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Leistungsverzeichnis
Umbau Begegnungsstätte "Zum Ochsen"
Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten
Allgemeines
Bauvorhaben: Neubau einer Sozialen Begegnungstätte "Zum Ochsen" und Neubau eines Küchenanbaus und Sanierung des historischen Saalgebäudes
Bauherr: Stadt Schifferstadt, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt
Bauort: Marktplatz 2, 67105 Schifferstadtt
Umfang der Leistung: Schadstoffsanierung/ Entkernung mit Teilabbruch
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Inhaltsverzeichnis
Anlagen zur Ausschreibung........................................................................... 1 0.0.1 Zielformulierung..................................................................................... 1 0.1 Angaben zur Baustelle.............................................................................. 2 0.1.1 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299........... 2 0.1.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, 2 Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Nutzung.............................................................. 0.1.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere 2 klimatische oder betriebliche Bedingungen.................................................. 0.1.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe 3 der Geschosse................................................................................................. 0.1.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere 3 Verkehrsbeschränkungen............................................................................... 0.1.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen............................................ 4 0.1.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und 4 Transportwegen, z. B. Montageöffnungen.................................................... 0.1.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen 4 von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.................................. 0.1.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung 4 seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume........................................................................................ 0.1.1.9 Bodenverhältnisse/Auffüllungen, Baugrund und seine 5 Tragfähigkeit sowie Ergebnisse von Bodenuntersuchungen...................... 0.1.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, 5 Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasser............................................................... 0.1.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften...................................... 5 0.1.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung von Aushub und 5 besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall................................................................................................................ 0.1.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. 6 wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur,- Landschafts- oder Immissionsschutzes;...................................................................................... 0.1.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, 7 Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im B............................................................... 0.1.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen 7 Verkehrs........................................................................................................... 0.1.1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- 7 und Versorgungsleitungen............................................................................. 0.1.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, 7 z. B. Leitungen, Kabel, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer............................................................................................ 0.1.1.18 Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von 7 Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen................................................ 0.1.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene 7 Maßnahmen..................................................................................................... 0.1.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der 8 Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Kanälen, Straßen, Wegen..................................................................
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0.1.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, 8 der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen................................................................... 0.1.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten....... 8 0.1.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle............................ 8 0.1.2 Weitere Angaben gemäß ATV DIN 18448 - Arbeiten an 9 schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen......................... 0.1.2.1 Art, Baujahr, Historie und ehemalige Nutzungen der 9 schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen......................... 0.1.2.2 Statische Systeme und Konstruktionen der zu bearbeitenden 9 Bauwerksteile, Bauteile und technischen Anlagen....................................... 0.1.2.3 Art und Umfang von bauseits bedingten Arbeitsunterbrechungen, 9 z. B. durch Tätigkeiten anderer Gewerke....................................................... 0.1.3 Weitere Angaben gemäß ATV DIN 18459 - Abbruch- und 9 Rückbauarbeiten............................................................................................. 0.1.3.1 Art, Baujahr, Historie der ehemaligen Nutzungen und 9 Kontaminationen der abzubrechenden oder rückzubauenden baulichen und technischen Anlagen............................................................................... 0.1.3.2 Statische Systeme und Konstruktionen der abzubrechenden oder 9 rückzubauenden baulichen und technischen Anlagen................................. 0.1.3.3 Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter 9 Bauwerke......................................................................................................... 0.1.3.4 Standsicherheit verbleibender und benachbarter Bauwerke, 9 Bauteile und Flächen und deren Nutzung..................................................... 0.1.3.5 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und 9 Abbaus von bauseitigen Gerüsten................................................................. 0.1.3.6 Betriebsabläufe, die während der Ausführung aufrechterhalten 10 werden müssen............................................................................................... 0.2 Angaben zur Ausführung.......................................................................... 10 0.2.1 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299........... 10 0.2.1.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und 10 -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen Anderer......................................................................................... 0.2.1.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung....................... 10 0.2.1.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß 10 Baustellenverordnung ergeben...................................................................... 0.2.1.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum 10 Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen................................................................................ 0.2.1.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten 11 Bereichen, ggf. besondere Anforderungen für Schutz- und Sicherungsmaßnahmen.................................................................................. 0.2.1.6 Besondere Anforderungen an die Baustellen- und 14 Entsorgungseinrichtungen............................................................................. 0.2.1.7 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, die nicht 15 Nebenleistungen sind..................................................................................... 0.2.1.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- 15 und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer................................................................................................. 0.2.1.9 Wie lange, für welche Arbeiten und ggf. für welche 15 Beanspruchung der Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einri............................................................... 0.2.1.10 Verwendung (oder Mitverwendung) von wiederaufbereiteten 15 Recyclingstoffen.............................................................................................. 0.2.1.11 Anforderung an wiederaufbereitete Recyclingstoffe und an nicht 15 genormte Stoffe und Bauteile.........................................................................
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0.2.1.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und 16 Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile............................................. 0.2.1.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- 16 und Gütenachweise......................................................................................... 0.2.1.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene 16 Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.......................................................................... 0.2.1.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des 16 Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die....................................................................... 0.2.1.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom 17 Auftraggeber beigestellt werden, sowie die Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ih.............................................................................................. 0.2.1.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und 17 Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskr............................................................ 0.2.1.18 Leistungen für andere Unternehmer................................................ 17 0.2.1.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der 17 Inbetriebnahme von Anlagen und im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragn................................................................ 0.2.1.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme.......................... 17 0.2.1.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der 18 Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle oder elektrotechnische sowie elektronische Anlag............................................... 0.2.1.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen........... 18 0.2.2 Weitere Angaben gemäß ATV DIN 18448 - Arbeiten an 18 schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen......................... 0.2.2.1 Art, Lage, räumliche Verteilung der schadstoffbelasteten Bauteile 18 bzw. Bauprodukte im Arbeitsbereich und Ergebnisse der durchgeführten Schadstoffuntersu........................................................................................... 0.2.2.2 Art, Lage, räumliche Verteilung der zu reinigenden Oberflächen.... 18 0.2.2.3 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf-, Um- 18 und Abbaus von bauseitig gestellten Gerüsten............................................ 0.2.2.4 Art und Umfang von im Schwarzbereich einzusetzenden 18 Gerüsten sowie Angaben zum Reinigen und Ein- und Ausschleusen........ 0.2.2.5 Art und Umfang des vorhandenen Aufwuchses auf den frei zu 19 machenden Flächen........................................................................................ 0.2.2.6 Art, Lage und Umfang von wiederherzustellenden Flächen, die 19 zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technisc.............................................. 0.2.2.7 Darstellung der Zielsetzung der durchzuführenden Arbeiten, z. B. 19 Sanierungszielwerte........................................................................................ 0.2.2.8 Art der Tätigkeiten, bei denen eine Schadstoffexposition zu 19 erwarten oder nicht auszuschließen ist......................................................... 0.2.2.9 Art, Lage und Umfang der zu erwartenden Schadstofffreisetzung 19 und -exposition, die sich aus dem Arbeits- und Sicherheitsplan ergeben. 0.2.2.10 Besondere Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung 20 des eingesetzten Personals, z. B. umgebungsluftunabhängige Atemluftversorgung, Schutzkleidu................................................................. 0.2.2.11 Anzahl und Art persönlicher Schutzausrüstung für Dritte............. 20 0.2.2.12 Art, Lage und Abmessungen von Schwarz-Weiß-Einrichtungen 20 nach TRGS 524 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen", z. B: Duschen, Wa....................................................................... 0.2.2.13 Art, Lage und Abmessungen von Abschottungen, z. B. 23 Schwarz-Weiß-Bereiche.................................................................................. 0.2.2.14 Art, Lage und Abmessungen von Schutzvorrichtungen gegen 23 unbefugtes Betreten (Kennzeichnungen, Zäune und dergleichen).............
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0.2.2.15 Art, Lage und Abmessungen des Schutzes von Bau- oder 23 Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen....................... 0.2.2.16 Art, Lage und Leistungsfähigkeit von Schleuseneinrichtungen 23 (gesondert für Personen- und Materialschleusen......................................... 0.2.2.17 Anzahl der zeitgleich vorzuhaltenden Personen- und 23 Materialschleusen sowie der ggf. erforderlichen Umsetzungsvorgänge.... 0.2.2.18 Angabe zum Volumen des Arbeitsbereiches oder -abschnittes 23 und der erforderlichen Luftwechselrate........................................................ 0.2.2.19 Art, Anzahl und Leistung von mobilen raumlufttechnischen 24 Anlagen und Luftreinigern.............................................................................. 0.2.2.20 Anforderungen an Filterarten und deren Klassifikation................. 24 0.2.2.21 Anforderungen an die Führung von Zu- und Abluft sowie 24 Unterdruck....................................................................................................... 0.2.2.22 Anforderungen an die Konditionierung von Zu- und Abluft, z. B. 24 Heize, Kühlen, Filtern...................................................................................... 0.2.2.23 Art, Anzahl und Leistung der vorzuhaltenden Staubsauger und 24 Unterdruckhaltegeräte sowie der ggf. erforderlichen Umsetzungsvorgänge und deren zeitgleich.................................................. 0.2.2.24 Art der Unterdruckmessung, Unterdruckaufzeichnung, 24 Alarmierungseinrichtungen............................................................................ 0.2.2.25 Art und Anzahl der zeitgleich vorzuhaltenden 24 Unterdruckmessgeräte, Unterdruckaufzeichnungsgeräte, Alarmierungseinrichtungen sowie der ggf. erforderlich.............................. 0.2.2.26 Art der Vorbehandlung des Untergrundes und zugehöriger 24 Nachbehandlung............................................................................................. 0.2.2.27 Art der anzuwendenden Sanierungsmethode (Entfernen, 24 Beschichten oder räumliches Trennen), Art und Beschaffenheit der zu behandelnden Oberflächen und Ba................................................................ 0.2.2.28 Angaben zu Einschränkungen beim Einsatz von Desinfektions- 25 und Restfaserbindemitteln............................................................................. 0.2.2.29 Art des einzusetzenden Verfahrens, wenn es der Einzelfall 25 zwingend erfordert.......................................................................................... 0.2.2.30 Art und Umfang von Leistungen zum Brand- und 25 Emissionsschutz sowie zur zwingenden Verwendung nicht funkenreißender Werkzeuge, ex-geschützter Geräte, Ma............................. 0.2.2.31 Angaben zu Einschränkungen beim Einsatz oder bei der 25 Freisetzung von Wasser................................................................................. 0.2.2.32 Anforderungen an die Bereitstellung der zu entsorgenden 25 Abfälle, z. B. Vorzerkleinerung, Vornässung, Vorbehandlung und Verpackung...................................................................................................... 0.2.2.33 Angaben zu abzutransportierenden Gütern, die in den 25 Geltungsbereich der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) fallen, ge.......................................................... 0.2.2.34 Anforderungen an das Fördern und Laden von 25 schadstoffbelasteten Gegenständen und Bauteilen, die nicht im Arbeitsbereich verbleiben............................................................................... 0.2.2.35 Angaben zu den Einleitbedingungen von Abwasser und Lage 25 der Anschlussstellen....................................................................................... 0.2.2.36 Anforderungen an die Bereitstellungsfläche für die zu 25 entsorgenden Abfälle...................................................................................... 0.2.2.37 Art und Umfang von bauseits bedingten 26 Arbeitsunterbrechungen, z. B. für Probenahmen und Analysen................. 0.2.2.38 Art, Anzahl und Verfahren von Messungen..................................... 26 0.2.2.39 Art und Umfang der Qualitätssicherungsmaßnahmen des 26 Baustellenbetriebs.......................................................................................... 0.2.2.40 Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation des 26 Baustellenbetriebs..........................................................................................
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0.2.2.41 Art und Umfang von Leistungen zur Beweissicherung.................. 26 0.2.2.42 Art und Umfang der Kennzeichnung von im Bestand 26 verbleibenden asbesthaltigen Produkten gemäß Asbestrichtlinie.............. 0.2.3 Weitere Angaben gemäß ATV DIN 18459 - Abbruch- und 26 Rückbauarbeiten............................................................................................. 0.2.3.1 Abbruch- oder Rückbaugrenzen......................................................... 26 0.2.3.2 Zulässige Abweichungen und Ausbildung der Abbruchkanten....... 26 0.2.3.3 Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbildung abzubrechender 27 oder rückzubauender baulicher und technischer Anlagen......................... 0.2.3.4 Ausbildung von Baugruben zum Abbruch von baulichen und 27 technischen Anlagen unter Gelände.............................................................. 0.2.3.5 Art, Umfang und Zeitdauer von Beweissicherungsmaßnahmen...... 27 0.2.3.6 Sachverständigengutachten und inwieweit sie bei der 27 Ausführung zu beachten sind, z. B. Schadstoffkataster, Lärm- und Erschütterungsgutachten............................................................................... 0.2.3.7 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und 27 Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen..................................................... 0.2.3.8 Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von zu bergenden oder zu 27 sichernden Bauteilen und Stoffen.................................................................. 0.2.3.9 Anzahl, Art, Lage und Maße von herzustellenden Aussparungen, 27 z. B. Öffnungen................................................................................................ 0.2.3.10 Anzahl, Art, Lage und Maße und Beschaffenheit von 27 Installations- und Einbauteilen....................................................................... 0.2.3.11 Art und Umfang von Brand- und Emissionsschutzmaßnahmen, 27 insbesondere Lärmschutz- und Staubminderungsmaßnahmen, Einschränkungen beim Einsatz von Wasser................................................. 0.2.3.12 Schutz von Bau- und Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen 28 und dergleichen sowie von benachbarten Grundstücken und Bauwerken 0.2.3.13 Art und Umfang von Leistungen zur Aufrechterhaltung des 28 Betriebs............................................................................................................ 0.2.3.14 Vorgezogenes oder nachträgliches Abbrechen oder Rückbauen 28 von baulichen und technischen Anlagen...................................................... 0.2.3.15 Einschränkungen im Hinblick auf das Überschneiden der Ecken 28 bei Sägearbeiten.............................................................................................. 0.2.3.16 Einschränkungen hinsichtlich der Abbruch- oder 28 Rückbauverfahren........................................................................................... 0.3 Sonstige allgemeine Anforderungen an die Baustelle............................ 28
01 Leistungsverzeichnis...................................................................................... 31
01.01 Baustelleneinrichtung, Baustellenvorbereitung, Planung, Koordinierung 31 und Unterlagen................................................................................................
01.02 Vordemontagen und Technikrückbau............................................................ 35
01.03 Arbeitsbereiche Schadstoffsanierung........................................................... 40
01.04 Schadstoffdemontagen................................................................................... 42
01.05 Entkernungs-/ Abbrucharbeiten..................................................................... 54
01.06 Sonstige Schutzmaßnahmen.......................................................................... 58
01.07 Zulage Entsorgung Bauschutt........................................................................ 61 Hinweistext zu Zulagepositionen Entsorgung Bauschutt............................ 61
01.08 Stundenlohn- und Regiearbeiten................................................................... 62 Hinweistext Stundenlohnarbeiten:................................................................. 62
Zusammenstellung................................................................................. 66
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A nlagen zur Ausschreibung
Die vorliegende Ausschreibung besteht aus den Vorbemerkungen, den Leistungspositionen sowie den nachfolgenden Anlagen (die Unterlagen werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt).
Anlagen
01 Planunterlagen 01.01 Lageplan/ Übersichtsplan (1 PDF-Datei) 01.02 Abbruchpläne: Grundrisse, Ansichten und Schnitte (13 PDF-Dateien) 01.03 BE-Plan (1 PDF-Datei)
02 Gutachten, Konzepte und Berichte 02.01 Sachverständigengutachtung mit Fotodokumentationsteil zur Untersuchung des Gasthauses Zum Ochsen
- Gaststätte (1 PDF-Datei) 02.02 Sachverständigengutachtung mit Fotodokumentationsteil zur Untersuchung des Gasthauses Zum Ochsen
- Tanzsaal (2 PDF-Dateien) 02.03 Geotechnische Stellungnahme vom 24.02.2025 (1 PDF-Datei) 02.04 Sanierungsgrobkonzept vom 20.08.26 (1 PDF-Datei)
03 Rahmenterminplan (1 PDF-Datei)
04 Fotos (292 JPEG-Dateien)
05 Sonstige Anlagen 05.01 Befunduntersuchung nach denkmalpflegerischen und wissenschaftlichen Anforderungen (1 PDF-Datei) 05.02 Erläuterungsbericht zum Förderantrag vom 30.04.2025 (1 PDF-Datei) 05.03 Statische Berechnung (1 PDF-Datei) 05.04 Statische Stellungnahmen (4 PDF-Dateien)
0.0.1 Zielformulierung
Die Stadt Schifferstadt plant die Umgestaltung des Gebäudekomplexes "Zum Ochsen" (Gasthaus mit angrenzendem Tanzsaal) in Schifferstadt zu einer Begegnungsstätte.Das historische, denkmalgeschützte Saalgebäude wird grundhaft saniert. Das sich in westlicher Richtung anschließende Gaststättengebäude wird abgebrochen (Abschnitt 1: Erdgleicher Rückbau, Abschnitte 2: Rest- rückbau im Zuge der Baugrubenherstellung für den Neubau (nicht Auftragsgegenstand der aktuellen Ausarbeitung) und durch einen Neubau ersetzt. Weiterhin wird der südlich des Saalgebäudes bestehende Toilettenanbau mit überdachter Dachterrasse rü- ckgebaut.
Der Gebäudekomplex befindet sich im Schifferstädter Stadtkerngebiet und liegt in einer Denkmalzone, umgeben von historischen Bauwerken wie das „Alte Rathaus“ und der Kirche, etc. in der Kirchenstraße 3, Flurstück 490 / 490/3. Das Saalgebäude ist unmit- telbar mit seiner vollständigen Ostfassade an eine Nachbarwand angrenzend. Zur Südseite hin wird der neue Küchenanbau an die umliegende Nachbarbebauung angebaut.Beide Gebäude grenzen direkt an den öffentlichen Gehweg an.
Das Grundstück hat insgesamt eine Fläche von über 850 m². Freie Fläche, die als Hof und gleichzeitig als Flucht-, Wege-, und An- lieferungsfläche dient knapp 70 m².
Die vorliegende Ausschreibung (Vorbemerkungen, Leistungsverzeichnis und Anlagen) bezieht sich auf die vollständige Schads- toffsanierung und Entkernung der Eingriffsbereiche (mit Ausnahme zu erhaltender denkmalrelevanter Bauteile) einschließlich der Durchführung von Abbruch-/ Teilabbrucharbeiten (u. a. erdgleicher Rückbau der Gaststätte und Rückbau des Toilettenanbaus des Saalgebäudes) und Entsorgung sämtlicher im Zuge der Arbeiten des Auftragnehmers (AN) anfallender Abfälle ("gefährliche" und "nicht gefährliche Abfälle") wie nachfolgend beschrieben und stellt die wesentlichen Merkmale der durch den AN zu erbringenden Leistungen dar.
Die vom AN im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu kalkulierenden und zu erbringenden Leistungen sind nachfolgend zu- sammengefasst:
- Fachgerechte Schadstoffsanierung mit restefreier Separation und Entfernung von Schad-/ Gefahr-/ Störstoffen einschließlich sämtlicher Anstriche, Anhaftungen, Klebemassen, Befestigungen usw. innerhalb der Eingriffsbereiche der Abbruch-/ Umbau- gebäude einschließlich Anbauten, Überdachungen, Schächte, Medienleitungen usw. unter beschädigungsfreiem Erhalt der u. a. denkmalgeschützten verbleibenden Bausubstanz
- Vollständige Entrümpelung und Entkernung innerhalb der Eingriffsbereiche der Abbruch-/ Umbaugebäude einschließlich hori- zontaler und vertikaler Schächte, Vertiefungen usw. einschließlich restefreier Separation und Demontage und Entsorgung
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sämtlicher technischer Anlagen und Installationen (mit Ausnahme zu erhaltender denkmalrelevanter Bauteile/ Einbauten).
- Vollständiger oberirdischer (OK Kellergeschossdecke) Abbruch der Gebäudeteile Gaststätte einschließlich Einbauten
- Vollständiger oberirdischer Abbruch (OK Kellergeschossdecke) des Toilettenanbaus/ Anbau-WC's des Tanzsaalgebäudes einschließlich Einbauten, Dächer etc.
- Sämtliche erforderliche und über die durch den AG bereitgestellte Baustelleneinrichtung hinausgehende Baustelleneinrichtung zur Durchführung der Arbeiten, einschließlich An- und Abtransport, Auf- und Abbau, Vorhalten, Warten und Betreiben sowie Bedienung und Verbrauchs/ Betriebsmittel
- Fachgerechte Restentleerung, Reinigung und ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher anfallender Reststoffe der vorhande- nen technischen Anlagen usw., ggf. Stilllegung durch einen zugelassenen Sachverständigen.
- Sämtliche horizontalen und vertikalen Quertransporte innerhalb und außerhalb der Abbruch-/ Umbaugebäude und auf der ge- samten Baustellenfläche für alle Leistungen des AN.
- Ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher anfallender Materialien aus Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch-/ Teilab- bruch (u. a. "gefährliche" und "nicht gefährliche" Abfälle, Bauschutt/ Beton) der gesamten Abbruch-/ Umbaugebäude etc.
- Baustellenräumung und -übergabe ("besenrein", Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch-/ Teilabbruch gemäß Auftrag vollständig erfolgt).
- Sämtliche Fenster sind beschädigungsfrei zu erhalten und werden anschließend durch anderes Gewerk restauriert. Ansonsten gemäß Vorbemerkungen, Leistungsbeschreibungen und Abstimmung mit dem AG.
0.1 Angaben zur Baustelle
Inhaltliche Überschneidungen zwischen den Unterpunkten gemäß Kapitel 0.1 und Kapitel 0.2 sind möglich. Die Gliederung in Un- terkapitel dient lediglich einer besseren Strukturierung. Die in den Unterkapiteln der Kapitel 0.1 und 0.2 beschriebenen Anforderun- gen, Leistungsbeschreibungen usw. finden grundsätzlich auf sämtliche Leistungen des AN im Zuge der Ausführung der Bauaufga- be Anwendung und sind entsprechend bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Der AN kann sich nicht darauf berufen, dass bestimmte Anforderungen, Leistungsbeschreibungen usw. in einem Unterkapitel fehlen, sofern diese in anderen Unterkapiteln der Kapitel 0.1 und 0.2 beschrieben sind.
0.1.1 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299
0.1.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwai- ge Einschränkungen bei ihrer Nutzung
Der Gebäudekomplex befindet sich im Schifferstädter Stadtkerngebiet und liegt in einer Denkmalzone, umgeben von historischen Bauwerken wie das „Alte Rathaus“ und der Kirche, etc. in der Kirchenstraße 3, Flurstück 490 / 490/3.
Hierdurch ergeben sich Beschränkungen der Zufahrt/ Andienung der Baustelle und Einschränkungen/ Erschwernisse für die Bau- stelle.
Das Baufeld mit den vorgesehenen Baustelleneinrichtungs-/ Baustellenflächen und Bauzaunstellung sowie die Zufahrtswege zur Andienung der Baustelle sind in Anlage 01.03 (BE-Plan) skizziert.
0.1.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Die täglichen Arbeitszeiten sind wie folgt einzuhalten:
Mo. - Fr.: 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Weiterhin gelten die nachfolgenden Anforderungen:
Der AN hat in allen Belangen, insbesondere jedoch im Hinblick auf Lärm, Staub und Erschütterungen (siehe hierzu auch Kapitel 0.2.3.11) Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Geräuschemissionshöchstwerte sind in Absprache mit dem AG vor Baube- ginn entsprechend den Erfordernissen festzulegen.
Lärmintensive Arbeiten sind vor Beginn der Ausführung 3 Arbeitstage im Voraus den Nutzern, der Bauüberwachung sowie der Fachüberwachung des AG schriftlich mitzuteilen.
Das Anfahren der Baustelle sowie sonstige Transporte sind eigenverantwortlich zu koordinieren und die u. a. in Kapitel 0.1.1.1
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b eschriebene Zuwegung zu berücksichtigen. Aufstellplätze für Schwertransporte und sonstige LKW sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden auf eigene Kosten zu organisieren.
0.1.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse
Es handelt sich um eine Bestandsanierung eines historischen Saalgebäudes aus den 1920er Jahren der Art Décor-Stilepoche, mit einem grenzständigen Küchenanbau und einem vorgelagerten Neubau eines Gemeindezentrums.
Der Neubau erhält 3 Steildächer (Pfettendachkonstruktion) und wird mittels einer Glasfuge an den Altbestand angebunden.
