Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll ▪ Langenhorner Chaussee 560 ▪ 22419 Hamburg
Akademisches Lehrkrankenhaus
der Universität Hamburg
Klinik für
Forensische Psychiatrie
Langenhorner Chaussee 560
22419 Hamburg
Gesund werden. Gesund leben. www.asklepios.com
Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
Sitz der Gesellschaft: Hamburg ▪ Registergericht: AG Hamburg HRB 93371
Geschäftsführer: Joachim Gemmel (Sprecher), Daniel Amrein, PD Dr. med. Sara Sheikhzadeh, Matthias Meyer
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jan Liersch
Bankverbindung: Commerzbank AG, IBAN: DE24 5008 0000 0090 0965 00, BIC: DRESDEFFXXX ▪ Ust.-IdNr.: 81432 0981
Ausschreibung 399-26
Verschwiegenheitserklärung (NDA)
Projekt: „Sicherheitsdienstleistungen im Maßregelvollzug - Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll“
Zwischen Asklepios Klinik Nord - Maßregelvollzug – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –
und
[Name des Bieters / Unternehmens] – nachfolgend „Bieter“ genannt –
1. Gegenstand und Zweck Der Auftraggeber beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen im Bereich des Maßregelvollzuges auszuschreiben. Zur Erstellung eines Angebots ist die Einsichtnahme in sicherheitssensible Unterlagen (z. B. Grundrisse, Alarmierungswege, Objektschutzdetails) erforderlich. Diese unterliegen aufgrund der öffentlichen Sicherheit und des Patientenschutzes besonderer Vertraulichkeit.
2. Geheimhaltungspflicht Der Bieter verpflichtet sich, alle ihm zugänglich gemachten Informationen und Dokumente streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist untersagt. Der Bieter stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und etwaige Nachunternehmer in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
3. Nutzungsbeschränkung Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung im genannten Verfahren verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.
4. Rückgabe und Löschung Nach Abschluss des Vergabeverfahrens oder bei vorzeitigem Ausscheiden sind alle physischen Unterlagen zurückzugeben und elektronische Daten unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
5. Vertragsstrafe und Schadensersatz Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich der Bieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe vom Auftraggeber nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann (Hamburger Brauch).
- Anrechnungsregelung: Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen desselben Verstoßes angerechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
6. Geltungsdauer und Schlussbestimmungen Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens zeitlich unbeschränkt fort. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ort, Datum: __ __________ _________ _________
(Name des Erklärenden in Textform)