I N S T A N D H A L T U N G S V E R T R A G1)
für Gefahrenmeldeanlagen (Instand GMA 2018)
Ausgabe 2021
(Variante BMA - Version 3.0)
[x] Neuanlage in Verbindung mit Bauausführungsauftrag
[ ] Bestehende Anlage
[ ] für
Zwischen:
vertreten durch: Die Autobahn GmbH des Bundes NL Ost
Magdeburger Straße 51
06112 Halle (Saale)
vertreten durch:
Auftragsnummer des Auftraggebers:
- nachstehend Auftraggeber (AG) genannt -
und der Firma:
Auftragsnummer des Auftragnehmers:
- nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt -
wird für
Standort(e) der Anlage(n): Lausaer Weg 1, 01109 Dresden, FIT Gebäude
Nutzer der Anlage: Fachstelle für Informationstechnik und -sicherheit
Baudurchführende Dienststelle: Die Autobahn GmbH des Bundes C4-Hochbau
Geheimhaltungsgrad der Anlage2**)**: folgende Vereinbarung getroffen:
- Zutreffendes vom AG auszuwählen
-
Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen ei-genständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil "Instandhaltung" geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff "Vertrag" verwendet wird.
-
Ggf. vom AG auszufüllen
Gegenstand des Vertrages
Bestandteile des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Instandhaltung folgender Gefahrenmeldeanlage (GMA) mit den in den Preisblättern aufgeführten Anlagen und deren Einrichtungen und Geräten:
[x] Brandmeldeanlage (BMA) / Sprachalarmanlage (SAA)
[ ] Einbruch- /Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA)
[ ] Sonstige Alarmanlagen
[ ] Geländeüberwachungsanlage
[ ] Zutrittskontrollanlage nach DIN EN 60839-11
[ ] Videoüberwachungsanlage
[ ] Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) nach DIN 50849
[ ] Objektfunkanlage
[ ]
In den Preisblättern ist die Vergütung der einzelnen Leistungen vereinbart. Folgende Leistungen werden vereinbart:
[x] Inspektion
[x] Wartung
[x] Instandsetzung
[ ] Begehung
[ ] Erweiterung vorhandener Anlagen
[ ] Systembetreuung
[ ] Besondere Leistungen
Werden auf Veranlassung des AG Leistungen an nicht in den Preisblättern aufgeführten An-lagen und deren Einrichtungen und Geräten vereinbart, so sind diese nach Ausführung ge-sondert zu vergüten.
Definitionen zum Vertrag
Insoweit in diesem Vertrag Begriffe der DIN 31051 verwendet werden, gelten für diese Be-griffe die Definitionen dieser DIN. Betrachtungseinheiten gemäß DIN 31051 sind z. B. Gefah-renmeldezentrale, Baugruppen, Einrichtungen, Geräte und Austauschteile/-baugruppen. So-weit im Vertrag der Begriff Gefahrenmeldeanlage (bzw. Brandmeldeanlage oder Einbruch- / Überfallmeldeanlage) verwendet wird, kann es sich im Einzelfall auch um mehrere Anlagen oder Anlagenteile handeln.
Es gilt als vereinbart, dass sich die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Verbesserung einer Schwachstelle gemäß DIN 31051 auf die Wirtschaftlichkeit für den AG bezieht, unabhängig davon, ob die Verbesserung auch für den AN wirtschaftlich ist.
Als Zeitintervall der Verfügbarkeit der Gefahrenmeldeanlage gemäß DIN 31051 gilt die Lauf-zeit dieses Vertrages als vereinbart.
Verbrauchsmaterial ist jeder Stoff, der infolge bestimmungsgemäßer Inanspruchnahme ver-braucht wird, sei es, dass er aufgebraucht wird (Substanzverlust) oder dass er durch Verar-beitung oder Nutzung so verändert wird (Substanzveränderung), dass er bei Bedarf ersetzt werden muss. Beispiele: Toner, Papier, Energieträger, Batterien, etc. Akkumulatoren sind Anlagenteile, deren Lebensdauer im Verhältnis zur Lebensdauer der übergeordneten Be-trachtungseinheit verkürzt ist. Der Austausch von Akkumulatoren und Batterien in Anlagen-teilen ist in Abschnitt 2.3 „Instandsetzung“ enthalten.
