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Sicherheitsdienste für mehrere Berliner Krankenhausstandorte

Status
Offen
Angebotsfrist
20.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
8
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
12.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
700869-2026
Verfahrensnummer
7ba06d16-383e-47b7-964a-35c0cb4d410e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH sucht Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Klinikstandorte in Berlin, aufgeteilt in acht Lose. Zum Leistungsumfang gehören Objekt- und Wachschutz, Dienste in Rettungsstellen und an Pforten beziehungsweise Infoständen sowie die Suche nach Patientinnen und Patienten; die Angebotsfrist endet am 20. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin

Leistungen nach Losen (8)

  • LOT-0001 · AVK/WBK

    Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · KFH

    Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · KHD

    Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · KNK/IWK

    Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · HUK

    Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · KAU

    Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · KSP

    Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · GRI

    Sicherheitsdienstleistungen an diversen Klink Standorten in Berlin. Objektschutz/Wachschutz, Rettungsstelle, Pforte/Infostand sowie Patientensuche.

    Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · AVK/WBK

Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben. Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben. Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet. Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.
50 %
Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.
50 %

LOT-0002 · KFH

Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben. Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben. Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet. Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.
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Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.
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LOT-0003 · KHD

Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben. Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben. Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet. Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.
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LOT-0004 · KNK/IWK

Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben. Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben. Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet. Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.
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Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.
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LOT-0005 · HUK

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Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.
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LOT-0006 · KAU

Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben. Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben. Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet. Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.
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Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.
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LOT-0007 · KSP

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Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.
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LOT-0008 · GRI

Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene "Gesamtpreis" pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 500 Punkten festgelegt. 500 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben. Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisblatt anzugeben. Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein "Sondernachlass" für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet. Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.
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Die detaillierte Beschreibung der Wertung/Zuschlagskriterien finden Sie im Dokument TEK2605027_Angebotsbedingungen Punkt 7 Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. Grundlage der "qualitativen Zuschlagskriterien" sind die vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Konzepte. Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 500 normierte Punkte.
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Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 12.10.2026
TEK2605027_Angebotsbedingungen_V4.pdfSonstiges399 KB
TEK_01_AEB_Vivantes.pdfSonstiges287 KB
TEK_01a_VB_Alle_Sicherheitsdienstleistungen.pdfSonstiges265 KB
TEK_02_LB_Alle_Sicherheitsdienstleistungen.pdfSonstiges376 KB
TEK_03_Menge_Sicherheitsdienstleistungen.xlsmSonstiges81 KB
TEK_04_Preisblatt_Alle_Sicherheitsdienstleistungen.xlsxSonstiges53 KB
TEK_05_Fremdfirmenrichtlinie_V3.pdfSonstiges172 KB
TEK_06_Wettbewerbsregister_V1.docxSonstiges34 KB
TEK_07_Eigenerklärung_V3.docxFormular39 KB
TEK_08b_Eigenerklärung zu Eignungskriterien.docxFormular42 KB
TEK_09_Nachunternehmerliste_V1.docxSonstiges42 KB
TEK_10_Bietergemeinschaft_V1.docxSonstiges39 KB
TEK_12_Angebotsschreiben_V1.docxAnschreiben41 KB
TEK_13_Bewachungsschwerpunkte_Deisterp_Standorte.xlsxSonstiges29 KB
wirt-124-1-einhaltung-restriktiver-massnahmen.pdfSonstiges99 KB
260827_Besondere Vertragsbedingungen BerlAVG.docxVertragsbedingungen42 KB
260827_Erklärung Frauenförderung.docxFormular55 KB
260827_Erklärung zu Ausschlussgründen und Unternehmensangaben.docxFormular51 KB

Anforderungen

Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht

Änderungen und Bieterfragen

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