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Sielsanierung mit Erdarbeiten und neuen Schmutz- und Regenwasserleitungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 15:07 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGEN

Maßnahme: Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu-

und Ersatzbau von Gebäuden

Leistung: Schierenberg 50 - Sielsanierung

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 450-26 SW

Offenes Verfahren (EU) (VOB)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland

09.09.2026

Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 2

6-000_Landesrecht_11 2024........................................................................................................................... 2

6-040_SBH_GMH EU & 20% Anlage Angebot_07 2024................................................................................. 6

6-031_Eigenerklärung VO 2014-833_04 2023................................................................................................. 9

6-050_Teilnahmebedingungen (TNB)_04 2023............................................................................................... 11

6-060_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_04 2023............................................................................... 14

6-070_Besondere Vertragsbedingungen (BVB)_02 2024.1 SBH.................................................................... 16

6-100_Antrag Nachunternehmereinsatz_04 2023........................................................................................... 20

6-101_Erklärung des Nachunternehmers_04 2023......................................................................................... 22

6-110_Bietergemeinschaft_04 2023................................................................................................................ 25

6-130_Preisermittlungsblatt 1_04 2023............................................................................................................ 26

6-131_Preisermittlungsblatt 2_04 2023............................................................................................................ 30

6-030 SBH GMH_Eignung EU_11 2024.......................................................................................................... 31

7-010 Bürgschaft 01/18.................................................................................................................................... 39

Der Auftragnehmer................................................................................................................................... 39

Datenschutzerklärung SBH eVergabe............................................................................................................. 40

Merkblatt Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten.............................................................................. 45

6-020_SBH EU Anlage zur Information zur Ausschreibung 04 2023.4............................................................ 50

Merkblatt Umsatzsteuer SBH + GMH Stand 11.04.2024.pdf........................................................................... 55

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 56

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 80

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 81

Anlagen.................................................................................................................................................................... 82

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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

AuftragsnummerSBH VOB OV 450-26 SW
MaßnahmeStadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Gebäuden
AuftragsbezeichnungSchierenberg 50 - Sielsanierung
AuftragsbeschreibungHinweis: Für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Zubau eines Fachgebäudes mit Mensa (viergeschossig) und einer Zweifeldsporthalle am Schierenberg 50. --------------- Hier: Sielsanierung --------------- Erdarbeiten; Neubau Schmutzwasserleitungen, Neubau Regenwasserleitungen, Dokumentation

AUFTRAGSDAUER

Beginn
Ende
Anmerkungenvoraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. November 2026; Fertigstellung ca. Januar 2027

VERFAHREN

AuftraggeberSBH | Schulbau Hamburg
Liefer-/Ausführungsort22145 Hamburg
LeistungsartBauleistung
VergabeartOffenes Verfahren (EU) (VOB/A)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise VergabeNein
Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben werden kann
ZuschlagskriteriumNiedrigster Preis

ANGEBOTE

NebenangeboteNebenangebote sind nicht zugelassen
NachlassJa
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieterportal.hamburg.de
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

TERMINE

BEKANNTMACHUNG

Bekanntmachung

ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Frist Bieterfragen07.10.2026 23:59
Angebotsfrist15.10.2026 10:00:00
Bindefrist14.12.2026

HINWEISE

Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.

Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme enthält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.

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VV-Bau Anlage 6-000 Landesrecht

Hinweise auf das Landesrecht

der Freien und Hansestadt Hamburg

für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau

Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B muss ein Auftragnehmer bei seiner Leistungsausführung die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen beachten. Für die Ausführung von Bauleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH; nachfolgend auch Auftraggeberin) gelten landesrechtliche Bestimmungen, die ihre Auftragnehmer nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B beachten müssen. Die insoweit wichtigsten Landesgesetze sind: • Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) macht konkrete Vorgaben zu

  • Tariftreue und Mindestlohn (§ 3 Abs. 1 und 2 HmbVgG),
  • Leiharbeitskräften (§ 3 Abs. 3 HmbVgG),
  • sozialverträglicher Beschaffung (§ 3a HmbVgG),
  • umweltverträglicher Beschaffung (§ 3b HmbVgG),
  • Mittelstandsförderung (§ 4 HmbVgG),
  • Nachunternehmern (§ 5 HmbVgG),
  • Angebotswertung (§§ 6 und 7 HmbVgG),
  • Kontrollrechten der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG),
  • Sanktionen bei Pflichtverstößen des Auftragnehmers (§ 11 HmbVgG). • Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Auftraggeberin, bestimmte Verträge im Informationsregister zu veröffentlichen und beantragte Auskünfte zu erteilen.

Die Vorgaben dieser Landesgesetze sind bei der Vergabe vom Bieter und bei der Ausführung der Bauleistungen vom Auftragnehmer wie folgt zu beachten:

1 Umweltschutz (§ 3b HmbVgG) Die Anforderungen an eine umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG sind für den Baubereich in Ziffer 6.9.3 des Bauhandbuchs VV-Bau geregelt. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat ein Auftragnehmer die durch seine Arbeiten her- vorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitergehende Vorgaben bleiben unberührt.

2 Nachunternehmer (§ 5 HmbVgG) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur ausnahmsweise zulässig, weil ein Auftragnehmer die Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, grundsätzlich selbst auszuführen hat (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B). Nachunternehmer sind alle Unternehmen, denen der Auftragnehmer (Teil-)Leistungen überträgt, unabhängig von ihrem Unterordnungsgrad. Dazu zählen auch mit dem Auftragnehmer verbundene, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständige Unternehmen (z.B. Tochter-/Schwestergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen). §5 HmbVgG statuiert besondere Anforderungen an die Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer. Bei jedem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern treffen den Bieter bzw. Auftragnehmer die nachstehenden Pflichten. Eine Pflichtverletzung kann insbesondere zu Vertragsstrafe und Kündigung führen. Die Haftung des Auf- tragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt vom Nachunternehmereinsatz unberührt.

2.1 Vorherige Zustimmung der Auftraggeberin Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 HmbVgG darf ein Bieter/Auftragnehmer eine (Teil-)Leistung nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn die Auftraggeberin im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Mithin bedarf jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel von Nachunternehmern der vorherigen schriftlichen Zustim- mung der Auftraggeberin. Die Einwilligung muss der Bieter/Auftragnehmer vorab mit Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragen, dem der Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Eine Vergabestelle prüft vor Erteilung ihrer Zustimmung bei jedem Nachunternehmer stets das Vorliegen der Eig- nung und der Ausführungsbedingungen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbVgG). Liegen Ausschlussgründe vor, kann sie seine Auswechslung verlangen.

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VV-Bau Anlage 6-000 Landesrecht

Die jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind in den Vordrucken Antrag Nachunternehmer- einsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten, die Bieter/Auftrag- nehmer und jeder Nachunternehmer ausfüllen und unterzeichnen müssen. Ist der Nachunternehmer eine Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied die Erklärungen abgeben und Nachweise vorlegen.

2.2 Informations- und Nachweispflichten des Auftragnehmers Bei jedem Nachunternehmereinsatz muss der Bieter bzw. Auftragnehmer folgende Informations- und Nachweis- pflichten beachten: Bei Angebotsabgabe muss er im Vordruck Angebot (Anlage 6-040) die konkreten (Teil-)Leistungen nach Art und Umfang benennen, die er an Nachunternehmer weitergeben will (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbVgG). Das gilt auch, wenn vom Nachunternehmer nur unwesentliche Teile der Leistung ausgeführt werden sollen. Im Fall der Eignungsleihe über einen Nachunternehmer (zulässig bei europaweiten Vergaben nach § 6d EU VOB/A und im Unterschwellenbereich, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfä- higkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt) muss ein Bieter schon bei Abgabe des Angebots bzw. Teilnahmeantrags den/die Nachunternehmer (Eig- nungsleiher) namentlich benennen und alle weiteren eignungsrelevanten Angaben zum Nachunternehmer im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) machen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind zusammen mit Teilnahmeantrag bzw. Angebot (Anlage 6-040) einzureichen. In den anderen Fällen (bei Vergaben ohne Eignungsleihe) muss der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle weitere Angaben zu seine(n) Nachunternehmer(n) auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6- 100)machen (z.B. jeden Nachunternehmer namentlich benennen, die Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter angeben, die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweisen, usw.). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin alle erforderlichen Nachweise verlangen (vgl. § 4 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B). So können insbesondere zur Eignungsprüfung sämtliche Nachweise vom Nachunternehmer verlangt wer- den, die auch vom Bieter gefordert wurden. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)legen fest, wann welche Erklärungen und Nachweise vom Bieter und seinem/n Nachunternehmer(n) abzuge- ben bzw. vorzulegen sind. Sie sind vollständig vom Bieter und jedem Nachunternehmer ausgefüllt mit allen gefor- derten Nachweisen binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforderung der Vergabestelle abzugeben (Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Im Zuschlagsschreiben sind die zugelassenen Nachunternehmer mit ihren Leistungsanteilen konkret aufgeführt. Diese Vorgaben sind Vertragsbestandteil, ein Auftragnehmer darf davon nicht eigenmächtig abweichen. Nach der Auftragserteilung stimmt die Auftraggeberin einem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern nur ganz ausnahmsweise zu, wenn der Auftragnehmer mit seinem Antrag auf Zustimmung die besonderen Umstände nachweist, die den Einsatz/Wechsel des Nachunternehmers erfordern, und sämtliche Nachweise für seinen Nach- unternehmer vorlegt (vgl. § 5 Abs. 2 HmbVgG).

2.3 Eignung des Nachunternehmers Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung: Ein Bieter/Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bzw. nicht ausgeschlossen sind (vgl. § 2 VOB/A (EU); § 5 Abs. 2 HmbVgG). Dazu gehört u.a., dass der Nachunternehmer keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A). Der Bieter/Auftragnehmer kann für Nachunternehmer, die in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. PQ-Verzeichnis) eingetragen sind, eine PQ-Nummer im Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) angeben. Jeder Nachunternehmer muss eine Selbstauskunft abgeben, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder § 21 AEntG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt wurde (Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Der Bieter bzw. Auftragnehmer muss als Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Ver- fügung stehen, eine Verpflichtungserklärung seines Nachunternehmers vorlegen. Diese Erklärung, mit der sich der benannte Nachunternehmer verpflichtet, die (Teil-)Leistung im Falle der Auftragserteilung an den Bieter zu erbrin- gen, ist im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten.

2.4 Ausführungsbedingungen Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu den Ausführungsbedingungen: Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, seinem/n Nachunternehmer(n) die Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG):

  • Ein Nachunternehmer muss ihm übertragene Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen (§ 4 Abs. 8 VOB/B). Eine unumgängliche Weitervergabe übertragener Leistungen an einen Nach-Nachunternehmer muss der Bieter bei der Auftraggeberin auf gesondertem Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beantragen.

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  • Jeder Nachunternehmer muss durch Vorlage der Unterlagen des § 7 Abs. 2 HmbVgG (Freistellungsbescheini- gung nach § 48b EStG, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial- kasse, ggf. Bescheinigung in Steuersachen) nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur voll- ständigen Entrichtung von Steuern und Beiträgen nachkommt (§ 5 Abs. 2 HmbVgG).
  • Jeder Nachunternehmer muss die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn erklären (§ 3 HmbVgG).
  • Erforderlichenfalls muss jeder Nachunternehmer eine gesonderte Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernar- beitsnormen abgeben (§ 3a HmbVgG).
  • Der Bieter/Auftragnehmer muss seinem Nachunternehmer die Pflicht auferlegen, vollständige und prüffähige Ent- geltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge, auf Verlangen der Auftraggeberin auf eigene Kosten und binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle, bereitzuhalten und zu erläutern (§ 10 Satz 2 HmbVgG). Zudem muss der Bieter bzw. Auftragnehmer die weiteren Pflichten des § 5 Abs. 4 HmbVgG beachten:
  • Er muss bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen, soweit dies mit der ver- tragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist.
  • Er muss seine Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
  • Er muss die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer zum Vertragsinhalt machen.
  • Er darf seinen Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und der Auf- traggeberin vereinbart sind; auf Verlangen der Auftraggeberin hat er dies nachzuweisen.

2.5 Kontrollen durch den Auftragnehmer Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§ 3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG durch seine(n) Nachunternehmer zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Insbesondere muss er prüfen, ob die Angebote seiner Nachunternehmer unter Einhaltung von Tariftreue und Min- destlohn kalkuliert sind. Und er muss sich von seinen Nachunternehmern die erforderlichen Rechte vertraglich einräumen lassen, um die Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (Sozialgesetzbuch Drittes Buch; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz; Arbeitnehmerentsendegesetz) durch die Nachunternehmer prüfen und überwachen zu können. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten nur zum Teil die dazu erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Zur Bestätigung aller Erklärungen und Angaben wird gegebenenfalls ein Gewerbezentralregisterauszug gemäß §150a Gewerbeordnung angefordert (Abrufe aus dem GZR sind noch bis zum 31.05.2025 möglich). Dazu und für eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des BKartA gem. § 6 Abs. 1 WRegG) muss der Bieter die erforderlichen Daten seines Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) angeben. Damit die Vergabestelle die Angemessenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann, muss der Bieter die Vorlage des Preisermittlungsblatts 1 (Anlage 6-130) und bei entsprechen- der Anforderung durch die Auftraggeberin in Ziffer 5.2 der Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) das Preis- ermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) seines Nachunternehmers sicherstellen; der Vordruck Erklärung des Nachunter- nehmers (Anlage 6-101) enthält die diesbezügliche Verpflichtung des Bieters.

3 Leiharbeitskräfte Die Vorgaben des § 3 Abs. 3 HmbVgG sind wie folgt umzusetzen: Nach § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Be- trieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig. Der Auftragnehmer muss dies beachten und die Nachunternehmer darauf hinweisen und kontrollieren.

4 Kontrollen der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG) Die Auftraggeberin ist nach § 10 Satz 1 HmbVgG berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen (insbesondere zu Tariftreue, Min- destlohn und Nachunternehmereinsatz) zu überprüfen. Sie kann nach § 10 Satz 2 Nr. 1 HmbVgG insbesondere die Vorlage von vollständigen und prüffähigen Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer verlangen (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030) und beide Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und Anlage 6-101)). Die Auftraggeberin führt diese Kontrollen durch ihre Mitarbeiter insbesondere der „SOKO Bau“ durch.

5 Vertragsstrafe für Gesetzesverstöße 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG dafür zu sorgen, dass bei der Leistungsaus- führung keine illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das AEntG stattfindet und die Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Satz 2 HmbVgG eingehalten werden. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auch auf das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter, die er mit der Leistungsausführung beauftragt hat (Nachunternehmer) oder die ihrerseits von einem Nachunterneh- mer – gleich welchen Unterordnungsgrads – beauftragt wurden (Nach-Nachunternehmer).

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5.2 Begehen der Auftragnehmer oder eine sonstige in Nr. 5.1 genannte Person bzw. dessen/deren Erfüllungsgehilfe bei der Leistungsausführung einen Verstoß gegen

  • die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
  • die Regelungen zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
  • eine der Pflichten beim Einsatz von Nachunternehmern nach § 5 HmbVgG (vgl. Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100)) oder
  • die Pflicht zur Bereithaltung von Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten und von Verträgen nach § 10 HmbVgG (vgl. Nr. 2.4 und Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) kann die Auftraggeberin vom Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ein Prozent der Abrechnungssumme je Verstoß, höchstens jedoch fünf Prozent der Abrechnungssumme, verlangen (vgl. § 11 Abs. 1 HmbVgG). Die Abrechnungssumme ist die nach der Schlussabrechnung geschuldete Vergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte, Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe ist auch zu entrichten, wenn ein Nachunternehmer oder ein Nach-Nachunternehmer jeden Un- terordnungsgrades den Verstoß begangen hat und dies dem Auftragnehmer bekannt war oder hätte bekannt sein müssen oder über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) zugerechnet werden kann. 5.3 Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe verjährt fünf Jahre nach Abnahme.

6 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Der Vertrag unterliegt dem HmbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von der möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Transparenz- portal oder der Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird der Vertrag im Transparenzportal veröffentlicht, ist mit der Ausführung nicht vor Zugang einer gesonderten Aufforderung durch die Auftraggeberin gemäß Ziffer 2.1 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6- 070)zu beginnen. Vorzeitige Leistungsausführungen, Vorbereitungshandlungen sowie Materialbestellungen erfol- gen auf alleiniges Risiko des Auftragnehmers; eine Kostenerstattung durch die Auftraggeberin ist ausgeschlos- sen.

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

Angebot

Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Gebäuden Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 450-26 SW

Leistung: Schierenberg 50 - Sielsanierung

1 Ich/Wir Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben (unten Nr. 3) an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Bestandteil dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: -die landesrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) -die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050) -die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) -die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) -die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen -die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) -die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Eigenerklärung VO 2014-833)

3 Preisangaben

Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen. Das gilt auch für Nachträge, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die Vertragsleistung zu bilden sind. Änderungssätze bzw. Erstattungsbeträge bei vereinbarter Gleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

3.1 Bei fehlender Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EuroPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Summe Angebot%

3.2 Bei Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EuroPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Summe Los 1%
Summe Los 2%
Summe Los 3%

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

Summe Los 4%
Summe Los 5%
Summe Los 6%
Summe Los 7%
Summe Gesamtangebot

3.3 Sonderregelung bei Auf- und Abgebotsverfahren:

Angebot zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses mit einem Abgebot von % Aufgebot von %

Angebot für zur Leistungserfüllung erforderliche, zusätzliche Leistungen ohne Preisvorgabe:

Lohn-/Gehaltsgruppe („Berufsgruppe“ laut Tarifvertrag)geschätzte Anzahl Stunden pro LosVerrechnungssatz EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch BieterGesamtbetrag EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter
1. 2. 3. 4. 5.Auszubildende a) im 1.Jahr b)im 2.Jahr c)im 3.Jahrxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

Hinweis: Im Verrechnungssatz sind Lohn-/Gehaltskosten, Lohn-/Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkosten- anteile und Gewinn enthalten. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gesondert vergütet.

