01_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe_und_Bewerbungsbedingungen.pdf

Sicherungsdienstleistungen im Maßregelvollzug für Forensische Psychiatrie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 18:45 (Europe/Berlin)

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Vergabeunterlagen

für das Vergabeverfahren

„Sicherungsdienstleistungen im Maßregelvollzug - Asklepios Klinik

Nord - Ochsenzoll“

Unterlage: „Aufforderung zur Angebotsabgabe und

Bewerbungsbedingungen“

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Vergabeverfahren: „Sicherungsdienstleistungen im Maßregelvollzug - Asklepios Klinik Nord -

Ochsenzoll“

Unterlage „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

Allgemeine Hinweise

Die Vergabeunterlagen können unter der Internetadresse www.deutsche-evergabe.de un- entgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.

Eine Registrierung der Bieter zum Abrufen der Unterlagen ist nicht erforderlich. Die vom Auf- traggeber verwendete Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ bietet allerdings die Möglich- keit einer freiwilligen Registrierung an.

Registrierte Unternehmen erhalten systemseitige Mitteilungen, wenn zusätzliche Vergabe- unterlagen oder Antworten auf Bieterfragen auf der Vergabeplattform zum Abruf bereitgestellt werden, sofern und solange das jeweilige Unternehmen noch am Vergabeverfahren beteiligt ist. Diese freiwillige Mitteilung befreit die Bieter nicht von ihrer Verpflichtung, die jeweils aktuellen Bekanntmachungen des Auftraggebers im Internet einzusehen und sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren.

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Ver- wendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Be- zeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Eine verkürzt angewendete Sprach- form hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

  1. Vorbemerkungen

Mit den vorliegenden Bewerbungsbedingungen erhalten die Bieter die Informationen über das Vergabeverfahren „Sicherungsdienstleistungen im Maßregelvollzug - Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll“.

Die Bieter haben diese Bewerbungsbedingungen sorgfältig zu lesen und im Rahmen des Ver- gabeverfahrens unbedingt zu beachten. Ein Nichtbeachten kann unter Umständen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

  1. Auftraggeber und Vergabestelle

Auftraggeber ist die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH für die Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll

Langenhorner Chaussee 560

22419 Hamburg

Festnetz: + 49 (40) 18 18 – 87 – 26 84

Telefax: + 49 (40) 18 18 – 87 – 17 05

E-Mail: j.golenia@asklepios.com

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Vergabeverfahren: „Sicherungsdienstleistungen im Maßregelvollzug - Asklepios Klinik Nord -

Ochsenzoll“

Unterlage „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

Leistungsempfänger ist die Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll.

Mit der rechtlichen und formalen Vorbereitung und Begleitung als Vergabe- und Kontaktstelle ist die Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB betraut. Hiervon unberührt werden sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren von dem Auftraggeber in eigener Verantwortung getroffen. Die benannten Sachverständigen bereiten diese Entscheidungen lediglich vor.

LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB

Rechtsanwalt Dr. Thomas Kirch Rechtsanwalt Mert Dogangüzel

Alte Jakobstr. 83-84 DE-10179 Berlin Telefon: +49 (0)30 206419-0 Telefax: +49 (0)30 206490-92 E-Mail: MassregelvollzugHH@leinemann-partner.de

2.1. Auftragsgegenstand

Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sollen Sicherungsdienstleistungen im Maßregelvollzug in der Klinik für Forensische Psychiatrie am Standort Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll beschafft werden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Ins- besondere ist in diesem Zusammenhang die Unterlage das Dokument „14 Leistungsbeschreibung“ maßgeblich zu berücksichtigen.