Abweichende Regelungen können in der Anlage 3 „Besondere Vereinbarungen“ vereinbart
werden.
Zutreffendes vom AG auszuwählen
Leistungen des Auftragnehmers (BMA/SAA)
[ ] BMA mit akustischer Alarmierung
[ ] BMA mit akustischer Alarmierung und SAA [ ] BMA mit SAA
[ ] SAA
Inspektion
-
-
- Leistungen
-
Die Leistungen der Inspektion umfassen alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Betrachtungseinheit (hier BMA/SAA) und deren Einrichtungen und Ge-räte gemäß DIN 31051. Dazu gehören die Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und das Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die künftige Nutzung.
Der AN führt die Inspektion der BMA /SAA und deren Einrichtungen und Geräte wie folgt durch:
[ ] 4 mal jährlich, für Teile gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.2.1 und soweit zutref-fend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J.2
[ ] 1 mal jährlich, für Teile gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.2.1
Werden bei der Inspektion Fehler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Die Durchführung und die Ergebnisse der Inspektion sind in einem Prüfbericht und dem Be-triebsbuch entsprechend VdS 2182 zu dokumentieren.
Für den fehlerhaften Teil der BMA /SAA oder deren Einrichtungen und Geräte hat der AN in der in Abschnitt 2.3.3 festgelegten Reaktionszeit die Instandsetzung einzuleiten.
Ausführungszeit
Die Inspektionen sind durchzuführen:
[x] Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
[ ]
Vergütung
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergü-tung“ geregelt.
[ ] Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises.
[ ] Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt 1 anzugebenden Kosten für die Instandhaltung mit einzurechnen.2)
[ ] Die geforderte Vergütung ist im Preisblatt 1a anzugeben.
[ ] Zutreffendes vom AG auszuwählen
-
Ggf. vom AG auszufüllen
-
Feld stets anzukreuzen (Ausnahme: Die Kosten der Instandhaltung werden nachweislich von verschiedenen Verwaltungen getragen).
Wartung (BMA/SAA)
-
-
- Leistungen
-
Die Leistungen der Wartung umfassen die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit (hier BMA/SAA) und de-ren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051 (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates). Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten, soweit diese durch bestimmungsgemäßen Betrieb entstehen.
Der AN führt die Wartung der BMA/SAA und deren Einrichtungen und Geräten wie folgt durch:
[ ] 1 mal jährlich, gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J.3
Die Durchführung und die Ergebnisse der Wartung sind in einem Prüfbericht und dem Be-triebsbuch entsprechend VdS 2182 zu dokumentieren.
Werden bei der Wartung Fehler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. In die-sem Fall hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.3 festgelegten Reaktionszeit, die Instandsetzung einzuleiten.
Ausführungszeit
Die Wartungen sind durchzuführen:
[x] Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
[ ]
Vergütung
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten und die Kosten der zur Wartung erforderlichen Betriebsstoffe, Hilfsstoffe und Werkzeuge sowie deren Anlieferung. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergütung“ geregelt.
[ ] Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises. 2)
[ ] Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt 1 anzugebenden Kosten für die Instandhaltung mit einzurechnen.
[ ] Die geforderte Vergütung ist im Preisblatt 1b anzugeben.
[ ] Zutreffendes vom AG anzukreuzen
-
Vom AG auszufüllen
-
Auswahl erfolgt unter 2.1.3 Inspektion
Instandsetzung (BMA/SAA)
-
-
- Leistungen
-
Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die geforderte Funktion der Betrachtungseinheit (hier BMA/SAA) und deren Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen. Dazu gehört die Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, wegen Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung.
Der Meldertausch ist rechtzeitig vorzunehmen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird. Dies kann erfolgen durch: Protokollierte Meldung aus der Zentrale, Einhaltung einer Frist lt. normativer Vorgaben).
Der AN führt die Instandsetzung wie folgt durch:
[ ] am Standort der BMA/SAA, erforderlichenfalls durch Verwendung von Ersatzbau-gruppen / Austauschteilen.
Die Durchführung und die Ergebnisse der Instandsetzung sind in einem Arbeitsrapport und dem Betriebsbuch entsprechend VdS 2182 zu dokumentieren.
