1.4 Zuschlags- und Wertungskriterien.pdf

Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften Nordrhein-Westfalen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 18:12 (Europe/Berlin)

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Bezirksregierung Arnsberg

Vergabe Sicherheitsdienstleistungen

im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten

Erläuterungen der Zuschlags- und Wertungskriterien – Staffel 10.3

Inhalt:

A. ÜBERSICHT ÜBER DEN ABLAUF DER ANGEBOTSBEWERTUNG .......................................... 2

B. ZUSCHLAGSKRITERIEN ...................................................................................................... 2

D. BEWERTUNGSMETHODE .................................................................................................. 3

E. BEWERTUNGSGRUNDLAGEN KRITERIUM ANGEBOTSPREIS .............................................. 3 1 PREISABFRAGE ...................................................................................................................... 3 2 BILDUNG DES ANGEBOTSVERGLEICHSPREISES ............................................................................... 3 3 BEPUNKTUNG DER ANGEBOTSVERGLEICHSPREISE.......................................................................... 4

F. BEWERTUNGSGRUNDLAGEN KRITERIUM KONZEPTE ....................................................... 4 1 FORMALE VORGABEN AN DAS VORZULEGENDE KONZEPT ................................................................ 5 2 VORGABEN AN DEN INHALT DER KONZEPTE ................................................................................. 6 3 BEPUNKTUNG DES „SICHERHEITSKONZEPTS“ [KONZEPT 1].............................................................. 8 4 BEPUNKTUNG DES „PERSONAL- UND VERTRETUNGSKONZEPTS“ [KONZEPT 2] ..................................... 9 5 BEPUNKTUNG DES KONZEPTS ZUM ELEKTRONISCHES WACHBUCH [KONZEPT NR.3] ........................... 10 6 BEPUNKTUNG DER KONZEPTE ZUR FESTSTELLUNG DER GENERELLEN AN- UND ABWESENHEIT, INSBESONDERE IM BRAND- ODER SONSTIGEN RÄUMUNGSFALL [KONZEPTE 4 UND 5] .................................................. 10

G. LOSLIMITIERUNG ............................................................................................................ 12

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A. Übersicht über den Ablauf der Angebotsbewertung

Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens. Nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens können dem Verfahrensleitfaden entnommen werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den Bestimmungen der VgV und nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Jedes Los wird separat anhand der nachfolgenden Ausführungen bewertet. Es erfolgt eine Los- limitierung. Grundlage für die Angebotsbewertung sind die mit dem elektronischen Angebot eingereichten geforderten Angebotsbestandteile.

Wichtiger Hinweis: Sofern der Bieter einen Angebotsbestandteil nicht einreicht, der für die Bewertung der Wirt- schaftlichkeit relevant ist, gilt das Angebot als unvollständig. Es ist damit als nicht formgerecht eingegangen zu bewerten. Dies gilt auch für Konzepte (allgemein oder einrichtungsspezifisch). Fehlen einzelne Konzepte bzw. Konzeptteile, so werden diese nicht nachgefordert. Das hat zur Folge, dass das Angebot des Bieters von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Bietern wird daher dringend geraten, sich bei Übersendung der Angebote zu vergewissern, dass ihr Angebot vollständig enthalten ist.

B. Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Bei den einzelnen Losen werden dieselben Zuschlagskriterien angelegt:

GewichtGesamt- gewicht
Unterkrite-
rium
I.Angebotspreis40 %
II.Konzepte, davon60 %
1 Sicherheitskonzept: allgemein, ein- schließlich Durchführung von Kontroll- gängen und Umgang mit Gefährdungs- bereichen20%
2 Personal- und Vertretungskonzept: ein- richtungsspezifisch10 %
3 Konzept zum elektronischen Wachbuch10 %
4 Konzept zur Feststellung der generellen An- und Abwesenheit mit einem elekt- ronischen System, insbesondere im12,5 %

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Brand- oder sonstigen Räumungsfall: all- gemein 7,5%

5 Konzept zur Feststellung der generellen An- und Abwesenheit mit einem elekt- ronischen System, insbesondere im Brand- oder sonstigen Räumungsfall: einrichtungsspezifisch

Bei allen Kriterien können jeweils maximal drei Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert. Insgesamt können also maximal 300 Punkte erzielt wer- den.