Auch der Küchenanbau erhält ein Steildach (40°) in Form eines Pfettendaches aus Holz. Zur Dacheindeckung der neuen Gebäude wird eine Metallblechdacheindeckung vorgesehen. Die innenliegenden Dachrinnen werden gemäß den aktuell gültigen Normvorschriften ausgelegt und dimensioniert und führen das Regenwasser in Fallrohren, versteckt unmittelbar hinter der Fassadenhaut ab. Zu Wartungs- und Reinigungszwecken kann man über Dachflächenfenster auf die jeweiligen Kehlen der Dächer gelangen. Der Saalbau wird in Abstimmung des Denkmalamtes wieder in mit Dachsteinen/Dachziegel verlegt. Die Fassade des Neubaus wird eine hinterlüftete vorgehängte Natursteinplattenfassade. Es werden Lisenen-Stilelemente von den Fenstern des Saalbaus aufgegriffen und in den Zwischenräumen der Fensteröffnungen und im Mittelteil des Gebäudes eingeplant. In Kombination mit der Metallblechdacheindeckung soll der Neubau ein einheitliches Farbbild ergeben und eher monolithisch wirken. Der Neubau des Ochsens wird in massiver Bauweise durchweg durch alle Geschosse (UG-OG), vorwiegend aus Stahlbeton errichtet (vereinzelt auch Mauerwerksinnenwände). Die nicht tragenden Wände werden in einer Metallständerbauweise aufgestellt.
Die ca. 2,00 m breite Glasfuge wird mit einem bekiesten Flachdach oben abgeschlossen und wird in einer Pfosten-Riegel-Konstruktion hell und offen ausgeführt. PR-Fassade und Fenster des Neubaus werden in Holz-Alu gefertigt.
Die Außenfensterbänke sind in derselben Optik und Materialität wie die Fassade in Naturstein, die Innenfensterbänke werden bei allen Fenstern, wenn nicht bodentief in Holz ausgeführt. Ein außenliegender Sonnenschutz in Form von Raffstore innerhalb der Fassade dient zum sommerlichen Wärmeschutz.
Der Innenausbau erfolgt klassisch mit verputzten und gespachtelten Wänden. Eine große Freitreppe aus Stahlbeton mit geschlossener Brüstung aus GK verbindet das Erdgeschoss mit dem Obergeschoss. Eine weitere einläufige Treppe erschließt das Untergeschoss. Der Aufzug wird mit einer Unterfahrt ausgeführt und ist maschinenraumlos. Eine Überfahrt ist aufgrund der Dachschrägen nicht möglich. Der Schallschutz ist durch die Dicke der Aufzugsschachtwände zu den angrenzenden Räumlichkeiten erfüllt. Zur Verbesserung der Raumakustik werden die Räume mit schallabsorbierenden Wandpaneelen ausgestattet. Die oberen Räume, bei denen der Dachspitz zum Raum zugeschlagen werden soll, erhalten eine leicht schräg abgehängte Holzlamellen-Abhangdecke, um die Akustik zu verbessern, der dort entstandene Luftraum wird als Installationsebene für Kabeltrassen, Kanäle etc. genutzt. In Anlehnung an den Saal werden in den Bürgerräumen und im Bistro Landhausschiffsdielen als Bodenbelag verlegt werden. Die Foyers des Erdgeschosses und des Obergeschosses ebenso der Bereich im Untergeschoss erhält einen Natursteinplattenbelag. Sonstige Räume wie Küchen- und Sanitärbereiche werden klassisch gefliest. Räume für Technik und Lagerräume erhalten einen robusten staubbindenden Bodenanstrich. Im Bereich des Küchentraktes kommt in den Fluren des EG´s und OG´s, sowie in den Umkleidebereichen und des Aufenthaltsraumes ein Kautschukbelag zur Ausführung.
0.1.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Die Einschränkungen des Baustellenverkehrs durch die beengten Platzverhältnisse sind bei der Umsetzung der Baustelle zu be- rücksichtigten.
Aufgrund der parallel laufenden Nutzung der umliegenden Gebäude hat die Andienung der Baustelle sowie sämtlicher Baustellen- verkehr im Bereich der Gebäudezufahrt mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu erfolgen. Bei erforderlichem Rückwärtsfahren (auch zum Rangieren der Fahrzeuge) sind die Fahrzeuge durch eine geeignete einweisende Person zu begleiten.
Der AN hat sich vollumfänglich, auf eigene Kosten und eigenverantwortlich um die Verkehrssicherung der Baustelle, die Verkehrs- lenkung sowie die Baustellenzu- und -abfahrten im Zuge der Durchführung seiner eigenen Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu kümmern. Gegebenenfalls erforderliche Sperrungen im öffentlichen Raum sind vollumfänglich Sache des AN und in die Pos. 01.01.0010 (Baustelleneinrichtung (spezifisch)) einzukalkulieren.
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0 .1.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Der AN hat lückenlos für eine wirksame Sauberhaltung der Verkehrsflächen innerhalb der Baustelle sowie im Bereich angrenzen- der Flächen und Wege infolge seiner Leistungserbringung zu sorgen.
0.1.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen
Es stehen keine AG-seitigen Transporteinrichtungen (z. B. Hebeeinrichtungen) zur Verfügung.
Grundsätzlich hat der AN sämtliches eigenes Hebezeug, Transporteinrichtungen, Gerüste, Flächengerüste, Arbeitsbühnen usw. für die Ausführung seiner eigenen Leistungen in Größe und Anzahl/ Umfang nach Bedarf des AN einschließlich Herstellen ebener und standsicherer Untergründe sowie Schützen der Aufstandsfläche vor Beschädigungen, zu liefern, vorzuhalten, innerhalb der Flächen und Etagen und Außenbereiche nach Erfordernis umzusetzen und jeweils nach Abschluss der Arbeiten in einem Arbeits- bereich zu reinigen, umzubauen bzw. zu räumen. Für den Materialtransport innerhalb des Gebäudes ist ausschließlich von einem händischen Transport ohne Einsatz von Maschinen oder Geräten auszugehen.
Sämtliche Erschwernisse und Ausgleichsmaßnahmen für Transportlängen, Transporte zwischen den Geschossen, händischer Ma- terialtransport, Absätze, geneigte Oberflächen usw. sind in die Pos. 01.01.0010 (Baustelleneinrichtung) einzukalkulieren.
Der AN hat zur Ausführung seiner Leistungen sämtliche Quertransporte/ Transportwege (horizontal und vertikal) im, auf und um das Gebäude sowie auf der BE-Fläche in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren.
0.1.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwas- ser
Die Hauptanschlusspunkte für Baustrom und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Im Außenbereich wird ein Einleit- punkt für Abwasser durch den AG vorgegeben.
Sämtliche weiterführend erforderlichen Unterverteilungen für Baustrom, Bauwasser und Abwasser und sonstige Ver- und Entsor- gungen auf der gesamten Baustelle und sind vom AN eigenverantwortlich für seine Leistungen herzustellen, zu betreiben, zu war- ten, instandzusetzen und vorzuhalten sowie nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei zu entfernen.
Sämtliche für die Umsetzung der eigenen Leistungen erforderlichen Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Me- dienbetreibern sind vom AN eigenverantwortlich einzuholen und die Kosten in die Position 01.01.0010 (Baustelleneinrichtung) ein- zukalkulieren.
Die Gebühren für eine Einleitung von Abwasser, Verbrauch von Wasser, Strom übernimmt der AG. Sämtliche darüber hinausge- henden Gebühren für Genehmigungen o. ä. trägt der AN.
Für die Hauptanschlusspunkte für Bauwasser, Baustrom und Abwasser sind Leitungslängen bis zu 100 m horizontal und 10,0 m vertikal bis zum jeweiligen Ort der Leistungserbringung in die Baustelleneinrichtung (Pos. 01.01.0010) einzukalkulieren.
0.1.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenut- zung überlassenen Flächen und Räume
Die zur Verfügung stehenden Baustelleneinrichtungs-/ Baustellenflächen sind in der Anlage 01.03 grob skizziert.
Die Baustellensicherung mittels Bauzaun sowie die Beleuchtung im Außenbereich/ der BE-Fläche erfolgt AG-seits/ durch das Ge- werk Baustelleneinrichtung. Weiterführende Baubeleuchtung innerhalb des Umbaugebäudes durch den AG erfolgt erst nach Ende der Leistungen des AN. Für die Ausführung der Arbeiten des AN ggf. erforderliche Umsetz-arbeiten des Bauzauns sind dem AG schriftlich mitzuteilen und freigeben zu lassen und gehen zu Lasten des AN (Pos. 01.01.0010 (Baustelleneinrichtung).
Der AG stellt dem AN sowie sämtlichen sonstigen auf der Baustelle tätigen Unternehmen einen Container für gemeinsame Baube- sprechungen als Doppelcontainer, einen Mannschaftscontainer als Doppelcontainer für die gemeinschaftliche Nutzung aller täti- gen Gewerke als Pausenraum sowie einen Sanitär-Container (mind. 2 Toiletten in WC-Kabinen, Urinalrinne, Waschrinne für mind. 5 Waschplätze, mind. 2 Duschkabinen, angeschlossen an Strom, Wasser und Abwasser) kostenfrei/ ohne Kostenumlage zur Ver- fügung (ca. Lage siehe Anlage 01.01).
Die auf dem Baugelände für den AN sowie alle sonstigen auf der Baustelle tätigen Gewerke als Aufstellflächen für eigene vorge- nannte Container sowie als Lager- und Bereitstellungsflächen für Material des AN zur Verfügung stehenden Flächen stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Je nach aktueller Verfügbarkeit und in Einklang mit dem Baufortschritt können Plätze nur nach Absprache und Zuweisung der Bauüberwachung des AG erteilt werden. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.
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D ie geplante Nutzung von Flächen ist 14 Kalendertage vor Arbeitsaufnahme/ geplanter Nutzung der Flächen mit der Bauüberwa- chung und dem SiGeKo des AG abzustimmen und freigeben zu lassen.
Das Lagern oder Abstellen von Containern, Materialien, Baumaschinen, Geräten, Fahrzeugen usw. außerhalb der zugewiesenen Flächen der Baustelleneinrichtungsflächen, im öffentlichen Raum sowie auf angrenzenden Privatgrundstücken ist nicht zulässig.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zulässig.
Der AN hat darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Der Bauzaun und die Bau- zauntore sind auch tagsüber dauerhaft geschlossen zu halten. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren, dauerhaft zu verschließen sowie die Verkehrssicherungszeichen zu kontrollieren und ggf. ordnungsgemäß wieder aufzustellen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauüberwachung und der Projektleitung des AG zu mel- den.
Auf der Baustelle gilt ein striktes Rauch- und Alkoholverbot! Zuwiderhandelnden Personen wird ein sofortiges Baustellenverbot er- teilt und sie werden der Baustelle verwiesen. Für alle daraus entstehenden Folgekosten und Verzögerungen haftet ausschließlich der AN.
0.1.1.9 Bodenverhältnisse/Auffüllungen, Baugrund und seine Tragfähigkeit sowie Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Angaben zum Baugrund kann dem Baugrundgutachten/ geotechnischen Angaben der Anlage 02.03 entnommen werden.
Die zur Verfügung stehenden Flächen sind vollständig mit Schwarzdecke, Beton oder Pflaster befestigt oder werden im Vorfeld der Arbeiten des AN bauseits durch den AG entsprechend hergerichtet (z. B. Baustraße).
Weiterführend erforderliche Angaben im Hinblick auf Tragfähigkeiten des Untergrundes (z. B. für Geräte- und Materialtransporte) sind durch den AN eigenverantwortlich einzuholen.
0.1.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasser- verhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen
Angaben zum Grundwasser können dem Baugrundgutachten zum Standort der Anlage 02.03 entnommen werden.
Im unmittelbaren Umfeld des Umbaugebäudes liegen/ fließen keine Gewässer.
Aufgrund des Umfangs der vorgesehen Arbeiten ist im Zuge der Arbeiten des AN von keiner Beeinflussung von Grundwasser und Oberflächengewässern auszugehen.
0.1.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Eine Verunreinigung des Grundwassers durch grundwassergefährdende Stoffe ist vom AN sicher auszuschließen. Betankungen und Parken bzw. längeres Abstellen der Fahrzeuge und Baugeräte haben ausschließlich auf versiegeltem (z. B. bituminös/ mit Be- ton befestigt) Untergrund zu erfolgen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Lärm, Erschütterun- gen und ähnliche Vorgänge - BlmSchG - in der jeweils neusten und gültigen Fassung sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauausführung Lärm- und Geruchsbelästigung für die Allgemeinheit und die Nach- barschaft durch geeignete Maßnahmen sicher vermieden werden. Die Staubbildung im Zuge der Baumaßnahme ist vom AN durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Als Maschinenöl für die vom AN eingesetzten Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, etc. ist ausschließlich biologisch abbaubares Hydrauliköl und biologisch abbaubare Schmierfette zu verwenden. Geräte die dieser Forderung nicht entsprechen, sind sofort von der Baustelle zu entfernen. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung haftet der AN in vollem Umfang.
Sämtliche im Zuge der Leistungen des AN anfallenden Abfälle ("gefährliche" und "nicht gefährliche" Abfälle) sind durch den AN restefrei auszubauen und chargenweise zu separieren (siehe u. a. Gewerbeabfallverordnung, LAGA M41) und gemäß den jeweils geltenden Regeln, Verordnungen und Gesetzen (hier insbesondere Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gefahrstoffverordnung, LAGA-Merkblatt M23, POP-Verordnung usw.) ordnungsgemäß zu entsorgen.
0.1.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung von Aushub und besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall
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D ie ordnungsgemäße Entsorgung der durch den AN anfallenden Abbruchmaterialien hat unter nachfolgender Vorgehensweise zu erfolgen. Die nachfolgend angegebenen Abläufe, Zeiten/ Dauern für Probenahmen, Auswertungen etc. sind in den Bauablauf ein- zukalkulieren:
- Fachgerechter Ausbau der schadstoffhaltigen Materialien, Materialien der Entrümpelung, Entkernung und Rückbau und Sepa- ration der mineralischen Abbruchmassen für ordnungsgemäße Entsorgung, Bereitstellung (z. B. als Haufwerk, Teilchargen in Containern) auf einer Bereitstellungsfläche des AN im Bereich der Baustellenfläche
- Externe Entsorgung aller schadstoffhaltigen Materialien und Materialien aus Entkernung/ Entrümpelung und Abbruch/ Teilab- bruch (außer Bauschutt) auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse gemäß den Anlagen 02.01 und 02.02 nach den gesetzlichen Vorgaben/ Fristen.
- Ggf. abfalltechnische Beprobung und Untersuchung von mineralischen Entkernungs-/ Abbruchmassen in Chargen bis max. je 500 m³ für nicht gefährliche Abfälle und bis max. je 250 m³ für gefährliche Abfälle auf Anforderung des AN durch den Fachgut- achter des AG (mit 48h Vorlauf)
- Untersuchungsumfang für Bauschutt bis einschließlich Recycling-Klasse RC-3: Liste Recycling-Baustoffe (Anlage 1, Tab. 1, EBV) + Liste Recycling-Baustoffe (Anlage 4, Tab. 2.2, EBV) (Schritt 1)
- Untersuchung für Bodenmaterialien bis einschließlich Bodenmaterialien der Klasse 3 (BM-F3/ BG-F3) nach Anlage 1, Tabelle 3 (Umfang BM-0*), Ersatzbaustoffverordnung (Schritt 1).
- Weiterer Untersuchungsumfang für Bauschutt > Klasse RC-3 und7 bzw. Bodenmaterial ≥ Klasse BM-F3/ BG-F3: Ergänzungs- parameter gegenüber Parameterliste Bauschutt gemäß Anlage 1, Tabelle 1 und Anlage 4, Tabelle 2.2 bzw. gegenüber Para- meterliste Boden gemäß Anlage 1, Tabelle 3 (Umfang BM-0*), Ersatzbaustoffverordnung nach DepV (Schritt 2).
- Dauer der Analysen je Liste (jeweils Schritt 1 und 2) ca. 10 - 12 Arbeitstage, zzgl. 2 Arbeitstage für Auswertung und Dokumen- tation
- Klärung der Entsorgungswege durch den AN und Vorlage der Entsorgungsnachweise/ der Annahmeerklärungen für Bauschutt bis einschließlich RC-3 formlos, > RC-3 (auch "gefährlicher" Bauschutt/ Aushub) mittels Entsorgungsnachweis und Annahme- erklärung, für "nicht gefährliche" Abbruchabfälle mittels Fachentsorgerzertifikat, für "gefährliche Abfälle" mit Entsorgungs- /Sammelentsorgungsnachweis und Annahmeerklärung bei dem Fachgutachter des AG 2 Arbeitstage vor Abfuhrbeginn
- Abfuhr schadstoffhaltiger Baustoffe/Materialien und Entkernungsmaterialien "nicht gefährlich" sowie von Bauschuttmaterialien auf Grundlage der Ergebnisse vorliegender und baubegleitender Analysen unter stichprobenartiger fachtgutachterlicher Be- gleitung des AG
Folgende Anforderungen sind bei Abbruch und Entsorgung zu berücksichtigen und einzukalkulieren:
-
Sämtliche erforderlichen Leistungen, wie z. B. Bereitstellung aller Abbruchmaterialien, Quertransporte horizontal/ vertikal in und aus dem Gebäude und im Bereich der gesamten Baustelle zu den Containerstellflächen und in die Container sowie den Bereitstellungsflächen des AN im Baufeldbereich, Containertransporte, ggf. Haufwerksbildung und Lösen/ Laden vom Hauf- werk für Bauschutt/ Boden
-
Betreiben und Schützen der Bereitstellungsflächen einschließlich Witterungsschutz von Containern und Haufwerken durch Abplanen (einschl. bautägiges Auf- und Abplanen)
-
Die Analysehoheit liegt beim AG. Auftragnehmerseitige Probenahmen und Analysen werden für eine Einstufung und Abrech- nung nicht anerkannt. Gleiches gilt für weiterführende Analysen auf Anforderung der Annahmestellen. Weiterführende Analy- sen sind weiterhin auf Kosten des AN an Proben des AG zu erstellen
-
Oben genannte Analyse- und Auswertedauern des Fachgutachters des AG
-
Übernahme der Abfallerzeugerpflichten einschließlich Erstellen sämtlicher erforderlicher Unterlagen zur Durchführung der Ent- sorgung sowie Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens durch den AN einschließlich aller anfallenden Gebühren und Aufwendungen. Darin enthalten ist weiterführend die Erstellung eines Abfallentsorgungskonzeptes mit Zuordnung der an- fallenden Abfallfraktionen zu Abfallschlüsselnummern nach Abfallverzeichnisverordnung.
-
Kosten der Entsorgung einschließlich sämtlicher Transporte, Gebühren, Deponiekosten, Einholen von Genehmigungen usw. trägt vollständig der AN. Die Entsorgungskosten sind u. a. auf Grundlage der vom AN im Zuge der Übernahme der Abfaller- zeugerpflichten (s. o.) festzulegenden Abfallschlüsselnummern zu ermitteln. Gegebenenfalls hierfür im Vorfeld erforderliche Abstimmungen mit den jeweiligen Fachentsorgern sind eigenständig und auf eigene Kosten durch den AN durchzuführen.
-
Die vorgenannten Entsorgungskosten sind in die jeweilige/ entsprechende Leistungs-/ Ausführungsposition der Schadstoffsa- nierungs-, Entkernungs- und Teilabbruchleistungen einzukalkulieren.
0.1.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur,- Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
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W eitere Anforderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts-, Arten- oder Immissionsschutzes liegen nicht vor. Seitens des AG erfolgen bauvorbereitende sowie baubegleitende Maßnahmen hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange. Zu Beginn der Rückbauarbeiten des AN Abbruch ist von einer Baufreiheit seitens des Artenschutzes auszugehen.
0.1.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Die angrenzenden Bauwerke, Straßen, Wege etc. sowie innerhalb der für die Zufahrt genutzten Verkehrsflächen/ Straßen verlegte Medien sind für die Dauer der Arbeiten vor Beschädigung zu schützen.
Vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken, Hydranten usw. für Gebäude, Grundstück oder Straßen- und Wegführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den AN zu sichern. Sämtliche Leistungen einschließlich erforderlicher Schutzmaß- nahmen sind Sache des AN und in die Position 01.01.0010 Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Maßnahmen, z. B. zur Lastverteilung, zum Schutz von Oberflächen, werden vom AG/ im Auftrag des AG übernommen.
0.1.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Der AN hat sich vollumfänglich, auf eigene Kosten und eigenverantwortlich um die Verkehrssicherung der Baustelle, die Verkehrslenkung sowie die Baustellenzu- und -abfahrten im Zuge der Durchführung seiner eigenen Leistungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu kümmern. Gegebenenfalls erforderliche Sperrungen im öffentlichen Raum sind vollumfänglich Sache des AN und in die Baustelleneinrichtung (Pos. 01.01.0010) einzukalkulieren.
0.1.1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
Die im Baufeld, der Baustelleneinrichtungsfläche und im Umbaugebäude vorhandenen Medien und Leitungen werden, sofern not- wendig, durch den AG stillgelegt und getrennt (u. a .Strom, Datentechnik, Wasser, Heizung mit Entleerung, Lüftung). Im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche wurden Leitungen gesichert um ein Überfahren mit LKW (bis 40 to zulässiges Gesamtgewicht) zu ermöglichen.
Ggf. erforderliche, eigene aktuelle, für die Ausführung seiner eigenen Leistungen erforderlichen Medienauskünfte sind durch den AN bei allen Medienbetreibern eigenständig einzuholen und die Kosten in die Position 01.01.0010 (Baustelleneinrichtung) einzu- kalkulieren
Einläufe der Gebäudeentwässerung sind vor Einschlämmen und Verschmutzung usw. zu schützen. Freilegungs-/ Reinigungskos- ten bei Verschmutzung/ Einschlämmen der Abwasserleitungen gehen zu Lasten des AN.
Der AN hat eigenverantwortlich und mittels eigener Fachkräfte für Elektro/ Haustechnik oder durch den AN auf Kosten des AN zu beauftragende Fachfirmen die fachgerechte Stilllegung des Gebäudes zu prüfen. Sofern weiterführende Stilllegungen erforderlich werden, sind diese durch den AN auf Kosten des AN umzusetzen.Ggf. in Betrieb verbleibende Leitungen werden durch die Fach- planer des AG angegeben und gekennzeichnet und sind durch den AN zu lokalisieren (über den gesamten Leitungsverlauf hin- weg) und vor Beschädigung zu schützen. Zwischenbegehungen durch die Fachplaner (u.a. Elektro, Haustechnik) des AG (z. B. nach Rückbau der Abhangdecken) sind im Bauablauf einzukalkulieren. Vorgenannte Leistungen sind in die Position 01.01.0010 Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
0.1.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer
Siehe 0.1.1.16
0.1.1.18 Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen
Entfällt
0.1.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Der AG bestellt für die Dauer der Maßnahme einen SiGeKo nach BauStellV. Diesem sind durch den AN sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Erstellung des SiGe-Planes und der Vorankündigung ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung zu stellen. Die Vorgaben des SiGe-Planes sind vollumfänglich umzusetzen.
Der AN hat einen sachkundigen Bauleiter/ Aufsichtsführenden nach DGUV 101-004/ TRGS 524, Ersthelfer in ausreichender An- zahl sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu stellen. Die Mitarbeiter sind vor Arbeitsaufnahme und weiter regelmäßig in die
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v om AN zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sowie die weiteren zu erstellenden Arbeitsschutzunterlagen (u. a. Abbruchanwei- sung) zu unterweisen.
Die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten obliegt den einzelnen Arbeitgebern (AN und ggf. eingesetzten Nachunternehmern).
