter):
Datenimporteur(e): [Name und Kontaktdaten des Datenexporteurs/der Datenimporteure, einschließlich jeder für den Datenschutz zuständigen Kontaktperson]
Name:
Anschrift:
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson:
Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten von Belang sind:
Unterschrift und Datum:
Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter):
BESCHREIBUNG DER DATENÜBERMITTLUNG
Hinweis: Die einschlägigen Module werden erst nach Zuschlag gemeinsam von den Parteien ermittelt und durch Ankreuzen der nachfolgenden, entsprechenden Felder festgelegt.
[ ] MODUL EINS: Übermittlung von Verantwortlichen an Verantwortliche
[ ] MODUL ZWEI: Übermittlung von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter
[ ] MODUL DREI: Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter
[ ] MODUL VIER: Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Verantwortliche
Hinweis: Dieser Abschnitt ist bereits bei Teilnahmeantrags-/Angebotsabgabe auszufüllen.
Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden
Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten
Übermittelte sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien, die der Art der Daten und den verbundenen Risiken in vollem Umfang Rechnung tragen, z. B. strenge Zweckbindung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich des Zugangs nur für Mitarbeiter, die eine spezielle Schulung absolviert haben), Aufzeichnungen über den Zugang zu den Daten, Beschränkungen für Weiterübermittlungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
Häufigkeit der Übermittlung (z. B. ob die Daten einmalig oder kontinuierlich übermittelt werden)
Art der Verarbeitung
Zweck(e) der Datenübermittlung und Weiterverarbeitung
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Bei Datenübermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben.
ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE
Hinweis: Die einschlägigen Module werden erst nach Zuschlag gemeinsam von den Parteien ermittelt und durch Ankreuzen der nachfolgenden, entsprechenden Felder festgelegt.
[ ] MODUL EINS: Übermittlung von Verantwortlichen an Verantwortliche
[ ] MODUL ZWEI: Übermittlung von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter
[ ] MODUL DREI: Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter
Hinweis: Diese Angabe wird erst nach Zuschlag durch die jeweiligen Parteien ausgefüllt.
Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) gemäß Klausel 13
ANHANG II
TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT DER DATEN
Hinweis: Die einschlägigen Module werden erst nach Zuschlag gemeinsam von den Parteien ermittelt und durch Ankreuzen der nachfolgenden, entsprechenden Felder festgelegt.
[ ] MODUL EINS: Übermittlung von Verantwortlichen an Verantwortliche
[ ] MODUL ZWEI: Übermittlung von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter
[ ] MODUL DREI: Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter
ERLÄUTERUNG:
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen konkret (nicht allgemein) beschrieben werden. Beachten Sie hierzu bitte auch die allgemeine Erläuterung auf der ersten Seite der Anlage; insbesondere ist klar anzugeben, welche Maßnahmen für jede Datenübermittlung bzw. jede Kategorie von Datenübermittlungen gelten.
Beschreibung der von dem/den Datenimporteur(en) ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (einschließlich aller relevanten Zertifizierungen) zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und des Zwecks der Verarbeitung sowie der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
[Beispiele für mögliche Maßnahmen:
Hinweis: Die nachfolgenden Felder sind, soweit zutreffend, bereits bei Teilnahmeantrags-/Angebotsabgabe auszufüllen. Alternativ können die Angaben auch in eigener Form als separate Anlage beigefügt werden (z.B. unternehmenseigene TOMs). In diesem Fall genügt nachfolgend ein kurzer Verweis auf das betreffende Dokument.
Maßnahmen der Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
Maßnahmen zur fortdauernden Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung
Maßnahmen zur Sicherstellung der Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung
Maßnahmen zur Identifizierung und Autorisierung der Nutzer
Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Übermittlung
Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Speicherung
Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen Sicherheit von Orten, an denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
Maßnahmen zur Gewährleistung der Protokollierung von Ereignissen
Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemkonfiguration, einschließlich der Standardkonfiguration
Maßnahmen für die interne Governance und Verwaltung der IT und der IT-Sicherheit
Maßnahmen zur Zertifizierung/Qualitätssicherung von Prozessen und Produkten
Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenminimierung
Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität
Maßnahmen zur Gewährleistung einer begrenzten Vorratsdatenspeicherung
Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht
Maßnahmen zur Ermöglichung der Datenübertragbarkeit und zur Gewährleistung der Löschung
Sonstige Maßnahmen
Bei Datenübermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch die spezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu beschreiben, die der (Unter-)Auftragsverarbeiter zur Unterstützung des Verantwortlichen und (bei Datenübermittlungen von einem Auftragsverarbeiter an einen Unterauftragsverarbeiter) zur Unterstützung des Datenexporteurs ergreifen muss.
Beschreibung der spezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Auftragsverarbeiter zur Unterstützung des Verantwortlichen ergreifen muss
ANHANG III
LISTE DER UNTERAUFTRAGSVERARBEITER
Hinweis: Die einschlägigen Module werden erst nach Zuschlag gemeinsam von den Parteien ermittelt und durch Ankreuzen der nachfolgenden, entsprechenden Felder festgelegt.
[ ] MODUL ZWEI: Übermittlung von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter
[ ] MODUL DREI: Übermittlung von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter
Hinweis: Dieser Abschnitt wird erst nach Zuschlag entsprechend der Angaben aus dem Vergabeverfahren ausgefüllt.
ERLÄUTERUNG:
Dieser Anhang muss für die Module zwei und drei im Falle einer gesonderten Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern ausgefüllt werden (Klausel 9 Buchstabe a, Option 1).
Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter genehmigt:
Name:
Anschrift:
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson:
Beschreibung der Verarbeitung (einschließlich einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten, falls mehrere Unterauftragsverarbeiter genehmigt werden):