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Anforderungen im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung
| Anforderungen an die Rechnungsinhalte | ||
|---|---|---|
| Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine elektronische Rechnung | ||
| gemäß § 5 E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) mindestens folgende Angaben | ||
| enthalten: | ||
| • Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID)des Rechnungsempfängers | ||
| • Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum | ||
| • Bankverbindungsdaten des Rechnungsstellers / Zahlungsempfängers | ||
| • E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers | ||
| Sofern folgende Angaben dem Rechnungssteller bei Beauftragung oder im Vorfeld durch den | ||
| Auftraggeber übermittelt wurden, müssen diese zusätzlich in einer elektronischen Rechnung | ||
| enthalten sein: | ||
| • Bestell- und / oder Lieferantennummer (Kreditorennummer) | ||
| • oder andere kontierungsrelevante Daten wie z. B. Kostenstelle, Auftrag | ||
| Alle abrechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form | ||
| übermittelt werden und dürfen nicht außerhalb der vorgesehenen Textfelder enthalten sein. | ||
| Auftraggeber und Auftragnehmer können weitere Rechnungsinhalte vertraglich festlegen. | ||
| Anforderungen an das Rechnungsformat | ||
| • Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen ist grundsätzlich der Standard | ||
| XRechnung in der jeweils aktuellen / gültigen Fassung zu verwenden. Es kann auch ein | ||
| anderer Standard verwendet werden, wenn er den Anforderungen der europäischen Norm für | ||
| die elektronische Rechnungsstellung, den Nutzungsbedingungen des | ||
| Rechnungseingangsportals der gesetzlichen Unfallversicherung und der E-RechV Bund | ||
| entspricht. | ||
| Weiterführende Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie | ||
| unter https://www.xoev.de/de/xrechnung. | ||
| • Rechnungsformate, welche nicht den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen, | ||
| können nicht berücksichtigt werden. | ||
| • Rechnungsbegründende Unterlagen Anlagen sind als Anlagen / Anhang zu übermitteln. | ||
| • Die maximal zulässige Größe einer Rechnung (inkl. Anlagen) ist begrenzt auf 15 MB. Die | ||
| maximale Anzahl der angehängten rechnungsbegründenden Dokumente ist auf 10 | ||
| beschränkt. Zugelassene Dateitypen der eingebetteten Dokumente sind: „png“, „pdf“, „jpg“, | ||
| „jpeg“, „xlsx“ und „csv“. Anlagen dürfen keine aktiven Inhalte (bspw. Makros) enthalten. | ||
| Änderungen an diesen Beschränkungen werden über das Rechnungseingangsportal bekannt | ||
| gegeben. | ||
| • Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die | ||
| nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen | ||
| (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.) | ||
| Anforderungen an die Rechnungsübermittlung | ||
| • Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist ausschließlich das | ||
| Rechnungseingangsportal der gesetzlichen Unfallversicherung zu nutzen, welches unter | ||
| https://uv.flow.tiekinetix.net abgerufen werden kann. | ||
| Dieses setzt eine vorherige Registrierung mit Angabe Ihrer Umsatzsteuer-ID voraus. | ||
| • Im Portal besteht die Möglichkeit, eine Rechnung im einheitlichen Format zu erstellen, eine | ||
| vorhandene Rechnung hochzuladen sowie per E-Mail an uv-erechnung@tiekinetix.net zu | ||
| senden oder über Peppol einzureichen. | ||
| • Anderweitig zugestellte elektronische Rechnungen können nicht berücksichtigt werden. | ||
| • Es ist nicht zulässig, Rechnungen mit der gleichen Rechnungsnummer sowohl in | ||
| elektronischer Form als auch auf Papier zu übersenden. Bitte nutzen Sie zukünftig nur das | ||
| elektronische Rechnungsformat, um die Zahl möglicher Duplikate zu verringern. |
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