0.1.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtig- ten) von Leitungen, Kabeln, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Bau- stelle
Entfällt
0.1.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
Gemäß den vorliegenden Dokumentationen der durchgeführten Schadstoffuntersuchung vom 18.04.2023 (Anlage 02.01) und vom 29.05.2024 (Anlage 02.02) in den Abbruch-/ Umbaugebäuden mit den nachfolgenden Schadstoffverwendungen zu rechnen:
Schwach gebundene Asbestverwendungen:
- Aufgrund des Alters als asbesthaltig einzustufende Sicherungen der Elektroverteilung (sog. NH-Sicherungen)
- Aufgrund des Alters oder fehlenden Typenschildes als asbesthaltig einzustufende Brandschutztüren
Fest gebundene/ sonstige Asbestverwendungen nach TRGS 519:
- Asbesthaltige Dichtungen an Rippenheizkörpern (altersbedingte Einstufung)
- Asbesthaltige Flach-/ Flanschdichtungen des Rohrleitungssystems (altersbedingte Einstufung)
- Asbesthaltige Spachtelmasse mit Farben/ Anstriche
- Asbesthaltige Putze (Decken/ Wände)
- Asbesthaltige Füll-/ Spachtelmassen an Stützen, Wand-/ Deckenbekleidungen, Unterzügen
- Asbesthaltige Estriche
- Asbesthaltige Faserzementplatten
- Asbesthaltige Kittmassen der Fenster
- Asbesthaltige Dichtungen (in/ an Technikanlagen)
Sonstige Schadstoffverwendungen:
- KMF-Dämmstoffe in Zwischenwänden (Leichtbauwände aus Gipskarton, hinter sonstigen Verkleidungen von Leitungsschäch- ten usw., als Rohrisolierungen (alukaschiert, unter Blechmantel und PVC-Hülle) und Abhangdeckenplatten
- Brandschutztüren neueren Datums mit Füllungen aus KMF
- KMF-Dämmstoffe (u.a. alukaschiert) an/ in Lüftungsanlagen und -kanälen
- KMF als Stopfmassen (u. a. umlaufend um Fenster/ Türen, in Wand-/ Decken-/ Fußbodendurchführungen der Gebäude-/ Haustechnik)
- KMF-Dämmstoffe an/ in haustechnischen Anlagen (u.a. Heizungs-/ Lüftungsanlage, Kamineinführung/ Kamin, Warmwasser- speicher)
- Teerhaltige Anstriche an Gussrohren der Gebäudeentwässerung (altersbedingte Einstufung)
- Bitumenhaltige Abdichtungsbahn unter/ über Dämmung
- PCB-haltige Kleinkondensatoren der Beleuchtungsanlagen (altersbedingte Einstufung)
- Quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren/ Leuchtmittel
- Behandelte Hölzer der Altholzkategorie A IV (u. a. Türen, Verkleidungen, Unterkonstruktionen)
- Bleihaltige Stäube und Hölzer des Dachtragwerks
- Mineralische Bausubstanz mit entsorgungsrelevanten Belastungen
0.1.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Im Vorfeld der Schadstoffsanierungs-, Entkernungs- und Rückbau-/ Teilrückbauarbeiten erfolgen nachfolgende Vorarbeiten im Auftrag des Auftraggebers:
- Herstellung Baustelleneinrichtungsfläche mit Bereitstellung der in Kapitel 0.1.1.8 benannten Baustelleneinrichtung
- Teilweise Beräumung von losem Inventar und Einbauten
- Stilllegung der auszubauenden Medien (u. a. Strom, Wasser) in den Umbau-/ Abbruchbereichen und ggf. Kennzeichnung von zu erhaltender Medienleitungen
0.1.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
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A ufgrund des geplanten Umbaus/ des Sanierung des Tanzsaals wird auf der Baustelle gleichzeitig das Gewerk Zimmermann-/ Da- chdeckerarbeiten zur Ertüchtigung des Dachtragwerks tätig.
Folgende Arbeiten anderer Unternehmer sind voraussichtlich für den AN relevant:
- Zimmermann-/ Dachdeckerarbeiten
0.1.2 Weitere Angaben gemäß ATV DIN 18448 - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
0.1.2.1 Art, Baujahr, Historie und ehemalige Nutzungen der schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Eine formlose Gebäude-/ Baubeschreibung mit Angaben zur ehemaligen Nutzung, Baustoffen/ verwendeten Materialien und vor- aussichtlichen Abbruchmaterialien der Abbruch-/ Umbaugebäude ohne Anspruch auf Vollständigkeit ist u. a. der Anlage 02.01, 02.02 und 05.01, 05.02 zu entnehmen.
0.1.2.2 Statische Systeme und Konstruktionen der zu bearbeitenden Bauwerksteile, Bauteile und technischen Anlagen
Statische Angaben zu Systemen oder Konstruktionen können den Anlagen 05.03 und 05.04 entnommen werden. Darüber hinaus liegen keine weiteren statischen Angaben zu Systemen und Konstruktionen vor.
0.1.2.3 Art und Umfang von bauseits bedingten Arbeitsunterbrechungen, z. B. durch Tätigkeiten anderer Gewerke
Bauseits bedingte Arbeitsunterbrechungen ergeben sich aufgrund der Ausführung der statischen Ertüchtigungsarbeiten des Dach- tragwerks im Bereich des nordöstlichen Dachs.
Hieraus ergeben sich für den AN Arbeitsunterbrechungen (vgl. auch Rahmen-/ Grobterminplan der Anlage 03). Der AN hat im Zu- ge der Arbeitsunterbrechungen die Baustelle vollständig zu beräumen und erst mit Beginn des nächsten Bauabschnitts wieder vollständig einzurichten. Die sich hieraus ergebenden Erschwernisse und Mehrkosten sind in die Position 01.01.0001 (Baustelleneinrichtung) einzukalkulieren.
0.1.3 Weitere Angaben gemäß ATV DIN 18459 - Abbruch- und Rückbauarbeiten
0.1.3.1 Art, Baujahr, Historie der ehemaligen Nutzungen und Kontaminationen der abzubrechenden oder rückzubauenden baulichen und technischen Anlagen
siehe Kapitel 0.1.1.3 und Kapitel 0.1.2.1
0.1.3.2 Statische Systeme und Konstruktionen der abzubrechenden oder rückzubauenden baulichen und technischen An- lagen
siehe Kapitel 0.1.2.2
0.1.3.3 Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke
Angaben zu Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke liegen nicht vor. Da durch den AN keine er- deingreifenden Maßnahmen erfolgen, ist von keiner Beeinträchtigung benachbarter Bauwerke im Zuge der Schadstoffsanierungs-, Entkernungs- und Abbruch-/ Teilrückbauarbeiten auszugehen.
0.1.3.4 Standsicherheit verbleibender und benachbarter Bauwerke, Bauteile und Flächen und deren Nutzung
Die Standsicherheit verbleibender und benachbarter Bauwerke, Bauteile und Flächen ist im Zuge der Ausführung der Leistungen des AN jederzeit durch den AN sicherzustellen.
Sämtliche Maßnahmen sowie ggf. erforderliche statische Nachweise sind in Abhängigkeit der durch den AN geplanten Vorgehens- weisen in die Position 01.01.0100 (Ausführungsplanung) einzukalkulieren.
0.1.3.5 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten
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s iehe Kapitel 0.1.1.6
0.1.3.6 Betriebsabläufe, die während der Ausführung aufrechterhalten werden müssen
Entfällt
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299
0.2.1.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Ab- hängigkeit von Leistungen Anderer
Die Bauzeit des AN kann dem Terminplan den Vergabeunterlagen der Anlage 03 entnommen werden (aktuell: 103 Tage). Nähe- res regeln die Vergabeunterlagen. Bauvorbereitende Arbeiten, wie z. B. das Liefern der eigenen/ spezifischen Baustelleneinrich- tung o. ä. kann in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG ggf. bereits in der Vorwoche zum Arbeitsbeginn erfolgen.
Die Schadstoffsanierungs-, Entkernungs- und Abbrucharbeiten erfolgen weitgehend parallel.in drei Bauteilen Tanzsaal, Gaststätte und Anbau WC's.
Die Zimmerarbeiten im Tanzsaal haben Hand in Hand sowie in enger Abstimmung mit dem Gewerk Zimmermann sowie der Ob- jektüberwachung des AG zu erfolgen Arbeitsunterbrechungen gemäß Anlage 03 sind einzurechnen.
Der AN hat sich für sämtliche Arbeiten eigenverantwortlich und auf eigene Kosten mit der Objektüberwachung des AG bzgl. aller anderen auf der Baustelle tätigen Gewerke (u. a. Zimmermann) zur Koordination der Gewerke durch die Objektüberwachung des AG abzustimmen.
Die hieraus resultierenden Einschränkungen, Abstimmungen, Koordinationen und Erschwernisse sind in die Leistungspositionen einzurechnen.
0.2.1.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Als Erschwernisse sind insbesondere die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Beeinträchtigungen bei der Baustellenandienung sowie Ausführung lärmintensiver Arbeiten aufgrund der Innenstadtlage und Nachbarn
- Zeitgleiche Arbeiten anderer Gewerke (u. a. AN Zimmereiarbeiten/ AN Dachdecker) und Nutzung der Baustellenzufahrt sowie Baustelleneinrichtungsfläche
- Arbeitsunterbrechung im Gebäudeteil Tanzsaal während der Arbeiten des Gewerks Zimmermann
- Eingeschränkte Verfügbarkeit der Baustelleneinrichtungsfläche zur Stellung von Containern, Material, Gerät usw. Transport- wege im und um das Gebäude von bis zu 100 m horizontal und 10,0 m vertikal
- Händischer Materialtransport im gesamten Abbruch-/ Umbaugebäude auf allen Ebenen
- Herstellung Flächen-/ Stützgerüste als Arbeitsebene und Arbeiten an Deckenbereichen im (Saalbereich) und im Bereich des Dachstuhls (Firsthöhe ab OK Dachboden 5,5 m)
- Parallele Ausführung von Arbeiten im Saal- und Gaststättenbereich mit hieraus resultierendem personellem Mehraufwand
- Geringe Arbeitsraumbreiten und -höhen in Schächten und Kanälen, Kellerräumen des Gebäudes
0.2.1.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben
Derzeit nicht bekannt.
0.2.1.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unter- nehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen
Der AN hat sämtliche im Zuge seiner Arbeiten entstehenden Bodenöffnungen und Absturzkanten gemäß den berufsgenossen- schaftlichen Vorschriften (z. B. mittels unterschiebbarer und durchtrittsicherer Abdeckung, 3-teiligem Seitenschutz) zu sichern, über die Bauzeit des AN vorzuhalten, instandzusetzen und nach Ende der Bauzeit des AN (je Bauabschnitt) an den AG kostenfrei übergeben. Die erforderlichen Leistungen werden gesondert unter dem Titel 01.06 Sonstige Schutzmaßnahmen ausgeschrieben.
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0.2.1.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, ggf. besondere Anforderungen für Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Baustellenunterlagen Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind vor Beginn der Arbeiten dem Fachgutachter des AG vorzulegen und auf der Bau- stelle vorzuhalten. Erforderliche Anzeigen bei der zuständigen Gewerbeaufsicht (Technischer Arbeitsschutz der Struktur- und Ge- nehmigungsdirektion Süd (SGD Süd)) und der zuständigen BG haben eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen.
- Schadstoffsanierungs-, Entkernungs- und Teilabbruch-/ Abbruchkonzept des AN für die geplanten Arbeiten einschließlich Ab- bruchanweisungen
- Entsorgungskonzept für sämtliche Abbruchabfälle mit Angabe der geschätzten Mengen/ Massen und der geplanten Entsor- gungsstelle und Zuordnung der anfallenden Abfallfraktionen zu Abfallschlüsselnummern nach Abfallverzeichnisverordnung
- Gefährdungsbeurteilung für die geplanten Arbeiten mit schriftlichem Unterweisungsnachweis des eingesetzten Personals
- Sachkundenachweis gemäß TRGS 519, Anlage 3 sowie DGUV 101-004 (BGR 128)/ TRGS 524 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen des Bauleiters und Aufsichtsführenden bei der Schadstoffsanierung
- Zulassung nach GefStoffV
- Fachentsorgerzertifikate und Genehmigung zum Transport für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
- Schriftliche Benennung des verantwortlichen Bauleiters. Der Bauleiter und/ oder der Aufsichtsführende muss während der Bauarbeiten stets auf der Baustelle anwesend sein
- Schriftliche Benennung der Ersthelfer inkl. gültiger Schulungsbescheinigung
- Name der Fachkraft für Arbeitssicherheit inkl. sicherheitstechnischen Fachkundenachweis
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung des Personals
- Kopie der Anzeige der Asbestarbeiten bei der Gewerbeaufsicht und der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Arbeitspläne für alle Gebäudeschadstoffe und schriftliche Bestätigung der Unterweisung durch die Unterwiesenen und den Aufsichtsführenden
- Prüfzeugnisse für eingesetzte Geräte einschließlich Nachweis des Rückhaltevermögens der Unterdruckhaltegeräte für Asbest bzw. "Positivliste" des IFA
Weiterhin sind Bautagesberichte und Protokolle der Mitarbeiter über den Einsatz in Arbeitsbereichen der Schadstoffsanierung zu führen.
Spezifische Baustelleneinrichtung Schadstoffsanierung Neben den bereits gesondert beschriebenen allgemeinen Baustelleneinrichtungen (z. B. Gerüste, Container, Baustrom- und Bau- wassermanagement) sind für die Schadstoffsanierung nachfolgend aufgeführten Maschinen, Geräte, Materialien in erforderlicher Anzahl zu liefern, vorzuhalten, zu warten und zu betreiben, nach Erfordernis umzusetzen und nach Abschluss der Arbeiten rück- standslos zu entfernen (einrechnen in Pos. 01.01.0010 (Baustelleneinrichtung)):
Material- und Personenschleusenanlagen (u. a. 1- bzw. 4-Kammer-Personal- und 2-Kammer-Materialschleusen)
- Unterdruckschreiber
- Unterdruckhaltegeräte in erforderlicher Anzahl (für 8-fachen Luftaustausch/ Stunde in den KMF-Sanierungsbereichen bzw. Unterdruckhaltung von 20 Pa in auszuführenden Asbestsanierungsbereichen)
- erforderliche Schutzausrüstung (Einwegschutzanzüge, Atemschutz usw.), auch für den Fachgutachter des AG
- notwendige Kleinmaterialien (Folie, Klebeband, Unterkonstruktionen, Schottung zur Erstellung von staubdichten Sanierungs- bereichen)
- notwendige Werkzeug für die Schadstoffsanierung (H-Sauger, Fräsen, Schneidwerkzeuge sowie sämtliche weitere erforderli- che Gerätschaften)
- Arbeitsgerüste, Hebezeug aller Art, Hubsteiger u. ä.
Die Reinigung nach jeweiligem Arbeitsende, der Abtransport und ggf. die Entsorgung der verwendeten Gerätschaften und Materia- lien ist zu berücksichtigen und in die jeweiligen Positionen der Schadstoffsanierung (Titel 01.04) einzukalkulieren..
Leistungsbestandteile Leistungsgrundlage der Schadstoffsanierung sind sämtliche Leistungsbeschreibungen, Vorbemerkungen und Anforderungen der Ausschreibung sowie der Unterlagen der Anlagen 02.01und 02.02sowie 02.04 (Schadstoffberichte und Sanierungsgrobkonzept).
Leistungsbestandteile sind weiter alle gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben, die mit der Maßnahme einhergehen. Für die Schad- stoffsanierung ist hier vorrangig der Arbeitsschutz, der Umgang mit Gefahrstoffen und die ordnungsgemäße Entsorgung zu nen- nen.
Generell sind für die Beseitigung der schadstoffhaltigen Materialien das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Gefahrstoffverord- nung, die Gewerbeabfallverordnung, der aktuelle Stand der Technik, die anzuwendenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie mitgeltende Gesetze, Vorschriften u. ä. sowie die örtlichen Bestimmungen für den Transport und die Ablagerung auf zugelassenen Deponien zu berücksichtigen.
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Sämtliche verbauten und anfallenden schadstoffhaltigen Materialien sind durch den AN fachgerecht und restefrei auszubauen (u. a. lösen von flächenhaften Verklebungen, Verschraubungen, getackert, gedübelt, von sonstigen Materialien (auch verklebt und an- haftend) zu separieren und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Schadstoffhaltige Abfälle sind fachgerecht bereitzustellen (z. B. in Fässern, reißfesten Plastiksäcken, Big Bags oder verklebten Fo- lienverpackungen o. ä., gem. Vorgabe der entsprechenden Entsorger).
Die Behälter und Abfälle sind entsprechend der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen und in gesicherter Weise zu entsorgen.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle hat der AN Sorge zu tragen.
Die Kosten für die Demontage, den vollständigen, restefreien Ausbau und Separierung/ Trennung der einzelnen Abfallfraktionen, den Transport (vom Anfallort bis hin zum Entsorger/ Annahmestelle/ Deponie/ Ort der endgültigen Beseitigung) sowie die zugehöri- ge Gestellung sämtlicher Transportgebinde (z. B. Container) aller anfallenden Abfälle sind inkl. aller Nebenleistungen (wie z. B. fachgerechte Verpackung) in die Einheitspreise der Schadstoffsanierungsleistungen (Titel 01.04) einzukalkulieren. Gleiches gilt auch für sämtliche weiterführend erforderlichen Maßnahmen, wie z. B. Verfestigung von schwach gebundenen Asbestverwendun- gen sowie Nachreinigung und Weitervorhaltung von Maschinen, Geräten und Schwarzbereichen bei Nichterreichen von Sanie- rungszielen.
Die Leistung der Entsorgung der gefährlichen bzw. nicht gefährlichen Abfälle ist in die Leistungspositionen und Pauschalen einzu- rechnen.
Bei der Entsorgung ist zu berücksichtigen, dass die Massen gemäß Gutachten aufgrund der im Objekt durchgeführten Untersu- chungen abgeschätzt wurden.
Der AN haftet generell für alle Folgen, die durch eine nicht fachgerechte Schadstoffsanierung und Entkernung sowie eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung entstehen. Ein Zugang mit vollständigen Leserechten für das genutzte Portal zur Nachweisführung als Schnittstelle zur ZKS-Abfall ist dem AG bzw. dessen Vertreter für das Gesamtprojekt einzuräumen und in die Leistung einzu- kalkulieren.
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), hier gefährliche bzw. überwachungspflichtige Abfälle, der in der vorlie- genden Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen, sind entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer einer für sie zugelasse- nen Abfallentsorgungsanlage zuzuführen.
Auskünfte zu diesem Thema können zugelassene Entsorgungsfachbetriebe und die zuständige Abfallbehörde erteilen.
Schadstoffsanierungs- und Entkernungs- und Abbruch-/ Teilabbrucharbeiten Die Leistungen der Schadstoffsanierungs- und Entkernungsarbeiten sowie Abbruch-/ Teilabbrucharbeiten sind inkl. aller Neben- leistungen anzubieten und auszuführen. Hierbei ist hinsichtlich der Arbeitsschutzmaßnahmen nach Arbeiten im Außen- und im In- nenbereich zu unterscheiden, und ob an schadstoffhaltiger oder nicht-schadstoffhaltiger Bausubstanz gearbeitet wird. Grundsätz- lich sind bei allen Arbeiten durch den AN Verfahren mit der geringsten Belastung des eingesetzten Personals zu verwenden (z. B. "emissionsarme Verfahren").
Für den geplanten Umbau/ die Sanierung/ den Abbruch ist in den Abbruch-/ Umbaubereichen/ den Gebäuden und Bauteilen ein schadstofffreies Rohbauniveau herzustellen.
Die Schadstoffsanierung sowie die vollständige Entkernung der Gebäude, aller Bauteile, Schächte usw. in den Umbaubereichen inkl. aller Befestigungen, Anhaftungen etc. (je nach Bauteil) hat immer inkl. aller Nebenleistungen zu erfolgen und ist entsprechend zu kalkulieren, inkl. Separierung, Verpackung gem. Entsorgervorgaben, Transport, Abreinigen, Ausschleusen etc. in fertiger Leis- tung.
Die Abfolge der Sanierungsbereiche/-arbeiten erfolgt grundsätzlich nach dem Grobzeiten-/ Rahmenterminplan (Anlage 03 und ge- mäß dem Sanierungsgrobkonzept der Anlage 02.04 sowie auf Grundlage des vom AN auszuarbeitenden Sanierungskonzept. Die Arbeitsverfahren sind durch den AN so zu wählen, dass die entsprechenden Sanierungs- und Ausführungsziele (u. a. sortenreine Trennung der anfallenden Abfallfraktionen sowie terminliche Vorgaben) gewährleistet werden können.
Entrümpelungs-, Entkernungs- und Abbrucharbeiten, bei deren Ausführung schadstoffhaltige Baustoffe/ Materialien freigelegt wer- den sind in Arbeitsbereichen der Schadstoffsanierung und in Abhängigkeit der Schadstoffverwendung nach Arbeits- und Umge- bungsschutzbedingungen nach TRGS 519/ TRGS 521 auszuführen. Die Kosten sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzu- kalkulieren. Dies gilt weiterführend auch, sofern der AN bei der Ausführung der Entrümpelungs-, Entkernungs- und Abbruch-/ Teilabbrucharbeiten einen Schutz vor Beschädigungen/ beschädigungsfreien Erhalt schadstoffhaltiger Materialien (u. a. Entrümpe- lung und Entkernung mit Ausbau von Festeinbauten/ schadstofffreier Materialien unter beschädigungsfreiem Erhalt schadstoffhalti- ger Materialien) nicht sicherstellen kann.
Leistungsbestandteil ist zusammenfassend die vollständige und fachgerechte Schadstoffsanierung inkl. aller Nebenleistungen
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s owie die vollständige Entkernung mit Ausnahme der zu erhaltenden Bauteile (Leistungsumfang wie vor) aller Bauteile, Schächte usw. innerhalb der Abbruch-/ Umbaubereiche.
Anforderungen an das Personal der Schadstoffsanierung Für Schadstoffsanierungsarbeiten darf nur arbeitsmedizinisch vorsorgeuntersuchtes Personal eingesetzt werden. Für die Arbeiten an gefahrstoffhaltigen Bauteilen ist nur geschultes und im Umgang mit dem jeweiligen Gefahrstoff vertrautes Personal einzuset- zen. Der AN hat für jeden Gefahrstoff eine Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und einen Arbeitsplan zu erstellen, an- hand derer die Beschäftigten in regelmäßigen Abständen zu unterweisen sind. Die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentie- ren. Der AN hat zur Unterweisung, Beaufsichtigung und Anleitung der Arbeiten einen sachkundigen Aufsichtsführenden einzuset- zen (u. a. nach TRGS 519, TRGS 521, TRGS 551, TRGS 524/ DGUV 101-004).
Geräte und Werkzeuge Defekte und verschmutzte Sanierungsgeräte und Werkzeuge oder Geräte ohne Zulassung führen zur Stilllegung des betreffenden Arbeitsbereiches bis zur Beseitigung des beanstandeten Fehlers. Abluftleitungen von Unterdruckhaltegeräten und sonstigen Ag- gregaten sind an die Außenluft zu führen. Zuluftöffnungen sind gegen Verschleiß zu sichern. Unterdruckhaltegeräte sind außer- halb der Arbeitsbereiche aufzustellen.
Die Standsicherheit sämtlicher für die Baumaßnahme erforderlicher Geräte ist durch den AN eigenverantwortlich einschließlich der Herstellung ggf. erforderlicher Arbeitsebenen usw. auf Kosten des AN sicherzustellen. Sämtliche Maßnahmen sowie ggf. erforderli- che statische Nachweise sind in Abhängigkeit der durch den AN geplanten Vorgehensweisen in die Leistungen einzukalkulieren.
Sichtung von Schadstoffsanierungsbereichen Vor Beginn der Schadstoffsanierungsarbeiten sind die durch den AN errichteten Sanierungsbereiche (u. a. nach TRGS 519, TRGS 521/ 524) durch den Fachgutachter des AG und vor Ort/ nach weiterer Abstimmung bzw. Umsetzung von getroffenen Festlegun- gen für die Arbeiten freigeben zu lassen. Eine Arbeitsaufnahme ohne Freigabe der Arbeitsbereiche durch den Fachgutachter des AG ist nicht zulässig.
Freigabe von Schadstoffsanierungsbereichen Raumluftmessungen in Asbest- und KMF-Sanierungsbereichen als Freigabe-/ Erfolgskontrollmessungen werden durch den Fach- gutachter des AG ausgeführt. Die Raumluftmessungen sind durch den AN mit Vorlauf 48 Stunden bei der Fachüberwachung des AG anzufordern. Die genannten Untersuchungen erfolgen für die jeweiligen Schwarzbereiche nach deren fachgerechter Reini- gung, Sichtung der Reinigung und vor der Aufhebung und dem Abbau der Arbeits- und Umgebungsschutzmaßnahmen.
Als Dauer sind ab dem Abbau der Messung bis zur telefonischen Mitteilung der Ergebnisse für Raumluftmessungen auf Asbest/ KMF drei Arbeitstage (ohne Samstag) und für PCB-Raumluftmessungen 10 Arbeitstage (ohne Samstag) einzurechnen und im Bauablauf einzukalkulieren.