Ausführungszeit
Die Leistungen sind durchzuführen:
[x] Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
[ ]
Falls die Ausführung außerhalb der vereinbarten Zeiten notwendig wird, so ist dies im Einzel-fall zwischen AG und AN abzustimmen.
Reaktionszeiten
Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen erfolgt:
[ ] innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden bzw. nach Störungsmeldung durch den AG
[ ]
Vergütung
Die Vergütung bestimmt sich nach dem im Preisblatt vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergü-tung“ geregelt. Nicht enthalten und gesondert zu vergüten sind Instandsetzungskosten we-gen nicht sachgemäßen Gebrauchs, die Beseitigung von durch äußere Gewalt oder andere unvorhersehbare Einwirkungen verursachte Schäden sowie die Kosten für den Austausch von Meldern wegen Verschmutzung.
Eine Vergütung erfolgt nicht, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen um solche han-delt, die aufgrund eines Bauausführungsvertrages in Bezug auf dieselbe Anlage bereits von den Gewährleistungsansprüchen des AG umfasst sind. Der AG kann sich hierauf nicht mehr berufen, wenn die Gewährleistungsansprüche aus dem Bauausführungsvertrag verjährt sind.
[ ] Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Vom AG auszufüllen
Der Austausch von Meldern wegen Verschmutzung einschließlich erforderlicher Konfigurati-onsleistungen ist nicht enthalten. Die Vergütung erfolgt bei Bedarf nach den im Preisblatt 5 dafür vorgesehenen Einheitspreisen.
Bei dem Einsatz von Batterien ist von einer Mindestbetriebszeit von 2 Jahre auszugehen. Kosten des Batteriewechsels werden nur extra vergütet wenn die Mindestbetriebszeit er-reicht wurde, es sei denn der AN weist nach, dass die verkürzte Betriebszeit nicht von ihm zu vertreten ist.
[ ] Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises.
Lohnkosten: 1)
[ ] Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt 1 anzugebenden Kosten für die Instandhaltung mit einzurechnen.
[ ] Die geforderte Vergütung ist im Preisblatt 1c anzugeben.
Materialkosten:
[ ] Ersatzteile bis zum jeweils aktuellen Ersatzteillistenpreis von insgesamt 30,-- € (netto) je Instandsetzungsauftrag sind mit der Vergütung abgegolten. Wird die-se Grenze überschritten, werden die Ersatzteile vollständig vergütet.
[ ] Ersatzteile sind vollständig mit der Vergütung abgegolten.
[ ] Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Auswahl erfolgt unter 2.1.3 Inspektion
-
- Begehung
Leistungen
Entsprechend DIN VDE 0833-1, Pkt. 5.2. sind Begehungen, in etwa gleichen Zeitabständen, als Maßnahme zur Sicherstellung der geforderten Funktion von Elektrofachkräften GMA des AN durchzuführen.
Bei der Begehung ist die GMA auf sichtbare Störungen zu überprüfen, insbesondere auf au-ßerhalb von Anlageteilen der GMA auftretende Beeinflussungen, die nicht von der GMA selbst-tätig erkannt und ausgewertet werden können.
Hierzu zählen die Sichtung von Unterlagen und die Sichtprüfung:
- der im dokumentierten Sicherungskonzept vorgegebenen Überwachungsaufgabe(n);
- der Raumnutzung;
- der Raumgestaltung;
- der Organisationsmittel vor Ort für hilfeleistende Kräfte, z. B. Feuerwehr-Laufkarten;
- der Umgebungsbedingungen;
- der ordnungsgemäßen Befestigung aller Anlageteile;
- der äußeren Beschädigung und Verschmutzung aller Anlageteile;
- über die Führung des Betriebsbuches auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Die Durchführung und das Ergebnis der Begehung sind im Betriebsbuch aufzuzeichnen. Bei der Feststellung von Abweichungen oder von Mängeln bei den Anlageteilen ist dies zu doku-mentieren und der AG ist unverzüglich zu unterrichten.
Der AG ist verpflichtet eine Rückführung (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes) der angetroffenen geänderten Raumnutzung, Raumgestaltung, Umgebungsbedingungen oder, falls erforderlich, eine Änderung der GMA oder eine Instandsetzung zu veranlassen.
Ausführungszeit
Die Begehungen sind wie folgt vorzunehmen:
[ ] Periodisch entsprechend der jeweiligen GMA.
