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Schließ-, Kontroll- und Pfortendienst für Dienststellen im Raum Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 20:50 (Europe/Berlin)

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B. Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren

Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0.

Inhaltsverzeichnis I.0 Vorbemerkungen............................................................................................ 2 I.1 Leistungsgegenstand (Kurzbeschreibung) ................................................. 2 I.2 Ziel, Beginn und Umfang ............................................................................... 3 I.3 Allgemeine Leistungsanforderungen ........................................................... 3 I.3.1 Schließ- und Kontrolldienst (LOS 1 und 2) .................................................. 3 I.3.2 Pfortendienst (LOS 2) .................................................................................... 4 I.3.3 Einsatzorte und Einsatzzeiten ...................................................................... 4 I.4 Personal .......................................................................................................... 7 I.4.1 Allgemeine Anforderungen ........................................................................... 7 I.4.2 Unethisches Verhalten .................................................................................. 7 I.4.3 Umgang mit bereitgestellten Produkten ...................................................... 9 I.4.4 Bekleidung, Technik und Ausrüstung .......................................................... 9 I.5 E-Rechnung .................................................................................................... 9

Anlagen: ☒ 1 Hausordnung ☒ 1a Hausordnung Regionaldirektion ☒ 2 Information E-Rechnung

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I.0 Vorbemerkungen Die Gliederung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist im Internet unter www.arbeitsagentur.de (-> Über uns ->Aufbau und Organisation) zu finden. Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Der Zentrale sind die Regionaldirektionen mit den Agenturen für Arbeit (AA) und ihren Geschäftsstellen nachgeordnet sowie besondere Dienst- stellen (z.B. das BA-Service-Haus). Die Aufgaben der BA ergeben sich insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) III -Ar- beitsförderung- und aus dem SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende -. Sie erfordern bundesweit entsprechende Dienstleistungsangebote. Im Rahmen der Optimierung der internen Verwaltung der BA wurden bundesweit Regionale Infrastrukturmanagement-Ver- bünde (RIM) eingerichtet, die u.a. die infrastrukturellen Dienste für die betreuten Dienststellen im RIM-Verbund – auch im Bedarfsfall für gemeinsame Einrichtungen (JobCenter gE) nach dem SGB II - wahrnehmen. Für den Bereich des Einkaufs und der grundsätzlichen Vertragsangelegenheiten ist das BA- Service-Haus, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg, zuständig. Die BA betreibt seit Juli 2016 ein strategisches, systemunterstütztes Lieferantenmanagement. Wesentliche Bausteine sind:

  • die Produktklassifizierung
  • die Lieferantenklassifizierung
  • die Lieferantenbewertung
  • das Aktivitätenmanagement (Lieferantenentwicklung) Ziel ist die Identifizierung der strategisch und /oder geschäftspolitisch wichtigen Lieferanten durch eine Klassifizierung anhand festgelegter Kriterien. Die Klassifizierung erfolgt nach einer A, B, C-Logik und richtet sich nach einer Kombination der strategischen Bedeutung ihrer ver- traglich geschuldeten Produkte und Dienstleistungen mit dem über alle laufenden Verträge des jeweiligen Lieferanten mit der BA hinweg errechneten Auftragswert. Die BA führt bei den internen Bedarfsträgern regelmäßige und anlassbezogene Bewertungen ihrer Lieferanten durch und nutzt diese im Rahmen des Vertrags- und Vergabemanagements sowie der Liefe- rantenkommunikation.