2.2. Verzeichnis der Vergabeunterlagen

Die durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ bereitgestellten Vergabeunterlagen bestehen bei Einleitung des Verfahrens aus:

  • 01_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe_und_Bewerbungsbedingungen
  • 02_Angebotsvordruck (Vertragsanlage 2)
  • 03_Erklärung_zur_Eignung
  • 04_Unternehmenseferenzen
  • 05_Bietergemeinschaftserklärung
  • 06_Unterauftragnehmererklärung
  • 07_Verpflichtungserklärung
  • 08_Erklärung_zu_Ausschlussgründen
  • 09_Erklärung_zu_Datenschutz_und_Verschwiegenheit (Vertragsanlage 3)
  • 10_Hinweise_zur_Datenverarbeitung
  • 11_Eigenerklärung_Russland-Sanktionen (Vertragsanlage 4)
  • 12.0_Zuschlagskriterien Maßregelvollzug
  • 12.1 Persönliche Referenzen
  • 12.2 Vordruck_ Mitarbeiterprofile Einsatzleitung und Stellvertretung
  • 12.3 Vordruck_ Mitarbeiterprofile Objektleitung und Stellvertretung

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Unterlage „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

  • 12.4 Vordruck_Reaktionszeiten und Reaktionskonzept
  • 12.5 Vordruck_Schulungskonzept
  • 13_Preisblatt (Vertragsanlage 1)
  • 14 Leistungsbeschreibung
  • 15 Ergänzende Vertragsbedingungen
  • 16_ Verschwiegenheitserklärung
  • 17_Bewerbungsbedingungen von Liefer- und Dienstleistungen Stand_ 1-2025
  • 18_Eigenerklaerung_zur_Tariftreue_und_zur_Zahlung_eines_Mindestlohnes_ MiLo
  • 19_HmbVgRL_Zusätzliche Vertragsbedingungen Stand_ 1-2025
  • 20_ Vordruck Organigramm

Die Bieter sind verpflichtet zu kontrollieren, ob ihnen ein vollständiger und lesbarer Satz der Vergabeunterlagen zur Verfügung steht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die erzeugte Gesamtsummenabfrage durch die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ automatisch erfolgt. Wertungsrelevant sind jedoch allein die Preisangaben in der Unterlage „13_Preisblatt“.

Sind Bieter der Auffassung, dass die Vergabeunterlagen Lücken, Unklarheiten, Widersprüche und/oder Fehler enthalten, haben sie den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen.

2.3. Verfahrensart

Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in ihrer aktuell gültigen Fassung.

Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.

2.4. Kommunikation während des Vergabeverfahrens

Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“.

Folglich sind sämtliche Anfragen und Auskünfte über diese Nachrichtenfunktion an die oben genannten Vertreter der Vergabestelle zu richten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Anfragen oder Auskünfte sowie Anfragen oder Auskünfte per E-Mail oder per Brief nicht bearbeitet werden.

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens

3.1. Auftragsbekanntmachung

Das Vergabeverfahren beginnt mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“. Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen ergänzen die Angaben des Auftraggebers

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in der Auftragsbekanntmachung. Auf die dort getätigten Ausführungen wird vollumfänglich Bezug genommen.

3.2. Bieterfragen

Bieterfragen sollen bis spätestens zum

14.09.2026, 14:00 Uhr, MEZ,

über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform

„Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de)

an die Vertreter der Vergabestelle gestellt werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der genannten Frist gestellte Bieterfragen nicht zu berücksichtigen. Der Auftraggeber wird fristgerecht eingegangene Bieterfragen beantworten und die Antworten über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ anonym für alle Bieter bereitstellen. Auch die Fragestellung selbst wird durch den Auftraggeber veröffentlicht. Es wird daher gebeten, die Bieterfragen derart zu formulieren, dass sie keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers zulassen.

3.3. Angebotsfrist

Das Angebot ist spätestens bis zu dem folgenden Termin in Textform über die Vergabeplattform einzureichen (Ende der Angebotsfrist):

22.09.2026; 14:00 Uhr, MEZ.

Die Bieter sind für die fristgemäße Einreichung ihrer Angebote selbst verantwortlich. Eine verspätete Einreichung des Angebots führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, es sei denn, der betreffende Bieter hat die Fristversäumung nicht zu vertreten.

Nähere Informationen zur Angebotsabgabe sind Ziffer 4.3 der vorliegenden Unterlage zu entnehmen.

3.4. Aufklärung und Nachforderung

Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf im vergaberechtlich zulässigen Umfang Aufklärungsgespräche über den Angebotsinhalt zu führen. Sie behält sich außerdem vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Angaben und Unterlagen aller Art nachzufordern.

Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Angaben und Unterlagen nicht nachgefordert werden dürfen (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Falle das betreffende Angebot ausgeschlossen werden muss.

3.5. Zuschlag/Vertragsschluss

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot (vgl. Ziffer 5.2.). Mit Zuschlagserteilung wird der Vertrag abgeschlossen.

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Die Bieter sind bis zum

30.11.2026, 24:00 Uhr, MEZ,

an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).

Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden über die Ablehnung ihrer Angebote und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß § 134 GWB und § 62 VgV informiert.

  1. Einzelheiten zur Angebotsabgabe

4.1. Aufteilung der Leistung in Lose

Eine Losaufteilung erfolgt nicht.

4.2. Angebotsabgabe

Das Angebot ist vollständig in deutscher Sprache einzureichen.

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen über die

Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“

(https://www.deutsche-evergabe.de)

Eine postalische Einreichung ist nicht zugelassen.

Gemäß § 11 Abs. 3 VgV muss der Auftraggeber den Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen über die in einem solchen Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren. Diese Informationen stehen auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche- evergabe.de/home/supplier) bereit.

Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Vergabeplattform mit dem dort bereitgestellten Angebotsassistenten zu erfolgen. Der Angebotsassistent verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elektronische Übersendung an die Angebotsstelle. Erst nach Ablauf der Angebotsfrist wird das Angebot von der Angebotsstelle an die Vergabestelle übergeben.

Um an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, insbesondere um Bieterfragen einzureichen, Antworten auf von Bietern eingereichte Bieterfragen und weitere etwaige Informationen zu erhalten sowie das Angebot einzureichen, ist es notwendig, dass die Bieter sich auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ registrieren. Nähere Informationen erhalten die Bieter unter https://www.deutsche-evergabe.de/home/supplier.

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Bei technischen Fragen zur Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bieter bitte direkt an den IT-Support unter https://www.deutsche-evergabe.de > Kontakt > Technische Unterstützung > Zum Portal für Unternehmen > Kontakt.

4.3. Checkliste einzureichender Unterlagen

Die nachfolgende Checkliste enthält eine Übersicht, welche Unterlagen bei der Angebotsabgabe zwingend einzureichen sind.

Die Nichtvorlage der zwingend einzureichenden Unterlagen kann – vorbehaltlich einer etwaigen Nachforderung – zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung durch den Auftraggeber.

Lfd. Nr.UnterlageZwingend einzureichenZusätzlich
einzureichen,
sofern zu-
treffend
101_Aufforderung_zur_Angebotsabgab e_und_Bewerbungsbedingungen
202_Angebotsvordruck (Vertragsanlage 2)
303_Erklärung_zur_Eignung
404_Unternehmensreferenzen
505_Bietergemeinschaftserklärung
606_Unterauftragnehmererklärung
707_Verpflichtungserklärung
808_Erklärung_zu_Ausschlussgründen
909_Erklärung_zu_Datenschutz_und_ Verschwiegenheit (Vertragsanlage 3)
1010_Hinweise_zur_Datenverarbeitung
1111_Eigenerklärung_Russland- Sanktionen (Vertragsanlage 4)
1212.0_Zuschlagskriterien Maßregelvollzug
1312.1 Persönliche Referenzen
1412.2 Vordruck_ Mitarbeiterprofile Einsatzleitung und Stellvertretung
1512.3 Vordruck_ Mitarbeiterprofile Objektleitung und Stellvertretung
1612.4 Vordruck_Reaktionszeiten und Reaktionskonzept

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Unterlage „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

1712.5 Vordruck_Schulungskonzept
1813_ Preisblatt (Vertragsanlage 1)
1914_Leistungsbeschreibung
2015_Ergänzende Vertragsbedingungen
2116_ Verschwiegenheitserklärung
2217_Bewerbungsbedingungen von Liefer- und Dienstleistungen Stand_ 1- 2025
2318_Eigenerklaerung_zur_Tariftreue_u nd_zur_Zahlung_eines_Mindestlohne s__MiLo_
2419_HmbVgRL_Zusätzliche Vertragsbedingungen Stand_ 1- 2025.pdf
2520_Vordruck Organigramm

4.4. Nebenangebote / Änderungen an den Vergabeunterlagen

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Die Bieter sind gehalten, die von dem Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen für die Abgabe ihres Angebots zu verwenden. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Änderungen der Bieter an den eigenen Eintragungen sind zweifelsfrei kenntlich zu machen und müssen eindeutig sein.

