B6_2_4 DZ_FOR_PRO_REP_Muster Bestätigung GewAbfV.pdf

Schlüsselfertige Errichtung einer Wohnhausanlage in Holzbauweise

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Bestätigung des Betreibers einer Aufbereitungs- oder Vorbehandlungsanlage nach § 9 Abs. 2 und 3 GewAbfV


(Unternehmensbezeichnung AN/Beförderer/ Anschrift AN/Beförderer/Dritter Dritter)

Zur Weiterleitung an


AN (Abfallbesitzer) Anschrift AN (Abfallbesitzer)

Hiermit wird bestätigt, dass in der Aufbereitungs- /Vorbehandlungsanlage


(Aufbereitungsanlagenbetrieb/Vorbehandlungsanlagenbetrieb)



(Anschrift des Betriebes)

Zutreffendes bitte ankreuzen.

O (nur für Aufbereitungsanlagen:) definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden und die vom oben genannten AN/Beförderer/ Dritten angelieferten Gemische zu solchen definierten Gesteinskörnungen verarbeitet werden.

O (nur für Vorbehandlungsanlagen:) die Anlage die Anforderungen nach § 4 Abs. 2 i.V.m. 6 Abs. 1 und 3 GewAbfV erfüllt und die vom oben genannten AN/Beförderer/Dritten angelieferten Abfälle entsprechend behandelt werden.


Ort, Datum Unterschrift Anlagenbetreiber

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