6.2 Hausordnung.pdf

Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften Nordrhein-Westfalen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 18:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Hausordnung/Merkblatt:

Herzlich Willkommen in der Unterkunft für Asylbewerber/-innen des Landes Nordrhein- Westfalen. Wir möchten Ihnen allen ordentliche Aufenthaltsbedingungen gewähren. Es ist unser Ziel, dass Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeitende eine vertrauensvolle Gemeinschaft mit gegenseitiger Achtung und Offenheit bilden. Für eine gute Atmosphäre und die Aufrechterhaltung des Hausfriedens sind freundliches Miteinander, gegenseitige Akzeptanz, wechselseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft unerlässlich.

Mit Ihnen erhalten in dieser Einrichtung viele andere Menschen Unterkunft und Versorgung. Um Ihren Aufenthalt angenehm zu gestalten und ein geordnetes Miteinander sicherzustellen, ist es unbedingt notwendig, die nachstehenden Regeln einzuhalten und Hinweise zu beachten:

 Die Einrichtungsleitung übt das Hausrecht aus. Die Einrichtungsleitung und die Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer haben das Recht, die Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohnerzwecks Hygienekontrollen unter Achtung Ihrer Privatsphäre zu betreten, um einer möglichen Seuchengefahr vorzubeugen. Sofern Rettungswege durch die Zimmer von Bewohnerinnen und Bewohnern führen, ist auch hier aus Brandschutzgesichtspunkten ein Betreten der Wohnunterkünfte unerlässlich. Dies geschieht jedoch in der Regel nicht ohne Ihre Einwilligung und nicht in Ihrer Abwesenheit.  Weisungen des Personals sind zu befolgen.  Niemand muss Gewalt erdulden oder darf Gewalt anwenden.

Aufnahme:

Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner erhält durch eine Sozialbetreuerin oder einen Sozialbetreuer seine Unterkunft zugewiesen. Eigenmächtige Änderungen der Belegung sowie Ein- und Umbauten innerhalb der Zimmer sind nicht gestattet. Von der Sozialbetreuerin/ vom Sozialbetreuer gibt es auch eine Grundausstattung an Bettwäsche, Handtüchern und Körperpflegeartikel sowie Kleidung und Schuhe. Wäschetauschzeiten werden gesondert ausgehängt und sind unbedingt einzuhalten. Für die Reinigung der persönlichen Wäsche werden Waschmaschinen und Trockner bereitgestellt. Die Zeiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Aushang. Das Trocknen der Wäsche erfolgt ausschließlich im jeweiligen Trockenraum. Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit in den Schlafräumen erfolgt in der Verantwortung jeder Bewohnerin bzw. jedes Bewohners.

Zimmer:

Gegen eine Kaution erhalten Sie einen Zimmerschlüssel, sofern kein alternatives Schließsystem in den Zimmern vorhanden ist. Diese Kaution erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt zurück. Es ist nicht gestattet, den Schlüssel an andere Bewohnerinnen oder Bewohner weiterzugeben. Sie müssen Ihr Zimmer selbst in Ordnung halten und vor Ihrer Abreise gründlich reinigen. Das Waschen und Trocknen von Wäsche auf den Zimmern, das Halten von Tieren ist nicht gestattet. Das Rauchen und Konsumieren von Alkohol ist verboten. Der Konsum von Betäubungsmitteln

[Seite 2]

(Drogen etc.) ist ebenso untersagt, sofern nicht eine medizinisch indizierte ärztliche Verordnung vorliegt. In den Zimmern ist das Aufhängen und Aufstellen von Plakaten, Fahnen u.ä. mit jeglichem politischen Bezug verboten. Bewahren Sie bitte auf den Zimmern weder Essensreste noch verderbliche Esswaren auf. Abfälle sind grundsätzlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu bringen und nicht aus den Fenstern zu werfen. Die Sauberkeit des Außengeländes, der Gemeinschaftsflächen und -räume wird im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeit organisiert. Private Elektrogeräte dürfen auf den Zimmern nicht betrieben werden. Ausgenommen hiervon sind Ladegeräte für Mobiltelefone, die nach Beendigung des Ladevorgangs unverzüglich aus der Steckdose zu entfernen sind. Private Elektrogeräte sollten bis zur Beendigung des Aufenthalts dem Betreuungsdienstleister zur Aufbewahrung anvertraut werden. Sie können im Bedarfsfall geprüfte Elektrogeräte (Wasserkocher, Flaschenwärmer) beim Betreuungsdienstleister zur Nutzung auf dem Zimmer ausleihen. Das gesamte Gebäude ist mit Rauchmeldern ausgestattet, die bei Verstößen wie Rauchen oder dem Betrieb von Kochgeräten ausgelöst werden. Dadurch verursachte Feuerwehreinsätze werden Ihnen in Rechnung gestellt. Bitte lüften Sie auch täglich durch.

