[Seite 1]
Technische Lieferbedingungen POLIZEI
Polizeiinspektion - Allgemeine Bedingungen - Ausgabe 10 / 2026 Zentrale Dienste Seitenzahl: 1 bis 9 BSC (incl. Deckblatt)
Vorherige Ausgabe-Nummer.: 09 / 2025 Änderungen zur vorherigen Ausgabe: Pkt. 3 - Begrenzung der Stapelhöhe aufgehoben, Palette definiert
Stand: 23.07.2026
[Seite 2]
Polizeiinspektion Technische Lieferbedingungen Zentrale Dienste POLIZEI Ausgabe 10 / 2026 BSC Seitenzahl: 2 von 9
- Allgemeine Bedingungen -
Mitgeltende Bestimmungen:
AQAP – 130 NATO-Qualitätssicherungsforderungen für Qualitätsprüfungen
AQAP – 131 NATO-Qualitätssicherungsforderungen für Endprüfungen
DIN 55350 – 15 Begriffe zur Qualitätssicherung und Statistik; Begriffe zu Mustern
DIN 55350 – 18 Begriffe zur Qualitätssicherung und Statistik; Begriffe zu Bescheinigungen über die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen; Qualitätsprüfzertifikate
BMI-LB-Nr. 8305-001 Gewebe aus Wolle, Baumwolle, Bast-, Chemiefasern (Beschaffungsamt des BMI) und Mischungen dieser Fasern sowie daraus gefertigte Bekleidungs-, Wäsche- und Ausrüstungsstücke (Allgemeine Bedingungen)
Begriffe:
PI ZD Polizeiinspektion Zentrale Dienste BSC Bekleidungsservicecenter LSA Land Sachsen-Anhalt TL Technische Lieferbedingungen
[Seite 3]
Polizeiinspektion Technische Lieferbedingungen Zentrale Dienste POLIZEI Ausgabe 10 / 2026 BSC Seitenzahl: 3 von 9
- Allgemeine Bedingungen -
1. Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich Diese TL ist gültig im Zusammenhang mit den artikelbezogenen TL’s (soweit dies in der TL erwähnt ist) für Polizei und Justiz des Landes Sachsen-Anhalt und beinhaltet alle allgemein gültigen Bedingungen. Abweichungen zu dieser TL sind in der artikelbezogenen TL beschrieben und haben dann Vorrang.
1.2 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen 1.2.1 Gesundheits-, Betriebs- und Umweltschutz Alle Materialien müssen frei von gesundheitsschädlichen Stoffen sein, sowie den Gesundheitsvorschriften entsprechen. Dies ist durch gültige Oeko-Tex® Standard 100-Zerfikate für alle eingesetzten Materialien zu belegen. Die Amtssprache ist Deutsch. Angebote ohne Zertifikate werden nicht gewertet.
1.2.2 Dokumente Wird in der artikelbezogenen TL kein gesonderter Nachweis für ein Material gefordert, ist für alle eingesetzten Materialien, ein Nachweis in Form eines technischen Datenblattes und/oder eines Qualitätsprüfzertifikates und/oder eines technischen Gutachtens eines anerkannten Prüfinstitutes, die alle geforderten Eigenschaften nachweisen, dem Angebot beizufügen. Alle verwendeten Materialien sind in der beigefügten Tabelle aufzulisten (Beispiel siehe Anlage 2). Die Datenblätter etc. sind mit der laufenden Nummer zu versehen
1.2.3 Fachtechnische Bewertungskriterien des Angebotsmusters Die fachtechnische Bewertung wird entsprechend dem Bewertungsschema, Anlage 1 vorgenommen.
1.2.4 Angebotsmuster Ein Angebotsmuster in der angegebenen Größe gemäß der TL der PI ZD/ LSA unter Verwendung der zur Verarbeitung vorgesehenen Materialien, ist vorzulegen und die Materialien sind anzugeben. Das Muster ist deutlich als Angebotsmuster (Hauptangebot) zu kennzeichnen. Es muss grundsätzlich in allen Punkten den technischen Forderungen dieser und der artikelbezogenen TL entsprechen. Dem Angebot ist zusätzlich ein laufender Meter des Original-Oberstoffs (min. ein Quadratmeter) beizufügen. Dies gilt für alle Bekleidungsteile (ausgenommen Kleinteile, Kopfbedeckungen sowie Hand- und Fußbekleidung). Die Angaben in den artikelbezogenen TL‘s sind Mindestanforderungen. Nicht erwähnte Verarbeitungen und Maße können nach Erfahrungswerten der Textilindustrie gearbeitet werden. Ist der Bieter nicht in der Lage, alle geforderten Materialien im Muster einzuar- beiten, so besteht die Möglichkeit der Vorlage eines Referenzmusters. Dieses ist dann auch als Referenzmuster zu kennzeichnen, alle Abweichungen zur TL sind zu beschreiben und mit Proben des geforderten Materials zu belegen. In diesem Fall steht der Bieter in der Pflicht zu versichern, dass unter Berück- sichtigung produktionsbedingter Abweichungen der fertig konfektionierte Artikel nach der TL der PI ZD gefertigt wird.