D. Bewertungsmethode

Die Angebotsinhalte werden nach den unten dargestellten Methoden bepunktet. Es wird kauf- männisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Die erreichte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert. Die Gesamtpunktwerte bei den einzelnen Zuschlagskriterien werden addiert. Das Angebot, das in dieser Addition die höchste Punktzahl hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält – vorbehaltlich der Anwendung der Loslimitierung (dazu unten) – den Zuschlag.

Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das preislich günstigere Angebot.

E. Bewertungsgrundlagen Kriterium Angebotspreis

1 Preisabfrage

Im Preisblatt werden diverse Netto-Preise (ohne Umsatzsteuer) sowie die anzusetzende Um- satzsteuer abgefragt. Die Preise beziehen sich auf die monatlichen Kosten.

Der Auftraggeber wird angebotenes Skonto bei der Wertung nicht berücksichtigen. Nicht zu wer- tendes Skonto bleibt aber Inhalt des Angebotes und wird im Fall der Auftragserteilung Vertrags- inhalt. Bedingte Preisnachlässe (wie z. B. Kopplungsnachlässe) werden ebenfalls bei der Wer- tung nicht berücksichtigt, werden aber im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

2 Bildung des Angebotsvergleichspreises

Anhand der im Preisblatt angegebenen Preise wird für jedes Los ein Angebotsvergleichspreis (AVP) ermittelt. Maßgeblich für die Bewertung ist der Brutto-Preis (inklusive Umsatzsteuer). Nä- here Einzelheiten zur Ermittlung des Angebotsvergleichspreises ergeben sich aus dem Preisblatt.

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3 Bepunktung der Angebotsvergleichspreise

Für die Ermittlung der Punkte im Kriterium „Angebotspreis“ werden ausschließlich wertungsfä- hige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Angebote, auf die aufgrund der Loslimitie- rung (dazu unten) kein Zuschlag erteilt werden kann, werden hier weiterhin herangezogen.

Der Angebotsvergleichspreis (AVP) des Bieters mit dem niedrigsten AVP erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (3 Punkte). Angebote, deren AVP den niedrigsten AVP um 100 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht gege- ben. Die Möglichkeit zur Aufhebung des Verfahrens auch bzgl. einzelner Lose bleibt unberührt.

Angebote, deren AVP innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linea- ren Interpolation nach der folgenden Formel bewertet.

Punktzahl des Angebots = Punktzahl * (2,0* Preis – Preis ) / (1,0* Preis ) max Best Angebot Best

Punktzahl = maximal erreichbare Punktzahl max Preis = Angebotspreis des zu bewertenden Angebots Angebot Preis = niedrigster Angebotspreis Best

F. Bewertungsgrundlagen Kriterium Konzepte

Mit der Leistungsbeschreibung ist die ausgeschriebene Leistung näher definiert und kann dem- entsprechend von den Bietern beurteilt werden. Der Bieter erstellt auf Grundlage der Vergabe- unterlagen detaillierte Konzepte, in denen er darstellt, wie bestimmte Anforderungen im Auf- tragsfall von ihm erfüllt werden.

Die allgemeinen Konzepte und die einrichtungsspezifischen Konzepte bilden jeweils eigenstän- dige Angebotsbestandsteile. Sofern ein Bieter für mehrere Lose Angebote abgibt, ist das allge- meine Konzept jeweils nur einmal einzureichen. Das allgemeine Konzept gilt für alle Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt. Einrichtungsspezifische Konzepte sind für jedes Los gesondert einzureichen und werden jeweils gesondert bewertet. Der u. g. Maximalumfang ist dabei einzu- halten.

Sofern der Bieter einen Angebotsbestandteil nicht einreicht, der für die Bewertung der Wirt- schaftlichkeit relevant ist, gilt das Angebot als unvollständig. Es ist damit als nicht formgerecht eingegangen zu bewerten. Dies gilt auch für Konzepte (allgemein oder einrichtungsspezifisch). Fehlen einzelne Konzepte bzw. Konzeptteile, so werden diese nicht nachgefordert. Das hat zur Folge, dass das Angebot des Bieters von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Bietern wird daher dringend geraten, sich bei Übersendung der Angebote zu vergewissern, dass ihr

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Angebot vollständig enthalten ist.