3.4 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl

4 Ich/Wir erkläre(n), dass

• die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil dieses Angebots sind;

• alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern sie nicht in den Vordrucken Eignung (Anlage 6-030) und Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) als Leistungen anderer Unternehmen ausdrücklich bezeichnet sind.

Die folgenden (Teil-)Leistungen werden an Nachunternehmer vergeben:

Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen

Entsprechend der Vorgabe in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) werden die zwei Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) diesem Angebot beigefügt. nach der gesonderten Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.

• zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind;

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

• bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der Auftraggeberin verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird;

• das im Leistungsverzeichnis der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung der Auftraggeberin mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde;

• falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst;

• der zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über ausreichende baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach der Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden bei der Auftragserteilung vorgelegt.

5 Die Vergabestelle möge etwaige Kontaktaufnahmen richten an:

E-Mail-Adresse:

Telefax Nr.:

Telefon-Nr.:

6 Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung in diesem Vordruck den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en)

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VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung

Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Maßnahme: Gebäuden

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 450-26 SW

Schierenberg 50 - Sielsanierung Leistung:

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten

gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). (Für den Wortlaut des Artikel 5k Absatz 1 der o.g. Verordnung (VO) siehe Seite 2)

Bieter * Bietergemeinschaft*

Nachunternehmen * Lieferant*

  1. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass für mein/unser Unternehmen (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese) keine der in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Sachverhalte zutreffen.

  2. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns verbindlich (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bauleistungen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.

  3. Ich/Wir versichern (zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), nicht gegen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote zu verstoßen.

Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.

Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a VOB/A (EU) erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.


(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –

HINWEISE: • Nur wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das Vergabesystem abgegeben wird, ist die Unterschrift hier entbehrlich. Es genügt dann die bloße Angabe des Namens der erklärenden Person in Textform. • In allen anderen Fällen (z. B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich.

*zutreffendes bitte ankreuzen Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 1 von 2 9

VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung

Artikel 5k der VO lautet wie folgt:*

Abs. (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/ EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Abs. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

Abs. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

Abs. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

*Hervorhebungen durch Vergabestelle

Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 2 von 2 10

VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

Teilnahmebedingungen (TNB)

für die Vergabe von Bauleistungen

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist selbst für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Bei Nutzung eines elektro- nischen Vergabemanagementsystems muss der Bieter die Aktualität seiner verwendeten Software sicherstellen. 3.3 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergebestelle bestimmten Form einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Vergabestelle darf vom Bieter eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten verlangen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 3.4 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zu- sammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Gesamtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag zum geltenden Steuersatz ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheits- preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die geforderten Preise, § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (EU). Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, § 16a Abs. 2 S. 2 VOB/A (EU). Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung zum Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot Alle Unterlagen, die vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

5 Nebenangebote 5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Nebenange- bots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbe-

Teilnahmebedingungen (TNB) – 04/2023 1 von 3 11

VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

dingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sind Nebenangebote zugelassen und für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass -die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, -die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, -die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind, und -die erforderliche Transportgenehmigung (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegt. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die von der Auftraggeberin unmittelbar zu tragen sind. 5.6 Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den für das Hauptangebot erstellten anzupassen und mit dem Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.

6 Bietergemeinschaften 6.1 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller ihrer Mitglieder auf dem Vordruck Bieterge- meinschaft (Anlage 6-110) abzugeben. 6.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Teilnahme oder zur Angebotsab- gabe aus den aufgeforderten oder aus aufgeforderten und nicht aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.

7 Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitskräften Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle benennen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind vorzulegen. Es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).

8 Eignung 8.1 Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6a VOB/A (EU), § 7 HmbVgG) in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen. Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).

8.2 Die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen, die die Eigenerklärung ergänzen oder bestätigen, sind zu dem in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) bestimmten Zeit- punkt vorzulegen. Sind sie nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

8.3 Präqualifizierte Unternehmen (Bieter und Nachunternehmer) führen ihren Eignungsnachweis durch Angabe der Nummer ihrer Eintragung in die Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (Präqualifi- kationsverzeichnis) im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) bzw. Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100). Im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthaltene, geforderte Informationen sind zusätzlich als Einzelnachweise vorzulegen.

8.4 Beruft sich ein Bieter in zulässiger Weise auf die Eignung eines anderen Unternehmens, sind die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) entsprechenden Erklärungen (und ggf. die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) abzugeben.

8.5 Ein Bieter hat auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle alle Nachweise / Angaben / Unterlagen, die von ihm gefordert werden, auch für seine/n Nachunternehmer vorzulegen.

Teilnahmebedingungen (TNB) - 04/2023 2 von 3 12

VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

9 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Teilnahmebedingungen mit folgender Maßgabe:

9.1 Das Angebot darf nur enthalten

  • die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in Prozent,
  • die Angabe der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
  • sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen. Auf Verlangen hat der Bieter die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

9.2 Nebenangebote und Leiharbeitskräfte sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen; Nummer 5 ist auf diese Vergabeverfahren nicht anzuwenden.

Teilnahmebedingungen (TNB) – 04/2023 3 von 3 13

VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

TEIL A: Regelungen für die Bauaufträge der Freien und Hansestadt Hamburg

1 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.

2 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, in- ternationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung insbesondere die landesrechtlichen Regelungen der Auf- traggeberin zu beachten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2), die im Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) aufgeführt sind. Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer unverzüglich jede Änderung der im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (z.B. Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft) der Auftraggeberin mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig zu informieren, wenn die weitere Bauausführung eine Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit einer (Teil-)Leistung erschwert (§ 4 Abs. 10). In diesem Fall sind auf der Baustelle gemeinsam Feststellungen über den Zustand der (Teil-)Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung vorzunehmen, die der Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3).

4 Kündigung (§ 8) Die Auftraggeberin ist nach § 8 VOB/B und § 314 Bürgerliches Gesetzbuch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.

5 Abnahme (§ 12) Die Auftraggeberin verlangt eine förmliche Abnahme (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1). Der Auftragnehmer erklärt bei der Abnahme, dass er die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bei der Ausführung der übertragenen Leistung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 beachtet hat und insbesondere gegen ihn oder seine/n Erfüllungsgehilfen (z.B. Nachunternehmer oder Nach-Nachunternehmer) kein Ordnungswidrig- keitsverfahren, Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren anhängig war oder ist (Vordruck Abnahme (Anlage 7-040)).

6 Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel einzureichen. Diese müssen die An- gaben nach § 15 Abs. 3 enthalten. Die Originale der Stundenlohnzettel werden an den Auftragnehmer zurückge- geben, die Auftraggeberin behält bescheinigte Durchschriften. Stundenlohnrechnungen sind entsprechend den Stundenlohnzetteln aufzugliedern.

7 Zahlungen (§ 16) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.

8 Sicherheitsleistung (§ 17)

8.1 Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist bei öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme zu leisten. Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zu leisten. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Eine Sicherheit für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist in Höhe der jeweiligen Zahlung zu verlangen. 8.2 Eine Sicherheit soll möglichst durch selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet werden, das Wahlrecht des Auf- tragnehmers aus § 17 Abs. 3 bleibt aber unberührt.

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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke Bürgschaft (Anlage 7-010) und Verwahrung Bürgschaft (Anlage 7-020) aus Teil 7 VV-Bau zu verwenden. Die Bürgschaft für die Vertragserfüllung ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen. Leistet der Auftragnehmer eine Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss (Zugang des Zuschlagsschreibens), wird die Auftraggeberin einen Zahlungseinbehalt nach § 17 Abs. 7 vornehmen.

8.3 Eine für die Vertragserfüllung gestellte Sicherheit wird gemäß (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 nach der Abnahme und Zug-um- Zug gegen Stellung einer Sicherheit (z.B. Vorlage der Bürgschaftsurkunde) für die Erfüllung von Mängelansprüchen zurückgegeben (Ziffer 6.12.5 VV-Bau). Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche (z.B. noch fehlende Teilleistungen), ist für diese eine gesonderte Sicherheit (z.B. Erfüllungsbürgschaft in gesonderter Urkunde) zu stellen. Sind zudem noch fest- gestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich diese Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen der Mängelbeseitigung. Eine für die Erfüllung von Mängelansprüchen gestellte Sicherheit wird gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 nach Ablauf von zwei Jahren zurückgegeben. Sind rechtzeitig geltend gemachte Ansprüche (z.B. Mängelansprüche, gesicherte Erstattung von Überzahlungen) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück-halten (§17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2). Eine Bürgschaftsurkunde für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B wird nach dem mangel- freien Einbau der Stoffe oder Bauteile zurückgegeben. Eine Bürgschaftsurkunde für vereinbarte Vorauszahlungen wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen vollständig angerechnet worden sind.

9 Steuerabzug bei Bauleistungen (Freistellungsbescheinigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Ände- rung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10 Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gelten diese ZVB mit folgenden Maßgaben: 10.1 Die Rahmenvereinbarung legt die Art und den Umfang der Leistung fest. Sie wird für die in Nr. 11.1 Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) bestimmte Dauer geschlossen.

10.2 Der konkrete Einzelauftrag wird von einer abrufberechtigten Stelle (Nr. 11.2 BVB (Anlage 6-070)) schriftlich auf dem Vordruck Einzelauftrag (R) (Anlage 6-160) erteilt. Darin sind z.B. die Art, der Ort und die Ausführungszeit der auszuführenden Leistung festgelegt. Ein Auftragnehmer darf nur Anordnungen seiner beauftragenden Stelle befolgen. Hinweis: Ein Einzelauftrag im Unterschwellenbereich muss die Wertgrenzen der Ziffer 6.4.5 VV-Bau beachten. Ein Einzelauftrag im Oberschwellenbereich muss die Vorgaben des § 4a Abs. 4, 5 VOB/A beachten. Hinweis: Bei Rahmenvereinbarungen sind Nebenangebote unzulässig.

10.3 Für von der Auftraggeberin angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssät- ze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt; die verein- barten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Von der Auftraggeberin zu vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet.

10.4 Verlangt die Auftraggeberin eine Leistungsausführung außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit, wird für jede geleistete Stunde eine zusätzliche Vergütung (Tarifzuschlag) nach der einschlägigen Tarifvereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit zzgl. der tatsächlich aufgewendeten Zuschläge gezahlt.

10.5 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrages sehr geringen Umfangs, wird nach Maßgabe der Nr. 11.3 BVB (Anlage 6-070) eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt.

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) – 04/2023 2 von 2

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Gebäuden Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 450-26 SW

Leistung: Schierenberg 50 - Sielsanierung

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

1 Objekt-, Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von der Auftraggeberin benannte Person zuständig. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

SBH | Schulbau Hamburg Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg Diese/r hat als Architekt/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Die für die Objekt-/Bauüberwachung zuständige Person wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben.

2 Ausführungsfristen (§ 5) 2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen am 27.11.2026 (Datum).

spätestens am (Datum). unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt. Hinweis: Gesonderte Aufforderung ist stets bei Veröffentlichung im HmbTG vorzunehmen, siehe Ziffer 7.5 VV-Bau. . spätestens Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am: (Datum).

2.2 Die Leistung ist fertig zu stellen spätestens am 30.01.202 7 (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung. . spätestens Werktage nach

2.3 Einzelfristen Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung

  • = spätestens Werktage nach

  • = spätestens (Datum)

Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort

  • = spätestens Werktage nach

  • = spätestens (Datum)

Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

  • = Kalendertage

  • = von bis (Datum)

Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn (2.1) und die Fertigstellung (2.2) sowie die folgenden Einzelfristen:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 1 von 4

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

2.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.

3 Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung (§ 11 Abs. 1) Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag- bzw. Kalendertag folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 0,00 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung ............................ EUR (netto)/Werktag 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.4 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen -……………............. EUR (netto)/Kalendertag

3.5 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt fünf Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Ver-tragsstrafe angerechnet.

Hinweis: Zur Höhe der Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung siehe Ziffer 6.12.2 VV-Bau.

4 Beschleunigungsvergütung

Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird gem. § 9a (EU) VOB/A vereinbart.

4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen

-……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag

4.2 Die Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt fünf Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.

5 Mängelansprüche Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen: für ........................................................................................................... = Jahre für ........................................................................................................... = Jahre Hinweis: Die Frist darf max. fünf Jahre betragen, siehe Ziffern 6.12.4 und 7.13 VV-Bau.

6 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlagen durch, gelten folgende Bedingungen:

6.1 Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand……………………………………………………… maßgebend.

6.2 Die Auftraggeberin beabsichtigt, -alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und

  • folgende REB-VB nicht anzuwenden: ……………………….....................………………………...............................

6.3 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung

  • folgende IT-Programme nicht verwenden: …………….....................………………………..................... -folgende Rechenstelle nicht einsetzen: ……………….....................……………………….....................

6.4 Die Datenträger für die Prüfberechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:

werden von der Auftraggeberin selbst erstellt.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 2 von 4

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

7 Rechnungen (§ 14) 7.1 Alle Rechnungen sind bei SBH | Schulbau Hamburg, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg via X-Rechnung 1 -fach und zugleich bei -fach einzureichen.

Weitere Rechnungsempfänger kann die Auftraggeberin bei der Zuschlagserteilung vorgeben.

7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach 2 -fach einzureichen.

Alle Rechnungen (einschließlich etwaiger Anlagen, z.B. Stundennachweise) sind stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element; Sachkonto; Mittelbindungsnummer: “ einzureichen. Die Rechnungen sind zu senden an: Behörde:

Dienststelle:

Leitzeichen:

22222 Hamburg.

Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.

Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standard- format XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge. Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung zur Verfügung.

Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg- IDs, die bei der Rechnungsstellung über XRechnung anzugeben sind. Die einschlägige Leitweg-ID (bei mehreren Zahlungsschuldnern, z.B. bei Rahmenverträgen unterschiedliche Leitwege-IDs im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs) wird auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

8 Zahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1) Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert. Hinweis: Zum Begründungerfordernis bei Fristverlängerung siehe Ziffer 7.16 VV-Bau. 9 Sicherheitsleistung (§ 17) 9.1 Der Auftragnehmer hat Sicherheit nach Nr. 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) zu leisten, soweit in Nr. 9.2 keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Hinweis: Soll eine von den ZVB (Anlage 6-060) abweichende Sicherheitsleistung vereinbart werden, ist Nr. 9.2 anzukreuzen.

9.2 Bei Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt abweichend von Nr. 8.1 ZVB (Anlage 6-060): Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von Prozent der Netto-Auftrags- summe.

Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Netto- Auftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt) bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (Regelfall). ausnahmsweise unabhängig von der Höhe der Auftragssumme. Sind festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 3 von 4

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Lohngleitklausel (Anlage 6-120) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Lohngleitklausel (Anlage 6-120) ist beizufügen.

10.2 Führung von Bautageberichten Arbeitstäglich, mit allen Angaben, die für Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind.

Bearbeiterhinweis: Weitere Bedingungen sind zu nummerieren. Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“ und der Rest ist so zu sperren, dass keine Eintragungen vorgenommen werden können. 10.3 Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) ist beizufügen. 10.4 Der AN hat auf Verlangen des AG an Baubesprechungen teilzunehmen. Diese finden regelmäßig wöchentl. statt.

Der AG nutzt ein Datenaustauschserver (Poolarserver). Die Projektkommunikation inkl. Pläne, Rechnungen läuft über diesen Server.

11 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gilt Nr. 10 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060). Darüber hinaus gelten allein folgende Maßgaben: 11.1 Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom …. bis ……. 11.2 Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist/sind folgende Stelle(n) berechtigt: ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… 11.3 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrags sehr geringen Umfangs bis zu einem Nettowert von Euro wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von Euro (netto) gezahlt, sofern die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammen durchgeführt werden kann.

11.4 Alle Rechnungen sind bei -fach und zugleich bei -fach einzureichen.

Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 4 von 4

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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz

Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz

Baumaßnahme: Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Gebäuden

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 450-26 SW Leistung: Schierenberg 50 - Sielsanierung

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die angebotene Leistung im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen habe(n) und ein Einsatz von Nachunternehmern nur ausnahms- weise nach § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zulässig ist. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000), den ich/wir jedem Nachunternehmer bekannt gemacht habe(n). Mir/uns ist bekannt, dass meine/unsere Haftung gegenüber der Auftraggeberin vom Einsatz des Nachunternehmers unberührt bleibt. Mir/Uns ist bekannt, dass jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel eines Nachunternehmers stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf. Für jeden Nachunternehmer muss der Bieter/Auftragnehmer einen gesonderten Antrag stellen. Die Zustimmung setzt einen Antrag voraus, der
  • vom Bieter auf diesem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) zu stellen und
  • dem ein vom Nachunternehmer ausgefüllter Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Beide Vordrucke werden Vertragsbestandteil (vgl. Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)) und sind nach Maß- gabe der Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) -im Fall einer Eignungsleihe: zusammen mit Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit dem Angebot abzugeben. -ohne Eignungsleihe: zusammen mit dem Angebot oder binnen sechs Tagen nach gesonderter Aufforde- rung der Vergabestelle abzugeben (siehe dazu Ziff. 5.1 oder 5.2 Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6- 020)).
  1. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit den von ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:

(Name und Anschrift des Nachunternehmers)

Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen

Mein/Unser Betrieb ist auf die vorbezeichnete(n) Teilleistung(en) eingerichtet.

