Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer
Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 2
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 3
3 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* (Verkauf) 3
3.1 Abweichende Nutzungsrechte 4
3.2 Art der Lieferung der Standardsoftware* 4
3.3 Dokumentation der Standardsoftware* 4
3.4 Lieferung einer Software Bill of Materials (SBOM)* 4
4 Pflege der Standardsoftware* 5
5 Regelungen für die Pflege von Open Source Software 6
6.1 Fälligkeit und Zahlung der Überlassungsvergütung 6
6.2 Fälligkeit und Zahlung der Pflegepauschale 7
9 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 7
10 Mängelhaftung bei Überlassung der Standardsoftware* (Gewährleistung) 7
10.1 Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) 7
10.2 Ausschluss der Mängelhaftung 7
12 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 8
13 Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware* 8
14 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 8
15 Erfüllungs- und Lieferort 9
Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer inklusive Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*
zwischen _____
Vertragsnummer: _____
"Auftraggeber"
und _____
Vertragsnummer: _____
"Auftragnehmer"
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
Vertragsgegenstand
Gegenstand des EVB-IT Überlassungsvertrages ist die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer (Verkauf) und, soweit vereinbart, die Pflege der Standardsoftware* nach der Lieferung (z.B. Lieferung von Updates*).
_____
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen:
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge: _____.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, einschließlich der Muster 1 und 2 sowie, soweit Pflege vereinbart ist, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware* (EVB-IT Pflege S-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) und EVB-IT Pflege S-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) oder in den EVB-IT Pflege S-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) oder in den EVB-IT Pflege S-AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware*, die keine Open Source Software ist, erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 3.1, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.2.1 aufgelistet werden.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) definiert.
Übersicht über die vereinbarten Leistungen
[ ] dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* (Verkauf)
[ ] Pflegeleistungen
[ ] sonstige Leistungen _____
Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* (Verkauf)
Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.(inklusive Lizenzart) | Menge | EXP1 | Anzahl Sicherungskopien | Version² | Liefertermin | Abweichende Nutzungsrechte³ gemäß Anlage Nr. | Einzelpreis | Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Überlassungsvergütung (Summe der Gesamtpreise) _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
| 2 | A = Überlassung der im Lieferzeitpunkt aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen |
| 3 | Zu den abweichenden Nutzungsrechten in Spalte 8: Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 2 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, den er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten jeweils nachrangig (siehe Nummer 3.1). Bei abweichenden Nutzungsrechten sind weitere Einträge in Nummer 3.1 erforderlich. |
Abweichende Nutzungsrechte
Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente Nummer 3 lfd. Nr. _____ gilt folgendes:
[ ] Es gelten in der folgenden Rangfolge:
- Nutzungsrechtsmatrizen oder sonstige Rechteregelungen des Auftraggebers (gemäß Nummer 3, Spalte 8),
- Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
- die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente wird dem Auftraggeber als Open Source Software im Sinne der Begriffsbestimmungen am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) (Open Source Software*) zur Verfügung gestellt.
[ ] Zusätzlich weisen die Lizenzbedingungen die weiteren Eigenschaften auf, die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben.
[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente wird dem Auftraggeber unter der folgenden, den Anforderungen von Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassungs-AGB (Typ A) entsprechenden Lizenz (Open Source Software*) zur Verfügung gestellt: _____
[ ] Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von Lizenzen gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de) zur Verfügung gestellt.
[ ] Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.4 EVB-IT Überlassungs-AGB (Typ A)): _____.
[ ] An der Dokumentation räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber abweichend von Ziffer 3.3, Satz 1 EVB-IT Überlassungs-AGB (Typ A) folgende Nutzungsrechte ein: _____.
Art der Lieferung der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt:
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 3 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 3 lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____ (z.B. durch Bereitstellung zum Download*).
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 3 lfd. Nr. _____, wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 3 lfd. Nr. _____ bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen.
Dokumentation der Standardsoftware*
[ ] Abweichend von Ziffer 2.2 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) schuldet der Auftragnehmer die Dokumentation der Standardsoftware* nur in englischer Sprache.
Lieferung einer Software Bill of Materials (SBOM)*
[ ] Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene Standardsoftware*
[ ] im Format SPDX
[ ] im Format CycloneDX
zur Verfügung.
Soweit die Pflege der Standardsoftware* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.
Pflege der Standardsoftware*
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur dauerhaften Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*:
| Lfd. Nr. | Standardsoftware* aus Nummer 3, lfd. Nr. | Patch*, Update* | Upgrade* | Release/ Version* | Umsetzung von in Anlage Nr. _____ genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen (gemäß Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege S-AGB) | EXP¹ | Anteil an der monatlichen Pflegepauschale |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Programmstände* unterliegen US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Programmstände * unterliegen EU-Exportkontrollvorschriften DT = Programmstände* unterliegen deutschen Exportkontrollvorschriften S = Programmstände* unterliegen _____ Exportkontrollvorschriften |
Der Auftragnehmer liefert die Programmstände* wie folgt:
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 3 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.