Sanierungsgrobkonzept Das Sanierungsgrobkonzept der Anlage 02.04 beschreibt/ skizziert die Abfolge der nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand erforderlichen Arbeitsbereiche der Schadstoffsanierung sowie die geplanten Arbeitsabschnitte und konkretisiert Anforderungen hinsichtlich der erforderlichen Arbeits- und Umgebungsschutzmaßnahmen. Das Sanierungsgrobkonzept kann als Grundlage des seitens des AN zu erstellenden Sanierungskonzeptes herangezogen werden und ist in Abhängigkeit der örtlichen Begebenheiten sowie des Gesamtablaufs der Baumaßnahme anzupassen und fortzuschreiben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Sanierungskonzept des AN ist durch den AN zu erstellen und spätestens 3 Arbeitstage vor Aufnahme der Schadstoffsanie- rungsarbeiten der Fachüberwachung des AG zur Durchsicht vorzulegen.
Hinweise Asbestsanierung: Bei der Demontage von asbesthaltigen Baumaterialien sind u. a. die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung, der TRGS 519 und der Asbestrichtlinie einzuhalten.
Umfangreiche Arbeiten nach TRGS 519, Abs. 14.1 müssen als solche ausgeführt werden. Dies gilt auch für Arbeiten im Außenbe- reich, für die keine gesonderten Regelungen in der TRGS 519 beschrieben sind (wie z. B. für Asbestzement) oder für die zugelas- sene Verfahren nach TRGS 519, Nr. 2.9 bestehen.
Nur solche Arbeiten, die nach Art und Umfang tatsächlich als Arbeiten geringer Exposition nach TRGS 519, Abs. 2.8 oder emissi- onsarme Verfahren nach TRGS 519, Abs. 2.9 einzustufen sind, dürfen als solche ausgeführt werden.
Sollte auf Wunsch des AN eine Ausführung von Asbestdemontagen als Maßnahmen geringer Exposition nach TRGS 519, Num- mer 15, durch Probesanierungen nachgewiesen werden, sind die Kosten hierfür einschließlich sämtlicher Behördenabstimmungen in die Leistungspositionen des LV einzurechnen. Das Ergebnis der Probesanierungen einschließlich der Genehmigung des Ver- fahrens durch die zuständige Stelle ist der Fachüberwachung 1 Woche vor geplantem Arbeitsbeginn zur Durchsicht und Freigabe vorzulegen.
Erfolgt ein beschädigungsfreier Ausbau von Einbauten mit asbesthaltigen Bauteilen ohne Eingriff in die asbesthaltigen Materialien/
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B austoffe außerhalb bestehender Arbeitsbereiche nach TRGS 519 (z. B. asbesthaltige Dichtungen in Rohrleitungsflanschen und Rippenheizkörpern), so sind diese Bauteile fachgerecht in den bestehenden Asbestsanierungsbereichen zu sanieren.
Die Schadstoffsanierungsarbeiten sind gemäß den geltenden Bestimmungen fristgerecht vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen bei der zuständigen Gewerbeaufsicht bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Des Weiteren sind für die jeweili- gen Sanierungsarbeiten und Gefahrstoffe Arbeitspläne und Betriebsanweisungen zu erstellen.
Hinweise KMF-Sanierung: Bei der Demontage von KMF-haltigen Baumaterialien sind u. a. die Vorgaben der TRGS 521 einzuhalten. Sämtliche Arbeiten an KMF-haltigen Materialien sind unter Expositionskategorie 3 auszuführen. Es sind alle Schutzmaßnahmen gemäß Kap. 4.3 der TRGS 521 sowie erweiterte Umgebungsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 524 und der Gefahrstoffverordnung zu ergreifen. Höher- wertige Schutzmaßnahmen (z. B. Arbeitsbereiche nach TRGS 519) sind zulässig, werden aber nicht gesondert vergütet.
Die eingebauten KMF-Produkte sind ausschließlich in Kategorie K 2 (krebserzeugend) eingestuft. Es handelt sich um gefährliche Abfälle, die unter dem Abfallschlüssel 17 06 03* (anderes Dämmmaterial, das gefährliche Stoffe enthält) zu entsorgen sind.
Hinweise sonstige Schad- und Gefahrstoffe: Die Demontage von u. a. quecksilberhaltige Leuchtmitteln und PCB-haltigen Kleinkondensatoren ist zerstörungsfrei umzusetzen.
Der Ausbau sonstiger Schadstoffverwendungen (u. a. Althölzer, bleihaltige Stäube) hat unter Arbeits- und Umgebungsschutzbe- dingungen nach TRGS 521/ TRGS 524 unter Anwendung der jeweils erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung zu erfolgen. Bei kombinierten Schadstoffdemontagen ist jeweils die höchste Schutzstufe einzurechnen.
0.2.1.6 Besondere Anforderungen an die Baustellen- und Entsorgungseinrichtungen
In die Baustelleneinrichtung sind u. a. die nachfolgenden Leistungen einschließlich Liefern, Herrichten, Betreiben, Warten, In- standhalten, Vorhalten, vollständiger Rückbau und Abtransport je auszuführendem Bauabschnitt einzukalkulieren.
- Liefern, Auf- und Abbau, Umsetzen nach Erfordernis sowie Beräumen aller erforderlichen Leistungen zur spezifischen Bau- stelleneinrichtung einschließlich Bauleitungs-, Mannschaftscontainer, Sanitäreinrichtungen, Werkzeugcontainer etc. einschl. sämtlicher Medienanschlüsse (Wasser, Strom, Abwasser, Beheizung und Beleuchtung der Baustellenbereiche und Arbeitsbe- reiche (spritzwassergeschützt, Schutzklappe IP 44)) und Winterfestmachung in erforderlichem Umfang für alle Baustellenbe- reiche und das gesamte Baufeld.
- Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Der Bauzaun und die Bauzauntore sind auch tagsüber dauerhaft geschlossen zu halten. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absper- rung bzw. Tore zu kontrollieren, dauerhaft zu verschließen sowie die Verkehrssicherungszeichen zu kontrollieren und ggf. ord- nungsgemäß wieder aufzustellen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Objektüberwachung des AG zu mel- den.
- Stellen eines Bauleiters mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen (mind. 1 pro Woche) sowie aller weiteren erforderlichen Leistungen zur Arbeitsvorbereitung usw. Meldung des Bauleiters bei dem AG 5 AT vor Aufnahme der Arbeiten, einschließlich Führen von Bautagesberichten (wöchentliche Vorlage bei der Bauüberwachung/ dem Fachgutachter des AG).
- Stellen eines Koordinators nach DGUV 101-004/ TRGS 524 und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zur ständigen Überwa- chung der Einhaltung der Arbeitgeberpflichten.
- Herrichten eines tragfähigen Untergrundes für die gesamte Baustelleneinrichtung, sämtliche Geräte, Hebezeuge, Container- stellflächen usw. und anschließender rückstandsfreier Rückbau sämtlicher hergerichteter Flächen. Gleiches gilt für erforderli- che Baustraßen, Schutzpolster für Anlieferung und Ausführung, Maschinen und Geräte etc.
- Sämtliche Unterverteilungen für Baustrom-, Bauwasser- und Abwasserversorgungen sind vom AN für seine eigenen Leistun- gen eigenverantwortlich herzustellen. Die anfallenden Gebühren für Wasser, Abwasser und Strom trägt der AG. Näheres re- geln die Vergabeunterlagen. Sämtliche weiterführend erforderlichen Gebühren/ Kosten der vorgenannten Leistungen sind über die Baustelleneinrichtungskosten abgegolten.
- Bautätige eigenverantwortliche Straßen- und Wegereinigung, auch mehrfach täglich und innerhalb des Gebäudes, einschl. Staubunterdrückung auf der Baustelle und den Zufahrten. Das Baufeld sowie Lagerflächen und die Fläche der Baustellenein- richtung sind für den Zugang durch unbefugte Personen durch geeignete Maßnahmen zu sichern.
- Arbeitstägliche Entsorgung von Unrat und Müll durch den AN und die auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer.
- Die Arbeitsbereiche sämtlicher Arbeiten sind bei Ausführung aller Arbeiten staubdicht abzuschotten (sämtliche Öffnungen al- ler Art durch Wände, Decken, Fußböden, Einläufe Abwasser etc.) und mindestens unter Einsatz einer technischen Luftfüh- rung (Asbestsanierung mit Unterdruckhaltung) zu betreiben (Aufstellung der Geräte außerhalb der Arbeitsbereiche der Schad- stoffsanierung). Ausreichend lange Luttenlängen zur Führung der Abluft nach außen sind einzukalkulieren. Die Zugänge zu den Arbeitsbereichen sind zu kennzeichnen ("Betreten verboten" sowie gemäß der jeweils gültigen TRGS) und durch geeigne- te Schleusensysteme nach Wahl des AN und/ oder Erfordernis der Arbeiten abzuschotten (z. B. Personen- und
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Materialschleusen nach TRGS 519).
Bei der Durchführung der Arbeiten ist grundsätzlich für eine unfallsichere Absperrung aller Bereiche zu sorgen.
Unter Baustelleneinrichtung werden alle Vorkehrungen und Aufwendungen verstanden, die zu einer fach- und fristgerechten Aus- führung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind, auch wenn diese hier keine besondere Erwähnung finden. Alle zur Leis- tungserbringung der Baustelleneinrichtung notwendigen Nebenarbeiten sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik Leistungsbestandteil des AN und in die Pauschale der Position 01.01.0010 einzukalkulieren, so dass die Leistung in sich vollständig und umfassend erbracht wird. Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Durchführung von Baumaßnah- men vom AG zusätzlich gefordert werden (z. B. für Geräte, Absperrungen innerhalb der Baustelle, Absturzsicherungen, Bauaufzü- ge, Hebezeuge, Hebebühnen, Arbeitsbühnen, Gerüste, Abbruchgeräte/ -maschinen/ -roboter, Mobilkräne u. ä.).
Sämtliche eingesetzten Maschinen und Geräte usw. müssen gemäß den einschlägigen Vorschriften durch eine Fachkraft regelmä- ßig geprüft sein. Die Nachweise sind auf der Baustelle vorzuhalten.
Aufbau, Eingriffe und Reparaturen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln dürfen nur durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden.
Alle Auflagen des AG bezüglich der Baustellenandienung und Andienung/ Nutzung angrenzender Bereiche sind zu beachten, in die Bauzeit einzurechnen und in die Kosten, Einheitspreise und Pauschalen einzukalkulieren.
0.2.1.7 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, die nicht Nebenleistungen sind
Nachfolgende Arbeits-/ Stützgerüste die nicht Nebenleitungen sind, sind durch den AN zu stellen:
-
Raumgerüst mit innenliegendem Aufgang als Sicherungsmaßnahme für Teilbereich Dach zur Sanierung/ Reinigung der bleihalti- gen Stäuben des Dachbodens im nordöstlichen Bereich und anschließender statischer Ertüchtigung durch das Gewerk Zimmer- mann/ Zimmerarbeiten
-
Raumgerüst mit innenliegendem Aufgang als Arbeitsebene im Bereich zur Sanierung asbesthaltigen Deckenputze im Saalbe- reich
Grundsätzlich hat der AN unabhängig von den vorgenannten Gerüsten, Transportmöglichkeiten usw. sämtliche für die Leistungen des AN (Schadstoffsanierungs-, Entkernungs und Abbruchleistungen) erforderlichen Geräte, Hebezeuge, Bauaufzüge, Steighilfen, Gerüste (Arbeitsgerüste, längenorientierte Gerüste, Flächengerüste usw.), Transporteinrichtungen, Arbeitsbühnen etc. im Innen- und Außenbereich in Größe und Anzahl/ Umfang nach Bedarf des AN einschließlich Herstellen ebener und standsicherer Unter- gründe sowie Schützen der Aufstandsfläche vor Beschädigungen, zu liefern, aufzubauen, vorzuhalten, zu warten, innerhalb der Flächen und Etagen und Außenbereiche nach Erfordernis umzusetzen und jeweils nach Abschluss der Arbeiten in einem Arbeits- bereich zu reinigen, umzubauen bzw. zu räumen.
Sämtliche Erschwernisse und Ausgleichsmaßnahmen für Höhenversprünge im Bereich Bühne/ Orchestergraben, Absätze, geneig- te Oberflächen usw. sind einzukalkulieren.
0.2.1.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
entfällt
0.2.1.9 Wie lange, für welche Arbeiten und ggf. für welche Beanspruchung der Auftragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen dergleichen für anderen Unternehmer vorzuhalten hat
Entfällt
0.2.1.10 Verwendung (oder Mitverwendung) von wiederaufbereiteten Recyclingstoffen
siehe Kapitel 0.2.1.12
0.2.1.11 Anforderung an wiederaufbereitete Recyclingstoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile
siehe Kapitel 0.2.1.12
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0 .2.1.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile
Bei einem ggf. erforderlichen Einsatz von Liefermaterial, z. B. Boden- oder Recycling-Material für Schutzmaßnahmen/ Schutzpols- ter, Herstellung von Standflächen o. ä., sind die umwelt- und geotechnischen Eigenschaften je 500 m³ Charge 2 Arbeitstage vor Anlieferung der Fachüberwachung des AG schriftlich nachzuweisen.
-Nachweis der Sieblinie 0/45 anhand einer Korngrößenverteilung -Nachweis der Einhaltung der RC-1 Werte der Ersatzbaustoffverordnung -Nachweis der Einhaltung der BM-0 Werte der Tabelle 3 für Bodenmaterialien der Ersatzbaustoffverordnung -Nachweis der Güteüberwachung (u. a. Prüfzeugnisse Eignungsnachweis, werkseigene Produktionskontrolle und Fremdüberwa- chung, Probenahmeprotokolle usw.) gemäß Ersatzbaustoffverordnung einschließlich der Einhaltung der je mineralischem Er- satzbaustoff und Klasse zulässigen Zuordnungswerte (z. B. für RC-Baustoffe gemäß Anlage 1, Tabelle 1 zuzüglich Anlage 4, Ta- belle 2.2, für Bodenmaterialien Anlage 1, Tabelle 3) nach Ersatzbaustoffverordnung
Eine standorteigene Verwertung mineralischer Abbruchmassen ist nicht vorgesehen.
Ein Einbau von Liefermaterialien hat ausschließlich auf einem zur Materialtrennung einzubringenden reißfesten Geotextil nach schriftlicher Materialfreigabe durch den Fachgutachter des AG zu erfolgen.
Sämtliche Materialien sind nach Abschluss der Arbeiten restefrei von der Baustelle zu entfernen. Die Kosten sind in der Position 01.01.0010 Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
0.2.1.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Eignungsnachweise siehe Kapitel 0.0.2.
Nachweis der umwelt- und geotechnischen Eignung von Liefermaterialien siehe Punkt 0.2.1.12.
0.2.1.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder ei- ner anderen Verwertung zuzuführen sind
Sämtliche anfallenden Abbruchmaterialien aus Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilabbruch sind u. a. nach den Ergebnissen der Schadstoffgutachten (Anlage 02.01 bis 02.02) sowie nach Material-/ Stoffart zu separieren und auf der Baustelle fachgerecht in geeigneten Behältern (u. a. Big Bags, Fässer, Container usw.) oder als Haufwerk bereitzustellen. Nach abfalltechnischer Bepro- bung und Untersuchung hat die externe, ordnungsgemäße Entsorgung durch den AN zu erfolgen. Die längerfristige Bereitstellung der für eine externe Entsorgung bereitstehenden Abfallchargen ist zu vermeiden. Im Regelfall sind bereitgestellte Abfälle innerhalb von 5 Arbeitstagen bzw. nach den gesetzlichen Anforderungen abzufahren.
Die externe Entsorgung der mineralischen Entkernungs-/ Abbruchmaterialien (u. a. Estrich, Mauerwerk, Beton) ist bis einschließ- lich Einbauklasse/ Einbauwerte RC-3 in die Abbruchleistungen einzukalkulieren. Die Entsorgung von Abbruchmaterialien > Klasse RC-3 nach Ersatzbaustoffverordnung erfolgt auf Nachweis als Zulage zu den Grundpositionen nach den Entsorgungspositionen. Die Materialien sind für den Abtransport auf maximale Kantenlängen gemäß den Anforderungen des AN/ des Fachentsorgers (i. d. R. < 30 cm) zu zerkleinern und auf der Baustelle fachgerecht bereitzustellen.
Die Bereitstellung der Abbruchmaterialien, auch in geeigneter Form für eine Probenahme nach LAGA PN 98 durch den Fachgut- achter des AG, einschließlich erforderlichem maschinellen Geräteeinsatz, sämtliche Quertransporte auf der Baustelle, das Auf- und mehrfache Umsetzen von Haufwerken, Containern und sonstigen Abfallbehältern, das Aufnehmen von Haufwerken und Bela- den von LKW zum Abtransport, der verwehungssichere Witterungsschutz durch Abplanen für Materialien > Klasse RC-3 ein- schließlich bautägigem mehrfachen Auf- und Abplanen ist in die Pauschalen und Einheitspreise einzukalkulieren und beim Bauab- lauf zu berücksichtigen.
Eine Aufbereitung der Abbruchmaterialien, z. B. mittels mobiler Brecheranlage am Standort ist nicht zulässig.
Die abfalltechnischen Probenahmen und Analysen für die externe Entsorgung erfolgen durch den Fachgutachter des AG. Probe- nahmen und Analysen seitens des AN werden für eine Einstufung und Abrechnung nicht anerkannt.
0.2.1.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten
s. Kapitel 0.1.1.12 und 0.1.1.21
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D arüber hinaus sind in den Leistungspauschalen zur Entkernung des Gebäudes der Pos. 01.02.0010 und 01.02.0020 weitere Massen hinterlegt.
Der AN hat ein Entsorgungskonzept zu erstellen und dieses 5 Arbeitstage vor Arbeitsaufnahme bei dem Fachgutachter des AG vorzulegen.
Dokumentation durch den AN Vom AN sind bis spätestens 14 Tage nach Abschluss der Arbeiten und 2 Wochen vor dem Abnahmeverlangen des AN zur Vorprü- fung vor Abnahme der Leistungen des AN zu liefern:
- Zu jeder Leistungsposition sind von der Bauüberwachung des AG bestätigte Leistungsnachweise (auch bei Abschlagsrechnun- gen) beizufügen. Aufmaße/ Leistungsnachweise einschließlich Liefer-, Wiegescheine usw. sind positionsweise zusammenzu- stellen und mit den Rechnungen vorzulegen.
- Die vollständige Abschlussdokumentation (einschließlich Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung sowie einschließlich sämtlicher mit den Abschlagsrechnungen vorgelegter Nachweise) ist dem AG 2-fach in Papierform (gesammelt im Ordner mit Inhaltsverzeichnis) sowie in elektronischer Form (in üblichen Dateiformaten wie XLSX, DOCX, PDF) zur Prüfung vorzulegen.
- Die vollständigen Bautagesberichte des AN sind dem AG in 2-facher Ausfertigung (1x Papierform und 1x digital (pdf-Format) zu übergeben.
- Vollständige Liefernachweise (u.a. Analysen/ Güteüberwachung nach EBV, bodenmechanische Laborversuche) und Ergebnis- se der Eigenüberwachung im Falle eines Materialeinbaus
Entsorgungspositionen (z. B. Zulagen zur Bauschuttentsorgung) sowie Entsorgungsleistungen der Teilpauschalen werden anhand der mit den Abschlagsrechnungen vorgelegten Transport- und Entsorgungsnachweise vergütet.
Eventuelle Kürzungen werden nach Vorlage der Nachweise im folgenden Abrechnungszeitraum vergütet.
Dokumentationsunterlagen haben insbesondere folgende Unterlagen zu beinhalten:
- Liefer-, Wiege-, Übernahme-/ Begleitscheine, vollständige Entsorgungsnachweise einschließlich Annahmeerklärungen
- Fachentsorgerzertifikate, Transportnachweise
- Massenbilanzen je Charge sämtlicher entsorgter Abbruchmaterialien aus Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau
0.2.1.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie die Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe
Vom Auftraggeber werden über die Hauptanschlusspunkte für Bauwasser, Baustrom und Abwasser (vgl. Kapitel 0.1.1.7) sowie die AG-seitige Containerstellung (vgl. Kapitel 0.1.1.8) hinaus keine weiteren Stoffe und Bauteile bereitgestellt.
0.2.1.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt
entfällt
0.2.1.18 Leistungen für andere Unternehmer
Mit Ausnahme der Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen gemäß Kapi- tel 0.2.1.4 sind keine Leistungen für andere Unternehmer vorgesehen.
0.2.1.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen und im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation
entfällt
0.2.1.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme
Aufgrund der z. T. parallelen Ausführung der Arbeiten anderer Gewerke - insbesondere im Zuge der Ausführung der Zimmerarbei- ten im Tanzsaal - können Teile der vom AN bearbeiteten Flächen vor Abnahme der Leistungen an die Folgegewerke übergehen. Gegebenenfalls erfolgen AG-seitige Zustandsfeststellungen oder Teilabnahmen vor Übernahme durch die Folgegewerke.
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0.2.1.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle oder elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag
entfällt
0.2.1.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Abrechnung der Leistungen Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis nach gemeinsam mit der Fachüberwachung des AG gefertigten Aufmaßen und nach ge- meinsam festgestelltem Fortschritt der Arbeiten.
Ausgeführte Entsorgungsleistungen sind bei allen Rechnungen anhand von Original-Wiegescheinen des Fachentsorgers/ der An- nahmestelle sowie den jeweiligen Entsorgungsnachweisen einschließlich Annahmeerklärungen/ Fachentsorgerzertifikaten nachzu- weisen.
Die Schlussrechnung ist nur mit Vorlage der vollständigen Entsorgungs-/ Abschlussdokumentation des AN prüffähig. Ohne voll- ständig vorgelegte Entsorgungsdokumentation wird die Schlussrechnung als nicht prüfbar zurückgewiesen.
Regiearbeiten Die Ausführung von Stundenlohn- und Regiearbeiten sind dem AG vor Beginn der Ausführung durch den AN schriftlichen anzuzei- gen. Weitere Regelungen sind den Positionen des Titels 01.08 Stundenlohn- und Regiearbeiten zu entnehmen.
Weitere Vorgaben an die Rechnungsstellung Die Rechnungen (auch Abschlagsrechnungen) sind ausschließlich in elektronischer Form abzugeben. Näheres/ weitere Anforde- rungen sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
0.2.2 Weitere Angaben gemäß ATV DIN 18448 - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
0.2.2.1 Art, Lage, räumliche Verteilung der schadstoffbelasteten Bauteile bzw. Bauprodukte im Arbeitsbereich und Ergeb- nisse der durchgeführten Schadstoffuntersuchungen
Angaben zu den vorliegenden Schadstoffbelastungen des Abbruchgebäudes sind unter Punkt 0.1.1.21 aufgeführt. Weitere Anga- ben im Hinblick auf die Lage und räumliche Verteilung innerhalb des Abbruchgebäudes kann den der Ausschreibung beiliegenden Dokumentationen der durchgeführten Schadstoffuntersuchungen (vgl. Anlage 02.01 und 02.02) und dort insbesondere den Grund- rissplänen entnommen werden.
0.2.2.2 Art, Lage, räumliche Verteilung der zu reinigenden Oberflächen
Nach Abschluss der Schadstoffsanierungsarbeiten sind sämtliche Oberflächen (Wände, Decken, Fußböden, sämtliche Einbauten und TGA aller Art, Fugen, Risse, Vorsprünge, Unterzüge, Stützen, Kanäle, Schächte usw.) inkl. aller eingebauten Gegenstände und Installationen sowie sämtliche Werkzeuge, Geräte, Gerüste usw. fachgerecht zu reinigen (Trocken- und Feuchtreinigung). Die Reinigung zur Dekontamination umfasst alle Arbeitsabläufe mit u. a. Absaugen mit baumustergeprüften Saugern der Kategorie H (bei Arbeiten an Asbest einschließlich der Zulassung für Asbest) sowie Feuchtreinigung, die oberflächenbedingt zur Beseitigung von Faser- und Staubrückständen erforderlich sind, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsgänge, d. h. Grobreinigung, Feinreini- gung, Nachreinigung. Nicht reinigbare Oberflächen und Gegenstände sind fachgerecht zu schützen (z. B. staubdichtes Verpacken mittels Folie) und die Schutzkonstruktion/ -materialien zu reinigen. Eine anschließende Restfaserbindung durch Vernebeln aller Oberflächen mittels zugelassenem Restfaserbindemittel ist einzukalkulieren. Die Ausführung einer Restfaserbindung erfolgt aus- schließlich auf Anweisung des Fachgutachters des AG.
