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Sicherheits-, Bewachungs-, Ordnungs-, Empfangs- und Schließdienste für das Bezirksamt Altona

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 12:56 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGEN

Maßnahme:

Leistung: Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung, Sicherung, Ordnung,

Empfang, Schließdienst) für das Bezirksamt Altona an diversen Stand-

und Einsatzorten ab dem 01.04.2027

Vergabe-Nr.: FB 2026000525

Offenes Verfahren (EU) (VgV)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg, Deutschland

14.09.2026

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Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3

Aufforderung Angebotsabgabe Vergabevordruck Nr. 02................................................................................. 3

Leere Seite............................................................................................................................................... 7

Leistungsbeschreibung.................................................................................................................................... 8

1 Allgemeines, Angebotsanforderung und -wertung............................................................................... 10

1.1 Ausschreibungsziel.................................................................................................................... 10

1.2 Ausschreibungsumfang.............................................................................................................. 10

1.3 Nebenangebote.......................................................................................................................... 11

1.4 Bietergemeinschaft..................................................................................................................... 11

1.5 Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe.................................................................................. 11

1.6 Besichtigungsbestätigung.......................................................................................................... 11

1.7 Qualitätsmanagement................................................................................................................ 12

1.8 Eignungsbezogene und sonstige Erklärungen und Nachweise................................................. 12

1.9 Leistungsbezogene Unterlagen und Nachweise........................................................................ 13

1.10 Hinweise zu den Erklärungen und Nachweisen....................................................................... 14

1.11 Zuschlagserteilung................................................................................................................... 15

1.12 Weitere Informationen, Wirtschaftsauskünfte........................................................................... 18

2 Vertragsbedingungen............................................................................................................................ 19

2.1 Allgemeine Vertragsbedingungen.............................................................................................. 19

2.2 Recht.......................................................................................................................................... 19

2.3 Ansprechpartner......................................................................................................................... 20

2.4 Vertragslaufzeit, Kündigung....................................................................................................... 20

2.5 Sanktionen/Vertragsstrafen........................................................................................................ 21

2.6 Änderungen des Vertrages........................................................................................................ 21

2.7 Datenschutzrechtliche Bestimmungen....................................................................................... 22

2.8 Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn............................................................................... 23

2.9 Haftung....................................................................................................................................... 24

2.10 Rechnungsstellung................................................................................................................... 24

2.11 Kontrollen................................................................................................................................. 25

2.12 Salvatorische Klausel............................................................................................................... 25

3 Technisches Leistungsverzeichnis....................................................................................................... 26

3.1 Losaufteilung.............................................................................................................................. 26

3.2 Los 1........................................................................................................................................... 26

3.2.1 Aufgaben......................................................................................................................... 26

3.2.2 Einsatzzeiten und Personalstärke................................................................................... 27

3.3 Los 2........................................................................................................................................... 28

3.3.1 Aufgaben......................................................................................................................... 28

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3.3.2 Einsatzzeiten und Personalstärke................................................................................... 29

3.4 Los 3........................................................................................................................................... 30

3.4.1 Aufgaben......................................................................................................................... 30

3.4.2 Einsatzzeiten und Personalstärke................................................................................... 30

3.5 Los 4........................................................................................................................................... 30

3.5.1 Aufgaben......................................................................................................................... 30

3.5.2 Einsatzzeiten und Personalstärke................................................................................... 31

3.5.3 Optionale Leistung.......................................................................................................... 31

3.6 Los 5........................................................................................................................................... 31

3.6.1 Aufgaben und Einsatzzeiten............................................................................................ 32

3.6.2 Personalstärke................................................................................................................ 32

3.7 Anforderungen an das Personal................................................................................................. 32

3.8 Einarbeitung und Vertretung...................................................................................................... 34

3.9 Hausrecht und Schlüssel............................................................................................................ 34

3.10 Dokumentation (Wachbuch)..................................................................................................... 35

3.11 Kontrollen................................................................................................................................. 35

3.12 Persönliche Schutzausrüstung................................................................................................. 35

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Vergabevordruck Nr. 07.................................................................. 36

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen........................ 36

  1. Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)...................................................................................... 36

  2. Änderungen der Leistung (zu § 2)................................................................................................ 36

  3. Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)............................................................................................. 36

  4. Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)......................................................................................... 36

  5. Pflichtverletzungen (zu § 7).......................................................................................................... 37

  6. Kündigung und Rücktritt (zu § 8).................................................................................................. 37

  7. Vertragsstrafe (zu § 11)................................................................................................................ 37

  8. Güteprüfung (zu § 12).................................................................................................................. 37

  9. Abnahme (zu § 13)....................................................................................................................... 37

  10. Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14).............................................................................. 38

  11. Rechnung (zu § 15).................................................................................................................... 38

  12. Zahlung (zu § 17)....................................................................................................................... 38

  13. Sicherheitsleistung (zu § 18)...................................................................................................... 38

  14. Streitigkeiten (zu § 19)............................................................................................................... 38

Bewerbungsbedingungen (BWB) Vergabevordruck Nr. 06.............................................................................. 39

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB).............................. 39

Vorbemerkungen.............................................................................................................................. 39

  1. Vergabeunterlagen....................................................................................................................... 39

  2. Schutz des Wettbewerbs.............................................................................................................. 39

  3. Angebote...................................................................................................................................... 39

  4. Nebenangebote............................................................................................................................ 40

  5. Unteraufträge............................................................................................................................... 41

  6. Bietergemeinschaften................................................................................................................... 41

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  1. Eignung........................................................................................................................................ 41

  2. Losentscheid................................................................................................................................ 41

  3. Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen............................................................................... 41

  4. Verhandlungsvergabe................................................................................................................ 41

HmbTG Vertrag wird nicht veröffentlicht ......................................................................................................... 42

DSGVO-Information Vergabevordruck Nr. 03.................................................................................................. 43

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?................................................................................ 43

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?......................................................................................................... 43

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten vera. 43

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?..................................................................... 44

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?....................... 44

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?.......................................................................................... 45

7 Welche Rechte haben Sie?................................................................................................................... 45

Angebot Vergabevordruck Nr. 05..................................................................................................................... 46

Bezeichnung der Teilleistungen............................................................................................................... 47

Erklärung Bietergemeinschaft Vergabevordruck Nr. 12................................................................................... 49

Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket........................................................................................................... 50

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 52

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 59

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 90

Anlagen.................................................................................................................................................................... 92

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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG

Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

AuftragsnummerFB 2026000525
Maßnahme
Maßnahme Nummer
AuftragsbezeichnungSicherheitsdienstleistungen (Bewachung, Sicherung, Ordnung, Empfang, Schließdienst) für das Bezirksamt Altona an diversen Stand- und Einsatzorten ab dem 01.04.2027
AuftragsbeschreibungDie Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen an diversen Stand- und Einsatzorten für das Bezirksamt Altona (Bedarfsstelle) ab dem 01.04.2027 bis auf Weiteres. Die Details der nachgefragten Leistungen werden unter Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung näher erläutert.

VERFAHREN

AuftraggeberBVC Behörde für Finanzen und Bezirke
Weitere Auftraggeber
AuftraggebertypÖffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort22765 Hamburg
LeistungsartDienstleistung
VergabeartOffenes Verfahren (EU) (VgV)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise VergabeJa
Art der losweisen VergabeBieter kann für ein oder mehrere Lose anbieten
Höchstzahl der Lose pro Angebot
ZuschlagskriteriumWirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 50%: 50%
KlassifizierungenCodeBezeichnung

ANGEBOTE

Mehrere Hauptangebote zugelassenMehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
NebenangeboteNebenangebote sind nicht zugelassen
NachlassNein
Skonto zugelassenNein
Skonto ZahlungszielTag(e)
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieterportal.hamburg.de
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

SONSTIGE ANGABEN

Vertragsart Dienstleistungsvertrag

TERMINE

ALLGEMEIN

Vorausgegangene VorinformationNein
Besondere DringlichkeitNein

BEKANNTMACHUNG

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Vorinformation
Bekanntmachung14.09.2026

ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Angebotsfrist26.10.2026 10:00:00
Frist Bieterfragen16.10.2026 10:00
Eröffnungstermin
Bindefrist01.03.2027
Versand Vorabinformation

AUFTRAGSDAUER

Beginn01.04.2027
Ende
AnmerkungenDer Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.04.2027 in Kraft und hat eine feste Grundlaufzeit von zwei Jahren ab dem vereinbarten Leistungsbeginn. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von neun Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

ELEKTRONISCHE TEILNAHME

Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieterportal.hamburg.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.

Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.

Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.

BIETERFRAGEN

Bieterfragen müssen bis spätestens 16.10.2026 10:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieterportal.hamburg.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.

Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe

[Name und Anschrift der Vergabestelle]

BVC Behörde für Finanzen und Bezirke

Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

[Name/Firma und Anschrift des Bieters]

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

Vergabeverfahren: Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung, Sicherung, Ordnung, Empfang, Schließdienst) für das Bezirksamt Altona an diversen Stand- und Einsatzorten ab dem 01.04.2027 Verfahrensnr: FB 2026000525 Art der Leistung: Dienstleistung Ort der Leistung: Hamburg Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist): 26.10.2026 , 10:00:00 Uhr Ende der Bindefrist: 01.03.2027

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg zu vergeben. Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BWB).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Anlagen (Zutreffendes bitte ankreuzen): Leistungsbeschreibung Vordruck Eignung Vordruck Angebot Bewerbungsbedingungen (BWB) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) DSGVO-Information

  1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind beigefügt.

Die Vergabeunterlagen sind auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (https://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht und können von dort bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch abgerufen werden. Der Bieter ist selbst dafür verantwortlich, sich jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zu beschaffen (Nr. 1.2 BWB).

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 1 von 5 3

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe 2. Bieterkommunikation Zu diesem Vergabeverfahren werden nur Anfragen beantwortet, die über die Bieterkommunikation der e- Vergabe ("Kommunikation mit der Vergabestelle") innerhalb der Frist für die Einreichung von Bieterfragen gestellt werden. Frist für Bieterfragen: 16.10.2026 1 0:00 Uhr Die Beantwortung verspäteter Bieterfragen steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Auskünfte inkl. aller Anlagen werden zeitnah über die Bieterkommunikation der e-Vergabe veröffentlicht bzw. dem Bieter auf an- derem Wege zur Verfügung gestellt. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Hinweis zur e-Vergabe: Ein Bieter kann durch Auswahl der Funktion „Nachricht bestellen“ in der e-Vergabe veranlassen, eine Kurzinformation über eine Auskunftserteilung zu erhalten. Ansonsten hat der Bieter etwaige Aufkunftserteilungen selbst nachzuverfolgen.

  1. Eignungsnachweise, Angaben und Unterlagen Angebote, die – ggf. nach erfolgloser Nachforderung – die geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen nicht enthalten, werden nach § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 57 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterla- gen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Hinweis: Die elektronische Einreichung erfolgt durch das Hochladen in den Bieterassistenten der e-Vergabe.

Vordruck Eignung

Der Vordruck Eignung enthält Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den sowie die Ausführungsbedingungen (vgl. §§ 31 ff. UVgO, §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV und § 7 HmbVgG).

Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 50 VgV).

Vordruck Bietergemeinschaft, sofern Sie das Angebot als Bietergemeinschaft abgeben.

Angaben zu Eignungskriterien im Kriterienkatalog der e-Vergabe

die unter Leistungskriterien genannten Erklärungen und Unterlagen

  1. Losaufteilung

keine Losaufteilung Angebote sind zulässig für ein Los für mehrere Lose für alle Lose

Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung.

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 2 von 5 4

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe 5. Nebenangebote sind nicht zugelassen. zugelassen. nur zugelassen für

Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Für die Einzelheiten der Nebenangebote gelten im Übrigen die Bewerbungsbedingungen (BWB).

  1. Unteraufträge (Nachunternehmer) Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck Angebot zu benennen und die Zustim- mung der Auftraggeberin vor der Leistungsausführung einzuholen. Sollten Sie ein anderes Unternehmen zudem zum Nachweis Ihrer Eignung in Anspruch nehmen wollen (Eignungsleihe), sind dazu besondere Angaben im Vordruck Eignung zu machen (Nr. 2). Die Leistung ist vom Auftragnehmer selbst zu erbringen (sog. Selbstausführungsgebot, § 26 Abs. 6 UVgO). Die Möglichkeit, andere Unternehmen im Wege der Unterauftragsvergabe (Nachunternehmereinsatz) in die Leistungserbringung einzubeziehen, besteht vorliegend nicht.

  2. Angebotsabgabe Um die Leistungsausführung anzubieten, füllen Sie bitte den Vordruck Angebot mit allen erforderlichen Anlagen aus. Reichen Sie diese Unterlagen ausschließlich wie folgt ein:

  • bis zum Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist, s.o.)
  • versehen mit Name/Firma und Anschrift sowie dem genau bezeichneten Vergabeverfahren
  • bei der Vergabestelle: Behörde für Finanzen und Bezirke
  • über den elektronischen Bieterassistenten der e-Vergabe. Hinweis: Der Zugang zur e-Vergabe steht Ihnen kostenlos unter https://bieterportal.hamburg.de zur Verfügung. Zur wirksamen Angebotsunterzeichnung genügt es, wenn Sie im letzten Schritt den Vor- und Zunahmen der zeichnungsberechtigten Person eintragen. Es werden nur Angebote akzeptiert, die der vorstehend geforderten Form entsprechen.
  1. Angebotswertung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 43 UVgO bzw. § 127 GWB, § 58 VgV).

Die Auswahl erfolgt nach den angegebenen Zuschlagskriterien. Bezuschlagt wird das Angebot, das nach den gewichteten Zuschlagskriterien den höchsten Gesamtpunktwert erreicht. Bei Punktgleichheit folgt die Zu- schlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regeln:

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 3 von 5 5

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe Preiskriterium: Preis Gewichtung 50 % Hinweis: Der Preis (EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Diese ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbes. unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Rege- lungen, Gleitklauseln.

Angebote für einen Abzug von Skonto werden zugelassen

nach Leistungserfüllung oder Abnahme sowie Eingang einer prüfbaren Rechnung. Zugelassene Skon- toangebote sind vom Bieter im Vordruck Angebot einzutragen; nur sie werden bei der Angebotswertung berücksichtigt.

Angebote für Skontoabzug werden nicht zugelassen.

Angebote, die unaufgefordert Skonto anbieten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Qualitätskriterien:

qualitative Zuschlagskriterien Leistungskonzept Gewichtung 50 % Gewichtung % Gewichtung %


Summe: 100 % Beim Kriterium Leistungskonzept werden folgende Unterkriterien mit jeweiliger Gewichtung berücksichtigt: Personaleinsatzkonzept Gewichtung 40 % Kommunikation ggü. der Bedarfsstelle Gewichtung 30 % Schulung Personal (20%)+Technikausstattung (10%) Gewichtung 30 %


Summe: 100 %

Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot.

  1. Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetrieben (gilt nicht für EU-Vergabeverfahren) Bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird der Zuschlag auf ein Angebot eines bevorzugten Bieters (Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) erteilt, wenn es mindestens so wirtschaftlich ist, wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines anderen Bieters. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von dem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % berücksichtigt. Zur Errechnung dieses Abschlags muss bei einer Bietergemeinschaft angegeben werden, welcher Anteil am Gesamtangebot auf den bevorzugten Bieter entfällt. Die Eigenschaft als bevorzugter Bieter ist durch Vorlage der staatlichen Anerkennung nachzuweisen. Inklusionsbetriebe können eine Eigenerklärung abgeben, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird.

  2. Fristen und Termine Bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Einreichungstermin s.o.) können die Angebote geändert werden; das geänderte Angebot ist in derselben Weise einzureichen wie das ursprüngliche Angebot. Vom Einreichungstermin bis zum Ende der Bindefrist (s.o.) ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

4 von 5 Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 6

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe

  1. Sonstiges

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Vergabestelle

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 5 von 5 7

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Finanzen und Bezirke

- Leistungsbeschreibung -

Offenes Verfahren

über

Sicherheitsdienstleistungen

(Bewachung, Sicherung, Ordnung, Empfang, Schließdienst)

für das Bezirksamt Altona

an diversen Stand- und Einsatzorten

gem.

Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) sowie nach

der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

(Vergabeverordnung - VgV)

Vergabenummer FB 2026000525

Finanzbehörde Hamburg Hamburgweite Dienste und Organisation Beschaffungs- und Vergabecenter Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

1 ALLGEMEINES, ANGEBOTSANFORDERUNG UND -WERTUNG .............................................. 3

1.1 AUSSCHREIBUNGSZIEL ............................................................................................................... 3 1.2 AUSSCHREIBUNGSUMFANG ........................................................................................................ 3 1.3 NEBENANGEBOTE ...................................................................................................................... 4 1.4 BIETERGEMEINSCHAFT ............................................................................................................... 4 1.5 UNTERAUFTRAGSVERGABE UND EIGNUNGSLEIHE ........................................................................ 4 1.6 BESICHTIGUNGSBESTÄTIGUNG ................................................................................................... 4 1.7 QUALITÄTSMANAGEMENT ........................................................................................................... 5 1.8 EIGNUNGSBEZOGENE UND SONSTIGE ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISE ........................................ 5 1.9 LEISTUNGSBEZOGENE UNTERLAGEN UND NACHWEISE ................................................................ 6 1.10 HINWEISE ZU DEN ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISEN .................................................................. 7 1.11 ZUSCHLAGSERTEILUNG .............................................................................................................. 8 1.12 WEITERE INFORMATIONEN, WIRTSCHAFTSAUSKÜNFTE .............................................................. 11

2 VERTRAGSBEDINGUNGEN ........................................................................................................ 12

2.1 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN .................................................................................... 12 2.2 RECHT .................................................................................................................................... 12 2.3 ANSPRECHPARTNER ................................................................................................................ 13 2.4 VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG ............................................................................................ 13 2.5 SANKTIONEN/VERTRAGSSTRAFEN ............................................................................................ 14 2.6 ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES................................................................................................ 14 2.7 DATENSCHUTZRECHTLICHE BESTIMMUNGEN ............................................................................. 15 2.8 PREISGESTALTUNG UND -BINDUNG; MINDESTLOHN ................................................................... 16 2.9 HAFTUNG ................................................................................................................................ 17 2.10 RECHNUNGSSTELLUNG ............................................................................................................ 17 2.11 KONTROLLEN .......................................................................................................................... 18 2.12 SALVATORISCHE KLAUSEL ....................................................................................................... 18

3 TECHNISCHES LEISTUNGSVERZEICHNIS ............................................................................... 19

3.1 LOSAUFTEILUNG ...................................................................................................................... 19 3.2 LOS 1 ...................................................................................................................................... 19 3.2.1 Aufgaben ....................................................................................................................... 19 3.2.2 Einsatzzeiten und Personalstärke ................................................................................. 20 3.3 LOS 2 ...................................................................................................................................... 21 3.3.1 Aufgaben ....................................................................................................................... 21 3.3.2 Einsatzzeiten und Personalstärke ................................................................................. 22 3.4 LOS 3 ...................................................................................................................................... 23 3.4.1 Aufgaben ....................................................................................................................... 23 3.4.2 Einsatzzeiten und Personalstärke ................................................................................. 23 3.5 LOS 4 ...................................................................................................................................... 23 3.5.1 Aufgaben ....................................................................................................................... 23 3.5.2 Einsatzzeiten und Personalstärke ................................................................................. 24 3.5.3 Optionale Leistung ......................................................................................................... 24 3.6 LOS 5 ...................................................................................................................................... 24 3.6.1 Aufgaben und Einsatzzeiten .......................................................................................... 25 3.6.2 Personalstärke ............................................................................................................... 25 3.7 ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL ...................................................................................... 25 3.8 EINARBEITUNG UND VERTRETUNG ............................................................................................ 27 3.9 HAUSRECHT UND SCHLÜSSEL .................................................................................................. 27 3.10 DOKUMENTATION (WACHBUCH) ............................................................................................... 28 3.11 KONTROLLEN .......................................................................................................................... 28 3.12 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG ........................................................................................ 28

Vergabenummer: FB 2026000525 Seite 2 von 28

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

1 Allgemeines, Angebotsanforderung und -wertung

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter gem. Ziffer 1.2 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen nach Erhalt zu prüfen hat. Werden vom Bieter inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, festgestellt, so hat er sich unverzüglich an die Vergabestelle zu wenden.

