260723_LB_final.pdf

Sicherheitsüberprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 20:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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B. Leistungsbeschreibung

Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0.

Inhaltsverzeichnis I.0 Vorbemerkungen............................................................................................ 2 I.1 Leistungsgegenstand (Kurzbeschreibung) ................................................. 2 I.2 Inhalt der Ausschreibung / Fachlicher Ablauf ............................................. 3 l.2.1 Office-IT-Geräte .............................................................................................. 3 A) Kennzeichnung der Prüfobjekte ................................................................... 3 B) Erstprüfung .................................................................................................... 3 C) Wiederholungsprüfung .................................................................................. 4 D) Umgang mit Nichtkonformitäten................................................................... 4 E) Technische Dokumentation .......................................................................... 4 F) Arbeitssicherheit ............................................................................................ 4 I.3 Organisatorischer Ablauf / Weisungsbefugnis ........................................... 5 I.4 Bestandslisten ............................................................................................... 5 I.5 Liegenschaften der Agenturbezirke/Jobcenter ........................................... 5 I.6 Zahlungs-/Abrechnungshinweise ............................................................... 10 I.7 Öffnungszeiten ............................................................................................. 11 I.8 Schlüsselregelung ....................................................................................... 11 I.9 IT Sicherheitsbereiche ................................................................................. 11 I.10 Ausweisregelung ......................................................................................... 11 I.11 Unethisches Verhalten ................................................................................ 11 I.12 Verpflichtung zum Datenschutz.................................................................. 12 I.13 Verschwiegenheitspflicht ............................................................................ 13 I.14 Qualifizierung / Ausrüstung ........................................................................ 13 I.15 Objektbesichtigung ...................................................................................... 13

Anlagen: 1 Hausordnung 2 Information E-Rechnung

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I.0 Vorbemerkungen Die Gliederung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist im Internet unter www.arbeitsagentur.de (-> über uns -> Aufbau und Organisation) zu finden. Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Der Zentrale sind 10 Regionaldirektionen mit 156 Agenturen für Arbeit (früher Arbeitsämter) und ihren Geschäftsstellen nachgeordnet, sowie 7 besondere Dienststellen.

Die Aufgaben der BA ergeben sich insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) III (Ar- beitsförderung) und aus dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). Sie erfordern bun- desweit entsprechende Dienstleistungsangebote. Im Rahmen der Optimierung der internen Verwaltung der BA wurden bundesweit Regionale Infrastruktur-Managements (RIM) eingerich- tet. Im RIM-Verbund werden die infrastrukturellen Dienste für die betreuten Dienststellen – auch für gemeinsame Einrichtungen nach dem SGB II – wahrgenommen.

I.1 Leistungsgegenstand (Kurzbeschreibung) Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort- veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5).

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müs- sen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü- fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit kom- plett durchgeführt und abgeschlossen sein.

Bei den zu prüfenden Objekten handelt es sich überwiegend um Office-IT-Geräte wie z.B. Monitore, Netzteile, Ladegeräte, Desktop-PCs, Drucker, Anschlussleitungen, Verlängerungs- leitungen und Mehrfachsteckdosen. Dazu gehören auch in geringen Umfang weitere ortverän- derliche Elektrische BM die zu einer typischen zusätzlichen Büroausstattung gehören wie z.B. Rechenmaschinen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Ventilatoren, Schreibtischleuchten, Mikrowellengeräte, Kühlschränke, etc. Diese Aufzählung dient nur der Information und ist nicht abschließend oder verbindlich.

Die Prüfobjekte befinden sich überwiegend im Bundeseigentum; eine geringe Anzahl ist Pri- vateigentum des Personals. Die Eigentumsverhältnisse sind für die Prüfung und Kennzeich- nung nicht relevant.

Die Leistung ist vor Ort in den benannten Liegenschaften und Räumen zu erbringen.