[Seite 4]
Polizeiinspektion Technische Lieferbedingungen Zentrale Dienste POLIZEI Ausgabe 10 / 2026 BSC Seitenzahl: 4 von 9
- Allgemeine Bedingungen -
Im Angebotsmuster entfällt auf dem Etikett die Angabe des Herstellers!
Angebote ohne Muster werden nicht gewertet.
1.2.5 Vorproduktionsmuster Vor Beginn der Serienfertigung sind je zwei Muster in der angegebenen Größe gemäß der TL der PI ZD/ LSA zu fertigen und aufzumachen und der Dienststelle zur Prüfung vorzulegen. Sind keine Mängel beim Vergleich mit der TL festzustellen, verbleibt ein Muster im BSC der PI ZD und geht in das Eigentum des Auftraggebers über. Das Zweite wird mit dem entsprechenden Freigabevermerk zu Lasten des Auftragnehmers zur Freigabe der Serienfertigung zurückgesandt. Die Muster sind ohne Werbeträger zu fertigen. Die Freigabe der Muster entbindet den Auftragnehmer nicht von der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Forderungen.
1.2.6 Verpflichtung von Unterauftragnehmern Ist der Auftragnehmer nicht auch der Hersteller der Grundmaterialien oder Konfektionär, so hat er den Unterauftragnehmer zu verpflichten, alle in dieser TLP gestellten technischen und technisch-organisatorischen Forderungen einzuhalten. Der Hersteller der Grundmaterialien, sowie der Unterauftragnehmer sind bei der Abgabe des Angebotes zu benennen. Ursprungs- und Qualitäts-Zertifikate sind dem Angebot beizufügen. Die Zertifikate dürfen nicht älter als ein Jahr sein, und müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
2. Qualitätssicherung/ Güteprüfung
2.1 Qualitätssicherung gemäß BMI-TRL 8305-001
2.2 Güteprüfung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, durch Fertigungskontrollen des Artikels, die geforderten Qualitätsmerkmale seiner Lieferung sicherzustellen. Die bei der Güteprüfung gefundenen Mängel, sind vom Auftragnehmer sofort und kostenlos zu beheben; die dabei entstehenden Mehrkosten (z.B. für Versand) trägt der Auftragnehmer. Befindet es der Auftraggeber für nötig, die gelieferte Ware durch eine öffentliche, unabhängige Prüfstelle prüfen zu lassen, trägt alle anfallenden Kosten der Auftragnehmer.
[Seite 5]
Polizeiinspektion Technische Lieferbedingungen Zentrale Dienste POLIZEI Ausgabe 10 / 2026 BSC Seitenzahl: 5 von 9
- Allgemeine Bedingungen -
3. Aufmachung, Verpackung, Logistik
Die Ware ist generell ohne Werbeträger (Etiketten, Label, Aufdrucke o.ä.) zu fertigen. (Ausnahmen nur auf Anfrage) Die Aufmachung wird in der artikelbezogenen TL festgelegt. Die Kennzeichnung der Einzelverpackung ist der Anlage 3 zu entnehmen. Alle Verpackungsetiketten sind mit dem artikelbezogenen Barcode Typ EAN128 zu kennzeichnen. (Artikelnummer des Auftraggebers)
Die entsprechende Stückzahl ist in handelsübliche, der Stapelhöhe entsprechend stabile Pappkartons, zu verpacken. Die Versandpackungen sind voll auszufüllen, Hohlräume sind zu vermeiden. Vor dem Verschließen des Kartons ist obenauf eine Schnittschutzpappe aufzulegen, die die Ware vor Beschädigungen beim Öffnen des Kartons schützt. An einer Stirn- und einer Längsseite wird ein weißes Klebeetikett entsprechend dem Beispiel in Anlage 3 angebracht: Die Kartons sind auf Euro-Paletten (gem. EN 13698-1 und UIC-Norm 435-2) anzuliefern.
