Landkreis Wolfenbüttel Zentrale Vergabestelle Bahnhofstraße 11 38300 Wolfenbüttel
Bieter-Merkblatt
Ablauf und Fristen des Vergabeverfahrens
Bewerber haben sich schnellstmöglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten sind Fragen während der Angebotsfrist unverzüglich zu stellen, damit der Auftraggeber die Fragen noch rechtzeitig beantworten kann. Die in den Vergabeunterlagen genannten Fristen sind zu beachten.
Bieter sind bis zum Ablauf des in der Auftragsbekanntmachung genannten Tages (Bindefrist) an ihr Angebot gebunden. Der Auftraggeber behält sich bei Bedarf vor, Bieter um Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist zu bitten.
Elektronische Abwicklung und Registrierung
Um sicherzustellen, dass alle Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen anderer Unternehmen erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung).
Es obliegt ausschließlich dem Unternehmen, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird.
Die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Unklarheiten, Fragen
Fragen innerhalb des Vergabeverfahrens können ausschließlich über das Kommunikationsmodul im Projektraum der vom Auftraggeber genutzten Vergabeplattform gestellt werden und werden im Rahmen von anonymisierten Rundschreiben über die Vergabeplattform beantwortet. Fragen, die auf anderem Wege (insbesondere telefonisch, per Fax oder E-Mail) gestellt werden, unterliegen der Gefahr der Nichtbeantwortung.
Unternehmen haben den Auftraggeber unverzüglich auf etwaige Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten oder Rechtsverstöße hinzuweisen, damit der Auftraggeber rechtzeitig und unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung aller Teilnehmer angemessen reagieren kann. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand sind von etwaigen Nachprüfungsanträgen deutlich zu trennen. 1
Anforderungen an die Angebote
Angebote, die unter Vorbehalt abgegeben werden, oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, werden nicht akzeptiert.
Das gleiche gilt für Allgemeine Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen der Bieter. Werden solche vom Bieter beigefügt oder wird darauf im Angebot Bezug genommen, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. In jedem Fall werden die Teile der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen, die den Verdingungsunterlagen des Auftraggebers zuwider laufen, nicht Vertragsbestandteil.
Vertragsschluss
Sofern ein Vertrag geschlossen werden soll, wird dieser Vertrag nach Zuschlagserteilung final mit Anlagen ausgefertigt und unterzeichnet.
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