Schülerbeförderung zu Schulen im Landkreis Göttingen und angrenzenden Regionen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.02.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
825.210 EUR
Lose
19
Auftraggeber
Landkreis GöttingenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
11.02.2026
Bekanntmachungsnummer
98234-2026
Verfahrensnummer
24c315b1-f6f3-49f9-81ef-46dbf756ccf1
CPV-Codes
60000000 · Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport); 60130000 · Personensonderbeförderung (Straße)

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Göttingen beauftragt die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, Schulkindergartenkindern sowie gegebenenfalls Begleitpersonen zu verschiedenen Schulstandorten. Die Leistung umfasst 19 Gebiete, unter anderem in Göttingen, Duderstadt, Hann. Münden, Osterode und Clausthal-Zellerfeld, mit einer vorgesehenen Beförderungsspanne von wenigen Personen bis zu 160–180 Personen je Gebiet. Der Vertrag gilt für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028; zusätzlich ist eine zweijährige Verlängerungsoption vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 825.210 Euro.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Schülerbeförderung; Beförderung von Schüler/-innen, Schulkindergartenkindern sowie ggf. von Begleitpersonen mit Wohnort im Landkreis Göttingen zu unterschiedlichen Schulstandorten.

Leistungen nach Losen (19)

  • LOT-0001 · PLZ 37115 Duderstadt I

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 17 bis 24

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · PLZ 37115 Duderstadt II

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 25 bis 32

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · PLZ 34346 Hann. Münden

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 33 bis 40

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · PLZ 37083 Stadt Göttingen

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 9 bis 12

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · PLZ 37075 Stadt Göttingen I

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 65-68

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · PLZ 37083 und 37085 Stadt Göttingen

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 93-100

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · PLZ 37077 Stadt Göttingen

    Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 121-128

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · PLZ 37079 Stadt Göttingen

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 9 bis 12

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · PLZ 34346 Hann. Münden

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: 17 bis 24

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · PLZ 37075 Stadt Göttingen II

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 1-4

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · PLZ 37075 Stadt Göttingen III

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen Hinfahrt: von 33 bis 40 zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen Rückfahrt: von 17 bis 24

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · PLZ 37085 Stadt Göttingen

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 13 bis 20

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · PLZ 37124 und 37133

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen Hinfahrt: von 25 bis 32 zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen Rückfahrt: 17 bis 24

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · PLZ 37130 und 37079

    Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen morgens: 33 bis 40 Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen mittags bzw. nachmittags: 17 bis 24

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · PLZ 31141 Hildesheim

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: 1 bis 4

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0016 · PLZ 34376 Immenhausen

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: 17 bis 24

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0017 · PLZ 37520 Osterode

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: 160 bis 180

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0018 · PLZ 38678 Clausthal-Zellerfeld

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: von 10 bis 25

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0019 · PLZ 37197 Hattorf am Harz

    zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: 5 bis 10

    Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 9. der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen nach § 41 Abs. 3 UVgO bzw. § 56 Nr. 3 VgV.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 9. der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen nach § 41 Abs. 3 UVgO bzw. § 56 Nr. 3 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 131458
  2. 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 404994-2026
Vergleichbare Verfahren295vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag368 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 14 Vergaben

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Schülerbeförderung im Landkreis Goslar 2026-2030Landkreis GoslarGoslar, Deutschland24.04.2026 -
Personenbeförderung im Schülerverkehr (Landkreis Nürnberger Land)Landratsamt Nürnberger LandLauf a. d. Peg., Deutschland11.05.2026 -
Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Potsdam-MittelmarkLandkreis Potsdam-MittelmarkBad Belzig, Deutschland08.04.2026 -
Beförderungsleistungen für Schülerinnen und SchülerLandkreis HeidenheimDeutschland28.07.2026 -
SchülerbeförderungsleistungenLandkreis HeidenheimDeutschland28.07.2026 -
Schülerbeförderung zur Käthe-Paulus-Schule in HannoverLandeshauptstadt Hannover - Fachbereich SchuleHannover, Deutschland01.06.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
MHMalteser Hilfsdienst gGmbHDresden5002.07.2026222 Tsd. €steigend
HOHOYWOY-FahrserviceHoyerswerda4012.06.2026154 Tsd. €steigend
TMTaxibetrieb Matthias NeumannHennigsdorf3020.07.2026283 Tsd. €steigend
JEJohanniter-Unfall-Hilfe e.V. - 3017.07.20264,9 Mio. €steigend
KGKöhler-Transfer GmbH & Co. KG - 3006.07.2026341,49 €steigend
KGKöhler-Transfer GmbH & Co. KGFrankfurt am Main3028.05.202683 Tsd. €steigend
FMFornax Mobility GmbH - 2002.09.2026 - steigend
ETEngler Transfer GmbH - 2002.09.2026 - steigend
MSMartina Schepers GmbH - 2028.08.20267,2 Mio. €steigend
T&Taxi & Mietwagen Neustadt - 2031.07.20261 €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Sachsen (63) · Bayern (51) · Baden-Württemberg (49) · Nordrhein-Westfalen (24) · Niedersachsen (23) · Hessen (22)
LBLandratsamt BautzenBautzen5423.08.2026
LHLandkreis Heidenheim - 2101.09.2026
W-Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale VergabestelleFriedberg723.04.2026
LBLandratsamt Bautzen - 623.08.2026
KNKreisverwaltung Neuwied -Vergabestelle-Neuwied612.08.2026
SMStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz.Mannheim631.07.2026
LOLandkreis OberhavelOranienburg507.07.2026
KGKreisverwaltung GermersheimGermersheim427.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Anmietung von Pkws, Transportern und KofferfahrzeugenEuropaservice Autovermietung München Haaf Kuhn GmbHLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 4München, Deutschland
    14.10.2024noch 1 Monat14.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Transporte und Umzüge an Schulen und Kindertagesstättenmovaris - wir bewegen dein Leben +2 weitereStadt WolfsburgWolfsburg, Deutschland
    567 Tsd. €
    23.01.2026noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Vermögensverwertung von Asservaten einschließlich Bewertung, Transport und LagerungHörmann Verwertungen GmbH & Co. KGFreistaat Thüringen, endvertreten durch die Generalstaatsanwältin der Thüringer GeneralstaatsanwaltschaftJena, Deutschland
    361 Tsd. €
    06.10.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Lkw-Gestellung zur Baustellenlogistik im Gleis- und StraßenbauBobach Verwaltungsgesellschaft mbHMagdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KGMagdeburg, Deutschland
    25.08.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Transport-, Umzugs- und Materiallieferleistungen für städtische Schulen in DüsseldorfGottschalk Logistic Systems GmbHLandeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale VergabestelleDüsseldorf, Deutschland
    10.02.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Bargeldtransporte, Geldzählungen und EinzahlungenAuftragnehmer nicht veröffentlichtAmt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln, Deutschland
    16.10.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landkreis Göttingen