[ ] gemäß Nummer 4, lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____ (z.B. „durch Bereitstellung zum Download*“ oder „wie in Nummer 3.2“).
[ ] gemäß Nummer 4, lfd. Nr. _____ wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.
Sonstige Leistungen im Rahmen der Pflege (z.B. Informationsportal)
[ ] gemäß Anlage Nr. _____
Beginn / Dauer
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit
[ ] folgendem Datum: _____
[ ] dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware*
[ ] zu den in Anlage Nr. _____ vereinbartem/n Zeitpunkt(en)
jeweils
[ ] unbefristet,
[ ] mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)
[ ] für die Dauer von _____ Monaten
[ ] für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume
neue Programmstände* zu überlassen und ggf. sonstige Leistungen im Rahmen der Pflege zu erbringen.
Kündigung
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt.
[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) beträgt monatlich _____ Euro.
[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Standardsoftware wird eine abweichende monatliche Pauschale in Höhe von _____ Euro vereinbart.
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig _____ Euro.
[ ] Die Pflege (bei fester Laufzeit) ist mit der Überlassungsvergütung abgegolten.
[ ] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.
Preisanpassung
[ ] Es wird eine Preisanpassung für die monatliche Pflegepauschale vereinbart:
[ ] gemäß Ziffer 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
Dokumentation
[ ] Abweichend von Ziffer 5 EVB-IT Pflege S-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Pflegeleistungen nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.
Regelungen für die Pflege von Open Source Software
[ ] Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Standardsoftware* oder Softwarekomponenten nur nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat.
[ ] Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung.
[ ] Ist die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte.
[ ] Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Pflegeleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Pflegeleistungen umfasst jeweils, soweit dort für frühere Programmstände* vorhanden, auch den ausführbaren Code, die Pflege der Dokumentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten.
Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt:
[ ] auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____
[ ] auf openCode*
Fälligkeit und Zahlung
Fälligkeit und Zahlung der Überlassungsvergütung
[ ] Die Überlassungsvergütung ist abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) fällig _____ Tage nach _____.
[ ] und ist abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zu zahlen.
Fälligkeit und Zahlung der Pflegepauschale
Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern
[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.
[ ] einmalig zum _____.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Rechnungsadresse
[ ] Die Rechnung ist nach den Vorgaben der folgenden E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen
[ ] E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV
[ ] _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes]
Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder
_____ gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
[ ] Für die Rechnungsstellung gilt abweichend davon die folgende Regelung: _____
Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
_____
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
_____
Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
Mängelhaftung bei Überlassung der Standardsoftware* (Gewährleistung)
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist)
[ ] Anstelle der in Ziffer 8.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche tritt die gesetzliche Frist von 24 Monaten.
[ ] Anstelle der in Ziffer 8.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche tritt die eine Frist von _____ Monaten.
[ ] Anstelle der in Ziffer 8.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist.
[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Ausschluss der Mängelhaftung
[ ] Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software* handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen.
[ ] Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Sachmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Anlage Nr. _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Sachmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.)
beseitigen.
[ ] Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software* handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen.
[ ] Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Rechtsmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Anlage Nr. _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Rechtsmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.)
beseitigen.
Mängelmeldung
[ ] Die Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 8.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Mängelmeldung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.): _____
Hotline
[ ] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline)
[ ] in deutscher Sprache,
[ ] zu den in Anlage Nr. _____ festgelegten Zeiten in englischer Sprache,
[ ] bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) zu den Zeiten und gemäß den Bedingungen aus Anlage Nr. _____.
[ ] während der Dauer der Pflege gemäß Nummer 4.
[ ] zu den Zeiten und gemäß den Bedingungen aus Anlage Nr. _____.
[ ] zu den Zeiten gemäß Anlage Nr. _____ und den Bedingungen gemäß Ziffer 2.3 EVB-IT Pflege S-AGB.
Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn
[ ] Abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässig verursachtem Verzug in Höhe von maximal 100 % der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 10.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A).
[ ] Abweichend von Ziffer 10.4 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) und ggf. Ziffer 14.3 EVB-IT Pflege S-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
[ ] Abweichend von Ziffer 10.1 - 10.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) und/oder ggf. Ziffer 14.1 bis 14.4 EVB-IT Pflege S-AGB gelten für die Haftung die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware*
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.3 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) und ggf. Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
Erfüllungs- und Lieferort
[ ] Erfüllungsort ist _____.
[ ] Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
| Unterschrift Auftraggeber | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Datum, Name | Datum, Name |