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Anlage 2 zum Wartungsvertrag für Regenrückhalteanlagen
Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung gilt für alle vertragsgegenständlichen Regenrückhalteanlagen und ist auf- gestellt in Anlehnung an die einschlägigen DIN-Bestimmungen, Richtlinien des VGB 1 (Allgemeine Vorschriften), die Arbeitsstättenverordnung sowie das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin.
Die Leistungen sind jeweils bei Vorhandensein der technischen Ausrüstung zu erbringen. Die War- tung/Prüfung ist unter Beachtung der jeweils aktuellen Vorgaben der Hersteller (werkseitige Checklis- ten), der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen, sowie den aner- kannten Regeln der Technik auszuführen.
Folgende Leistungen sind Vertragsbestandteil und bei jeder Wartung auszuführen:
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An- und Abfahrten - auch mehrfache - zum Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim Auftragge- ber, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers
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Anlagen und Bauteile auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen
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funktionserhaltendes Reinigen der Anlagen und aller Bauteile, insbesondere Rinnensysteme, Schächte, Absetzräume und Leitungen
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Wartung von Bodenfiltermulden
Um die Langlebigkeit von Bodenfiltermulden sowie eine funktionierende Versickerung auch nach mehreren Jahren gewährleisten zu können, sind bestimmte Maßnahmen hinsichtlich Be- triebes und Wartung von Mulden erforderlich. Es wird eine optische Kontrolle im Abstand von 6 Monaten bzw. nach außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen empfohlen. Um die Grasnarbe der Sickermulden in einem guten Zustand zu erhalten ist die Muldenfläche mind. 4- mal im Jahr zu mähen. Weiters sind die folgenden Punkte zu beachten: • In der Phase der Herstellung ist unbedingt die Zuständigkeit der Betriebs- und Wartungsver- antwortung für Sickermulden zu klären. Die Bewässerung u. Kontrolle haben in den ersten 3 Monaten engmaschig zu erfolgen. • Je nach Zuleitung (geführt über Rigole/Rohre oder über das Oberflächengefälle) ist die Stabili- tät der Böschung mittels Matten zu gewährleisten. • Laub und Schnittgut sind aus der Mulde zu entfernen. • Erosionen, Kolke und sonstige bauliche Schäden sind umgehend zu beheben. • Die Verwendung von Pflanzenschutzmittel jeglicher Art ist nicht erlaubt. • Schnee, insbesondere mit Streumaterial, darf die Sickerleistung nicht beeinträchtigen. • Bei Nachlassen der Versickerungsleistung, bzw. wenn das Wasser länger als 48 Stunden in der Mulde nicht versickert, ist ein Austausch des Bodenfilters (30 cm Humusschichte und Grasnarbe) erforderlich. • Die Mulden dürfen nicht regelmäßig betreten und befahren werden. Sämtliche Lagerungen und Manipulationen von Stoffen in den Mulden sind verboten.
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Anschlüsse und Befestigungen ggf. nachziehen
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Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Schmutzfangvolumens
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Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien, Bautei- le, Materialreste, Reinigungs- und Schmiermittel. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
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Das Vorhandensein aller wartungsrelevanten Unterlagen ist zu prüfen.
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Bei allen Wartungsarbeiten sind zusätzlich die einschlägigen Herstellervorschriften in der je- weils geltenden Fassung zu beachten.