Aktiv seit 2024 · 81 Verfahren
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Verfahren pro Jahr39Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 81 seit 2024Spitze KW 16 · 2026 · 8

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
RHRuhstrat Haus- und Versorgungstechnik GmbH231.08.2026405 Tsd. €
KUKulle214.07.20264,3 Mio. €
FFFreese Fußbodentechnik GmbH125.08.20261,2 Mio. €
HTHild-Moser Tore + Service GmbH110.08.2026311 Tsd. €
G&Gebäudemanagement & Systemtechnik Knauft GmbH110.08.2026574 Tsd. €
B&Bandelow & Uhlendorff GmbH104.08.202650 Tsd. €
DSDach Schneider Weimar GmbH104.08.2026485 Tsd. €
SDSULO Deutschland GmbH103.08.2026779 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • IT-Administrations- und Supportleistungen für eine berufsbildende SchuleC-Store Computer Hard- und Software GmbHLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    527 Tsd. €
    27.02.2026noch 17 Monate03.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Postdienstleistungen für Brief-, Päckchen- und PaketsendungenCITIPOST Göttingen GmbH +1 weitereLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    13.01.2025noch 17 Monate29.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Online-Abrechnungssystem für Bildungskarten und Bildungs- und TeilhabeleistungenSyrcon GmbHLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    476 Tsd. €
    28.05.2026noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • IT-Servicedienstleistungen für die Schul-IT an 21 allgemeinbildenden Schulenchristmann informationstechnik + medien GmbH & Co. KGLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    500 Tsd. €
    07.04.2025noch 31 Monate07.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Winterdienstarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis GöttingenHesse Transport GmbH, Hermann +1 weitereLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    20.01.2025noch 33 Monate30.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.09.2026Lieferung und Montage von 35 Stahltüren und RohrrahmentürenOffen - -
10.09.2026Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in EbergötzenOffen - -
09.09.2026Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung für den Schulneubau in DuderstadtOffen - -
04.09.2026Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines GymnasiumsOffen - -
30.08.2026Transport und Verwertung von Altholz in vier LosenOffen - -
27.08.2026Lieferung und Montage von 32 Sektionaltoren und einem GaragenkipptorVergebenHTHild-Moser Tore + Service GmbH311 Tsd. €
27.08.2026Errichtung einer Photovoltaikanlage mit ca. 200 kWp auf einem SchulneubauOffen - -
27.08.2026Verlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive SockelleistenOffen - -
20.08.2026Trockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenOffen - -
19.08.2026Fassadenarbeiten Vorhangfassade aus Holz für die Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenVergebenDSDach Schneider Weimar GmbH485 Tsd. €
18.08.2026Elektroarbeiten zur Sanierung einer Schwimmhalle in AdelebsenOffen - -
18.08.2026Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Beschäftigten des Landkreises GöttingenOffen - -
05.08.2026Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten für die Sanierung der Schwimmhalle AdelebsenVergebenRGRST GmbH462 Tsd. €
04.08.2026Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale EbergötzenGeplant - -
03.08.2026Reinigungsarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums DuderstadtOffen - -
03.08.2026Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines GymnasiumsOffen - -
31.07.2026Bodenbelagsarbeiten Kautschuk für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums DuderstadtOffen - -
30.07.2026Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in DuderstadtOffen - -
30.07.2026Bodenbelagsarbeiten (Parkett) für Neubau/Erweiterungsbau am Eichsfeld Gymnasium DuderstadtOffen - -
27.07.2026Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums DuderstadtVergebenRPRuben Peter Ausbau GmbH870 Tsd. €
21.07.2026Stahlbau- und Schlosserarbeiten für eine feuerwehrtechnische ZentraleOffen - -
15.07.2026Neubau Heizanlagen und Wassererwärmung Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenVergebenHHHM Haustechnik Melsungen Service GmbH2,3 Mio. €
07.07.2026Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Dachdeckungs- und AbdichtungsarbeitenVergebenBIBock Industriebedachungen GmbH1,4 Mio. €
07.07.2026Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenGeplant - -
07.07.2026Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: TischlerarbeitenGeplant - -

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