I.1 Leistungsgegenstand (Kurzbeschreibung) Nach den Sicherheitskonzepten der in den Zuständigkeitsbereich des RIM Stuttgart fallen- den Dienststellen - Agenturen für Arbeit (AA), Geschäftsstellen (Gst), gemeinsame Einrich- tungen JobCenter (JC) -ist es für einen reibungslosen Dienstbetrieb erforderlich, einen Si- cherheitsdienst zu beauftragen. Der Begriff „Sicherheitsdienst“ umfasst sowohl den Schließ- dienst, den Kontrolldienst, als auch den Pfortendienst/ Alarmintervention. Betroffen sind hiervon derzeit folgende Objekte:

LOS 1 ▪ JC Esslingen, Uhlandstr. 1, 73734 Esslingen

▪ AA Göppingen Hauptagentur, Mörikestr. 15, 73033 Göppingen ▪ AA Göppingen, Gst. Esslingen, Plochinger Str. 2, 73730 Esslingen

▪ AA Stuttgart, Hauptagentur, Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart ▪ AA Stuttgart, Neckarstr. 84, 70190 Stuttgart

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▪ AA Stuttgart, Gst. Böblingen, Calwer Str. 6, 71034 Böblingen

▪ AA Ludwigsburg, Hauptagentur, Stuttgarter Str. 53/55, 71638 Ludwigsburg ▪ AA Waiblingen, Hauptagentur, Mayenner Str. 60 und 60/1, 71332 Waiblingen

LOS 2 ▪ RD Baden-Württemberg, Hölderlinstr. 36, 70174 Stuttgart ▪ RD Baden-Württemberg, Dillmannstr. 7, 70193 Stuttgart

I.2 Ziel, Beginn und Umfang Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen für die vom RIM Stuttgart betreuten Dienststellen. Der RIM hat das Recht, durch vorherige (mindestens 28 Kalendertage) Erklärung mind. in Textform gegenüber dem Auftragnehmer (AN) den Leistungsumfang (Anzahl der Liegenschaf- ten sowie der einzusetzenden Sicherheitskräfte und Anzahl der Einsatzstunden) zu erhöhen bzw. zu verringern. Eine Erhöhung erfolgt zu den aktuell vertraglich vereinbarten Konditionen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit sowie die sich daran anschließende Leistungserbringung ab dem 01.04.2027. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.03.2031. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Parteien zum 31.03.2028 und 31.03.2030 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart.

I.3 Allgemeine Leistungsanforderungen Aufgabenbeschreibung Die Anforderungen an den AN bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen ergeben sich in Anlehnung an die DIN 77200.

Zum Nachweis und zur Sicherstellung der Tätigkeiten des Wachpersonals wird eine Verein- barung in Anlehnung an die o.g. DIN zur Regelung der einzelnen Details (z. B. Kräfteeinsatz, Arbeitsinhalt (u. a. Dienstort und -ablauf), Dauer der Sicherheitsdienstleistung, Notfallverfah- ren, Kommunikationsregeln, Ausrüstung der Sicherheitsmitarbeiter, Meldewesen) vom RIM erstellt. Diese Vereinbarung wird Bestandteil des Vertrages.

I.3.1 Schließ- und Kontrolldienst (LOS 1 und 2) Die genauen Ausführungen der nachfolgend aufgeführten und vom AN zu erbringenden Leis- tungen werden je Objekt durch eine protokollierte Einweisung geregelt. Das jeweilige Protokoll ist im Rahmen liegenschaftsbezogener Begehungen durch den AN zu erstellen und durch den RIM durch Unterschrift bestätigen zu lassen und wird Bestandteil des Vertrages.

Zu den Aufgaben gehören ausschließlich folgende Tätigkeiten: • Kontrollgang mit Auf- und Zusperren der Eingangs-/Außentüren • Kontrolle über Verschluss der Fenster und Oberlichter (keine gesonderte Kontrolle der einzelnen Räume, sondern lediglich im Rahmen des Kontrollganges liegende Flure usw.) • Äußere Sichtkontrolle, ob sämtliche Fenster geschlossen sind und im Bedarfsfall Schlie- ßung der Fenster

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• Im Rahmen des Kontrolldienstes Jobcenter Esslingen: Überprüfen, ob alle Zugänge/Fens- ter im EG verschlossen sind, bei Feststellung einer Unregelmäßigkeit die Polizei herbei- holen. Ggfs. Personen, die sich unberechtigt auf dem Gelände befinden, freundlich aber bestimmt des Geländes verweisen.