Die auftragsbezogenen Konzepte werden mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil und defi- nieren nachrangig zur Leistungsbeschreibung sowie dem Preisblatt das vertragliche Leistungs- soll. Mehrkosten können aufgrund der Umsetzung der Konzepte durch den Auftragnehmer nicht geltend gemacht werden.

Hinweis: Es werden nur solche Aspekte positiv bewertet, die verbindlich zugesagt werden.

1 Formale Vorgaben an das vorzulegende Konzept

Die Konzepte sind in separaten Dokumenten zu erstellen. Dabei sind die jeweils vorgegebenen Konzeptvordrucke zu verwenden, welche bereits im nachfolgend beschriebenen Sinne vorfor- matiert sind. Für das Konzept zum elektronischen Wachbuch sowie für das Personal- und Ver- tretungskonzept wird jeweils eine Tabelle zur Wertung (Anhang) vorgegeben, die vom Bieter auszufüllen ist. Es ist ausreichend, wenn die Tabelle des elektronischen Wachbuchs vom Bieter einmal für alle Aufnahmeeinrichtungen ausgefüllt wird. Sofern er die Tabelle je nach Los unter- schiedlich ausfüllen will, hat er dies entsprechend eindeutig zu kennzeichnen, indem er die Ta- belle separat und mit Kennzeichnung des jeweiligen Loses ausfüllt. Das Personal- und Vertre- tungskonzept ist für jedes Los einzeln abzugeben. Das Konzept zum elektronischen Wachbuch sowie das Personal- und Vertretungskonzept sind jeweils anhand der vorgegebenen Tabelle als Excel-Datei einzureichen.

Eine Veränderung des vorgegebenen Datei-Formats (z. B. durch Umformatierung in PDF-Format) soll nicht erfolgen.

Empfohlen wird Schriftgröße 11 Punkt (Arial), Zeilenabstand 1,5, Rand von mindestens 2 cm rechts und links. Die Beschreibung darf jeweils den folgenden Maximalumfang nicht überschrei- ten:

Kon- zept Nr.Bezeichnung KonzeptMaximalumfang
1Sicherheitskonzept, einschließlich Durch- führung von Kontrollgängen und Umgang mit Gefährdungsbereichen – allgemein –12.000 Zeichen inkl. Leerzeichen
2Personal- und VertretungskonzeptNutzung der vorgegebenen Tabelle
3Konzept zum elektronischen WachbuchNutzung der vorgegeben Tabelle
4Konzept zur Feststellung der generellen An- und Abwesenheit, insbesondere im12.000 Zeichen inkl. Leerzeichen

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Brand- oder Räumungsfall – allgemein –
5Konzept zur Feststellung der generellen An- und Abwesenheit, insbesondere im Brand- oder Räumungsfall – einrichtungsspezifisch –5.000 Zeichen inkl. Leerzeichen

Der darüberhinausgehende Inhalt wird nicht gewertet. Sofern der Bieter dem Konzept Titelseite(n) und Inhaltsverzeichnis(se) voranstellen will, werden diese bei der Berechnung des Maximalumfangs nicht einbezogen. Ein Abkür- zungsverzeichnis wird in die maximale Zeichenanzahl eingerechnet.

Sofern Bilder, Grafiken und Tabellen verwendet werden, gehören diese nicht in das jeweilige Fließtextkonzept. Stattdessen können diese mit einem Ver- weis in einem zweiseitigen Anhang beigefügt werden. Für jedes Unterkon- zept (Fließtext) können bis zu zwei Seiten Bilder, Grafiken bzw. Tabellen ein- gefügt werden, die bei der Berechnung der maximalen Zeichenzahl nicht be- rücksichtigt wird. Die Anzahl der verschiedenen Elemente darf die Zahl sechs nicht überschreiten. Es ist kein zusätzlich illustrierender Text zu den Bildern, Grafiken bzw. Tabellen hinzuzufügen. Die Datei ist für jedes Fließtextkonzept einzeln als PDF-Datei zu übersenden und wird mit dem Namen des Bieters, des Loses sowie des Konzeptes benannt (Beispiel Dateiname: „Mustermann GmbH_Los_1_Sicherheitskonzept.pdf“). Darüber hinausgehende Bilder, Gra- fiken, Tabellen werden nicht gewertet.