1.1 Ausschreibungsziel

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen an diversen Stand- und Einsatzorten für das Bezirksamt Altona (Bedarfsstelle) ab dem 01.04.2027 bis auf Weiteres.

Die Details der nachgefragten Leistungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung ab Ziffer 3.

1.2 Ausschreibungsumfang

Der Auftrag wird in folgende fünf Lose aufgeteilt vergeben:

Los 1: Pförtner-, Wach- und Schließdienst Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg

Los 2: Pförtner-, Wach- und Schließdienst Soziales Dienstleistungszentrum (SDZ), Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

Los 3: Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona, Alte Königsstraße 29-39, 22767 Hamburg

Los 4: Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona West, Achtern Born 135, 22549 Hamburg

Los 5: Sicherheits-, Ordnungs- und Schließdienst Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

Es besteht keine Loslimitierung. Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Für jedes Los ist ein vollständiges Angebot erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass die entsprechende Leistungsfähigkeit auch für mehrere Lose vorliegt, sofern eine Bewerbung auf mehrere Lose erfolgt.

Details zum Ausschreibungsumfang ergeben sich aus den Ausführungen dieser Leistungsbeschreibung ab Ziffer 3.

Anzubieten sind Stundenverrechnungssätze für Sicherheitsdienstleistungen. Der geschätzte Umfang (u.a. Stundenanzahl) ist aus dem Vordruck Produkte/Leistungen zu entnehmen.

Es besteht kein Anspruch auf Abruf einer Mindeststundenzahl. Durch den Abschluss dieses Vertrages entsteht kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Abruf einer bestimmten Stundenmenge.

Bei der Abgabe eines Angebotes müssen alle Positionen vollständig ausgefüllt werden. An- gebote, die nicht alle Positionen enthalten, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Vergabenummer: FB 2026000525 Seite 3 von 28

10

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Gem. § 130 GWB handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag über soziale und besondere Dienstleistungen im Sinne von Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU (Schwellenwert 750.000 €).

1.3 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

1.4 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Falls Sie als Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben wollen, füllen Sie die beigefügte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ aus und unterschreiben Sie diese. Um die Erklärung bis zum Ende der Angebotsfrist mit dem Angebot einzureichen, scannen Sie sie anschließend ein und laden Sie sie im Bieterassistenten hoch.

1.5 Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe

Sofern Sie beabsichtigen die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck Angebot (siehe Vergabevordruck 05, Ziffer 4) zu benennen und die Zustimmung des AG vor der Leistungsausführung einzuholen

Für die vorgesehenen Unterauftragnehmer legen Sie eine Verpflichtungsermächtigung für die Teile des Auftrages vor, die im Wege der Unterauftragsvergabe erbracht werden sollen (siehe Vergabevordruck 02, Ziffer 6 sowie Vergabevordruck 06, Ziffer 5)

Die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon dürfen jeweils nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG an andere übertragen werden.

Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim AN.

Des Weiteren gelten die Bestimmungen gem. § 5 Hamburger Vergabegesetz (HmbVgG) zum Nachunternehmereinsatz.

Falls Sie gem. § 47 Vergabeverordnung (VgV) zum Nachweis Ihrer Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchten (Eignungsleihe), legen Sie mit dem Angebot die entsprechenden Unterlagen zur Eignung des anderen Unternehmens vor und nehmen Sie die entsprechenden Eintragungen im Kriterienkatalog vor

1.6 Besichtigungsbestätigung

Für jedes Los ist eine Besichtigung des jeweiligen Einsatzortes erforderlich. Zu jedem Los ist die jeweils zugehörige Besichtigungsbestätigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

Die Besichtigung der jeweiligen Einsatzorte ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich. Bitte wenden Sie sich zur Terminabstimmung per E-Mail an: bitte per E-Mail an: gebaeudemanagement@altona.hamburg.de Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Die Besichtigung muss spätestens bis zum 16.10.2026 erfolgen. Eine Nachholung der Besichtigung ist nicht möglich. Termine zu Besichtigungen können bis einschließlich 12.10.2026 vereinbart werden. Nach diesem Zeitpunkt können keine weiteren Termine vergeben werden.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Besichtigung keine Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet werden. Etwaige Fragen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.

Nachträgliche Forderungen aufgrund von Unkenntnis der örtlichen oder technischen Gegebenheiten sind ausgeschlossen.

1.7 Qualitätsmanagement

Mit dem Angebot muss der Bieter für sein Unternehmen ein gültiges Zertifikat über die An- wendung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Norm einreichen. Das Zertifikat muss von einem akkreditierten Zertifizierer ausgestellt sein.

1.8 Eignungsbezogene und sonstige Erklärungen und Nachweise

Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist folgendes einreichen und bereithalten:

a) Eigenerklärungen sind von allen Bewerbern oder Bietern mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen. b) Jene Unterlagen, die über Eigenerklärungen hinausgehen, werden nach der Angebotsprüfung von dem/den aussichtsreichsten Bewerber/n oder Bieter/n angefordert. Hierfür wird eine Frist von einer Woche verhängt. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Eignungsbezogene Erklärungen und Nachweise
Eigenerklärung zur Eignung Die entsprechenden Angaben sind im Kriterienkatalog in der eVergabe zu tätigen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739). Bietergemeinschaft Gemäß Ziffer 1.4 reichen Sie, sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, zusätzlich die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den entsprechenden Vordruck finden Sie in den Vergabeunterlagen (Vergabevordruck 12). Leistungsfähigkeit, Referenz: Zum Nachweis Ihrer Eignung sind mindestens drei Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils • Art der Leistung • Auftragszeitraum und -umfang, • Auftraggeber mit Ansprechpartner/in und Telefonnummer sowie E-Mailadresse

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

• Auftragssumme

zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)

Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.

Als fachlich vergleichbar werden Aufträge angesehen, die ebenfalls Sicherheitsdienstleistungen gem. Leistungsbeschreibung in der geforderten Qualität, einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad und Umfang aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

Es ist dem Bietenden unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist, empfiehlt die Vergabestelle eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Zusätzlich zu dem ausgefüllten Kriterienkatalog sind folgende eignungsbezogenen Nachweise einzureichen:

• Qualitätsmanagement gem. Ziffer 1.7: Zertifikat über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Norm.

• Bestätigung einer Haftpflichtversicherung: Es ist zu erklären, dass die unter Ziffer 2.9 geforderten Versicherungssummen in der angegebenen Höhe bestehen bzw. spätestens zum Vertragsbeginn bestehen werden. Nutzen Sie hierzu bitte das entsprechende Feld im Kriterienkatalog der eVergabe.

• Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Das beigefügte Formular ist vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen.

Neben den eignungsbezogenen Unterlagen sind folgende sonstige Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:

Besichtigungsbestätigung Gemäß Ziffer 1.6 ist mit Angebotsabgabe die unterzeichnete Besichtigungsbestätigung für das jeweilige Los vorzulegen.

1.9 Leistungsbezogene Unterlagen und Nachweise

Zur Überprüfung, ob alle Mindestanforderungen erfüllt werden und zur Bewertung der Qualität, ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einreichen:

Leistungsbezogene UnterlagenWertung als…
Preisblatt (L 1) Je LosZuschlagskriterium Angebotspreis

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Es sind Stundenverrechnungssätze (netto) anzubieten. Diese werden mit den geschätzten jährlichen Stunden zu einem Jahresgesamtpreis (netto) multipliziert. Die Eingaben sind vollständig in den dafür vorgesehenen Feldern (Produkte/Leistungen) der eVergabe (Bieterportal) zu machen. Weitere Preisangaben sind ausgeschlossen. Geben Sie hier auch den Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten an. Die Vergabestelle behält sich vor, sich die Kostenkalkulation detailliert aufschlüsseln zu lassen.
Leistungskonzept (L 2) Zwingend zu beachten: Es ist je Los ein gesondertes Leistungskonzept einzureichen. Die Darstellung darf je Leistungskonzept insgesamt 3 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten und muss in einem Dokument erfolgen. Die Angaben, die über die maximale Seitenzahl hinausgehen oder zusätzliche Seiten mit konzeptionellen Angaben werden in dieser Bewertung nicht berücksichtigt. Bilder, Grafiken oder Skizzen mit dazugehörigen Beschreibungen können als Anhang mit Verweis auf das Konzept angefügt werden und sind hiervon ausgenommen. Eingereichtes Prospektmaterial oder anderes Werbematerial wird nicht zur Bewertung herangezogen. Die aufzuführenden Kriterien und deren Gewichtung sind Ziffer 1.11 zu entnehmen.Zuschlagskriterium Qualität

1.10 Hinweise zu den Erklärungen und Nachweisen

Weitere Angaben zur Eignung, zur Leistung und zu den sonstigen besonderen Bedingungen sind ggf. im Rahmen der elektronischen Angebotsbearbeitung in den dafür vorgesehenen Eingabefeldern zu machen.

Für den Fall, dass einzelne Eingabefelder im Rahmen der elektronischen Angebotsbearbeitung nicht ausreichen, sind ergänzende Angaben in entsprechend gekennzeichneten Anlagen zu machen und im Bieterassistenten der eVergabe hochzuladen.

Bitte reichen Sie ausschließlich die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen ein. Zusätzliche Unterlagen, Prospekte, Registerauszüge oder sonstige Informationen werden bei der Angebotsprüfung und -wertung grundsätzlich nicht berücksichtigt, soweit sie nicht ausdrücklich angefordert wurden.

Für die Bezeichnung der hochzuladenden Dateien sind möglichst kurze und eindeutige Dateinamen (max. 10 Zeichen) zu verwenden. Sehr lange Dateinamen können in Verbindung mit den Speicherpfaden zu technischen Problemen beim Herunterladen oder Öffnen der Dateien führen.

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Nach § 56 Abs. 2 VgV können Unterlagen, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist eingereicht wurden, nachgefordert werden. Die Nachforderung liegt im Ermessen des AG.

Ausgeschlossen gem. § 57 Abs. 3 VgV werden Angebote, die - ggf. nach erfolgloser Nachforderung - die geforderten

• eignungsbezogenen

• leistungsbezogenen Unterlagen

• sonstigen besonderen Bedingungen

nicht enthalten.

1.11 Zuschlagserteilung

Der Zuschlag wird auf das nach § 58 Abs. 1 VgV wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt.

Alle eingegangenen Angebote werden nach Ende der Angebotsfrist in vier Wertungsstufen geprüft: I. Prüfung der formalen Anforderungen nach §§ 56 ff. VgV II. Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV III. Prüfung der Angemessenheit des Preises § 60 VgV IV. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes nach § 127 GWB, § 58 VgV In die Wertungsstufe IV. kommen nur die Angebote, die die Wertungsstufen I.-III. erfolgreich durchlaufen haben. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich die Möglichkeit des § 42 Abs. 3 VgV vor. Die Vergabestelle behält sich vor, dass mehr als ein Los an einen Bieter vergeben werden kann, sofern nicht ausreichend bedingungsgemäße Angebote vorliegen.

Als Zuschlagskriterien in der Wertungsstufe IV. werden für alle Lose herangezogen:

KriterienGewichtung
in %
Angebotspreis (L 1) gemäß Ziffer 1.9 Die Eingaben sind vollständig in den dafür vorgesehenen Feldern der eVergabe (Bieterportal) zu machen. Weitere Preisangaben sind ausgeschlossen. Es sind Stundenverrechnungssätze (netto) anzubieten. Diese werden mit den geschätzten jährlichen Stunden zu einem Jahresgesamtpreis (netto) multipliziert.50
Leistungskonzept (L 2) gemäß Ziffer 1.950

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Das eingereichte Konzept wird durch eine Bewertungskommission der Bedarfsstelle bewertet. Es können max. 1000 Punkte erreicht werden.

Die Kriterien sind untergliedert in:

Personaleinsatzkonzept Der Bieter stellt dar bzw. führt aus, wie der Personaleinsatz vor Ort und hinsichtlich der Forderung nach Besetzung bei kurzfristigem Ausfall von Personal innerhalb von 2 Stunden (siehe jeweils Leistungsbeschreibung - Technisches Leistungsverzeichnis unter Ziffer 3), geplant ist bzw. umgesetzt wird. Dabei sind die Rahmenbedingungen wie Pausen und Übergabezeiten zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Vertretungsregelungen bei geplanten und ungeplanten Ausfällen seitens des AN darzustellen. Weiterhin ist auf die Überwachung und Kontrolle des Personals einzugehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter die einschlägigen Vorschriften beachten müssen.

(Gewichtung innerhalb der Leistungskriterien: 40 %, max. 400 Punkte)

Kommunikation ggü. dem AG und Dienstaufsicht (Kontrollen vor Ort) Der Bieter stellt dar, wie er sich die Kommunikation mit der Bedarfsstelle vorstellt, er vor Ort organisiert ist (Wachbuch) und wie er eine gute Erreichbarkeit gewährleistet, um die übertragene Aufgabe möglichst effizient zu erfüllen (Erreichbarkeit, Ansprechpartner, Häufigkeiten, Kommunikationsmittel).

(Gewichtung innerhalb der Leistungskriterien: 30 %, max. 300 Punkte)

Schulung des eingesetzten Personals Der Bieter stellt dar, wie er bei der Aus- und Fortbildung des einzusetzenden Personals vorgeht, wie regelmäßig geschult wird und über welche Schulungen das für diesen Auftrag geplante Personal verfügt, und geht speziell auf folgende Punkte ein • Durchschnittliche Anzahl der jährlichen Stunden für die Aus- und Fortbildung des Sicherheitspersonals des AN. • Ausbildungsinhalte, Dauer der Qualifizierungsmodule • Durchführung der Schulungen • Beschreibung des Jahresausbildungsplans o.ä., sofern vorliegend

(Gewichtung innerhalb der Leistungskriterien: 20 %, max. 200 Punkte)

Technikausstattung / Dienstkleidung Der Bieter stellt dar, mit welcher Technik und Dienstkleidung sein Personal für diesen Auftrag ausgestattet wird. Optisch scharfe und aussagekräftige Fotos, Grafiken oder Skizzen sind beizufügen.

(Gewichtung innerhalb der Leistungskriterien: 10 %, max. 100 Punkte)

Die Angaben des Konzepts werden im Falle der Auftragserteilung verbindlicher Bestandteil des Vertrags.

Bewertung des Zuschlagskriterium Angebotspreis (Preisblatt - L 1)

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Die im Verzeichnis „Produkte / Leistungen“ angegebenen Einzelpreise (netto) werden mit den dort angegebenen, geschätzten Einsätzen multipliziert, so dass sich ein Gesamtpreis (netto) für jede Position ergibt. Die Gesamtpreise (netto) aller Positionen werden addiert und so der Angebotspreis (netto) pro Jahr ermittelt. Der ermittelte Jahresgesamtpreis (netto) wird in die Wertung einbezogen.

Bewertung des Zuschlagskriteriums Qualität (Leistungskonzept – L2) Die Konzeptionellen Angaben werden von einer Auswahlkommission der Bedarfsstelle entsprechend der oben genannten Zuschlagskriterien bepunktet.

Jedes Kriterium wird mit 0 bis 10 Punkten (s.u.) bewertet. Die Ergebnisse der Kriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl – max. 1000 Leistungspunkte – addiert.

Für die Bewertung jedes Kriteriums gelten folgende Wertebereiche:

• Wertebereich 8 – 10 Punkte (hoher Zielerfüllungsgrad): Diese Punktzahlen erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig erkannt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus soll der Bieter weitere Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Die Angaben des Bieters müssen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein und lassen eine bedarfsgerechte Durchführung der Leistung vollständig erwarten. Für 10 Punkte müssen schließlich auch innovative Ansätze erkennbar sein. • Wertebereich 4 – 7 Punkte (durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad): Diese Punktzahlen erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig erkannt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Die Angaben des Bieters müssen im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein und lassen eine bedarfsgerechte Durchführung der Leistung teilweise bzw. zum Großteil erwarten. • Wertebereich 0 – 3 Punkte (geringer Zielerfüllungsgrad): Diese Punktzahlen erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen nicht oder nicht vollständig erkannt hat oder keine entsprechenden Lösungen präsentiert. Die Angaben des Bieters sind nur teilweise nachvollziehbar oder nicht widerspruchsfrei und lassen eine bedarfsgerechte Durchführung der Leistung nicht oder nur bedingt erwarten.

Gesamtbewertung Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die Einfache Richtwertmethode gemäß Ufab IV 2018 verwendet. Dies bedeutet, dass die erreichten Leistungspunkte (L) aus der Bewertung des Konzeptes L2 durch den errechneten Netto-Jahresgesamtpreis des Angebots (P) geteilt werden. Ergebnis ist ein Quotient Z. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z. Zur besseren Lesbarkeit wird dieser mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Haben zwei Angebote den gleichen Quotienten entscheidet der niedrigere Jahresgesamtpreis. Formel: Z= L / P Die Berechnung erfolgt mit 6 Nachkommastellen.

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1.12 Weitere Informationen, Wirtschaftsauskünfte

Die aktuellen und vollständigen Vergabeunterlagen finden Sie im Bieterportal unter: https://bieterportal.hamburg.de

Falls Sie bereit sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu übernehmen, geben Sie Ihr Angebot bitte ausschließlich mittels des Bieterassistenten der eVergabe ab. Der Zugang zur eVergabe steht Ihnen im Bieterportal unter https://bieterportal.hamburg.de zur Verfügung.

Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen.

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2 Vertragsbedingungen

2.1 Allgemeine Vertragsbedingungen

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (ZVB)

  • jeweils in der gültigen Fassung - werden Vertragsbestandteil.

Die Allgemeinen Bestimmungen der VgV werden nicht Bestandteil des Vertrages. Weitere Regeln, Vorschriften und Normen sind ggf. in dieser Leistungsbeschreibung genannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters können zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren führen. Einzelheiten hierzu unter Nr. 3.2 ZVB.

Alle Rechte und Pflichten des AG im Zuge des Vertragsmanagements (Verwaltung, Anpassung, Abwicklung, Fortschreibung und Kündigung) werden durch die Vergabestelle wahrgenommen.