Begründung für die Weitergabe:

Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 1 von 2

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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz

  1. Als Nachunternehmer werde(n) ich/wir nur Unternehmen beauftragen, die ihrerseits den Pflichten eines Nachunterneh- mers in Bezug auf Eignung, Ausführungsbedingungen und Kontrollen genügen (Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).

  2. Mein/unser Nachunternehmer ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Hinweis: Bei Oberschwellenvergaben ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten zulässig. Als Nachweis, dass mir/uns die erforderlichen Mittel meines/unseres Nachunternehmers zur Verfügung stehen, wird dessen Verpflichtungserklärung vorgelegt (Nr. 1 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

  3. Mein Nachunternehmer hat erklärt, dass er die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird. er bestimmte Leistungsteile unumgänglich weitervergibt (Nr. 2 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Für diesen Nach-Nachunternehmer werde(n) ich/wir einen gesonderten Antrag vorlegen. Dem Nachunternehmer wurde die Pflicht auferlegt, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die einge- setzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Verlangen am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern (vgl. § 10 Satz 2 HmbVgG; siehe Ziff. 4 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)). Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, werde(n) ich/wir bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer beauftragen. Der Nachunternehmer wird bei Angebotsanforderung in Kenntnis gesetzt, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ werden zum Vertragsbestandteil gemacht. Dem Nachunternehmer werden keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen mir/uns und der Auftragge- berin vereinbart sind; ich/wir werde(n) dies auf Verlangen nachweisen.

  4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren. Ich/Wir werde(n) insbesondere prüfen, ob das Angebot meines/unseres Nachunternehmers unter Einhaltung der Ta- riftreue und des Mindestlohns kalkuliert wurde. Mir/Uns wurde(n) vom Nachunternehmer alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um dessen Einhaltung der Vorschrif- ten über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen und überwachen zu können. Ich/Wir stelle(n) sicher, dass die zur ggf. notwendigen Einholung einer Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG erforderlichen Daten meines/unseres Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (An- lage 6-101) angegeben sind (Nr. 9 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Ich/Wir stelle(n) sicher, dass mein/unser Nachunternehmer das Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegt (Nr. 10 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

  5. Diesem Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz füge(n) ich/wir den vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) bei.

..................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers – siehe die Hinweise unten

HINWEISE: • Wenn dieser Antrag zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVergabe-System abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier entbehrlich. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel sowie die rechtsver- bindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.

Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 2 von 2

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

Erklärung des Nachunternehmers

HINWEIS: Dieser Vordruck ist stets in Papierform vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom Bieter bzw. Auftragnehmer an die Vergabestelle zu übermitteln!

Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Baumaßnahme: Gebäuden

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 450-26 SW

Leistung: Schierenberg 50 - Sielsanierung

Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss. Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) Kenntnis genommen haben. Der Bewerber/Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir ver- pflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Hinweis: Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich Eignungsleiher im Sinne des § 6d VOB/A (EU) bzw. Eignungsleiher im Unterschwellenbereich (siehe dazu Ziffer 2.2 Vordruck Landesrecht (6-000)), muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung (Anlage 6-030) vorlegen.

  1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter/Auf- tragnehmer zu erbringen:

  2. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die genannten (Teil-)Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n). die folgenden Leistungsteile

weitervergeben werden an

Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000).

  1. Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt. Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A; § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A (EU)).

  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungs- zeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.

Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsen- degesetz und zwar an (Angabe des Tarifvertrags):

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 1 von 3 22

VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen un- terliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.

Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.

Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.

  1. Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von -Steuern, -Beiträgen zu den Sozialversicherungen, -Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie -Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 HmbVgG (siehe auch Nr. 2.4, 2. Spiegelstrich Vordruck Landes- recht (Anlage 6-000)) sind beigefügt.

  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge bereitzuhalten. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihm die Entgeltabrechnungen am Ort der Kontrolle vorlegen und erläu- tern und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

  3. Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (siehe „https://www.ilo.org/berlin/lang--de/index.htm“).

  4. Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung der vorgenannten Pflichten kontrollieren. Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der Vor- schriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.

  5. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren

  • durch die Abfrage des Wettbewerbsregisters und
  • durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (noch bis zum 31.05.2025).

Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden): (sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 2 von 3 23

VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

  1. Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die Kalku- lationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegen, damit die Vergabestelle die Ange- messenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.

.......................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers

Hinweise: Auf diesem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von der Art der Übermittlung des Vordrucks an die Vergabestelle). Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 3 von 3 24

VV-Bau Anlage 6-110 Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

HINWEIS: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!

Baumaßnahme: Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Gebäuden Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 450-26 SW Leistung: Schierenberg 50 - Sielsanierung

I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern:

  1. ......................................................................................................................................................................................

  2. ......................................................................................................................................................................................

  3. ......................................................................................................................................................................................

  4. ...................................................................................................................................................................................... (Firma und Anschrift) Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet. II. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: ......................................................................................................................................................................................... (Name und Anschrift) III. Die Bietergemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet: .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... IV. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:

  5. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.

  6. Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) sind zutreffend. Insbesondere treffen die Erklärungen unter Nr. 1.5 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) auf jedes einzelne Mitgliedsunternehmen zu.

  7. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.

  8. Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft stehen die Mitglieder in potentiellem Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten.

  9. Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft ist ein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig. Erst ihr Zusammenschluss versetzt die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.

  10. Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die vorstehende Erklärung ist durch geeignete, nachprüfbare Angaben und ggf. weitere Unterlagen anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen. Dabei sind insbesondere die subjektiven unternehmerischen Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Hinweis: Bei nationalen (unterschwelligen) Vergaben gilt zusätzlich der § 6 Abs. 2 VOB/A.

  11. ................................................................................................................................................................................................................ Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

[von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben] 25 Bietergemeinschaft - 04/2023

VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

PREISERMITTLUNGSBLATT 1:

ANGABEN ZUR KALKULATION

[Anlage zum Angebot]

BieterVergabenummer SBH VOB OV 450-26 SDatum W
Baumaßnahme Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Gebäuden
Angebot für Schierenberg 50 - Sielsanierung

Das Preisermittlungsblatt 1 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.

Je nach Kalkulationsmethode macht der Bieter die Angaben zu seiner Kalkulation in Teil A oder Teil B. Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt anzufügen.

Das Preisermittlungsblatt 1 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.

Hinweis: Die Vergabestelle kann die Angaben zur Kalkulation im Preisermittlungsblatt 1 auch von jedem Nachunternehmer für die an ihn weitervergebene(n) (Teil-)Leistung(en) verlangen (vgl. Nr. 10 Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

Teil A: KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne u. lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)0
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im EFB-Preis 2 berücksichtigen)0

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 1 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGerätekostenSonstige KostenNachunter- nehmerleist.
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko)
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden)
2.4Gesamtzuschläge
3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten €Gesamt- zuschläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden 0 x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen *)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 2 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

Teil B: KALKULATION über die Endsumme

1Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)0

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (unten Nr. 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/h 0v.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)0

x

x

x

x

x

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: 0
0,00
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
2.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
2.5Nachunternehmerleistungen *)
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)0,00
Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
%
noch zu verteilen1) 0,00

*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 3 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio. €: Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio. €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
0 x0,00
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw.
Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge, und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung
An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1Gewinn
3.3.2betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko)
3.3.3leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)2) 0,00
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 u. 3)0,00

1), 2) Hinweis: Der Betrag aus Feld 2) ist oben in das Feld 1) einzutragen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 4 von 4

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VV-Bau Anlage 6-131 Preisermittlungsblatt 2

PREISERMITTLUNGSBLATT 2:

AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE

[Anlage zum Angebot]

BieterVergabenummer SBH VOB OV 450-26 SWDatum
Baumaßnahme Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Gebäuden
Angebot für Schierenberg 50 - Sielsanierung

Das Preisermittlungsblatt 2 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.

Diese Aufgliederung dient der Vergabestelle dazu, im Rahmen der Angebotswertung die für die Angebotssumme maßgeblichen Kalkulationsbestandteile beurteilen zu können. Wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen werden von der Vergabestelle vorgegeben (Spalten 1 – 3). Der Bieter gibt seine Preise für die Teilleistungen an (Spalten 4 – 9). Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt beizufügen.

Das Preisermittlungsblatt 2 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.

OZ des LV1)Kurzbezeichnung der Teilleistung1)Mengen- einheit1)Zeit- ansatz Std.2)Teilkosten einschl. Zuschläge in EUR (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
LöhneStoffeGeräte3)Nachunter- nehmerAngebotener Einheitspreis (Sp. 5+6+7+8)
123456789
02.01.0 002Boden Z0 abtragen und beseitigen0,00
02.01.0 007Boden liefern0,00
02.02.0 001Kontrollschacht B DN1000 liefernStück0,00
02.02.0 002Kunststoffschacht aus PP DN 600 liefernStück0,00
03.02.0 001DrosselschachtStück0,00
03.02.0 002Magerbeton liefern und einbauen0,00
03.02.0 003Entwässerungsrinne liefern und einbauenStück0,00
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  1. Wird von der Auftraggeberin vorgegeben.
  2. Nur für Teilleistungen, die der Auftragnehmer selbst erbringt.
  3. Für Gerätekosten einschließlich der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.

Preisermittlungsblatt 2 - 04/2023

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

ERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG UND AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU sowie gemäß § 7 HmbVgG

Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Baumaßnahme: S tadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Gebäuden

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 450-26 SW Leistung: Schierenberg 50 - Sielsanierung

TEIL A: VON DER VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN

Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein nationales (unterschwelliges) Vergabeverfahren bis zum aktuellen EU-Schwellenwert. europaweites (oberschwelliges) Vergabeverfahren ab dem aktuellen EU-Schwellenwert.

I.Zum Vorlagezeitpunkt: Diese Eigenerklärung ist der vorläufige Nachweis über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und der geforderten Ausführungsbedingungen sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sie ist der Vergabestelle in rechtskräftig unterzeichneter Form einzureichen • mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) bzw. • mit dem Angebot (Vordruck Angebot (Anlage 6-040), bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).

Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen

  • bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb: bereits mit dem Teilnahmeantrag.
  • bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: nach Wahl der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (siehe Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen, bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

II.Zu den Eignungsnachweisen: Teilnehmer/Bieter müssen sämtliche in Teil B geforderten Angaben und Nachweise fristgerecht vorlegen.

Über die in Teil B geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen hinaus verlangt die Vergabestelle zur Bestäti- gung der Eigenerklärung noch folgende zusätzliche Angaben und Nachweise:

• zur Eignung im Allgemeinen (Nr. 1): Hinweis: Bei Unterschwellenvergaben kann die Auftraggeberin nach § 6a Abs. 3 VOB/A zusätzliche Angaben, insbes. zur Prüfung der Fachkunde, verlangen. Bei Oberschwellenvergaben kann die Auftraggeberin weitere Nachweise nur zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen, sofern dafür stichhaltige Gründe vorliegen (§ 6a VOB/A EU). Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (gültig und nicht älter als 12 Monate)

Zertifizierung gem. 13b HmbAbwG

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

• zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.3): Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage der Jahresabschlüsse (bei gesetzlicher Veröffentlichungspflicht) • zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.4): Die Auftraggeberin berücksichtigt auch vergleichbare Leistungen, die bis Jahre zurückliegen. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bieter zur Auftragsausführung verfügt. Weitere Angabe(n) gemäß § 6a Nr. 3 lit. b – f VOB/A EU:

• zu den Ausführungsbedingungen (Nr. 2): Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbe- dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

Wird diese Eigenerklärung im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben in Teil B -unter Nrn. 1.1 – 1.4, Nr. 2 und Nr. 3: für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und -unter Nr. 1.5: im Namen jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft. Zusammen mit der Eigenerklärung ist der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck Bietergemeinschaft (An- lage 6-110) mit entsprechenden Vollmachten einzureichen. Bei unterschwelligen Vergaben ist § 6 Abs. 2 VOB/A zu beachten. Die Auftraggeberin darf vom Bieter/Teilnehmer auch alle Nachweise für dessen Nachunternehmer verlangen. Diese sind nach Maßgabe der Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) auf gesonderte Anforderung vorzulegen.

III.Zur Eignungsleihe: Für die Zulässigkeit einer etwaigen Eignungsleihe gilt:

Die Eignungsleihe bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Sie ist zulässig, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt. Ein Bewerber/Bieter muss die Eignungsanforderungen bei nationalen Vergabeverfahren grundsätzlich in eigener Person erfüllen und darf sich dazu nur in Teilen anderer Unternehmen bedienen. (Folge des Selbstausführungsgebots nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B; vgl. auch § 6 Abs. 2 VOB/A) Hinweis: Die Beschränkung der Eignungsleihe gilt nicht innerhalb einer Bietergemeinschaft für die Mitglieder untereinander.

Die Eignungsleihe ist im vorliegenden Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zulässig. Die Voraussetzungen der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A liegen vor, unter denen sich ein Bewer- ber/Bieter bei europaweiten Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten anderer Unter- nehmen (z.B. Nachunternehmer, Mitglied der Bietergemeinschaft, Kooperationspartner oder sonstiges Un- ternehmen; im folgenden „Eignungsleiher“ genannt) berufen darf. Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.

Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlos- sen, die vom Bieter selbst zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 1 VOB/A):

Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben keine Angaben in Nr. 3 zu machen.

Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben insoweit aus- geschlossen, als sie nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 2 VOB/A):

Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.

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TEIL B: VOM BIETER AUSZUFÜLLEN UND ZU UNTERSCHREIBEN

Die nachfolgenden Erklärungen gibt der/geben die Unterzeichner ab im eigenen Namen des Bieters

im Namen der Bietergemeinschaft

1. Eignungsanforderungen (§ 6a VOB/A bzw. §§ 6a, e VOB/A EU)

1.1 Präqualifikation Ich bin/Wir sind in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen unter Nummer: Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der in Nrn. 1.2 – 1.5 geforderten Erklärungen und Unterlagen nach § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunter- nehmen e.V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleich- wertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind in den Nrn. 1.2 – 1.5 geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unterneh- men diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen. Hinweis: Bei einer Oberschwellenvergabe wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b Abs. 1 VOB/A EU), die auf dem Standardformular (Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 05.01.2016, ABl. 2016 L 3, 16) zu erfolgen hat. Hinweis: Inhalte der „VOL-PQ“ des „Kooperationsverbundes Präqualifizierung Nord“ (https://www.abst-mv.de/pq-nord- servicestelle) werden nur anerkannt, wenn die Vergabe-stelle diese einzeln und konkret bestimmt als zusätzliche Eignungsnachweise für die Nrn. 1.2 – 1.5 zugelassen hat (oben Teil A).

1.2 Berufsregister Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen (siehe unten Nr. 1.5). Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.

1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ich bin/Wir sind ausreichend leistungsfähig, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere: • Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen):

Zur Bestätigung meiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden geeignete Unterlagen vorgelegt. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

1.4 Berufliche und technische Leistungsfähigkeit • Vergleichbare Leistungen/Referenzen In den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren habe ich/haben wir vergleichbare Leistungen ausgeführt. Hinweis: Für einen möglicherweise abweichenden Zeitraum siehe oben Teil A.

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung der Auftraggeberin über die auftragsge- mäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen.

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• Arbeitskräfte Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen mir/uns zur Verfügung.

Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

1.5 Zuverlässigkeit bzw. Ausschlussgründe • Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten. • Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, -eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen, -ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (als zusätzlich geforderter Nachweis, oben Teil A). • Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.

  • wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
  • wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
  • wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
  • Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat,
  • rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder

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§404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), §16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen). • Schwarzarbeit Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor. • Insolvenz/Liquidation Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Er wird auf Verlangen vorgelegt.

• Registerabfragen Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, meine/unsere Angaben zu verifizieren durch

  • Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG
  • die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025) Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma: (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2): sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde: Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

2. Ausführungsbedingungen nach HmbVgG

2.1 Tariftreue und Mindestlohn Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemein- verbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.

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Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerent- sendegesetz und zwar an

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.

Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag. Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werde(n) ich/wir auch die Nachun- ternehmer entsprechend verpflichten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten auf Verlangen auf eigene Kosten binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihr die Entgeltabrechnungen vorlegen und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Bei- trägen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

2.2 Sozialverträgliche Beschaffung

ILO-Kernarbeitsnormen Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnor- men der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (Internationale Arbeitsorga- nisation – Vertretung in Deutschland (ILO-Berlin)). Bei der Leistungsausführung werden insbesondere keine Natursteine verwendet, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet worden sind. Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft keine Natursteine. Ich versichere/Wir versichern, dass die Natursteine ohne Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt und/oder verarbeitet werden bzw. wurden. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass mein/unser Unternehmen oder meine/unsere Lieferanten Ziel führende Maß- nahmen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen im Zusammenhang mit der Verwendung von Natursteinen ergriffen haben. Entsprechende Selbstverpflichtungs- oder Verhaltenskodizes meines/unseres Unternehmens bzw. meiner/unserer Lieferanten, die die Ergreifung der zielführenden Maßnahmen dokumentieren, habe ich beigefügt. Bei Leistungserbringung mit Natursteinen durch Nachunternehmer: Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass die von mir/uns benannten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nach- weise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben haben/ abgeben können. Auf Verlangen werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärung von den von mir/uns eingesetzten Nachunter- nehmern bzw. deren Lieferanten vorlegen. Sofern die Nachunternehmen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht namentlich benannt werden kön- nen, erkläre(n) ich/wir, dass wir nur Nachunternehmer einsetzen werde(n), die selbst oder deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben ha- ben/abgeben können. Mit der Benennung der Nachunternehmer werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen und etwaige Selbst- bzw. Verhaltenskodizes für die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmen bzw. deren Lieferanten vorlegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Einhaltung dieser Anforderungen während der Leistungsausführung. Ich/wir werde(n) dafür sorgen und einstehen, dass bei der Ausführung der Leistungen die Regeln zur sozial verantwortlichen Beschaffung eingehalten werden. Die Auftraggeberin ist jederzeit zur Überprüfung meiner/unserer Angaben berechtigt. Insbesondere verpflichte(n) ich mich/wir uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

  • anzugeben, wo die zu verwendenden Natursteine hergestellt, gewonnen bzw. verarbeitet wurden, und
  • durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung nachzuweisen, dass die Natursteine nicht unter Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet wird bzw. worden sind.

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2.3 Nachhaltige Beschaffung

Holzzertifizierung Mir/Uns ist bekannt, dass der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenommen als Bau- hilfsstoff) nach FSC („Forest Stewardship Council“), PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes „) oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland gel- tenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen muss (zur Information über die Standards siehe „www.fsc-deutschland.de“ und „www.pefc.de“). Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft kein Holz als Rohstoff. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Her- kunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat ein- schließlich des Prüfergebnisses vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen. Der Einzelnachweis ist eine von 1.einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) oder 2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Waldbe- wirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stam- men und die nachfolgenden Kriterien erfüllt: •Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche, Volumen, etc.) •Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag • Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Pro- dukte(s) Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFC zertifizierten Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben. Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben: Baumaß- nahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen, Zertifizierungs-nummer des Ver- käufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile vorlegen. Ich werde bei •Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte •Liefer- und Einbauleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.

2.4 Registerabfrage Die Auftragserteilung setzt voraus, dass eine Abfrage für den Bieter beim Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezent- ralregister (noch bis zum 31.05.2025) keine Ergebnisse erbracht hat, die die Zuverlässigkeit des Bieters berühren. Die Angaben für die ggf. erforderliche Registerabfrage wurden bereits unter Nr. 1.5 gemacht.

Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Nachweise zu den Ausführungsbedingungen (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

3. Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A)

Hinweis: Bei einer – von der Vergabestelle ganz oder teilweise zugelassenen (oben Teil A) – Eignungsleihe muss der Bewerber/Bieter die nachfolgenden Erklärungen und Angaben machen.

Mir/Uns ist bekannt, dass sich bei einer Eignungsleihe die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen erstreckt, das für die Beurteilung meiner/unserer Eignung von Bedeutung ist („Eignungsleiher“) und dass deshalb jeder Eignungsleiher sowie Art und Umfang seiner Leistungserbringung auf diesem Vordruck namentlich zu benen- nen sind. Folgende Teile des Auftrags, die für meine/unsere Eignung maßgeblich sind, sollen als Unterauftrag an folgende Eignungsleiher vergeben werden:

Eignungsleiher eignungsrelevanter Auftragsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

Mir/uns ist bekannt, dass die fehlende oder unvollständige Benennung eines Eignungsleihers zwin- gend zum Angebotsausschluss führt. Ist ein Eignungsleiher zugleich Nachunternehmer, werde(n) ich/wir zusammen mit dieser Erklärung auch die Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und 6-101) vorlegen. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, über die Mittel des/der benannten Eignungsleiher(s) zu verfügen. Einen geeigneten Nachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass sämtliche eignungsrelevanten Nachweise auch für den/die Eignungsleiher vorzulegen sind (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Daher lege(n) ich/wir zusammen mit diesem Vordruck vor: • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach Nummer 1.5 vollständig (unabhängig vom betreffenden Auftragsteil) auch für den/die benannten Eignungsleiher, und • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach den übrigen Nummern 1 und 2 für den/die benannten Eignungsleiher in Bezug auf den jeweiligen Auftragsteil. Ich/Wir erkläre(n), gemeinsam mit dem/den Eignungsleiher(n) für die Auftragsausführung zu haften (§ 6 EU Abs. 2 VOB/A). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten des jeweiligen Eignungsleihers gedeckt, die ich/wir der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorlegen werde(n).

4. Angaben zur Statistik (Anforderung eForms)

• Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung 2003/361 zu KMUs. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist. • Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Mein/unser Unternehmen ist nicht börsennotiert. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert. (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)

Unterschriftsleistung:

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen in Nr. 1 – 4 wird hiermit bestätigt.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.

Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a (EU) VOB/A erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.


(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –

HINWEISE: • Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVer- gabesystem abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Text- form anzugeben. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbind- liche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich. Eignung – 11/2024 8 von 8 38

VV-Bau Anlage 7-010 Bürgschaft

Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer Name und Sitz

und die Auftraggeberin

letztere vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragsschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Bauleistung

Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Abschlagszahlung für die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B bestimmten Stoffe und Bauteile eine vereinbarte Vorauszahlung gemäß § 16 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft; sein Wahlrecht aus § 17 Abs. 3 VOB/B ist gewahrt.

Der Bürge Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, Beträge bis zu einer Gesamthöhe von

EUR (in Worten: Euro)

an die Auftraggeberin zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürg- schaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftrag- geberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift des Bürgen

Bürgschaft – 01/2018

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Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der

datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14

der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für Vergabeverfahren

Vorwort

Die Vergabestellen (VSt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.

Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4

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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:

Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?

Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-

genen Daten verarbeitet?

Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.

Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

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Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

 Identifikations- und Kontaktangaben,

zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.

 Angaben zur Überprüfung der Bietereignung

zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.

 Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-

den?

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:

 Dienststellen der FHH

Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten Dienststellen (i.d.R. die Kernverwaltung sowie die Hochschulen und teilweise öffentliche Unternehmen) mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen An- sprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Dienststellen übermittelt.

 Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen der FHH sind bestimmte Vergabeverfahren z.B. dem Vergabeausschuss oder sonstigen Gremien vor der Zuschlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.

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 Vergabekammern/Gerichte

Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän- digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR (Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung)) sowie die Aktenordnung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Ham- burg.

7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.

 Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.

 Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.

 Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.

 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

 Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen

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kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

 Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbe- hörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten:

Haus-/Postanschrift:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg

Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Umwelt und Energie

Hinweise der Freien und Hansestadt Hamburg zur

Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten

1. Prüfung des Abfallrechts in bauaufsichtlichen Verfahren

Die Beseitung baulicher Anlagen (Abbruch) wird i.d.R. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dem Antrag sind Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beizufügen. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/baugenehmigung. Der Vordruck für den Abbruchantrag (= Bauantrag) ist dort ebenfalls zu finden.

2. Abfallrechtliche Grundlagen

Nach § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Bei allen Bau- und Abbruch- maßnahmen ist daher die Abfallhierarchie des § 6 KrWG zu beachten.

Abfälle sind so bereitzustellen, zu überlassen, einzusammeln, zu befördern, zu lagern und zu behandeln, dass die jeweils beste Möglichkeit der Abfallverwertung genutzt werden kann. Nicht verwertbare Abfälle sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen.

Abfallerzeuger und -Besitzer sind nach § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dazu verpflichtet, die unter Punkt 3 aufgeführten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln , zu befördern und dies zu dokumentieren. Die Regelungen der Abschnitte 2 (Gewerbliche Siedlungsabfälle) und 3 (Bau- und Abbruchabfälle) der GewAbfV gelten nebeneinander. Das bedeutet, dass Gewerbebetriebe, bei denen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle als auch Bau- und Abbruchabfälle anfallen, sowohl die Vorschriften des Abschnitts 2 als auch des Abschnitts 3 der Gewerbeabfallverordnung zu beachten haben.

Innerhalb der einzelnen Abfallfraktionen ist es teilweise sinnvoll zusätzliche Trennungen vorzunehmen. Anfallende Gemische sind nach § 9 GefAbV einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zuzuführen. Weitere Informationen hierzu gibt auch die „Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung“ LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen, sind in der Regel von der kommunalen Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ausgeschlossen; damit sind die Ab- fallerzeuger/-besitzer (Bauherr bzw. Baunternehmen) für die Entsorgung selbst verantwortlich.

Insbesondere zur Entsorgung der Abfälle, die aus dem Bereich des Auftraggebers zu ent- sorgen sind, sollten im Rahmen der Auftragsvergabe eindeutige Regelungen getroffen

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  • 2 -

werden. Dabei sollten die Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung der VOB Teil C / DIN 18299 (insbesondere Punkt 0.2.14) beachtet werden.

3. Grundsätzliches zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

Abfallschlüssel (AS) gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Klammern Die im Folgenden aufgelisteten Abfallfraktionen, die bei Bau- und Abbrucharbeiten zwangsweise anfallen, sind nach § 8 GewAbfV - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - getrennt zu erfassen und zu befördern.

Altglas [17 02 02]: Die Getrenntsammlungspflicht bedeutet nicht, dass z.B. Fensterglas vor Bereitstellung zur Entsorgung aus den Rahmen herauszutrennen ist.

Kunststoffe [17 02 03]: Innerhalb der Kunststoffabfallfraktion ist es sinnvoll Fenster mit PVC-Rahmen gesondert zu sammeln, da diese sich besonders gut für das Recycling eignen.

Metalle, einschließlich Legierungen [17 04 01 - 17 04 07 und 17 04 11] wie z.B. Stahl- und andere Eisenbauteile (Fe), aber auch Nichteisenmetalle (NE) und Buntmetalle.

Holz [17 02 01]: Spezielle Regelungen für die Entsorgung von Altholz enthält die Altholzverordnung (AltholzV). Hiernach ist Altholz an der Anfallstelle nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien getrennt zu halten, soweit dies für die Verwertung bzw. Beseitigung erforderlich ist. Zur Verwertung ist Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zu zu führen. Die Entsorgung von Altholz der Kategorien A I bis A III in einem Bauabfallgemisch (gemischte Bau- und Abbruchabfälle [17 09 04]) ist zulässig, wenn das Gemisch einer Sortierung zugeführt wird und die aussortierte Altholzfraktion gemäß den Vorgaben der AltholzV entsorgt wird.

Dämmmaterial [17 06 04] kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Am häufigsten sind mineralische Dämmstoffe (wie Glas- oder Steinwolle) und mineralölbasierte Dämmstoffe (z.B. Dämmplatten aus Polystyrol (PS) oder Polyurethan (PU)). Bis Juni 2000 wurden künstliche Mineralfasern eingesetzt, die inzwischen als krebserzeugend eingestuft sind; die aus diesen Materialien entstehenden Abfälle sind gefährliche Abfälle (vgl. [17 06 01*] und [17 06 03*]) und daher getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Neuere Materialien sind i.d.R. mit einem RAL-Gütezeichen versehen und weisen kein schädigendes Potenzial auf.

Bitumengemische [17 03 02] werden im Straßen- und Wegebau, als Estrich oder Dachpappe und für Abdichtungen eingesetzt. Da es sich um eine Reinfraktion handelt, können Bitumengemische der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

Baustoffe auf Gipsbasis [17 08 02] sind vor allem Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche (Trockenestrich oder Fließestrich) und raumauskleidende Produkte (Platten und Wandbauelemente aus Gips, z.B. Stuck). Raumauskleidende Produkte auf Gipsbasis, wie Gipskartonplatten. Gipskartonplatten können nur dann der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden, wenn sie bereits beim Ausbau getrennt erfasst und bis zu ihrer Verwertung getrennt gehalten werden. Schon ein sehr geringer Gipsanteil führt beim Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu Sulfatgehalten, die sich negativ auf den daraus

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  • 3 -

entstehenden Recycling-Baustoff und seine Einsatzmöglichkeiten auswirken. Daher darf Gips nicht mit mineralischen Gemischen entsort werden.

Die mineralischen Bau- und Abbruchabfallfraktionen Beton [17 01 01], Ziegel [17 01 02] sowie Fliesen und Keramik [17 01 03] sind ebenfalls getrennt zu sammeln und zu befördern. Ist eine getrennte Sammlung in Einzelfällen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist für das Gemisch der Abfallschlüssel 17 01 07 zu verwenden.

Darüber hinaus sind alle Bau- und Abbruchabfälle die nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährliche Abfälle gelten, ebenfalls getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Das Verbot der Vermischung einschließlich der Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien nach § 9 Absatz 2 KrWG (bei Abfällen zur Beseitigung i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 2 KrWG) gilt nach § 3 Absatz 1 Satz 3 und § 8 Absatz 1 Satz 3 GewAbfV auch für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle. Sind gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen vermischt, ist das ganze Abfallgemisch als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

4. Hinweise zu POP-haltigen Abfällen, z.B. HBCD-haltigen Dämm-

materialien

Generell sind POP-haltige Abfälle, die in § 2 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) benannt sind, aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen. Dazu ist es notwendig, sie getrennt zu sammeln. Außerhalb zugelassener Anlagen ist die Vermischung mit anderen Abfällen verboten. Für HBCD-haltige Dämmmaterialien, die als POP-haltige Abfälle anfallen, steht aktuell kein etabliertes Recyclingverfahren zur Verfügung. Daher ist deren finale Entsorgung in Abfallverbrennungsanlagen geboten. Weitere Hinweise gibt das Merkblatt der BUE zu diesem Thema.

5. Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle

Abfallschlüssel (AS) gemäß AVV in Klammern Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten [17 05 03*], Beton, Ziegel u.ä., die gefährliche Stoffe enthalten [17 01 06*] (z.B. mit Chemikalien verunreinigter Bodenaushub) Als Anhaltspunkt für die Einstufung als mineralische Bauabfälle, „die gefährliche Stoffe enthalten“, gilt u.a. die AVV sowie die Festlegung der Norddeutschen Bauabfallvereinbarung vom 18.02.2000 (siehe Anhang 1 des AWP gefährliche Abfälle 2011).

Kohlenteerhaltige Bitumengemische [17 03 01*] (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch), Kohlenteer und kohlenteerhaltige Produkte [17 03 03*] (z.B. pech-/teerhaltige Dachpappe) Hinweise zur Einstufung enthält Anlage 2 des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006.

Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [17 02 04*]

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  • 4 -

Bei der Zuordnung von Altholz sind Sortiment und Herkunft des Altholzes gemäß Anhang III der AltholzV als Regelvermutung zu beachten. Danach sind beispielsweise imprägnierte Altholz-Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau und viele Altholz-Sortimente aus Abbruch und Rückbau, wie z.B. Fenster, Fensterstöcke, Konstruktionshölzer, Dachsparren, Altholz der Kategorie A IV und damit dem Abfallschlüssel 17 02 04* zuzuordnen.

Dämmmaterial, das Asbest enthält [17 06 01*] (schwachgebundene Asbestabfälle), as- besthaltige Baustoffe [17 06 05*] (z.B. Asbestzementplatten, asbesthaltige Rohre) Asbesthaltige Abfälle sind in Deponien zu beseitigen. Die LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ ist ebenfalls zu beachten.

Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält [17 06 03*] (z.B. künstliche Mineralfasern, Ausnahme: nachweislich nicht „krebserzeugend“ nach Gefahrstoffrecht)

Weitere Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sind:

 Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten [17 09 02*] (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

 Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten [17 09 01*], Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle [20 01 21*]

 Holzschutzmittel [03 02 01* - 03 02 05*]

 Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 01 11*]

 Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 04 09*]

 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 02 02*]

 Abfälle von Hydraulikölen [13 01 01* – 13 01 13*]

 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen [13 02 04* - 13 02 08*]

 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 01 10*] (z.B. mit Resten o.g. Abfälle)

6. Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung

Die Regelungen der Nachweisverordnung (NachwV) und der Anzeige- und Erlaubnisver- ordnung (AbfAEV) sind zu beachten. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise zu führen. Dies erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels Entsorgungsnachweis und Begleitschein. Soweit der gefährliche Abfall über einen Einsammler mit einem gültigen Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden soll, können Übernahmescheine bei der Abgabe an den Einsammler – bis zu einer Menge von maximal 20 t je Abfallart – verwendet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.hamburg.de/abfall.

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  • 5 -

Für den gewerbsmäßigen Transport von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG oder ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat und eine Anzeige gemäß § 53 KrWG für das Befördern der jeweiligen Abfallart erforderlich.

7. Weitere Informationen

Entsorgungsberatung der Behörde für Umwelt und Energie - Tel. 040 / 428 40-4326

 Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan (AWP) für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30.05.2006  Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 vom 30.11.2011  Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle vom 26.07.2011  www.hamburg.de/abfallwww.hamburg.de/gewerbeabfallwww.hamburg.de/bau-und-abbruchabfaellewww.hamburg.de/baugenehmigung

Stand: August 2019

KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • KrWG) vom 24.02.2012 AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15.08.2002 AVV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung - AVV vom 10.12.2001 GewAbfV Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 18.04.2017 NachwV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV vom 20.10.2006 POP-Abfall- ÜberwV Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall- Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV) vom 17.07.2017 BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 BauVorlVO Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 14. Dezember 2010

LAGA M20: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln LAGA M23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA M34: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung

in der jeweils gültigen Fassung.