In den (Fließtext-)konzepten selbst dürfen keinerlei Bilder, Grafiken bzw. Ta- bellen verwendet werden. Es wird ausschließlich der Fließtext bewertet.

2 Vorgaben an den Inhalt der Konzepte

Die auftragsbezogenen Feinkonzepte sollen die folgenden Punkte näher beschreiben:

▪ Sicherheitskonzept [Konzept Nr. 1] Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in der Leistungsbeschreibung näher be- schriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umge- setzt werden und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Sofern der Bieter über ein Backoffice verfügt, so soll sein Aufbau und der besondere Nutzen für den Auf- traggeber im Rahmen dieses Konzeptes dargestellt werden. Der Auftraggeber erwartet, dass der Bieter insbesondere darauf eingeht, wie seine Beschäftigten mit Konflikten um- gehen und welche Konfliktlösungen angestrebt werden. Ferner ist im Sicherheitskonzept

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darzustellen, wie er die Kontrollgänge durchführt und welche flankierenden Instrumente er ggf. einsetzt (z. B. elektronisches Wächterkontrollsystem). Außerdem ist darzustellen, wie der Bieter ggf. vorhandene Gefährdungsbereiche, in denen zu Bedrohungssituationen von Beschäftigten des Auftraggebers bzw. von beauftragten Dienstleistern kommen kann, sichert und welche technischen Instrumente (z. B. Notrufarmband) er ggf. einsetzt. Bei Erstaufnahmeeinrichtungen stellt der Bieter die Sicherstellung des störungsfreien Ab- laufes der einrichtungsspezifischen Prozesse wie Gesundheitsuntersuchung, TBC-Aus- schluss durch Röntgen sowie BAMF-Zuführung und Transfer dar.

Es wird erwartet, dass hier auch beschrieben wird, inwieweit die Erbringung der Sicher- heitsdienstleistungen auch hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse von vulnerablen Per- sonen1 erfolgt und das Landesgewaltschutzkonzept umgesetzt wird.

▪ Personal- und Vertretungskonzept (vorgegebene Tabelle/Ankreuzbogen) [Konzept Nr. 2] Der Auftraggeber erwartet, dass die vertraglich fixierte Personalstärke über die Dauer ei- ner Schicht nicht unterschritten wird und auch im Falle nicht vorhergesehener Personal- ausfälle innerhalb kurzer Zeit adäquater Ersatz gestellt wird.

▪ Konzept zum elektronischen Wachbuch (vorgegebene Tabelle/Ankreuzbogen) [Konzept Nr. 3] Der Auftraggeber erwartet, dass die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforde- rungen an das elektronische Wachbuch vollständig eingehalten werden.

Es ist zwingend vorausgesetzt, dass das elektronische Wachbuch mit einem manipulati- onssicheren EDV-System geführt wird und dass dem Auftraggeber in angemessenem Um- fang Zugriffsrechte auf das elektronische Wachbuch eingeräumt werden.

Der Bieter soll darstellen, welches Software-System für das elektronische Wachbuch ge- nutzt wird. Dabei hat er die enthaltenen Funktionen und Vorteile für den Auftraggeber darzulegen. Ferner hat der Bieter darzulegen, in welchem Umfang er dem Auftraggeber Zugriffsrechte einräumt und auf welchen Wegen (Fernzugriff über Internet, nur vor Ort) der Auftraggeber auf die Software zugreifen kann. Es ist zwingend die vorgegebene Ta- belle zu nutzen.

1 Gemäß Artikel 21 der Aufnahmerichtlinie der EU (2013/33/EU) vom 19.07.2013 und ergänzenden Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zählen zur Gruppe der vulnerablen Personen Minderjährige, unbegleitete Minderjäh- rige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, lesbische Frauen, schwule Männer sowie bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Personen, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewal- tigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.