Essen:

Sie bekommen in der Regel drei Mahlzeiten am Tag. Tierische Produkte sind deutlich gekennzeichnet. Die Mahlzeiten sind ausschließlich in den jeweiligen Speiseräumen einzunehmen. Essen und Geschirr von der Kantine darf nicht mit auf die Zimmer genommen werden.

Frühstück: Uhr – Uhr Mittagessen: Uhr – Uhr Abendessen: Uhr – Uhr

Medizinische Versorgung:

Sollten Sie sich krank fühlen, melden Sie sich bei Ihrer Sozialarbeiterin /Ihrem Sozialarbeiter. Die Sanitätsstation ist werktäglich in der Zeit von Uhr bis Uhr für Sie da. Regelmäßig stattfindende Beratungen des Gesundheitsamtes erfahren Sie über gesonderte Aushänge.

Notwendiger persönlicher Bedarf:

Zeit und ggf. Ort für alle Zahlungen entnehmen Sie bitte dem gesonderten Aushang. Die Zahlungen erfolgen nur für die nachgewiesenen Anwesenheitstage in der Unterkunft.

Auch für die die Auszahlung des notwendigen persönlichen Bedarfs per Überweisung auf eine Bezahlkarte, ist Ihre Anwesenheit in der Unterkunft erforderlich. Sollte Ihre Bezahlkarte in Verlust geraten sein, wenden Sie sich bitte unmittelbar an Mitarbeitende der Verwaltung der Bezirksregierung.

Frauen:

[Seite 3]

Für Frauen und Mädchen gibt es einen Frauen- bzw. Mädchentreff. Dieser ist männlichen Personen nicht zugänglich. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Aushang.

Kinder:

Für die Betreuung Ihrer Kinder steht eine Kinderspielstube zur Verfügung. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Aushang.

Männer:

Für Männer gibt es einen Männertreff. Dieser ist Frauen nicht zugänglich. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Aushang.

LSBTI*:

Für LSBTI*-Personen gibt es besondere Ansprechpersonen.

Schutz- und Rückzugsräume:

Für Frauen, Kinder und weitere Personen mit besonderem Schutzbedarf stehen in der Einrichtung besondere Schutz- und Rückzugsräume zur Verfügung. Sie befinden sich …..

Arbeit:

Wenn Sie arbeiten möchten, melden Sie sich bitte in der Verwaltung oder wenden sich an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer. Dort werden Sie erfasst. Die Arbeit bekommen Sie bezahlt.

Freizeitgestaltung:

Zur Freizeitgestaltung stehen Gemeinschaftsräume, Sport- und Außenanlagen zur Verfügung. Zeit und Ort entnehmen Sie bitte dem gesonderten Aushang.

Postzustellung:

Ihre Post erhalten Sie von Ihren Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuern.

Soziale Beratung von Geflüchteten:

Ort und Zeit der sozialen Beratung von Geflüchteten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Aushang oder von Ihrer Beraterin/ Ihrem Berater. Beachten Sie auch die gesonderten Aushänge und Informationsblätter der Beratungsstelle.

Katastrophenfälle:

In Katastrophenfällen werden die Bewohnerinnen und Bewohner durch das Personal und den Sicherheitsdienst alarmiert und im Bedarfsfall über die gekennzeichneten Fluchtwege evakuiert. Den Weisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Besuche:

[Seite 4]

Besuchszeiten: Die Besuchszeiten stimmt der Auftragnehmer mit der Einrichtungsleitung ab. In der Regel täglich von 09:00 bis 17:00 Uhr (Ausnahmen sind möglich).

Besucherinnen und Besucher haben sich unter Angabe der Person, die sie besuchen möchten, beim Sicherheitsdienst zu melden und dürfen sich nach Eintrag in das Besuchsbuch zu den vorgegebenen Zeiten in Begleitung des zu besuchenden Geflüchteten in den Besuchszonen der Einrichtung aufhalten. Der zu besuchende Geflüchtete wird durch die Mitarbeitenden der tätigen Dienstleister über den Besuch informiert und holt den Besuch an der Pforte ab. Übernachtungen von Besuchen sind nicht gestattet. Beim Verlassen des Objekts melden sich die Besucherinnen/ Besucher beim Sicherheitsdienst wieder ab. Personen, die sich unerlaubt im Objekt aufhalten, begehen Hausfriedensbruch und werden angezeigt.

Verlassen und Betreten der Einrichtung:

Beim vorübergehenden Verlassen der Einrichtung melden Sie sich beim Sicherheitsdienst ab und nach Ihrer Rückkehr wieder an.