Angaben zur Lage und räumlichen Verteilung der vorgenannten Oberflächen können den Grundrissplänen, Ansichten und Schnit- ten der Anlage 02.01 und 02.02 und sowie der Bilddokumentation der Anlage 04 entnommen werden.
0.2.2.3 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf-, Um- und Abbaus von bauseitig gestellten Gerüsten
siehe Kapitel 0.2.1.8
0.2.2.4 Art und Umfang von im Schwarzbereich einzusetzenden Gerüsten sowie Angaben zum Reinigen und Ein- und Aus- schleusen
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G rundsätzlich obliegt die Wahl der Gerüststellung in Größe, Art und Anzahl/ Umfang dem AN (vgl. auch Kapitel 0.2.1.6). Bei einem Einsatz in Bereichen der Schadstoffsanierung sind Gerüste grundsätzlich mit glatten, gut zu reinigenden Oberflächen zu verwen- den. Gerüste sind nach Möglichkeit vor vollständiger Einrichtung des Arbeitsbereiches innerhalb des Arbeitsbereiches einschließ- lich staubdichtem Schutz der Knotenpunkte aufzubauen und nach Abschluss sämtlicher Arbeiten fachgerecht zu reinigen (Anforderungen an die Reinigung von Oberflächen siehe auch Kapitel 0.2.2.2) und - sofern vorgesehen bzw. erforderlich - zusam- men mit dem Arbeitsbereich durch den Fachgutachter des AG freizumessen oder visuell freigeben zu lassen.
Sofern der AN das Ein- und Ausschleusen von Gerüsten in und aus dem Arbeitsbereich beabsichtigt, hat dies zwingend über eine Materialschleuse (Ausführung in Abhängigkeit der zu sanierenden Schadstoffverwendungen, vgl. auch Kapitel 0.2.2.16) zu erfol- gen. Bei einer geplanten Ein- und Ausschleusung von Gerüsten ist im Vorfeld der Arbeitsaufnahme innerhalb eines Arbeitsberei- ches die Größe der Materialschleuse entsprechend den Anforderungen des AN zu dimensionieren.
0.2.2.5 Art und Umfang des vorhandenen Aufwuchses auf den frei zu machenden Flächen
entfällt
0.2.2.6 Art, Lage und Umfang von wiederherzustellenden Flächen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen überlassen waren
Wiederherzustellende Flächen innerhalb der Gebäude entfallen aufgrund der geplanten Entkernung bzw. des Rückbaus von Bau- teilenauf nahezu Rohbauniveau und Übernahme der Flächen durch die Folgegewerke. Sämtliche sonstige dem AN zur Ausführung seiner Arbeiten überlassenen Flächen (z. B. Baustelleneinrichtungsfläche) sind nach Beräumung der Baustelle in den Ursprungs- zustand, d. h. den Zustand vor Arbeitsaufnahme zu versetzen.
0.2.2.7 Darstellung der Zielsetzung der durchzuführenden Arbeiten, z. B. Sanierungszielwerte
Ziel ist die vollständige und fachgerechte Sanierung von sämtlichen in dem Umbaugebäude vorhandenen Schadstoffe durch Ent- fernen (zu vorhandenen Schadstoffverwendungen vgl. Kapitel 0.2.2.1) zur Herstellung eines schadstofffreien Baukörpers für die geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.
0.2.2.8 Art der Tätigkeiten, bei denen eine Schadstoffexposition zu erwarten oder nicht auszuschließen ist
Grundsätzlich ist bei allen Arbeiten an schadstoffhaltigen Bauteilen und Materialien von einer Schadstoffexposition auszugehen, weshalb diese Arbeiten ausnahmslos unter Arbeits- und Umgebungsschutzbedingungen entsprechend den Regelungen der je- weils gültigen Richtlinie (u. a. TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) auszuführen sind.
Werden bei Entrümpelungs-, Entkernungs- und Abbrucharbeiten an schadstofffreien Bauteilen/ Materialien schadstoffhaltige Bau- stoffe oder Materialien freigelegt ist ebenfalls von einer Schadstoffexposition auszugehen, weshalb diese Arbeiten in Abhängigkeit der freigelegten Schadstoffverwendung in Arbeitsbereichen der Schadstoffsanierung entsprechend der jeweils gültigen Richtlinie (s. o.) auszuführen sind. Dies gilt weiterführend auch, sofern der AN bei der Ausführung von Entrümpelungs-, Entkernungs- und Abbrucharbeiten einen Schutz vor Beschädigung/ beschädigungsfreien Erhalt schadstoffhaltiger Materialien nicht gewährleisten kann.
Schadstoffexpositionen bei z. B. Wechsel von Staubbeuteln und Filtern von Saugern und lüftungstechnischen Anlagen/ Unter- druckhaltegeräten sind ebenfalls nicht auszuschließen und entsprechend unter Verwendung geeigneter PSA (mindestens P2- Halbmaske, Einwegschutzanzug Kategorie III, mindestens Typ 5-6) und nach Möglichkeit in vorhandenen Arbeitsbereichen der Schadstoffsanierung durchzuführen. Es ist sicherzustellen, dass kein Staub austritt.
Sollten im Zuge der Ausführung der Arbeiten des AN verdeckt eingebaute Schadstoffverwendungen und/ oder verdeckt eingebau- te schadstoffverdächtige Materialien angetroffen werden, sind die Arbeiten zum Schutz vor einer möglichen Schadstoffexposition unverzüglich einzustellen und die Bauüberwachung/ Fachüberwachung des AG unmittelbar zu informieren. Die erneute Arbeitsauf- nahme ist erst nach Prüfung und Freigabe durch den AG bzw. seine Bauüberwachung/ Fachüberwachung gestattet.
Bei Nichtbeachtung behält sich der AG vor, durch den AN verursachte zusätzliche Kosten gegen den AN geltend zu machen.
0.2.2.9 Art, Lage und Umfang der zu erwartenden Schadstofffreisetzung und -exposition, die sich aus dem Arbeits- und Sicherheitsplan ergeben
Ein Arbeits- und Sicherheitsplan liegt derzeit nicht vor. Art und Lage der Schadstofffreisetzungen und -expositionen richten sich vorrangig nach Art und Lage der festgestellten Schadstoffverwendungen (vgl. Kapitel 0.2.2.1). Grundsätzlich sind bei allen Arbei- ten durch den AN Verfahren mit der geringsten Belastung des eingesetzten Personals zu verwenden (z. B. "emissionsarme
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V erfahren" bei der Asbestsanierung, Einsatz staubarmer Verfahren mit z. B. unmittelbarer Absaugung von Stäuben an der Entste- hungsstelle bei sonstigen Schadstoffsanierungsarbeiten).
Der Umfang der zu erwartenden Schadstofffreisetzung und -exposition ist durch den AN unter Berücksichtigung der durch den AN gewählten Arbeitsverfahren im Zuge seiner Informationsermittlungspflicht und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß Ge- fahrstoffverordnung zu ermitteln.
0.2.2.10 Besondere Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung des eingesetzten Personals, z. B. umgebungs- luftunabhängige Atemluftversorgung, Schutzkleidung
Die persönliche Schutzausrüstung des eingesetzten Personals richtet sich nach den allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften/ DGUV Vorschriften, den Regeln der jeweils gültigen technischen Regel/ Richtlinie der Schadstoffsanierung (u. a. TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 551) sowie den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung des AN.
Darüber hinaus bestehen projektseitig keine weiterführenden besonderen Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung des eingesetzten Personals.
Sämtliche Kosten einschließlich liefern, vorhalten, warten, reinigen und ordnungsgemäße Entsorgung sind in die Leistungsposition der Schadstoffsanierung (Positionen des Titels 01.04) einzukalkulieren.
0.2.2.11 Anzahl und Art persönlicher Schutzausrüstung für Dritte
Für Dritte (u. a. Fachüberwachung des AG sowie ggf. weitere Vertreter/ Fachplaner des AG) sind zur Begehung von Arbeitsberei- chen der Schadstoffsanierung Einwegschutzanzüge der Kategorie III, mindestens Typ 5-6 (bei Auftreten von Sprühnebel und Feuchtigkeit mindestens Typ 4) sowie partikelfiltrierende Halbmasken FFP3 bereitzustellen.
Im Durchschnitt sind über die gesamte Bauzeit hinweg pro Woche je 3 Stück Einwegschutzanzug und Atemschutz für Dritte bereit- zustellen. Ein zeitweiser Mehrverbrauch ist entsprechend mit einen Minderverbrauch gegenzurechnen. Es zählt der Durchschnitt über die gesamte Bauzeit.
Die Kosten hierfür einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung sind in die Baustelleneinrichtung (Pos. 01.01.0010) einzukal- kulieren.
0.2.2.12 Art, Lage und Abmessungen von Schwarz-Weiß-Einrichtungen nach TRGS 524 "Schutzmaßnahmen für Tätigkei- ten in kontaminierten Bereichen", z. B: Duschen, Waschplätze, Umkleiden, Aufenthalts- und Pausenräume
Weiterführend zu den "Schwarz-Weiß-Einrichtungen" nach TRGS 524 werden nachfolgend auch "Schwarz-Weiß-Einrichtungen" für Arbeiten nach TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 näher beschrieben.
Detailausführung (z. B. Aufstellorte von Schleusen, Lufthaltegeräte, Herstellung von Abschottungen, Größe und Anzahl einzelner/ getrennter Sanierungs-/ Arbeitsbereiche usw. einschließlich erforderlichem Umsetzen usw.) auf Grundlage des Sanierungsgrob- konzepts der Anlage 02.04 sowie der Ausführungsplanung des AN gemäß Pos. 01.01.0100.
Weitere Angaben zu Duschen, Waschplätzen, Umkleiden, Aufenthalts- und Pausenräumen sind in den Kapiteln 0.1.1.8 und 0.2.1.6 enthalten.
Alternative Ausführungen, Arbeitsverfahren usw. nach Wahl des AN, die mit höherwertigen Arbeits- und Umgebungsschutzbedin- gungen einhergehen, gehen zu Lasten des AN.
Sanierungsbereiche nach TRGS 519
Arbeitsbereich nach TRGS 519, Nummer 14, einschließlich sämtlicher Materialien zur faserdichten und unterdrucksicheren Ab- schottung mittels u. a. freistehenden Schottwänden, Abschottung von Türen und sämtlichen sonstigen Öffnungen, Folien zum Schutz von Oberflächen, Bau- und Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen, sonstigen schwer zu reinigenden Oberflächen und Gegenständen usw. liefern, herstellen, vorhalten, warten, reinigen, restefrei ausbauen, im Außenbereich zur Entsorgung bereitstel- len, laden, transportieren und entsorgen.
4-Kammer-Personenschleuse als Dekontaminationseinheit gem. TRGS 519 (einschließlich Unterdruckhaltung und ausreichender Luftwechselrate, Wassermanagement und Zwangsdusche, Beleuchtung (spritzwassergeschützt, Schutzklasse IP 44) usw.) liefern, betriebsfertig aufbauen, faserdicht anschließen an den Arbeitsbereich, vorhalten, warten, abbauen und Abtransport.
Grundfläche: mind. 1 m² je Schleusenkammer
Materialschleusensystem einschließlich o. g. Ausstattung liefern, betriebsfertig aufbauen, faserdicht anschließen an den
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A rbeitsbereich, vorhalten, abbauen, umsetzen oder abfahren.
Grundfläche: mind. 3 x 4 m
Sämtliche Oberflächen müssen gut reinigbar sein. Die Personen- und Materialschleusen sind abschließbar herzustellen und vor Beschädigungen und unberechtigtem Zutritt zu schützen.
Ausreichend dimensionierte Unterdruckhaltegeräte (UHG) inkl. Luftführung/ Luftleitungen in erforderlicher Länge (Anschluss an Außenluft) und Luftfilter liefern, betriebsfertig aufbauen, faserdicht anschließen an den Arbeitsbereich, vorhalten, warten, abbauen und Abtransport.
Herstellen einer permanenten, gerichteten Luftströmung zur Unterdruckhaltung nach TRGS 519 (mind. 20 Pa) innerhalb der Sa- nierungsbereiche mittels ausreichend dimensionierten Unterdruckhaltegeräten, Luftführung und Zuluftöffnungen, einschließlich der erforderlichen Filter und Nachweis des Rückhaltevermögens.
Die UHGs sind so aufzustellen, dass weder Notausgänge noch Flucht- und Rettungswege blockiert werden. Die Aufstellung der UHGs hat außerhalb der Arbeitsbereiche zu erfolgen.
Einschließlich Herstellung von ausreichenden Zuluftöffnungen, Schutz der Zuluftöffnungen gegen unbeabsichtigtes Schließen so- wie sämtlicher erforderlichen Filter/ Filterwechsel.
Der jeweilige Sanierungsbereich ist vollständig zu durchlüften. Der Unterdruck ist in allen Bereichen des Sanierungsbereiches ein- zuhalten. Mindestens 8-facher Luftwechsel/ Stunde im Arbeitsbereich. Die Anzahl der hierfür erforderlichen Geräte ist vom AN festzulegen und einzukalkulieren.
Unterdruckkontrollgerät aufbauen, anschließen, vorhalten, betriebsfertig aufbauen, warten, abbauen und Abtransport.
Zur Kontrolle des Unterdruckes sind Unterdruckschreiber anzuliefern und fachgerecht nach den Anforderungen der TRGS 519 ein- zurichten.
Die Geräte müssen eine digitale Ablesevorrichtung haben und mit fortschreibender Druckeinrichtung oder Druckkurvenanzeige ausgestattet sein. Bei Abfall des Unterdruckes muss optischer oder akustischer Alarm ausgelöst werden. Die Protokollausdrucke sind dem AG nach Abschluss der Maßnahme zu übergeben. Die Anzahl der für die Sanierungsmaßnahme erforderlichen Geräte ist vom AN festzulegen und einzukalkulieren.
Trocken- und Feuchtreinigung aller Oberflächen in den Sanierungsbereichen (Wände, Decken, Fußböden, sämtliche Einbauten, TGA, Fugen, Risse, Vorsprünge, Unterzüge, Stützen, Heizungsnischen Bodenkanäle, Schächte usw.), inkl. aller eingebauten Ge- genstände und Installationen. Die Reinigung zur Dekontamination (Absaugen mit baumustergeprüften Saugern der Kategorie H und Feuchtreinigung) umfasst alle Arbeitsabläufe, die oberflächenbedingt zur Beseitigung von Faser- und Staubrückständen erfor- derlich sind, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsgänge, d. h. Grobreinigung, Feinreinigung, Nachreinigung. Nicht reinigbare Oberflächen und Gegenstände sind fachgerecht zu schützen und die Schutzkonstruktion/ -materialien zu reinigen. Eine anschlie- ßende Restfaserbindung durch Vernebeln aller Oberflächen mittels zugelassenem Restfaserbindemittel ist einzukalkulieren. Die Ausführung der Restfaserbindung erfolgt in Abstimmung mit dem Fachgutachter des AG.
Weiterhin ist bis zur Durchführung der Freigabemessung durch den Fachgutachter des AG ein 30-facher Luftwechsel in den Ar- beitsbereichen durchzuführen. Der Arbeitsbereich ist bis zur Freigabe durch den Fachgutachter des AG nach erfolgreicher Freiga- bemessung (auch zur Durchführung von Erfolgskontrollmessungen und Entnahme/ Untersuchung von Abdruckproben gemäß An- forderungen der Leistungsbeschreibung und Vorbemerkungen) aufrechtzuerhalten.
Sämtliche vorgenannten Leistungen und nicht genannte Leistungen, die zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind, sind ein- zukalkulieren.
Das vollständige Umsetzen der gesamten Arbeitsbereichseinrichtungen von Bereich zu Bereich, auch über die Geschosse und das anschließende Entfernen einschließlich sämtlicher Quertransporte auf dem Gelände usw. ist einzurechnen.
Sanierungsbereiche nach TRGS 521
Arbeitsbereiche zur Durchführung von Maßnahmen nach TRGS 521 einschließlich sämtlicher Materialien zur faserdichten und un- terdrucksicheren Abschottung mittels u. a. freistehenden Schottwänden, Abschottung von Türen und sämtlichen sonstigen Öffnun- gen, Folien zum Schutz von Oberflächen, Bau- und Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen, sonstigen schwer zu reinigenden Oberflächen und Gegenständen usw. liefern, herstellen, vorhalten, warten, reinigen, restefrei ausbauen, im Außenbereich zur Ent- sorgung bereitstellen, laden, transportieren und entsorgen.
1-Kammer-Personen- und Materialschleuse als Dekontaminationseinheit (einschließlich Lufthaltung und ausreichender Luftwech- selrate, Beleuchtung (spritzwassergeschützt, Schutzklasse IP 44) usw.) liefern, betriebsfertig aufbauen, faserdicht anschließen an den Arbeitsbereich, vorhalten, warten, abbauen und Abtransport.
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S ämtliche Oberflächen müssen gut reinigbar sein. Die Personen- und Materialschleuse ist abschließbar herzustellen und vor Be- schädigungen und unberechtigtem Zutritt zu schützen.
Grundfläche: mind. 1 m² je Schleusenkammer
Ausreichend dimensionierte Unterdruckhaltegeräte (UHG) inkl. Luftführung/ Luftleitungen in erforderlicher Länge (Anschluss an Außenluft) und Luftfilter liefern, betriebsfertig aufbauen, faserdicht anschließen an den Arbeitsbereich, vorhalten, warten, abbauen und Abtransport.
Herstellen einer permanenten, gerichteten Luftströmung zur Lufthaltung innerhalb der Sanierungsbereiche mittels ausreichend di- mensionierten Unterdruckhaltegeräten, Luftführung und Zuluftöffnungen, einschließlich der erforderlichen Filter und Nachweis des Rückhaltevermögens.
Die UHGs sind so aufzustellen, dass weder Notausgänge noch Flucht- und Rettungswege blockiert werden. Die Aufstellung der UHGs hat außerhalb der Arbeitsbereiche zu erfolgen.
Einschließlich Herstellung von ausreichenden Zuluftöffnungen, Schutz der Zuluftöffnungen gegen unbeabsichtigtes Schließen so- wie sämtlicher erforderlichen Filter/ Filterwechsel und anschließendem Rückbau der Zuluftöffnungen und Wiederherstellen der ur- sprünglichen Situation.
Der jeweilige Sanierungsbereich ist vollständig zu durchlüften. Die Lufthaltung ist in allen Bereichen des Sanierungsbereiches ein- zuhalten. Mindestens 8-facher Luftwechsel/ Stunde im Arbeitsbereich. Die Anzahl/ Dimensionierung der hierfür erforderlichen Ge- räte ist vom AN festzulegen und einzukalkulieren.
Trocken- und Feuchtreinigung aller Oberflächen in den Sanierungsbereichen (Wände, Decken, Fußböden, sämtliche Einbauten, TGA, Fugen, Risse, Vorsprünge, Unterzüge, Stützen, Heizungsnischen Bodenkanäle, Schächte usw.), inkl. aller eingebauten Ge- genstände und Installationen. Die Reinigung zur Dekontamination (Absaugen mit baumustergeprüften Saugern der Kategorie H und Feuchtreinigung) umfasst alle Arbeitsabläufe, die oberflächenbedingt zur Beseitigung von Faser- und Staubrückständen erfor- derlich sind, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsgänge, d. h. Grobreinigung, Feinreinigung, Nachreinigung. Nicht reinigbare Oberflächen und Gegenstände sind fachgerecht zu schützen und die Schutzkonstruktion/ -materialien zu reinigen.
Weiterhin ist bis zur Durchführung der Freigabe durch den Fachgutachter des AG ein 30-facher Luftwechsel in den Arbeitsberei- chen durchzuführen. Der Arbeitsbereich ist bis zur Freigabe durch den Fachgutachter des AG (auch zur Durchführung von Erfolgs- kontrollmessungen und Entnahme/ Untersuchung von Abdruckproben gemäß Anforderungen der Leistungsbeschreibung und Vor- bemerkungen) aufrechtzuerhalten.
Sämtliche vorgenannten Leistungen und nicht genannte Leistungen, die zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind, sind ein- zukalkulieren.
Das vollständige Umsetzen der gesamten Arbeitsbereichseinrichtungen von Bereich zu Bereich, auch über die Geschosse und das anschließende Entfernen einschließlich sämtlicher Quertransporte auf dem Gelände usw. ist einzurechnen.
Sanierungsbereiche nach TRGS 524:
Arbeitsbereiche zur Durchführung von Maßnahmen nach TRGS 524 usw., einschließlich sämtlicher Materialien zur faserdichten und unterdrucksicheren Abschottung mittels freistehenden Schottwänden, Abschottung von Türen und sämtlichen sonstigen Öff- nungen, Folien zum Schutz von Oberflächen, Bau- und Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen, sonstigen schwer zu reinigen- den Oberflächen und Gegenständen usw. liefern, herstellen, vorhalten, warten, reinigen, restefrei ausbauen, im Außenbereich zur Entsorgung bereitstellen, laden, transportieren und entsorgen.
1-Kammer-Personen-/ Materialschleuse als Dekontaminationseinheit (einschließlich Lufthaltung und ausreichender Luftwechselra- te, Beleuchtung (spritzwassergeschützt, Schutzklasse IP 44) usw.) liefern, betriebsfertig aufbauen, faserdicht anschließen an den Arbeitsbereich, vorhalten, warten, abbauen und Abtransport.
Sämtliche Oberflächen müssen gut reinigbar sein. Die Personen- und Materialschleuse ist abschließbar herzustellen und vor Be- schädigungen und unberechtigtem Zutritt zu schützen.
Grundfläche: mind. 1 m² je Schleusenkammer
Ausreichend dimensionierte Unterdruckhaltegeräte (UHG) inkl. Luftführung/ Luftleitungen in erforderlicher Länge (Anschluss an Außenluft) und Luftfilter liefern, betriebsfertig aufbauen, faserdicht anschließen an den Arbeitsbereich, vorhalten, warten, abbauen und Abtransport.
Herstellen einer permanenten, gerichteten Luftströmung zur Lufthaltung innerhalb der Sanierungsbereiche mittels ausreichend di- mensionierten Unterdruckhaltegeräten, Luftführung und Zuluftöffnungen, einschließlich der erforderlichen Filter und Nachweis des Rückhaltevermögens.
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D ie UHGs sind so aufzustellen, dass weder Notausgänge noch Flucht- und Rettungswege blockiert werden.
Einschließlich Herstellung von ausreichenden Zuluftöffnungen, Schutz der Zuluftöffnungen gegen unbeabsichtigtes Schließen so- wie sämtlicher erforderlichen Filter/ Filterwechsel.
Der jeweilige Sanierungsbereich ist vollständig zu durchlüften. Die Lufthaltung ist in allen Bereichen des Sanierungsbereiches ein- zuhalten. Mindestens 8-facher Luftwechsel/ Stunde im Arbeitsbereich. Die Anzahl der hierfür erforderlichen Geräte ist vom AN festzulegen und einzukalkulieren.
Trocken- und Feuchtreinigung aller Oberflächen in den Sanierungsbereichen (Wände, Decken, Fußböden, Einbauten, TGA, Fu- gen, Risse, Vorsprünge, Unterzüge, Stützen, Heizungsnischen, Mauerkronen usw.), inkl. aller eingebauten Gegenstände und In- stallationen. Die Reinigung zur Dekontamination (Absaugen mit baumustergeprüften Saugern der Kategorie H und Feuchtreini- gung) umfasst alle Arbeitsabläufe, die oberflächenbedingt zur Beseitigung von Faser- und Staubrückständen erforderlich sind, un- abhängig von der Anzahl der Arbeitsgänge, d. h. Grobreinigung, Feinreinigung, Nachreinigung. Nicht reinigbare Oberflächen und Gegenstände sind fachgerecht zu schützen und die Schutzkonstruktion/ -materialien zu reinigen.
Weiterhin ist bis zur Durchführung der Freigabemessung durch den Fachgutachter des AG ein 30-facher Luftwechsel in den Ar- beitsbereichen durchzuführen. Der Arbeitsbereich ist bis zur Freigabe durch den Fachgutachter des AG nach erfolgreicher Freiga- be-/ Erfolgskontrollmessung gemäß Anforderungen der Leistungsbeschreibung und Vorbemerkungen aufrechtzuerhalten. PCB- Sanierungsbereiche sind für die Freigabemessung auf eine Temperatur von ca. 20°C zu heizen bzw. zu kühlen.
Sämtliche vorgenannten Leistungen und nicht genannte Leistungen, die zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind, sind ein- zukalkulieren.
Das vollständige Umsetzen der gesamten Arbeitsbereichseinrichtungen von Bereich zu Bereich, auch über die Geschosse und das anschließende Entfernen einschließlich sämtlicher Quertransporte auf dem Gelände usw. ist einzurechnen.
0.2.2.13 Art, Lage und Abmessungen von Abschottungen, z. B. Schwarz-Weiß-Bereiche
s. Kapitel 0.2.2.12
0.2.2.14 Art, Lage und Abmessungen von Schutzvorrichtungen gegen unbefugtes Betreten (Kennzeichnungen, Zäune und dergleichen)
siehe Kapitel 0.2.4 und Kapitel 0.2.2.12
0.2.2.15 Art, Lage und Abmessungen des Schutzes von Bau- oder Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und derglei- chen
siehe Kapitel 0.2.2.12
0.2.2.16 Art, Lage und Leistungsfähigkeit von Schleuseneinrichtungen (gesondert für Personen- und Materialschleusen
siehe Kapitel 0.2.2.12
0.2.2.17 Anzahl der zeitgleich vorzuhaltenden Personen- und Materialschleusen sowie der ggf. erforderlichen Umset- zungsvorgänge
Unter Berücksichtigung und Einhaltung der vorgesehenen Bauzeit gemäß dem Grobterminplan der Anlage 03 und den Anforde- rungen der jeweils gültigen TRGS/ Richtlinie (u. a. TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) steht es dem AN grundsätzlich frei, die An- zahl und Größe der Arbeitsbereiche und die damit erforderliche Anzahl ggf. zeitgleich vorzuhaltender Personen- und Material- schleusen bzw. die erforderlichen Umsetzungsvorgänge im Zuge seiner eigenen Ausführungsplanung (Pos. 01.01.0100) festzule- gen.
0.2.2.18 Angabe zum Volumen des Arbeitsbereiches oder -abschnittes und der erforderlichen Luftwechselrate
Unter Berücksichtigung und Einhaltung der vorgesehenen Bauzeit gemäß dem Grobterminplan der Anlage 03 und den Anforde- rungen der jeweils gültigen TRGS/ Richtlinie (u. a. TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) steht es dem AN grundsätzlich frei, die Grö- ße der Arbeitsbereiche im Zuge seiner eigenen Ausführungsplanung (Pos. 01.01.0100) festzulegen. Angaben zu erforderlichen Luftwechselraten enthält das Kapitel 0.2.2.12.
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0.2.2.19 Art, Anzahl und Leistung von mobilen raumlufttechnischen Anlagen und Luftreinigern
Unter Berücksichtigung und Einhaltung der vorgesehenen Bauzeit gemäß dem Grobterminplan der Anlage 03, den Anforderungen der jeweils gültigen TRGS/ Richtlinie (u. a. TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) sowie den gemäß Kapitel 0.2.2.12 geforderten Luft- wechselraten und Unterdruckbedingungen steht es dem AN grundsätzlich frei, Art, Anzahl und Leistung von raumlufttechnischen Anlagen im Zuge seiner eigenen Ausführungsplanung (Pos. 01.01.0100) festzulegen.
0.2.2.20 Anforderungen an Filterarten und deren Klassifikation
Filter jeglicher Art gemäß den Anforderungen der jeweils gültigen TRGS/ Richtlinie (u. a. TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524).
0.2.2.21 Anforderungen an die Führung von Zu- und Abluft sowie Unterdruck
siehe Kapitel 0.2.2.12
0.2.2.22 Anforderungen an die Konditionierung von Zu- und Abluft, z. B. Heize, Kühlen, Filtern
Unter Berücksichtigung und Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TRGS/ Richtlinie (u. a. TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) bestehen keine weiterführenden Anforderungen an die Konditionierung von Zu- und Abluft.
0.2.2.23 Art, Anzahl und Leistung der vorzuhaltenden Staubsauger und Unterdruckhaltegeräte sowie der ggf. erforderli- chen Umsetzungsvorgänge und deren zeitgleiche Vorhaltung
Unter Berücksichtigung und Einhaltung der vorgesehenen Bauzeit gemäß dem Grobterminplan der Anlage 03, den Anforderungen der jeweils gültigen TRGS/ Richtlinie (u. a. TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) sowie den gemäß Kapitel 0.2.2.12 geforderten Luft- wechselraten und Unterdruckbedingungen steht es dem AN grundsätzlich frei, Art, Anzahl und Leistung sowie die erforderlichen Umsetzungsvorgänge von Staubsaugern und raumlufttechnischen Anlagen im Zuge seiner eigenen Ausführungsplanung (Pos. 01.01.0100) festzulegen.
0.2.2.24 Art der Unterdruckmessung, Unterdruckaufzeichnung, Alarmierungseinrichtungen
vgl. Kapitel 0.2.2.12
0.2.2.25 Art und Anzahl der zeitgleich vorzuhaltenden Unterdruckmessgeräte, Unterdruckaufzeichnungsgeräte, Alarmie- rungseinrichtungen sowie der ggf. erforderlichen Umsetzungsvorgänge
Unter Berücksichtigung und Einhaltung der vorgesehenen Bauzeit gemäß dem Grobterminplan der Anlage 03, den Anforderungen der jeweils gültigen TRGS/ Richtlinie (u. a. TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) sowie den gemäß Kapitel 0.2.2.12 beschriebenen Randbedingungen im Hinblick auf die Unterdruckmessung, Messgeräte, Aufzeichnung und Alarmierungseinrichtungen steht es dem AN grundsätzlich frei, Art und Anzahl sowie Umsetzungsvorgänge von Unterdruckmessgeräten, Unterdruckaufzeichnungsge- räten und Alarmierungseinrichtungen im Zuge seiner eigenen Ausführungsplanung (Pos. 01.01.0100) festzulegen.
0.2.2.26 Art der Vorbehandlung des Untergrundes und zugehöriger Nachbehandlung
entfällt
0.2.2.27 Art der anzuwendenden Sanierungsmethode (Entfernen, Beschichten oder räumliches Trennen), Art und Be- schaffenheit der zu behandelnden Oberflächen und Bauteile unter Nennung der projektspezifischen Anforderungen
Sämtliche Schadstoffverwendungen sind im Zuge der Sanierungsarbeiten durch Entfernen restefrei einschließlich sämtlicher An- haftungen auszubauen. Für die nachfolgenden Arbeiten der Ausbaugewerke ist ein schadstofffreies Rohbauniveau herzustellen.
Darüber hinaus bestehen keine weiterführenden projektspezifischen Anforderungen im Hinblick auf die gewählten Arbeitsverfahren
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 25 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
d es AN, Abtragstärken, Ausführungstoleranzen o. ä. im Zuge von Schadstoffsanierungsarbeiten.
0.2.2.28 Angaben zu Einschränkungen beim Einsatz von Desinfektions- und Restfaserbindemitteln
Eine Restfaserbindung durch Vernebeln aller Oberflächen mittels zugelassenem Restfaserbindemittel ist in die Leistungsposition der Schadstoffsanierung (Positionen des Titels 01.04) einzukalkulieren. Die Ausführung einer Restfaserbindung erfolgt ausschließ- lich auf Anweisung des Fachgutachters des AG.
0.2.2.29 Art des einzusetzenden Verfahrens, wenn es der Einzelfall zwingend erfordert
Art der einzusetzenden Verfahren nach Wahl des AN. Grundsätzlich sind bei allen Arbeiten durch den AN Verfahren mit der ge- ringsten Belastung des eingesetzten Personals zu verwenden (z. B. "emissionsarme Verfahren").
0.2.2.30 Art und Umfang von Leistungen zum Brand- und Emissionsschutz sowie zur zwingenden Verwendung nicht fun- kenreißender Werkzeuge, ex-geschützter Geräte, Maschinen oder sonstiger elektrischer Betriebsmittel
Anforderungen an nicht funkenreißende Werkzeuge und ex-geschützte Geräte, Maschinen und sonstige elektrische Betriebsmittel bestehen nicht. Im Hinblick auf den Brandschutz sind die Regelungen der Arbeitsstättenregeln ASR A2.2 sowie die Grundsätze der Prävention nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 sowie die DGUV Information 205-001 zur Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz zu berücksichtigen, umzusetzen und in die Leistungen der Baustelleneinrichtung (Pos. 01.01.0010) einzukalkulieren.
0.2.2.31 Angaben zu Einschränkungen beim Einsatz oder bei der Freisetzung von Wasser
Im Innenbereich ist der Einsatz/ die Freisetzung von Wasser auf das technisch notwendige Mindestmaß (z. B. im Zuge der Feucht- haltung von Abbruchmaterialien, Feuchtreinigung von Sanierungsbereichen usw.) zu beschränken, um den zur Weiternutzung vor- gesehenen Bestand nicht zu gefährden.
Größere Mengen freigesetztes Wasser sind aufzufangen und über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen.
0.2.2.32 Anforderungen an die Bereitstellung der zu entsorgenden Abfälle, z. B. Vorzerkleinerung, Vornässung, Vorbe- handlung und Verpackung
vgl. Kapitel 0.2.1.5 und Kapitel 0.2.1.14
0.2.2.33 Angaben zu abzutransportierenden Gütern, die in den Geltungsbereich der Gefahrgutverordnung Straße, Eisen- bahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) fallen, gemäß § 17 GGVSEB: Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier ent- halten sein müssen; Zusätzliche oder besondere Angaben für bestimmte Gefahrgutklassen
entfällt
0.2.2.34 Anforderungen an das Fördern und Laden von schadstoffbelasteten Gegenständen und Bauteilen, die nicht im Arbeitsbereich verbleiben
vgl. Kapitel 0.2.1.5 und Kapitel 0.2.1.14
0.2.2.35 Angaben zu den Einleitbedingungen von Abwasser und Lage der Anschlussstellen
Unter Berücksichtigung und Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TRGS/ Richtlinie (u. a. TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) bestehen keine weiterführenden Anforderungen an die Einleitung von Abwasser. Die Vorgaben der zuständigen Stadt- entwässerung sind einzuhalten. Weiterführende Informationen zur Lage der Anschlussstelle kann dem Kapitel 0.1.1.7 entnommen werden.
0.2.2.36 Anforderungen an die Bereitstellungsfläche für die zu entsorgenden Abfälle
Im Hinblick auf die aus dem Bereich der Schadstoffsanierung zu entsorgenden Abfälle bestehen unter Berücksichtigung der Hin- weise gemäß Kapitel 0.2.1.5 und Kapitel 0.2.1.14 keine weiterführenden Anforderungen an die Bereitstellungsfläche.
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 26 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
0.2.2.37 Art und Umfang von bauseits bedingten Arbeitsunterbrechungen, z. B. für Probenahmen und Analysen
Raumluftmessungen in Asbestsanierungsbereichen sowie ggf. stichprobenartig für KMF als Freigabe-/ Erfolgskontrollmessungen werden durch den Fachgutachter des AG ausgeführt. Die Raumluftmessungen sind durch den AN mit 48 Stunden Vorlauf bei der Fachüberwachung des AG anzufordern. Die genannten Untersuchungen erfolgen für die jeweiligen Schwarzbereiche nach deren fachgerechter Reinigung, Sichtung der Reinigung und vor Aufhebung und dem Abbau der Arbeits- und Umgebungsschutzmaßnah- men.
Als Dauer sind ab dem Abbau der Messung bis zur telefonischen Mitteilung der Ergebnisse für Raumluftmessungen auf Asbest/ KMF drei Arbeitstage (ohne Samstag) einzurechnen und im Bauablauf zu berücksichtigen.
Für baubegleitende Probenahmen und Analysen von Materialproben zur Überprüfung eines möglichen Schadstoffverdachts ist die Fachüberwachung des AG durch den AN unverzüglich bei Erfordernis zu informieren. Als Dauer sind ab der Mitteilung der benötig- ten Probenahme bis zur telefonischen Mitteilung der Ergebnisse für Materialproben auf Asbest/ KMF fünf Arbeitstage (ohne Sams- tag) und für weitere Untersuchungsparameter (u. a. PAK-EPA, PCB, Schwermetalle usw.) 10 Arbeitstage (ohne Samstag) einzu- rechnen und im Bauablauf zu berücksichtigen.
0.2.2.38 Art, Anzahl und Verfahren von Messungen
siehe Kapitel 0.2.2.37
0.2.2.39 Art und Umfang der Qualitätssicherungsmaßnahmen des Baustellenbetriebs
Die Schadstoffsanierungsmaßnahmen werden im Auftrag des Bauherren/ AG durch eine externe Fachüberwachung begleitet. Weitere Angaben zur Qualitätssicherung des Baustellenbetriebs im Zuge der Ausführung von Schadstoffsanierungsarbeiten kön- nen u. a. dem Kapitel 0.2.1.5 entnommen werden.
0.2.2.40 Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation des Baustellenbetriebs
siehe Kapitel 0.2.1.15
0.2.2.41 Art und Umfang von Leistungen zur Beweissicherung
entfällt (werden durch den AG im ausgeführt)
0.2.2.42 Art und Umfang der Kennzeichnung von im Bestand verbleibenden asbesthaltigen Produkten gemäß Asbestricht- linie
entfällt
0.2.3 Weitere Angaben gemäß ATV DIN 18459 - Abbruch- und Rückbauarbeiten
0.2.3.1 Abbruch- oder Rückbaugrenzen
Die Abbrucharbeiten erfolgen grundsätzlich auf Grundlage der beigefügten Abbruchpläne der Anlage 01.02. Festlegungen im De- tail erfolgen in Zuge der Bauausführung durch den Fachplaner/ Architekten des AG. Grundsätzlich ist die Rohbausubstanz des Gebäudeteils Saal (Beton/ Stahlbetonkonstruktion, tragende Bauteile, Decken usw.) als Rückbaugrenze des AN anzusehen. Die auszuführenden Teil-Abbrüche des Gebäudeteils Anbau-WC's und des Gebäudeteils Gaststätte erfolgen bis OK Kellerdecke. Abbrüche und Rückbauarbeiten von Oberflächenbefestigungen und Betonbauteilen im Außenbereich erfolgen durch AN Tiefbau/ Verbau.
0.2.3.2 Zulässige Abweichungen und Ausbildung der Abbruchkanten
Abbruchkanten und -bereiche sind grundsätzlich ohne Reste von Abbruchmaterialien, Unterkonstruktionen, Schienen, Verkleidun- gen, Befestigungen und Halterungen, Anstrichen, Klebemassen, Befestigungsmitteln, Trennlagen, Abhänger, Schrauben, Armatu- ren, Fugen aus Silikon, Klebe- und Ausgleichsmassen o. ä., Siphons, Halter, etc., Rohrleitungen (aus Kunststoff, Kupfer, Edel- stahl, Guss, SML usw.), Verbindungen, Abdeckungen aus Blech/Metall/Kunststoff, Gitterverkleidungen,
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 27 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
L uftschläuchen, Absperrhähnen, Krümmer, Armaturen, Druckmesser, Fühler, Elektrodosen, Kabelpritschen, Kabelkanäle aller Art usw. auszubilden. Abbrüche sind, soweit nicht anderweitig beschrieben (z. B. innerhalb der Leistungsposition), bis runter auf die Rohbausubstanz durchzuführen.
Im Bereich von Fliesenabbrüchen an Wänden und Fußböden (Fliesen jeder Art, auch Spaltklinker) und Abbrüchen von Werkstein- belägen sind glatte Flächen mit restefreiem Ausbau von Klebern und Mörteln herzustellen. Hierfür erforderliche Fräs- und Schleifa- rbeiten sind von dem AN in die entsprechenden Rückbaupositionen des Titels 01.05 einzukalkulieren.
0.2.3.3 Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbildung abzubrechender oder rückzubauender baulicher und technischer Anlagen
siehe Kapitel 0.1.1.3 und Kapitel 0.1.2.2
0.2.3.4 Ausbildung von Baugruben zum Abbruch von baulichen und technischen Anlagen unter Gelände
entfällt
0.2.3.5 Art, Umfang und Zeitdauer von Beweissicherungsmaßnahmen
siehe Kapitel 0.2.2.41
0.2.3.6 Sachverständigengutachten und inwieweit sie bei der Ausführung zu beachten sind, z. B. Schadstoffkataster, Lärm- und Erschütterungsgutachten
Die vorliegenden Gutachten und Konzepte der Anlage 02 mit Bericht der durchgeführten Schadstoffuntersuchungen (Anlage 02.01 bis 02.02), das Sanierungsgrobkonzept (Anlage 02.04), die geotechnischen Berichte (Anlage 02.03), sowie die statischen Berech- nungen zum Gebäude (Anlage 05.03 und 05.04) sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten.
0.2.3.7 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzenden Bauteilen
entfällt
0.2.3.8 Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von zu bergenden oder zu sichernden Bauteilen und Stoffen
entfällt
0.2.3.9 Anzahl, Art, Lage und Maße von herzustellenden Aussparungen, z. B. Öffnungen
entfällt
0.2.3.10 Anzahl, Art, Lage und Maße und Beschaffenheit von Installations- und Einbauteilen
entfällt
0.2.3.11 Art und Umfang von Brand- und Emissionsschutzmaßnahmen, insbesondere Lärmschutz- und Staubminderungs- maßnahmen, Einschränkungen beim Einsatz von Wasser
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauausführung Lärm- und Geruchsbelästigungen, Luftverunreinigungen (z. B. durch Stäube), Erschütterungen etc. für das Baufeld und die unmittelbare Umgebung durch geeignete Maßnahmen vermieden, bzw. auf ein technisch unvermeidbares Maß reduziert werden. Eindämmen der Staubentwicklung durch Niederschlagen mit Was- serschleier, jedoch maximal bis zum Einsatz eines C-Schlauches je Staubanfallstelle. Der Einsatz von Wasser in Innenbereichen ist zur Vermeidung von Bauwerksschäden auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Die Schadstoffsanierungs-, Entkernungs- und Teilrückbauarbeiten sind mit geräuscharmen Geräten/ Baumaschinen unter Berück- sichtigung der statischen Anforderungen, Einhaltung von Anforderungen des Erschütterungs- und Lärmschutzes sowie bei Abbrü- chen oberirdischer Bauteile (u. a. Estriche, Mauerwerkswände) unter ständiger Anfeuchtung der Entkernungs-/ Abbruchmaterialien zur Unterbindung einer Staubentwicklung auszuführen. Die TRGS 559 (mineralischer Staub) ist durch den AN
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 28 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
z u berücksichtigen. Bei den Arbeiten entstehende Stäube sind durch Anfeuchten von Entkernungs-/ Abbruchmaterialien niederzu- schlagen sowie durch Absaugung zu minimieren.
Der AN hat in allen Belangen auf die Nutzung der angrenzenden Nachbargebäude/ -grundstücke Rücksicht zu nehmen. Die der- zeit geltenden Geräuschemissionshöchstwerte sind mit Ausnahme von unvermeidbaren Überschreitungen einzuhalten. Für die Kalkulation ist davon auszugehen, dass eine erhöhte Schallbeschränkung seitens des AG obliegt, damit die Nutzung der Nachbar- gebäude ohne Beeinträchtigung erfolgen kann.
Es dürfen nur lärm- und erschütterungsarme Geräte, Maschinen und Abbruchmethoden nach dem Stand der Technik Anwendung finden. In Innenräumen dürfen ausschließlich elektrisch betriebene Geräte eingesetzt werden. Der Einsatz dieselbetriebener Ver- brennungsmotoren in dem Gebäude ist untersagt.
Es sind die Anforderungen nach BImSchG, TA Lärm und AVV Baulärm für Wohngebiete einzuhalten.
Im Hinblick auf Erschütterungen gelten die Anforderungen nach DIN 4150, Teile 2 und 3 (Tabelle 1, Zeile 3). Bei Überschreitungen zulässiger Schallpegel und Erschütterungen sind durch den AN Gegenmaßnahmen zu ergreifen und die Arbeitsverfahren anzu- passen.
Unnötiges Laufenlassen von Motoren sowie das nicht koordinierte Abstellen von Fahrzeugen ist dauerhaft zu unterlassen.
Im Hinblick auf den Brandschutz sind die Regelungen der Arbeitsstättenregeln ASR A2.2 sowie die Grundsätze der Prävention nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 sowie die DGUV Information 205-001 zur Arbeitssicherheit durch vorbeugen- den Brandschutz zu berücksichtigen, umzusetzen und in die Leistungen der Baustelleneinrichtung (Pos. 01.01.0010) einzukalku- lieren.
0.2.3.12 Schutz von Bau- und Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen sowie von benachbarten Grund- stücken und Bauwerken
siehe Kapitel 0.1.1.14
0.2.3.13 Art und Umfang von Leistungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs
siehe Kapitel 0.1.3.6
0.2.3.14 Vorgezogenes oder nachträgliches Abbrechen oder Rückbauen von baulichen und technischen Anlagen
Die Ausführung der Arbeiten im Innenbereich Gaststätte und Saal/ Tanzsaal inklusive Anbau-WC's hat zeitgleich zu erfolgen. Kon- krete Anforderungen an vorzuziehende oder nachträgliche Abbrucharbeiten liegen nicht vor.
Vorgezogen hat die Reinigung des Dachbodenbereichs zur anschließenden statischen Ertüchtigung des Dachtragwerks zu erfol- gen. Hierzu wird die Errichtung eines Schutzgerüsts im Tanzsaal erforderlich
0.2.3.15 Einschränkungen im Hinblick auf das Überschneiden der Ecken bei Sägearbeiten
entfällt
0.2.3.16 Einschränkungen hinsichtlich der Abbruch- oder Rückbauverfahren
Der Abbruch des Gebäudeteils Anbau-WC's hat schonend und im Bereich der Nachbargrundstücken ausschließlich händisch zu erfolgen.
Beim Abbruch des Gebäudeteils Gaststätte ist ein maschinelles Befahren der Kellerdecke ohne weiterführend durch den AN zu planende und umzusetzende statische Sicherungsmaßnahmen nicht möglich. Die vorgenannten Leistungen sind in die Position 01.01.0090/ 01.05.0100 einzukalkulieren.
Darüber hinaus bestehen unter Berücksichtigung der Anforderungen im Hinblick auf Lärm, Staub und Erschütterungen gemäß Ka- pitel 0.2.3.11 bei einer Ausführung der Arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik keine weiteren Anforderungen oder Ein- schränkungen hinsichtlich der Abbruchverfahren.
0.3 Sonstige allgemeine Anforderungen an die Baustelle
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D etailterminplan Der AG stimmt mit dem AN einen vom AN zu erstellenden Detailterminplan auf Grundlage des Angebotsterminplanes ab, der Teil der Bauvertrages wird.
Bei den Fristen des Detailterminplanes handelt es sich um Vertragsfristen gemäß §5 VOB/B.
Der AN prüft den Detailterminplan regelmäßig auf Übereinstimmung mit dem Ablauf der Baustelle und schreibt den Terminplan ei- genverantwortlich in Abstimmung mit der Projektleitung/ dem Fachgutachter des AG nach Erfordernis, jedoch spätestens alle 4 Wochen fort.
Personal/ Bauleitung des AN Das Personal des AN muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn oder seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind abzu- berufen und zu ersetzen. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort sein.
Der AN stellt einen Bauleiter der Schadstoffsanierung mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch sowie sachkundige Bauleitung/ Aufsichtsführende nach TRGS 519 usw. und DGUV 101-004/ TRGS 524 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Abbruch und Schadstoffsanierung. Die Objektüberwachung, eine Projektlei- tung, einen SiGeKo, eine umwelttechnische Fachüberwachung sowie die ökologische Baubegleitung für die Maßnahme werden vom AG gestellt. Die Bauleitung des AN hat für die gesamte Dauer der Arbeiten und jeden Arbeitstag als Ansprechpartner und zur Überwachung der Arbeiten auf der Baustelle zu sein.
Von der Bauleitung des AN sind ausführliche Bautagesberichte zu führen und wöchentlich der Bauüberwachung des AG zu über- geben. Sofern Bautagesberichte nicht wöchentlich vorgelegt werden, gelten die Bautagesberichte des AG als verbindlich. Der In- halt der Berichte wird gemeinsam festgelegt.
Übergabezustand des Projektbereiches Vorher: Die erforderlichen Beräumungen des Umbaugebäudes/ Abbruchgebäude und Einrichtung der Baustellenflächen usw. erfolgt durch den AG. Festeinbauten, Reste losen Inventars und Sperrmüll/ Müll sowie die technische Gebäudeausrüstung (TGA) bleiben in dem Umbaugebäude vorhanden und sind durch den AN im Zuge der Entrümpelungs- und Entkernungsarbeiten vollständig auszu- bauen und zu entsorgen. Sämtliche Medien (u. a. Wasser, Strom) werden in dem Abbruchgebäude werden AG-seits stillgelegt bzw. außerhalb des Gebäudes getrennt/ umgelegt. Nicht auszubauende Materialien/ Baustoffe (Fenster werden gesondert ausge- baut) und usw. sind beschädigungsfrei zu erhalten.
