B7_3_2a Muster Anlage Wartung RWA-Anlagen.pdf

Schlüsselfertige Errichtung einer Wohnhausanlage in Holzbauweise

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:18 (Europe/Berlin)

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Anlage 2a

Leistungsbeschreibung - Wartung RW-Anlagen

Die Leistungsbeschreibung gilt für alle vertragsgegenständlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und ist aufgestellt in Anlehnung an das VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.) – Einheitsblatt 24186 –, hier als natürliche Rauch- (NRA) und Wärmeabzugsanlagen (WA) bezeichnet (RW-Anlagen gemäß Landesbauordnung (LBO), RW-Anlagen gemäß DIN 18 232). Die Leistungen sind jeweils bei Vorhandensein der erforderlichen technischen Ausrüstung zu erbringen. Die Wartung/Prüfung ist unter Beachtung der jeweils aktuellen Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (ASR A 1.7) durchzuführen. Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen dürfen nur durch sachkundiges Fachpersonal durchgeführt werden.

  1. Allgemein 1.1 An- und Abfahrten – auch mehrfache – zum Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim Auftraggeber, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers und Mietern 1.2 auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion, Befestigung, vorhandener aktueller Beschilderung prüfen 1.3 funktionserhaltenes Reinigen durchführen 1.4 Überprüfung von Aufschaltungen auf andere Alarmsysteme (z. B. Brandmeldeanlagen) 1.5 Sichtkontrolle der Anlage auf bauliche Veränderungen / Vollständigkeitsprüfung 1.6 Überprüfung der Glaskolben (Luftblase darf nicht größer als 2 - 3 mm sein) 1.7 Überprüfung der Windleitwände 1.8 Überprüfung der Verriegelung 1.9 Sichtprüfung der Nadel am TAG (thermisches Auslösegerät) 1.10 Füllgradbestimmungen von CO 2 -Patronen 1.11 Abdrücken der CO 2 -Leitungen 1.12 Auslösung der RWA an dem Alarmkasten, Überprüfung des reibungslosen Ineinandergreifens aller Systemkomponenten bei realem Einsatzfall 1.13 Sichtprüfung der Sichtanzeige (auf/zu) 1.14 bewegliche Teile (Zylinder, Gasfedern etc.) auf Gangbarkeit und Funktion prüfen 1.15 Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz prüfen und nachbessern 1.16 automatische Melder, Meldelinien, Handmelder und Auslöseelemente auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen, Funktion bestätigen, Maßnahmen vorgeben 1.17 Meldeeinsätze reinigen 1.18 Prüfung der Akkumulatoren (Ladespannung) auf Belastbarkeit bzw. Austausch 1.19 Simulation des Notbetriebes 1.20 Nachströmöffnungen auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen und nachbessern 1.21 Antriebs- und Kraftübertragungselemente nach Herstellervorschrift warten und auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen
  2. Unterlagen 2.1 Bereitstellung und Führen der Prüfunterlagen – Prüfbuchbuch ist an geeigneter Stelle in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu hinterlegen 2.2 Prüfplakette an der Zentrale anbringen

Die erforderlichen Putz-, Schmiermittel und Öle zum Funktionserhalt sind im Wartungsumfang mit inbegriffen. Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien, Bauteile, Materialreste und Öle.

Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Ersatz von verbrauchten Materialien durch Originalteile des Herstellers.

Bereitstellung und Führen der Wartungsunterlagen – Wartungsbuch und ggf. Prüfprotokolle sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle zu hinterlegen. Nach erfolgter Wartung sind Prüfplaketten anzubringen, um visuelle Nachprüfbarkeit gewährleisten zu können. Alle aufgenommenen Ergebnisse sind vor Ort im hinterlegten Wartungsbuch zu dokumentieren.

Bei allen Wartungsarbeiten ist das Vorhandensein aller wartungsrelevanten Unterlagen zu prüfen und es sind zusätzlich die Herstellervorschriften und Prüfzeugnisse zu beachten. Es sind bei jeder Wartung die Wartungsprotokolle entsprechend dem auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten Muster vollständig auszufüllen und an den Auftraggeber zu übergeben.

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