[ ] vierteljährlich bei BMA
[ ] jährlich bei EMA Grad 2
[ ] halbjährlich bei EMA Grad 3, bzw. ÜMA
[ ] vierteljährlich bei EMA Grad 4
[ ] Auf besonderen Auftrag
Vergütung
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt 2 vereinbarten Preisen. Die Zahlungs-
weise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergütung“ geregelt.
[ ] Die Vergütung erfolgt monatlich.
[ ] Die Vergütung erfolgt nur bei besonderem Auftrag.
[ ] Zutreffendes vom AG anzukreuzen
-
- Erweiterung, Reduzierung, Änderung und Ergänzung von Anlagenteilen vorhandener Gefahrenmeldeanlagen
Leistungen
Für Erweiterungen der GMA installiert der AN nach Auftragserteilung auf der Grundlage des Preisblattes 3 Anlagenteile, Einrichtungen und Geräte als Neuteile. Es müssen Anlagenteile, Einrichtungen oder Geräte nach dem neuesten technischen Stand geliefert werden, bei de-nen Kompatibilität zu den vorhandenen Anlagenteilen besteht. Für Leistungen, die nicht durch die im Preisblatt aufgeführten Teile abgedeckt sind (z. B. Demontagen, Umkonfigurati-onen oder andere technische Lösungen), hat der AN auf Aufforderung ein entsprechendes Angebot abzugeben, das nach Beauftragung Basis der Abrechnung wird. Demontierte Teile sind nach Wunsch des AG diesem zu übergeben oder zu entsorgen. Wenn für die Entsor-gung besondere Kosten anfallen, werden diese bei entsprechendem Nachweis vergütet.
Für Leistungen nach Abschnitt 2.5 wird die VOB Teil B und Teil C (insbesondere DIN 18299 und DIN 18382) vereinbart. Abweichungen von der VOB dürfen nicht vereinbart werden.
Der AN hat als Nebenleistung gemäß VOB Teil C die Dokumentation der GMA um die neu installierten Teile zu ergänzen.
Der AN hat grundsätzlich, für die Lieferbereitschaft für alle im Preisblatt 3 aufgeführten Anla-genteile, Einrichtungen oder Geräte, soweit zumutbar, für die Dauer des Vertrages zu sor-gen. Abschnitt 11 (Vertragsdauer/Kündigung) bleibt unberührt.
Sofern der AN seine Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllt hat, wird er mit allen Erweite-rungs-, Änderungs- und Ergänzungsleistungen an der im Vertrag erfassten Gefahrenmelde-anlage und deren Einrichtung und Geräte – ausgenommen Leitungsnetze – beauftragt.
Ausführungszeit
Die Ausführungszeit wird im Einzelfall vereinbart.
Vergütung
Die Vergütung für Geräte, Anlagenteile und Einrichtungen bestimmt sich auf Grundlage der im Preisblatt enthaltenen Einheitspreise bzw. nach dem entsprechend Abschnitt 2.5.1 abzu-gebenden Angebot.
Die Preise gelten für die Dauer von 12 Monaten. Danach können Lieferpreise vom AN jähr-lich im Verhältnis der Änderung seiner jeweiligen Listenpreise angepasst werden. Die Erhö-hung der Montagepreise erfolgt wie im Abschnitt 7 vereinbart.
-
- Systembetreuung
Leistungen
Die Leistungen der Systembetreuung umfassen alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funk-tionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstel-lungen.
Der AN erbringt die im Preisblatt aufgeführten Leistungen
[ ] soweit möglich per Fernbetreuung, sonst am Standort der GMA.
[ ] am Standort der GMA.
Ausführungszeit
Die Systembetreuung ist wie folgt vorzunehmen1):
[ ] auf Anforderung des AG.
Die Anforderung durch den AG erfolgt mindestens 5 Werktage vor Leistungsbeginn. Die Leistung ist zum geforderten Termin bis 9.00 Uhr zu beginnen.
[ ] periodisch
Der AN teilt die Zeiten 5 Werktage vor Leistungsbeginn dem AG mit, um den Zu-gang zu den Betriebsräumen sicherzustellen.
[ ] zu folgenden Terminen
Es sind Tage mit je Arbeitsstunden vereinbart. Die Termine werden jährlich im Voraus schriftlich vereinbart.