I.3.2 Pfortendienst (LOS 2) Zu den Aufgaben gehören ausschließlich folgende Tätigkeiten:

• Ist an der Pforte/Eingang anwesend • Unterstützung der Dienststelle bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauch- und Alkoholverbot, Mitbringen von Hunden etc.) • Einlass- und Zutrittskontrolle • Auftragsausführung dokumentieren in Abstimmung mit der Dienststelle und unaufge- forderte Vorlage dieser bei der Dienststelle • Auslösung des Hausalarmes • Parkplatzmanagement (Falls Personen auf dem Parkplatz eingeparkt sind)

Sollten eingesetzte Sicherheitskräfte des AN ausfallen, verpflichtet sich der AN schnellst- möglich, längstens jedoch innerhalb von drei Stunden, Ersatzkräfte zur Verfügung zu stellen. Bei den Ersatzkräften handelt es sich dann nur um bereits dem RIM bekanntes und vorge- stelltes Personal.

Objektbesichtigung Vor Abgabe des Angebotes kann sich der Bieter durch Besichtigung aller von den Sicher- heits- und Schließdienstleistungen betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten in- formieren. Der Bieter bestätigt die räumliche Kenntnis mit Abgabe des Angebotsschreiben (Vordruck D.0). Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Besichtigungstermine können abgestimmt werden mit:

Frau Del Grosso, Tel.: 0711 /941 2704 Frau Wolf, Tel.: 0711 / 941 2817

I.3.3 Einsatzorte und Einsatzzeiten Der AN hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die Einhaltung der Regelungen gemäß § 4 ArbZG z.B. durch wechselseitige Pausenvertretungen des eingesetzten Perso- nals erfolgt.

LOS 1

JC Esslingen, Uhlandstr. 1, 73734 Esslingen
Zeiten Schließdienst:Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils Morgens um 5:30 Uhr Abends um 20:30 Uhr Zeitaufwand ca. 20 Min./Tag
Zeiten Kontrolldienst:Montag bis Sonntag jeweils 1x nachts zu unregelmäßigen Zeiten Zeitaufwand ca. 15 Min./Tag

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AA Göppingen Hauptagentur, Mörikestr. 15, 73033 Göppingen
Zeiten Schließdienst:Montag bis F reitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils Morgens um 5.30 Uhr Abends um 20:15 Uhr Donnerstag abends um 21:00 Uhr Zeitaufwand ca. 40 Min./Tag
AA Göppingen, Gst Esslingen, Plochinger Str. 2, 73730 Esslingen
Zeiten Schließdienst:Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils Morgens um 5.45 Uhr Abends um 20:00 Uhr Zeitaufwand ca. 90 Min./Tag
AA Stuttgart, Hauptagentur, Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart
Zeiten Schließdienst:Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsor t ) jeweils Morgens um 5.30 Uhr Abends um 20:30 Uhr Zeitaufwand ca. 90 Min./Tag
AA Stuttgart, Neckarstr. 84, 70190 Stuttgart
Zeiten Schließdienst:Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsor t ) jeweils Abends um 20:30 Uhr Donnerstag abends um 21:00 Uhr Zeitaufwand ca. 20 Min./Tag
AA Stuttgart, Gst. Böblingen, Calwer Str. 6, 71034 Böblingen
Zeiten Schließdienst:Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils Abends um 20:15 Uhr Zeitaufwand ca. 20 Min./Tag
AA Ludwigsburg, Stuttgarter Str. 53/55, 71638 Ludwigsburg
Zeiten Schließdienst:Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils Abends um 20:00 Uhr Zeitaufwand ca. 15 Min./Tag
AA Waiblingen, Mayenner Str. 60 u. 60/1, 71332 Waiblingen
Zeiten Schließdienst:Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils Abends um 20:00 Uhr Zeitaufwand ca. 30 Min./Tag