Bei Nichteinhaltung ist der AG berechtigt, die Prüfung einzustellen. Dar dadurch eventuelle entstehende Zusatzaufwand durch Ausfallzeiten und Nacharbeit wird nicht erstattet.

Die zur Prüfung erforderlichen Messungen dürfen ausschließlich mit Messgeräten nach DIN VDE 0413-16/IEC 61557-16 durchgeführt werden.

Grundlagen für die Prüfung sind daneben:

  • DGUV-I 203-070 Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel

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  • DIN VDE 0413 Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen /DIN EN 61557
  • VDE 0100 Teil 600 Dokumentation
  • DIN VDE 0105 Teil 100

I.2 Inhalt der Ausschreibung / Fachlicher Ablauf Die Ausführung der Prüfung erfolgt gemäß • VDE 0702 (DIN EN 50699) Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte und • VDE 0702 (DIN EN 50678) Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung.

Prüfverfahren und Methoden sind in vorstehend genannten VDE-Vorschriften beschrieben. Eine Abweichung bedarf einer schriftlichen Genehmigung des AG.

Der AG wird dem AN den notwendigen Zutritt zu den Räumlichkeiten (=Büros) während der üblichen Bürozeiten gewähren.

Die Zugänglichkeit der Prüfobjekte kann z.B. durch Einbau in die Tischkonfiguration erschwert sein. Nach erfolgter Prüfung muss die „Elektroinstallation“ nach „den anerkannten Regeln der Technik“ wieder hergestellt werden.

Ein ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel kann aus einem oder mehreren zu prüfenden Objekten bestehen. Beispielsweise besitzt ein Monitor im Regelfall eine steckbare Netzan- schlussleitung. Im Sinne der DGUV V3 sind beide Objekte prüfpflichtig, d.h. ein Monitor be- steht aus zwei Prüfobjekten. Gleiches gilt sinngemäß für Netzteile mit steckbaren Anschluss- leitungen, Drucker, etc. Eine Mehrfachsteckdose bzw. eine Verlängerungsleitung ist eine Einheit, sie ist ein Prüfobjekt.

l.2.1 Office-IT-Geräte Office-IT-Geräte sind Desktops, Laptops, Monitore, Notebooks, Dockingstations und Einzel- platzdrucker inklusive deren Anschlussleitungen, die direkt an einem Computer/Dockingsta- tion angeschlossen sind.

A) Kennzeichnung der Prüfobjekte Vorhandene Kennzeichnungen des AG dürfen nicht entfernt oder überklebt werden.

Die Prüfobjekte sind mit einer Prüfplakette zu kennzeichnen. Diese enthält in einer ohne Hilfsmittel lesbareren Form die Beschriftung „Geprüft nach DGUV Vorschrift 3“, den nächsten Prüftermin (Monat/Jahr) und eine vom AN zur vergebende eindeutige PrüfObjekt ID.

Des Weiteren kann das Label einen 1D oder 2D-Barcode mit der PrüfObjektID enthalten.

Die Beschriftungen und die Befestigungen am Label sind dauerhaft auszuführen.

B) Erstprüfung

  1. Vergabe PrüfObjektID, Erfassung von Liegenschaft, Gebäudeteil, Raumnummer, in dem sich das Prüfobjekt befindet
  2. Durchführung der Prüfung nach VDE 0702
  3. Zuordnung der Prüfungsergebnisse zur ID, Datenspeicherung und Archivierung (Inkl. Liegenschaft, Gebäudeteil und Raumnummer)

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  1. Bei erfolgreich bestandener Prüfung Anbringen der Prüfplakette.
  2. Verbundmessungen sind nicht zulässig.