Vergütung
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt 4 vereinbarten Preisen. Die Zahlungs-
weise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergütung“ geregelt.
[ ] Die Vergütung erfolgt nur bei besonderem Auftrag.
[ ] Die Vergütung erfolgt monatlich.
[ ] Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Vom AG auszufüllen
-
- Besondere Leistungen
Leistungen
Die nachfolgenden aufgeführten Leistungen gelten nur dann als besondere Leistungen, wenn diese Leistungen nicht in den vorhergehenden Abschnitten bereits vereinbart sind:
[ ] Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind.
[ ] Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte.
[ ] Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung/Modifikation sowie deren Einbrin-gung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte.
[ ] Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE / DIN - Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind.
[ ] Beratung des AN z. B. bezüglich der Bedienung der Anlage.
[ ] Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind
[x] 1)
Ausführungszeit
Der AN erbringt die Leistungen unverzüglich nach Auftragserteilung oder nach besonderer Vereinbarung.
Vergütung
Die besonderen Leistungen werden nach besonderem Auftrag gemäß Angebot zum Nach-weis vergütet.
Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Vom AG auszufüllen
Pflichten des Auftragnehmers
Der AN hat die Ausführung der einzelnen Leistungen unverzüglich in dem Betriebsbuch der GMA zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist dem AG zur Aufbewahrung zu übergeben.
Für jeden angenommenen Instandsetzungsauftrag vergibt der AN zur Kennzeichnung eine eindeutige Vorgangsnummer. Nach der Einleitung qualifizierter Maßnahmen berichtet der AN dem AG (Annahmestelle lt. Anlage 1) in angemessenen Intervallen über den Fortschritt der Instandsetzung. Detaillierte Festlegungen dazu können gesondert vereinbart werden.
Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der GMA erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind vom AN zu beach-ten.
Der AN hält einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst vor. Er hat die Leistungen mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des AG an Nachun-ternehmer übertragen. Er ist verpflichtet Elektrofachkräfte GMA nach DIN VDE 0833-1 Pkt.
3.1.27 einzusetzen.
Erkennt der AN, auch außerhalb seines Aufgabenbereichs, Fehler, welche die Betriebsbe-reitschaft oder Sicherheit an der GMA gefährden können, hat er die Annahmestelle des AG unverzüglich zu benachrichtigen und erforderlichenfalls bei Gefahr im Verzug die Außerbe-triebnahme der GMA zu veranlassen.
Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Feh-ler, die beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den vereinbarten Leistun-gen gehören, hat der AN den AG unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung oder Änderung der bestehenden Vor-schriften andere Vereinbarungen zu diesem Vertrag oder Änderungen an der GMA notwen-dig werden, hat er den AG schriftlich darauf hinzuweisen und ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
Sicherheitsanforderungen
Der AN ist verpflichtet, die Anforderungen zur Sicherheit der AG gemäß Anlage 2 „Betriebs-sicherheit“ einzuhalten und seine mit der Wahrnehmung der Leistungen beauftragten Ar-beitskräfte entsprechend zu verpflichten.
Diese Mitarbeiter sind dem AG im Voraus namentlich zu benennen und vom AG bestätigen zu lassen. Eine Einweisung und Verpflichtung mit Nachweis kann durch den AG bei Bedarf vorgenommen werden.
Der AN hat alle sicherheitsrelevanten Arbeiten im Betriebsbuch zu dokumentieren.
Fernbetreuung
Als Fernbetreuung werden Tätigkeiten, gemäß DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.1.4 und weitere Leis-tungen die aus der Ferne durchgeführt werden können, definiert.
[ ] Leistungen und Tätigkeiten dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden.
[ ] Leistungen und Tätigkeiten dürfen, wenn die in DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.1.4 festge-legten Bedingungen erfüllt sind, per Fernbetreuung durchgeführt werden.
[ ] Leistungen und Tätigkeiten dürfen, wenn die in DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.1.4 festge-legten Bedingungen und zusätzlich die im Anlage 2 Betriebssicherheit festgelegten Bedingungen erfüllt sind, per Fernbetreuung durchgeführt werden.
Wenn Tätigkeiten per Fernbetreuung erfolgen, hat der AN nach Beendigung der Tätigkeiten dem AG einen Nachweis gemäß DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.4 innerhalb von 5 Werktagen zuzu-leiten. Dieser Nachweis ist vom AG dem Betriebsbuch hinzuzufügen.