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▪ Konzept zur Feststellung der generellen An- und Abwesenheit mit einem elektronischen System, insbesondere im Brand- oder sonstigen Räumungsfall (Allgemein) [Konzept Nr. 4] Der Auftraggeber erwartet, dass eine generelle An- und Abwesenheitskontrolle der un- tergebrachten Personen mit einem elektronischen System sichergestellt wird. Der Bieter soll darstellen, wie er sämtliche An- und Abwesenheiten, die durch das Verlassen des Ge- ländes und Wiederkommen entstehen, namentlich erfasst und dokumentiert. Erwartet wird außerdem, dass im Brand- oder sonstigen Räumungsfall eine umgehende Räumung der Anwesenden erfolgt und dass der Bieter die Einsatzkräfte der Feuerwehr / Polizei nach Möglichkeit unterstützt.

Der Bieter soll darstellen, wie er das System zur elektronischen An- und Abwesenheits- kontrolle von sich aus installiert, bei dem sich jeder, der die Aufnahmeeinrichtung betritt oder verlässt, per Chipkarte (o.ä.) identifiziert. Er hat darzustellen, welches System er nutzt. Dabei hat er die enthaltenen Funktionen und Vorteile für den Auftraggeber darzu- legen. Ferner hat der Bieter darzulegen, wie die Erfassung erfolgt (welche Mitwirkungs- handlungen der untergebrachten Personen sind erforderlich) und wie hierdurch im Brand- oder sonstigen Räumungsfall die Anwesenheit ermittelt wird.

▪ Konzept zur Feststellung der generellen An- und Abwesenheit mit einem elektronischen System, insbesondere im Brand- oder sonstigen Räumungsfall (Einrichtungsspezifisch) [Konzept Nr. 5] Der Bieter soll objektbezogen darstellen, wie er die unter „Allgemein“ (= Konzept Nr. 4) beschriebenen Anforderungen in der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung umsetzen will. Zum Beispiel: Wie wird auf die besondere Gegebenheit vor Ort jeweils reagiert? Welche Anpassung benötigt das allgemeine Brand- und Räumungskonzept in der jeweiligen Auf- nahmeeinrichtung?

3 Bepunktung des „Sicherheitskonzepts“ [Konzept 1]

Das jeweilige Konzept darf inhaltlich nicht von den Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweichen (Ausschlusskriterium). Die Konzepte werden jeweils einzeln bewertet.

Für die Bewertung des Sicherheitskonzepts [Konzept Nr. 1] gelten ausschließlich die folgenden 4 Bewertungsstufen:

0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs nicht den Erwartungen. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn es offenkundig lückenhaft ist und keinen oder einen nur deutlich eingeschränkten Bezug zur Leistungsbe- schreibung erkennen lässt.

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Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforde- rungen der Leistungsbeschreibung abweicht, aber die vorstehend unter Zif- fer 2 genannten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die An- forderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.

1 Punkt: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs mit Ein- schränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die vorstehend unter Ziffer 2 genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder wenn die Darstellung der Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen auf- weist, beispielsweise widersprüchlich im Verhältnis zu den anderen Konzep- ten erscheint oder mehrdeutige, interpretationsfähige Aussagen enthält, das Konzept aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung der Leistungen er- warten lässt.

2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs den An- forderungen. Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die vorstehend unter Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.

3 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Teilbereichs der Zielerrei- chung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist und dies in dem Konzept inhaltlich schlüssig dargestellt ist.