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

Anlage zur Information zur Ausschreibung

Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf; Abriss und Zu- und Ersatzbau von Gebäuden Baumaßnahme:

Vergabe-Nr. : SBH VOB OV 450-26 SW Leistung: Schierenberg 50 - Sielsanierung

1 Auftraggeberin Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu vergeben. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung werden zunächst die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf gegenüber den Vertragspartnern, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch der Vertragspartner besteht. Hinweis: Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD, vertreten durch die FHH, geschlossen.

2 Auskünfte und Unterlagen Bei öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden alle Auskünfte und Unterlagen grundsätzlich auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oef- fentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht. Ausnahmsweise wurden folgende Unterlagen dort nicht veröffentlicht:

Sie sind erhältlich bei

3 Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).

4 Nachunternehmer Eine Weitervergabe von Leistungsteilen an Nachunternehmer ist zugelassen. nicht zugelassen. teilweise zugelassen. Leistungsteil(e):

Ist der Nachunternehmereinsatz zugelassen, sind die ausgefüllten Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (An- lage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) abzugeben: •bei Eignungsleihe durch den Nachunternehmer (§ 6d EU VOB/A, bzw. im Unterschwellenbereich, sofern ein Min- destmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst ausführt): mit dem Angebot (Anlage 6-040) zusammen mit dem Vordruck Eignung (Anlage 6-030). •ohne Eignungsleihe: mit dem Angebot (Anlage 6-040) oder binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforde- rung der Vergabestelle (siehe dazu nachstehend Ziff. 5.1 oder 5.2).

Für den Nachunternehmereinsatz gelten der Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) und die Vordrucke Antrag Nach- unternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101).

5 Nachweise, Angaben, Unterlagen

5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind als Bestandteil des Angebotes (Anlage 6-040) mit einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit einem vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen waren. Vordruck Angebot (Anlage 6-040) Hinweis: • Wird das Angebot in Papierform abgegeben, sind Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich. • Wird das Angebot in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über das eVergabe-System abgegeben, ist der Name der erklären- den Person in Textform anzugeben. • Ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, muss wie vorgegeben signiert werden.

Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn: • ein schriftliches Angebot nicht unterschrieben ist;

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 1 von 5 50

VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

• bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht an der vorgege- benen Stelle in Textform angegeben ist; • ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert ist.

Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit den Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen und die Ausführungsbedingungen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b EU Abs. 1 VOB/A). Sie ersetzt die Angaben in Nummer 1 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030); bei Verwendung der EEE sind daher zusätzlich die Angaben in den Nummern 2 und 3 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) zu machen.

Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage aller Nachweise / Angaben / Unterlagen des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) bereits mit der Angebotsabgabe oder erst auf gesondertes Verlangen (siehe Nr. 5.2 unten) fordern.

Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110) (falls eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt)

Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern eine Eignungsleihe über Nachunternehmer erfolgt: siehe oben Nr. 4)

Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des Bieters

Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters

Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121)

Vordruck Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen (Anlage 6-031)

Zertifizierung gem. 13b HmbAbwG

5.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eigener- klärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) auch die Nachweise / Angaben / Unterlagen für den Eignungsleiher.

Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen gemäß § 6a (EU) VOB/A ihre PQ-Nummer im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) angeben (bei Oberschwellenvergaben auch die Eintragungsnummer eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer EU-Mitgliedstaaten; § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).

Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage der Nachweise / Angaben / Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe (Nr. 5.1 oben) oder erst auf gesondertes Verlangen (z.B. von Bietern der engeren Wahl) fordern. Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern Nachunternehmereinsatz zugelassen: siehe oben Nr. 4) Hinweis: Bei einer Eignungsleihe über Nachunternehmer gilt aber Nr. 5.1 oben.

Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des/der Nachunternehmer(s) Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters Urkalkulation – des Bieters Urkalkulation – des/der Nachunternehmer(s) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

5.3 Nachforderung von fehlenden/unvollständigen Unterlagen:

Gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 2 von 5 51

VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

6 Aufteilung in Lose

nein ja, Angebote sind möglichh für ein Los für mehrere Lose für alle Lose (alle Lose sind anzubieten) Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung. Hinweis: Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 6.6 VV-Bau. 7 Nebenangebote sind

nicht zugelassen. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung bzw. bei der Leistungserbringung aufgrund Einzelabrufs aus einer Rahmenvereinbarung sind Nebenangebote nicht zugelassen. zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. Hinweis: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer 6.11.1 VV-Bau. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. unter Geltung der zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2 nur zugelassen für:

Sonstige formale Einreichungsvoraussetzungen:

Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Baubeschreibung verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten von Nebenangeboten gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).

8 Abgabe von Angeboten Es werden nur / auch Angebote in Papierform akzeptiert. Sofern die Angebotsabgabe elektronisch erfolgt, werden nur Angebote mit folgender Signaturart akzeptiert: Textform nach §126b BGB Will ein Bieter kein Angebot abgeben, möge er die Vergabestelle bitte baldmöglichst darüber unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung/Teilnahmeverfahren/offenem Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen und das Angebot muss die geforderte Form wahren. Bei Angeboten in Textform gem. § 126b BGB ist auf dem Vordruck Angebot (Anlage 6-040) der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist der beigefügte Vordruck Angebot (Anlage 6-040) ausgefüllt und rechtsverbind- lich unterschrieben zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden zu senden an

abzugeben am Ort des Öffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.)

Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen. Name/Firma und Anschrift des Bieters sowie Vergabeverfahren sind darauf genau anzugeben (Baumaßnahme, Vergabenummer und Leistung wie oben). Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschreibung im digitalem GAEB-Format (D83 oder X83) zur Verfügung, soll der Bieter das Leistungsverzeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software- Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann das Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite „https://www.hamburg.de/“ heruntergeladen wweerden. Sind Angebote in Papierform zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papier- fassung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische Angebote über das eVergabe- System „eVergabe“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten verbindlich. Zur Registrierung in „eVergabe“ siehe die Hin- weise auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/). Der Bieter ist für die Aktualität seiner verwendeten Software allein verantwortlich, siehe Nr. 3.2 Teilnahmebedingungen (TNB) (An- lage 6-050).

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 3 von 5 52

VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

9 Angebotswertung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das nach den Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regelungen: Hinweis: Für die Angebotswertung reiner Hauptangebote sind die Zuschlagskriterien in 9.1 oder 9.2 maßgebend. Sind Nebenangebote in Nr. 7 zugelassen, gelten für die Angebotswertung von Haupt- und Nebenangebot gleichermaßen die Zuschlagskriterien in 9.2. 9.1 Preis (alleiniges Zuschlagskriterium) Hinweis: Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Regelungen, Gleitklauseln.

9.2 Mehrere Zuschlagskriterien für die Wertung von Hauptangeboten und ggf. zugelassenen Nebenangeboten gemäß nachfolgender Gewichtung:

Preis Gewichtung in %

Weitere Kriterien Gewichtung in %

Gewichtung in %

Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0 Beim Kriterium sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:

•Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweiligen

Gewichtung berücksichtigt: Gewichtung in %

Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0

Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot. Bei zusammengefasster Fachlosvergabe gelten die Unterkriterien für folgende Leistungsteile: Leistungsteil: Gewichtung in % Leistungsteil: Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0 10 Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.

nicht zugelassen.

Hinweis: § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A (EU) ist zu beachten. Mit dem Öffnungstermin beginnt die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist.

11 Nachprüfungsstellen 11.1 Nationale (unterschwellige) Vergaben: Beschwerdestelle (Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A):

11.2 Nationale (unterschwellige) Vergaben bei Zuordnung zum 20 %-Kontingent (§ 3 Nr. 9 VgV): Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):

11.3 Europaweite (oberschwellige) Vergaben: Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg - Fax: 040/427310499

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 4 von 5 53

VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

12 Sonstiges

13 Instandhaltung Hinweis: Nr. 13 entfällt bei Nichtbedarf (vgl. Ziffer 6.10.5 VV-Bau). 13.1 Gegenstand dieses Angebots sind neben den Herstellungsleistungen auch die Leistungen nach DIN 31051 zur Inspektion

Wartung

Instandsetzung

13.2 Beigefügt ist der Vordruck Instandhaltungsvertrag (Anlage 6-170). Dabei handelt es sich um ein Vertragsformular für den zu schließenden Instandhaltungsvertrag, in dem die Vergabe- stelle den Leistungsumfang (§2), die Leistungszeit (§ 3), die Laufzeit (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 9) vor- gegeben hat. Die so bestimmten Leistungen sind ohne Änderungen anzubieten. Der Bieter trägt nur die Vergütung (§4) und ggf. die zur Lohngleitung geforderten Angaben (§ 5) in das Vertragsformular ein.

13.3 Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (auch der Angebotsteil Herstellung) ausgeschlossen.

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 5 von 5 54

Stand 11.04.2024

Merkblatt

Umsatzsteuer

  1. Bei Rechnungstellung an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist die Umsatzsteuer separat auszuweisen.
  2. Bei Rechnungstellung an die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft nachhaltig Bauleistungen bzw. Reinigungsleistungen i.S.d. §13b Abs. 2 Nr.4 bzw. Nr.8 UStG erbringt. Für diese empfangenen Leistungen wird deshalb die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Rechnungen sind in diesen Fällen ohne Umsatzsteuer („Netto“) auszustellen.
  3. Die Steuer entsteht umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) im Zeitpunkt der Ausführung. Eine Lieferung wird im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (i.d.R. bei Übergabe an den Erwerber) ausgeführt. Eine sonstige Leistung wird im Zeitpunkt der Vollendung ausgeführt (bei Werkleistungen regelmäßig mit der Abnahme).
  4. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer (gilt nur für SBH)
  • in Abschlagsrechnungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
  • in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (Leistungserbringung bzw. Lieferung) geltenden Steuersatz anzusetzen.
  1. Maßgebend für die steuerlich wirksame Bewirkung der Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Für die Anwendung des Steuersatzes kommt es also weder auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungsstellung, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
  2. Eine steuerlich wirksame Abnahme ist auch gegeben, wenn echte Teilleistungen abgenommen werden (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B, § 12 Abs. 2 VOB/B).
  3. Im Steuerrecht liegen Teilleistungen nur vor, wenn es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Werklieferung oder Werkleistung handelt, für die das Teilentgelt vertraglich gesondert geschuldet, abgerechnet und die Teilleistung auch gesondert abgenommen wird.

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 09.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 450-26 SW - Schierenberg 50 - Sielsanierung

SKONTO

Skonto zugelassenNein
Zahlungsziel (falls zugelassen)Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

Hinweis Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

Leistungsverzeichnis - Entwässerung

Zu- und Ersatzbau „Stadtteilschule und Gymnasium Meiendorf“ in der Straße Schierenberg 50 Flurstück 4175, Gemarkung Oldenfelde, 22145 Hamburg

Erstellt: August 2026

Hinweis Neubau Gemeinsame Mitte und Sporthalle Meiendorf

Angaben zum Grundstück

Am Standort Schierenberg 50, 22145 Hamburg, Flurstück 4175, Gemarkung Oldenfelde. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Rahlstedt 28, Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526, Grundstücke für den Gemeinbedarf -Schule- werden den Bestandsgebäuden ein Neubau hinzugefügt, welcher für die Stadtteilschule und das Gymnasium jeweils eine neue Mitte definiert. Die gemeinsame Mitte ist ein 4-geschossiger Neubau auf quadratischen Grundriss mit einem innenliegenden Patio. Eine Unterkellerung ist nicht geplant. Auf dem gleichen Grundstück wird Südlich des Neubaus zur selben Zeit eine neue Zweifeldsporthalle für die Stadtteilschule gebaut. Die Zweifeldsporthalle ist als eingeschossiger Baukörper mit Umkleide-, Nebe-, und Technikräumen geplant und nicht unterkellert.

Objektbeschreibung

Leistungsverzeichnis - 1/24 56

Am Standort Schierenberg 50, 22145 Hamburg wird ein Neubau als gemeinsame Mitte geplant der eine gemeinsame Nutzung durch die Stadtteilschule und des Gymnasiums vorsieht. Der Neubau der Gemeinsamen Mitte umfasst eine BGF von ca. 6.232 m² mit einer Nutzfläche von 1.558 m². Die Haupterschließung erfolgt von zwei gegenüberliegenden Seiten, wobei jeder Eingang jeweils einer Schule zugeordnet ist. Die Gemeinsame Mitte in in Stahlbeton-Skelett Bauweise erstellt und erhält eine modulare, nicht tragende Holzfassade als Vorhangfassade. Der Neubau der Zweifeldsporthalle umfasst eine BGF von ca. 1.295 m² aufgeteilt in einen hohen Baukörper des Hallenbereichs mit einer Höhen von bis zu ca. 8,90m und zwei flachen Baukörper mit Nebenräumen. Die Zweifeldsporthalle erhält eine tragende Holzfassade. Das Dach der Zweifeldsporthalle besteht konstruktiv aus Holzstützen, die das Dachtragwerk aus Leimholzbindern und Holzpfetten aufnehmen. Beide Baukörper erhalten ein Solargründach mit extensiver Begrünung. Beide Baukörper werden mit dem Energie Standard nach GEG 40 errichtet. Außerdem ist eine Zertifizierung nach DGNB Gold 2018, QNG Plus vorgesehen.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen: Schmutz- und Regenwasserleitungen inkl. der Erdarbeiten.

Schulbetrieb:

Die Bauarbeiten finden im laufenden Schulbetrieb statt. Täglicher Schulbetrieb auf dem Schulgelände von 7:00 bis 17:00 Uhr (Montag bis Freitag) sowie Sonderveranstaltungen außerhalb dieser Zeiten.

Sicherheitsanforderungen:

Es gelten höchste Sicherheitsanforderungen zum Schutz aller Beteiligten ? insbesondere der (Schul-) Kinder ? im Besonderen bei der Nutzung von (Baustellen-) Fahrzeugen sowie Werkzeugen und Baumaterialien.

Bei der Ein-/ Ausfahrt der Baustelle ist besondere Rücksicht auf den Schulbetrieb außerhalb der Baustelleneinrichtungfläche zu nehmen - siehe Hinweis Baustellenzufahrt und Anlieferung.

Sämtliche Zu- und Ausgänge auf dem Schulgelände ? insbesondere Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten auf das Schulgelände und Stellflächen ? sind stets freizuhalten

Arbeitszeiten:

Aufgrund der umliegenden Wohnbebauung und des bestehenden Betriebes des Kreuzschulbaues gelten die gesetzlichen Ruhezeiten, entsprechend sind die Arbeiten von Montag bis Freitag von 7:00 bis 20:00 Uhr festgelegt. Arbeiten, die eine erhebliche Lärmbelästigung nach sich ziehen, sind mind. 7 Tage vorab mit dem AG abzustimmen bzw. anzumelden. Arbeiten am Wochenende sind nur nach gesonderter Absprache mit dem AG möglich.

Baustellenzufahrt und Anlieferungen:

Das Grundstück liegt innerstädtisch. Die Baustellenanschrift ist der Schierenberg 50, 22145 Hamburg. Die Anlieferungen von (Groß-) Bauteilen sollen über diese Straße erfolgen. Die Baustellenzufahrt über öffentlichen Grund wird bauseits eingerichtet. Die notwendigen Maßnahmen sind mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Naturschutzreferat vorabgestimmt.

WICHTIGER HINWEIS! Eine Einweisung von der Straße bei Fahrzeugen über 3,5 t ist zwingend durch eigenes Firmenpersonal erforderlich!. In den Stoßzeiten in denen die Schüler zur Schule kommen und nach der Schule die Schule verlassen darf kein Anlieferung stattfinden!. Die Stoßzeiten sind:von 7:30-8:00 Uhr und von 13:15-13.45 Uhr.

Lieferungen müssen am Bau von firmeneigenen Personen überrnommen werden, die auch für die entsprechende Lagerung verantwortlich sind. Wartezeiten werden nicht vergütet. Transport-, Montage- und sonstige Arbeitshilfen werden bauseits nicht geleistet. Größere Anlieferungen und Materialtransporte sind bei der Bauleitung/Objektüberwachung anzumelden und jeweils im Vorwege in den Baubesprechungen abzustimmen. Anlieferungen haben stets frachtfrei und frei abgeladen zu erfolgen. Von der Bauleitung werden keine Lieferungen angenommen und keine Rollgelder oder Frachtkosten verauslagt.

Baustelleneinrichtung:

Für das Baufeld steht wegen des umfangreichen zu erhaltenden Baumbestandes und der Bestandsgebäude und der zeitgleich zu bauenden Sporthalle im südlich Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche nur ein sehr begrenztes Baufeld mit Lagerfläche zur Verfügung. Die geplante Baustelleneinrichtungsfläche wird von Norden vom Schierenberg angefahren. Über die Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt während der Bauzeit auch die Feuerwehrzufahrt zum bestehenden Kreuzbau. Die im Baustelleneinrichtungsplan markierten erforderlichen Feuerwehraufstellflächen sind grundsätzlich immer frei zu halten. Im Baustellenbereich stehen nur eingeschränkt Flächen für die eigene Baustelleneinrichtung des AN zur Verfügung. Das Baustellengelände wird durch einen Bauzaun zum Schulgelände, und der vorhanden Einfeldsporthalle und Klassenhaus gesichert. Sämtliche Kosten für die eigene Baustelleneinrichtung des AN sind in der Position Baustelleneinrichtung bzw. den weiteren entsprechenden Einheitspreisen im Angebot einzukalkulieren. Das Aufstellen, Vorhalten und Abbauen (An-

Leistungsverzeichnis - 2/24 57

und Abfahrten, Logistik etc.) der eigenen Baustelleneinrichtung ist eigenständig seitens des AN zu planen und mit der Bauleitung/Objektüberwachung abzustimmen. Aufstellplätze für Mannschafts- und Materialcontainer werden durch die Bauleitung zugewiesen. Eigenmächtig aufgestellte Container sind nach Aufforderung durch die Bauleitung/Objektüberwachung sofort zu entfernen. Der Auftragnehmer hat für die Sicherheit seiner Fahrzeuge, Geräte und Materialien eigenverantwortlich zusorgen, er gewährleistet die Einhaltung der polizeilichen und bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften im Baustellenbereich und haftet für Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten verursacht werden.

Lagerflächen:

Im Baustellenbereich stehen nur eingeschränkte Lagerflächen zur Verfügung. Seitens des AG werden keine gesonderten geschlossenen und abschließbaren Lagerräume zur Verfügung gestellt. Durch den gleichzeitig laufenden Neubau der Sporthalle im südlichen Gebiet der Baustelleneinrichtung stehen dem AN nur die im Baustelleneinrichtungsplan zugewiesenen Lagerflächen zur Verfügung. Bei Anlieferung von Großbauteilen, die über die zugeweisenen Lagerflächen hinausgeht, ist eine frühzeitige Abstimmung, mit mind. 1 Woche Vorlauf mit den Gewerken der Sporthalle erforderlich.

Bauwasser:

Bauwasser wird bauseits im Aussenraum zur Mitbenutzung für alle Gewerke zentral eingerichtet.Für die weitere notwendige Verteilung innerhalb der Baustelle hat der AN selbst zu sorgen.Die Gebühren für den Verbrauch des Wassers und des eingeleiteten Abwassers trägt der AG.Der AN hat für seine eigenen Leistungen geeignetes Schlauchmaterial und Verteilungen seinem Bedarfentsprechend selbst zu erstellen und in der Kalkulation zu berücksichtigen.Der AN trägt die Verantwortung und die Kosten bei Wasserschäden durch sein eigenes undichtesSchlauchmaterial oder nicht geschlossene Zapfstellen.

Baustromanschluß / Baustromversorgung:

Vom Bauherrn wird eine Baustromversorgung für die am Bau beteiligten Gewerke erstellt / bereitgestellt und zur Nutzung vorgehalten (3-4 Stellen im Gebäude sowie 2-3 x im BE-Aussenbereich). Baustromanschlüsse (Verteilungen vom Anschluss zum Arbeitsort) sowie eigenen Arbeitsplatzbeleuchtung sind durch den AN entsprechend seinem Bedarf und den Sicherheitsanforderungen selbst zu erstellen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Geräte, bei denen mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist, sind zwingend anzugeben. Die Gebühren für den Verbrauch des Baustroms trägt der AG.

Baubeleuchtung:

Seitens des AG wird eine allgemeine Orientierungsbeleuchtung (Baubeleuchtung) an den Eingängen und Treppenräumen als Fluchtweg gestellt. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist durch den AN zu erbringen.

Sanitäranlagen:

Bauseits werden Sanitärcontainer zur Nutzung der am Bau beteiligten Firmen und Besucher zur freien Benutzung über die gesamte Ausführungszeit gestellt.

Aufzugsanlagen/Hebezeuge:

Bauseits stehen keine Bauaufzüge zur Verfügung. Der AN hat für seine eigenen Leistungen entsprechende Hebezeuge, Schrägaufzüge etc. einzukalkulieren.

Baulärm/Baustaub:

Die Lärm- und Schmutzbelastungen müssen generell auf das Mindestmaß beschränkt werden. Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Die Richtlinien der Stadt Hamburg für Lärm und Staub sind einzuhalten.

Bauschutt und Abfälle:

Der AN hat sämtlichen eigenen Bauschutt und eigene überschüssige Baumaterialien eigenständig abzufahren und fachgerecht zu entsorgen. Die eigenen Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich besenrein zu hinterlassen. Sämtliche Entsorgungsgebühren für den eigenen Bauschutt einschl. Stellen und Abfahren von Schuttcontainern, Kippgebühren und Entsorgungsnachweise sind in den entsprechenden Einheitspreisen im Angebot einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung für Bauschutt und Abfälle erfolgt nicht. Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren ? insbesondere an den angrenzenden Bauteilen wie Wänden, Stützen, Böden, Türen, Fenstern ? sind arbeitstäglich bzw. vor Übergabe an den AG zu beseitigen.

Gerüste:

Zu Beginn der Rohbauarbeiten wird bauseits durch das Gewerk Gerüstbau das innere und äußere Fassadengerüst entsprechend dem Baufortschitt gestellt. Weitere Arbeitsgerüste werden seitens des AG nicht gestellt.

Bauschild:

Das Aufstellen/ Anbringen der eigenen Firmenwerbung ist nicht gestattet. Ein Bauschild ist vom AG jedoch vorgesehen

Leistungsverzeichnis - 3/24 58

Baubesprechung:

Die Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen ist seitens des AN mit einer weisungs- und entscheidungsbefugten Fachkraft vertraglich geschuldet. Vor Baubeginn ist durch den AN ein qualifizierter bauleitender Mitarbeiter bei dem AG zu benennen. Der bauleitende Mitarbeiter muss die deutsche Sprache mit mindestens C 1-Niveau beherrschen. Er muß für rechtsverbindliche Absprachen hinsichtlich dieser Baustelle bevollmächtigt sein.

Baubewachung:

Es wird keine Baustellenbewachung durch den Auftraggeber vorgesehen. Das vor Ort eingesetzte Material und Werkzeug ist durch den AN eigenverantwortlich gegen Diebstahl zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Diebstahl gegenüber dem AG besteht nicht.

Poolarserver:

Hinweis über die Verpflichtung zur Nutzung des internetbasierenden Projektraums "POOLARSERVER" bei Auftragserteilung. Der Projektserver wird für den Austausch u.a. von Dokumenten und Plänen eingesetzt. Erklärtes Ziel des Auftraggebers ist es, dass alle Projektbeteiligten jederzeit Zugriff auf alle für sie relevanten Dokumente und Informationen haben, diese effektiv verteilen und freigeben können. Der AN verpflichtet sich im Rahmen der Beauftragung durch den AG die erforderlichen Zugänge fürdie Dauer der Projektlaufzeit, d.h. für die Dauer seiner Beauftragung bzw. Beteiligung im Projekt, zunutzen.Durch den AG wird jedem AN ein Zugang kostenfrei zur Verfügung gestellt (sh. Vergabeunterlagen). Sämtliche Arbeitsergebnisse/ Planunterlagen/ vertragsrelevanter Schriftverkehr/ Produkt- undDokumentationsunterlagen des Auftragnehmers sind digital auf dem Portal abzulegen. Der ANverpflichtet sich, die vom AG vorgegebenen Konventionen hinsichtlich der Benennung vonDokumenten und Planunterlagen einzuhalten. Mit der Ablage der Daten im Projektraum erhält derAG das Recht, diese Daten dauerhaft zu nutzen. Grundsätzlich gilt, dass der AN die sogenannte "Holschuld" innehat. Das Einstellen und Herunterladen erfolgt eigenverantwortlich durch den AN. Ebenso ist der AN beim Einstellen von Dokumenten verpflichtet die entsprechenden Empfänger zuinformieren.

Ausführungsunterlagen:

Für die Ausführung erforderliche Planunterlagen werden dem AN über den Projektserver POOLARSERVER ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Etwaige Vervielfältigungskosten trägt der AN.

Bautagebuch:

Der AN hat während der gesamten Bauzeit ein detailliertes Bautagebuch (mit Fotodokumentation) zu führen. Das Bautagebuch ist wöchentlich dem AG zur Kenntnis zu übergeben und im Projektraum POOLARSERVER abzulegen. Im Bautagebuch sind neben den üblichen Angaben wie Arbeitszeit und vor Ort auf der Baustelle Beschäftigte u.a. folgende Punkte aufzuführen:

  • Dokumentation der überreichten Ausführungsunterlagen und Plänen mit Angabe des Absenders.
  • Dokumentation des Ausführungsbeginns, und Fertigstellung von herzustellenden Bauteilen
  • Dokumentation von Anweisungen des AG, - Dokumentation von Abnahmen, Qualitätskontrollen, Besuche, Verzug - Dokumentation des Baustoffeingangs
  • Benennung von Nachunternehmer sowie Dokumentation dessen geleisteter Arbeiten

Werkstatt- und Montageplanung:

Der AN hat sämtliche Planunterlagen im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung rechtzeitig vor Bestellung und/oder Ausführung, zur Prüfung durch den AG oder dessen Vertreter, auf der Datenplattform POOLARSERVER hochzuladen und anschließend den Workflow für die Prüfung der Unterlagen auszulösen. Die Prüfung erfolgt erst nach der Auslösung. Prüfrückläufer werden ausschließlich über POOLARSERVER zur Verfügung gestellt. Alle Änderungen sind kenntlich zu machen. Eine entsprechende Anleitung ist der Anlage Prozessanleitung und Prozessübersicht zu entnehmen. Die Regelprüffrist des AG beträgt 20 Werktage. Die mit dem Prüfexemplar gleichgestellte Werkstatt- und Montageplanung ist mit dem Status „F“ (freigegeben) in den Projektraum POOLARSERVER vor Ausführung hochzuladen. Es sind Grundrisse, Schnitte, Ansichten, etc. im Maßstab 1:50, Details etc. im Maßstab 1:20 bis 1:1 darzustellen.

DGNB und QNG Zertifizierung:

Spezielle Hinweise zu Beton, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate Für das Bauvorhaben wird ein DGNB Gold Zertifikat sowie ein QNG PLUS Siegel angestrebt. Die nachfolgenden Anforderungen dienen der Sicherstellung eines Mindestanteils an rezyklierten Materialien bei mineralischen Baustoffen. Für QNG-PLUS müssen mindestens 30?% der Gesamtmasse der neu eingebauten Betone, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate aus gütegesicherten Recyclingmaterialien bestehen. Eine Verrechnung oder Kompensation zwischen den Stoffgruppen ist ausgeschlossen – es ist jeweils der spezifische Recyclinganteil pro Gruppe zu erfüllen.

  • Als Beton mit erheblichem Recyclinganteil gelten Mischungen, bei denen rezyklierte Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 eingesetzt werden. Die maximal zulässigen Anteile richten sich nach den jeweils gültigen technischen Regeln, insbesondere der DAfStb-Richtlinie. Es dürfen ausschließlich güteüberwachte und fremdüberwachte Materialien verwendet werden. Die Verwendung von Recyclingbeton ist durch folgende Nachweise zu belegen:
  • Prüfzeugnisse anerkannter Prüflabore (nicht älter als sechs Monate)
  • Lieferscheine mit Angaben zur Materialzusammensetzung und Menge, Herstellererklärungen zum eingesetzten Recyclinganteil.

Leistungsverzeichnis - 4/24 59

  • Können einzelne Betonbauteile aus technischen Gründen nicht mit Recyclingmaterial hergestellt werden (z.?B. Sichtbeton, hochbewehrte Bauteile), ist dies fachlich zu begründen. Die entsprechenden Massen können aus der Bilanz herausgenommen werden.
  • Auch bei Erdarbeiten sind bevorzugt ungebundene, güteüberwachte Recyclingmaterialien zu verwenden, z.?B. für: Sauberkeitsschichten unter Gründungen, Verfüllungen und Frostschutzschichten, Wege- und Platzbefestigungen auf dem Grundstück.
  • Für Pflanzsubstrate – insbesondere bei Dachbegrünungen, Baumstandorten oder Vegetationsflächen – sind Produkte mit Recyclinganteil einzusetzen, etwa Substrate auf Basis von Ziegelsplitt, Lava oder Blähton. Diese müssen technisch für den jeweiligen Anwendungszweck geeignet und güteüberwacht sein. Der AN ist verpflichtet, eine prüffähige Massenbilanz für alle betroffenen Stoffgruppen (Beton, Erdbaustoffe, Pflanzsubstrate) zu erstellen. Die Bilanz muss enthalten:
  • die tatsächlich eingebaute Masse je Stoffgruppe (in kg oder t),
  • den jeweiligen Anteil an Recyclingmaterial, die zugehörigen Nachweise (Lieferscheine, Prüfzeugnisse, Herstellerdokumente).

Hinweis Angaben zu der Leistung

  • Grundleitungen - Neubau

  • Tiefe und Breite der Baugrube

Die Tiefen der Kanäle sind dem Entwässerungslageplan zu entnehmen. Die Baugrubenbreite ist entsprechend den Vorgaben der DIN EN 1610 auszuführen.

  • Verfüllen des Rohrgrabens

Das Verfüllen der Baugrube in der Rohrleitungszone hat mit einem gut verdichtungsfähigen Sand entsprechend dem Leistungsverzeichnis zu erfolgen. Eine mechanische Verdichtung der Hauptverfüllung über der Rohrleitung ist erst nach Einbau einer Schicht von min. 30 cm Dicke zulässig. Bis zur Überdeckung von 30 cm über Rohrscheitel ist der Füllboden unter beständigem, beiderseitigem Stampfen mit Handstampfern / leichtem Verdichtungsgerät von außen nach innen in Schichten von höchstens 10 cm einzubringen. Für den Bereich der Leitungszone sind leichte Verdichtungsgeräte mit Schütthöhen bis 30 cm vorzusehen. Oberhalb der Leitungszone, ab 1 m Überdeckungshöhe, sind Verdichtungsgeräte mit einem maximalen Arbeitsgewicht von 300 kg vorzusehen, die auf eine Schütthöhe von max. 50 cm abgestimmt sind. Das Verdichtungsgerät ist auf die äußeren Randbedingungen und auf den Abstand zu anderen Leitungen bzw. Gebäuden abzustimmen. Übertragene Erschütterungen sind nicht zulässig.

Nachweis der Bodenverdichtung Für die Abnahme der Arbeiten sind folgende Mindestwerte einzuhalten und dem Auftraggeber vorzulegen: Bei einer leichten Rammsonde mit einer Nennquerschnittsfläche von 5 cm² (DPL-5 nach DIN 4094-3) wird die Schlagzahl „n“ je 10 cm als Kriterium angewendet. a) Für die Leitungszone gilt In 1,0 bis 2,0 m Tiefe n = 11 b) Für den Bereich oberhalb der Leitungszone gelten Schlagzahlen von mindestens 10 Schlägen je 10 cm

  • Verbau

Bei der Wahl des Verbauverfahrens sind die Angaben der DIN 4124 und die Einbauvorschrift des Herstellers einzuhalten. Die Einbauvorschrift ist auf der Baustelle vorzuhalten. Der Verbau ist im Absenkverfahren einzubringen; das Einstellverfahren ist nicht zulässig. Der Spalt zwischen der Grabenwand und dem Verbaugerät ist auf der ganzen Höhe zu verfüllen. Das Ziehen des Verbaus soll möglichst mit einem hydraulischen Zugzylinder durchgeführt werden. Besonders wichtig ist beim Rückbau das Wechselspiel zwischen dem abschnittsweisen Ziehen der Stahlplatten und dem Einbringen bzw. der Verdichtung des Füllbodens. Die Verdichtung des lagenweise eingebrachten Füllbodens darf nur gegen den gewachsenen Boden erfolgen, keinesfalls gegen die Verbauplatten. Hohlräume sind zu verfüllen.

Leistungsverzeichnis - 5/24 60

  • Baugrund und Erdarbeiten

Eine Bodenprobe ist vor Beginn der Ausführung durchzuführen und gemäß LAGA-TR Boden der Einbauklasse zuzuordnen. Die Entsorgung des Bodens erfolgt nach dem Leistungsverzeichnis.

  • Zu erbringende Leistungen

Schmutzwasser: Offene Sanierung (Erdarbeiten und Leitungsbau), Länge: 195 m, Durchmesser: DN 100 bis DN 150, 1 Betonschacht in DN 1000 und 5 Kunststoffschächte in DN 600

Regenwasser: Offene Sanierung (Erdarbeiten und Leitungsbau), Länge: 148 m, Durchmesser: DN 100 bis DN 300, 5 Betonschächte in DN 1000. 1 Drosselbauwerk Linienentwässerung: 124 m

  • Aufmaß

Der Auftragnehmer erstellt zusammen mit dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter gemeinsam das Aufmaß. Nur anerkannte Aufmaße werden in der Abrechnung berücksichtigt. Für jede Haltung und die dazugehörigen Anschlüsse (mit Angabe der Länge, Bögen etc.) sind Skizzen bzw. Dreiecksmessungen anzufertigen.

  • Prüfungen

Für alle verwendeten Materialien muss vor dem Einbau eine Eignungsprüfung vorgelegt werden und die Freigabe des Materials durch die örtliche Bauüberwachung muss abgefragt werden.

Druckprüfung (DIN EN 1610) für Haltungen. Die Prüfstrecke erfolgt abschnittsweise für DN 100 bis DN 300. Die Druckprüfung muss protokolliert werden. Die Prüfungen sind während der Baumaßnahme Zug um Zug durchzuführen.

Druckprüfung (DIN EN 1610) für Schächte. Die Prüfung umfasst jeweils einen Schacht und muss protokolliert werden.

