511 04-2026 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.docx

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:24 (Europe/Berlin)

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Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW

für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Allgemeines

    1. Der Auftraggeber verfährt nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Die Bestimmungen der UVgO können im Internetportal „www.vergabe.nrw.de“ eingesehen werden. Andere landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
    2. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt**.**

Angebotsbedingungen

Für das Angebot sind die vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Formulare zu benutzen.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe elektronisch über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatzes des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de darauf hinzuweisen.

Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 41 UVgO bleibt unberührt.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen sind unzulässig. Das gilt insbesondere für eigene AGB des Auftragnehmers.

Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelassen wurden. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes zur geforderten Leistung ist durch den Bieter nachzuweisen.

Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben oder ggf. in Ausnahmefällen auf Anforderung der Vergabestelle zu signieren.

Bei Angebotsabgabe auf dem Postweg, sofern diese von der Vergabestelle ausdrücklich zugelassen worden ist, sind das Angebotsschreiben (Formular 324) und alle zu unterschreibenden Anlagen mit Namen (Firma) und Unterschrift des Bieters zu versehen.

Näheres zur Form der Angebotsabgabe kann dem beiliegenden Formular 312_322 entnommen werden.

Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen:

Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können diese dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.

Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein und bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf dem Postweg oder auf einem anderen geeigneten Weg, soweit möglich in einem verschlossenen Umschlag, Behältnis o. ä. eingereicht werden.

In der Anfrage zur Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassene Nebenangebote müssen auf einer gesonderten Anlage eingereicht und als Nebenangebote gekennzeichnet sein. Nicht entsprechend bezeichnete Nebenangebote können ausgeschlossen werden.

Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird. Hinsichtlich des Fristbeginns und der Leistung der Zahlung wird auf die beigefügten Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512) verwiesen.

Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten sowie von Inklusionsbetrieben (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt.

Entwürfe und Ausarbeitungen, sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit in der Angebotsaufforderung nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen/Mittelstandskartelle

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen werden. Eine entsprechende Erklärung ist im Angebotsschreiben (Formular 324) abzugeben.

Bewerber- und Bietergemeinschaften

Bewerbergemeinschaften, Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in der Interessenbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (Formular 531). Die diesbezügliche Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ist mit der Interessenbestätigung oder im Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag, ansonsten mit dem Angebot einzureichen. Die Interessenbestätigung, der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist von dem Bevollmächtigen einzureichen.

Etwaige Eigenerklärungen, die von allen beteiligten Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen sind, gelten durch elektronische Abgabe unter Nennung des Namens, Vornamens oder der Unternehmensbezeichnung auf dem Formular der Eigenerklärung als eingereicht.

Die Gründe zur Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.

Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

5.1 Unteraufträge

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen in seinem Angebot benennen (Formular 533a). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (Formular 533b).

Hinsichtlich etwaiger Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. § 124 GWB wird auf § 36 Abs. 5 VgV verwiesen.

Die Vergabestelle kann anlassbezogen die Vorlage der Nachweise der Unterauftragnehmer gegenüber dem Bieter vor Zuschlagserteilung verlangen.

Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür zu erfüllenden Eignungsanforderungen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbes in seinem Teilnahmeantrag, ansonsten im Angebot benennen.

Der Bieter hat nachzuweisen, dass die Eignungsanforderungen durch ein anderes Unternehmen erfüllt werden und diese Unternehmen geeignet sind (Formular 534a).

Lässt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Eignungsanforderungen durch andere Unternehmen erfüllen, können diese auf Verlangen des Auftraggebers gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung (Formular 534b) ist vom Eignungsleiher zu unterschreiben und eingescannt – im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbes mit dem Teilnahmeantrag, ansonsten mit dem Angebot – einzureichen.

Hinsichtlich etwaiger Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. § 124 GWB wird auf § 34 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 26 Abs. 5 UVgO verwiesen.

Die Vergabestelle kann anlassbezogen die Vorlage der Nachweise der Eignungsleiher gegenüber dem Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens verlangen.

Präqualifizierung

Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung abgeben, sofern diese als vorläufiger Beleg von der Vergabestelle ausdrücklich zugelassen ist. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Sonstiges

Die Preise sind in Euro anzugeben.

Der Teilnahmeantrag/das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind auf Verlangen des Auftraggebers beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.

Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

Sofern nach Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlag bis zum Ablauf der Bindefrist keine entsprechende Information der Bewerber/Bieter erfolgt ist, wurde der Teilnahmeantrag/das Angebot nicht berücksichtigt. Bestimmte Informationen über nicht berücksichtigte Bewerbungen oder über nicht berücksichtigte Angebote können vom Bewerber oder Bieter beim Auftraggeber elektronisch über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatzes NRW beantragt werden.

Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

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