Der AN, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der Auftragsleistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Abwicklung des Gesamtauftrages.

2.2 Recht

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, finden die Regelungen der Leistungsbeschreibung, der ZVB, der Aufforderung zur Angebotsabgabe, einschl. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB), die VOL/B und das BGB bzw. der übrigen allgemeinen Normen in dieser Reihenfolge - insbesondere im Falle einander widersprechender Regelungen - Anwendung.

Die in der Leistungsbeschreibung genannten Regeln, Vorschriften und Normen sind ebenso in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Dieser Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vor- schriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht.

Verträge, die nach Maßgabe des HmbTG veröffentlicht werden, werden erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Stadt kann binnen dies Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Stadt nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretend Tatsachen bekannt werden, die sie, wenn sie schon zuvor bekannt gewesen wären, dazu veranlasst hätte, einen solchen Vertrag nicht zu schließen und ein Festhalten am Vertag für die Stadt unzumutbar ist.

Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Siehe dazu das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Veröffentlichung von Verträgen, Vereinbarungen eines Rücktrittsrechts und Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bei Vergabeverfahren nach VgV, UVgO und KonzVgV.

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2.3 Ansprechpartner

Von der jeweiligen Bedarfsstelle und dem AN werden jeweils ein/eine Ansprechpartner/-in und ein/eine Vertreter/-in zu Beginn des Vertrages schriftlich benannt. Die Ansprechpartner beider Parteien bzw. deren Vertreter sind für alle Fragen zur Durchführung des Vertrages zuständig und üben die Kontrolle über die Verfahrensabläufe aus.

2.4 Vertragslaufzeit, Kündigung

Vertragslaufzeit Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.04.2027 in Kraft und hat eine feste Grundlaufzeit von zwei Jahren ab dem vereinbarten Leistungsbeginn.

Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von neun Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von neun Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen.

Außerordentliche Kündigung Der AG kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen kündigen, wenn das Objekt vom AG - vorübergehend oder auf Dauer - nicht mehr genutzt wird oder nicht mehr genutzt werden soll.

Fristlose Kündigung Der AG kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der AN

a. die übernommene Leistung nicht zu dem vom AG benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schriftlicher Mahnung mit Abhilfefrist von mindestens zehn Werktagen nicht Abhilfe schafft,

b. in grober Weise mehrfach oder fortwährend seine Pflichten bezüglich der Überwachung der Zuverlässigkeit und Eignung des Personals verletzt, und trotz schriftlicher Abmahnung keine Abhilfe schafft, sofern die Art des Verstoßes eine Abmahnung zulässt,

c. den Mitarbeitern seines Betriebes die tariflichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise vorenthält oder wenn er in sonstiger Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften der Sozialgesetzgebung oder des Betriebs- verfassungsgesetzes verstößt,

d. im Angebot falsche Angaben gemacht oder falsche Erklärungen abgegeben hat, soweit dies für die Auftragserteilung kausal war, oder sein im Rahmen der Angebotsabgabe eingereichtes Konzept nicht umsetzt,

e. gegen die Bestimmungen zum Einsatz von sicherheitsüberprüftem Personal verstößt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG),

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

f. seine Zahlungen einstellt oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wobei die Parteien sich darüber einig sind, dass dieses Kündigungsrecht auch im eröffneten Insolvenzverfahren bestehen bleibt, soweit dies gesetzlich zulässig ist,

g. an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt ist oder war, einschließlich solcher Absprachen, die im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe für diesen Vertrag getroffen wurden.

Auch der AN ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der AG trotz Fälligkeit und schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug gerät.

Bei einer fristlosen Kündigung ist der AG berechtigt, vom AN Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens oder Mehraufwandes zu verlangen. Der AN ist verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Leistungen bis zur geordneten Übergabe an einen Nachfolgeunternehmer, längstens jedoch für einen Zeitraum von vier Wochen nach Zugang der Kündigung, fortzuführen, sofern ihm dies zumutbar ist.

Übergabe bei Vertragsbeendigung Unabhängig vom Grund der Vertragsbeendigung sind die Parteien verpflichtet, die Übergabe der Leistungen an den AG oder einen vom AG benannten Nachfolgeunternehmer geordnet durchzuführen. Hierüber ist ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Der AN hat alle überlassenen Unterlagen, Schlüssel, Zugangsmedien und sonstigen Materialien unverzüglich, spätestens jedoch am letzten Tag der Vertragslaufzeit, an den AG zurückzugeben.

Jedes Los ist separat kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Es wird weiterhin auf Ziffer 6 der ZVB verwiesen.

2.5 Sanktionen/Vertragsstrafen

Der AG behält sich vor,

• bei wiederholten Einsätzen von nicht geeignetem oder nicht eingewiesenem Personal gemäß Ziffer 3 ff. der Leistungsbeschreibung, • bei verspätetem Leistungsbeginn, • bei in Art und Weise nicht vertragsgemäßer Leistung (sogenannter Schlechtleistung) • bei durch den AN verursachten Einnahmeverlusten oder Spielausfällen,

sofortige Rechnungskürzungen in angemessener Höhe von bis zu 15 % des Rechnungsbetrages oder zunächst Abmahnungen vorzunehmen.

2.6 Änderungen des Vertrages

Der Leistungsumfang kann nach Bedarf des AG erweitert, verändert oder reduziert werden.

Der AG stehen dabei die Möglichkeiten des § 132 GWB zur Verfügung. Der AN kann eine Änderung des Leistungsumfanges zurückweisen, falls die Änderung für ihn unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Änderung insbesondere, wenn der Gewerbebetrieb des ANs nicht auf die veränderte Leistung ausgerichtet ist und eine Vergabe der Leistung an Dritte nur unter erheblichen Schwierigkeiten für ihn möglich ist. Für diesen Fall hat der AN Nachweise vorzulegen und alternative Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Der AG hat für diesen Fall die Möglichkeit die betreffenden Leistungen ganz oder teilweise anderweitig zu vergeben.

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Wird bei einer Leistungsänderung eine erhöhte Vergütung beansprucht, muss der AN dem AG dies gemäß Ziffer 2.1 ZVB anzeigen. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung sind vom AN für den AG nachvollziehbar zu begründen und mit dem AG schriftlich zu vereinbaren.

Eine seitens des AN geplante gesellschaftsrechtliche Änderung während der Laufzeit des Vertrages ist dem AG mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Der AG behält sich vor, den Vertrag aus vergaberechtlichen Gründen zu kündigen. Auf Verlangen des AG hat der AN erneut gem. den Vorgaben der Vertragsunterlagen seine Eignung nachzuweisen. Gelingt dies dem AN nicht, so hat der AG das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Das nachträgliche Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder aus einer Bietergemeinschaft oder der Eintritt eines oder mehrerer neuer Unternehmen in die Bietergemeinschaft während der Vertragslaufzeit sind dem AG ebenfalls mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Die Beendigung der Bietergemeinschaft oder der Eintritt eines neuen Unternehmens in die Bieter- gemeinschaft kann zur Kündigung des Vertrages durch den AG aus vergaberechtlichen Gründen führen. Auf Verlangen des AG hat der AN die Eignung erneut gemäß den Vorgaben der Vertragsunterlagen nachzuweisen. Gelingt dies dem AN nicht, so hat der AG das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

2.7 Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Sozialgeheimnis nach § 35 Sozialgesetzbuch (SGB I) und das Datengeheimnis nach § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.

Der AN verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche ihm hierdurch zur Kenntnis erlangten internen Angelegenheiten, Unterlagen und Informationen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des AG auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Der AN hat geeignete Vorkehrungen zu treffen und steht dafür ein, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich gemacht noch sonst wie bekannt werden können.

Der AN hat ferner die Pflicht, die mit der Erbringung der Leistungen beauftragten Personen gemäß § 35 SGB I und § 53 BDSG zu verpflichten.

Der AN hat durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen nach § 64 BDSG Vorsorge gegen unbefugte Systemeingriffe von außen zu treffen. Der AN hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter und etwaige Dritte, denen er sich zur Erbringung seiner Leistungen bedient, ebenso Vorsorge gegen unbefugte Systemzugriffe von außen treffen.

Der AN ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekanntwerdenden Informationen und Vorgänge - auch nach dessen Abschluss - geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die den Auftrag betreffenden Unterlagen erhalten.

Der AN stellt sicher, dass sich diese Geheimhaltungspflicht auch auf seine Beschäftigten erstreckt und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer/m Beschäftigten bestehen bleibt. Dasselbe gilt auch für andere Firmen und Personen, die der AN – nach vorheriger Zustimmung des AG – ggf. heranzieht.

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Über bekannt gewordene personenbezogene Daten aus dienstlichen Vorgängen ist seitens der Mitarbeiter des AN auch nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Verschwiegenheit zu wahren. Der AN hat geeignete Vorkehrungen zu treffen und steht dafür ein, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich gemacht noch sonst wie bekannt werden können. Auf die Strafvorschriften der § 44 BDSG, § 85a SGB I und § 32 HmbDSG sowie auf die Bußgeldvorschriften der § 43 BDSG, § 85 SGB I und § 33 HmbDSG wird hingewiesen.

2.8 Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn

Die angebotenen Preise sind Festpreise.

Die Einzelpreise der Positionen sind so zu kalkulieren, dass in ihnen alle Kosten der zu erbringenden Leistungen des AN enthalten sind.

Diesen Festpreisen wird bei Rechnungsstellung die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistung jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet.

Die Berechnung anderer oder zusätzlicher, als im anliegenden Preis-/Leistungskatalog enthaltenen Preise ist ausgeschlossen.

Der AN verpflichtet sich, die von ihm zur Vertragserfüllung eingesetzten Beschäftigten nicht unter den für sie jeweils geltenden gesetzlichen Mindestentgelt-Regelungen, nach der jeweils gültigen Rechtsgrundlage (z.B. nach AEntG und sonstigen bundes- oder landesgesetzlichen Mindestlohnregelungen), zu entlohnen. Auch erst während der Vertragslaufzeit eingeführte Mindestentgelt-Regelungen sind vom AN einzuhalten. Der AN verpflichtet sich ferner, die Verpflichtung zur Einhaltung einer solchen Mindestentgelt-Regelung auch an die von ihm eingesetzten Subunternehmer weiterzugeben und diese Verpflichtung durchzusetzen. Hierzu ist die entsprechende Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes nach § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) im Eignungs-Kriterienkatalog bis zum Ende der Angebotsfrist vom Bieter zu bestätigen.

Die dem Personal auf Grund der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zustehenden Pausen müssen am Arbeitsplatz wahrgenommen werden. Es ist sicherzustellen, dass diese im Falle eines Einsatzes kurzfristig unterbrochen werden kann. Weiterhin ist sicherzustellen, dass auch während der Pausen die Sicherheit gewährleistet ist. Die Pausen/Bereitschaftszeiten werden vom AG vergütet. Doppelschichten sind nicht gestattet!

Der AN entlohnt sein eingesetztes Personal mindestens gemäß § 2 II Nr. 1 (Sicherheits- mitarbeiter im Objektschutz-/Separatwachdienst) des jeweils gültigen Lohntarifvertrags für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hamburg.

Die Angebotspreise sind zwingend auf Grundlage der am letzten Tag der Angebotsfrist gültigen Tarif- und ggf. Mindestlöhne zu kalkulieren. Die Einhaltung dieser Kalkulations- vorgabe ist verbindlich und Voraussetzung für die Wertung des Angebots.

Im Falle des Inkrafttretens eines neuen allgemeinverbindlichen Tarif- und Rahmenvertrages sowie bei der Erhöhung von gesetzlichen Sozialaufwendungen oder der Einführung bzw. Änderung einer sonstigen gesetzlichen Mindestlohnregelung kann der AN eine Erhöhung des Vertragspreises - für den Anteil der lohnabhängigen Kosten - beantragen; dieses kann bereits vor Ablauf des 1. Vertragsjahres erfolgen.

Anträge, die später als 3 Monate nach Abschluss des Tarif- oder Rahmenvertrages oder nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen oder der Einführung bzw. Änderung einer sonstigen gesetzlichen Mindestlohnregelung eingehen, können nur vom 1.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Tage des Eingangsmonats an Berücksichtigung finden. Der AN hat dem AG alle zur Prüfung erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Kommt eine Einigung über die beantragten Preise nicht zustande, kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen (jedoch frühestens zum Ende des ersten Vertragsjahres). In diesem Fall gelten die bisherigen Preise bis zum Vertragsende weiter. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt der vereinbarte Preis weiter.

Diese Regelung findet sinngemäß Anwendung, wenn sich eine Ermäßigung der Löhne oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen ergibt.

Es wird auf Ziffer 3 der BWB verwiesen

2.9 Haftung

Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.

Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.

Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (2-fach maximiert pro Vertragsjahr/je Schadensereignis) abzuschließen:

• Personen- und Sachschäden: 5.000.000 € • Abhandenkommen bewachter Sachen: 250.000 € • Verlust von Schlüsseln und Schließmitteln: 250.000 € • Vermögensschäden sowie Schäden gem. dem Hamburgischen- / Bundesdaten- schutzgesetz: 250.000 €

Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.

Auf Verlangen des AG sind während der Vertragsdauer sämtliche Nachweise, aus denen sowohl die versicherte Tätigkeit als auch die vereinbarten Versicherungssummen her- vorgehen und in denen die zugrunde gelegten Bedingungen genannt sind, in aktueller Fassung vorzulegen.

2.10 Rechnungsstellung

Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch den AG erfolgt nach vertragsgemäßer Leistung und Rechnungseingang gem. den in den Vergabeunterlagen gemachten Angaben.

Anlage zur Rechnung sollte ein laufend handschriftlich ausgefüllter Stundennachweis der Einsatzkräfte sein, der am Ende des Monats seitens der Dienststelle (Leitung, Geschäftszimmer) per Unterschrift bestätigt sein muss.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Rechnungen sind gem. Ziffer 11 der ZVB unter Angabe des PSP-Element, Sachkonto und Mittelbindungsnummer – welche im jeweiligen Auftragsschein angegeben wurde – unter Angabe der Bestellnummer an die auftraggebende Bedarfsstelle und angegebene Rechnungsadresse der FHH:

Bezirksamt Altona Platz der Republik 1 22765 Hamburg

zu adressieren und elektronisch zu übermitteln.

Für eine umweltschonendere, schnellere und sichere Rechnungsverarbeitung bevorzugt die Freie und Hansestadt Hamburg den elektronischen Rechnungsempfang. E-Rechnungen sind durch die EU-Richtlinie 2010/45/EU der klassischen Papierrechnung gleichgestellt.

Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per Mail als auch Rechnungen nach dem ZUGFeRD-Standard oder dem Standard X-Rechnung.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Hamburgischem E-Rechnungs-Gesetz und der Hamburgischen E-Rechnungs-VO ein Versand im ZUGFeRD-Standard oder im Standard X- Rechnung ab einem Bruttobetrag von 1.000,00 EURO verpflichtend ist.

Rechnungen für die Kernverwaltung (alle Behörden, Senats- und Bezirksämter bzw. alle Rechnungsanschriften mit der Postleitzahl 22222) können nach vorheriger Absprache mit der Kasse.Hamburg elektronisch an das dortige zentrale E-Mail-Postfach gesendet werden.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechnungsempfang erhalten Sie hier:

https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung/

Weiterhin muss immer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID) der FHH: DE 118509725 angegeben werden.

Es wird auf Ziffer 11 und Ziffer 12 ZVB verwiesen.

2.11 Kontrollen

Der AN gestattet den Mitarbeitern der Bedarfsstelle zu den betriebsüblichen Zeiten das Betreten des Betriebsgeländes und das Besichtigen aller Räume und Anlagen, die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages benutzt werden.

Das besondere Kontrollrecht des AG wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. Es umfasst auch stichprobenartige, unangemeldete Kontrollen aller Räume und Anlagen des AN, die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages benutzt werden.

2.12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

3 Technisches Leistungsverzeichnis

3.1 Losaufteilung

Der Auftrag wird in folgende Lose aufgeteilt:

• Los 1: Pförtner-, Wach- und Schließdienst Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg

• Los 2: Pförtner-, Wach- und Schließdienst Soziales Dienstleistungszentrum (SDZ), Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

• Los 3: Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona, Alte Königsstraße 29-39, 22767 Hamburg

• Los 4: Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona West, Achtern Born 135, 22549 Hamburg

• Los 5: Sicherheits-, Ordnungs- und Schließdienst Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

Die Details je Los sind den nachfolgenden Ziffern 3.2 bis 3.6 zu entnehmen. Die Ziffern 3.7 bis 3.12 sind für alle fünf Lose gleichermaßen zu beachten.

3.2 Los 1 Pförtner-, Wach- und Schließdienst Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der Wach- und Schließdienste sowie des Pförtnerdienstes für das Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg.

In dem Gebäude finden u.a. Ausschusssitzungen statt. An den Tagen, wo ein Ausschuss tagt, ändert sich die Dienstzeit auf maximal 23:00 Uhr.

Das Haus verfügt teilweise über eine elektronische Schließanlage. Einige Türen müssen aber manuell abgeschlossen werden.

3.2.1 Aufgaben

Die Aufgaben umfassen die Schließdienste zu Beginn und zum Ende der Öffnungszeiten, sowie die Besetzung der Loge. Dabei sind folgende Aufgaben zu übernehmen:

• Auskunftserteilung an das Publikum und Verweis an die betreffenden Einrichtungen, ggf. Ansprechpartner*in im Haus (z.B. Standesamt, Jugendamt etc.) als auch an Dienstellen außerhalb des Hauses im Bereich Bezirk Altona (hier sind auch die Dienststellen des Hamburg Services mit einzubeziehen, wie Einwohner- und Ausländerangelegenheiten). • Notwendige Benachrichtigungen an Behördenbedienstete, z. B. Mitteilung von Lieferungen, Anmeldung von Handwerkern etc. • Unverzügliche Benachrichtigung der Polizei bei Eintreten von Notfallsituationen und Übergriffen. • Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen weiterer Hilfskräfte

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

• Unterstützung der Beschäftigten bei der Durchsetzung des Hausrechts nach Weisung bzw. in Abstimmung mit der Bedarfsstelle (hierzu siehe bitte auch Pkt. 3.9 (Hausrecht) der Ausschreibung) • Kontrolle, dass alle Zugänge zum Haus verschlossen sind (insgesamt 5 Zugänge) • Kontrolle der Fenster und ggf. schließen der offenen Fenster sowie deren Fenstersicherungen (Fensteroliven) • Kontrolle der Treppenhausfenster • Kontrolle der Beleuchtung in den Büros und ggf. Ausschalten • Endkontrolle der Sitzungsräume (Licht und Beamer aus). Danach Verschließen der Räume. • Endkontrolle der Toiletten auf Besucher • Ggf. Abstreuen der Zugangsbereiche mit vorhandenem Streugut • Ein- und Ausschalten von technisch relevanten Anlagen. Ggf. muss bei Störungen die elektronische Türschließung deaktiviert werden, um die Dienststelle manuell zu sichern bzw. aktiviert werden, sobald die Dienststelle wieder geöffnet wird. • Briefkastenkontrolle • Ascheimer raus- und reinstellen • Ggf. Öffnen von Räumen an berechtigte Personen • Schlüsselausgabe sowie Annahme per Schlüsselquittung

Zu Beginn der Einsatzzeit und zum Ende der Einsatzzeit ist jeweils eine Schließrunde durchzuführen und im Wachbuch zu vermerken.

