Anlage 4_Antidiskriminierungserklaerung-der-Landeshauptstadt-Stuttgart.pdf

Sicherheitsdienstleistungen in Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 10:13 (Europe/Berlin)

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Antidiskriminierungserklärung der Landeshauptstadt Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Vorbild für eine lebendige, vielfältige und offene Ge- sellschaft, die sich durch einen gegenseitigen wertschätzenden Umgang auszeichnet. Sie fördert und stärkt dies durch eine aktive Kooperation von Politik, Verwaltung, Organi- sationen, Institutionen und Zivilgesellschaft.

Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt sich aktiv dafür ein, dass

 Personen aus allen Bevölkerungsgruppen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Le- ben teilhaben,

 ein demokratisches Gemeinwesen gefördert wird, das sich durch Solidarität und durch gemeinwohlorientiertes Engagement auszeichnet,

 alle Formen von Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung, Antisemitismus, Ausgren- zung und Rassismus unterlassen werden,

 Konflikte offen angegangen werden, wobei alle Konfliktparteien auf eine vorurteilsfreie Kommunikation achten,

 ein interkulturelles und interreligiöses Zusammenleben auf Augenhöhe gefördert wird,

 vielfältige Lebensformen anerkannt werden,

 alle Einwohnerinnen und Einwohner verstärkt in demokratische Beteiligungsprozesse eingebunden werden,

 ehrenamtlichen Mitgliedern städtischer Gremien eine angemessene Wertschätzung entgegengebracht wird,

 Anfeindungen, Bedrohungen und Übergriffen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern sowie Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern entschlossen entgegenge- treten wird.

Die Grundsätze sind auch handlungsleitend bzw. maßgebend

 für den Umgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kollegialen Umgang miteinan- der und gegenüber Dritten sowie umgekehrt,

 für das Verwaltungshandeln wie z. B. bei der Raumvergabe oder bei städtischen Zu- schüssen im Rahmen des geltenden Rechts.

Verwaltung und Gesamtpersonalrat werden auf dieser Grundlage innerbetriebliche Handlungskonzepte entwickeln und sich gemeinsam für die Umsetzung und Beachtung der Grundsätze einsetzen.

Die Stadt behält sich bei Verstößen die Ausschöpfung rechtlicher Mittel vor.

Stuttgart, 17. Oktober 2019

Fritz Kuhn Claudia Häußler Oberbürgermeister Vorsitzende des Gesamtpersonalrats

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