Eigene Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Bieter werden nicht anerkannt und dürfen nicht in das Angebot einbezogen werden. Ein Verweis der Bieter auf solche Bedingungen oder die Geltendmachung bei Angebotsabgabe kann zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren führen.

4.5. Aufwandsentschädigung

Die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am vorliegenden Vergabeverfahren werden nicht vergütet.

4.6. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe

Interessierte Unternehmen können am Vergabeverfahren auch als Bietergemeinschaft teilnehmen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft werden im Auftragsfalle gemeinschaftlich Auftragnehmer. Die Mitglieder der

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Unterlage „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

Bietergemeinschaft müssen einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren benennen und eine gesamtschuldnerische Haftung für die Auftragserbringung übernehmen. Hierfür ist die Unterlage „05_Bietergemeinschaftserklärung“ einzureichen.

Bezüglich der Einbindung von Unterauftragnehmern sieht sich der Auftraggeber aufgrund der besonderen Natur der Dienstleistung im Maßregelvollzug gemäß §§ 63, 64 StGB zu einer differenzierten Regelung veranlasst. Die lückenlose Sicherheit sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung in einer solchen Einrichtung erfordern eine unmittelbar weisungsgebundene und personell stabile Sicherheitsarchitektur. Um eine bruchfreie Kommunikationskette und eine jederzeitige Interventionsfähigkeit sicherzustellen, ist die Ausführung kritischer Kernaufgaben durch den Bieter selbst beziehungsweise – im Falle einer Bietergemeinschaft – durch deren Mitglieder mit eigenem Personal vorgesehen.

Eine Weitergabe der folgenden Aufgabenbereiche an Unterauftragnehmer ist daher ausgeschlossen:

• Der zentrale Schleusen-, Pforten- und Empfangsdienst, welcher die lückenlose Kontrolle des Personen- und Fahrzeugverkehrs an den Außengrenzen der Einrichtung sowie die Schlüssel- und Medienverwaltung umfasst. • Die operative Einsatz- und Objektleitung, die neben der personellen Führung und Dienstplangestaltung auch die Funktion als direkter, ununterbrochen (24/7) erreichbarer Ansprechpartner für die Klinikleitung wahrnimmt.

Für sonstige, nicht zu diesen Kernbereichen zählende Teilleistungen, etwa für sicherheitsrelevante Transporte und Vorführdienste, ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern erlaubt, sofern dies mit Einreichung des Angebots unter Verwendung der Unterlage „06_Unterauftragnehmererklärung“ angezeigt wird.

Diese Einschränkung findet ihre konsequente Fortführung in den Regelungen zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Sollte die Erfüllung der Eignungskriterien für die Kernaufgaben nicht durch den Bieter oder die Bietergemeinschaft selbst nachgewiesen werden können, ist eine Eignungsleihe in diesen Kernbereichen ausgeschlossen.

In den Fällen, in denen eine Eignungsleihe für zulässige Leistungsbereiche oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, ist der Nachweis zu führen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu ist die Unterlage „07_Verpflichtungserklärung“ vom eignungsleihenden Unternehmen ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer erlaubten Eignungsleihe ist mit dem Angebot auch bereits die Unterlage „08_Erklärung_zu_Ausschlussgründen“ ausgefüllt einzureichen. Die Unterlage „03_Erklärung_zur_Eignung“ ist vom eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in welchem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft.

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Unterlage „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

  1. Prüfung abgegebener Angebote

Zur Auswahl des Vertragspartners wird zunächst die Eignung der Bieter anhand der unter Ziffer 5.1. beschriebenen Vorgaben festgestellt. Bieter, die ihre Eignung nicht nachweisen können, sind vom weiteren Verfahren auszuschließen. Im Anschluss an die Eignungsprüfung wird nach den unter Ziffer 5.2. beschriebenen Kriterien das wirtschaftlichste Angebot ermittelt, auf das der Zuschlag erfolgt.

