B8_1 Merkblatt PV Ready.pdf

Schlüsselfertige Errichtung einer Wohnhausanlage in Holzbauweise

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Grundsätze zur planerischen und baulichen Berücksichtigung

von PV-Anlagen auf Flachdächern

Für die Installation von PV-Anlagen, insbesondere auf Neubauten und bei Sanierungen, sollten bei diesen Vorhaben bereits bei der Planung verschiedene Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Durch diese „Vorrüstung“ soll – soweit technisch zumutbar – „PV-Ready“ gebaut werden. Die nachstehend aufgeführten Hinweise können dabei ebenfalls berücksichtigt werden um auf Bestandsgebäuden optimale Voraussetzungen zu schaffen. Je nach Nut- zungsart ist insbesondere das Ausbilden einer Kundenanlage zur Versorgung mit Eigen- oder Mieterstrom planerisch zu berücksichtigen.

Zusammenfassung der Vorgaben zur Vorrüstung von Gebäuden, auf denen eine PV-Anlagen errichtet werden soll:

 Zur Prüfung der Tragfähigkeit des Daches ist den BSW die Bestandsstatik des Gebäudes auszuhändigen. Sind keine Statikunterlagen verfügbar, muss zusätzlich und kostenpflichtig ein Statikgutachten erstellt wer- den

 Lastreserve Dach von mind. 35 kg/m² (Standard-Unterkonstruktion) für Folien-, Bitumen- und Kiesdächer bis 22 m Gebäudehöhe

 Bei extensiv begrünten Dächern werden spezielle PV-Unterkonstruktionen (hoher Aufbau = hohe Windlast = hohe Ballastierung) benötigen eine höhere Lastreserve (bis 150 kg/m²)

 Sollen Gründach und PV-Anlage kombiniert werden, ist die spezielle Gründach-Unterkonstruktion bauseits (nach Vorgabe der BSW) vorzurüsten

 Für Wartungszwecke sollte ein Dachzugang (Tür, Dachluke) mit einer Diagonale von mind. 1,2 m vorgese- hen werden

 Vorsehen eines Kabelweges vom Dach bis zum Elektro-Hausanschlussraum für ein AC-Kabel gemäß nach- stehender Matrix, einem Potentialausgleichskabel mit 16 mm² Querschnitt und zwei CAT7-Kabel für Monito- ring und Steuerung

 In Abhängigkeit der Anlagengröße und angenommener Leitungslänge von 25 m zwischen Dach und Elektro- anschlussraum sind nachstehende Kabelquerschnitte zu legen und folgende Trenner in der Elektroverteilung vorzurüsten:

PV-Anlagen- größeWR-LeistungStromCuAlTrenner- größe
bis 45 kWp30 kVA ²50 A10 mm²16 mm²NH00
bis 60 kWp40 kVA63 A16 mm²25 mm²NH00
bis 75 kWp55 kVA80 A25 mm²35 mm²NH1
bis 90 kWp66 kVA100 A35 mm²50 mm²NH1
bis 100 kWp80 kVA125 A50 mm²70 mm²NH1
bis 140 kWp100 kVA150 A70 mm²95 mm²NH2

Stand April 2022

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 Übersteigt die Leitungslängen die angenommenen 25 m ist der Kabelquerschnitt der nächst höheren PV- Anlagengröße zu wählen

 Damit Brandschotts nicht geöffnet werden müssen, sollten möglichst die o. a. Kabel bauseits gelegt und mit ca. 10 m an den Auslässen (Keller und Schwanenhals) auf der Rolle hinterlegt werden  Für die Umwandlung des durch die PV-Module erzeugten Gleichstromes in Wechselstrom wird neben den PV- Modulen ein Wechselrichter benötigt. Sofern der/die Wechselrichter nicht auf dem Dach installiert werden können, ist ein Aufstellplatz (Installationswandfläche) im Elektroanschlussraum oder Nebenraum vorzusehen

