B_2022-12-20 Grundsatzerklärung LkSG.pdf

Schulmöbel für die Ersatzneubauten der Caritas-Förderzentren St. Severin und Don Bosco

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 10:35 (Europe/Berlin)

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Anlage 1

Caritasverband

für die Diözese

Passau e. V.

Umsetzung der Vorgaben des LkSG

im Caritasverband für die Diözese Passau e.V.

Grundsatzerklärung

Der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von unseren Lieferantinnen. Auch bei unseren Mitarbeiterninnen setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, unser unternehmerisches Handeln, unsere Produkte und Dienstleistungen laufend im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferant*innen auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. bekennt sich ausdrücklich zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:

 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen  Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen  Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen  Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards  Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)  Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, nationaler Gesetze und unserer internen Vorgaben führen wir regelmäßige Prüfungen durch, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in unserer Geschäftstätigkeit und unserer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Kommt die Prüfung dabei zu dem Ergebnis, dass ein Risiko besteht, dass unsere Geschäftstätigkeit negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder mitverursacht, verfügen wir über Verfahren zur Änderung, Einstellung oder Korrektur. Wir bestärken unsere Mitarbeiterinnen, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten über die vorhandenen Beschwerde- oder Streitbeilegungsverfahren zu melden. Dazu gehören insbesondere die Schlichtungsstelle, die Einigungsstelle, die Abteilung Personal oder die Meldestelle Compliance. Unsere Vertragspartnerinnen, Mitarbeiter*innen und Dritte haben die Möglichkeit, auf www.caritas- passau.de/compliance potenzielle Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten zu melden.

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Anlage 1

Um unserem Anspruch bezüglich der Achtung der Menschenrechte im Caritasverband für die Diözese Passau e.V. gerecht zu werden, implementieren wir einen Code of Conduct für Lieferantinnen, der unsere Haltung für uns und für unsere Vertragspartnerinnen zum Ausdruck bringt. Dieser Code of Conduct stellt die Grundlage für unser tägliches Handeln dar und nimmt dabei nicht nur unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Lieferantinnen, sondern auch die Beschäftigten in unseren Lieferketten, unsere Dienstleisterinnen und unsere Kundinnen in den Blick.

Die Verantwortung für die Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben Grundsatzerklärung wird vom Vorstand des Caritasverbandes für die Diözese Passau e.V. in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Justiziariat gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Einrichtung unseres Verbandes sich über der eigenen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung bewusst ist.

Wir werden diese Grundsatzerklärung nach außen kommunizieren und unsere Mitarbeiterinnen und Vertragspartnerinnen sensibilisieren und informieren. Wir bieten unseren Mitarbeiter*innen spezifische Schulungen zu Menschenrechtsthemen an.

Für den Caritasverband für die Diözese Passau e.V. beschlossen und in Kraft gesetzt durch Vorstandsbeschluss vom 19.12.2022.

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