C) Wiederholungsprüfung

  1. Einlesen der ID-Nummer, Erfassung von Liegenschaft, Gebäudeteil, Raumnummer, in dem sich das Prüfobjekt befindet
  2. Durchführung der Prüfung nach VDE 0702
  3. Zuordnung der Prüfungsergebnisse zur ID, Datenspeicherung und Archivierung (Inkl. Liegenschaft, Gebäudeteil und Raumnummer)
  4. Bei erfolgreich bestandener Prüfung Anbringen einer Prüfplakette. Vorhandene Prüf- plakette sind vorher zu entfernen.
  5. Verbundmessungen sind nicht zulässig.

D) Umgang mit Nichtkonformitäten Prüfobjekte, die Prüfung nicht bestehen, sind entsprechen zu kennzeichnen (bspw. rotes Klebeband mit dem Aufdruck GESPERRT, welches auch um die Anschlusskontakte gewi- ckelt wird, um eine unbedarfte Benutzung zu verhindern) und dürfen nicht weiterbetrieben werden. Beanstandete Geräte sind unverzüglich der Hausverwaltung vor Ort zu übergeben und in der Prüfliste mit Angabe der ursprünglichen Raumnummer als defekt zu kennzeichnen.

Eine direkte Beschriftung auf dem Prüfobjekt oder eine Beschädigung/Zerstörung des Prüfobjektes z.B. durch Durchschneiden der Anschlußleitung ist nicht zulässig. Es wird auf den Umgang mit Bundeseigentum oder Fremdeigentum hingewiesen.

E) Technische Dokumentation Die erzeugten Mess- und Prüfergebnisse je Prüfobjekt sind elektronisch zu speichern. Jeder Datensatz ist mit i.O. (Prüfung bestanden) bzw. n.i.O (Prüfung NICHT bestanden), Datum und Name des Prüfers zu kennzeichnen. Die Dokumentation besteht aus: • Je Prüfobjekt ein Prüfprotokoll im Format PDF welches ausschließlich elektronisch (bspw. per E-Mail) übergeben wird. • Einer Zusammenfassung der Prüfergebnisse (inkl. Fehlerauswertung) je Liegenschaft und Gebäudeteil in Listenform im Excel-Format, einlesbar in BA-spezifische Software • Einer Zusammenfassung der Prüfergebnisse je Liegenschaft und Gebäudeteil ge- trennt nach Office-IT- und sonstigen Geräten in Listenform als PDF als Dokumenta- tion des Übergabestandes • Einer Übersicht, zu welchem Zeitpunkt (Datum) die Prüfobjekte in der Liegenschaft mit Gebäudeteil und Raum geprüft wurden (Qualitäts- und Vollständigkeitskontrolle) • Fachunternehmererklärung im PDF-Format

Bei Liegenschaften, deren Prüfungen länger als 2 Wochen in Anspruch nehmen, kann der AG eine Vorabdokumentation verlangen. Der Aufwand wird nicht gesondert vergütet.

Die Vorlage der vollständigen Dokumentation ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Ab- nahme nach §640 BGB.

F) Arbeitssicherheit Der AN ist für die Sicherheit seines Personals während der Prüftätigkeit, deren Vor- und Nachbereitung im Hause des AG selbst verantwortlich.

Durch die Prüfungen dürfen sich keine Gefährdungen des Personals des AG ergeben.

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I.3 Organisatorischer Ablauf / Weisungsbefugnis Der organisatorische Ablauf wird nach Zuschlag mit der jeweiligen Kontaktperson vereinbart. Diese Vereinbarung wird Teil des Vertrages.

Das Personal des AG ist gegenüber dem ausführenden Personal des AN nicht weisungsbe- fugt.

I.4 Bestandslisten Die Bestandszahlen der aufgeführten Geräte, IT-Ausstattungen, Anschlussleitungen und Verteiler sind von den Dienststellen gemeldete Werte. Zu den u.g. Zahlen (siehe Kapitel I.5) können sich daher Abweichungen durch Ergänzung oder Aussonderungen nach oben oder unten ergeben.

Die Bestandslisten dienen zur Information und Angebotskalkulation. Sie stellen eine Moment- aufnahme dar und unterliegen einer stetigen Änderung, auch während der Laufzeit des Ver- trages.