Der AN hat sich zum Übergabezustand der Baustelle sowie den Zuwegungen und BE-Flächen eigenverantwortlich zu informieren und sämtliche hierfür erforderlichen Baufeldbesichtigungen auf eigene Kosten vorzunehmen.
Mit Beginn seiner Arbeiten stellt der AN den AG bis zur Erfüllung der Bauaufgabe von allen Verpflichtungen frei, die sich innerhalb seiner Leistungserbringung aus der Nutzung des Baufeldes ergeben.
Die Organisation aller Bauleistungen des AN auf dem Baufeld sowie den zugehörigen und angrenzenden Flächen, die Verpflich- tung zur Verkehrssicherung, die Unfallverhütung auf dem Grundstück sowie der zu schützenden angrenzenden Bereiche ist Sache des AN.
Der AG stellt dem AN sämtliche Ausführungsunterlagen ausschließlich digital (PDF-Dateien) zur Verfügung. Die Erstellung von Papierausfertigungen ist Leistung des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Nachher: Vollständige und restefreie Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilabbruch der jeweiligen Umbaubereiche/ Umbaugebäude (Tanzsaal) und Abbruchgebäude (Anbau-WC's, Gaststätte). Anschließender (Teil-) Abbruch des Gebäudeteils Anbau-WC's bis Oberkante Kellergeschoss mit Verbleib der Kellergeschossdecke aus statischen Gründen und (Teil-) Abbruch der Gaststätte bis Oberkante Kellergeschoss mit Verbleib der Kellergeschossdecke.
Übergabe der Baustelle bzw. jeweiligen Bauabschnitte "besenrein" an den AG/ die Folgegewerke.
Technische Normen und Richtlinien Es gelten die für Leistungen des LV maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen. Für ergänzende Bauelemente, Bau- teile, Baustoffe und Hilfsmittel sind die jeweils gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter usw. sowie ggf. Herstelleran- gaben anzuwenden.
Insbesondere zu beachten sind:
- UVV Unfallverhütungsvorschriften (der Berufsgenossenschaften)
- Die jeweils gültige Landesbauordnung
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 30 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
- BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Die VOB 2019, Stand Oktober 2023
- ATV DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- ATV DIN 18 459 Abbrucharbeiten
- ATV DIN 18 448 Schadstoffsanierungsarbeiten
- Baustellenverordnung
- DGUV 101-004
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Gewerbeabfallverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Ersatzbaustoffverordnung
- Deponieverordnung
- TRGS 519
- TRGS 521
- TRGS 524
- TRGS 551
- TRGS 559
- PCB-Richtlinie
- DIN 4150 - Schwingungsmessungen
- Emissionsschutzgesetz UVV Lärm DIN 4220
- LAGA Merkblatt M23
- LAGA Merkblatt M36
- LAGA Merkblatt M41
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 31 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01 Leistungsverzeichnis
01.01 Baustelleneinrichtung, Baustellenvorbereitung, Planung, Koordinierung und Un- terlagen
01.01.0010 Baustelleneinrichtung (spezifisch)
Spezifische Baustelleneinrichtung (BE) nach Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhü- tungsvorschriften, Anforderungen der Schadstoffsanierung einschließlich sämtlicher er- forderlicher Sanitäreinrichtungen, Werkzeug sowie sämtlicher erforderlicher Maschinen, Geräte, Hebezeuge, Verbrauchsmaterial usw. sowie über die vom AG gestellten Contai- ner hinaus erforderlichen Container für Bauleitung/ Mannschaft/ Material usw. liefern, aufbauen, betreiben, kontrollieren, warten, vorhalten nach Abschluss der Arbeiten rück- standsfrei entfernen.
Zur BE gehören entsprechend alle zur fach- und fristgerechten Durchführung der aus- führenden Schadstoffsanierungs-, Entkernungs-, Abbruch- und Entsorgungsleistungen erforderlichen Materialien, Geräte, Maschinen, Sauger, Schleusen, Container, Hebezeu- ge aller Art, Gerüste aller Art (Raumgerüste in gesonderten Positionen), Absturzsiche- rungen, Verkehrssicherung etc. Hierzu gehören ebenfalls sämtliche Verbrauchsmateria- lien (u. a. Folien, Mittel zur Reinigung und Restfaserbindung, Umwidmung von Arbeits- bereichen, Abfallbehälter usw., sämtliche Unterverteilungen (Hauptanschlusspunkte durch den AG) für Baustrom, Bauwasser, Abwasserentsorgung sowie Beleuchtung der Wege und Arbeitsbereiche für den AN innerhalb des Gebäudes. Sämtliche erforderli- chen Leitungslängen sowie die Leitungen der zum Einsatz kommenden Geräte usw. sind inklusive Abstimmungen mit den zuständigen Medienbetreibern und Einholen aller erforderlichen Genehmigungen zu berücksichtigen.
Die Hauptbaustelleneinrichtung wird durch den AG zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 01.03).
Prüfen der fachgerechten Stilllegung der das Gebäude versorgenden Medien durch ei- gene Fachkräfte oder Fachfirmen mit geeignetem Personal (Elektrofachkraft und/ oder Gasfachkraft).
Bautägige Reinigung der BE, der Baustelle und der Zufahrtswege sowie des öffentli- chen Straßenraums, mehrfaches Reinigen, auch auf Anweisung der Bauüberwachung/ Fachüberwachung des AG, ist einzurechnen.
Angaben zum Energieverbrauch für die elektrischen Maschinen und eingesetzten Gerä- te usw. mit Aufnahmeleistung und notwendiger Absicherung sind der Bauüberwachung/ Fachüberwachung des AG rechtzeitig vor Baubeginn mitzuteilen.
Sämtliche vorgenannten Leistungen und Erschwernisse gemäß Angaben zur Baustelle, Leistungsbeschreibung und Vorbemerkungen (Punkt 0.2.1.2) sowie Nebenleistungen nach VOB sind einzukalkulieren.
Grundvorhaltedauer über alle Bauabschnitte: 22 Wochen
Abrechnung 25% der Pauschale nach vollständiger Einrichtung der Baustelle, weitere 50% mit sukzessivem Fortschritt der Arbeiten und 25% mit der Schlussrechnung.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.01.0020 Weitervorhaltung Baustelleneinrichtung
Weitervorhalten der Baustelleneinrichtung der Position 01.01.0010 über die Grundvor- haltedauer hinaus.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 4 Wo .................... ....................
Übertrag: ....................
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 32 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
01.01.0030 Einzelne An- und Abfahrten Schadstoffsanierung
Einzelne An- und Abfahrten Schadstoffsanierung außerhalb der Hauptbauzeit "Schadstoffsanierung" einschließlich sämtlicher erforderlicher Materialien für einzelne KMF-Sanierungsmaßnahmen mit sämtlichen erforderlichen Geräten, Maschinen, Materi- alien, Personal, Baustellenunterlagen für Schadstoffdemontagen usw.
Einzukalkulieren ist ein Arbeits- und Umgebungsschutz nach TRGS 521 einschließlich herstellen von abgeschotteten Arbeitsbereichen, technischer Lufthaltung und Einkam- merpersonen-/ Materialschleuse für Arbeitsbereiche bis 500 m3 Raumluftvolumen.
Die Abrechnung der Demontagepositionen erfolgt nach den Leistungspositionen des LV.
Ausführung und Abrechnung der Leistung ausschließlich nach schriftlicher Anforderung durch die Fachüberwachung des AG. Eine Abrechnung der Positionen Baustellenein- richtung und Weitervorhaltung Baustelleneinrichtung ist bei Abrechnung der einzelnen An- und Abfahrten nicht zulässig.
Abrechnung je Stück An-/ Abfahrt.
1 Stück = Anfahrt und Abfahrt
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 3 St .................... ....................
01.01.0040 Erstellung der Baustellenunterlagen
Erstellung sämtlicher Baustellenunterlagen für Gefahrstoffsanierung, Entkernung und Abbruch, wie z. B. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Arbeitspläne, Nach- weis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung, Sachkundenachweise, Ab- bruchanweisung. schriftliche Unterweisung aller Mitarbeiter einschließlich Fortschrei- bung nach Erfordernis sowie dem jeweiligen Bauabschnitt und Vorlage der Unterlagen 5 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn bei der Fachüberwachung des AG.
Abrechnung pauschal nach vollständiger Vorlage aller oben genannten Unterlagen (Prüfung der Unterlagen durch den Fachgutachter des AG).
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.01.0050 Anzeige der Arbeiten
Fristgerechte Anzeige der Asbest-/ Gefahrstoffsanierungsarbeiten bei der zuständigen Gewerbeaufsicht und BG einschließlich Erstellung aller erforderlichen Unterlagen, Nachweise usw. einschließlich Fortschreibung nach Erfordernis sowie dem jeweiligen Bauabschnitt und Vorlage der Unterlagen 5 Arbeitstage vor Beginn der Schadstoffde- montagen bei dem Fachgutachter des AG.
Abrechnung pauschal nach vollständiger Vorlage aller oben genannten Unterlagen (Prüfung der Unterlagen durch den Fachgutachter des AG).
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.01.0060 Abstimmung der Koordination auf der Baustelle
Eigenverantwortliche Abstimmung der zu erbringenden Leistungen mit der Bauüberwa- chung des AG zur Koordination durch die Bauüberwachung des AG mit den beteiligten Planern, dem SiGeKo, den Ansprechpartnern des AG, anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken usw. für die gesamte Bauzeit und alle Bauabschnitte.
Abrechnung 5 % der Pauschale je abgeschlossener Woche der Bauzeit, jedoch
Übertrag: ....................
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 33 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... maximal 80%, die restlichen 20% nach Abnahme der Leitungen.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.01.0070 Erstellung Entsorgungsunterlagen
Erstellen sämtlicher Entsorgungsunterlagen einschließlich sämtlicher anfallender Ge- bühren sowie Kosten für Entsorgungsnachweise, Annahmeerklärungen, Liefer- /Wiegescheine, Übernahme-/ Begleitscheine etc. einschließlich elektronischem Nach- weisverfahren für alle Bauabschnitte.
Die Sammelentsorgungsnachweise/ Entsorgungsnachweise und Annahmeerklärungen der Fachentsorger/ Deponien sowie die zugehörigen Unterlagen sind 2 Arbeitstage vor der Entsorgung der Abfälle der Bauüberwachung/ Fachüberwachung des AG zur Prü- fung vorzulegen.
Abrechnung pauschal nach vollständiger Vorlage aller oben genannten Unterlagen (Prüfung der Unterlagen durch den Fachgutachter des AG).
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.01.0080 Erstellung Entsorgungsdokumentation
Erstellung einer vollumfänglichen Entsorgungsdokumentation für alle Bauabschnitte mit sämtlichen Unterlagen der durchgeführten Entsorgungsmaßnahmen (gefährliche und nicht gefährliche Abfälle) (Begleitscheine, Übernahmescheine, Wiegescheine, Entsor- gungsnachweise, Unternehmererklärungen, Fachentsorgerzertifikate, etc.) gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen und Vor- schriften (auch länderspezifisch) und den Vorbemerkungen. Die Abfälle sind nach Ab- fallschlüsseln chargenweise zu bilanzieren.
Die Dokumentation ist 1-fach digital und 1-fach in Papier spätestens 14 Tage nach Ab- schluss der Arbeiten bei der Bauüberwachung/ Fachüberwachung des AG vorzulegen. Fehlende Unterlagen sind innerhalb 1 Woche nach Prüfung durch die BÜ/ FÜ des AG nachzureichen.
Ohne vollständig vorgelegte Entsorgungsdokumentation gilt die Schlussrechnung als nicht prüfbar und wird zurückgewiesen.
Abrechnung pauschal nach vollständiger Vorlage aller oben genannten Unterlagen (Prüfung der Unterlagen durch den Fachgutachter des AG).
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.01.0090 Planung und Ausführung Schutzmaßnahmen
Planung, Herstellung, Wartung und Rückbau sämtlicher für die Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau/ Rückbau erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie Maß- nahmen zur Schaffung erforderlicher Tragfähigkeiten (z. B. für Raumgerüste) innerhalb des Umbaugebäudes usw. für alle Bauabschnitte und mit Ausnahme der Leistungen des Titels 01.07.
Abrechnung 50% der Pauschale mit Beginn der Arbeiten, 25% nach Ende der sämtli- cher Arbeiten und 25% mit der Schlussrechnung.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.01.0100 Erstellung Ausführungsplanung
Erstellung einer Ausführungsplanung der geplanten Schadstoffsanierung und Entker- nung des Gebäude/ der Umbaubereiche sowie Rückbau von u. a . der Gebäudeteile An- bau-WC's, Gaststätte mit:
Übertrag: ....................
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 34 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
- Ablaufplanung mit Ausführungsterminplan (Detailterminplan)
- Aufbauplanung der Raumgerüste (Dach, Tanzsaal) inklusive statischer Berechnung/ Standsicherheitsnachweis
- Detailliertes Schadstoffsanierungskonzept
- Entsorgungskonzept mit Angabe der Fachentsorger
- Abbruchkonzept und Abbruchanweisung
- Sicherungsmaßnahmen/ statische Sicherungsmaßnahmen zum Befahren der Keller- decke
Die vorgenannten Unterlagen sind vor Beginn der Arbeiten (Herstellung der Baustellen- einrichtung) zu erstellen und der Bauüberwachung des AG vorzulegen.
Vorlage der Dateien im pdf- Format, 5 Arbeitstage vor Aufnahme der Arbeiten
Abrechnung pauschal/ anteilig zu je 1/6 nach vollständiger und Vorlage und erfolgter Prüfung der jeweiligen Planungsunterlagen oben genannten Unterlagen (Prüfung der Unterlagen durch den Fachgutachter des AG).
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.01.0110 Arbeitsgerüst im Dachboden/ Dachbereich Tanzsaal
Zugelassenes Systemarbeits-/ Rollgerüst, in Dachbodenbereich (Satteldach), als Ar- beitsschutzgerüst auch Raum-/ Flächengerüste bzw. flächenorientiertes Standgerüst für die Schadstoffsanierungs-, Entkernungsarbeiten/ die erforderlichen Reinigungsarbeiten/ Arbeiten im Dachgeschoss, bei Einsatz in Bereichen der Schadstoffsanierung mit glat- ten, gut zu reinigenden Oberflächen, in Größe und Anzahl/ Umfang nach Bedarf des AN einschließlich Herstellen ebener und standsicherer Untergründe sowie Schützen von nicht reinigbaren Bauteilen (Zwischenträgerdämmung u. a. aus Sand etc. im Fußboden- aufbau des Dachbodens), Knotenpunkten usw. sowie der Gerüstaufstandsfläche vor Beschädigungen, liefern, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten im Arbeitsbereich reinigen, umbauen bzw. räumen.
Sämtliche Erschwernisse (wie z. B. Satteldach und niedrige Arbeits- und Aufbauhöhen, nicht vorhandene Trag-/Schalungsbretter auf Tragbalken des Dachbodenfußbodens), Absätze, geneigte Oberflächen usw. sind einzukalkulieren.
Dach (Innenbereich): Grundfläche ca. 330 m² Arbeitshöhe bis Unterkante Dachfirst ca. 5,0 m Arbeitshöhe bis Unterkante Traufpunkt ca. 0,2 m Breite Arbeitsbereich: ca. 12,0 m (Breite Bereich Dachraum: ca. 17,50 m)
Ausführungsort: innerhalb des Gebäudes, Dachboden Saal
Abrechnung erfolgt nach m² Grundfläche Gerüst gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. psch ....................
01.01.0120 Stütz-/ Arbeitsgerüst Bühne/ Orchestergraben/ Boden Tanzaal
Zugelassenes Systemarbeitsgerüst im Bereich Bühne, Orchestergraben, Boden Tanz- saal, als Arbeitsschutzgerüst flächenorientiertes Standgerüst, Modulgerüst DIN EN 12810-1, als Arbeits- und Schutzgerüst DIN EN 12811-1, Höhenklasse H 1, verankern, regelmäßiges Ankerraster nicht möglich für die erforderlichen Reinigungsarbeiten/ Ar- beiten im Dachgeschoss (Nordost) einschließlich innenliegender Gerüsttreppe mit Lauf- breite (Stufenlänge) über 0,5 bis 0,75 m, mit Podesten alle 2 m Höhe, von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage (8,4 m/ 6,2 m); einschließlich Herstellen ebener und stand- sicherer Untergründe sowie Schützen von nicht reinigbaren Bauteilen, Knotenpunkten usw. sowie der Gerüstaufstandsfläche vor Beschädigungen, liefern, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten im Arbeitsbereich reinigen, umbauen bzw. räumen.
Übertrag: ....................
[Seite 41]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 35 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Sämtliche Erschwernisse (wie z. B. nicht tragfähige Trag-/Schalungsbretter bzw. Par- kettboden des Saals) und Ausgleichsmaßnahmen für Bauteilversprünge (z. B. Orches- tergraben), Absätze, geneigte Oberflächen usw. sind einzukalkulieren.
Bühne/ Orchestergraben/ Boden Saal: Grundfläche ca. 250 m² Arbeitshöhe bis Unterkante Decke Dachboden/ Dachraum: ca. 8,4 m (OK Boden Or- chestergraben bis UK Decke Bühne/ Saal) Arbeitshöhe bis Unterkante Decke Dachboden/ Dachraum: ca. 6,2 m (OK Boden Bühne bis UK Decke Bühne/ Saal)
Ausführungsort: innerhalb des Gebäudes im Bereich Bühne/ Orchestergraben/ Boden Saal
Abrechnung erfolgt nach m² Grundfläche Gerüst gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen.
psch ....................
01.01.0130 Arbeitsgerüst Tanzsaal
Zugelassenes Systemarbeits-/ Rollgerüst, in Dachbodenbereich (Satteldach), als Ar- beitsschutzgerüst auch Raum-/ Flächengerüste bzw. flächenorientiertes Standgerüst für die Schadstoffsanierungs-, Entkernungsarbeiten im Bereich der Decke des Tanzsaals einschließlich innenliegender Gerüsttreppe mit Laufbreite (Stufenlänge) über 0,5 bis 0,75 m, mit Podesten alle 2 m Höhe, von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage (5 m), bei Einsatz in Bereichen der Schadstoffsanierung mit glatten, gut zu reinigenden Ober- flächen, in Größe und Anzahl/ Umfang nach Bedarf des AN einschließlich Herstellen ebener und standsicherer Untergründe sowie Schützen von nicht reinigbaren Bauteilen (Fußbodenaufbauten u. a. aus Sand etc. im Fußbodenaufbau des Tanzsaals), Knoten- punkten usw. liefern, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten im Arbeitsbereich reini- gen, umbauen bzw. räumen.
Sämtliche Erschwernisse (wie z. B. nicht tragfähige Trag-/Schalungsbretter bzw. Par- kettboden des Saals) und Ausgleichsmaßnahmen für Bauteilversprünge (z. B. Orches- tergraben), Absätze, geneigte Oberflächen usw. sind einzukalkulieren. .
Tanzsaal: Grundfläche ca. 280 m² Arbeitshöhe bis Unterkante Decke Tanzsaal ca. 6,8 m (OK Boden Tanzssal bis UK De- cke Bühne/ Tanzsaal) Arbeitshöhe bis Unterkante Decke Tanzsaal: ca. 8,4 m (OK Boden Orchestergraben bis UK Decke Bühne/ Tanzsaal) Arbeitshöhe bis Unterkante Decke Tanzsaal: ca. 6,2 m (OK Boden Bühne bis UK Decke Bühne/ Tanzsaal)
Ausführungsort: innerhalb des Gebäudes im Bereich Tanzsaal/ Bühne
Abrechnung erfolgt nach m² Grundfläche Gerüst gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen.
psch ....................
01.01 Baustelleneinrichtung, Baustellenvorbereitung, Planung, Koordinierung und .................... Unterlagen
01.02 Vordemontagen und Technikrückbau
01.02.0010 Ausbau und Entsorgung Haustechnik
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 36 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Restefreier und vollständiger Ausbau und Entsorgung der gesamten Haustechnik im und am gesamten Gebäude einschließlich Separation sämtlicher anfallender Materialien und Chargen bis zu den Orten der Leitungstrennung (alle Umbaubereiche), einschließ- lich sämtlicher Unterkonstruktionen, Schienen, Verkleidungen, Befestigungen und Hal- terungen, deckengleichem Abtrennen sämtlicher Abhänger, Schrauben, Armaturen, Fu- gen aus Silikon, Klebe- und Ausgleichsmassen o. ä., Siphons, Halter, etc., Rohrleitun- gen (aus Kunststoff, Kupfer, Nickel, Edelstahl, Guss, SML usw.), Verbindungen, Abde- ckungen aus Blech/ Metall/ Kunststoff, Gitterverkleidungen, Luftschläuchen, Absperr- hähnen, Krümmer, Armaturen, Druckmesser, Fühler, Elektrodosen, Kabelpritschen, Ka- belkanäle aller Art, sämtliche Verkabelungen von technischen Einbauten sowie der Elektroverteilung, Brandmeldeanlage usw.(im gesamten Umbaugebäude auf/ unter Putz, hinter Verkleidungen, in Schächten, verklebt, verschraubt, lose eingelegt, in Wand- /Decken-/ Fußbodendurchführungen einschließlich Ausstemmen der Materialien in ausbetonierten/ ausgemauerten Wand- / Decken-/ Fußbodendurchführungen und bis zu Anschlussbereichen in Technikräumen und den Orten der Leistungstrennung/ der Umbaugrenze), Lüftungskanäle, Leuchtmittel, Lampen, etc. einschließlich Freilegen al- ler auszubauenden Bauteile, einschließlich entleeren und entsorgen aller Betriebsstoffe (auch FCKW-, ölhaltig) ohne Beschädigung der verbleibenden Bausubstanz sowie von Grundleitungen sowie der zu erhaltenden Materialien/ Bauteile. Teile der Leistungen sind im Außenbereich auszuführen.
