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Bestätigung des Betreibers einer Aufbereitungs- oder Vorbehandlungsanlage nach § 9 Abs. 2 und 3 GewAbfV
(Unternehmensbezeichnung AN/Beförderer/ Anschrift AN/Beförderer/Dritter Dritter)
Zur Weiterleitung an
AN (Abfallbesitzer) Anschrift AN (Abfallbesitzer)
Hiermit wird bestätigt, dass in der Aufbereitungs- /Vorbehandlungsanlage
(Aufbereitungsanlagenbetrieb/Vorbehandlungsanlagenbetrieb)
(Anschrift des Betriebes)
Zutreffendes bitte ankreuzen.
O (nur für Aufbereitungsanlagen:) definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden und die vom oben genannten AN/Beförderer/ Dritten angelieferten Gemische zu solchen definierten Gesteinskörnungen verarbeitet werden.
O (nur für Vorbehandlungsanlagen:) die Anlage die Anforderungen nach § 4 Abs. 2 i.V.m. 6 Abs. 1 und 3 GewAbfV erfüllt und die vom oben genannten AN/Beförderer/Dritten angelieferten Abfälle entsprechend behandelt werden.
Ort, Datum Unterschrift Anlagenbetreiber