Geräte mit einem Wartungsvertrag, wie z.B. Kopiergeräte, Kuvertiersysteme etc., werden nicht geprüft, weil hier die Prüfung jeweils Bestandteil der Wartung ist. Desweiteren umfasst der Rahmenvertrag sämtliche hinzukommenden Liegenschaften. Aufgrund der organisatorischen Strukturen der BA besteht während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit des Wegfalls und ggf. der Wiederaufstockung einzelner Liegenschaften/Dienst- stellen.

I.5 Liegenschaften der Agenturbezirke/Jobcenter Der Geltungsbereich dieses Vertrages erstreckt sich auf die Sicherheitsüberprüfungen von Geräten in den nachfolgend aufgeführten Liegenschaften (Agenturen für Arbeit – AA, Jobcen- ter – JC und deren jeweilige Geschäftsstellen – GSt.) des RIM Verbund Düsseldorf:

Los 1: Agenturbezirk Düsseldorf

DienststellePLZORTStraßeIT Ge- rätebe- trieb- liche Ge- räteGe- samt- an- zahl
Agentur für Arbeit Düsseldorf40237DüsseldorfGrafenberger Allee 3007.5914538.044
Agentur für Arbeit Düsseldorf (Auslage- rung)40237DüsseldorfGrafenberger Allee 2951.398701.468
Integrationpoint (im Jobcenter Düsseldorf)40215DüsseldorfLuisenstr. 105628
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen40474DüsseldorfJosef-Gockeln-Str. 74.3072574.564

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GBI (Auslagerung)40470DüsseldorfVogelsanger Weg 80711283
Anzahl Geräte13.37379414.167

Los 2: Agenturbezirk Krefeld

DienststellePLZORTStraßeIT- Ge- rätebe- trieb- liche Ge- räteGe- samt- an- zahl
Agentur für Arbeit Krefeld47799KrefeldPhiladelphiastr. 21.0673341.401
Agentur für Arbeit Krefeld - Gst. Kempen47906KempenArnoldstr. 13c224224
Agentur für Arbeit Krefeld - Gst. Nettetal41334NettetalSteegerstr. 4925526281
Agentur für Arbeit Krefeld - Gst. Viersen41747ViersenRemigiusstr. 1466466
Agentur für Arbeit Krefeld - Gst. Willich47877WillichGiessserallee 812217139
Jobcenter Krefeld47799KrefeldWilly-Brandt-Platz 14.3746064.980
Anzahl Geräte6.5089837.491

Los 3: Agenturbezirk Mettmann

DienststellePLZORTStraßeIT Ge- rätebe- trieb- liche Ge- räteGe- samt- an- zahl
Agentur für Arbeit Mettmann40822MettmannMarie-Curie-Str. 1-5971591.030
Agentur für Arbeit Mettmann – Gst. Hil- den40721HildenBerliner Str. 44240240
Agentur für Arbeit Mettmann – Gst. Lan- genfeld40764LangenfeldKarl-Benz-Str. 3-560155656
Agentur für Arbeit Mettmann – Gst. Ra- tingen40878RatingenBrunostr. 10 A27324297

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Agentur für Arbeit Mettmann – Gst. Vel- bert42551VelbertGrünstr. 40-42568568
Bildungs- und Ta- gungsstätte in Mett- m ann40822MettmannGoldberger Str. 341.4541.454
Anzahl Geräte4.1071384.245

