Software-as-a-Service für hybride kommunale Gremiensitzungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Branchenspezifisches Softwarepaket (48100000)
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Bekanntmachungsnummer
459212-2026
Verfahrensnummer
5522b793-f67e-4472-929c-455f7a4a3293

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR beschafft eine Software-as-a-Service-Lösung für die Durchführung hybrider kommunaler Gremiensitzungen in Schleswig-Holstein. Gegenstand ist eine EVB-IT-Rahmenvereinbarung einschließlich damit verbundener Dienstleistungen. Die Angebotsfrist endet am 13. Juli 2026 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

EVB-IT Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Software-as-a-Service-Lösung zur Durchführung hybrider kommunaler Gremiensitzungen in Schleswig-Holstein sowie damit verbundener Dienstleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · ITV.SH Software für hybride Sitzungen (Software-as-a-Service)

    EVB-IT Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Software-as-a-Service-Lösung zur Durchführung hybrider kommunaler Gremiensitzungen in Schleswig-Holstein sowie damit verbundener Dienstleistungen.

    Frist: 13.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Die Bewertung des Preises erfolgt durch eine degressionsbegrenzte Preisbewertung mittels linearer Interpolation. Dabei wird jedem Angebotspreis (An) eine Preispunktanzahl (P) wie folgt zugewiesen. 1. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (A_min) erhält als P die Maximalpunktzahl von 4.050 Preispunkten (P). 2. Angebote mit einem Preis, der dem Dreifachen (F=3) von A_min oder mehr entspricht, erhalten 0 Preispunkte (P). 3. Zur Ermittlung der jeweiligen Preispunkte (P) für alle anderen Angebote werden diese unter Beachtung der unter 2. vorgegebenen Degressionsbegrenzung anhand ih-res Preises (An) im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis (Amin) nach folgender Formel linear interpoliert: P= ((F*A_min-A_n)/((F-1)*A_min ))*4.050
20 %
Einhaltung und Erfüllung der Ausschlusskriterien (gem. Teil C - Bewertungsmatrix, Tabellenblatt Ausschlusskriterien) geprüft. Es werden nur diejenigen Angebote der weiteren Leistungsbewertung unterzogen, die diese vollständig erfüllt haben (Beantwortung Zelle E8 – E34 mit Angabe „ja“). Anschließend erfolgt die Bewertung der Leistung anhand der in der Leistungsbewertungsmatrix (Teil C – Bewertungsmatrix) festgelegten qualitativen Kriterien (Tabellenblätter „Soll-Kriterien“ und „Konzepte“), Einzelpunktwerte und Gewichtungen. Die sich aus der Leistungsbewertungsmatrix des jeweiligen Angebots ergebenden Leistungspunkte gehen als (L) in die in Ziff. 5.4.4.3 (Teil A - Allgemeiner Teil der Vergabeunterlagen) beschriebene Gesamtbewertung ein. Für den Zuschlag kommen ausschließlich Angebote in Betracht, die mindestens 50% (entsprechend 2.025 Punkten) der Maximalpunktzahl L (4.050 Punkte) erzielt haben.
80 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Gemäß § 56 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 11.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 554548-2026
  2. 03.07.2026Berichtigung 2Das Vergabeverfahren muss in den Stand vor Angebotsöffnung zurückversetzt werden. Grund dafür ist ein fehlerhaftes Preisblatt. Die vom Auftraggeber beabsichtigte Struktur des Preisblatts sah vor, dass für die Pos. 1.2 (Tabellenblatt „Preisblatt“, Zelle D10) der vom Bieter für die Pos. 1.1 kalkulierte Einzelpreis (Tabellenblatt „Preisblatt“, Zelle D9) gelten soll. In dem mit den Vergabeunterlagen zunächst veröffentlichten Preisblatt fehlt im Tabellenblatt „Preisblatt“ in der Zelle D10 jedoch die dazu notwendige Formel „=D9“. Auf diesen Fehler ist die Vergabestelle trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen erst nach Ablauf der Angebotsfrist und Öffnung der Angebote aufmerksam geworden. Die Vergabestelle hat ein entsprechend korrigiertes Preisblatt zur Verfügung gestellt. Allen Unternehmen wird eine erneute Bearbeitung und Einreichung von Angeboten ermöglicht. Als Frist für die Einreichung der Angebote wird der 13.07.2026, 12:00 Uhr festgesetzt.
  3. 24.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 428399-2026

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