LOS 2

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Regionaldirektion Baden- Württemberg, Hölderllnstr. 36, 70174 Stuttgart
Zeiten Schließdienst:Montag bis Donnerstag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils Abends um 20:15 Uhr Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) Abends um 19.15 Uhr Zeitaufwand ca. 20 Min./Tag
Regionaldirektion Baden- Württemberg, Dillmannstr. 7, 70193 Stuttgart
Zeiten Schließdienst:Montag bis Donnerstag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils Abends um 20:15 Uhr Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) Abends um 19.15 Uhr Zeitaufwand ca. 30 Min./Tag
Regionaldirektion Baden- Württemberg, Hölderllnstr. 36, 70174 Stuttgart
Vertretung im Urlaubs- Krankheitsfall (ca. 40 Tage jährlich) Zeiten Schließdienst:Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils Morgens um 5.45 Uhr Zeitaufwand ca. 20 Min./Tag
Regionaldirektion Baden- Württemberg, Dillmannstr. 7, 70193 Stuttgart
Vertretung im Urlaubs- Krankheitsfall (ca. 40 Tage jährlich) Zeiten Schlie ßdienst:Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsor t ) jeweils Morgens um 5.45 Uhr Zeitaufwand ca. 30 Min./Tag
Vertretung Pfortendienst (Frühdienst) Regionaldirektion Baden-Württemberg, Hölderlinstr. 36, 70174 Stuttgart
Vertretung im Urlaubs- Krankheitsfall (ca. 40 Tage jährlich) Zeiten Pfortendienst:Montag bis Donnerstag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils von 06:00 bis 15:00 Uhr Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) von 06:00 bis 12:00 Uhr
Vertretung Pfortendienst (Spätdienst) Regionaldirektion Baden-Württemberg, Hölderlinstr. 36, 70174 Stuttgart
Vertretung im Urlaubs- Krankheitsfall (ca. 40 Tage jährlich) Zeiten Pfortendienst:Montag bis Donnerstag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) jeweils von 14:45 bis 18:00 Uhr Freitag (ausgenommen an Feiertagen am Erfüllungsort) von 11:45 bis 16:00 Uhr

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I.4 Personal I.4.1 Allgemeine Anforderungen Der AN hat - soweit ihm bekannt - zu gewährleisten, dass im Fall von eingesetzten SGB II – Leistungsbeziehenden diese nicht einer Liegenschaft zugeteilt werden, in der ihre persönli- chen Ansprechpartner/innen bzw. Leistungsmitarbeitenden tätig sind. Dies gilt auch für ehe- malige SGB II – Leistungsbeziehende, deren letzter Leistungsbezug weniger als 3 Jahre zu- rückliegt.

Soweit nicht unter l.3.3 anders gefordert, müssen die Einsatzkräfte die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO im Sicherheitsgewerbe erfolgreich abgeschlossen haben.

Dem Personal des AN ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten und sonstige Unterla- gen zu nehmen. Auf Verlangen des AG hat der AN zuwiderhandelndes Personal von der weiteren Tätigkeit auszuschließen und durch geeignetes Personal zu ersetzen. Dadurch entstehende Kosten trägt der AN. Ungeeignetes Personal ist auf Verlangen des AG ohne Zu- satzkosten auszutauschen.

Im Übrigen gelten hierzu die konkreten Regelungen in der Vertragsurkunde.

Es haben ausschließlich das Personal/ Aufsichtspersonen des AN Zutritt zu den von der Si- cherheitsdienstleistung betroffenen Objekten. Der AN stellt sicher, dass von seinem Personal keine betriebsfremden Personen in das Objekt mitgebracht werden. In den Liegenschaften des AG besteht generelles Rauch- und Alkoholverbot. Der AN hat daher seinem eingesetzten Personal absolutes Rauch- und Alkoholverbot zu erteilen.