Los 4: Agenturbezirk Solingen/ Wuppertal

DienststellePLZORTStraßeIT- Ge- rätebe- trieb- liche Ge- räteGe- samt- an- zahl
Agentur für Arbeit So- lingen-Wuppertal, Haus A42285WuppertalHünefeldstr. 3-172.1752.175
Agentur für Arbeit So- lingen-Wuppertal, Haus B42285WuppertalHünefeldstr. 10 A730730
Agentur für Arbeit So- lingen-Wuppertal - Gst. Solingen42699SolingenKamperstr. 351.66891.677
Agentur für Arbeit So- lingen-Wuppertal - Gst. Remscheid42853RemscheidBismarckstr. 821321234
Jobcenter Remscheid42853RemscheidBismarckstr. 8-121.9391252.064
Jugendberufsagentur Remscheid SGB III42853RemscheidKonrad-Adenauer-Str. 2- 4127127
Jugendberufsagentur Remscheid SGB II42853RemscheidKonrad-Adenauer-Str. 2- 4228228
Anzahl Geräte7.0801557.235

Los 5: Agenturbezirk Duisburg

DienststellePLZORTStraßeIT- Gerätebe- triebl. Ge- räteGe- samt- an- zahl
Agentur für Arbeit Duisburg47058DuisburgWintgensstr. 29-33212615573683
Agentur für Arbeit Duisburg - Gst. Ham- born47169DuisburgDahlmannstr. 23433385818

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Agentur für Arbeit Duisburg -Auslage- rung Duissernplatz47051DuisburgDuissernplatz 15258282540
Agentur für Arbeit Duisburg47057DuisburgMülheimer Str. 46 /Geibelstr.044
Anzahl der Geräte281722285045

Los 6: Agenturbezirk Essen

DienststellePLZORTStraßeIT- Gerätebe- triebl. GeräteGe- samt- an-zahl
Agentur für Arbeit Essen45127EssenBerliner Platz 10191317613674
Agentur für Arbeit Essen45137EssenLysegang 118718211692
Agentur für Arbeit Essen45141EssenUniversitätsstr. 2112
Anzahl der Geräte278525835368

Los 7: Agenturbezirk Gelsenkirchen

DienststellePLZORTStraßeIT- Gerätebe- triebl. Ge- räteGe- samt- an- zahl
Agentur für Arbeit Gel- senkirchen45879GelsenkirchenVattmannstr. 1285611942050
Agentur für Arbeit Gel- senkirchen - Gst. Bottrop46236BottropProsperstr. 35-37189197386
Agentur für Arbeit Gel- senkirchen - Gst. Buer45987GelsenkirchenKurt-Schuma- cher-Str. 387216178394
Anzahl der Ge- räte126115692830

Los 8: Agenturbezirk Oberhausen

DienststellePLZORTStraßeIT- GeräteBe- triebl. Ge- räteGe- samt- an- zahl
Agentur für Arbeit Oberhausen46045OberhausenMülheimer Str. 368587441602

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Agentur für Arbeit Oberhausen – Gst. Mülheim45468MülheimKaiserstr. 99421423844
Integrationspoint46047OberhausenEssener Str. 3202208410
Jobcenter Oberhau- sen46045OberhausenMülheimer Str. 3611098992008
Jobcenter Oberhau- sen46047OberhausenMusikweg 28264146
Jobcenter Oberhau- sen46045OberhausenMarktstr. 31148112132694
Anzahl der Geräte415335517704

Los 9: Agenturbezirk Wesel

DienststellePLZORTStraßeIT- G eräteBe- triebl. Ge- räteGe- samt- an- zahl
Agentur für Arbeit Wesel46483WeselReeser Landstr. 62117111632334
Agentur für Arbeit Wesel – Gst. Kamp- Lintfort47475Kamp-Lint- fortSüdstr. 8158165323
Agentur für Arbeit Wesel – Gst. Geldern47608GeldernEgmondstr. 2168197365
Agentur für Arbeit Wesel – Gst. Goch47574GochWiesenstr. 44121169290
Agentur für Arbeit Wesel – Gst. Moers47441MoersHanckwitzstr. 1283337620
Agentur für Arbeit Wesel – Gst. Dinsla- ken46535DinslakenMoltkestr. 11148194342
Agentur für Arbeit Wesel – Gst. Em- merich46446EmmerichNormannstr. 547289161
Agentur für Arbeit Wesel – Gst. Kleve47511KleveHoffmannsallee 11332312644
Anzahl der Geräte245326265079

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I.6 Zahlungs-/Abrechnungshinweise Die Prüfung hat nach Absprache mit dem RIM Düsseldorf zu erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung (Dokumentation gem. Kapitel l.2 E) muß spätestens 2 Wochen nach Durchführung dem RIM Düsseldorf übergeben werden.

