ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer.pdf

Softwarelösung für Luft- und Wassergütemessdaten in Bremen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 13:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: fbhh-evergabe.web.hamburg.de

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zum Antrags des Bewerbers / Angebot des Bieters

im Vergabeverfahren

U N T E R A U F T R A G N E H M E R E R K L Ä R U N G

Wir, das Unternehmen

Geschäftsanschrift:

Ansprechpartner beim Unterauftragnehmer:

Festnetz-Telefon:

Mobil-Telefon:

Telefax:

E-Mail:

beabsichtigen, als Unterauftragnehmer im Sinne der Nr. 4.2.2. der Bewerbungsbedin-

gungen für den oben genannten Bieter tätig zu werden.

Beabsichtigt ist derzeit von uns folgender Unterauftragnehmereinsatz:

Dataport | 1

E I G E N E R K L Ä R U N G D E S U N T E R A U F T R A G N E H M E R S

Handelsregisternummer (wenn vorhanden):

Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen):

Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Hinweis: Die Angabe von mehreren Nummern ist möglich, es ist jedoch verpflichtend mindestens eine der o.a. Nummer anzugeben.

Wir erklären hiermit gegenüber dem Bewerber/Bieter und dem Auftraggeber

rechtsverbindlich:

(1) Wir verpflichten uns, im Falle einer Auftragserteilung an den Bewerber/Bieter alle

Unterauftragnehmerarbeiten auszuführen, die der Auftraggeber und der Bewerber/

Bieter miteinander als unsere Unterauftragnehmerarbeiten vereinbart haben.

(2) Es liegen keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbs-

beschränkungen (GWB) vor. Es liegen auch keine entsprechenden Verfehlungen

vor.

Uns ist bekannt, dass wir vom Verfahren ausgeschlossen werden können, wenn

Ausschlussgründe i.S.v. § 124 GWB vorliegen.

Sollte einer der Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB bei uns oder

einem Unterauftragnehmer vorliegen oder sollten wir oder ein Unterauftragnehmer

von einer öffentlichen Stelle von Auftragsvergaben ausgeschlossen worden sein

oder werden, werden wir den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen.

Diese Verpflichtung gilt über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus auch für die

Vertragslaufzeit. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einem außeror-

dentlichen Kündigungsrecht des Auftraggebers.

Dataport | 2

(3) Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vergabeverfahrens sowie im Falle einer

Zuschlagserteilung des Vertrages die in Deutschland gültigen Gesetze einzuhalten.

(4) Unsere Preise sind seriös kalkuliert und für die gesamte Vertragslaufzeit gültig. Satz

1 dieser Erklärung gilt vorbehaltlich einer vertraglich vereinbarten Preisanpassungs-

klausel.

(5) Bei der Auftragsdurchführung werden im Kontakt zum Auftraggeber nur Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der

deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.

(6) Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetz-

ten Personen bei der Auftragserfüllung nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“

anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Uns ist bewusst, dass der

Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung unbeschadet weiterge-

hender Rechte berechtigt ist, den Vertrag mit dem Auftragnehmer jederzeit ohne

Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(7) § 6 Vergabeverordnung (VgV), bzw. 4 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nor-

miert für als voreingenommen geltende Personen ein Mitwirkungsverbot bei Verga-

beverfahren. Uns liegen keine Erkenntnisse vor, dass in unserem Unternehmen

bzw. auf Bieterseite eine Person als voreingenommen im Sinne dieser Vorschrift

anzusehen ist.

(8) Vertraulichkeitserklärung:

  1. Sämtliche Informationen, die wir in Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren

oder der Durchführung sowie der Gestaltung und Abwicklung des Vertragsver-

hältnisses erlangen, werden wir gegenüber jedem Dritten streng vertraulich be-

handeln (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“).

  1. Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung sind Informationen, die

entweder zur Zeit ihrer Bekanntgabe oder danach öffentlich zugänglich und/oder

bekannt werden oder zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits bekannt sind.

Dataport | 3

  1. Die Vertraulichkeitsverpflichtung findet keine Anwendung, soweit hierfür gesetz-

liche Offenlegungspflichten bestehen, etwa gegenüber Stellen der Börsenauf-

sicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung. In diesem Fall ver-

pflichten wir uns, den Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen

und ihm vorab schriftlich mitzuteilen, welche Vertraulichen Informationen an wen

bekannt gegeben werden sollen.

  1. Für den Fall, dass unserem Angebot nicht der Zuschlag erteilt wird, verpflichten

wir uns, überlassene vertrauliche Informationen auf schriftliche Anforderung zu-

rückzugeben sowie alle angefertigten Kopien und Vervielfältigungen zu vernich-

ten.

  1. Wir verpflichten uns sicherzustellen, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung im

Sinne von Ziffern 1. bis 4. auch von unseren Mitarbeitern und Angestellten sowie

anderen Personen, die bei uns Zugang zu diesen Vertraulichen Informationen

haben (zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater), übernommen wird. Die Ver-

pflichtung zur Vertraulichkeit gemäß den vorstehenden Regelungen besteht un-

abhängig vom Fortschritt des Vergabeverfahrens sowie nach Zuschlagserteilung

unbefristet das heißt auch über die Vertragslaufzeit fort.

(9) Bei der Auftragsdurchführung werden wir die Regelungen der Datenschutz-Grund-

verordnung (DSGVO) einhalten. Werden personenbezogene Daten im Auftrag

durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, wird der Auftragneh-

mer auf Verlangen des Auftraggebers eine den gesetzlichen Vorschriften genü-

gende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.

(10) Wir sorgen dafür, dass alle Personen, die von uns mit der Bearbeitung oder Erfül-

lung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Daten-

schutz beachten. Wir werden die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflich-

tung auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32

Abs. 4 DSGVO spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vornehmen

und dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.

Dataport | 4

Ort, Datum

Vor- und Zuname der/des Erklärenden in Textform gem. § 126b BGB

Dataport | 5

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