4 Bepunktung des „Personal- und Vertretungskonzepts“ [Konzept 2]

Bewertung des „Personal- und Vertretungskonzepts“ [Konzept Nr.2]:

Die absolute Bepunktung ist den Angaben auf der vorgegebenen Tabelle zu entnehmen. Die relative Bepunktung, mit der die Angaben auf den Formblättern in die abschließende Gesamt- wertung eingehen, ergibt sich aus der folgenden Berechnungsformel:

„Anzahl erzielte Punkte“/ „Anzahl erzielbare Punkte“ * 3 Punkte

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5 Bepunktung des Konzepts zum elektronisches Wachbuch [Konzept Nr.3] Die absolute Bepunktung ist den Angaben auf der vorgegebenen Tabelle zu entnehmen. Die re- lative Bepunktung, mit der die Angaben auf den Formblättern in die abschließende Gesamtwer- tung eingehen, ergibt sich aus der folgenden Berechnungsformel:

„Anzahl erzielte Punkte“ / „Anzahl erzielbare Punkte“ * 3 Punkte

6 Bepunktung der Konzepte zur Feststellung der generellen An- und Abwesenheit, insbesondere im Brand- oder sonstigen Räumungsfall [Konzepte 4 und 5] Das jeweilige Konzept darf inhaltlich nicht von den Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweichen (Ausschlusskriterium).

Für die Bewertung des allgemeinen Konzepts [Konzept Nr. 4] gelten ausschließlich die folgen- den 4 Bewertungsstufen:

0 Punkte: Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Ein elekt- ronisches Anwesenheitserfassungssystem wird mit eingeschränktem Um- fang angeboten. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn der Bieter zwar ein elektroni- sches Anwesenheitserfassungssystem gemäß den vorstehend unter Ziffer 2 genannten Anforderungen anbietet, das Anwesenheitserfassungssystem aber nur einen eingeschränkten Funktionsumfang beinhaltet und großen Mitwir- kungsaufwand für die untergebrachten Personen erfordert; das Konzept lässt aber insgesamt eine gerade noch zufriedenstellende Einführung eines elektro- nischen Anwesenheitserfassungssystems erwarten.

1 Punkt: Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Ein elekt- ronisches Anwesenheitserfassungssystem wird mit eingeschränktem Um- fang angeboten. Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn der Bieter zwar ein elektroni- sches Anwesenheitserfassungssystem gemäß den vorstehend unter Ziffer 2 genannten Anforderungen anbietet, das Anwesenheitserfassungssystem aber nur einen eingeschränkten Funktionsumfang beinhaltet oder großen Mitwir- kungsaufwand für die untergebrachten Personen erfordert; das Konzept lässt aber insgesamt eine zufriedenstellende Einführung eines elektronischen An- wesenheitserfassungssystems erwarten.

2 Punkte: Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Ein elekt- ronisches Anwesenheitserfassungssystem wird in einem Umfang angebo- ten, der eine ordentliche Zielerreichung erwarten lässt.

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Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn der Bieter ein elektronisches Anwesenheitserfassungssystem gemäß den vorstehend unter Ziffer 2 ge- nannten Anforderungen anbietet und das Anwesenheitserfassungssystem nach dem Funktions- und Zugriffsumfang eine ordentliche Zielerreichung er- warten lässt.

3 Punkte: Der Bieter erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Ein elekt- ronisches Anwesenheitserfassungssystem wird in einem Umfang angebo- ten, der der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn das elektronische Anwesen- heitserfassungssystem der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist und dies in dem Konzept inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Dabei wird besonders positiv bewertet, wenn der Bieter ein elektronisches Anwesenheitserfassungs- system mit umfangreichen Funktionen anbietet, welches nicht nur über die generelle Anwesenheit, sondern auch insbesondere im Brand- oder sonstigen Räumungsfall einen weitgehenden und schnellen Überblick über die Anwesen- den ermöglicht.

Für die Bewertung des einrichtungsspezifischen Konzeptes [Konzept Nr. 5] gelten ausschließlich die folgenden 4 Bewertungsstufen:

0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs nicht den Erwartungen. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn der Bieter in dem Konzept ersichtlich nicht auf die Besonderheiten der konkreten Aufnahmeeinrichtung eingeht und das Konzept zugleich Aspekte beinhaltet, die in der Aufnahmeein- richtung nicht umgesetzt werden können, weil beispielsweise das Konzept nicht in der dortigen Infrastruktur umgesetzt werden kann.