Abgerechnet und bezahlt wird nach der Anzahl der tatsächlich überprüften elektrischen Betriebsmittel entsprechend des erteilten Auftrages. Für jede Liegenschaft ist eine eigene Rechnung getrennt nach IT-Geräten und sonstigen Geräten an die unten genannte Adresse zu übermitteln.

Die Kosten für die Führung der Prüfungsunterlagen (Aufzeichnungen/Ausdruck /Meßprotokolle), die Kennzeichnung der Geräte, Anschlussleitungen u.s.w. und die Kosten der An- und Abfahrt sind in den Preisen enthalten. Eine gesonderte Vergütung durch den AG erfolgt nicht.

Die Dokumentation (Prüfprotokolle) muss zumindest per Pdf verfügbar sein bzw. im Zuge der Rechnungsstellung (z.B. per Mail) als Anlage beigefügt werden. Datenträger wie USB-Sticks, CDs o.ä. bzw. die Bereitstellung über ein Online-Portal werden nicht akzeptiert.

Rechnungsstellung:

Agentur für Arbeit Düsseldorf Regionales Infrastrukturmanagement Grafenberger Allee 300 40237 Düsseldorf

Die jeweiligen Rechnungsanschriften werden bei Auftragserteilung mitgeteilt.

Des Weiteren umfasst der Vertrag sämtliche hinzukommende Liegenschaften der o. g. Agen- turen für Arbeit und ggfs. Jobcenter.

Der AG beabsichtigt möglicherweise innerhalb der Vertragsdauer den Abruf der Leistungen auf ein elektronisches Bestellsystem umzustellen. Die Umstellung sieht auch die Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung mit direktem Bestellbezug vor. Dies kann zu Änderun- gen im Zahlungslauf führen. Über die Umstellung wird der AN rechtzeitig vor Einführung über die sich ergebenden Änderungen informiert.

E-Rechnung Die öffentlichen Institutionen – damit auch die BA – sind gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, Rechnungen zu Aufträgen elektronisch anzunehmen und medienbruchfrei verarbeiten zu können. In Deutschland sind gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – E- RechV) alle Rechnungen betroffen, die nach Erfüllung öffentlicher Aufträge ausgestellt wurden und darüber hinaus gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die von dem AN zwingend zu beach- tenden und einzuhaltenden Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Ablauf entnehmen Sie bitte der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung. Die notwendigen Angaben zur Leitweg-ID und teamspezifischen Bestellnummer werden dem AN nach Zuschlagserteilung durch die fachliche Kontaktperson gesondert mitgeteilt.

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Im Falle der Beteiligung von gemeinsamen Einrichtungen (gE) verbleibt es ungeachtet der vorstehenden Erläuterung bei der Möglichkeit der Rechnungen in Papierform und postalischen Versendung.

I.7 Öffnungszeiten Die Überprüfung der nicht ortsfesten elektrischen Geräte hat - in Abstimmung mit den Kontaktpersonen der jeweiligen Arbeitsagentur/Jobcenter - grundsätzlich innerhalb der üblichen Arbeits- und Öffnungszeiten und in den publikumsorientierten Bereichen außerhalb der Öffnungszeiten zu erfolgen.

