Anlage_1a_Hausordnung RD BW.pdf

Schließ-, Kontroll- und Pfortendienst für Dienststellen im Raum Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 20:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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H a u s o r d n u n g

Regionaldirektion Baden-Württemberg

Wir bitten Sie, für den Besuch in unserem Gebäude, einige Regeln zu beachten:

 Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.

 Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände der Regionaldirektion Baden-Württemberg gefunden oder vergessen, teilen Sie dies einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Dienststelle mit. Sie/Er wird Ihnen behilflich sein.

 Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Infomaterial im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung möglich.

 Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art durch Besucher sind im Dienstgebäude nicht zulässig.

 Bringen Sie bitte keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Assistenzhunde).

 Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke sowie der Konsum von Drogen wie Cannabis oder anderen berauschenden Substanzen sind nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss das Dienstgebäude zu betreten.

 E-Bike-Akkus dürfen nur mit einer feuerfesten Akku-Tasche ins Büro mitgenommen werden. Ohne feuerfeste Tasche bleibt eine Mitnahme verboten.

 Bei Gefahr/Alarm müssen die Anordnungen der Sicherheitskräfte (Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst, Personal) befolgt werden.

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