  • Revisionsplan

Nach Abschluss sämtlicher Bauarbeiten ist ein Bestandsplan zu erstellen, in dem der letzte Stand der Örtlichkeit dargestellt ist. Herstellung eines Bestands- und Höhenplanes nach den Vorgaben der Geodaten - Standards. Die Vermessung darf nur durch eine/n Vermessungsingenieur/in oder Vermessungstechniker/in ausgeführt werden, die in einem Vermessungsbüro beschäftigt sind, das in der Liste der Architekten- und Ingenieurkammer eingetragen ist. Der Nachweis der Qualifikation des Vermessers ist vor dem Beginn der Arbeiten gegenüber dem AG zu erbringen. Die DWG ist in ETRS89 UTM-Koordinaten nach Absprache mit dem AG zu liefern. Für den Kanalbau sind die Anlagen der Entwässerung mit Haltungslängen, Rohrnennweiten, Sohl- und Deckelhöhen, Lage der Rohrleitungen, Schächte, Straßenabläufe, Abzweige und Materialien aufzunehmen.

01AllgemeinesEUR .........................
01.01KG 590 - Baustelle einrichten und sichernEUR .........................

01.01.0001 Geräte, Werkzeuge und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit sonstige Betriebsmittel, ................ 19% 1,00 psch pro 1,00 psch ................

Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel,

die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen.

01.01.0002 Baustelle von allen Geräten, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Anlagen, Einrichtungen USt. [%] Menge Einheit räumen. ................ 19% 1,00 psch pro 1,00 psch ................

Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen räumen.

Leistungsverzeichnis - 6/24 61

Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen beseitigen.

01.01.0003 Herstellung eines mobilen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Bauzauns ................ 19% 150,00 m pro 1,00 m ................

Herstellung eines mobilen Bauzauns

An- und Abtransport, Auf- und Abbau eines mobilen Bauzauns.

Bauzaun, Zaunhöhe über Gelände ca. 2 m, bestehend aus verzinkten Rohrelementen auf schweren Betonfüßen, je Zaunelement unten und oben fest miteinander verschraubt liefern, aufstellen und abbauen. Abgerechnet wird nach Aufmaß.

01.01.0004 Umsetzen eines mobilen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Bauzauns ................ 19% 3,00 St pro 1,00 St ................

Umsetzen eines mobilen Bauzauns

Bauzaun der Vorposition, bestehend aus verzinkten Rohrelementen auf schweren Betonfüßen, je Zaunelement unten und oben fest miteinander verschraubt..

01.01.0005 Vorhalten des mobilen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Bauzauns (Vorposition) ................ 19% 40,00 d pro 1,00 d ................

Vorhalten des mobilen Bauzauns (Vorposition)

01.01.0006 Suchschachtung im Bereich Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] der Ver- und USt. [%] Menge Einheit Entsorgungsleitungen ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................

Suchschachtung im Bereich der Bestandsregenwasserleitungen

Suchgräben im Bereich der vorh. Entsorgungsleitungen in Handschachtung 1,00 m lang, 1,00 m breit, ca. 1,50 m tief herstellen einschl. Einmessung und Protokollierung der gefundenen Leitungen mit Angaben der Höhenlage der gefundenen Leitungen und fachgerechter Verfüllung des Suchgrabens.

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01.01.0007 Bodenprobe entnehmen und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] chemische Analyse USt. [%] Menge Einheit durchführen. ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................

Bodenprobe entnehmen und chemische Analyse durchführen.

Bodenprobe entnehmen und nach LAGA analysieren; die protokollierte Probenahme, Transport zum Chemielabor, Durchführung sowie Kosten der zur Schadstoffbestimmung erforderlichen chemischen Analysen sind in den Einheitspreis mit einzurechnen. Die Probennahme erfolgt nur im Beisein der örtlichen Bauleitung des AG; die Protokolle der Probenahme und der chemischen Analysen einschließlich der LAGA-Einstufung (Einbau- bzw. Deponieklasse) sowie der Einstufung als "gefährlicher Abfall" oder "nicht gefährlicher Abfall" sind vorzulegen.

02Neubau - SchmutzwasserleitungenEUR .........................
02.01KG 510- ErdarbeitenEUR .........................

02.01.0001 Grabenverbaugeräte für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Leitungsgräben herstellen. ................ 19% 434,09 m2 pro 1,00 m2 ................

Grabenverbaugeräte für Leitungsgräben herstellen.

Verbau liefern, einbauen, vorhalten und instandhalten. Nach dem Einbau der Leitung und dem Verfüllen des Grabens fortschreitend zurückbauen, einschließlich An- und Abtransport und allen Aussteifungsarbeiten. Ausführung nach DIN 4124.

Rammen und Vibrieren sind nicht zugelassen.

Abgerechnet wird nach Verbauachse von Schachtmitte bis Schachtmitte und der Höhe der Grabensohle bis Geländeoberkante. Die Aufweitung im Bereich der Schächte wird nicht gesondert vergütet. Die daraus resultierenden Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.

Verbaubreite für Einzelbaugruben.

02.01.0002 Boden Z0 abtragen und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] beseitigen für Leitungen und USt. [%] Menge Einheit die Schachtbauwerke ................ 19% 314,54 m3 pro 1,00 m3 ................

Boden Z0 abtragen und beseitigen für Leitungen und die Schachtbauwerke

Baugrubenbreite = gemäß DIN EN 1610 Tiefe = gemäß Entwässerungslageplan

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02.01.0003 Ausführung wie vor, jedoch Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit in Handschachtung ................ 19% 15,727 m3 pro 1,00 m3 ................

Ausführung wie vor, jedoch in Handschachtung

für Haupt- und Hausanschlussleitungen im Bereich vorh. Entsorgungsleitungen als Zulage.

02.01.0004 Trennen der vorh. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Vorflutleitung STZ DN 100 bis USt. [%] Menge Einheit DN 150 ................ 19% 20,00 m pro 1,00 m ................

Trennen der vorh. Vorflutleitung STZ DN 100 bis DN 150

Ausbau und Beseitigung der Leitung im Bereich der geplanten Kanaltrasse als Zulage zum Bodenaushub.

02.01.0005 Vorhandene Schächte bis Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 2,00 m inklusive Betonabdeckungen ausbauen USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 St ................ und beseitigen. 19% 1,00 St

Vorhandene Schächte bis 2,00 m inklusive Betonabdeckungen ausbauen und beseitigen. Betonschächte DN 1000, Tiefe bis 2,00m

02.01.0006 Rohrbettung für DN 100 bis Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit DN 150 ................ 19% 179,19 m2 pro 1,00 m2 ................

Rohrbettung für DN 100 bis DN 150

Rohrbettung, 10 cm stark, aus gut verdichtungsfähigem Sand, Größtkorn 20 mm gem. ZTV-A-StB liefern, einbauen und verdichten, einschließlich Feinplanum.

02.01.0007 Füllboden für Leitungszone Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit DN 100 bis DN 150 ................ 19% 82,34 m3 pro 1,00 m3 ................

Füllboden für Leitungszone DN 100 bis DN 150

Nicht bindigen Boden, bestehend aus lehmfreiem Sand bzw. stark sandigem Kies, Größtkorn 20 mm, liefern und

Leistungsverzeichnis - 9/24 64

nach den Richtlinien zur Verfüllung der Leitungszone gem. ZTV - A - StB einbauen und verdichten, einschließlich Feinplanum. Geforderte Verdichtung 100 % Dpr.

Höhe = bis 30 cm über Rohrscheitel

02.01.0008 Füllboden oberhalb der Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Leitungszone bis DN 150 ................ 19% 186,70 m3 pro 1,00 m3 ................

Füllboden oberhalb der Leitungszone bis DN 150

Boden liefern und lagenweise einbauen und verdichten.

02.01.0009 Füllsand als Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Frostschutzmaterial liefern, USt. [%] Menge Einheit einbauen und verdichten ................ 19% 16,55 m3 pro 1,00 m3 ................

Füllsand als Frostschutzmaterial liefern, einbauen und verdichten Toleranz für Sollhöhe +0,5/-1,5 cm. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche min. 80 MN/m2. Material = Sand-Kies-Gemisch Anforderung ist Z 0 Recycling Baustoffe sind verboten.. Dicke '30 cm'

Der Einbau erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherren.

02.01.0010 Schotterschicht als Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Schutzschicht ................ 19% 11,03 m3 pro 1,00 m3 ................

Schotterschicht als Schutzschicht Schottertragschicht liefern und einbauen und verdichten

Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche min. 100 MN/m2. Material = Schottertragschicht Körnung 0/32 gemäß ZTV SoB-StB. Einbaudicke d = 20 cm Schottertragschicht als Provisorium.

Der Einbau erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherren.

02.02 KG 551 - Leitungen und Schächte EUR ......................... 02.02.0001 Kontrollschacht als Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Fertigteilsschacht ................ 19% 1,00 St pro 1,00 St ................

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Kontrollschacht als Fertigteilsschacht

Kontrollschacht DN1000 Fertigteilbauweise gemäß DIN EN 1917 und DIN V 4034-1,Typ2 mit 50 cm Sandfang inkl. Schachtabdeckung - Klasse C liefern und herstellen. Schachttiefe = 2,50m

02.02.0002 Kunststoffschacht aus PP DN Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 600 liefern und einbauen ................ 19% 5,00 St pro 1,00 St ................

Kunststoffschacht aus PP DN 600 liefern und einbauen

Der Schacht besteht aus:

  1. Schachtboden DN 600 (Anschlüsse und Anschlusswinkel gem. Lageplan mit Dichtring)
  2. Steigrohr DN 600 mit Dichtring (Höhe vor Ort anpassen) - Schachttiefe 1,10 bis 2,20 m
  3. Dichtring DN 600 für Adapter
  4. Abdeckung Klasse C inkl. Teleskopadapter DN 600

02.02.0003 Anschluss an Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Bestandsschacht herstellen ................ 19% 1,00 St pro 1,00 St ................

Anschluss an Bestandsschacht herstellen Anschlussleitung DN 150 PP, durch anbohren eines Bestandsschachtes gem. Entwässerungslageplan wasserdicht herstellen, einschließlich Lieferung der erforderlichen Gelenkstücke und Schachtfutter

02.02.0004 KG2000 DN 100,SN 10 - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] vollwandiges USt. [%] Menge Einheit Abwasserrohrsystem ................ 19% 15,00 m pro 1,00 m ................

KG2000 DN 100,SN 10 - vollwandiges Abwasserrohrsystem

aus Polypropylen bestehend aus Rohren und Formstücken gemäß DIN EN 14758-1 liefern und einbauen.

Es ist geeignet für die Erdverlegung innerhalb und außerhalb der Gebäudestruktur entsprechend den nachfolgend gelisteten Normen: DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986-100 sowie DIN EN 1610 Verbindungstechnik: patentiertes Dreifach-Dichtsystem gemäß DIN EN 681-1, vereinfachte Steckmontage Ableitung chemisch aggressiver Abwässer im Bereich pH 2 bis pH 12

Das Kürzen der Rohre wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.

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02.02.0005 KG2000 DN 125,SN 10 - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] vollwandiges USt. [%] Menge Einheit Abwasserrohrsystem ................ 19% 20,00 m pro 1,00 m ................

KG2000 DN 125,SN 10 - vollwandiges Abwasserrohrsystem

aus Polypropylen bestehend aus Rohren und Formstücken gemäß DIN EN 14758-1 liefern und einbauen.

Es ist geeignet für die Erdverlegung innerhalb und außerhalb der Gebäudestruktur entsprechend den nachfolgend gelisteten Normen: DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986-100 sowie DIN EN 1610 Verbindungstechnik: patentiertes Dreifach-Dichtsystem gemäß DIN EN 681-1, vereinfachte Steckmontage Ableitung chemisch aggressiver Abwässer im Bereich pH 2 bis pH 12

Das Kürzen der Rohre wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.

02.02.0006 KG2000 DN 150,SN 10 - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] vollwandiges USt. [%] Menge Einheit Abwasserrohrsystem ................ 19% 159,70 m pro 1,00 m ................

KG2000 DN 150,SN 10 - vollwandiges Abwasserrohrsystem

aus Polypropylen bestehend aus Rohren und Formstücken gemäß DIN EN 14758-1 liefern und einbauen.

Es ist geeignet für die Erdverlegung innerhalb und außerhalb der Gebäudestruktur entsprechend den nachfolgend gelisteten Normen: DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986-100 sowie DIN EN 1610 Verbindungstechnik: patentiertes Dreifach-Dichtsystem gemäß DIN EN 681-1, vereinfachte Steckmontage Ableitung chemisch aggressiver Abwässer im Bereich pH 2 bis pH 12

Das Kürzen der Rohre wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.

02.02.0007 Liefern und Verlegen von Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Abzweigen 150/100 ................ 19% 5,00 St pro 1,00 St ................

Liefern und Verlegen von Abzweigen 150/100

Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 12 kN/m². Abzweig: 45 Grad

Leistungsverzeichnis - 12/24 67

02.02.0008 Bogen DN 100 bis DN 150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 15,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen DN 100 bis DN 150 Polypropylen, 15-30 Grad

Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Bögen. Materialgüte, Materialeigenschaften und Farbe wie Rohrleitung. Abwinkelung: 15, 30 Grad

02.02.0009 Überschiebemuffe DN 150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 15,00 St ................ pro 1,00 St ................ Überschiebemuffe DN 150 Polypropylen

Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Überschiebemuffen. Materialgüte, Materialeigenschaften und Farbe wie Rohrleitung.

02.02.0010 Funke VPC-Rohrkupplung für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Übergang DN 150 PP / DN 150 USt. [%] Menge Einheit Stz ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................

Funke VPC-Rohrkupplung für Übergang DN 150 PP / DN 150 Stz

Anschluss der neu verlegten Leitungen ordnungsgemäß herstellen, abgängige Materialien trennen und beseitigen einschl. der erf. Trennschnitte und aller Nebenarbeiten.

03Neubau - RegenwasserleitungenEUR .........................
03.01KG 510 - ErdarbeitenEUR .........................

03.01.0001 Boden Z0 abtragen und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] beseitigen für Leitungen und USt. [%] Menge Einheit die Schachtbauwerke ................ 19% 161,33 m3 pro 1,00 m3 ................

Boden Z0 abtragen und beseitigen für Leitungen und die Schachtbauwerke

Baugrubenbreite = gemäß DIN EN 1610 Tiefe = gemäß Entwässerungslageplan

Leistungsverzeichnis - 13/24 68

03.01.0002 Ausführung wie vor, jedoch Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit in Handschachtung ................ 19% 7,126 m3 pro 1,00 m3 ................

Ausführung wie vor, jedoch in Handschachtung

für Haupt- und Hausanschlussleitungen im Bereich vorh. Entsorgungsleitungen als Zulage.

03.01.0003 Trennen der vorh. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Vorflutleitung STZ DN 100 bis USt. [%] Menge Einheit DN 200 ................ 19% 24,30 m pro 1,00 m ................

Trennen der vorh. Vorflutleitung STZ DN 100 bis DN 200

Ausbau und Beseitigung der Leitung im Bereich der geplanten Kanaltrasse als Zulage zum Bodenaushub.

03.01.0004 Vorhandene Schächte bis Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 2,00 m inklusive Betonabdeckungen ausbauen USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 St ................ und beseitigen. 19% 2,00 St

Vorhandene Schächte bis 2,00 m inklusive Betonabdeckungen ausbauen und beseitigen. Betonschächte DN 1000, Tiefe bis 2,00m

03.01.0005 Vorhandene Schachtdeckel Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ausbauen und beseitigen. ................ 19% 13,00 St pro 1,00 St ................

Vorhandene Schachtdeckel ausbauen und beseitigen. inkl. folgende Leistungen:

  • Deckel freilegen (Pflasterbereich)
  • Pflaster zwischenlagern
  • nach dem Einbau der neuen Abdeckungen, Pflastersteine wieder verlegen

03.01.0006 Rohrbettung für DN 150 bis Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit DN 300 ................ 19% 120,56 m2 pro 1,00 m2 ................

Rohrbettung für DN 150 bis DN 300

Rohrbettung, 10 cm stark, aus gut verdichtungsfähigem Sand, Größtkorn 20 mm gem. ZTV-A-StB liefern, einbauen und verdichten, einschließlich Feinplanum.

Leistungsverzeichnis - 14/24 69

03.01.0007 Füllboden für Leitungszone Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit DN 150 bis DN 300 ................ 19% 60,28 m3 pro 1,00 m3 ................

Füllboden für Leitungszone DN 150 bis DN 300

Nicht bindigen Boden, bestehend aus lehmfreiem Sand bzw. stark sandigem Kies, Größtkorn 20 mm, liefern und nach den Richtlinien zur Verfüllung der Leitungszone gem. ZTV - A - StB einbauen und verdichten, einschließlich Feinplanum. Geforderte Verdichtung 100 % Dpr.

Höhe = bis 30 cm über Rohrscheitel

03.01.0008 Füllboden oberhalb der Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Leitungszone DN 150 bis DN USt. [%] Menge Einheit 300 ................ 19% 82,85 m3 pro 1,00 m3 ................

Füllboden oberhalb der Leitungszone DN 150 bis DN 300

Boden zur Verfüllung von Rohrleitungsgräben liefern, lagenweise einbauen und verdichten.

03.01.0009 Füllsand als Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Frostschutzmaterial liefern, USt. [%] Menge Einheit einbauen und verdichten ................ 19% 3,45 m3 pro 1,00 m3 ................

Füllsand als Frostschutzmaterial liefern, einbauen und verdichten Toleranz für Sollhöhe +0,5/-1,5 cm. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche min. 80 MN/m2. Material = Sand-Kies-Gemisch Anforderung ist Z 0 Recycling Baustoffe sind verboten.. Dicke '30 cm'

Der Einbau erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherren.