Haben Sie noch Fragen?

Sie werden in dieser Unterkunft einige Zeit verbringen. Die meisten von Ihnen sind aus schwierigen Situationen heraus hierhergekommen. Auch hier werden Sie auf manche Schwierigkeiten und Unverständlichkeiten stoßen, da für Sie zunächst Vieles fremd sein wird. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen, Sorgen und Nöten an die Betreuung vor Ort. Wir wünschen Ihnen dennoch einen angenehmen Aufenthalt in unserer Einrichtung.

Ihr Betreuungsteam

Hausordnung/Regeln:

 Die Unterkünfte sind sauber zu halten. Wände dürfen nicht bemalt oder beklebt werden.  Abfälle sind in den bereitgestellten Müllbehältern zu entsorgen.  Im gesamten Unterkunftsbereich herrscht absolutes Rauchverbot.  Im gesamten Unterkunftsbereich sowie auf dem gesamten Gelände der Einrichtung herrscht absolutes Alkoholverbot.  In der gesamten Unterkunft ist das Aufhängen/ Aufstellen von Plakaten, Fahnen, etc. mit jeglichem politischen Bezug verboten.  Der Konsum von Betäubungsmitteln (Drogen etc.) ist untersagt, sofern nicht eine medizinisch indizierte ärztliche Verordnung vorliegt.  Der Besitz sowie die (nicht) gewerbsmäßige Weitergabe von Betäubungsmitteln - auch in geringfügigen Mengen - ist verboten.  Der Besitz bzw. Konsum von Cannabis, Cannabissamen oder Cannabispflanzen ist untersagt. Sollten Sie Alkohol oder Drogen bei sich führen, kann Ihnen an der Pforte der Zutritt verwehrt werden. Führen Sie diese auf dem Gelände mit sich bzw. lagern diese auf Ihrem Zimmer, so werden weitere Maßnahmen getroffen und Sie müssen mit Sanktionen und der Wegnahme rechnen. Sichergestellter Alkohol und sichergestelltes Cannabis werden entschädigungslos entsorgt.  Waffen oder waffenähnliche Gegenstände sind verboten.

[Seite 5]

 Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in den Unterkünften gelagert werden.  Offenes Feuer in den Gebäuden ist verboten.  Feuerstätten im Freien sind nicht gestattet.  Fluchtwege und Treppen sind freizuhalten.  Bitte das Wasser auf den Zimmern nicht unnötig laufen lassen.  Die Zimmer sind täglich zu lüften.  Bei geöffneten Fenstern sind die Heizkörper stets auszudrehen.  Die Nachtruhe zwischen Uhr und Uhr ist einzuhalten.  Lärm auf dem Gelände und im angrenzenden Wohngebiet ist zu vermeiden.  Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Kinder sowie alte und kranke Menschen.  Die Mahlzeiten sind nur in den ausgewiesenen Speiseräumen einzunehmen.  Gegenstände aus der Kantine dürfen nicht mit auf die Zimmer genommen werden.  Der Betrieb von Elektrogeräten wie z.B. Kochplatten, TV etc. auf den Zimmern ist verboten. Ausgenommen hiervon sind private Ladekabel für Mobiltelefone sowie im Bedarfsfall durch den Betreuungsdienstleister ausgegebene elektrische Leihgeräte (Wasserkocher, Flaschenwärmer).  Das Waschen und Trocknen von Wäsche in den Wohnräumen ist verboten.  Zusätzliche Ausstattung der Zimmer durch die Bewohnerinnen und Bewohner sind verboten.  Das Halten von Tieren ist verboten.  Gemeinschaftsräume und die Außenanlagen sind pfleglich zu nutzen.  Personen, die sich unerlaubt im Objekt aufhalten, begehen Hausfriedensbruch.  Besuche melden sich an der Pforte beim Sicherheitsdienst.  Beim Verlassen des Geländes oder beim Wiederkommen, melden Sie sich immer beim Sicherheitsdienst an der Pforte an und ab.  Das Betreten privater Nachbargrundstücke ist verboten.  Brandschutzeinrichtungen sind nur im Brandfall zu betätigen. Verstöße werden geahndet.  Bei technischen Defekten und Mängeln an Brandschutzeinrichtungen informieren Sie bitte sofort die anwesenden Betreuerinnen und Betreuer. Eigenmächtige Reparaturen sind verboten.  Bei nächtlichen Notfällen informieren Sie bitte den Betreuungsdienst oder den Sicherheitsdienst.  Im Objekt gelten die Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Gesetzliche Verstöße werden geahndet. Denken Sie bitte daran, dass Sie nicht der letzte Gast in unserer Einrichtung sein werden.

Vielen Dank!

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung