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Schwer entflammbare Funktionsunterwäsche für Sommer und Winter

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 08:27 (Europe/Berlin)

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Polizeiinspektion Besondere Bedingungen für die Lieferung von Dienst– und Zentrale Dienste Schutzkleidung der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt

  • Stand 03/2023 - August-Bebel-Damm 19 39126 Magdeburg
  1. Allgemeines Mängeln kann eine Fristverlängerung zur Gütesicherung Diese Bedingungen gelten in Ergänzung zu den AB der PI ZD vereinbart werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist der LSA für den Bereich der Dienst – und Schutzkleidung. Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Auftragnehmer erwächst kein Anspruch auf Entschädigung.

  2. Angebote Die Angebote sind gem. § 38 UVgO zu unterbreiten und in der verbindlichen Amtssprache „Deutsch“ auszufüllen. 6. Verpackung und Versand Das Angebot muss vollständig sein und soll nur die Preise und Der Auftragnehmer hat die Liefergegenstände nach den die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen Angaben der Auftragserteilung zu versenden. enthalten. Die Liefergegenstände sind auf Gefahr des Auftragnehmers Die Angebote sind entsprechend als frei Verwendungsstelle zu liefern. Hauptangebote, Soweit nichts Anderes vereinbart ist, sind die Waren Nebenangebote oder ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet an den vom Alternativangebote, soweit zugelassen, zu kennzeichnen. Auftraggeber bestimmten Ort, mindestens aber hinter die erste Alle Angebotsvordrucke sind zu unterschreiben, auch wenn ein verschließbare Tür, zu liefern. Nebenangebot oder Alternativangebot auf einem gesonderten Die in den technischen Leistungsbeschreibungen Polizei Blatt eingereicht wird. festgelegte Versandart ist unbedingt einzuhalten. Ein Angebot wird bei Nichteinreichung von den in den Für die Verpackung sind umweltverträgliche und die stoffliche Verdingungsunterlagen geforderten Zertifikaten nicht gewertet Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden. (z.B.ÖKO TEX-100).,

  3. Muster zum Angebot

  4. Wareneingang Dem Angebot muss zwingend ein Muster beigefügt sein. Die Liefergegenstände werden bis zur Quantitäts- und Wird zum Angebot kein Angebotsmuster vom Bieter Qualitätskontrolle unter Vorbehalt entgegengenommen. eingereicht erfolgt keine Wertung des Angebotes. Die Muster zum Angebot sind als Angebotsmuster zu kennzeichnen. Eingereichte Referenzmuster sind gesondert als solche zu kennzeichnen und die Abweichungen sind schriftlich zu erklären. Für Beschädigungen oder Zerstörungen bei der Prüfung der Angebotsmuster entstehen dem Bieter keine Ansprüche auf Entschädigung. Die käufliche Übernahme von Mustern ist nicht vorgesehen. Werden die Muster nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist durch den Bieter abgeholt, werden diese auf Kosten und Gefahr des Bieters zurückgesandt.

  5. Zuschlagserteilung Die Bewertung der Angebote erfolgt grundsätzlich gem. § 43 UVgO. Der Zuschlag über die Lieferung wird nach Maßgabe folgender Kriterien erteilt:

-Fachkunde und Zuverlässigkeit, -Musterbewertung nach: Material, Verarbeitung, Funktionalität, Passform und Optik. -Preisliche Gestaltung,

Im Falle der Zuschlagserteilung verbleibt das Angebotsmuster immer beim Auftraggeber. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Entschädigung entsteht nicht.

  1. Fertigung und Fertigungsüberwachung Nach der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, zwei Vorproduktionsmuster beim Auftraggeber zwecks Freigabe der Produktion einzureichen. Ohne eine Freigabe darf die Produktion nicht erfolgen und der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Waren abzunehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, zu jeder Zeit, auch unangemeldet, die Fertigung der vertraglich vereinbarten Artikel vor Ort zu prüfen. Der Auftragnehmer hat dazu alle technologischen Dokumentationen vorzulegen. Bei festgestellten Mängeln ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese in der vertraglich vereinbarten Frist abzustellen und in der vereinbarten Qualität zu liefern. Bei schwerwiegenden
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