Grundsätzlich zwei Wochen vor Leistungserbringung hat eine Vorstellung der für den Einsatz vorgesehenen Sicherheitskräfte für den Schließdienst und Pfortendienst (einschließlich einer ausreichenden Zahl von Ersatzkräften) zu erfolgen. Eventuelle Abweichungen werden zwi- schen RIM und AN mindestens in Textform einvernehmlich abgestimmt. Bei der Vorstellung der Sicherheitskräfte sind die geforderten Qualifikationsnachweise sowie die Führungszeug- nisse (Vorlage eines aktualisierten Führungszeugnisses spätestens nach 2 Jahren) für die zum Einsatz kommenden Sicherheitskräfte (einschließlich der Ersatzkräfte) den oben genann- ten Dienststellen vorzulegen.

Die Termine für die Vorstellung sind mit dem RIM abzustimmen. Ansprechpartner werden hier- für namentlich durch den RIM angegeben.

Das RIM hat das Recht, vorgesehene/eingesetzte Sicherheitskräfte für den Schließdienst und Pfortendienst ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der AN hat sicherzustellen, dass sich die für den Pfortendienst eingesetzten Sicherheitskräfte bei Dienstbeginn und Dienstende beim benannten Ansprechpartner des RIM an- und abmel- den.

I.4.2 Unethisches Verhalten Die BA ist als eine der größten Sozialbehörden Europas lebendiger Teil der freiheitlich demo- kratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Alle Mitglieder und Angehörigen der BA bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Bekenntnis setzt sich in allen Phasen der Beschaffung von Leistungen gegenüber sämtlichen Teilnehmenden am Wirtschaftsleben fort. Zu diesem Bekenntnis gehört

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insbesondere auch, dass die BA von ihren Leistungserbringenden (Auftragnehmern, künftig mit AN abgekürzt) ebenfalls das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung er- wartet. Die BA duldet insbesondere weder eine verfassungsfeindliche noch eine antisemiti- sche Geisteshaltung.

Darüber hinaus setzt die BA beim AN und den von ihm eingesetzten Personal bzw. Einsatz- kräften zusätzlich ein für die Leistungserbringung erforderliches Maß an sozialer Kompetenz voraus, dass sich in den folgenden Anforderungen an ein ethisches Verhalten während sämt- licher Tätigkeiten bei der Leistungserbringung realisiert. Dies kommt auch in den Anforderun- gen der „Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ bzw. der Vorschrif- ten, mit denen die Kernarbeitsnormen der ILO in nationales Recht umgesetzt worden sind, zum Ausdruck.

Der AN und seine Einsatzkräfte haben jegliche verfassungsfeindliche Verhaltensweise zu un- terlassen. Als Einsatzkraft gilt dabei jede natürliche Person, die als AN oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zum AN, einem Subunternehmer oder einem weiteren Subunterneh- mer Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag schuldet.

Verfassungsfeindlich sind namentlich Verhaltensweisen, die ein Eintreten gegen die freiheit- lich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, das Eintreten, das Unter- stützen oder das geistige Teilen verfassungsfeindlicher Ziele sowie das Befürworten eines ab- soluten Alleinanspruchs einer Religion oder Weltanschauung oder eine antisemitische Geis- teshaltung erkennen lassen. In gleichem Umfang unterlassen der AN und seine Einsatzkräfte ähnliche Verhaltensweisen. Ähnliche Verhaltensweisen sind namentlich Verhaltensweisen, die sich gegen die soziale und rechtliche Gleichheit nach dem Grundgesetz, namentlich des- sen Art. 3, richten oder antipluralistische Ziele oder eine homogene und identitäre Sozialord- nung befürworten.

Die Besorgnis eines Zuwiderhandelns oder das tatsächliche Zuwiderhandeln gegen das oben beschriebene Unterlassen kann zur Abmahnung des AN oder zum Austausch der betroffenen Einsatzkraft des AN führen. Bei dem Vorliegen erheblicher oder gravierender Gründe in Bezug auf einen Verstoß gegen die Anforderungen an ein ethisches Verhalten können dem AN und seinen Einsatzkräften weitere Rechtsfolgen drohen. Ein Grund ist dann erheblich, wenn er den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat begründet. Ein Grund ist auch erheblich, wenn nach einer bereits abgemahnten Verhaltensweise eine andere Einsatzkraft des AN erstmalig die vorgenannte Besorgnis begründet. Ein Grund ist insbesondere gravierend, wenn er den Verdacht einer – auch nur versuchten – Straftat gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere gemäß §§ 84 ff., 130, 130a StGB, gegen Leib und Leben oder gegen die körperliche Unver- sehrtheit begründet.