Da die Öffnungszeiten nicht einheitlich sind, sollte vor Beginn einer jeden Prüfung mit der jeweiligen Kontaktperson aus der Liegenschaft der mögliche Zeitrahmen abgesprochen werden, in dem die Arbeiten erfolgen können. Darüber hinaus können aber auch Ausnahmeregelungen vor Ort getroffen werden. In den publikumsorientierten Bereichen ist in jedem Fall Rücksicht auf den laufenden Dienstbetrieb zu nehmen. Hier können in Absprache mit den jeweiligen Kontaktpersonen oder direkt vor Ort die Überprüfungen nur außerhalb der publikumsintensiven Zeiten erfolgen.

Informationen zu den Räumlichkeiten, Kontaktpersonen vor Ort oder zu Geräten mit Wartungs- vertrag werden darüber hinaus durch das RIM Düsseldorf vor Beginn der Prüftätigkeit bekannt gegeben.

Die Geräte werden nicht gesammelt zur Prüfung bereitgestellt – die Geräteprüfungen erfolgen am Ort der Nutzung im jeweiligen Raum.

I.8 Schlüsselregelung Das RIM Düsseldorf informiert den AN, ob Schlüssel übergeben werden oder Personal den AN begleitet. Schlüsselübergabe und Rückgabe erfolgen gegen Unterschrift. Der AN haftet dafür, dass der / die Schlüssel nicht in unbefugte Hände gelangen und keine zusätzlichen Schlüssel beschafft werden. Er verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die Türen nach Beendigung der Prüfarbeiten wieder ordentlich verschlossen werden. Er übernimmt für Schä- den, die sich aus evtl. Zuwiderhandlungen ergeben, die Haftung.

I.9 IT Sicherheitsbereiche In sicherheitsrelevanten Bereichen (IT Rechenzentrum) ist nur in Begleitung von autorisiertem BA-Personal eine Prüfung durchzuführen.

I.10 Ausweisregelung Die Beschäftigten (Beauftragten) des AN müssen im Rahmen der Erbringung der Prüfung über Ausweise mit Lichtbild verfügen, die ihre Zugehörigkeit zum AN bestätigen. Diese sind an der Kleidung sichtbar zu tragen.

I.11 Unethisches Verhalten Die BA ist als eine der größten Sozialbehörden Europas lebendiger Teil der freiheitlich demo- kratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Alle Mitglieder und Angehörigen

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der BA bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Bekenntnis setzt sich in allen Phasen der Beschaffung von Leistungen gegenüber sämtlichen Teilnehmern am Wirtschaftsleben fort. Zu diesem Bekenntnis gehört insbesondere auch, dass die BA von ihren Leistungserbringern (Auftragnehmern) ebenfalls das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erwartet. Die BA duldet insbe- sondere weder eine verfassungsfeindliche noch eine antisemitische Geisteshaltung.

Darüber hinaus setzt die BA beim AN und dem von ihm eingesetzten Personal zusätzlich ein für die Leistungserbringung erforderliches Maß an sozialer Kompetenz voraus, dass sich in den folgenden Anforderungen an ein ethisches Verhalten während sämtlicher Tätigkeiten bei der Leistungserbringung realisiert. Dies kommt auch in den Anforderungen der „Kernarbeits- normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ bzw. der Vorschriften, mit denen die Kernarbeitsnormen der ILO in nationales Recht umgesetzt worden sind, zum Ausdruck.

Der AN und seine Einsatzkräfte haben jegliche verfassungsfeindliche Verhaltensweise zu un- terlassen. Einsatzkraft ist dabei jede natürliche Person, die als AN oder aufgrund einer recht- lichen Verpflichtung zu dem AN, zu einem Subunternehmer oder zu einem weiteren Subun- ternehmer Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag schuldet.