 Bei mehreren Gebäuden: Abstimmung des Anschlusskonzeptes zum öffentlichen Stromnetz mit BSW (Prü- fung: ein Hausanschluss versorgt alle Gebäude)  Grundsätzlich ist eine zentrale Konfiguration vorzusehen, in der die Wohneinheiten hinter einem Hausan- schluss zusammengefasst werden

 Dies gilt ebenso für Liegenschaften in denen mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen. Um die Anzahl an Wohneinheiten hinter einem Netzverknüpfungspunkt zu erhöhen ist bauseits die elektrische Verknüpfung der Gebäude untereinander zielführend

 Im Wohngebäude/Mieterstrom ist eine Zusammenfassung der Kundenanlage mit bis zu 200 Wohneinheiten vorzusehen. Größer nur Sonderantrag.

 Bei der Planung der Dachfläche sind die Anforderungen der PV-Anlage zu berücksichtigen

 Dachaufbauten möglichst kompakt und im nördlichen Dachbereich errichten um Verschattung zu vermeiden

 Sekuranten (Absturzsicherung) möglichst direkt an der Attika anbringen oder zentral in der Dach Mitte auf- bringen um möglichst kompakte Modulflächen zu ermöglichen

 Bei der Planung des Hausanschlusses und der Niederspannungshauptverteilung ist der notwendige Überga- bezählerplatz Z1 (Zweirichtungszähler) zu berücksichtigen

 kann kein Zählerplatz vorgerüstet werden ist ein Hausanschlusskasten gegenüber einer Hausan- schluss/Hauptverteilungskombination zu bevorzugen

Abb. 1 Messkonzept Mieterstrom gemäß Stromnetz Berlin Stand April 2022

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 Vorhaltung Platzbedarf für Schaltanlage der PV-Anlage (Erzeugerzählerplatz, N/A-Schutz, Strompager, Da- tenlogger etc.) in Nähe der Hauptverteilung oder im HA-Raum:

PV AnlagentypPlatzbedarf
bis 50 kWp1,0 x 1,5 m
bis 100 kWp1,5 x 1,5 m
größer 100 kWp3,0 x 1,5 m
Mieterstromanlage ab 20 WE3,0 x 1,5 m
  • Berücksichtigung der PV-Anlage beim Bauantrag, sofern es sich nach der Berliner Bauordnung (BauO Bln) um ein Hochhaus (ab 22 m) handelt

  • Für Anlagen größer 100 kVA und Mittelspannungsanschluss (nur bei sehr großen Liegenschaften): Set- zen von DE6-Bedämpfungseinrichtungen in die Ü-Station und Legen einer Steuerleitung 10 x 2,5 mm² von Ü-Station bis PV-Anlagenanschluss in der Elektro-Unterverteilung

  • Für Anlagen größer 30 bis 100 kVA ohne Mittelspannungsanschluss: Legen einer Steuerleitung 7 x 1,5 mm² für einen Schlüsselschalter von HA-Raum bis jederzeit frei zugänglicher Stelle im Außenbereich (z. B. Außen-Fassade oder Grundstückszaun)

FAQ

  • Nach dem Gebäudeenergiegesetz – GEG sind ist die erzeugte Energiemenge im Mieterstrommodell nicht anrechenbar. Handelt es sich um eine Eigenversorgung (Hausstromversorgung) ist eine Anrechnung möglich

  • Stromspeicher sind für die PV-Mieterstromversorgung nicht notwendig, können jedoch bei bauseitiger Vorrüstung integriert werden

  • das Vorhandensein einer PV Anlage erhöht nicht die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages und resul- tiert nicht in erhöhten Anforderungen an den Blitzschutz

Der vorliegende Leitfaden ist als Orientierungshilfe zu verstehen und bietet kein allgemeingülti- ges Regelwerk zur Vorrüstung einer PV-Anlage.

Stand April 2022

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