Die Etiketten für Einzel- und Kartonverpackung sind vorab, (z.Bsp. mit dem Vorproduktionsmuster) als Layout sowie der Barcode EAN 128 für alle Größen zur Freigabe einzureichen.
[Seite 6]
Polizeiinspektion Technische Lieferbedingungen Zentrale Dienste POLIZEI Ausgabe 10 / 2026 BSC Seitenzahl: 6 von 9
- Allgemeine Bedingungen -
Anlage 1
Bewertungsschema für Textilien und Lederartikel
Hinweis zu den vorzulegenden Zertifikaten
Nur vollständige und gültige Zertifikate können gewertet werden. Sind diese erforderlichen Zertifikate dem Angebot nicht beigefügt, erfolgt keine Wertung und das Angebot wird ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien/Angebotsauswertung
Es wird in drei Kriteriengruppen unterschieden, die folgendes prozentuales Gewicht haben:
-
Preis 30%
-
Muster 60%
-
Lieferfristen 10%
-
Preis
Das preisgünstigste Angebot erhält 100 Punkte, was 30% der Gesamtwertung entspricht. Die Preise der weiteren Angebote werden in der Wertung prozentual in den Punkten abgestuft.
- Muster
Die Musterbewertung geht mit 60% in die Gesamtwertung ein. 75 maximal erreich-bare Punkte entsprechen 100 %. Die einzelnen Muster werden entsprechend der erreichten Punktzahl prozentual eingestuft.
2.1 Bewertungskriterien
Material (Grundmaterial und Zutaten) Verarbeitung/ Maßhaltigkeit der Detailmaße Gebrauchsfähigkeit/ Funktionalität Passform/ Trageeigenschaften Optik/ Gesamteindruck
[Seite 7]
Polizeiinspektion Technische Lieferbedingungen Zentrale Dienste POLIZEI Ausgabe 10 / 2026 BSC Seitenzahl: 7 von 9
- Allgemeine Bedingungen -
2.2 Punktebewertung
Jedes Bewertungskriterium geht mit 15 Punkten in die Wertung, so dass bei mängelfreien Mustern eine Gesamtpunktzahl von 75 Punkten in der Muster- bewertung erreicht werden kann. Abweichungen von den Vorgaben werden, je nach Grad der Abweichung, mit 1-4 Punkten Abzug gewertet. Abweichungen von der TL, die so gravierend sind, dass die Funktionalität des Bekleidungsartikels nicht gegeben ist und deren Änderung mit einer Preiser- höhung einhergehen würde (d.h. nicht kostenneutral beauflagt werden kann), führen zu einem vollen Punktabzug des betroffenen Hauptkriteriums (15 Punkte) und damit zum Ausscheiden aus der Musterbewertung (z.B. Grundgewebe nicht schwerentflammbar).
2.3 Auswertungsergebnis
Die Summe aller in den Bewertungskriterien erreichten Punkte geht in die Endauswertung ein. 75 Punkte entsprechen dann 60% in der Gesamtwertung.
voll erfüllt = 72 - 75 Punkte erfüllt = 67 - 71 Punkte überwiegend erfüllt = 60 - 66 Punkte teilweise erfüllt = 50 - 59 Punkte nicht erfüllt = 0 - 49 Punkte
Ab der Bewertung -teilweise erfüllt (≤ 59 Punkte)- kommt ein Artikel für den Zuschlag nicht mehr in Betracht.
- Lieferfristen
Die kürzeste Lieferfrist erhält 100 Punkte und geht mit 10% in die Gesamtwertung ein. Die Lieferfristen der weiteren Anbieter werden in der Wertung prozentual in den Punkten abgestuft.
[Seite 8]
Polizeiinspektion Technische Lieferbedingungen Zentrale Dienste POLIZEI Ausgabe 10 / 2026 BSC Seitenzahl: 8 von 9
- Allgemeine Bedingungen -
Anlage 2 Beispiel Materialtabelle
[Seite 9]
Polizeiinspektion Technische Lieferbedingungen Zentrale Dienste POLIZEI Ausgabe 10 / 2026 BSC Seitenzahl: 9 von 9
- Allgemeine Bedingungen -
Anlage 3 Beispiele für die Etikettierung Die angegebenen Maße sind Mindestmaße. (nicht maßstabsgerecht)
Einzelverpackung:
BARCODE EAN 128 4,5 x 2,5 cm
Kartonverpackung:
BARCODE EAN 128 7,0 x 7,0 cm