Hilfsmittel (durch AG zur Verfügung gestellt): • PC in der Pförtnerloge.

Die detaillierten Aufgaben werden durch eine Dienst- und Einzelanweisungen geregelt, die Vertragsbestandsteil wird. Die Dienstanweisung kann von der Bedarfsstelle jederzeit den dienstlichen Anforderungen angepasst werden. Diese Dienstanweisung begründet keine zusätzlichen Leistungspflichten, sondern konkretisiert die Verhaltensweisungen, die als Leistungspflicht in dieser Leistungsbeschreibung dem Grunde nach bereits enthalten sind. Die interne Dienstanweisung kann aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht werden. Das Wach- /Sicherheitspersonal ist verpflichtet, diese interne Dienstanweisung einzuhalten.

Das eingesetzte Personal erhält ihre Weisungen grundsätzlich von der Betriebs- /Einsatzleitung des Wachunternehmens. Die von der Bedarfsstelle benannten Mitarbeiter/innen sowie deren Vertretung erteilen Weisungen an das Wachpersonal nur über den AN oder eine von ihm autorisierte Person - ausgenommen sind Situationen mit sofortigem Handlungsbedarf.

3.2.2 Einsatzzeiten und Personalstärke

Benötigtes Personal: • 1 Sicherheitskraft

Einsatzzeiten: • Montag – Freitag: 5:45 – 20:30 Uhr

Sondereinsätze: Über die üblichen Einsatzzeiten hinaus können anlassbezogen zusätzliche Dienste (Sondereinsätze) erforderlich werden, insbesondere im Zusammenhang mit Trauungen, Wahlen, Abstimmungen, Veranstaltungen (Altonale Empfang) oder vergleichbaren

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

besonderen Nutzungssituationen des Objekts. Diese Sondereinsätze können auch außerhalb der Regelzeiten, insbesondere im Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst, stattfinden.

Die Anzahl, Dauer und zeitliche Lage dieser Sondereinsätze können nicht im Voraus festgelegt werden, da sie von jährlich wechselnden Bedarfen abhängen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Mindestumfang solcher Leistungen besteht nicht.

Die Beauftragung der Sondereinsätze erfolgt abrufweise nach Bedarf durch die Bedarfsstelle.

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der Angebotskonditionen. Der Einsatz des Personals in diesen Zeiten hat sich nach den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung zu richten.

3.3 Los 2 Pförtner-, Wach- und Schließdienst Soziales Dienstleistungszentrum (SDZ), Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des Wach- und Schließdienste sowie des Pförtnerdienstes für das Soziale Dienstleistungszentrum, Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg. Das Soziale Dienstleistungszentrum ist ein Dienstgebäude des Bezirksamtes Altona.

In dem Gebäude finden u.a. Sitzungen und Rechtsberatungen durch die Öffentliche Rechts- auskunft (ÖRA) statt. An den Tagen, wo ausnahmsweise eine Sitzung tagt, ändert sich die Dienstzeit auf maximal 23:00 Uhr. In der Regel enden die Dienste innerhalb der vorgegebenen Dienstzeiten.

Das Haus verfügt über keine elektronische Schließanlage, so dass die Türen manuell abgeschlossen werden müssen.

3.3.1 Aufgaben

Die Aufgaben umfassen die Schließdienste zu Beginn und zum Ende der Öffnungszeiten, sowie die Besetzung der Loge. Dabei sind folgende Aufgaben zu übernehmen:

• Kontrolle, dass alle Zugänge zum Haus verschlossen sind (insgesamt 4 Zugänge) • Kontrolle der Fenster und ggf. schließen der offenen Fenster sowie deren Fenstersicherungen (Fensteroliven) • Kontrolle der Treppenhausfenster • Kontrolle der Beleuchtung in den Büros und ggf. Ausschalten • Endkontrolle der Sitzungsräume (Licht und Beamer aus). Danach Verschließen der Räume. • Endkontrolle der Toiletten auf Besucher • Ggf. Abstreuen der Zugangsbereiche mit vorhandenem Streugut • Ein- und Ausschalten von technisch relevanten Anlagen. Ggf. muss bei Störungen die elektronische Türschließung deaktiviert werden, um die Dienststelle manuell zu sichern bzw. aktiviert werden, sobald die Dienststelle wieder geöffnet wird. • Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen weiterer Hilfskräfte • Auskunftserteilung an das Publikum und Verweis an die betroffenen Einrichtungen des Hauses Notwendige Benachrichtigungen an Behördenbedienstete, z. B. Mitteilung von Lieferungen inkl. Aushändigung von Lieferscheinen an die jeweiligen Ansprechpartner im Haus.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

• Unterstützung der Beschäftigten bei der Durchsetzung des Hausrechts nach Weisung bzw. in Abstimmung mit der Bedarfsstelle (hierzu siehe bitte auch Pkt. 3.9 (Hausrecht) der Ausschreibung) • Briefkastenkontrolle • Ascheimer raus- und reinstellen • Unverzügliche Benachrichtigung von Polizei und/oder Feuerwehr bei Eintreten von Notfallsituationen und Übergriffen • Ggf. Öffnen von Räumen an berechtigte Personen • Schlüsselausgabe sowie Annahme per Schlüsselquittung und Ablage der Quittungen, sowie Weitergabe der Schlüsselquittungen per Scan (Ausgabe und Rückgabe) an IS 22 (E-Mail: gebaeudemanagement@altona.hamburg.de)

Zu Beginn der Einsatzzeit und zum Ende der Einsatzzeit ist jeweils eine Schließrunde durchzuführen und im Wachbuch zu vermerken.

Hilfsmittel (durch AG zur Verfügung gestellt): • PC in der Pförtnerloge.

Die detaillierten Aufgaben werden durch eine Dienst- und Einzelanweisungen geregelt, die Vertragsbestandsteil wird. Die Dienstanweisung kann von der Bedarfsstelle jederzeit den dienstlichen Anforderungen angepasst werden. Diese Dienstanweisung begründet keine zusätzlichen Leistungspflichten, sondern konkretisiert die Verhaltensweisungen, die als Leistungspflicht in dieser Leistungsbeschreibung dem Grunde nach bereits enthalten sind. Die interne Dienstanweisung kann aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht werden. Das Wach-/Sicherheitspersonal ist verpflichtet, diese interne Dienstanweisung einzuhalten.

Das eingesetzte Personal erhält ihre Weisungen grundsätzlich von der Betriebs- /Einsatzleitung des Wachunternehmens. Die von der Bedarfsstelle benannten Mitarbeiter/innen sowie deren Vertretung erteilen Weisungen an das Wachpersonal nur über den AN oder eine von ihm autorisierte Person - ausgenommen sind Situationen mit sofortigem Handlungsbedarf.

3.3.2 Einsatzzeiten und Personalstärke

Benötigtes Personal: • 1 Sicherheitskraft

Einsatzzeiten: • Montag – Freitag: 5:45 – 20:30 Uhr

An den Tagen, wo eine Sitzung tagt, ändern sich die Dienstzeiten. • Montag – Freitag: Ggf. bis max. 23:00 Uhr Einsätze bis 23:00 Uhr kommen auch bei Tagungen nur in Einzelfällen vor.

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der Angebotskonditionen. Der Einsatz des Personals in diesen Zeiten hat sich nach den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung zu richten.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

3.4 Los 3 Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona, Alte Königsstraße 29-39, 22767 Hamburg

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes für das Soziale Dienstleistungszentrum Altona, Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg zur Unterstützung des Dienstbetriebes sowie zur Begleitung des Publikumsverkehrs. Das Soziale Dienstleistungszentrum ist ein Dienstgebäude des Bezirksamtes Altona.

3.4.1 Aufgaben Der Sicherheits- und Ordnungsdienst dient der Unterstützung eines geordneten Dienstbetriebes sowie der Aufrechterhaltung eines störungsfreien Ablaufs des Publikumsverkehrs.

Die Leistungen umfassen insbesondere:

• Unterstützung bei der Steuerung und Organisation des Publikumsverkehrs • Sicherstellung eines geordneten Ablaufs im Warte- und Eingangsbereich • Auskünfte an Besucher:innen zum organisatorischen Ablauf • Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikt- und Eskalationssituationen • deeskalierendes Eingreifen bei Störungen des Dienstbetriebes • Freihalten von Flucht- und Rettungswegen • Unterstützung bei der Gefahrenabwehr im Rahmen der übertragenen Aufgaben • Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen weiterer Hilfskräfte • Unterstützung der Beschäftigten bei der Durchsetzung des Hausrechts nach Weisung bzw. in Abstimmung mit der Bedarfsstelle

3.4.2 Einsatzzeiten und Personalstärke

Benötigtes Personal: • 1 Sicherheitskraft

Einsatzzeiten: • Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 Uhr – 12:00 Uhr • Donnerstag: 08.00 Uhr – 16:30 Uhr

In den angegebenen Zeiten sind auch die Zeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten abgedeckt:

3.5 Los 4 Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona West, Achtern Born 135, 22549 Hamburg

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes für das Soziale Dienstleistungszentrum Altona-West, Achtern Born 135, 22549 Hamburg zur Unterstützung des Dienstbetriebes sowie zur Begleitung des Publikumsverkehrs. Das Soziale Dienstleistungszentrum ist ein Dienstgebäude des Bezirksamtes Altona.

3.5.1 Aufgaben Der Sicherheits- und Ordnungsdienst dient der Unterstützung eines geordneten Dienstbetriebes sowie der Aufrechterhaltung eines störungsfreien Ablaufs des Publikumsverkehrs. Vergabenummer: FB 2026000525 Seite 23 von 28

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Die Leistungen umfassen insbesondere:

• Unterstützung bei der Steuerung und Organisation des Publikumsverkehrs • Sicherstellung eines geordneten Ablaufs im Warte- und Eingangsbereich • Auskünfte an Besucher:innen zum organisatorischen Ablauf • Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikt- und Eskalationssituationen • deeskalierendes Eingreifen bei Störungen des Dienstbetriebes • Freihalten von Flucht- und Rettungswegen • Unterstützung bei der Gefahrenabwehr im Rahmen der übertragenen Aufgaben • Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen weiterer Hilfskräfte • Unterstützung der Beschäftigten bei der Durchsetzung des Hausrechts nach Weisung bzw. in Abstimmung mit der Bedarfsstelle

3.5.2 Einsatzzeiten und Personalstärke

Benötigtes Personal: • 1 Sicherheitskraft

Einsatzzeiten: • Mittwoch: 08.00 Uhr – 12:30 Uhr

Optionale Erweiterung (gem. Ziffer 3.5.3): • Montag: 08:00 Uhr – 12:30 Uhr

In den angegebenen Zeiten sind auch die Zeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten abgedeckt:

3.5.3 Optionale Leistung Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit den Leistungsumfang einmalig durch die Ausweitung der regelmäßigen Einsatzzeiten um einen weiteren wöchentlichen Einsatztag zu erweitern.

Die Erweiterung kann den Einsatz einer Sicherheitskraft zusätzlich montags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr am gleichen Einsatzort umfassen.

Die Ausübung der Option erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.

3.6 Los 5 Sicherheits-, Ordnungs- und Schließdienst Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des Sicherheits-, Ordnungs- und Schließdienstes im Technischen Rathaus in der Jessenstraße 1-3. Das Technische Rathaus ist ein Dienstgebäude des Bezirksamtes Altona.

In dem Gebäude finden neben internen Veranstaltungen auch Nutzungen durch Dritte sowie regelmäßige Ausschusssitzungen der Bezirksversammlung Altona statt, die überwiegend öffentlich, d.h. im Beisein von Bürgerinnen und Bürgern, tagen. An den Tagen, wo ein Ausschuss tagt, ändern sich die Dienstzeiten und Aufgaben.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Das Haus ist mit einer elektronischen Schließanlage ausgestattet, so dass die Türen nicht abgeschlossen werden müssen, aber dennoch deren Verschluss zu kontrollieren ist.

3.6.1 Aufgaben und Einsatzzeiten

Im Folgenden werden Aufgaben beschrieben, die grundsätzlich vor Dienstschluss zu erfolgen haben:

• Kontrolle, dass alle Zugänge zum Haus verschlossen sind (insgesamt 5 Zugänge) • Kontrolle des Zugangs, Notausgangs und Rolltores der Tiefgarage • Kontrolle der Fenster im Erdgeschoss • Kontrolle der Treppenhausfenster • Kontrolle der Beleuchtung in den Büros und ggf. Ausschalten • Endkontrolle des Sitzungsraums (Licht und Beamer aus). Danach Verschließen des Raumes. • Endkontrolle der Toiletten (im gesamten Haus) und Tiefgarage auf Besucher*innen • Unterstützung der Beschäftigten bei der Durchsetzung des Hausrechts nach Weisung bzw. in Abstimmung mit der Bedarfsstelle • Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen weiterer Hilfskräfte

An Tagen ohne Sitzung sind folgende Zeiten und zusätzliche Aufgaben zu erfüllen:

• Der Dienst findet zwischen 15:30 und 20:30 Uhr statt • Kontrolle der Gänge und Toiletten auf Besucher*innen, die keinen Termin haben

An Tagen mit Sitzung sind folgende Zeiten und zusätzliche Aufgaben zu erfüllen:

• Der Dienst beginnt um 16:30 Uhr und endet mit dem Sitzungsende (im Regelfall bis 22 Uhr, im Einzelfall auch länger). • Besuchern den Weg zum Sitzungsraum weisen • Während der Sitzung Präsenz im Vorraum des Sitzungsraumes • Unterstützung des behördlichen Personals und der Ausschussvorsitzenden bei Problemen mit Besucher*innen, nötigenfalls Ausübung des Hausrechts (Verweis aus dem Gebäude) und Einschalten der Polizei.

Die Bedarfsstelle informiert den AN mit monatlichen Plänen über die genauen Dienstzeiten. Der Monatsplan wird dem AN vier Wochen vor Monatsanfang von der Bedarfsstelle ausgehändigt.

3.6.2 Personalstärke

Benötigtes Personal: • 1 Sicherheitskraft

3.7 Anforderungen an das Personal Für die Aufgabe dürfen nur Mitarbeiter mit erfolgreich abgelegter Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO und mindestens 3-jähriger Berufserfahrung eingesetzt werden. Die entsprechenden Nachweise müssen auf Verlangen der Bedarfsstelle vorgelegt werden.

Der AN setzt eigenes Stammpersonal ein, welches möglichst nicht wechselt.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Nachstehende Forderungen sind als Voraussetzung für die persönliche Eignung unabdingbar:

• nicht vorbestraft (amtliches Führungszeugnis ohne Eintrag, welches nicht älter als 3 Jahre ist. Bei Neueinstellungen darf das Führungszeugnis nicht älter als einen Monat sein bzw. muss umgehend beantragt werden) • pünktlich und ausgeruht, zuverlässig, verantwortungsbewusst, ehrlich, vertrauenswürdig, gewissenhaft, sorgfältig. Gepflegtes Äußeres, vor allem Körperhygiene wird zwingend erwartet. Kein Einsatz von drogen- oder alkoholabhängigen Personen und von Personen, deren Äußeres bereits auf eine rechtsstaatlich feindliche Gesinnung hindeutet, • freundlich, höflich und in angemessener Weise auf die Belange des recht- oder hilfesuchenden Publikums eingehen können, • die deutsche Sprache in Wort und Schrift angemessen beherrschen, • wünschenswert wären einfache Englisch-Sprachkenntnisse, • kurze schriftliche Meldungen über besondere Vorkommnisse verständlich abfassen können, • körperlich und geistig beweglich sein, das heißt voll einsatzfähig, keine nennenswerten Gebrechen, die z.B. das Treppensteigen erschweren oder das Seh- und Hörvermögen beeinträchtigen, • befähigt, einen Handfeuerlöscher sachgerecht einsetzen zu können, • erfolgte und regelmäßige Teilnahme an einem Deeskalationstraining • ausreichende Erste-Hilfe-Ausbildung • Grundkenntnisse in der Nutzung eines PC besitzen.

Personen, die über diese Fähigkeiten nicht verfügen, sind für den Sicherheitsdienst nicht geeignet und deshalb nicht einzusetzen. Der AN hat die Zuverlässigkeit und Eignung des von ihm eingesetzten Personals laufend zu überprüfen und zu gewährleisten.

Das eingesetzte Personal muss mit der Dienstanweisung voll vertraut sein.

Die eingesetzten Mitarbeiter/innen erhalten ihre Weisungen grundsätzlich von der Betriebs- /Einsatzleitung des AN. Die von der Bedarfsstelle benannten Ansprechpersonen sowie deren Vertretungen erteilen Weisungen an das Wachpersonal nur über den AN oder eine von ihm autorisierte Person. Ausgenommen sind Situationen mit sofortigem Handlungsbedarf.

Alle eingesetzten Mitarbeiter/innen sind vom AN mit einer einheitlichen, mit der Bedarfsstelle abgestimmten Arbeitskleidung (bspw. Tuchhose, Hemd, Bluse, Pulli oder Sakko und entsprechende Jacke in dunklen Farben) zu versehen. Die Ausstattung mit Namens- und Firmenschildern ist erforderlich. Das Tragen dieser Arbeitskleidung ist Pflicht.

Dem Personal ist es grundsätzlich untersagt, während der Arbeitszeit • den Arbeitsplatz zu verlassen, • alkoholische Getränke oder Drogen zu sich zu nehmen, • innerhalb der Gebäude zu rauchen, • Personen oder Tiere mitzubringen oder Besuch zu empfangen, • Fernsehapparate oder Computer mitzubringen, • eigene Elektrogeräte zu nutzen ohne vorherige Genehmigung durch die AG (hierzu zählen auch eigene Mobiltelefone, sofern diese nicht für den dienstlichen Gebrauch eingesetzt werden) • private Geschäfte zu tätigen und • sonstige Handlungen auszuführen, die die Dienstausübung beeinträchtigen können.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Der Einsatz von Praktikanten und Auszubildenden ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den AG erlaubt und auch nur dann, wenn eingewiesenes Personal nach diesem Technischen Leistungsverzeichnis die Dienstzeit des Praktikanten oder Auszubildenden vor Ort begleitet.

Die Arbeitszeit der eingesetzten Arbeitskräfte darf in der Regel acht Stunden, in Ausnahmefällen zehn Stunden nicht überschreiten. Die nach § 4 ArbZG vorgeschriebenen Ruhepausen sind zwingend einzuhalten, soweit nicht der Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung zulässigerweise Ausnahmen vorsieht.

Die dem Sicherheitspersonal auf Grund der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ggf. zustehenden Pausen sind einzuhalten. Der AN hat jedoch in jedem Fall sicherzustellen, dass auch während der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen und anderen Arbeitsunterbrechungen eine ununterbrochene Besetzung der festen Arbeitsplätze und die Sicherheit im Objekt gewährleistet ist.

