B7_5_2 Muster Anlage Wartung Regenrückhaltung.pdf

Schlüsselfertige Errichtung einer Wohnhausanlage in Holzbauweise

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Anlage 2 zum Wartungsvertrag für Regenrückhalteanlagen

Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung gilt für alle vertragsgegenständlichen Regenrückhalteanlagen und ist auf- gestellt in Anlehnung an die einschlägigen DIN-Bestimmungen, Richtlinien des VGB 1 (Allgemeine Vorschriften), die Arbeitsstättenverordnung sowie das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin.

Die Leistungen sind jeweils bei Vorhandensein der technischen Ausrüstung zu erbringen. Die War- tung/Prüfung ist unter Beachtung der jeweils aktuellen Vorgaben der Hersteller (werkseitige Checklis- ten), der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen, sowie den aner- kannten Regeln der Technik auszuführen.

Folgende Leistungen sind Vertragsbestandteil und bei jeder Wartung auszuführen:

  1. An- und Abfahrten - auch mehrfache - zum Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim Auftragge- ber, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers

  2. Anlagen und Bauteile auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen

  3. funktionserhaltendes Reinigen der Anlagen und aller Bauteile, insbesondere Rinnensysteme, Schächte, Absetzräume und Leitungen

  4. Wartung von Bodenfiltermulden

Um die Langlebigkeit von Bodenfiltermulden sowie eine funktionierende Versickerung auch nach mehreren Jahren gewährleisten zu können, sind bestimmte Maßnahmen hinsichtlich Be- triebes und Wartung von Mulden erforderlich. Es wird eine optische Kontrolle im Abstand von 6 Monaten bzw. nach außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen empfohlen. Um die Grasnarbe der Sickermulden in einem guten Zustand zu erhalten ist die Muldenfläche mind. 4- mal im Jahr zu mähen. Weiters sind die folgenden Punkte zu beachten: • In der Phase der Herstellung ist unbedingt die Zuständigkeit der Betriebs- und Wartungsver- antwortung für Sickermulden zu klären. Die Bewässerung u. Kontrolle haben in den ersten 3 Monaten engmaschig zu erfolgen. • Je nach Zuleitung (geführt über Rigole/Rohre oder über das Oberflächengefälle) ist die Stabili- tät der Böschung mittels Matten zu gewährleisten. • Laub und Schnittgut sind aus der Mulde zu entfernen. • Erosionen, Kolke und sonstige bauliche Schäden sind umgehend zu beheben. • Die Verwendung von Pflanzenschutzmittel jeglicher Art ist nicht erlaubt. • Schnee, insbesondere mit Streumaterial, darf die Sickerleistung nicht beeinträchtigen. • Bei Nachlassen der Versickerungsleistung, bzw. wenn das Wasser länger als 48 Stunden in der Mulde nicht versickert, ist ein Austausch des Bodenfilters (30 cm Humusschichte und Grasnarbe) erforderlich. • Die Mulden dürfen nicht regelmäßig betreten und befahren werden. Sämtliche Lagerungen und Manipulationen von Stoffen in den Mulden sind verboten.

  1. Anschlüsse und Befestigungen ggf. nachziehen

  2. Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Schmutzfangvolumens

  3. Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien, Bautei- le, Materialreste, Reinigungs- und Schmiermittel. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

  4. Das Vorhandensein aller wartungsrelevanten Unterlagen ist zu prüfen.

  5. Bei allen Wartungsarbeiten sind zusätzlich die einschlägigen Herstellervorschriften in der je- weils geltenden Fassung zu beachten.

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