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Hinweis zur Angebotsabgabe
Bei diesem Vergabeverfahren handelt es sich um eine Ausschreibung oberhalb des Schwellenwertes (EU-Ausschreibung). Für diese Verfahren ist seit Oktober 2018 nur noch die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form zulässig.
Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird, wenn zum Beispiel
ein Angebot „nur“ in Papierform eingereicht wird, Preisangaben fehlen, die Unterschrift im Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle fehlt (entfällt bei digitaler Angebotsabgabe) die Vergabeunterlagen verändert wurden Preise aufgrund von Mischkalkulation (z.B. spekulative Preise) gebildet wurden.
Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Angebot entsprechend sorgfältig und vollständig ausgefüllt ist!