3.8 Einarbeitung und Vertretung Der AN arbeitet sein Personal in diesem Objekt gemeinsam mit einem Vertreter der Bedarfsstelle zu seinen Lasten ein. Der AN ist verpflichtet, neu eingesetztes Personal auf eigene Kosten rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit im Objekt in die Aufgaben und Anforderungen vor Ort einzuweisen. Das eingesetzte Personal muss mit den notwendigen Anweisungen sowie den Alarm- und ggf. sonstigen technischen Anlagen voll vertraut sein.

Der AN gewährleistet die ständige personelle Mindestbesetzung zur Aufgabenwahrnehmung; kurzfristige Personalausfälle sind innerhalb von zwei Stunden adäquat auszugleichen. Der AN verpflichtet sich, Urlaubs- und Krankenvertretungen mit eingewiesenem Personal wahrzunehmen.

Zur Aufgabenwahrnehmung ist je Los ein fester (eingearbeiteter) Stamm von mindestens 3 Personen (2 feste Mitarbeiter/innen und 1 Vertreter/in), die alle in einem sozial- versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis fest angestellt sein müssen, gemäß der Leistungsbeschreibung, einzusetzen. Eine mögliche Unterschreitung der Mitarbeiterzahl ist innerhalb von zwei Monaten auszugleichen.

Der AN stellt der Bedarfsstelle die für die Wahrnehmung der Sicherheitsdienstleistungen nach diesem Vertrag vorgesehenen Personen rechtzeitig zu Vertragsbeginn vor. Bei einem Wechsel des Sicherheitspersonals während des Vertragszeitraums, stellt der AN das neue Personal spätestens 2 Wochen vor dem vorgesehenen Einsatz vor. Die Bedarfsstelle kann dem Einsatz einer dafür vorgesehenen Person widersprechen, wenn die Anforderungen an das Sicherheitspersonal nach diesem Vertrag nicht erfüllt sind. Das Recht des Widerspruchs besteht auch.

3.9 Hausrecht und Schlüssel Das Hausrecht wird nicht vom Sicherheitspersonal wahrgenommen. Als Verwaltungshelfende hat das Sicherheitspersonal jedoch die Aufgabe, nicht befugte Personen des Gebäudes zu verweisen und aus diesem herauszugeleiten. Gegebenenfalls ist die Polizei einzuschalten.

Die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Schlüssel (sofern diese für den Dienst erforderlich sind) werden von der Bedarfsstelle rechtzeitig bereitgestellt. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Wachpersonal herbeigeführte Schloss- oder Schlüsselbeschädigungen haftet der AN mit der Maßgabe, dass die Schließanlage einschließlich der Schlüssel ausgetauscht werden muss. Beschädigungen und Schlüsselverluste sind der Bedarfsstelle sofort zu melden.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

3.10 Dokumentation (Wachbuch) Der AN hat ein Wachbuch bereitzustellen, das vom eingesetzten Sicherheitspersonal ordnungsgemäß zu führen ist. Das Wachbuch verbleibt bei der Bedarfsstelle.

Besondere Vorkommnisse oder Unregelmäßigkeiten im Objekt sind im Wachbuch zu vermerken und der Bedarfsstelle umgehend mündlich, spätestens jedoch am folgenden Werktag unaufgefordert vorzulegen. Schichtübergaben sind ebenfalls im Wachbuch zu dokumentieren.

Im Bedarfsfall sind weitere Listen zu führen, für die die gleichen Anforderungen wie für das Wachbuch gelten.

3.11 Kontrollen Das im Objekt eingesetzte Personal ist zweimal im Monat während der Dienstzeit von einem Kontrolldienst des AN in unregelmäßigen Zeitabständen, zu überwachen. Für diese Überwachungen werden dem AG keine zusätzlichen Kosten berechnet.

Die durchgeführten Kontrollen sind im Wachbuch zu vermerken. Der Ansprechpartner vor Ort ist in Form einer kurzen Nachricht darüber zu informieren, dass diese Kontrolle durchgeführt wurde.

3.12 Persönliche Schutzausrüstung Die ggf. erforderliche, persönliche Schutzausrüstung (einheitlicher medizinischer Mund- Nasen-Schutz, Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel) sind gemäß den jeweils gültigen Verordnungen durch den AN bereitzustellen. Die Kosten sind in die Einzelpreise einzukalkulieren.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen

Hinweis: Die Paragrafen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05.08.2003 - (BAnz. Nr. 178a).

  1. Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)

1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen (Vordruck Angebot).

1.2 Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, ein- schließlich aller Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen u. ä. in deutscher Sprache, der Transport inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestim- mungsgemäßen Leistungsort, das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen.

  1. Änderungen der Leistung (zu § 2)

2.1 Beansprucht der Auftragnehmer bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der Auftraggeberin eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen. Die Vorschriften des § 132 GWB bzw. des § 47 UVgO bleiben unberührt.

2.2 Sind Einheitspreise vereinbart, ist der Auftragnehmer bei marktgängigen Erzeugnissen verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin eine Mehrleistung bis zu 10 % der beauftragten Mengen auf Grundlage des vertraglichen Einheitspreises zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 % einverstanden zu sein. Dies gilt nicht für Rahmenvereinbarungen.

2.3 Nummer 2.2 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.

  1. Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)

3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die die Auftraggeberin ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftrag- nehmers, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.

3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie – ggf. nach Auslegung – eine Änderung der Vergabe- unterlagen, führt das zum Angebotsausschluss (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

  1. Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)

4.1 Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landesrechtlichen Regelungen im Hambur- gischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.

4.2 Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung der geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (vgl. Vordruck Eignung) der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Die Auftraggeberin ist befugt, sich von der vertragsgemäßen Leistungsausführung zu unterrichten.

4.4 Der Auftragnehmer hat ihm zur Leistungsausführung überlassene Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.

4.5 Die Bewachung und Verwahrung des Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (inkl. Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.) ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich diese Gegenstände auf Grundstücken oder in Räumen der Auftraggeberin befinden.

4.6 Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Nr. 9.3) das Eigentum an dem geleisteten Gegenstand uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verschaffen.

4.7 Ein Leistungsgegenstand ist an den von der Empfangsstelle bezeichneten Leistungsort (z.B. Räume, Grundstücksteile) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und das Lieferdatum enthält.

4.8 Zu liefernde Geräte müssen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Gesetzen, Normen und Standards entspre- chen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, BGBl. I 2021, S. 3146) in der jeweiligen Fassung.

4.9 Im Angebot benannte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) oder Bezugsquellen darf der Auftragneh- mer nicht ohne die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin wechseln (Vordrucke Angebot und BWB).

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Pflichtverletzungen (zu § 7)

Hat die Auftraggeberin einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gesetzlichen Schadensersatz zu leis- ten, steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der Auftraggeberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist § 254 BGB entsprechend anwendbar.

  1. Kündigung und Rücktritt (zu § 8)

6.1. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen die Eröff- nung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens beantragt wird.

6.2. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine Person, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst ist, oder ihr nahe stehenden Personen oder einem Dritten in ihrem Interesse einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Den Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.

6.3. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragneh- mer oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstoßen.

  1. Vertragsstrafe (zu § 11)

7.1 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er schuldhaft gegen eine der Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verstößt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von einem seiner Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu vertreten ist.

7.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 % der Abrechnungssumme. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf maximal 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.

7.3 Vertragsstrafenvereinbarungen und Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Ausführungs- fristen bleiben unberührt; hierbei werden die Vertragsstrafen auf die Schadensersatzansprüche angerech- net.

7.4 Der Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe erlischt erst nach vorbehaltlos geleisteter Schlusszah- lung.

  1. Güteprüfung (zu § 12)

8.1 Zu einem Angebot eingereichte Muster und Proben (Vordruck BWB) müssen die in der Leistungsbeschrei- bung bezeichnete Beschaffenheit haben. Sie verbleiben bis zur Vertragserfüllung als verbindliches Quali- tätsmuster bei der Auftraggeberin.

8.2 Fordert der Auftragnehmer die Muster und Proben nicht binnen eines Monats nach Vertragsende auf ei- gene Kosten zurück, werden sie bis zum Stückwert von 10 Euro ohne Berechnung von der Auftraggeberin übernommen. Ab einem Stückwert von 10 Euro werden die Muster und Proben nach Vertragsende in Ab- sprache mit den Vertragspartnern

  • entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung an den Auftragnehmer ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf dessen Kosten zurückgesandt,
  • oder anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg überlassen.

8.3 Verlangt die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, hat sie die dadurch entstande- nen Kosten des Auftragnehmers zu tragen. Zeigt die Güteprüfung, dass die gelieferten Waren nicht den Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die Kosten für die Güteprüfung zu tragen und die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden nicht vergütet.

  1. Abnahme (zu § 13) 9.1 Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die (Teil-) Abnahme rechtzeitig in Textform zu beantragen.

9.2 Die Leistung gilt als abgenommen

  • bei Lieferungen: mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung oder
  • bei Aufbauleistungen: 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit die Auftraggeberin die Abnahme nicht verweigert.

9.3 Die Gefahr geht auf die Auftraggeberin über

  • bei Lieferungen: mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle oder
  • bei Aufbauleistungen: mit der Abnahme.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Nr. 9.3). Bei wiederkehrenden Leis- tungen ist die Einzelleistung maßgeblich.

  1. Rechnung (zu § 15)

11.1 Alle Rechnungen des Auftragnehmers müssen soweit vorhanden die Angaben zu PSP-Element, Sach- konto und Mittelbindungsnummer enthalten, die bei der Auftragserteilung angegeben wurden. Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Rechnungen an die FHH im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln; in Ausnahmefällen können Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den Zentralen Rechnungseingang der Freien und Han- sestadt Hamburg übermittelt werden.

11.2 Die Rechnung ist in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Preisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zum verbleibenden Netto- Rechnungsbetrag sind der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag gesondert aufzuführen. Am Ende der Rechnung ist der geforderte Zahlbetrag einschließlich Umsatzsteuer zu nennen.

11.3 Nach Vereinbarung können Teilrechnungen für selbstständige Teillieferungen/-leistungen eingereicht wer- den.

11.4 Wurden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, sind der Umsatzsteuersatz und die darauf entfal- lende Umsatzsteuer in der Rechnung offen auszuweisen. Diese Umsatzsteuerbeträge sind vom Gesamt- betrag der Umsatzsteuer in der Schlussrechnung wieder abzusetzen.

  1. Zahlung (zu § 17) 12.1 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.

12.2 Skontofristen beginnen mit dem Rechnungseingang (Eingangsdatum der E-Rechnung oder Eingangsda- tum der E-Mail), jedoch

  • bei Aufbauleistungen: nicht vor dem Tag der Abnahme und
  • bei allen anderen Leistungen: nicht vor dem Tag der Erfüllung.

12.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftrag- nehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der FHH gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob der Auf- tragnehmer die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haften- des Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.

  1. Sicherheitsleistung (zu § 18)

13.1 Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme verlangt werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge wer- den auf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.

13.2 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die Auftraggeberin zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Wer- den keine Abschlagszahlungen geleistet, wird die Sicherheit von der Abrechnungssumme einbehalten.

13.3 Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während die- ser Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit bis zur Mängelbeseitigung gesperrt.

  1. Streitigkeiten (zu § 19) 14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zustän- digen Stelle herbeizuführen. Deren Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats bei der Auftraggeberin schriftliche Einwendungen erhebt.

14.2 Für die Auslegung des Vertrages ist der Vertragswortlaut in deutscher Sprache maßgeblich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.

14.3 Die vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen der Vertragspartner regelt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) Stand: 01.01.2025

Vorbemerkungen Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I, S. 624) in aktueller Fassung.

Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellen- werte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.

Unterschreitet der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro, richtet sich das Vergabeverfahren nach der UVgO in aktueller Fassung sowie den hierzu erlassenen Erleichterungen in Ziffer I.5 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL).

In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.

Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen. Sie gelten für die Abgabe von Teilnah- meanträgen entsprechend.

  1. Vergabeunterlagen

1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin. Ihre Ver- wendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Be- endigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine mit der Angebotser- stellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.

1.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwort- lich. Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Enthalten sie nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüg- lich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten. Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin wäh- rend der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin unverzüglich angezeigt.

1.3 Von den Unterlagen der Vergabestelle abweichende Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen können zum An- gebotsausschluss führen.

  1. Schutz des Wettbewerbs

2.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl. § 124 GWB). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.2. Die Auftraggeberin führt vor der Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne USt.) regelhaft eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch zu demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll. Die Abfrage erfolgt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen. Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt wer- den.

  1. Angebote

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

Die Vergabestelle darf vom Teilnehmer eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten ver- langen. Bei Nutzung eines elektronischen Vergabemanagementsystems muss der Teilnehmer die Aktuali- tät seiner verwendeten Software sicherstellen.

Soweit die Vordrucke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage machen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungs- nummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.

3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegeben- heiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Auftraggeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.

3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Auftraggeberin vorgegebenen Form ein- zureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von dem Bieter verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.

3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.

Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Gleiches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht bedingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht wer- den.

3.7 Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht mit Namen/Firma oder anderer Kennzeichnung des Bieters versehen sein. Für ihre Auszeichnung sind aus- schließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel zu verwenden. Für Muster und Proben wird keine Vergütung gewährt, sofern nicht die Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes erklären. Ein Bieter kann seine nicht gewählten Muster und Proben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist auf eigene Kosten zurückfordern, sofern sie bei der Angebotsprüfung nicht verbraucht wurden und ihr Stückwert 10 Euro übersteigt; danach werden die Muster und Proben entsorgt.

3.8 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens sechs Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzu- fügen.

3.9 Jeder Bieter darf im Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote einreichen, wenn dies nicht von der Verga- bestelle in ihrer Ausschreibung ausgeschlossen wurde. Ein weiteres Hauptangebot wird jedoch nur zuge- lassen, wenn es sich zu dem/den anderen Hauptangeboten nicht nur allein im Preis unterscheidet.

3.10 Jeder Bieter darf auch ggf. zugelassene Nebenangebote (Nr. 4) einreichen. Will ein Unterauftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.

3.11 Ist eine Losvergabe vorgesehen, kann der Bieter nach den Festlegungen der Vergabestelle ein Angebot für sämtliche oder einzelne Lose abgeben.

3.12 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.

  1. Nebenangebote

4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, muss der Bieter sein Nebenangebot deutlich als solches kennzeichnen und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass es die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.

4.2 Sofern sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, sind Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen sowie andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit ei- nem Hauptangebot zugelassen.

4.3 Der Bieter hat die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Neben- angebots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungs- verzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Leistungsausführung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.

  1. Unteraufträge Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunter- nehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauf- tragnehmer zu benennen. Die Vorgaben des § 26 UVgO bzw. § 36 VgV sowie die landesrechtlichen Best- immungen (insbesondere die §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten.

  2. Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn sie keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sinne des § 1 GWB haben. Dies ist insbesondere bei horizontalen Bietergemeinschaften (Gemeinschaft von Bietern aus derselben Branche) gesondert zu prüfen.

6.2 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).

6.3 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Er- klärungen im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.

6.4 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaub- haft zu machen. Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.

  1. Eignung

7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklä- rung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form (bei der Angebotsabgabe in elektro- nischer Form über die E-Vergabe oder via E-Mail genügt der Name der handelnden Person) übermitteln.

Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Euro kann die Vergabestelle vorläufig auf die Einreichung des Vordrucks Eignung verzichten, behält sich jedoch des- sen nachträgliche Anforderung vor.

7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.

Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.

7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Losentscheid

Wird die Anzahl der Bewerber beim Teilnahmewettbewerb nach § 36 Abs. 1 UVgO begrenzt und die Höchstzahl an geeigneten Bewerber überschritten, so werden die geeigneten Bewerber durch Losen aus- gewählt.

Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.

  1. Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen

Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:

9.1 Das Angebot darf nur enthalten

  • die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
  • sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.

Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.

9.2 Nebenangebote (Nr. 4) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.

  1. Verhandlungsvergabe

Soweit eine Verhandlung über die Angebote zulässig ist, behält sich die Vergabestelle gem. § 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben.

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Veröffentlichung von Verträgen, Vereinbarung eines Rücktrittsrechts

und Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

bei Vergabeverfahren nach VgV, UVgO und KonzVgV

I. Anwendungsbereich Nachfolgende Musterformulierungen sind in allen förmlichen Vergabeverfahren mittels dieses Formblatts zum Bestandteil der Vergabeunterlagen zu machen. Bei Verhandlungsvergaben ist alternativ eine der unten unter II. stehenden Formulierungen und der Text unter III. in geeigneter Form in den Vertrag aufzu- nehmen. Bei Vergaben, die mit dem elektronischen Bestellwesen abgewickelt werden, werden diese Vor- gaben vom System bereits berücksichtigt.

II. Wirksamkeit und Veröffentlichung des Vertrages; Rücktrittsrecht (Zutreffendes ist von der Vergabestelle anzukreuzen:)

Dieser Vertrag ist ein Vertrag der Daseinsvorsorge (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG) oder ein Vertrag, an dessen Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht und dessen Veröffentlichung die wirtschaft- lichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erheblich beeinträchtigt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG). Der Gegenstandswert liegt über (netto) 100.000 Euro (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG). Damit gilt:

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und wird nach Maß- gabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht werden. Zudem kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

  2. Verträge, die unter § 10 Abs. 2 HmbTG fallen, werden erst einen Monat nach ihrer Veröffentli- chung im Informationsregister wirksam. Die FHH kann binnen dieses Monats zurücktreten, wenn der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist.

Dieser Vertrag ist kein Vertrag der Daseinsvorsorge (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG) und auch kein Vertrag, an dessen Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht und dessen Veröffentlichung die wirtschaftlichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erheblich beeinträchtigt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG) oder der Gegenstandswert liegt unter (netto) 100.000 Euro (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG). Damit gilt:

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, die nach derzeitiger Bewertung jedoch nicht gegeben sind, wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht.

  2. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunfts- anträgen nach dem HmbTG sein.

III. Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; Haftung

Der Bieter ist gemäß § 7 Abs. 3 HmbTG verpflichtet, bereits im Angebot die Dokumente in geeigneter Form zu kennzeichnen, welche nach seiner Einschätzung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, und dies ggf. zu begründen. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Informationsregister oder Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

FB 113, Vertragsklauseln HmbTG für Vergaben nach VgV + UVgO; 10.2017 42

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information

[Name und Anschrift der Vergabestelle] BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburgweite Dienste und Organisation Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Artikel 12 bis 14 der DSGVO im Vergabeverfahren

Vorbemerkungen

Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) bzw. gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu vergeben.

Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bewerbern, Bietern und Vertragspartnern, indem sie diese zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten bei wem erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die jewei- lige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kon- taktdaten: Freie und Hansestadt Hamburg BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

ausschreibungen@fb.hamburg.de

+49 4042823

Hinweis für elektronische Vergabeverfahren (eVergabe): Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt und nur über diese beantwortet werden dürfen.

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?

Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten ver- arbeitet?

Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge werden personenbezogene Daten benötigt.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und der Vergabestelle bzw. den späteren Vertragspartnern sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die spätere Vertragsabwicklung verwendet. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchfüh- rung erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt im Bieterportal bei Registrierung und Angebotsabgabe. Die Datenangabe bei Registrierung ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessen- bekundung abzugeben (Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals). Weitere personenbezogene Daten sind ggf. bei der Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Inte- ressenbekundung anzugeben. Im Einzelfall werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit sie gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder Ihre Einwilligung vorliegt (z.B. werden Daten vom Gewerbezentralregister oder von Wirtschaftsauskunfteien abgefragt).