Sowohl der AN als auch die BA streben regelmäßig zunächst eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Abwicklungsmeetings, Lieferantengesprächen oder anderen Gesprächen auf Projekt- bzw. Fachebene an, sobald auch nur die Besorgnis der Zuwiderhandlung gegen die oben beschriebenen Maßstäbe an ein ethisches Verhalten aufkommt. Die Sanktionierung im Rahmen vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen bleibt jedoch in jedem Fall unbenom- men.

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I.4.3 Umgang mit bereitgestellten Produkten Produkte (z.B. Schlüssel, Codekarten), die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sicher- heit des Schutzobjektes stehen, müssen sowohl während ihrer Aufbewahrung in der Einsatz- leitung als auch im unmittelbaren operativen Einsatz vor unberechtigtem Zugriff bzw. vor Ver- lust geschützt sowie ausreichend versichert sein.

I.4.4 Bekleidung, Technik und Ausrüstung Dienstkleidung: Das eingesetzte Personal ist vom AN mit einer dezenten wachdienstspezifischen Dienstklei- dung auszustatten, damit dieses von den Kunden und den Mitarbeitern als Sicherheitskraft erkennbar ist. Es darf sich jedoch hierbei nicht um militärisch anmutende Kleidung (z. B. Tarn- fleck) oder Ähnliches handeln.

Technik: Das eingesetzte Personal des AN ist zur Gewährleistung der ständigen operativen Erreichbar- keit mit einem Mobiltelefon auszustatten. Das Mobiltelefon ist vom AN bereitzustellen. Die Mo- biltelefonnummer ist objektbezogen, bei Personalwechsel ist das Mobiltelefon zu übergeben.

Waffen: Das Mitführen von Waffen jeglicher Art, einschließlich erlaubter und freier Waffen, durch Si- cherheitskräfte ist nicht zulässig. Gleiches gilt für das Mitführen von Wachhunden.

Dienstausweis: Jede Sicherheitskraft muss gem. § 18 BewachV einen Ausweis mit folgenden Daten ausge- stellt bekommen:

  • Name und Vorname der Wachperson
  • Name und Anschrift des Bewachungsunternehmens
  • Unterschriften (Wachperson und Gewerbetreibende/r bzw. dessen/deren stellvertretende /bevollmächtigte Person)
  • Bewacherregisteridentifikationsnummer der Wachperson und des Bewachungsunterneh- mens

Eine Kopie aller Ausweise für die den Auftrag ausführenden Sicherheitskräfte ist dem RIM vor dem Einsatz der vorgesehenen Sicherheitskräfte vorzulegen.

I.5 E-Rechnung Die öffentlichen Institutionen – damit auch die BA/der AG – sind gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, Rechnungen zu Aufträgen elektronisch anzunehmen und medi- enbruchfrei verarbeiten zu können. In Deutschland sind gemäß der Verordnung über die elekt- ronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverord- nung – ERechV) alle Rechnungen betroffen, die nach Erfüllung öffentlicher Aufträge ausge- stellt wurden und darüber hinaus gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die von dem AN zwin- gend zu beachtenden und einzuhaltenden Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Ablauf entnehmen Sie bitte der Anlage 2.0 zur Leistungsbeschreibung. Die notwendigen Angaben zur Leitweg-ID und teamspezifischen Bestellnummer werden dem AN nach Zuschlagserteilung durch den fachlichen Ansprechpartner gesondert mitgeteilt. Im Falle der Beteiligung von gemeinsamen Einrichtungen (gE) verbleibt es ungeachtet der vorstehenden Erläuterung bei der Möglichkeit der Rechnungen in Papierform und postalischen Versendung.

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