5.1. Eignungskriterien

Der Auftrag darf nur an geeignete Bieter vergeben werden. Geeignet sind Bieter, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.

Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.

Zum Nachweis der Eignung sind die Unterlagen „03_Erklärung_zur_Eignung“ und „04_Unternehmsreferenzen“ von jedem Bieter ausgefüllt einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in dem sich die Bietergemeinschaft auf die Eignung des betroffenen Mitglieds beruft. Bei einer „Eignungsleihe“ - soweit eine solche vorliegend nicht wegen kritischer Aufgaben ausgeschlossen ist - sind diese Unterlagen von jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in welchem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Eignung dieses Unternehmens beruft.

Die Unterlage „08_Erklärung_zu_Ausschlussgründen“ ist durch jedes einzelne Unternehmen, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als eignungsleihendes Unternehmen am Vergabeverfahren teilnimmt, ausgefüllt einzureichen.

Die Unterlage „05_Bietergemeinschaftserklärung“ ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt einzureichen. Die Unterlage „06_Unterauftragnehmererklärung“ ist bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern ausgefüllt einzureichen, soweit eine solche vorliegend nicht wegen kritischer Aufgaben ausgeschlossen ist (s. Ziffer 4.6). Die Unterlage „07_Verpflichtungserklärung“ ist durch jedes eignungsleihende Unternehmen ausgefüllt einzureichen, soweit eine solche vorliegend nicht wegen kritischer Aufgaben ausgeschlossen ist (s. Ziffer 4.6).

5.2. Zuschlagskriterien

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Unterlage „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

Zur Auswahl des Vertragspartners wird nach den folgend beschriebenen Kriterien das wirtschaftlichste Angebot ermittelt, auf das im Anschluss der Zuschlag erfolgt:

• Angebotspreis: 30 %

• Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals: 50 %

• Reaktionszeiten und Reaktionskonzept: 10 %

• Schulungskonzept während der Vertragslaufzeit: 10 %

In diesem Zusammenhang wird auf die Unterlage „12.0_Zuschlagskriterien Maßregelvollzug“ hingewiesen.

5.3. Vertrauliche Angaben und Geheimhaltung

Dem Bieter obliegt es selbst, diejenigen Teile des Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.

Mit Einreichung des Angebots verpflichten sich alle Beteiligten, die im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden. Jeder Bieter hat über die ihm bei der Erstellung der Angebotsunterlagen bekannt gewordenen Informationen und Kenntnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens.

Von jedem Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und bei „Eignungsleihe“ von jedem eignungsleihenden Unternehmen, ist die Unterlage „09_Erklärung_zu_Datenschutz_und_Verschwiegenheit“ auszufüllen und ein- zureichen.

5.4. Datenschutz

Die Bieter sind im Hinblick auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten durch sie an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, haben die Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und Dritte und deren Verarbeitung für die Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information durch den Auftraggeber erfolgt nicht.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich bei der Durchführung des Vergabe- verfahrens externer Dienstleister (Betreiber der Vergabeplattform, Rechtsanwaltskanzlei) bedient und ggf. die an den Auftraggeber übermittelten Unterlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diese externen Dienstleister zur Verarbeitung ausschließlich für den Zweck des Vergabeverfahrens weitergibt.

In diesem Zusammenhang wird auf die Unterlage „10_Hinweise_zur_Daten- verarbeitung“ hingewiesen.

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Unterlage „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“

5.5. Bedenken zur Ausführung

Vor Abgabe des Angebots hat sich der Bieter über alle Bedingungen und Einzelheiten des Vergabeverfahrens, der Vergabeunterlagen sowie der geforderten Leistungen eigenverantwortlich und ausführlich zu informieren.

Mit der Abgabe eines Angebots bestätigt der Bieter, dass er alle Bedingungen des Auftrags kennt und erfüllt. Eventuelle Bedenken und Unklarheiten des Bieters bezüglich der Auslegung der Vergabeunterlagen und der späteren Ausführung der Leistung muss der Bieter vor Angebotsabgabe klären.

5.6. Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen dürfen nur für die Erstellung des Angebots durch den Bieter verwendet werden.

** Ende der Bewerbungsbedingungen**

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