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, GWB, VgV und UVgO u. a.

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: • Identifikations- und Kontaktangaben Beispiel: Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens, Nummer des Ein- trags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer • Angaben zur Überprüfung der Bietereignung Beispiel: im Rahmen der Eignungsprüfung etwa Daten zur Überprüfung von Referenzen, Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u.ä. • Erhebung von Daten bei Dritten Beispiel: Gewerbezentralregisterauskünfte, Wirtschaftsauskünfte von Auskunfteien u.ä.

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Vertragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben: • Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden vertraglich abrufberechtigte Dienststellen (i.d.R. Kernverwaltung und Hochschulen sowie teilweise öffentliche Unternehmen) per Rundschreiben über das Ergebnis der Aus- schreibung informiert und zum Abruf aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Te- lefon, Fax, E-Mail) von der jeweiligen Vergabestelle an die Dienststellen übermittelt. Bei Einzelaufträgen werden diese Daten von der Vergabestelle an die Dienststelle des Bedarfsträgers übermittelt. • Sonstige Gremien Die Dienststellen der FHH haben ggf. bestimmte Vergabeverfahren vor der Zuschlagserteilung einem Gremium vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter und die Ergebnisse der Angebotswertung mitgeteilt. • Vergabekammern/Gerichte Die Vergabestelle ist im Fall von Nachprüfungsverfahren oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflich- tet, der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht die vollständige Vergabeakte vorzulegen. Der An- tragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann Akteneinsicht beantragen.

DSGVO-Information – 11/2022 2 von 3 44

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den Löschfristen der gesetzlichen Bestimmungen. Danach dürfen Daten nur solange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist.

Es gelten u.a. die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR) sowie die Aktenordnung der der Freien und Hansestadt Hamburg.

7 Welche Rechte haben Sie?

Ihnen stehen in Bezug auf Ihren personenbezogenen Daten verschiedene Rechte nach der Datenschutz- Grundverordnung zu. Einzelheiten ergeben sich aus Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO. • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichti- gung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen. • Recht auf Löschung /„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die betreffenden Daten von der zuständigen Vergabe- bzw. Dienststelle noch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden. • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) Sie haben unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem Widerspruch nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwort- liche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) einlegen. Die Kon- taktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

DSGVO-Information – 11/2022 3 von 3 45

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot

[Name/Firma und Anschrift des Bieters]

[Name und Anschrift der Vergabestelle] BVC Behörde für Finanzen und Bezirke

Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

ANGEBOT

Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung, Sicherung, Ordnung, Empfang, Vergabeverfahren: Schließdienst) für das Bezirksamt Altona an diversen Stand- und Einsatzorten ab dem 01.04.2027 Vergabeart und -Nr.: Offenes Verfahren FB 2026000525

Leistung: Dienstleistung

Vertragsdauer: Siehe Leistungsbeschreibung

Bindefrist endet am: 01.03.2027

Anlagen (Optional) (vom Bieter auszufüllen):

Vordruck Eignung Vordruck Bietergemeinschaft

  1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Anlagen beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Festpreisen (Nr. 3) an. Die Preise schließen alle Nebenkosten ein, aber keine Umsatzsteuer. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe Aufforderung Angebotsabgabe) gebunden.

Bestandteile dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die 2. folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: die Leistungsbeschreibung die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen (BWB) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Preisblatt Leistungskonzept

Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nacheinander in der angegebenen Reihenfolge.

Angebot – 03/2024 1 von 3 46

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot

  1. Preise Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen vom Festpreis abgezogen. Unentgeltliche Nebenleistungen (Zugaben) werden ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des Angebots.

3.1 Die Preise sowie ggf. gewährte Preisnachlässe sind in der gesondert beigefügten Anlage einzutragen; diese Anlage ist Bestandteil des Angebots. 3.2 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl 3.3 Skonto:

Die Zulassung oder Nichtzulassung von Skontoabzügen im Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe wurde beachtet. Mir/Uns ist bekannt, dass nur vom Auftraggeber geforderte Skontoabzüge bei der Angebotswer- tung beachtet werden dürfen und ein unaufgefordertes Angebot von Skonto zum Angebotsausschluss führt. Dies vorausgeschickt, gewähre(n) ich/wir nach Leistungserfüllung bzw. Abnahme sowie Eingang einer prüf- baren Rechnung kein Skonto

oder

Hinweis: Durch den Bieter ist hier lediglich die Prozentzahl des Skontos einzutragen. Die Anzahl der Kalendertage ist durch die Vergabestelle einzutragen.

% Skonto bei Zahlung innerhalb von Kalendertagen.

Erklärungen zum Angebot 4. Ich/Wir erkläre/n, dass

a) alle im Vordruck Eignung gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil des Angebots sind. b) alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern nachfolgend nichts Anderes angegeben ist. Folgende (Teil-)Leistungen werden an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) vergeben:

Firmenname und Anschrift des Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen Unterauftragnehmers (falls bereits bekannt, keine Pflichtangabe)

Ich/Wir werde/n § 26 UVgO bzw. § 36 VgV beim Einsatz von Unterauftragnehmern beachten.

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

-bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist, -die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, -bei der Weitervergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen, -den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren und -den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin vereinbart sind.

Angebot – 03/2024 2 von 3 47

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot

Dazu werde/n ich/wir alle Erklärungen auf diesem Vordruck auch von den Unterauftragnehmern fordern und sie der Auftraggeberin zur Zustimmung vorlegen, bevor eine Beauftragung der Unterauftragnehmer erfolgt.

Zudem habe/n ich/wir den Vordruck DSGVO-Information erhalten und werden ihn meinen/unseren Un- terauftragnehmern zur Kenntnis geben. c)zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind. d)bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung die von der Auftraggeberin verfasste Leistungsbeschreibung (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird. e)das in der Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung des Auftraggebers mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde. f) falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

  1. Kontakt

Die Vergabestelle nimmt den Kontakt zu mir/uns bitte über folgende Person auf: Ansprechperson: E-Mail-Adresse: Telefon Nr.: Telefax Nr.:

  1. Mir/Unsistbekannt, dass • fehlende oder falsche Erklärungen in diesem Vordruck einen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren und/oder eine Vergabesperre sowie die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages zur Folge haben kann, • Angebote, die nicht den formalen Anforderungen des § 38 UVgO bzw. § 53 VgV entsprechen, zwin- gend ausgeschlossen werden, und • unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Angebote, fehlende Nachweise oder Änderungen des Bie- ters an seinen Eintragungen zum Angebotsausschluss führen können.

Ort, Datum, Angabe des vollständigen Namens der handelnden Person

Hinweis: Wird das Angebot über das e-Vergabesystem abgegeben, genügt die bloße Angabe des Namens der handelnden Person.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 12 Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

Vergabeverfahren:

Liefer-/Dienstleistung: (wie Aufforderung Angebotsabgabe)

Hinweis: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschrei- ben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!

I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern: (Name / Firma und Anschrift)

II. Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet, am

III. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: (Name und Anschrift)

IV. Die Bietergemeinschaft wurde aus den folgenden unternehmerischen Gründen gebildet:

V. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:

  1. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
  2. Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung in Bezug auf die Bietergemeinschaft bzw. jedes einzelne Mitglied sind zutreffend.
  3. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
  4. Die Bietergemeinschaft wird für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrechterhalten.
  5. Die Bildung der Bietergemeinschaft ist mit dem Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) vereinbar, weil
  • die Mitglieder für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten stehen; oder
  • kein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse für ein Fach- oder Gebiets- los im Angebot der Bietergemeinschaft jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst der Zusammenschluss versetzt die Mitglie- der der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
  1. Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die Erklärungen sind auf Anforderung durch geeignete, nachprüfbare Unterlagen glaubhaft zu machen.

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds [von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben]

Bietergemeinschaft – 11/2021 1 von 1 49

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Eigenerklärung1

hinsichtlich des 5. EU-Sanktionspakets – RUS-Sanktionen und dem

dort enthaltenen Verbot der Auftragserteilung an russische Staatsangehörige /

Unternehmen / Lieferanten

Vergabeverfahren: Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung, Sicherung, Ordnung, Empfang, Schließdienst) für das Bezirksamt Altona an diversen Stand- und Einsatzorten ab dem 01.04.2027

Vergabe-Nr.: FB 2026000525

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teil- nahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Ich gehöre / Mein/Unser Unternehmen gehört nicht zu den in Artikel 5 k)2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Ver- ordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand- lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, be- teiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  1. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftrag- nehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbrin- gung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen einge- setzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

(Ort / Datum)

(Unterschrift oder Name der erklärenden Person)

Wird diese Erklärung nicht mit den Angebotsunterlagen bzw. auf Anforderung der Vergabestelle nicht inner- halb der von der Vergabestelle gesetzten Frist eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlos- sen.

Hinweis: Wird diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot elektronisch über das E-Ver- gabesystem abgegeben, genügt hier die Angabe des Namens der handelnden Person. In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform, elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und eine rechtsverbindliche, eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers erforderlich.

1 Diese Erklärung ist von allen Bewerbern/Bietern/allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bieterge- meinschaften abzugeben. 2 Wortlaut des Artikels 5k der o.g. Verordnung (VO) siehe Rückseite) Erklärung EU-Sanktionen – 06/2022 Seite 1 von 2 50

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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or- ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Perso- nen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in An- spruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ih- rer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medi- zinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaa- ten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Or- ganisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erd- ölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträ- gen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Erklärung EU-Sanktionen – 06/2022 Seite 2 von 2 51

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 14.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026000525 - Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung, Sicherung, Ordnung,

Empfang, Schließdienst) für das Bezirksamt Altona an diversen Stand- und

Einsatzorten ab dem 01.04.2027

SKONTO

Skonto zugelassenNein
Zahlungsziel (falls zugelassen)Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

1 LOS Los 1 Pförtner-, Wach- und Schließdienst Bezirksamt Altona, Platz der EUR ......................... Republik 1, 22765 Hamburg

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 50%, Leistung: 50%) Klassifizierung: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000-1)

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der Wach- und Schließdienste sowie des Pförtnerdienstes für das Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg.

Die standortspezifischen Anforderungen werden unter Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung näher erläutert. 1.1 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Werktagen ohne Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 3.640,00Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Werktagen von Montag bis Samstag von 06.00 Uhr bis 20:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Die tatsächliche Dienstzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei der festgelegten Bestellmenge handelt es sich um einen Schätzwert zur Ermittlung des Jahrespreises. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.

Beachten Sie weiterhin, dass der Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten in Prozent, die Eingruppierung des Personals, also die Höhe des tariflichen Grundlohns, sowie ein etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn in Euro zu hinterlegen ist.

Für den Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten gilt, dass hiermit der prozentuale Anteil dieser Kosten am Stundenverrechnungssatz gemeint ist und nicht der prozentuale Aufschlag auf die Eingruppierung bzw. den tariflichen Grundlohn.

Textergänzungen/Eigenschaften Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten:: ________ % Eingruppierung des Personals bzw. tariflicher Grundlohn:: ________ Euro Etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn:: ________ Euro

1.2 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Werktagen mit Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 195,00Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Werktagen von Montag bis Samstag von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Die tatsächliche Dienstzeit ergibt sich aus der

Leistungsverzeichnis - 1/7 52

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Leistungsbeschreibung. Bei der festgelegten Bestellmenge handelt es sich um einen Schätzwert zur Ermittlung des Jahrespreises. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.

1.3 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Sonntagen ohne Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Sonntagen von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Bei der festgelegten Bestellmenge "1" handelt es sich um einen Platzhalter. Die Anzahl, Dauer und zeitliche Lage dieser Dienste (Sondereinsätze) können nicht im Voraus festgelegt werden, da sie von jährlich wechselnden Bedarfen abhängen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Mindestumfang solcher Leistungen besteht nicht.

1.4 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Sonntagen mit Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Sonntagen von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Bei der festgelegten Bestellmenge "1" handelt es sich um einen Platzhalter. Die Anzahl, Dauer und zeitliche Lage dieser Dienste (Sondereinsätze) können nicht im Voraus festgelegt werden, da sie von jährlich wechselnden Bedarfen abhängen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Mindestumfang solcher Leistungen besteht nicht.

1.5 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Feiertagen ohne Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Feiertagen von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Bei der festgelegten Bestellmenge "1" handelt es sich um einen Platzhalter. Die Anzahl, Dauer und zeitliche Lage dieser Dienste (Sondereinsätze) können nicht im Voraus festgelegt werden, da sie von jährlich wechselnden Bedarfen abhängen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Mindestumfang solcher Leistungen besteht nicht.

1.6 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Feiertagen mit Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Feiertagen von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Leistungsverzeichnis - 2/7 53

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Hinweis: Bei der festgelegten Bestellmenge "1" handelt es sich um einen Platzhalter. Die Anzahl, Dauer und zeitliche Lage dieser Dienste (Sondereinsätze) können nicht im Voraus festgelegt werden, da sie von jährlich wechselnden Bedarfen abhängen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Mindestumfang solcher Leistungen besteht nicht.

2 LOS Los 2 Pförtner-, Wach- und Schließdienst Soziales Dienstleistungszentrum EUR ......................... (SDZ), Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 50%, Leistung: 50%) Klassifizierung: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000-1)

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des Wach- und Schließdienste sowie des Pförtnerdienstes für das Soziale Dienstleistungszentrum, Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg. Das Soziale Dienstleistungszentrum ist ein Dienstgebäude des Bezirksamtes Altona.

Die standortspezifischen Anforderungen werden unter Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung näher erläutert. 2.1 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Werktagen ohne Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 3.640,00Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Werktagen von Montag bis Samstag von 06.00 Uhr bis 20:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Die tatsächliche Dienstzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei der festgelegten Bestellmenge handelt es sich um einen Schätzwert zur Ermittlung des Jahrespreises. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.

Beachten Sie weiterhin, dass der Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten in Prozent, die Eingruppierung des Personals, also die Höhe des tariflichen Grundlohns, sowie ein etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn in Euro zu hinterlegen ist.

Für den Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten gilt, dass hiermit der prozentuale Anteil dieser Kosten am Stundenverrechnungssatz gemeint ist und nicht der prozentuale Aufschlag auf die Eingruppierung bzw. den tariflichen Grundlohn.

Textergänzungen/Eigenschaften Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten:: ________ % Eingruppierung des Personals bzw. tariflicher Grundlohn:: ________ Euro Etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn:: ________ Euro

2.2 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Werktagen mit Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 195,00Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Werktagen von Montag bis Samstag von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Die tatsächliche Dienstzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei der festgelegten Bestellmenge handelt es sich um einen Schätzwert zur Ermittlung des Jahrespreises. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.

Leistungsverzeichnis - 3/7 54

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3 LOS Los 3 Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona, Alte Königsstraße EUR ......................... 29-39, 22767 Hamburg

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 50%, Leistung: 50%) Klassifizierung: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000-1)

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes für das Soziale Dienstleistungszentrum Altona, Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg zur Unterstützung des Dienstbetriebes sowie zur Begleitung des Publikumsverkehrs. Das Soziale Dienstleistungszentrum ist ein Dienstgebäude des Bezirksamtes Altona.

Die standortspezifischen Anforderungen werden unter Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung näher erläutert. 3.1 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Werktagen ohne Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 1.066,00Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Werktagen von Montag bis Samstag von 06.00 Uhr bis 20:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Die tatsächliche Dienstzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei der festgelegten Bestellmenge handelt es sich um einen Schätzwert zur Ermittlung des Jahrespreises. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.

Beachten Sie weiterhin, dass der Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten in Prozent, die Eingruppierung des Personals, also die Höhe des tariflichen Grundlohns, sowie ein etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn in Euro zu hinterlegen ist.

Für den Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten gilt, dass hiermit der prozentuale Anteil dieser Kosten am Stundenverrechnungssatz gemeint ist und nicht der prozentuale Aufschlag auf die Eingruppierung bzw. den tariflichen Grundlohn.

Textergänzungen/Eigenschaften Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten:: ________ % Eingruppierung des Personals bzw. tariflicher Grundlohn:: ________ Euro Etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn:: ________ Euro

4 LOS Los 4 Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona West, Achtern Born EUR ......................... 135, 22549 Hamburg

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 50%, Leistung: 50%) Klassifizierung: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000-1)

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes für das Soziale Dienstleistungszentrum Altona-West, Achtern Born 135, 22549 Hamburg zur Unterstützung des Dienstbetriebes sowie zur Begleitung des Publikumsverkehrs. Das Soziale Dienstleistungszentrum ist ein Dienstgebäude des Bezirksamtes Altona.

Die standortspezifischen Anforderungen werden unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung näher erläutert. 4.1 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Werktagen ohne Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 234,00Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Werktagen von Montag bis Samstag von 06.00 Uhr bis 20:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Die tatsächliche Dienstzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei der festgelegten Bestellmenge handelt es sich um einen Schätzwert zur Ermittlung des Jahrespreises. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.

Beachten Sie weiterhin, dass der Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten in Prozent, die Eingruppierung des Personals, also die Höhe des tariflichen Grundlohns, sowie

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ein etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn in Euro zu hinterlegen ist.

Für den Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten gilt, dass hiermit der prozentuale Anteil dieser Kosten am Stundenverrechnungssatz gemeint ist und nicht der prozentuale Aufschlag auf die Eingruppierung bzw. den tariflichen Grundlohn.

Textergänzungen/Eigenschaften Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten:: ________ % Eingruppierung des Personals bzw. tariflicher Grundlohn:: ________ Euro Etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn:: ________ Euro

4.2 Optionale Leistung gem. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Ziffer 3.5.3 der [EUR] Leistungsbeschreibung ................ Stundenverrechnungssatz USt. Menge Einheit pro 1,00 [%] Stundenverrechnungssatz ................ an Werktagen ohne Nachtzuschlag 234,00Stundenverrechnungssatz 19% Optionalposition

Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit den Leistungsumfang einmalig durch die Ausweitung der regelmäßigen Einsatzzeiten um einen weiteren wöchentlichen Einsatztag zu erweitern. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausübung der Option besteht nicht.

An Werktagen von Montag bis Samstag von 06.00 Uhr bis 20:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Die tatsächliche Dienstzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei der festgelegten Bestellmenge handelt es sich um einen Schätzwert zur Ermittlung des Jahrespreises. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.

Beachten Sie weiterhin, dass der Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten in Prozent, die Eingruppierung des Personals, also die Höhe des tariflichen Grundlohns, sowie ein etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn in Euro zu hinterlegen ist.

Für den Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten gilt, dass hiermit der prozentuale Anteil dieser Kosten am Stundenverrechnungssatz gemeint ist und nicht der prozentuale Aufschlag auf die Eingruppierung bzw. den tariflichen Grundlohn.

Textergänzungen/Eigenschaften Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten:: ________ % Eingruppierung des Personals bzw. tariflicher Grundlohn:: ________ Euro Etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn:: ________ Euro

5 LOS Los 5 Sicherheits-, Ordnungs- und Schließdienst Technisches Rathaus, EUR ......................... Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 50%, Leistung: 50%) Klassifizierung: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000-1)

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des Sicherheits-, Ordnungs- und Schließdienstes im Technischen Rathaus in der Jessenstraße 1-3. Das Technische Rathaus ist ein Dienstgebäude des Bezirksamtes Altona.