1 Punkt: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs mit Ein- schränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn der Bieter in dem Konzept nur beschränkt auf die Besonderheiten der konkreten Aufnahmeeinrichtung ein- geht oder das Konzept Aspekte beinhaltet, die in der Aufnahmeeinrichtung nur beschränkt umgesetzt werden können, weil beispielsweise das Konzept nur bedingt in der dortigen Infrastruktur umgesetzt werden kann.

2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs den An- forderungen. Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn der Bieter in dem Konzept entsprechend auf die Besonderheiten der konkreten Aufnahmeeinrichtung eingeht und die Umsetzbarkeit seines Konzeptes innerhalb der vorhandenen Infrastruktur darstellt.

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3 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Teilbereichs der Zielerrei- chung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn der Bieter in dem Konzept entsprechend auf die Besonderheiten der konkreten Aufnahmeeinrichtung eingeht und die Umsetzbarkeit seines Konzeptes innerhalb der vorhandenen Infrastruktur darstellt sowie dessen Lösungen der jeweiligen Aufnahmeein- richtung in besondere Weise dienlich sind.

G. Loslimitierung

Es erfolgt eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Die Begrenzung liegt bei 1 Los. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen zwar für jedes Los ein Angebot abgeben kann, für das er zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde. Es erhält aber maximal bei der genannten Anzahl an Aufträgen den Zuschlag.

Sofern einzelne Lose von Anfang an bei der Loslimitierung nicht berücksichtigt werden (z. B. aufgrund nur kurzer Vertragslaufzeit), so wird dies ausdrücklich in den Vergabeunterlagen mit- geteilt.

Allen Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, eine individuelle, niedrigere Loslimitierung anzu- bieten, d. h. ein Bieter kann z. B. mitteilen, dass er maximal den Zuschlag für ein Los erhalten möchte, auch wenn er nach den allgemeinen Regeln zur Loslimitierung den Zuschlag für mehr als ein Los erhalten würde.

Der Bieter hat im Angebotsvordruck seine Prioritäten für den Fall anzugeben, dass er für mehr Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat als er nach der vorgesehenen Loslimitierung erhalten kann. Hierdurch trägt der Auftraggeber dem möglichen Anliegen der Bieter Rechnung, an der Leistungserbringung bei einzelnen Aufnahmeeinrichtungen ein größeres Interesse zu ha- ben als an anderen Aufnahmeeinrichtungen.

Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:

  1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
  2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Prioritätenliste darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält.
  3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. usf. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein- getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang.

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Bei der Berechnung für die Loslimitierung relevanten Aufträgen werden berücksichtigt (1) alle von dem Bieter angebotenen Lose, (2) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, wenn diese Bieter mit dem jeweiligen Bie- ter gesellschaftlich verbunden ist (z. B. gemeinsame Gesellschafter, gesellschaftliche Be- teiligung, dieselben Geschäftsführer o. ä.), (3) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, bei denen der Bieter als Nachunternehmer oder eignungsverschaffendes Unternehmen benannt ist, (4) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, wenn diese Unternehmen beim Bieter als Nachunternehmer oder eignungsverschaffendes Unternehmen benannt sind oder (5) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, wenn diese anderen Bieter auf dieselben Unternehmen als Nachunternehmer für Sicherheitsdienstleistungen oder eignungsver- schaffendes Unternehmen für Sicherheitsdienstleistungen zurückgreifen.

Sofern eine Angabe zur Priorität fehlt, die Angabe nicht eindeutig ist, oder bei mehreren oder allen Losen dieselbe Priorität gewählt wird (Bsp.: „Alle Einrichtungen haben die Priorität 1.“), bestimmt sich in dem Fall, dass es aufgrund der Loslimitierung auf die Pri- orität ankommt, die Priorität nach dem jeweiligen Angebotsvergleichspreis. Je höher der Angebotsvergleichspreis, desto stärker ist die Priorität. Eine Nachforderung der feh- lenden Priorisierungsangabe oder Aufklärung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Um diesen Fall zu vermeiden, werden alle Bieter aufgefordert, diese Angabe sorgfältig zu erstellen.

Sofern die zuvor dargestellte Loslimitierung dazu führt, dass für ein einzelnes Los kein zuschlags- fähiges Angebot vorliegt, greift die Loslimitierung für dieses Los nicht.

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