03.01.0010 Schotterschicht als Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Schutzschicht ................ 19% 2,29 m3 pro 1,00 m3 ................

Schotterschicht als Schutzschicht Schottertragschicht liefern und einbauen und verdichten

Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche min. 100 MN/m2. Material = Schottertragschicht Körnung 0/32 gemäß ZTV

Leistungsverzeichnis - 15/24 70

SoB-StB. Einbaudicke d = 20 cm Schottertragschicht als Provisorium.

Der Einbau erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherren.

03.02 KG 551 - Leitungen und Schächte EUR ......................... 03.02.0001 Ein Stück Drosselschacht USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Ein Stück Drosselschacht gem. Zeichnung

als Stahlbeton - Fertigteil Beton: C 35/45 XC4, XA2, XF3, HS - Zement Bewehrung, konstruktiv, BST 500 S + M lichte Abmessungen: l/b/h = 125 /125 / 220 cm Gerinneausbildung mit Bermen aus Feinbeton Ausstattung:

  • Wandaussparung für Zulauf: DN 250 für Rohr-Art: PP
  • Wandaussparung für Ablauf: DN 250 für Rohr-Art: PP
  • Abdeckplatte mit Aussparung DN 625 und BEGU Kl. C
  • Steigbügel nach DIN 19555 Form B
  • Abflussregler für konstante Abflussmengen: Q ab = 14,0 l/s Bemessungsparameter: Q ab =14,0 l/s, max. Stauhöhe: = 0,75 m, V = 1,5 m/s Ablauf: DN 250 Handzug zum manuellen Öffnen von Oberflur aus; werkseitig justiert mit Steuerscheibe f. d. Blende austauschbar, dadurch nachträglich auf andere Abflussparameter einstellbar; ohne Sohlsprung; bestehend aus: Grundplatte, doppelter Reglerblende, incl. Befestigungs- und Dichtungsmaterial Material: Edelstahl 1.4301, Messinglager und PE-Lager Regler komplett im FT - Werk montiert

03.02.0002 Kontrollschacht mit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] integriertem Reinigungsrohr aus Kunststoff - Schachtiefe USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 St ................ = 1,00 bis 1,50 m 19% 3,00 St

Kontrollschacht mit integriertem Reinigungsrohr aus Kunststoff - Schachtiefe = 1,00 bis 1,50 m

Kontrollschacht DN1000 Fertigteilbauweise gemäß DIN EN 1917 und DIN V 4034-1,Typ2 ohne Gerinne inkl. Schachtabdeckung Klasse C liefern und herstellen.. Die Öffnung in dem Reinigungsrohr muss bis mind.0,5 bar dicht sein.

03.02.0003 Kontrollschacht mit USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] integriertem Reinigungsrohr aus Kunststoff - Schachtiefe 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ = 1,51 bis 2,00 m

Leistungsverzeichnis - 16/24 71

Kontrollschacht mit integriertem Reinigungsrohr aus Kunststoff - Schachtiefe = 1,51 bis 2,00 m

Kontrollschacht DN1000 Fertigteilbauweise gemäß DIN EN 1917 und DIN V 4034-1,Typ2 ohne Gerinne inkl. Schachtabdeckung Klasse C liefern und herstellen.. Die Öffnung in dem Reinigungsrohr muss bis mind.0,5 bar dicht sein.

03.02.0004 Ausgleichsringe aus Beton Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit liefern und einbauen. ................ 19% 13,00 St pro 1,00 St ................

Ausgleichsringe aus Beton liefern und einbauen. Lichtweite: 62,5 cm h = 10 cm

03.02.0005 Schachtdeckel Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] -Rahmenausführung. USt. [%] Menge Einheit rückstausicher ................ 19% 13,00 St pro 1,00 St ................

Schachtdeckel -Rahmenausführung. rückstausicher bestehend aus.

  • Deckel aus Gusseisen C250
  • Rahmen aus Gusseisen mit Aussenflansch zur Verankerung auf dem darunterliegenden Schacht
  • mit 3 Vorreiberverschlüssen entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen
  • Gütesicherung Kanalguss RAL -GZ 692
  • Rückstausicher bis 2 bar
  • Schachtabdeckung entsprechend DIN EN 124-2
  • Mit Dichtung
  • Lichte Weite 600 mm

liefern und einbauen

03.02.0006 KG2000 DN 150,SN 10 - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] vollwandiges USt. [%] Menge Einheit Abwasserrohrsystem ................ 19% 35,00 m pro 1,00 m ................

KG2000 DN 150,SN 10 - vollwandiges Abwasserrohrsystem

aus Polypropylen bestehend aus Rohren und Formstücken gemäß DIN EN 14758-1 liefern und einbauen.

Es ist geeignet für die Erdverlegung innerhalb und außerhalb der Gebäudestruktur entsprechend den nachfolgend gelisteten Normen: DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986-100 sowie DIN EN 1610

Leistungsverzeichnis - 17/24 72

Verbindungstechnik: patentiertes Dreifach-Dichtsystem gemäß DIN EN 681-1, vereinfachte Steckmontage Ableitung chemisch aggressiver Abwässer im Bereich pH 2 bis pH 12

Das Kürzen der Rohre wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.

03.02.0007 KG2000 DN 200,SN 10 - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] vollwandiges USt. [%] Menge Einheit Abwasserrohrsystem ................ 19% 106,10 m pro 1,00 m ................

KG2000 DN 200,SN 10 - vollwandiges Abwasserrohrsystem

aus Polypropylen bestehend aus Rohren und Formstücken gemäß DIN EN 14758-1 liefern und einbauen.

Es ist geeignet für die Erdverlegung innerhalb und außerhalb der Gebäudestruktur entsprechend den nachfolgend gelisteten Normen: DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986-100 sowie DIN EN 1610 Verbindungstechnik: patentiertes Dreifach-Dichtsystem gemäß DIN EN 681-1, vereinfachte Steckmontage Ableitung chemisch aggressiver Abwässer im Bereich pH 2 bis pH 12

Das Kürzen der Rohre wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.

03.02.0008 KG2000 DN 300,SN 10 - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] vollwandiges USt. [%] Menge Einheit Abwasserrohrsystem ................ 19% 6,40 m pro 1,00 m ................

KG2000 DN 300,SN 10 - vollwandiges Abwasserrohrsystem

aus Polypropylen bestehend aus Rohren und Formstücken gemäß DIN EN 14758-1 liefern und einbauen.

Es ist geeignet für die Erdverlegung innerhalb und außerhalb der Gebäudestruktur entsprechend den nachfolgend gelisteten Normen: DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986-100 sowie DIN EN 1610 Verbindungstechnik: patentiertes Dreifach-Dichtsystem gemäß DIN EN 681-1, vereinfachte Steckmontage Ableitung chemisch aggressiver Abwässer im Bereich pH 2 bis pH 12

Das Kürzen der Rohre wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.

Leistungsverzeichnis - 18/24 73

03.02.0009 Liefern und Verlegen von Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Abzweigen 150/100 ................ 19% 13,00 St pro 1,00 St ................

Liefern und Verlegen von Abzweigen 150/100

Materialgüte, Materialeigenschaften, Dichtsystem und Farbe wie Rohrleitung. Nachgewiesene Ringsteifigkeit mindestens 12 kN/m². Abzweig: 45 Grad

03.02.0010 Bogen DN 100 bis DN 150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 39,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen DN 100 bis DN 150 Polypropylen, 15-30 Grad

Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Bögen. Materialgüte, Materialeigenschaften und Farbe wie Rohrleitung. Abwinkelung: 15, 30 Grad

03.02.0011 Überschiebemuffe DN 150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 39,00 St ................ pro 1,00 St ................ Überschiebemuffe DN 150 Polypropylen

Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Überschiebemuffen. Materialgüte, Materialeigenschaften und Farbe wie Rohrleitung.

03.02.0012 Überschiebemuffe DN 200 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 15,00 St ................ pro 1,00 St ................ Überschiebemuffe DN 200 Polypropylen

Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Überschiebemuffen. Materialgüte, Materialeigenschaften und Farbe wie Rohrleitung.

03.02.0013 Überschiebemuffe DN 300 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Überschiebemuffe DN 300 Polypropylen

Zulage zur Rohrleitung für das Liefern und Verlegen von Überschiebemuffen. Materialgüte, Materialeigenschaften und Farbe wie Rohrleitung.

Leistungsverzeichnis - 19/24 74

03.02.0014 Funke VPC-Rohrkupplung für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Übergang DN 150 PP / DN 150 USt. [%] Menge Einheit B ................ 19% 1,00 St pro 1,00 St ................

Funke VPC-Rohrkupplung für Übergang DN 150 PP / DN 150 B

Anschluss der neu verlegten Leitungen ordnungsgemäß herstellen, abgängige Materialien trennen und beseitigen einschl. der erf. Trennschnitte und aller Nebenarbeiten.

03.02.0015 Funke VPC-Rohrkupplung für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Übergang DN 300 PP / DN 300 USt. [%] Menge Einheit B ................ 19% 1,00 St pro 1,00 St ................

Funke VPC-Rohrkupplung für Übergang DN 300 PP / DN 300 B

Anschluss der neu verlegten Leitungen ordnungsgemäß herstellen, abgängige Materialien trennen und beseitigen einschl. der erf. Trennschnitte und aller Nebenarbeiten.

03.03 KG 551 Linienentwässerung (Rinne) EUR ......................... 03.03.0001 Boden Z0 abtragen und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] beseitigen für die USt. [%] Menge Einheit Linienentwässerung ................ 19% 31,32 m3 pro 1,00 m3 ................

Boden Z0 abtragen und beseitigen für die Linienentwässerung

Baugrubenbreite = 60 cm Tiefe = 60 cm

03.03.0002 Magerbeton Abschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Bettung Rohrprofil ................ 19% 39,15 m3 pro 1,00 m3 ................

Magerbeton Abschluss Bettung Rinne

Beton für den Abschluss der Kies-Sand-Bettung am Anfang und Ende herstellen. Druckfestigkeitsklasse C12/15. Expositionsklasse X0. Dicke ca. 15 cm pro Seite der Rinne und unter der Rinne. Breite unter der Rinne i. M. 0,5 m. Länge jeweils 87,00 m.

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03.03.0003 Entwässerungsrinne in Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] entsprechend DIN EN 1433 USt. [%] Menge Einheit und DIN 19580, ................ 19% 124,00 St pro 1,00 St ................

Entwässerungsrinne in entsprechend DIN EN 1433 und DIN 19580, mit integrierter EPDM-Dichtung zur Ausbildung eines wasserdichten Rinnenstoßes aus frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton, mit integriertem Kantenschutz aus verzinktem Stahl, mit schraubloser Sicherheitsarretierung Drainlock, Nennweite 10,0 cm, Baubreite 13,5 cm, Baulänge 100,0 cm,

Bauhöhe 15,0 cm bis 20,0 cm mit Sohlengefälle 0,5 % als Eigengefälle in der Rinnensohle mit fließoptimiertem V-Querschnitt, mit Ausnehmungen an der Außenwand zur Verankerung im Fundamentbeton.

03.03.0004 Abdeckungen Kl. C250 DIN Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit EN 1433 mit Arretierung als: ................ 19% 248,00 St pro 1,00 St ................

Abdeckungen Kl. C250 DIN EN 1433 mit Arretierung als:

Stegrost, Gusseisen, Schlitzweite 12mm, 50 cm lang, Einlaufquerschnitt 312 cm²/m, mit von oben nicht sichtbarer Befestigung.

03.03.0005 Kombistirnwand für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Rinnenanfang und -ende, ................ 19% 4,00 St pro 1,00 St ................

Kombistirnwand für Rinnenanfang und -ende,

aus Kunststoff PP, zum wasserdichten, stufenlosen und stirnseitigen Verschließen der Rinnen mit den Bauhöhen 15,0 cm bis 25,0 cm, mit integriertem Kantenschutz aus verzinktem Stahl, Nennweite 10,0 cm, Baubreite 13,5 cm, Baulänge 1,4 cm, Bauhöhe 25,0 cm, bauseitig an Bauhöhe der Rinne anpassen, liefern und einbauen

03.03.0006 Stirnwand für Rinnenende, USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Stirnwand für Rinnenende,

mit integriertem Kantenschutz aus verzinktem Stahl, aus frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton, mit Lippenlabyrinthdichtung aus NBR für waagerechten, wasserdichten Rohranschluss DN/OD 110, Nennweite 10,0 cm, Baubreite 13,5/15,4 cm,

Leistungsverzeichnis - 21/24 76

Baulänge 3,0 cm, für die Bauhöhen 15,0cm bis 20,0cm liefern und einbauen.

03.03.0007 Adapter für Eck-, T- und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Kreuzverbindung, ................ 19% 10,00 St pro 1,00 St ................

Adapter für Eck-, T- und Kreuzverbindung,

aus frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton, mit integriertem Kantenschutz aus verzinktem Stahl, Verkleben mit Polyesterklebemasse an der Längsseite der Rinnenkörper mit seitlichen Vorformungen zum wasserdichten Anschluss von Eck-, T- und Kreuzverbindungen, Baulänge 1,4 cm, Baubreite 13,5 cm, Bauhöhe 15,0cm bis 20,0cm liefern und einbauen

04DokumentationEUR .........................
04.01KG 551 Schmutzwasserleitungen - DichtheitsprüfungEUR .........................

04.01.0001 Druckprobe nach EN 1610 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 194,70 m ................ pro 1,00 m ................ Druckprobe nach EN 1610

Die Prüfung auf Wasserdichtigkeit erfolgt abschnittweise. Die erforderlichen Geräte sind vom AN zu stellen. Die Prüfungen sind in Anwesenheit der Bauleitung durchzuführen.

04.01.0002 Druckprobe nach DIN EN Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 1610 -Schächte ................ 19% 6,00 St pro 1,00 St ................

Druckprobe nach DIN EN 1610 -Schächte

Die erforderlichen Geräte sind vom AN zu stellen. Die Prüfungen sind in Anwesenheit der Bauleitung durchzuführen.

04.02 KG 551 Regenwasserleitungen - Dichtheitsprüfung EUR ......................... 04.02.0001 Druckprobe nach EN 1610 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 147,50 m ................ pro 1,00 m ................ Druckprobe nach EN 1610

Die Prüfung auf Wasserdichtigkeit erfolgt abschnittweise. Die erforderlichen Geräte sind vom AN zu stellen. Die Prüfungen sind in Anwesenheit der Bauleitung

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durchzuführen.

04.02.0002 Druckprobe nach DIN EN Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 1610 - Schächte ................ 19% 5,00 St pro 1,00 St ................

Druckprobe nach DIN EN 1610 - Schächte

Die erforderlichen Geräte sind vom AN zu stellen. Die Prüfungen sind in Anwesenheit der Bauleitung durchzuführen.

04.03 KG 559 Abrechnungsplan und Revisionsplan EUR ......................... 04.03.0001 Entwässerungslageplan in Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] PDF-Format als auch USt. [%] Menge Einheit DWG-Format erstellen. ................ 19% 1,00 psch pro 1,00 psch ................

Entwässerungslageplan in PDF-Format als auch DWG-Format erstellen.

Kanäle und Entwässerungsrinnen in einem gemeinsamen Plan darstellen, einschl. vollständiger Beschriftung der Kanäle, Anschlussleitungen, Abzweiger und Schächte. Haltungslänge, Rohrquerschnitt und Material, Sohl- und Deckelhöhen (Mittelpunkt) auf m NHN bezogen. Die Anschlussleitungen (Stationierung am Hauptkanal, Länge, Lage und Höhe) sind einzumessen und diese Maße in den Plan einzutragen. Der Entwässerungslageplan ist mit georeferenzierten Koordinaten einzureichen.

ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________
Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Umsatzsteuer____________________
Summe (brutto)____________________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 09.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 450-26 SW - Schierenberg 50 - Sielsanierung

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Name Dateiname Größe MIME-Type

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KRITERIENKATALOG 09.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 450-26 SW - Schierenberg 50 - Sielsanierung

EIGNUNGSKRITERIEN

1 Erklärung zur Eignung [Mussangabe]

Die notwendigen Angaben über das Vorliegen

  • der Eignungsanforderungen und
  • der geforderten Ausführungsbedingungen sowie
  • über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wurden im Formular "Erklärung zur Eignung" vollständig und wahrheitsgemäß getätigt.

Gegebenenfalls notwendige Nachweise sind dem Angebot beigefügt.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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Kriterienkatalog - 1/1 80

KRITERIENKATALOG 09.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 450-26 SW - Schierenberg 50 - Sielsanierung

LEISTUNGSKRITERIEN

Kriterienkatalog - 1/1 81

Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage 22-0769-ALL-541_01_AW-LVS-001-733_01_IN-00-Leistungsverzeichnis.pdf 162,35 KB pdf Dateianlage Hinweise zur rein elektronischen Angebotsabgabe und Kommunikation Stand 01.11.19.pdf 524,92 KB pdf Dateianlage 6-190_Referenzbescheinig_07 2024.docx 59,26 KB docx Dateianlage 22-0769-ALL-541_01_AW-ANL-002-733_01_IN-00-Entwässerungslageplan.pdf 874,54 KB pdf Dateianlage 22-0769-ALL-541_01_AW-ANL-003-733_01_IN-00-Detail Drosselschacht.pdf 80,95 KB pdf

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