Die standortspezifischen Anforderungen werden unter Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung näher erläutert.

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5.1 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Werktagen ohne Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 1.362,50Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Werktagen von Montag bis Samstag von 06.00 Uhr bis 20:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Die tatsächliche Dienstzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei der festgelegten Bestellmenge handelt es sich um einen Schätzwert zur Ermittlung des Jahrespreises. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.

Beachten Sie weiterhin, dass der Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten in Prozent, die Eingruppierung des Personals, also die Höhe des tariflichen Grundlohns, sowie ein etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn in Euro zu hinterlegen ist.

Für den Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten gilt, dass hiermit der prozentuale Anteil dieser Kosten am Stundenverrechnungssatz gemeint ist und nicht der prozentuale Aufschlag auf die Eingruppierung bzw. den tariflichen Grundlohn.

Textergänzungen/Eigenschaften Anteil der Lohn- und lohnabhängigen Kosten:: ________ % Eingruppierung des Personals bzw. tariflicher Grundlohn:: ________ Euro Etwaiger freiwilliger außertariflicher Zuschlag auf den tariflichen Grundlohn:: ________ Euro

5.2 Stundenverrechnungssatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. an Werktagen mit Menge Einheit [EUR] Nachtzuschlag [%] ................ 240,00Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................

An Werktagen von Montag bis Samstag von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr berechnen wir folgenden Stundenverrechnungssatz:

Hinweis: Die tatsächliche Dienstzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei der festgelegten Bestellmenge handelt es sich um einen Schätzwert zur Ermittlung des Jahrespreises. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.

ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________
Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Umsatzsteuer____________________
Summe (brutto)____________________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 14.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026000525 - Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung, Sicherung, Ordnung,

Empfang, Schließdienst) für das Bezirksamt Altona an diversen Stand- und

Einsatzorten ab dem 01.04.2027

AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN

Name Dateiname Größe MIME-Type

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KRITERIENKATALOG 14.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026000525 - Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung, Sicherung, Ordnung,

Empfang, Schließdienst) für das Bezirksamt Altona an diversen Stand- und

Einsatzorten ab dem 01.04.2027

EIGNUNGSKRITERIEN

1Los 1 -"Los 1 Pförtner-, Wach- und Schließdienst Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg"
1.1Angaben bei Präqualifizierung Gewichtung: 0,00%

Gewichtung: 0,00% 1.1.1 Eignungsnachweise durch PQ-Zertifikat [Mussangabe]

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqualifikationssystem bzw. Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de /). Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Angaben zu den Ausführungsbedingungen) bleiben weiterhin vorzulegen.

Bitte geben Sie an, ob eine Präqualifizierung besteht.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.1.2 Wenn ja:

Falls eine Präqualifizierung besteht: Geben Sie bitte die Zertifikatsnummer, den dazugehörigen Zugangscode sowie ggf. die Unternehmens-ID an.

1.2 Angaben für Registerabfragen

Gewichtung: 0,00% 1.2.1 Angaben für Registerabfragen

Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.)

1.2.2 Name und Sitz des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie den vollständigen Namen des Unternehmens sowie den Sitz bzw. die Postanschrift an:

1.2.3 Rechtsform des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie die Rechtsform des Unternehmens an:

1.2.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Geben Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an (falls vorhanden):

1.2.5 Wirtschafts-Identifikationsnummer

Geben Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer an (falls vorhanden):

1.3 Fachkunde

Gewichtung: 0,00% 1.3.1 Nachweise

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

1.3.2 Eintragung Berufs- oder Handelsregister [Mussangabe]

Ich bin/Wir sind eingetragen im Berufs- oder Handelsregister meines/unseres Firmensitzes oder Wohnsitzes.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 1/31 59

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1.3.3 Falls Eintrag vorhanden [Mussangabe]

Falls Eintrag vorhanden:

Geben Sie das Registergericht oder die Genehmigungsbehörde an sowie die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

1.3.4 Falls kein Eintrag vorhanden

Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.3.5 Bestätigung der Angaben

Zur Bestätigung der zuvor gemachten Angaben werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ggf. folgende Unterlagen vorgelegt:

  • Gewerbeanmeldung,
  • Handelsregisterauszug,
  • Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.

1.3.6 zusätzlich eingereichte Unterlagen

Ich/Wir werde/n schon jetzt der Vergabestelle die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV vorlegen:

1.3.7 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

1.4 Leistungsfähigkeit

Gewichtung: 0,00% 1.4.1 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

1.4.2 Eigenerklärung Kapazitäten [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.4.3 Jahresumsatz [Mussangabe]

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!).

Die nachstehenden Zahlen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen.

1.4.4 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

1.4.5 technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

1.4.6 Eigenerklärung personelle und technische Mittel [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 2/31 60

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1.4.7 Unterlagen auf Verlangen [Mussangabe]

Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.4.8 Zusätzlich eingereichte Unterlagen

Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt:

1.4.9 Referenzen [Mussangabe]

Haben Sie in den letzten drei Jahren entsprechende Aufträge ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs ausgeführt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.4.10 Falls Referenzen vorhanden sind:

Ich/wir haben in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.

Die in den Vergabeunterlagen (Ziffer 1.8 der Leistungsbeschreibung) genannten "Referenzen über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art" habe(n) ich/wir im Bieterassistenten hochgeladen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.4.11 Falls keine Referenzen vorhanden:

Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbaren Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, diesen Auftrag auszuführen:

1.4.12 sonstige Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV

Ich/Wir werde/n der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV vorlegen: - - -

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.5 Eignungsleihe

Gewichtung: 0,00% 1.5.1 Eignungsleihe

Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes: (Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eignungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.)

1.5.2 Zulässigkeit der Eignungsleihe

Zulässigkeit der Eignungsleihe

[ ] Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. [ ] Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):

Mehrere Antworten wählbar

1.5.3 Ausschluss der Eignungsleihe

Kritische Aufgaben, bei denen die Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen ist (nur wenn zuvor Variante 2 ausgewählt wurde):

1.5.4 Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe

Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.

Kriterienkatalog - 3/31 61

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1.5.5 Einsatz der Eignungsleihe

Werden zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht? Diese Frage ist ausschließlich mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.5.6 Benennung Eignungsleiher

Falls Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht werden: Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n). Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb. Folgende Angaben sind in dem/den folgenden Textfeldern zu machen (bitte für jeden Eignungsleiher ein eigenes Textfeld): - Name/Firma - Anschrift - Geschäftsführung

  • eignungsrelevanter Leistungsteil (nach Art und Umfang)

1.5.7 Eignungsleiher 1

Eignungsleiher 1:

1.5.8 Eignungsleiher 2

Eignungsleiher 2:

1.5.9 Eignungsleiher 3

Eignungsleiher 3:

1.5.10 Eigenerklärung Eignungsleihe

Eigenerklärung Eignungsleihe (Pflichtangabe, wenn Eignungsleihe in Anspruch genommen wird) Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen zu Leistungsfähigkeit und Ausschlussgründen sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV.

[ ] Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt. [ ] Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder § 47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.

Mehrere Antworten wählbar

1.6 Ausschlussgründe

Gewichtung: 0,00% 1.6.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)

1.6.2 Ausschlussgründe nach dem GWB [Mussangabe]

Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.6.3 Wenn nein

Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wieder herstellen: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen) Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.

1.6.4 Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen

Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben

1.6.5 Keine Ausschlussvoraussetzungen [Mussangabe]

Kriterienkatalog - 4/31 62

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Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.6.6 Preisrecht [Mussangabe]

Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.7 Ausführungsbedingungen

Gewichtung: 0,00% 1.7.1 Ausführungsbedingungen

Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:

1.7.2 Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG [Mussangabe]

Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs.1 u. 2 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.7.3 Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden ist:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.7.4 Wenn ja:

Name des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages:

1.7.5 Sonstiger Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. Tarifvertrag:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.7.6 Wenn ja:

Name des Tarifvertrages:

1.7.7 Mindestlohn

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG):

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.7.8 keine Mitarbeiter

Kriterienkatalog - 5/31 63

[Seite 68]

Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.7.9 gesetzliche Anforderungen [Mussangabe]

Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzliche Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies: 1. Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG). 2. Ich/ Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG). 3. Ich/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.7.10 Sonstige Anforderungen [Mussangabe]

Sonstige Anforderungen Ich/wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass ich/wir verpflichtet sind/bin: 1. die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB). Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B. - eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, - ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts. 2. Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.8 Angaben zur Statistik

Gewichtung: 0,00% 1.8.1 Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (KMU) [Mussangabe]

Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung - 2003/361 zu KMUs. Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.8.2 Nationalität des Eigentümers

Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.

1.8.3 Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert [Mussangabe]

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.8.4 Wenn nein:

Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

1.8.5 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)

Kriterienkatalog - 6/31 64

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Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition: Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2Los 2 -"Los 2 Pförtner-, Wach- und Schließdienst Soziales Dienstleistungszentrum (SDZ), Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg"
2.1Angaben bei Präqualifizierung Gewichtung: 0,00%

Gewichtung: 0,00% 2.1.1 Eignungsnachweise durch PQ-Zertifikat [Mussangabe]

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqualifikationssystem bzw. Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de /). Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Angaben zu den Ausführungsbedingungen) bleiben weiterhin vorzulegen.

Bitte geben Sie an, ob eine Präqualifizierung besteht.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.1.2 Wenn ja:

Falls eine Präqualifizierung besteht: Geben Sie bitte die Zertifikatsnummer, den dazugehörigen Zugangscode sowie ggf. die Unternehmens-ID an.

2.2 Angaben für Registerabfragen

Gewichtung: 0,00% 2.2.1 Angaben für Registerabfragen

Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.)

2.2.2 Name und Sitz des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie den vollständigen Namen des Unternehmens sowie den Sitz bzw. die Postanschrift an:

2.2.3 Rechtsform des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie die Rechtsform des Unternehmens an:

2.2.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Geben Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an (falls vorhanden):

2.2.5 Wirtschafts-Identifikationsnummer

Geben Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer an (falls vorhanden):

2.3 Fachkunde

Gewichtung: 0,00% 2.3.1 Nachweise

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

2.3.2 Eintragung Berufs- oder Handelsregister [Mussangabe]

Ich bin/Wir sind eingetragen im Berufs- oder Handelsregister meines/unseres Firmensitzes oder Wohnsitzes.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 7/31 65

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2.3.3 Falls Eintrag vorhanden [Mussangabe]

Falls Eintrag vorhanden:

Geben Sie das Registergericht oder die Genehmigungsbehörde an sowie die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

2.3.4 Falls kein Eintrag vorhanden

Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.3.5 Bestätigung der Angaben

Zur Bestätigung der zuvor gemachten Angaben werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ggf. folgende Unterlagen vorgelegt:

  • Gewerbeanmeldung,
  • Handelsregisterauszug,
  • Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.

2.3.6 zusätzlich eingereichte Unterlagen

Ich/Wir werde/n schon jetzt der Vergabestelle die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV vorlegen:

2.3.7 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

2.4 Leistungsfähigkeit

Gewichtung: 0,00% 2.4.1 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

2.4.2 Eigenerklärung Kapazitäten [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.4.3 Jahresumsatz [Mussangabe]

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!).

Die nachstehenden Zahlen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen.

2.4.4 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

2.4.5 technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

2.4.6 Eigenerklärung personelle und technische Mittel [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 8/31 66

[Seite 71]

2.4.7 Unterlagen auf Verlangen [Mussangabe]

Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.4.8 Zusätzlich eingereichte Unterlagen

Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt:

2.4.9 Referenzen [Mussangabe]

Haben Sie in den letzten drei Jahren entsprechende Aufträge ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs ausgeführt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.4.10 Falls Referenzen vorhanden sind:

Ich/wir haben in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.

Die in den Vergabeunterlagen (Ziffer 1.8 der Leistungsbeschreibung) genannten "Referenzen über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art" habe(n) ich/wir im Bieterassistenten hochgeladen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.4.11 Falls keine Referenzen vorhanden:

Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbaren Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, diesen Auftrag auszuführen:

2.4.12 sonstige Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV

Ich/Wir werde/n der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV vorlegen: - - -

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.5 Eignungsleihe

Gewichtung: 0,00% 2.5.1 Eignungsleihe

Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes: (Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eignungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.)

2.5.2 Zulässigkeit der Eignungsleihe

Zulässigkeit der Eignungsleihe

[ ] Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. [ ] Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):

Mehrere Antworten wählbar

2.5.3 Ausschluss der Eignungsleihe

Kritische Aufgaben, bei denen die Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen ist (nur wenn zuvor Variante 2 ausgewählt wurde):

2.5.4 Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe

Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.

Kriterienkatalog - 9/31 67

[Seite 72]

2.5.5 Einsatz der Eignungsleihe

Werden zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht? Diese Frage ist ausschließlich mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.5.6 Benennung Eignungsleiher

Falls Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht werden: Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n). Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb. Folgende Angaben sind in dem/den folgenden Textfeldern zu machen (bitte für jeden Eignungsleiher ein eigenes Textfeld): - Name/Firma - Anschrift - Geschäftsführung

  • eignungsrelevanter Leistungsteil (nach Art und Umfang)

2.5.7 Eignungsleiher 1

Eignungsleiher 1:

2.5.8 Eignungsleiher 2

Eignungsleiher 2:

2.5.9 Eignungsleiher 3

Eignungsleiher 3:

2.5.10 Eigenerklärung Eignungsleihe

Eigenerklärung Eignungsleihe (Pflichtangabe, wenn Eignungsleihe in Anspruch genommen wird) Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen zu Leistungsfähigkeit und Ausschlussgründen sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV.

[ ] Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt. [ ] Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder § 47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.

Mehrere Antworten wählbar

2.6 Ausschlussgründe

Gewichtung: 0,00% 2.6.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)

2.6.2 Ausschlussgründe nach dem GWB [Mussangabe]

Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.6.3 Wenn nein

Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wieder herstellen: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen) Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.

2.6.4 Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen

Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben

2.6.5 Keine Ausschlussvoraussetzungen [Mussangabe]

Kriterienkatalog - 10/31 68

[Seite 73]

Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.6.6 Preisrecht [Mussangabe]

Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.7 Ausführungsbedingungen

Gewichtung: 0,00% 2.7.1 Ausführungsbedingungen

Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:

2.7.2 Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG [Mussangabe]

Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs.1 u. 2 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.7.3 Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden ist:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.7.4 Wenn ja:

Name des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages:

2.7.5 Sonstiger Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. Tarifvertrag:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.7.6 Wenn ja:

Name des Tarifvertrages:

2.7.7 Mindestlohn

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG):

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.7.8 keine Mitarbeiter

Kriterienkatalog - 11/31 69

[Seite 74]

Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.7.9 gesetzliche Anforderungen [Mussangabe]

Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzliche Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies: 1. Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG). 2. Ich/ Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG). 3. Ich/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.7.10 Sonstige Anforderungen [Mussangabe]

Sonstige Anforderungen Ich/wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass ich/wir verpflichtet sind/bin: 1. die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB). Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B. - eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, - ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts. 2. Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.8 Angaben zur Statistik

Gewichtung: 0,00% 2.8.1 Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (KMU) [Mussangabe]

Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung - 2003/361 zu KMUs. Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.8.2 Nationalität des Eigentümers

Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.

2.8.3 Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert [Mussangabe]

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.8.4 Wenn nein:

Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

2.8.5 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)

Kriterienkatalog - 12/31 70

[Seite 75]

Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition: Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3Los 3 -"Los 3 Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona, Alte Königsstraße 29-39, 22767 Hamburg "
3.1Angaben bei Präqualifizierung Gewichtung: 0,00%

Gewichtung: 0,00% 3.1.1 Eignungsnachweise durch PQ-Zertifikat [Mussangabe]

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqualifikationssystem bzw. Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de /). Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Angaben zu den Ausführungsbedingungen) bleiben weiterhin vorzulegen.

Bitte geben Sie an, ob eine Präqualifizierung besteht.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.1.2 Wenn ja:

Falls eine Präqualifizierung besteht: Geben Sie bitte die Zertifikatsnummer, den dazugehörigen Zugangscode sowie ggf. die Unternehmens-ID an.

3.2 Angaben für Registerabfragen

Gewichtung: 0,00% 3.2.1 Angaben für Registerabfragen

Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.)

3.2.2 Name und Sitz des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie den vollständigen Namen des Unternehmens sowie den Sitz bzw. die Postanschrift an:

3.2.3 Rechtsform des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie die Rechtsform des Unternehmens an:

3.2.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Geben Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an (falls vorhanden):

3.2.5 Wirtschafts-Identifikationsnummer

Geben Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer an (falls vorhanden):

3.3 Fachkunde

Gewichtung: 0,00% 3.3.1 Nachweise

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

3.3.2 Eintragung Berufs- oder Handelsregister [Mussangabe]

Ich bin/Wir sind eingetragen im Berufs- oder Handelsregister meines/unseres Firmensitzes oder Wohnsitzes.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 13/31 71

[Seite 76]

3.3.3 Falls Eintrag vorhanden [Mussangabe]

Falls Eintrag vorhanden:

Geben Sie das Registergericht oder die Genehmigungsbehörde an sowie die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

3.3.4 Falls kein Eintrag vorhanden

Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.3.5 Bestätigung der Angaben

Zur Bestätigung der zuvor gemachten Angaben werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ggf. folgende Unterlagen vorgelegt:

  • Gewerbeanmeldung,
  • Handelsregisterauszug,
  • Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.

3.3.6 zusätzlich eingereichte Unterlagen

Ich/Wir werde/n schon jetzt der Vergabestelle die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV vorlegen:

3.3.7 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

3.4 Leistungsfähigkeit

Gewichtung: 0,00% 3.4.1 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

3.4.2 Eigenerklärung Kapazitäten [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.4.3 Jahresumsatz [Mussangabe]

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!).

Die nachstehenden Zahlen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen.

3.4.4 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

3.4.5 technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

3.4.6 Eigenerklärung personelle und technische Mittel [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 14/31 72

[Seite 77]

3.4.7 Unterlagen auf Verlangen [Mussangabe]

Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.4.8 Zusätzlich eingereichte Unterlagen

Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt:

3.4.9 Referenzen [Mussangabe]

Haben Sie in den letzten drei Jahren entsprechende Aufträge ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs ausgeführt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.4.10 Falls Referenzen vorhanden sind:

Ich/wir haben in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.

Die in den Vergabeunterlagen (Ziffer 1.8 der Leistungsbeschreibung) genannten "Referenzen über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art" habe(n) ich/wir im Bieterassistenten hochgeladen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.4.11 Falls keine Referenzen vorhanden:

Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbaren Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, diesen Auftrag auszuführen:

3.4.12 sonstige Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV

Ich/Wir werde/n der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV vorlegen: - - -

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.5 Eignungsleihe

Gewichtung: 0,00% 3.5.1 Eignungsleihe

Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes: (Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eignungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.)

3.5.2 Zulässigkeit der Eignungsleihe

Zulässigkeit der Eignungsleihe

[ ] Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. [ ] Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):

Mehrere Antworten wählbar

3.5.3 Ausschluss der Eignungsleihe

Kritische Aufgaben, bei denen die Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen ist (nur wenn zuvor Variante 2 ausgewählt wurde):

3.5.4 Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe

Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.

