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H a u s o r d n u n g
Regionaldirektion Baden-Württemberg
Wir bitten Sie, für den Besuch in unserem Gebäude, einige Regeln zu beachten:
Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände der Regionaldirektion Baden-Württemberg gefunden oder vergessen, teilen Sie dies einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Dienststelle mit. Sie/Er wird Ihnen behilflich sein.
Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Infomaterial im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung möglich.
Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art durch Besucher sind im Dienstgebäude nicht zulässig.
Bringen Sie bitte keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Assistenzhunde).
Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke sowie der Konsum von Drogen wie Cannabis oder anderen berauschenden Substanzen sind nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss das Dienstgebäude zu betreten.
E-Bike-Akkus dürfen nur mit einer feuerfesten Akku-Tasche ins Büro mitgenommen werden. Ohne feuerfeste Tasche bleibt eine Mitnahme verboten.
Bei Gefahr/Alarm müssen die Anordnungen der Sicherheitskräfte (Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst, Personal) befolgt werden.