[Seite 1]
Anlage 2a Leistungsbeschreibung: Wartung Brandmeldeanlagen
Die Leistungsbeschreibung gilt für alle vertragsgegenständlichen Brandmeldeanlagen. Die Leistungen sind jeweils bei Vorhandensein der technischen Ausrüstung zu erbringen. Es sind die Bestimmungen und Richtlinien einzuhalten, die für Brandmeldeanlagen gelten, insbesondere VDE 0800 und die in VDE 0800 genannten weiteren Bestimmungen und Richtlinien, DIN 57833/VDE 0833 Teil 1, 2 und 3, die jeweils gültigen VdS-Richtlinien für „Brandmeldeanlagen" sowie die Vorschriften des Systemherstellers.
Bei allen Wartungsarbeiten sind die Herstellervorschriften und Prüfzeugnisse zu beachten. Für alle zugrunde gelegten Leistungen in Anlehnung an die jeweiligen zutreffenden Richtlinien gilt die Herstellervorgabe vorrangig. Folgende Leistungen sind Vertragsbestandteil und bei jeder Inspektion von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 auszuführen:
-
An- und Abfahrten - auch mehrfache - zum Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim Auftraggeber, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers und Mietern
-
Überprüfung der Anlage auf bestimmungsgemäße Funktionen
• Prüfung der Energieversorgung • Funktion Netzausfall prüfen • Belastungsprüfung der Batterien nach Herstellerangaben • Überprüfen der Batterieladespannung an den Batterieklemmen • Funktion Batterieausfall prüfen
• Prüfung des Alarmzählers • Alarmzählerstand mit den Eintragungen im Betriebsbuch vergleichen und ggf. Ursachen für Falschalarme ermitteln • Hintergrundspeicher/Ereignisspeicher auf Abweichungen oder besondere Ereignisse prüfen und beurteilen
• Prüfung der Übertragungswege/Melderprüfung • Je Übertragungsweg (Primärleitung) ist die Prüfung eines Melders je Quartal ausreichend, wenn im Jahr alle zerstö- rungsfrei prüfbaren Melder und die Übertragungswege mit nicht zerstörfrei prüfbaren Meldern geprüft werden, darunter • Übertragungswege auf bestimmungsgemäße Funktion • Überprüfung der Handfeuermelder • Überprüfung der automatischen Brandmelder
• Funktionsprüfung der Alarmierung • Alle optischen und akustischen Alarmierungseinrichtungen • Peripheriegeräte wie bspw. Feuerwehr-Schlüsseldepot (SD), Feuerwehranzeigetableau (FAT), Feuerwehrbedienfeld (FBF), Feuerwehr-Info-Zentrum (FIZ) • Prüfung der Übertragungseinrichtung (ÜE) für Fernalarm-Hauptmelder zur Feuerwehr • Prüfung der Übertragungseinrichtung (ÜE) für die Störungsweiterleitung • Prüfung der Steuereinrichtungen (z. B. Löschanlage, Feststellanlage, Lüftung, Aufzug)
• Sichtprüfung/Begehung • Überprüfung auf Änderung der Raumnutzung oder Raumgestaltung. Überprüfen, ob die Räume, die nicht in die Überwachung einbezogen sein müssen, hinsichtlich ihrer Brandlast unbedenklich sind • Überprüfen des freien Raumes (0,5 m) um die Melder • Überprüfen aller Melder auf ordnungsgemäße Befestigung und auf mechanische Beschädigung
• Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten
• Feuerwehrschlüsseldepot (SD) auf alle Funktionen überprüfen, einschließlich der Entnahme der Objektschlüssel
• Überprüfung der Feuerwehr-Laufkarten auf Aktualität
• Alle zur Dokumentation gehörenden Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität hin überprüfen
• Prüfbuch ist beim zuständigen Stützpunkt der Hausmeister, hier beim Leiter, zu hinterlegen
• Prüfplaketten sind an den Zentralen anzubringen
-
Sämtliche Betriebsereignisse mit Angaben zur Ursache und gegebenenfalls Urheber sowie alle notwendigen und durchgeführten Instandhaltungs- und Änderungsmaßnahmen müssen fortlaufend in dem Wartungsbuch aufgezeichnet werden.
-
Überprüfung der Anlage auf störende Beeinflussungen (z. B. Änderungen der Raum-Nutzung oder Raumgestaltung), die nicht betriebsmäßig ausgewertet werden
-
Pflege von Anlageteilen, Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer (z. B. Glühlampen), Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten
-
Sämtliche Betriebsereignisse mit Angaben zur Ursache und gegebenenfalls Urheber sowie alle notwendigen und durchgeführten Instandhaltungs- und Änderungsmaßnahmen müssen fortlaufend in dem Wartungsbuch aufgezeichnet werden.