Besondere Vereinbarungen
[x] Es werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen.
[ ] Die Vereinbarungen gemäß der Anlage 3 Besondere Vereinbarungen sind zu be-achten.
Weitere Regelungen zur Vergütung
Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie in Anlage 1 angegeben zu adressieren. Für die elektronische Rechnungsstellung gelten die Regelungen in Anlage 5.
Die in den Preisblättern vereinbarten monatlichen Vergütungen werden wie folgt gezahlt:
[x] vierteljährlich in der Mitte des Quartals
[ ]
Die Vergütung ist, ausschließlich der Umsatzsteuer, für die Dauer von 12 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin ein Festpreis. Die Fahrtkosten sind Bestandteil der Vergütung.
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die Vergütung nach folgender Preisgleitklausel angepasst werden.
K K P P Ln
Dabei bedeuten:
n A L
L
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot Kn = neue Vergütung
P = = Allgemeinkostenanteil2)
A
zusammen
1,00
P = = Entgeltkostenanteil2)
L
L = €/Std. = Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei Vertragsangebot2) Ln = neues Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe
[ ] Zutreffendes vom AG anzukreuzen
-
Vom AG auszufüllen
-
Vom AN auszufüllen
Maßgebender Tarifvertrag 2)
Maßgebende Entgeltgruppe 2)
Bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsverein-barungen.
Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom 1. des dem Verlangen folgenden Monats.
Für Leistungen außerhalb der vereinbarten Ausführungszeiten gelten die folgenden Zuschlä-ge auf die vereinbarten Einheitspreise:
- Leistungen außerhalb der vereinbarten Ausführungszeiten ZA %1)
- Nachtarbeit (20:00 – 6:00 Uhr) ZN %1)
- An Samstagen / Sonntagen / Feiertagen ZSF %1)/ %1) / %1)
Werden Leistungen erbracht, bei denen mehrere der vorstehend genannten Situationen zu-treffen, so ergibt sich der Gesamtzuschlag aus der Addition der einzelnen Zuschläge.
Die Vergütung des Mehraufwandes bei vom AG geforderter verkürzter Reaktionszeit ist zwi-schen den Vertragsparteien im Einzelfall zu regeln.
Alle Vergütungsangaben sind ohne Umsatzsteuer.
Soweit der AN Ansprüchen des AG aus Mängelhaftung nachkommt, wird für diese Leistun-gen keine Vergütung gewährt.
Wird ein Teil der in den Preisblättern aufgeführten GMA oder Teile davon außer Betrieb ge-nommen, ist mit dem AN eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.
Werden in den Preisblättern aufgeführte GMA oder Teile davon außer Betrieb gesetzt, ist für die Zeitspanne der Außerbetriebsetzung mit dem AN eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren, falls die Außerbetriebsetzung 12 Monate überschreitet.
Die Absicht, die GMA oder Teile davon außer Betrieb zu nehmen oder außer Betrieb zu set-zen, ist dem AN 3 Monate vorher schriftlich mitzuteilen; hierbei ist die voraussichtliche Dauer der Außerbetriebsetzung anzugeben.
Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme ggf. erforderlichen Leistun-gen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Der AG hat zumindest die Kosten für die u.
U. erforderlichen Überholungsarbeiten, die nachweislich durch den Stillstand bedingt sind, sowie die Kosten für die Überprüfung der Anlage vor Wiederinbetriebnahme zu tragen.
Annahmestellen für Benachrichtigungen
Die Ansprechpartner sind in der Anlage 1 genannt. Dort sind die jeweiligen Kontaktdaten aufgelistet.
Änderungen sind dem jeweiligen Vertragspartner umgehend schriftlich mitzuteilen.
Verjährung der Mängelansprüche
Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Leistungen
- Inspektion
- Wartung
- Instandsetzung
- Vom AN auszufüllen
- Systembetreuung
- Besondere Leistungen
aus diesem Vertrag betragen 12 Monate.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche der Leistung
- Erweiterungen (Abschnitt 2.5) aus diesem Vertrag beträgt 48 Monate.
Haftung
Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen Schäden an den GMA und deren Einrichtungen/Geräten verursacht, hat der AN die Schäden unverzüg-lich zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft.
Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen andere Schä-den verursacht, hat der AN in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfül-lungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
- Sachschäden auf 500.000,- € je Schadensfall,
höchstens aber 1.000.000,- € insgesamt.
- Vermögensschäden auf 10000 ,- € je Schadensfall,1)
höchstens aber 500.000,- € insgesamt.
Der AN haftet nicht für Schäden, die von Beistellungen verursacht werden.
Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Perso-nenschäden in der nachfolgenden Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist.
- Sachschäden auf 1.000.000,- € je Schadensfall,
höchstens aber 2.000.000,- € insgesamt.
- Vermögensschäden auf 50000 ,- € je Schadensfall,1)
höchstens aber 1.000.000,- € insgesamt.
- Personenschäden auf 1000000 ,- € je Schadensfall,1)
höchstens aber 3.000.000,- € insgesamt.
Vertragsdauer/Kündigung
Laufzeit und Verlängerung
Der Vertrag beginnt am:
[ ] an dem, der Abnahme gemäß Vertrag 1)
folgenden Tag.
[ ]
[x] Der Vertrag wird auf die Dauer von 4 1) Jahren geschlossen.
[x] Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Vom AG auszufüllen
Vorzeitige Beendigung des Vertrages
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten vorzeitig gekündigt werden,
- wenn die in den Preisblättern aufgeführten GMA wesentlich geändert werden; eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Anzahl der Melder oder der Umfang der monatlichen Vergütung um mehr als 20 % ändert.
- wenn die in den Preisblättern aufgeführte gesamte GMA endgültig außer Betrieb ge-nommen wird.
- wenn es der AG versäumt eine durch Änderungen der bestehenden Vorschriften notwendige Änderung an der GMA ausführen zu lassen, obwohl der AN diese Ände-rung angeboten hat.
Die Kündigung durch den AG ist nur in den vorstehend genannten Fällen und frühestens zum Ablauf von 2 Jahren ab Leistungsbeginn mit einer Frist von 3 Monaten möglich.
Die Kündigung des Vertrages durch den AN ist in den vorstehend genannten Fällen mit einer Frist von 3 Monaten möglich.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt ergänzend zu den Regelungen des BGB insbesondere, wenn:
- der Vertrag für die Errichtung der Anlage vorzeitig beendet wird.
- die vereinbarten Leistungen aus rechtlichen Gründen an Dritte zu beauftragen sind.
- der AN wesentliche Vertragspflichten nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer ge-setzten angemessenen Frist nicht erfüllt.
- der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine un-zulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
- der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
- der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbe-schränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
Pflichten des Auftraggebers
Alle bekannt gewordenen Störungen und Schäden an der GMA werden unverzüglich dem AN mitgeteilt. Der AG führt darüber entsprechende Aufzeichnungen.
Der AG wird dem AN alle erkannten außergewöhnlichen Betriebsverhältnisse und die si-cherheitsempfindlichen Bereiche mitteilen. Bei Arbeiten in sicherheitsempfindlichen Berei-chen oder außerhalb der üblichen Dienstzeit wird durch den AG Begleitpersonal gestellt.
Der AG darf die vom AN zur Verfügung gestellte Software nicht ändern, vervielfältigen oder außerhalb der Anlage verwenden.
Der AG hat dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen und Geräte der GMA sowie die erforderlichen Versorgungsanschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den GMA und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
Der AG informiert den AN schriftlich über beabsichtigte Umbauten und Nutzungsänderungen in den durch die GMA überwachten Bereichen sowie beabsichtigte Änderungen der GMA zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Ist zur Leistungserbringung die Verfügbarkeit der Anlage eingeschränkt oder nicht vorhan-den, ist die Anlage durch den AN beim AG abzumelden. Der AG sorgt für diesen Zeitraum für eine geeignete Ersatzmaßnahme und gegebenenfalls für die Informierung der Mitarbeiter.
Der AG stellt folgende Arbeitskräfte / Hilfsmittel: 1) 3)
keine
Streitigkeiten
Ein Streitfall berechtigt den AN nicht, die vertraglichen Leistungen einzuschränken oder ein-zustellen.
Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivil-prozessordnung vor, so richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des AG zuständigen Stelle.
Schriftform und salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden we-sentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform.
Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmun-gen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
Aktuelles Datum einsetzten
Anlagen
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:
| [ ] Anlage 1: | Rechnungs-/Annahmestellen | Stand: |
| [ ] Anlage 2: | Betriebssicherheit | Stand: |
| [ ] Anlage 3: | Besondere Vereinbarungen | Stand: |
| [ ] Anlage 4: | Preisblätter | Stand: |
[ ] Anlage 5: elektronische Rechnungsstellung Stand: 1)
[ ] Stand: 1)
Für den Auftraggeber2): Für den Auftragnehmer2):
, den , den
................................................... ..................................................
(Dienststempel/ Unterschriften) (Unterschriften)
Zutreffendes vom AG anzukreuzen
-
Vom AG auszufüllen
-
Unterschriften und Stempel entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrags nach VOB/B einschließlich Instandhaltung
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Ggf. Hinweis auf weitere Vereinbarungen in Anlage 3 - Besondere Vereinbarungen
Anlage 1: Rechnungsadresse/Annahmestellen
Stand:
Der Austragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren 1)
Dienststelle: Zusatz:
Siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Straße, Nr. / Postfach: PLZ Ort:
Annahmestellen beim Auftraggeber1)
Name:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Vertretung:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Annahmestellen beim Auftragnehmer2)
Name: Telefon: Telefax: E-Mail:
Vertretung: Telefon: Telefax:
E-Mail:
Soweit vorhanden:
Support-Web:
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Vom AG auszufüllen
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Zutreffendes vom AN auszufüllen
Anlage 2: Betriebssicherheit
Stand:
Anlage 3: Besondere Vereinbarungen
Stand:
Anlage 4 Preisblätter
Stand:
Hinweis:
Als Anlage 4 sind die benötigten Preisblätter beizufügen. Entsprechend der unter Abschnitt
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- „Bestandteile des Vertrages“ getroffenen Auswahl sind folgende Preisblätter erforderlich:
[ ] Zusammenstellung der Preisblätter
[ ] Preisblatt 1 – Instandhaltung
[ ] Preisblatt 1a – Inspektion
[ ] Preisblatt 1b – Wartung
[ ] Preisblatt 1c – Instandsetzung
[ ] Preisblatt 2 – Begehung
[ ] Preisblatt 3 – Erweiterung
[ ] Preisblatt 4 – Systembetreuung
[ ] Preisblatt 5 – Meldertausch
Für das Erstellen der Preisblätter steht die Datei:
PB_InstandGMA2018_V20.xls MS-Office® Versionen 2007-2019 zur Verfügung.
Dieses Blatt wird nicht Vertragsbestandteil und ist durch die Preisblätter zu ersetzen.
Anlage 5: Regelungen für die elektronische Rechnungsstellung
Stand:
Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu
übermitteln. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen
Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu
enthalten:
- Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt.
- Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
- Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers
- Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstellers
Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverarbeitung der elektronischen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der ERechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des Auftraggebers begründen können.
Hinweise für den Bieter (wird nicht Vertragsbestandteil)
Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Angebote ausgeschlossen werden können. Folgende Angaben sind durch den Bieter erforderlich:
Titelblatt Firmenname, Anschrift
Seite 3 Abschnitt 2.1.1 Inspektionsintervall gemäß Herstelleranweisung
Seite 4 Abschnitt 2.2.1 Wartungsintervall gemäß Herstelleranweisung
Abschnitt 7 Allgemeinkostenanteil (PA)
Entgelt der maßgebenden Lohngruppe bei Vertragsangebot Maßgebender Tarifvertrag
Maßgebende Lohngruppe
Anlage 1 Annahmestelle beim Auftragnehmer Name Telefon
Preisblatt 1 Preisangaben für Inspektion, Wartung und Instandsetzung
Preisblatt 1a Preisangaben für Inspektion
Preisblatt 1b Preisangaben für Wartung
Preisblatt 1c Preisangaben für Instandsetzung
Preisblatt 2 Preisangaben für Begehung
Preisblatt 3 Preisangaben für Erweiterung
Preisblatt 4 Preisangaben für Systembetreuung
Preisblatt 5 Preisangaben für Meldertausch
Auftraggeber Felder sperren
Auftraggebereingaben in Preisblätter übertragen
Auftragnehmer Felder sperren