Verfassungsfeindlich sind namentlich Verhaltensweisen, die ein Eintreten gegen die freiheit- lich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, das Eintreten, das Unter- stützen oder das geistige Teilen verfassungsfeindlicher Ziele sowie das Befürworten eines ab- soluten Alleinanspruchs einer Religion oder Weltanschauung oder eine antisemitische Geis- teshaltung erkennen lassen. In gleichem Umfang unterlassen der AN und die von ihm einge- setzten Personen ähnliche Verhaltensweisen. Ähnliche Verhaltensweisen sind namentlich Verhaltensweisen, die sich gegen die soziale und rechtliche Gleichheit nach dem Grundge- setz, namentlich dessen Art. 3, richten oder antipluralistische Ziele oder eine homogene und identitäre Sozialordnung befürworten. Die Besorgnis eines Zuwiderhandelns oder das tatsächliche Zuwiderhandeln gegen das oben beschriebene Unterlassen kann zur Abmahnung des AN oder zum Austausch der betroffenen Einsatzkraft des AN führen. Bei dem Vorliegen erheblicher oder gravierender Gründe in Bezug auf einen Verstoß gegen die Anforderungen an ein ethisches Verhalten können dem AN und seiner Einsatzkraft weitere Rechtsfolgen drohen. Ein Grund ist dann erheblich, wenn er den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat begründet. Ein Grund ist auch erheblich, wenn nach einer bereits abgemahnten Verhaltensweise eine andere Einsatzkraft des AN erstmalig die vorgenannte Besorgnis begründet. Ein Grund ist insbesondere gravierend, wenn er den Verdacht einer – auch nur versuchten – Straftat gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere gemäß §§ 84 ff., 130, 130a StGB, gegen Leib und Leben oder gegen die körperliche Unver- sehrtheit begründet.

Sowohl der AN als auch die BA streben regelmäßig zunächst eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Abwicklungsmeetings, Lieferantengesprächen oder anderen Gesprächen auf Projekt- bzw. Fachebene an, sobald auch nur die Besorgnis der Zuwiderhandlung gegen die oben beschriebenen Maßstäbe an ein ethisches Verhalten aufkommt. Die Sanktionierung im Rahmen vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen bleibt jedoch in jedem Fall unbenommen.

I.12 Verpflichtung zum Datenschutz Der AN verpflichtet sich, das von ihm zum Einsatz beim AG vorgesehene Personal in die Grundzüge des Datenschutzes einzuweisen sowie schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz zu verpflichten. Der AN legt dem AG auf Anforderung Kopien dieser Verpflichtungserklärungen vor.

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I.13 Verschwiegenheitspflicht Der AN und sein Personal sind Dritten gegenüber bezüglich aller ihnen bekannt werdenden Vorgänge zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. (s. a. I.12). Dem Personal des AN ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten und sonstige Unterlagen zu nehmen. Auf Verlangen des AG hat der AN zuwiderhandelndes Personal von der weiteren Tätigkeit auszuschließen und durch geeignetes Personal zu ersetzen. Dadurch entstehende Kosten trägt der AN. Ungeeignetes Personal ist auf Verlangen des AG ohne Zusatzkosten auszutauschen.

I.14 Qualifizierung / Ausrüstung Die Prüfung darf nur von Elektrofachkräften (EFK) mit einer mindestens 2-jährigen Elektroaus- bildung nach DGUV Vorschrift 3 und einer Befähigung zur Prüfung ortsveränderlicher Elektri- scher Betriebsmittel nach VDE 0702 durchgeführt werden. Die Qualifikation des eingesetzten Personals ist dem AG vor Ausführungsbeginn nachzuwei- sen. Geeignete Nachweise sind Facharbeiter- oder Gesellenbrief und ein Sachkundenachweis einer Zertifizierten Fortbildungsorganisation.

I.15 Objektbesichtigung Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Mit Abgabe des Angebotes (Vordruck D.0) bestätigt der Bieter die Kenntnis der Liegenschaften. Spätere Ein- reden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten sind nicht zulässig. Termine für Besichtigungen können vereinbart werden mit:

Frau Klusen Tel.: 0211/692-2054 Herr Schlösser Tel.: 0201/181-8231 Mail: (Duesseldorf.IS-RIM-Arbeitsplatzservice@arbeitsagentur.de )

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