Software für die Buchung von Arbeitsplätzen, Räumen und Arbeitsgeräten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.05.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
  • Bereitstellung von Software (72268000)
Bekanntmachung
had.de
Bekanntmachungsnummer
305368-2025
Verfahrensnummer
5537fc2f-f848-4ddd-995b-3c1a7535b582

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen – sucht eine Softwarelösung zur Buchung von Arbeitsplätzen, Räumen wie Besprechungs-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen sowie Arbeitsgeräten. Über eine Rahmenvereinbarung, also einen längerfristigen Vertrag für wiederholte Beschaffungen, sollen rund 500 Mitglieder und weitere Kunden der ekom21 in Hessen und bundesweit das System beschaffen können. Die Vereinbarung ist auf 1.440 Tage angelegt; die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2025 um 8:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (luK) aller Art. Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger*innen. Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, über die ihre Mitglieder und Kunden die Möglichkeit zur Beschaffung und eines Raum- und Ressourcenbuchungssystem erhalten.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Raum- und Ressourcenbuchungssystem

    Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, über die ihre Mitglieder und Kunden die Möglichkeit zur Beschaffung und eines Raum- und Ressourcenbuchungssystem erhalten. Das Raum- und Ressourcenbuchungssystem stellt eine innovative Softwarelösung dar, die eine effiziente Buchung von Arbeitsplätzen, Räumen (z.B. Besprechungsräume, Schulungsräme, Veranstaltungsräume, Turnhallen etc.) und Arbeitsgeräten ermöglicht. Die Nutzer haben die Flexibilität, über eine mobile oder Desktop-App auszuwählen, z.B. wann und wo sie arbeiten, Besprechungen abhalten oder ihr Fahrzeug parken möchten. Diese Anwendung ist ein essenzieller Bestandteil für die technische Umsetzung moderner Arbeitsplatzkonzepte, die auf Flexibilität und effiziente Ressourcennutzung ausgerichtet sind. Durch die intuitive Benutzeroberfläche und die unkomplizierte Zugänglichkeit wird Mitarbeitenden ebenso wie externen Nutzerinnen und Nutzern eine reibungslose Planung und Organisation ihres Arbeitsalltags ermöglicht, was letztlich zu einer höheren Zufriedenheit und Produktivität führt. Mögliche Kunden sind z.B. Landkreise, Städte und Gemeinden unterschiedlicher Größe, die die Software lizensieren und in eigener Verantwortung betreiben.

    Frist: 19.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Raum- und Ressourcenbuchungssystem

siehe Vergabeunterlagen
40 %
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Anforderungen

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 821850-2025

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