Kriterienkatalog - 15/31 73

[Seite 78]

3.5.5 Einsatz der Eignungsleihe

Werden zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht? Diese Frage ist ausschließlich mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.5.6 Benennung Eignungsleiher

Falls Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht werden: Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n). Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb. Folgende Angaben sind in dem/den folgenden Textfeldern zu machen (bitte für jeden Eignungsleiher ein eigenes Textfeld): - Name/Firma - Anschrift - Geschäftsführung

  • eignungsrelevanter Leistungsteil (nach Art und Umfang)

3.5.7 Eignungsleiher 1

Eignungsleiher 1:

3.5.8 Eignungsleiher 2

Eignungsleiher 2:

3.5.9 Eignungsleiher 3

Eignungsleiher 3:

3.5.10 Eigenerklärung Eignungsleihe

Eigenerklärung Eignungsleihe (Pflichtangabe, wenn Eignungsleihe in Anspruch genommen wird) Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen zu Leistungsfähigkeit und Ausschlussgründen sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV.

[ ] Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt. [ ] Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder § 47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.

Mehrere Antworten wählbar

3.6 Ausschlussgründe

Gewichtung: 0,00% 3.6.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)

3.6.2 Ausschlussgründe nach dem GWB [Mussangabe]

Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.6.3 Wenn nein

Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wieder herstellen: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen) Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.

3.6.4 Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen

Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben

3.6.5 Keine Ausschlussvoraussetzungen [Mussangabe]

Kriterienkatalog - 16/31 74

[Seite 79]

Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.6.6 Preisrecht [Mussangabe]

Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.7 Ausführungsbedingungen

Gewichtung: 0,00% 3.7.1 Ausführungsbedingungen

Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:

3.7.2 Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG [Mussangabe]

Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs.1 u. 2 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.7.3 Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden ist:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.7.4 Wenn ja:

Name des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages:

3.7.5 Sonstiger Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. Tarifvertrag:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.7.6 Wenn ja:

Name des Tarifvertrages:

3.7.7 Mindestlohn

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG):

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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3.7.8 keine Mitarbeiter

Kriterienkatalog - 17/31 75

[Seite 80]

Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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3.7.9 gesetzliche Anforderungen [Mussangabe]

Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzliche Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies: 1. Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG). 2. Ich/ Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG). 3. Ich/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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3.7.10 Sonstige Anforderungen [Mussangabe]

Sonstige Anforderungen Ich/wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass ich/wir verpflichtet sind/bin: 1. die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB). Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B. - eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, - ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts. 2. Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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3.8 Angaben zur Statistik

Gewichtung: 0,00% 3.8.1 Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (KMU) [Mussangabe]

Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung - 2003/361 zu KMUs. Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0)

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3.8.2 Nationalität des Eigentümers

Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.

3.8.3 Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert [Mussangabe]

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.8.4 Wenn nein:

Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

3.8.5 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)

Kriterienkatalog - 18/31 76

[Seite 81]

Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition: Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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4Los 4 -"Los 4 Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona West, Achtern Born 135, 22549 Hamburg "
4.1Angaben bei Präqualifizierung Gewichtung: 0,00%

Gewichtung: 0,00% 4.1.1 Eignungsnachweise durch PQ-Zertifikat [Mussangabe]

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqualifikationssystem bzw. Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de /). Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Angaben zu den Ausführungsbedingungen) bleiben weiterhin vorzulegen.

Bitte geben Sie an, ob eine Präqualifizierung besteht.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.1.2 Wenn ja:

Falls eine Präqualifizierung besteht: Geben Sie bitte die Zertifikatsnummer, den dazugehörigen Zugangscode sowie ggf. die Unternehmens-ID an.

4.2 Angaben für Registerabfragen

Gewichtung: 0,00% 4.2.1 Angaben für Registerabfragen

Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.)

4.2.2 Name und Sitz des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie den vollständigen Namen des Unternehmens sowie den Sitz bzw. die Postanschrift an:

4.2.3 Rechtsform des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie die Rechtsform des Unternehmens an:

4.2.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Geben Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an (falls vorhanden):

4.2.5 Wirtschafts-Identifikationsnummer

Geben Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer an (falls vorhanden):

4.3 Fachkunde

Gewichtung: 0,00% 4.3.1 Nachweise

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

4.3.2 Eintragung Berufs- oder Handelsregister [Mussangabe]

Ich bin/Wir sind eingetragen im Berufs- oder Handelsregister meines/unseres Firmensitzes oder Wohnsitzes.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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Kriterienkatalog - 19/31 77

[Seite 82]

4.3.3 Falls Eintrag vorhanden [Mussangabe]

Falls Eintrag vorhanden:

Geben Sie das Registergericht oder die Genehmigungsbehörde an sowie die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

4.3.4 Falls kein Eintrag vorhanden

Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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4.3.5 Bestätigung der Angaben

Zur Bestätigung der zuvor gemachten Angaben werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ggf. folgende Unterlagen vorgelegt:

  • Gewerbeanmeldung,
  • Handelsregisterauszug,
  • Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.

4.3.6 zusätzlich eingereichte Unterlagen

Ich/Wir werde/n schon jetzt der Vergabestelle die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV vorlegen:

4.3.7 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

4.4 Leistungsfähigkeit

Gewichtung: 0,00% 4.4.1 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

4.4.2 Eigenerklärung Kapazitäten [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.4.3 Jahresumsatz [Mussangabe]

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!).

Die nachstehenden Zahlen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen.

4.4.4 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

4.4.5 technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

4.4.6 Eigenerklärung personelle und technische Mittel [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 20/31 78

[Seite 83]

4.4.7 Unterlagen auf Verlangen [Mussangabe]

Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.4.8 Zusätzlich eingereichte Unterlagen

Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt:

4.4.9 Referenzen [Mussangabe]

Haben Sie in den letzten drei Jahren entsprechende Aufträge ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs ausgeführt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.4.10 Falls Referenzen vorhanden sind:

Ich/wir haben in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.

Die in den Vergabeunterlagen (Ziffer 1.8 der Leistungsbeschreibung) genannten "Referenzen über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art" habe(n) ich/wir im Bieterassistenten hochgeladen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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4.4.11 Falls keine Referenzen vorhanden:

Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbaren Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, diesen Auftrag auszuführen:

4.4.12 sonstige Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV

Ich/Wir werde/n der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV vorlegen: - - -

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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4.5 Eignungsleihe

Gewichtung: 0,00% 4.5.1 Eignungsleihe

Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes: (Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eignungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.)

4.5.2 Zulässigkeit der Eignungsleihe

Zulässigkeit der Eignungsleihe

[ ] Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. [ ] Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):

Mehrere Antworten wählbar

4.5.3 Ausschluss der Eignungsleihe

Kritische Aufgaben, bei denen die Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen ist (nur wenn zuvor Variante 2 ausgewählt wurde):

4.5.4 Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe

Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.

Kriterienkatalog - 21/31 79

[Seite 84]

4.5.5 Einsatz der Eignungsleihe

Werden zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht? Diese Frage ist ausschließlich mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.5.6 Benennung Eignungsleiher

Falls Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht werden: Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n). Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb. Folgende Angaben sind in dem/den folgenden Textfeldern zu machen (bitte für jeden Eignungsleiher ein eigenes Textfeld): - Name/Firma - Anschrift - Geschäftsführung

  • eignungsrelevanter Leistungsteil (nach Art und Umfang)

4.5.7 Eignungsleiher 1

Eignungsleiher 1:

4.5.8 Eignungsleiher 2

Eignungsleiher 2:

4.5.9 Eignungsleiher 3

Eignungsleiher 3:

4.5.10 Eigenerklärung Eignungsleihe

Eigenerklärung Eignungsleihe (Pflichtangabe, wenn Eignungsleihe in Anspruch genommen wird) Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen zu Leistungsfähigkeit und Ausschlussgründen sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV.

[ ] Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt. [ ] Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder § 47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.

Mehrere Antworten wählbar

4.6 Ausschlussgründe

Gewichtung: 0,00% 4.6.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)

4.6.2 Ausschlussgründe nach dem GWB [Mussangabe]

Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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4.6.3 Wenn nein

Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wieder herstellen: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen) Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.

4.6.4 Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen

Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben

4.6.5 Keine Ausschlussvoraussetzungen [Mussangabe]

Kriterienkatalog - 22/31 80

[Seite 85]

Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.6.6 Preisrecht [Mussangabe]

Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.7 Ausführungsbedingungen

Gewichtung: 0,00% 4.7.1 Ausführungsbedingungen

Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:

4.7.2 Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG [Mussangabe]

Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs.1 u. 2 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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4.7.3 Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden ist:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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4.7.4 Wenn ja:

Name des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages:

4.7.5 Sonstiger Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. Tarifvertrag:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.7.6 Wenn ja:

Name des Tarifvertrages:

4.7.7 Mindestlohn

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG):

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.7.8 keine Mitarbeiter

Kriterienkatalog - 23/31 81

[Seite 86]

Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.7.9 gesetzliche Anforderungen [Mussangabe]

Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzliche Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies: 1. Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG). 2. Ich/ Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG). 3. Ich/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.7.10 Sonstige Anforderungen [Mussangabe]

Sonstige Anforderungen Ich/wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass ich/wir verpflichtet sind/bin: 1. die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB). Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B. - eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, - ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts. 2. Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.8 Angaben zur Statistik

Gewichtung: 0,00% 4.8.1 Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (KMU) [Mussangabe]

Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung - 2003/361 zu KMUs. Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.8.2 Nationalität des Eigentümers

Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.

4.8.3 Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert [Mussangabe]

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.8.4 Wenn nein:

Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

4.8.5 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)

Kriterienkatalog - 24/31 82

[Seite 87]

Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition: Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5Los 5 -"Los 5 Sicherheits-, Ordnungs- und Schließdienst Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg "
5.1Angaben bei Präqualifizierung Gewichtung: 0,00%

Gewichtung: 0,00% 5.1.1 Eignungsnachweise durch PQ-Zertifikat [Mussangabe]

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqualifikationssystem bzw. Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de /). Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Angaben zu den Ausführungsbedingungen) bleiben weiterhin vorzulegen.

Bitte geben Sie an, ob eine Präqualifizierung besteht.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5.1.2 Wenn ja:

Falls eine Präqualifizierung besteht: Geben Sie bitte die Zertifikatsnummer, den dazugehörigen Zugangscode sowie ggf. die Unternehmens-ID an.

5.2 Angaben für Registerabfragen

Gewichtung: 0,00% 5.2.1 Angaben für Registerabfragen

Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.)

5.2.2 Name und Sitz des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie den vollständigen Namen des Unternehmens sowie den Sitz bzw. die Postanschrift an:

5.2.3 Rechtsform des Unternehmens [Mussangabe]

Geben Sie die Rechtsform des Unternehmens an:

5.2.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Geben Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an (falls vorhanden):

5.2.5 Wirtschafts-Identifikationsnummer

Geben Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer an (falls vorhanden):

5.3 Fachkunde

Gewichtung: 0,00% 5.3.1 Nachweise

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

5.3.2 Eintragung Berufs- oder Handelsregister [Mussangabe]

Ich bin/Wir sind eingetragen im Berufs- oder Handelsregister meines/unseres Firmensitzes oder Wohnsitzes.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 25/31 83

[Seite 88]

5.3.3 Falls Eintrag vorhanden [Mussangabe]

Falls Eintrag vorhanden:

Geben Sie das Registergericht oder die Genehmigungsbehörde an sowie die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

5.3.4 Falls kein Eintrag vorhanden

Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5.3.5 Bestätigung der Angaben

Zur Bestätigung der zuvor gemachten Angaben werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ggf. folgende Unterlagen vorgelegt:

  • Gewerbeanmeldung,
  • Handelsregisterauszug,
  • Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.

5.3.6 zusätzlich eingereichte Unterlagen

Ich/Wir werde/n schon jetzt der Vergabestelle die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV vorlegen:

5.3.7 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

5.4 Leistungsfähigkeit

Gewichtung: 0,00% 5.4.1 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

5.4.2 Eigenerklärung Kapazitäten [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5.4.3 Jahresumsatz [Mussangabe]

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!).

Die nachstehenden Zahlen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen.

5.4.4 Unterlagen auf Verlangen

Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

5.4.5 technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden folgende Angaben gemacht:

5.4.6 Eigenerklärung personelle und technische Mittel [Mussangabe]

Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 26/31 84

[Seite 89]

5.4.7 Unterlagen auf Verlangen [Mussangabe]

Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5.4.8 Zusätzlich eingereichte Unterlagen

Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt:

5.4.9 Referenzen [Mussangabe]

Haben Sie in den letzten drei Jahren entsprechende Aufträge ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs ausgeführt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5.4.10 Falls Referenzen vorhanden sind:

Ich/wir haben in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.

Die in den Vergabeunterlagen (Ziffer 1.8 der Leistungsbeschreibung) genannten "Referenzen über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art" habe(n) ich/wir im Bieterassistenten hochgeladen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5.4.11 Falls keine Referenzen vorhanden:

Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbaren Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, diesen Auftrag auszuführen:

5.4.12 sonstige Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV

Ich/Wir werde/n der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV vorlegen: - - -

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.5 Eignungsleihe

Gewichtung: 0,00% 5.5.1 Eignungsleihe

Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes: (Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eignungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.)

5.5.2 Zulässigkeit der Eignungsleihe

Zulässigkeit der Eignungsleihe

[ ] Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. [ ] Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):

Mehrere Antworten wählbar

5.5.3 Ausschluss der Eignungsleihe

Kritische Aufgaben, bei denen die Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 5 VgV ausgeschlossen ist (nur wenn zuvor Variante 2 ausgewählt wurde):

5.5.4 Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe

Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.

Kriterienkatalog - 27/31 85

[Seite 90]

5.5.5 Einsatz der Eignungsleihe

Werden zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht? Diese Frage ist ausschließlich mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5.5.6 Benennung Eignungsleiher

Falls Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht werden: Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n). Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb. Folgende Angaben sind in dem/den folgenden Textfeldern zu machen (bitte für jeden Eignungsleiher ein eigenes Textfeld): - Name/Firma - Anschrift - Geschäftsführung

  • eignungsrelevanter Leistungsteil (nach Art und Umfang)

5.5.7 Eignungsleiher 1

Eignungsleiher 1:

5.5.8 Eignungsleiher 2

Eignungsleiher 2:

5.5.9 Eignungsleiher 3

Eignungsleiher 3:

5.5.10 Eigenerklärung Eignungsleihe

Eigenerklärung Eignungsleihe (Pflichtangabe, wenn Eignungsleihe in Anspruch genommen wird) Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen zu Leistungsfähigkeit und Ausschlussgründen sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV.

[ ] Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt. [ ] Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder § 47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.

Mehrere Antworten wählbar

5.6 Ausschlussgründe

Gewichtung: 0,00% 5.6.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)

5.6.2 Ausschlussgründe nach dem GWB [Mussangabe]

Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5.6.3 Wenn nein

Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wieder herstellen: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen) Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.

5.6.4 Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen

Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben

5.6.5 Keine Ausschlussvoraussetzungen [Mussangabe]

Kriterienkatalog - 28/31 86

[Seite 91]

Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.6.6 Preisrecht [Mussangabe]

Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.7 Ausführungsbedingungen

Gewichtung: 0,00% 5.7.1 Ausführungsbedingungen

Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:

5.7.2 Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG [Mussangabe]

Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs.1 u. 2 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.7.3 Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden ist:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.7.4 Wenn ja:

Name des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages:

5.7.5 Sonstiger Tarifvertrag

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. Tarifvertrag:

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.7.6 Wenn ja:

Name des Tarifvertrages:

5.7.7 Mindestlohn

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG):

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.7.8 keine Mitarbeiter

Kriterienkatalog - 29/31 87

[Seite 92]

Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.7.9 gesetzliche Anforderungen [Mussangabe]

Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzliche Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies: 1. Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG). 2. Ich/ Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG). 3. Ich/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.7.10 Sonstige Anforderungen [Mussangabe]

Sonstige Anforderungen Ich/wir habe/n zur Kenntnis genommen, dass ich/wir verpflichtet sind/bin: 1. die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB). Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B. - eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, - ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts. 2. Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.8 Angaben zur Statistik

Gewichtung: 0,00% 5.8.1 Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (KMU) [Mussangabe]

Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung - 2003/361 zu KMUs. Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0) [ ] Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz (0)

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5.8.2 Nationalität des Eigentümers

Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.

5.8.3 Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert [Mussangabe]

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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5.8.4 Wenn nein:

Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

5.8.5 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)

Kriterienkatalog - 30/31 88

[Seite 93]

Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition: Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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Kriterienkatalog - 31/31 89

[Seite 94]

KRITERIENKATALOG 14.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026000525 - Sicherheitsdienstleistungen (Bewachung, Sicherung, Ordnung,

Empfang, Schließdienst) für das Bezirksamt Altona an diversen Stand- und

Einsatzorten ab dem 01.04.2027

LEISTUNGSKRITERIEN

1 Los 1 -"Los 1 Pförtner-, Wach- und Schließdienst Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg"

1.1 L 1 - Preisblatt [Mussangabe]

Haben Sie die das geforderte Preisblatt (Eintragungen unter Produkte/ Leistungen) gem. Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung vollständig ausgefüllt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

1.2 L 2 - Qualitätskonzept [Mussangabe]

Haben Sie die das geforderte Qualitätskonzept gem. Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung beigefügt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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2 Los 2 -"Los 2 Pförtner-, Wach- und Schließdienst Soziales Dienstleistungszentrum (SDZ), Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg"

2.1 L 1 - Preisblatt [Mussangabe]

Haben Sie die das geforderte Preisblatt (Eintragungen unter Produkte/ Leistungen) gem. Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung vollständig ausgefüllt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2.2 L 2 - Qualitätskonzept [Mussangabe]

Haben Sie die das geforderte Qualitätskonzept gem. Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung beigefügt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3 Los 3 -"Los 3 Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona, Alte Königsstraße 29-39, 22767 Hamburg "

3.1 L 1 - Preisblatt [Mussangabe]

Haben Sie die das geforderte Preisblatt (Eintragungen unter Produkte/ Leistungen) gem. Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung vollständig ausgefüllt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3.2 L 2 - Qualitätskonzept [Mussangabe]

Haben Sie die das geforderte Qualitätskonzept gem. Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung beigefügt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4 Los 4 -"Los 4 Sicherheits- und Ordnungsdienst SDZ Altona West, Achtern Born 135, 22549 Hamburg "

Kriterienkatalog - 1/2 90

[Seite 95]

4.1 L 1 - Preisblatt [Mussangabe]

Haben Sie die das geforderte Preisblatt (Eintragungen unter Produkte/ Leistungen) gem. Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung vollständig ausgefüllt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4.2 L 2 - Qualitätskonzept [Mussangabe]

Haben Sie die das geforderte Qualitätskonzept gem. Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung beigefügt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5 Los 5 -"Los 5 Sicherheits-, Ordnungs- und Schließdienst Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg "

5.1 L 1 - Preisblatt [Mussangabe]

Haben Sie die das geforderte Preisblatt (Eintragungen unter Produkte/ Leistungen) gem. Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung vollständig ausgefüllt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5.2 L 2 - Qualitätskonzept [Mussangabe]

Haben Sie die das geforderte Qualitätskonzept gem. Ziffer 1.9 der Leistungsbeschreibung beigefügt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 2/2 91

[Seite 96]

Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Besichtigungsbestätigung_blanko.pdf 116,29 KB pdf

92

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