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Schulreinigung einschließlich Glasreinigung und Schmutzfangmatten in Berlin-Steglitz-Zehlendorf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 10:14 (Europe/Berlin)

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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz VwVBU: Anhang 1: Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung (Leistungsblätter)

  1. Reinigungsdienstleistung für Gebäude CPV 450

Hinweis für Auftraggeber: Das Leistungsblatt gilt für Reinigungsdienstleistungen und Reinigungs- mittel in der Gebäudereinigung, insbesondere der Unterhalts- und Glasreinigung. Zu den Reini- gungsmitteln gehören Allzweckreiniger, Saure Reiniger, WC-Reiniger/Sanitärreiniger, Fußboden- unterhaltsreiniger, Wischpflegemittel, Handgeschirrspülmittel, Glasreiniger / Fensterreiniger und Teppichreiniger.

nigungsdienstleistungen und mitteln des Umwelt - https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/leitfa- den_zur_nachhaltigen_oeffentlichen_beschaffung_von_reinigungsdienstleistungen.pdf

Unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) werden im Folgenden für die Reinigungsdienstleistungen verbindliche Umweltschutz- anforderungen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung aufgeführt:

21.1 Schulungsmaßnahmen

  1. Der Auftragnehmer hat sein Personal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zu unterweisen (ggf. in Fremdspra- chen). Für neue Mitarbeiter erfolgt eine Schulung zeitnah zur Einstellung, bei Produktwech- sel findet zeitnah eine Nachschulung statt. Der Bieter gibt in seinem Angebot an, mit welchem der nachfolgend aufgeführten Nach- weise die Erfüllung der Anforderung spätestens mit der Leistungserfüllung belegt wird:

Schulungsunterlagen oder Eigenerklärung des Bieters

21.2 Verwendung von Reinigungsmittel

  1. Jedes Reinigungsmittel erfüllt entweder die Anforderungen des EU-Umweltzeichens - harte Oberflächen ((EU) 2017/1217)43. Die Anforderungen können unter folgendem Link https://eu-ecolabel.de/fileadmin/user_upload/Documents/PG006-039_7PG_/Ein- zelne_PG/DE/Vergabegrundlage_2017-1217_DE.pdf heruntergeladen werden, Datei- name: Vergabegrundlage_2017-1217_DE.pdf. Die Kriterien befinden sich im Anhang des Dokuments oder

die in Kapitel 3 enthaltenen Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel, DE- UZ 194, Ausgabe Juli 2018. Die Anforderungen können unter folgendem Link https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20194-201807- de%20Kriterien-2019-07-22.pdf heruntergeladen werden, Dateiname: DE-UZ 194- 201807-de Kriterien.pdf.

Der Bieter gibt in seinem Angebot an, mit welchem der nachfolgend aufgeführten Nach- weise die Erfüllung der Anforderung spätestens mit der Leistungserfüllung belegt wird:

EU- - - und Sanitärreiniger ((EU) 2017/1217),

Umweltzeichen Blauer Engel, DE-UZ 194 oder gleichwertiges Gütezeichen,

43 BESCHLUSS (EU) 2017/1217 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2017 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Reinigungsmittel für harte Oberflächen. (Abl. Nr. L180 vom 12.7.2017, S. 45)

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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz VwVBU: Anhang 1: Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung (Leistungsblätter)

Prüfberichte anerkannter Stellen44.

  1. Auf folgende Reinigungsmittel ist zu verzichten:

Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungs- steine für Urinale;

Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume;

Chemische Abflussreiniger.

  1. Für Reinigungsmittel, die verdünnt anzuwenden sind, müssen vom Bieter zur Herstellung der Gebrauchslösung geeignete Dosierhilfen verwendet werden.

  2. Für jedes verwendete Reinigungsmittel müssen ein Sicherheitsdatenblatt, ein technisches Datenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltsstoffen sowie eine Gebrauchsanweisung mitgeliefert werden. Sie sind mitsamt der ggf. erforderlichen Betriebsanweisung im Objekt vorzuhalten und auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

  3. Auf den vorsorgenden Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger ist zu ver- zichten, soweit es sich nicht um hygienisch anspruchsvolle Bereiche, z. B. Krankenhäuser, Küchen oder Schwimmhallen, handelt und/oder ein Hygieneplan den Einsatz von Desinfek- tionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger vorschreibt, der Auftraggeber dies gezielt im Einzelfall anordnet oder rechtliche Anforderungen, z. B. gemäß Infektionsschutzgesetz, dem entge- genstehen.

21.3 Abfallsäcke aus Kunststoffen CPV 190

Das Produkt erfüllt die in Kapitel 3 enthaltenen Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel, DE-UZ 30a, Ausgabe März 2016.

Der Bieter gibt in seinem Angebot an, mit welchem der nachfolgend aufgeführten Nach- weise die Erfüllung der Anforderung spätestens mit der Leistungserfüllung belegt wird:

Umweltzeichen Blauer Engel (DE-UZ 30a) oder gleichwertiges Gütezeichen

44 Eine Liste mit akkreditierten Prüfinstituten in Deutschland finden Sie z. B. unter: https://www.dakks.de/content/da- tenbank-akkreditierter-stellen, eine Übersicht über die europäischen Akkreditierungsstellen findet sich unter: http://www.european-accreditation.org/ea-members

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