[Seite 1]
Eignungskriterien (1):
Kriterium - Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen (1)
1.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. 2.) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen- Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer
- Eintragung im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin/Brandenburg
- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes Eigenerklärung zur Eignung I
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die Eigenerklärung zur Eignung I abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben. b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge. c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a) bis d) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
WHG 1308 GU - Eignungsnachweise gemäß Bekanntmachung Seite 1 /3
[Seite 2]
Eignungskriterien (2)
Kriterium - Durchschnittlicher Jahresumsatz
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025.
Für die geforderten Angaben des Punktes 1.) ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
MINDESTANFORDERUNGEN: zu 1.) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 in Höhe von mindestens 10.000.000,00 EUR brutto.
Eignungskriterien (3)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
1.) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Angestellte insgesamt und davon Leitungspersonal, gewerbliche und sonstige Angestellte.
Für die geforderten Angaben des Punktes 1.) ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
MINDESTANFORDERUNGEN: zu 1.) Als Mindestforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mind. 5 Arbeitskräften insgesamt in den Jahren 2023, 2024 und 2025.
WHG 1308 GU - Eignungsnachweise gemäß Bekanntmachung Seite 2 /3
[Seite 3]
Eignungskriterien (4)
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1.) Referenzliste über ähnliche Leistungen (schlüsselfertige Neubau-Projekte in Holz- oder in Holzhybridbauweise in Gesamtverantwortlichkeit für alle Bauleistungen) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) mit folgenden Angaben:
- Name und Adresse des Auftraggebers (AG)
- Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung / des Projekts
- Nutzung und Gebäudeklasse
- Bruttogeschoßfläche (BGF)
- Angabe der Bauweise (konventioneller Bau, Holz- / Holzhybridbauweise)
- Auftragssumme KG 300 – KG 500 (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis).
Für die geforderten Angaben des Punktes 1.) ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III GU" den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
MINDESTANFORDERUNGEN: zu 1.) Als Mindestanforderung gelten zwei (2) vergleichbare Referenzen (schlüsselfertige Neubau-Projekte in Holz- oder in Holzhybridbauweise in Gesamtverantwortlichkeit für alle Bauleistungen) mit folgenden Mindestkriterien zur Vergleichbarkeit:
- Projektabschluss: (Abnahme durch den Auftraggeber) ab 01.01.2018
- BGF: mind. 1.000,0 m² BGF
- Nutzung: Wohn-, Büro- und/oder Verwaltungsgebäude
- Gebäudeklasse: mind. Gebäudeklasse 4
- Auftragssumme Brutto (KG 300-500): mind. 2,0 Millionen EUR.
WHG 1308 GU - Eignungsnachweise gemäß Bekanntmachung Seite 3 /3