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Grundsätze zur planerischen und baulichen Berücksichtigung
von PV-Anlagen auf Flachdächern
Für die Installation von PV-Anlagen, insbesondere auf Neubauten und bei Sanierungen, sollten bei diesen Vorhaben bereits bei der Planung verschiedene Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Durch diese „Vorrüstung“ soll – soweit technisch zumutbar – „PV-Ready“ gebaut werden. Die nachstehend aufgeführten Hinweise können dabei ebenfalls berücksichtigt werden um auf Bestandsgebäuden optimale Voraussetzungen zu schaffen. Je nach Nut- zungsart ist insbesondere das Ausbilden einer Kundenanlage zur Versorgung mit Eigen- oder Mieterstrom planerisch zu berücksichtigen.
Zusammenfassung der Vorgaben zur Vorrüstung von Gebäuden, auf denen eine PV-Anlagen errichtet werden soll:
Zur Prüfung der Tragfähigkeit des Daches ist den BSW die Bestandsstatik des Gebäudes auszuhändigen. Sind keine Statikunterlagen verfügbar, muss zusätzlich und kostenpflichtig ein Statikgutachten erstellt wer- den
Lastreserve Dach von mind. 35 kg/m² (Standard-Unterkonstruktion) für Folien-, Bitumen- und Kiesdächer bis 22 m Gebäudehöhe
Bei extensiv begrünten Dächern werden spezielle PV-Unterkonstruktionen (hoher Aufbau = hohe Windlast = hohe Ballastierung) benötigen eine höhere Lastreserve (bis 150 kg/m²)
Sollen Gründach und PV-Anlage kombiniert werden, ist die spezielle Gründach-Unterkonstruktion bauseits (nach Vorgabe der BSW) vorzurüsten
Für Wartungszwecke sollte ein Dachzugang (Tür, Dachluke) mit einer Diagonale von mind. 1,2 m vorgese- hen werden
Vorsehen eines Kabelweges vom Dach bis zum Elektro-Hausanschlussraum für ein AC-Kabel gemäß nach- stehender Matrix, einem Potentialausgleichskabel mit 16 mm² Querschnitt und zwei CAT7-Kabel für Monito- ring und Steuerung
In Abhängigkeit der Anlagengröße und angenommener Leitungslänge von 25 m zwischen Dach und Elektro- anschlussraum sind nachstehende Kabelquerschnitte zu legen und folgende Trenner in der Elektroverteilung vorzurüsten:
| PV-Anlagen- größe | WR-Leistung | Strom | Cu | Al | Trenner- größe |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 45 kWp | 30 kVA ² | 50 A | 10 mm² | 16 mm² | NH00 |
| bis 60 kWp | 40 kVA | 63 A | 16 mm² | 25 mm² | NH00 |
| bis 75 kWp | 55 kVA | 80 A | 25 mm² | 35 mm² | NH1 |
| bis 90 kWp | 66 kVA | 100 A | 35 mm² | 50 mm² | NH1 |
| bis 100 kWp | 80 kVA | 125 A | 50 mm² | 70 mm² | NH1 |
| bis 140 kWp | 100 kVA | 150 A | 70 mm² | 95 mm² | NH2 |
Stand April 2022
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Übersteigt die Leitungslängen die angenommenen 25 m ist der Kabelquerschnitt der nächst höheren PV- Anlagengröße zu wählen
Damit Brandschotts nicht geöffnet werden müssen, sollten möglichst die o. a. Kabel bauseits gelegt und mit ca. 10 m an den Auslässen (Keller und Schwanenhals) auf der Rolle hinterlegt werden Für die Umwandlung des durch die PV-Module erzeugten Gleichstromes in Wechselstrom wird neben den PV- Modulen ein Wechselrichter benötigt. Sofern der/die Wechselrichter nicht auf dem Dach installiert werden können, ist ein Aufstellplatz (Installationswandfläche) im Elektroanschlussraum oder Nebenraum vorzusehen
Bei mehreren Gebäuden: Abstimmung des Anschlusskonzeptes zum öffentlichen Stromnetz mit BSW (Prü- fung: ein Hausanschluss versorgt alle Gebäude) Grundsätzlich ist eine zentrale Konfiguration vorzusehen, in der die Wohneinheiten hinter einem Hausan- schluss zusammengefasst werden
Dies gilt ebenso für Liegenschaften in denen mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen. Um die Anzahl an Wohneinheiten hinter einem Netzverknüpfungspunkt zu erhöhen ist bauseits die elektrische Verknüpfung der Gebäude untereinander zielführend
Im Wohngebäude/Mieterstrom ist eine Zusammenfassung der Kundenanlage mit bis zu 200 Wohneinheiten vorzusehen. Größer nur Sonderantrag.
Bei der Planung der Dachfläche sind die Anforderungen der PV-Anlage zu berücksichtigen
Dachaufbauten möglichst kompakt und im nördlichen Dachbereich errichten um Verschattung zu vermeiden
Sekuranten (Absturzsicherung) möglichst direkt an der Attika anbringen oder zentral in der Dach Mitte auf- bringen um möglichst kompakte Modulflächen zu ermöglichen
Bei der Planung des Hausanschlusses und der Niederspannungshauptverteilung ist der notwendige Überga- bezählerplatz Z1 (Zweirichtungszähler) zu berücksichtigen
kann kein Zählerplatz vorgerüstet werden ist ein Hausanschlusskasten gegenüber einer Hausan- schluss/Hauptverteilungskombination zu bevorzugen
Abb. 1 Messkonzept Mieterstrom gemäß Stromnetz Berlin Stand April 2022
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Vorhaltung Platzbedarf für Schaltanlage der PV-Anlage (Erzeugerzählerplatz, N/A-Schutz, Strompager, Da- tenlogger etc.) in Nähe der Hauptverteilung oder im HA-Raum:
| PV Anlagentyp | Platzbedarf |
|---|---|
| bis 50 kWp | 1,0 x 1,5 m |
| bis 100 kWp | 1,5 x 1,5 m |
| größer 100 kWp | 3,0 x 1,5 m |
| Mieterstromanlage ab 20 WE | 3,0 x 1,5 m |
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Berücksichtigung der PV-Anlage beim Bauantrag, sofern es sich nach der Berliner Bauordnung (BauO Bln) um ein Hochhaus (ab 22 m) handelt
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Für Anlagen größer 100 kVA und Mittelspannungsanschluss (nur bei sehr großen Liegenschaften): Set- zen von DE6-Bedämpfungseinrichtungen in die Ü-Station und Legen einer Steuerleitung 10 x 2,5 mm² von Ü-Station bis PV-Anlagenanschluss in der Elektro-Unterverteilung
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Für Anlagen größer 30 bis 100 kVA ohne Mittelspannungsanschluss: Legen einer Steuerleitung 7 x 1,5 mm² für einen Schlüsselschalter von HA-Raum bis jederzeit frei zugänglicher Stelle im Außenbereich (z. B. Außen-Fassade oder Grundstückszaun)
FAQ
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Nach dem Gebäudeenergiegesetz – GEG sind ist die erzeugte Energiemenge im Mieterstrommodell nicht anrechenbar. Handelt es sich um eine Eigenversorgung (Hausstromversorgung) ist eine Anrechnung möglich
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Stromspeicher sind für die PV-Mieterstromversorgung nicht notwendig, können jedoch bei bauseitiger Vorrüstung integriert werden
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das Vorhandensein einer PV Anlage erhöht nicht die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages und resul- tiert nicht in erhöhten Anforderungen an den Blitzschutz
Der vorliegende Leitfaden ist als Orientierungshilfe zu verstehen und bietet kein allgemeingülti- ges Regelwerk zur Vorrüstung einer PV-Anlage.
Stand April 2022