Derzeit ist von folgendem Umfang auszugehen:
- ca. 40 Stück Kippschalter/ Taster und Steckdosen aus Kunststoff mit Einsatz aus Kunststoff/ Metall, verschraubt, einschließlich Kunststoffdosen eingemörtelt/ einge- putzt, Abmessungen außen ca. 0,08 m x 0,08 m x 0,01 m, Einbautiefe Kunststoff- dosen bis ca. 0,05 m
- ca. 30 Stück Kippschalter/ Taster und Steckdosen aus Kunststoff mit Einsatz aus Kunststoff/ Metall, verschraubt, einschließlich Kunststoffdosen eingemörtelt/ einge- putzt, Abmessungen außen ca. 0,16 m x 0,08 m x 0,01 m, Einbautiefe Kunststoff- dosen bis ca. 0,05 m
- ca. 15 Stück Kippschalter/ Taster und Steckdosen aus Kunststoff mit Einsatz aus Kunststoff/ Metall, verschraubt, einschließlich Kunststoffdosen eingemörtelt/ einge- putzt, Abmessungen außen ca. 0,24 m x 0,08 m x 0,01 m, Einbautiefe Kunststoff- dosen bis ca. 0,05 m
- ca. 10 Stück Kippschalter/ Taster und Steckdosen aus Kunststoff mit Einsatz aus Kunststoff/ Metall, verschraubt, einschließlich Kunststoffdosen eingemörtelt/ einge- putzt, Abmessungen außen ca. 0,32 m x 0,08 m x 0,01 m, Einbautiefe Kunststoff- dosen bis ca. 0,05 m
- ca. 21 Stück Kippschalter/ Taster und Steckdosen aus Kunststoff mit Einsatz aus Kunststoff/ Metall, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,08 m x 0,08 m x 0,06 m
- ca.10 Stück Kippschalter/ Taster und Steckdosen aus Kunststoff mit Einsatz aus Kunststoff/ Metall, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,16 m x 0,08 m x 0,06 m
- ca. 50 Stück Verbindungsdosen/ Abzweigkästen aus Kunststoff, wand-/ deckenver- schraubt, Abmessungen ca. 0,15 m x 0,10 m x 0,05 m
- ca. 10 Stück Heizkörper/ Flachheizkörper aus Metall, wandmontiert/ verschraubt mit Halterung aus Metall, Abmessungen ca. 3,0 m x 0,65 m x 0,11 m
- ca. 10 Stück Heizkörper/ Flachheizkörper aus Metall, wandmontiert/ verschraubt mit Halterung aus Metall, Abmessungen ca. 3,0 m x 0,65 m x 0,20 m
- ca. 1 Stück Heizkörper/ Flachheizkörper aus Metall, wandmontiert/ verschraubt mit Halterung aus Metall, Abmessungen ca. 4,0 m x 0,65 m x 0,20 m
- ca. 15 Stück Deckenleuchten/ Anbauleuchten aus Kunststoff/ Metall, eingelassen/ verschraubt in Decke/ Abhangdecke (auch in KMF-Deckenplatten), Abmessungen ca. 1,6 m x 0,22 m x 0,12 m
- ca. 2 Stück Wandleuchte aus Kunststoff/ Metall, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,3 m x 0,3 m x 0,13 m
- ca. 2 Stück Brandmeldeanlage oder ähnlich bestehend aus wandmontiertem/ -ver- schraubten Brandmelder/ sonstigen Gehäuse für Handtaster, Auslösern mit Kunststoffrahmen/-konstruktion und Glasabdeckung und Alarmglocke, Abmessun- gen ca. 0,14 m x 0,14 m x 0,04 m
- ca. 2 Stück Signalgerät aus Metall/ Kunststoff mit Kunststoffhalterung, wandver- schraubt, Abmessungen ca. 0,12 m x 0,12 m x 0,15 m
- ca. 5 Stück Bewegungsmelder aus Kunststoff, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,06 m x 0,06 m x 0,12 m
- ca. 2 Stück Funkempfänger/ -sender aus Kunststoff, wandverschraubt,
[Seite 43]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 37 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Abmessungen ca. 0,10 m x 0,10 m x 0,03 m
- ca. 1 Stück Wandsteckdose aus Kunststoff, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,17 m x 0,07 m x 0,10 m
- ca. 3 Stück Notbeleuchtungen aus Kunststoff/ Metall mit innenliegender Metallkon- struktion, wand-/ deckenverschraubt, Abmessungen ca. 0,40 m x 0,13 m x 0,10 m
- ca. 1 Stück Durchlauferhitzer/ Warmwassergerät (5 l) aus Kunststoff und Metall, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,5 m x 0,4 m x 0,2 m
- ca. 2 Stück Sicherungs-/ Schalt-/ Elektrokasten aus Kunststoff und Metall, wandver- schraubt, Abmessungen ca. 0,50 m x 0,40 m x 0,2 m
- ca. 1 Stück Sicherungs-/ Schalt-/ Elektroschrank aus Metall, wandverschraubt, Ab- messungen ca. 1,5 m x 0,70 m x 0,25 m
- ca. 1 Stück Sicherungs-/ Schalt-/ Elektroschrank aus Metall, wandverschraubt, Ab- messungen ca. 1,10 m x 0,80 m x 0,23 m
- ca. 2 Stück sonstige Elektrokästen aus Metall, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,40 m x 0,25 m x 0,15 m
- ca. 12 Stück LED-Strahler aus Metall und Kunststoff, wandverschraubt, Abmessun- gen ca. 0,30 m x 0,30 m x 0,20 m
- ca. 6 Stück Deckenleuchte aus Kunststoff/ Metall, verschraubt, Abmessungen ca. Durchmesser 0,3 m x 0,2 m
- ca. 5 Stück Zu-/ Abluftöffnungen aus Kunststoff,/ Metall an Abhangdecke/ -kanal verschraubt, Abmessungen ca. 0,2 m Durchmesser x 0,15 m
- ca. 2 Stück Ausdehnungsgefäß/ Warmwasserbehälter aus Metall, fußbodenver- schraubt, Durchmesser ca. 1,2 m, Höhe ca. 2,4 m
- ca. 1 Stück Gasheizung aus Metall (Buderus, Typ GB 142) mit innenliegenden KMF-Dämmstoffe, Abmessungen ca. 1,5 m x 0,9 m x 0,6 m, 300 l Warmwassertank
- Kühlaggregat der Schankanlage, Abmessungen ca. 0,5 m x 0,8 m x 0,6 m (KG Gaststätte) inklusive Kühl-/ Transportmedium
- Klimagerät Abmessungen ca. 1,0 m x 0,8 m x 0,8 m (1. OG, Nebenraum Bühne) in- klusive Kühl-/ Transportmedium
- Gasherd, Abmessungen ca. 1,0 m x 0,8 m x 0,95 m inklusive Friteuse, Abmessun- gen ca. 0,42 m x 0,8 m x1,23 m
- Abzugsgerät aus Metall, Abmessungen ca. 0,85 m x 0,95 m x 2,40 m
- Theke, Abmessungen ca. 5,0 m x 1,25 m x 0,76 m inklusive Schankanlage, Kühl- schränken (4 Stück), Spül-/ Waschbecken inklusive Armaturen
- ca. 1 Stück Lüftungsanlage aus Metall mit innenliegenden Filtermedien und Dämm- stoffen aus KMF verschraubt/ genietet, inklusive Motor, Abmessungen ca. 1,0 m x 1,05 m x 2,4 m (1.OG Balkon, Tanzsaal)
- ca. 10 Stück Handwaschbecken aus Keramik, wandmontiert/ verschraubt, ein- schließlich Armaturen, Absperrhähnen, Entwässerungsrohren, Dichtungen und sämtlichen Befestigungen, Abmessungen ca. 0,65 m x 0,5 m x 0,20 m
- ca. 2 Stück Handwaschbecken aus Metall, wandmontiert/ verschraubt, einschließ- lich Armaturen, Absperrhähnen, Entwässerungsrohren, Dichtungen und sämtlichen Befestigungen, Abmessungen ca. 0,5 m x 0,35 m x 0,4 m
- ca. 5 Stück Urinal aus Keramik, wandmontiert/ verschraubt, einschließlich Armatu- ren, Absperrhähnen, Entwässerungsrohren, Dichtungen und sämtlichen Befestigun- gen, Abmessungen ca. 0,35 m x 0,4 m x 0,6 m
- ca. 10 Stück WC-Sitze aus Keramik, fußbodenmontiert/ verschraubt mit Sitzrand und Deckel aus Kunststoff, Abmessungen ca. 0,6 m x 0,4 m x 0,35 m
- ca. 1 Stück Duschwannen aus Keramik, auf Fußboden aufgebaut/ fußbodenver- schraubt, mit Duschvorhang aus Textil und Vorhangstange aus Kunststoff und Me- tall, verschraubt in Wand, Armaturen, Duschbrausenanlage (z. T. unter Putz ver- legt), Abmessungen Duschwanne: ca. 0,9 m x 0,9 m x 0,6 m, Abmessungen Duschvorhang mit Stange ca. 0,8 m x 2,0 m x 0,1 m, Höhe Duschkabine ca. 2,1 m
- Metallschlitten (ca. 0,9m x 0,7m x 0,5 m) inkusive Schienen als Transportrutsche vom EG Hof bis ins KG Gaststätte (Länge: ca. 3,5 m, Breite ca. 0,9 m)
- ca. 30 lfm Blechlüftungskanal, mit Abhängern aus Metall an Decke/ Fußboden ver- schraubt, Querschnitt bis ca. 0,7 m²
- ca. 50 lfm Wickelfalzrohr, mit Abhängern/ Befestigungen aus Metall an Wand/ De- cke verschraubt, Durchmesser bis ca. 0,4 m
- ca. 25 lfm Aluflexrohr, mit Abhängern/ Befestigungen aus Metall an Wand/ Decke verschraubt, Durchmesser bis ca. 0,15 m
- ca. 800 lfm Rohrleitungen der Heizung und Frischwasserversorgung, mit Abhän- gern/ Befestigungen aus Metall an Wand/ Decke verschraubt, Durchmesser bis ca. 0,15 m
[Seite 44]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 38 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
- ca. 110 lfm Abwasserleitungen (u. a. aus Metall, Guss, Kunststoff/ PVC), mit Ab- hängern/ Befestigungen aus Metall an Wand/ Decke verschraubt, bis max. DN 250
- ca.1.500 lfm Elektroleitungen und sonstige Kabel unterschiedlicher Querschnitte in Kabelkanälen, Leerrohren, auf Kabelpritschen, unter/ auf Putz, im Deckenraum usw.
Die nachfolgenden Materialien/ Bauteile sowie gemäß weiterer Festlegung vor Ort im Zuge der Bauausführung gehören nicht zum Leistungsumfang des AN und sind im Zuge der Arbeiten des AN beschädigungsfrei zu erhalten:
- Fenster und Fensterbänke im gesamten Gebäudeteil Tanzsaal
- Grundleitungen und deren Anschlüsse
- zu erhaltende Bestandsböden
- Handlauf/ Treppengeländer Tanzsaal, Brüstung mit Handlauf 1. OG Tanzsaal, Stu- fen/ Treppe Tanzsaal, Stufen/ Treppen Tanzsaal/ Nebenräume Bühne
Die chargenweise Bereitstellung sämtlicher anfallender Abfälle in geeigneten Transport- gebinden im Außenbereich und die ordnungsgemäße Entsorgung aller Chargen ein- schließlich Transport und Nachweisverfahren sind in die Position einzurechnen.
Teile der Leistungen (z. B. Ausbau von Rohrleitungen und Lüftungskanälen mit KMF- Dämmung/ haustechnischen Anlagen mit KMF-Dämmung usw.) sind in bestehenden Ar- beitsbereichen der Schadstoffsanierung sowie nach Arbeits- und Umgebungsschutz- maßnahmen der jeweils entsprechenden TRGS auszuführen und die Kosten hierfür so- wie eine Reinigung und Ausschleusung der Materialien ist einzurechnen.
Die Abrechnung von Leistungen der Schadstoffdemontage erfolgen nach gesonderter Position.
Abrechnung anteilig pauschal je Bauabschnitt gemäß mit dem Fachgutachter des AG festzulegendem Leistungsfortschritt.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.02.0020 Vollständige Entrümpelung und Ausbau und Entsorgung sonstige Einbauten
Vollständige Entrümpelung und vollständiger restefreier Ausbau und Entsorgung sonsti- ger Einbauten, Mobiliar, Bühnenaufbauten, Trennwände, Verkleidungen aus Holz, Me- tall, Gipskarton (z. T. doppelt beplankt) usw. im gesamten Umbau- und Rückbaubereich einschließlich Separation sämtlicher anfallender Materialien und Chargen gemäß dem unten stehenden Umfang , einschließlich sämtlicher Unterkonstruktionen, Schienen, Verkleidungen, Befestigungen und Halterungen, decken-, fußboden- und wandver- schraubt, decken-, fußboden- und wandgleichem Abtrennen sämtlicher Abhänger, Schrauben, Fugen aus Silikon, Klebe- und Ausgleichsmassen o. ä., Halter, Verbindun- gen, Abdeckungen aus Blech/Metall/Kunststoff, Gitterverkleidungen, Kabelpritschen, Kabelkanäle aller Art etc. einschließlich Freilegen aller auszubauenden Bauteile ohne Beschädigung der verbleibenden Materialien/ Bauteile/ Bausubstanz sowie Fall- und Grundleitungen.
Derzeit ist von folgendem Umfang auszugehen:
- ca. 15 lfm Kabelkanal aus Kunststoff (ca. 0,02 m x 0,03 m), wand-/ fußbodenver- schraubt
- ca. 10 lfm Kabelkanal aus Kunststoff (ca. 0,04 m x 0,04 m), wand-/ fußbodenver- schraubt
- ca. 8 Stück Papierspender aus Kunststoff, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,35 m x 0,3 m x 0,2 m
- ca. 8 Stück Seifenspender aus Kunststoff, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,3 m x 0,12 m x 0,12 m
- ca. 5 Stück Spiegel, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,5 m x 0,7 m x 0,05 m
- ca. 30 lfm Holzleiste, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,25 m x 0,04 m
Übertrag: ....................
[Seite 45]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 39 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
- ca. 50 m² sonstige Verkleidungen von Wänden usw. aus Holz/ Massivholz, ver- schraubt und/ oder vollflächig verklebt, Dicke Verkleidung ca. 0,05 m
- ca. 2 Stück Wandhaken aus Kunststoff, verschraubt, Abmessungen ca. 0,04 m x 0,04 m x 0,03 m
- ca. 2 Stück Wandhaken aus Kunststoff, verschraubt, Abmessungen ca. 0,07 m x 0,07 m x 0,11 m
- ca. 2 Stück Wandhaken aus Metall, verschraubt, Abmessungen ca. 0,10 m x 0,05 m x 0,12 m
- ca. 45 lfm Garderobe aus Kunststoff, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,06 m x 0,07 x 0,02 m
- ca. 4 Stück Halterungen für Feuerlöscher aus Metall, wandverschraubt, Abmessun- gen ca. 0,22 m x 0,1 m x 0,02 m
- ca. 11 lfm Übergangsleisten aus Metall, fußbodenverschraubt, Abmessungen ca. 0,08 m x 0,01 m
- ca. 20 m² Fußbodenbelag aus Filz, Textil/ Kunststoff (Haupttreppe Tanzsaal EG/ 1.OG)
- ca. 400 m² aufgeständerter Holzfußboden aus Holzdielen, Dicke 2,5 cm und Unter- konstruktion aus Lattung und Balken (EG/ Bühne Tanzsaal, 1. OG Tanzsaal)
- ca. 1 Stück Schrankwand mit Regalböden, wandverschraubt, Abmessungen ca. 2,15 m x 2,00 m x 0,50 m
- ca. 15 m² Glas als Innenfenster in Holz-/ Leichtbauwänden, Eingangsbereich/ Windfang, Dicke ca. 2,0 cm
- ca. 5 Stück Türstopper aus Kunststoff/ Gummi und Metall, fußbodenverschraubt, Abmessungen ca. 0,06 m x 0,06 m x 0,03 m
- ca. 17 lfm WC-Kabinen-Trennwände aus beschichtetem Holz mit Metallrahmen, mit Holztüren, mit Metallfüßen fußbodenverschraubt sowie wandverschraubt, Abmes- sungen ca. 2,0 m x 0,02 m
- ca. 10 Stück Klopapierhalter/ -spender aus Kunststoff und Metall, wandverschraubt, Abmessungen ca. 0,4 m x 0,15 m x 0,22 m
- ca. 1 Stück Metallwand, wandverschraubt, Abmessungen ca. 2,0 m x 0,95 m x 0,30 m
- ca. 2 Stück Fußabtreter mit Gitterrost und Wanne aus Metall, in Fußboden einge- lassen, eingemörtelt/ einbetoniert, Abmessungen ca. 1,25 m x 1,00 m x 0,05 m
- Metallstange inklusive 2 Metallstangenhalter an Wände geschraubt, Abmessungen ca. 0,14 m x 0,13 m x 0,05 m; komplett ca. 7 Stück
- ca. 120 m² Gipsplatten/ Gipskarton als Kanäle, Abhangdecken, Leichtbauwände, Vorsatzschalen, sonstige Verkleidungen usw. mit Holz-/ Metallunterkonstruktion und Abhängern an der Rohdecke, an Wänden, Fußböden und Rohdecke ver- schraubt
- ca. 30 lfm Kabelpritsche/ -rinne aus Metall mit Metallhalterungen, wand-/ decken- verschraubt, Abmessungen ca. 0,2 m x 0,06 m
Die nachfolgenden Materialien/ Bauteile sowie gemäß weiterer Festlegung vor Ort im Zuge der Bauausführung gehören nicht zum Leistungsumfang des AN und sind im Zuge der Arbeiten des AN beschädigungsfrei zu erhalten:
- Fenster und Fensterbänke im gesamten Gebäudeteil Tanzsaal
- Grundleitungen und deren Anschlüsse
- zu erhaltende Bestandsböden
- Handlauf/ Treppengeländer Tanzsaal, Brüstung mit Handlauf 1. OG Tanzsaal, Haupttreppe Tanzsaal, Stufen/ Treppen Tanzsaal/ Nebenräume Bühne
Die chargenweise Bereitstellung sämtlicher anfallender Abfälle in geeigneten Transport- gebinden im Außenbereich und die ordnungsgemäße Entsorgung aller Chargen ein- schließlich Transport und Nachweisverfahren sind in die Position einzurechnen.
Teile der Leistungen (z. B. Ausbau von Leichtbauwänden mit innenliegender KMF-Däm- mung, Abhangdecken mit KMF-Dämmauflage usw.) sind in bestehenden Arbeitsberei- chen der Schadstoffsanierung sowie nach Arbeits- und Umgebungsschutzmaßnahmen der jeweils entsprechenden TRGS auszuführen und die Kosten hierfür sowie eine Reini- gung und Ausschleusung der Materialien einzurechnen.
Die Abrechnung von Leistungen der Schadstoffdemontage erfolgen nach gesonderter Position.
Übertrag: ....................
[Seite 46]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 40 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abrechnung anteilig pauschal gemäß mit dem Fachgutachter des AG festzulegendem Leistungsfortschritt.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.02.0030 Aufnahme/ Ausbau und Entsorgung von Sperrmüll
Sperrmüll aus Holz, Metall, Kunststoff, Kartonagen, Schränken, Keramik, Pappe, Papier usw. aufnehmen/ ausbauen und bei Bedarf zerkleinern, bereitstellen und entsorgen.
Ausschließlich loses Inventar und loser Müll. Ausbau und Entsorgung von Festeinbau- ten nach den Vorpositionen.
Im Bereich des Dachbodens mit bleihaltigen Stäuben beaufschlagt (ca. 30 m³ feste Masse)
Die Sperrmüllmassen sind vor Abfuhr zusammen mit dem Fachgutachter des AG ge- meinsam aufzumessen.
Abrechnung auf Nachweis gemäß Wiegeschein des Fachentsorgers.
Ausführungsort: Gesamtes Gebäude, Ausführungsort (Beaufschlagung mit bleihaltigen Stäuben): seitliche Dachbodenbereiche (oberhalb der Balkone 1. OG)
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 30 t .................... ....................
01.02 Vordemontagen und Technikrückbau ....................
01.03 Arbeitsbereiche Schadstoffsanierung
01.03.0010 Sanierungsbereich OG-Tanzsaal 1 nach TRGS 519
Sanierungsbereich nach TRGS 519 wie unter Kapitel 0.2.2.12 beschrieben.
ca. Grundfläche des Sanierungsbereiches: 200 m² ca. Raumvolumen des Sanierungsbereiches: 600 m³
Abrechnung 50% der Pauschale nach vollständiger Einrichtung des Arbeitsbereiches und Sichtung durch den Fachgutachter des AG und 50% nach Aufhebung der Schutz- maßnahmen.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.03.0020 Sanierungsbereich Decke-Tanzsaal 1 nach TRGS 519
Sanierungsbereich nach TRGS 519 wie unter Kapitel 0.2.2.12 beschrieben.
ca. Grundfläche des Sanierungsbereiches: 220 m² ca. Raumvolumen des Sanierungsbereiches: 660 m³
Abrechnung 50% der Pauschale nach vollständiger Einrichtung des Arbeitsbereiches und Sichtung durch den Fachgutachter des AG und 50% nach Aufhebung der Schutz- maßnahmen.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.03.0030 Sanierungsbereich Dachboden-Tanzsaal 1 nach TRGS 521/ TRGS 524
Übertrag: ....................
[Seite 47]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 41 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Sanierungsbereich nach TRGS 521/ TRGS 524 wie unter Kapitel 0.2.2.12 beschrieben.
ca. Grundfläche des Sanierungsbereiches: 110 m² ca. Raumvolumen des Sanierungsbereiches: 450 m³
Abrechnung 50% der Pauschale nach vollständiger Einrichtung des Arbeitsbereiches und Sichtung durch den Fachgutachter des AG und 50% nach Aufhebung der Schutz- maßnahmen.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.03.0040 Sanierungsbereich Dachboden-Tanzsaal 2 nach TRGS 521/ TRGS 524
Sanierungsbereich nach TRGS 521/ TRGS 524 wie unter Kapitel 0.2.2.12 beschrieben.
ca. Grundfläche des Sanierungsbereiches: 280 m² ca. Raumvolumen des Sanierungsbereiches: 750 m³
Abrechnung 50% der Pauschale nach vollständiger Einrichtung des Arbeitsbereiches und Sichtung durch den Fachgutachter des AG und 50% nach Aufhebung der Schutz- maßnahmen.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.03.0050 Sanierungsbereich KG-Tanzsaal nach TRGS 521/ TRGS 524
Sanierungsbereich nach TRGS 521/ TRGS 524 wie unter Kapitel 0.2.2.12 beschrieben.
ca. Grundfläche des Sanierungsbereiches: 40 m² ca. Raumvolumen des Sanierungsbereiches: 100 m³
Abrechnung 50% der Pauschale nach vollständiger Einrichtung des Arbeitsbereiches und Sichtung durch den Fachgutachter des AG und 50% nach Aufhebung der Schutz- maßnahmen.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.03.0060 Sanierungsbereich KG Gaststätte nach TRGS 521/ TRGS 524
Sanierungsbereich nach TRGS 521/ TRGS 524 wie unter Kapitel 0.2.2.12 beschrieben.
ca. Grundfläche des Sanierungsbereiches: 35 m² ca. Raumvolumen des Sanierungsbereiches: 90 m³
Abrechnung 50% der Pauschale nach vollständiger Einrichtung des Arbeitsbereiches und Sichtung durch den Fachgutachter des AG und 50% nach Aufhebung der Schutz- maßnahmen.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.03.0070 Sanierungsbereich EG Gaststätte nach TRGS 519
Sanierungsbereich nach TRGS 519 wie unter Kapitel 0.2.2.12 beschrieben.
ca. Grundfläche des Sanierungsbereiches: 30 m² ca. Raumvolumen des Sanierungsbereiches: 100 m³
Abrechnung 50% der Pauschale nach vollständiger Einrichtung des Arbeitsbereiches und Sichtung durch den Fachgutachter des AG und 50% nach Aufhebung der Schutz- maßnahmen.
Übertrag: ....................
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 42 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.03.0080 Klein-/ Einzelsanierungsbereiche nach TRGS 519
Für den Ausbau von z. B. asbesthaltigen Brandschutzklappen, einzelnen asbesthaltigen Leichtbauplatten usw. nach TRGS 519, Nr. 14 im gesamten Gebäude.
ca. Grundfläche des Sanierungsbereiches: 30 m² ca. Raumvolumen des Sanierungsbereiches: 200 m³
Abrechnung nach Stückzahl Klein-/ Einzelsanierungsbereiche nach TRGS 519 gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 3 St .................... ....................
01.03 Arbeitsbereiche Schadstoffsanierung ....................
01.04 Schadstoffdemontagen
01.04.0010 Ausbau und Entsorgung asbesthaltige Rippenheizkörper
Ausbau und Entsorgung von Rippenheizkörpern mit asbesthaltigen Flachdichtungen nach TRGS 519, zerstörungsfreie Demontage des gesamten Bauteils unter faserdich- tem Abkleben der Bauteilöffnungen/ asbesthaltigen Bauteile und Transport und Zerle- gung des Heizkörpers mit fachgerechter Sanierung und restefreier Entfernung der as- besthaltigen Dichtungen und Separation sämtlicher Materialien und Chargen in geson- dertem Schwarzbereich nach TRGS 519, Nr. 14, einschließlich reinigen und ausschleu- sen schadstofffreier Bauteile, verpacken, kennzeichnen sowie Bereitstellung der jeweili- gen Chargen im Außenbereich und anschließende Entsorgung der Materialien.
Alternativ zerstörungsfreie Demontage des gesamten Bauteils nach TRGS 519 unter fa- serdichtem Abkleben der Bauteilöffnungen/ asbesthaltigen Bauteile, demontieren, ver- packen, kennzeichnen sowie Bereitstellung in verschließbarem Container im Außenbe- reich und Transport zu einer nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassenen Sa- nierungsanlage einschließlich fachgerechter Sanierung und anschließende Entsorgung der Materialien.
Ausführung nach Wahl des AN.
Die Restentleerung des Bauelementes sowie die Demontage von Konsolen, Halterun- gen und Auflagekonstruktionen bis auf Niveau Wand/ Boden ist einzukalkulieren.
Abmessungen Rippenheizkörper bis zu ca. 1,8 m x 1,1 m x 0,2 m
Abrechnung nach Stückzahl Heizkörper gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fach- gutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 8 St .................... ....................
01.04.0020 Ausbau und Entsorgung asbesthaltige Brandschutztüren/ Drahtglastüren
Ausbau und Entsorgung von Brandschutztüren/ Drahtglastüren mit asbesthaltigen Bau- teilen nach TRGS 519 einschl. Stahlzarge und Befestigungen, zerstörungsfreie Demon- tage des gesamten Bauteils unter faserdichtem Abkleben von Bauteilöffnung/ der as- besthaltigen Bauteile und Transport und Zerlegung der Türen mit fachgerechter Sanie- rung und restefreier Entfernung der asbesthaltigen Bauteile und Separation sämtlicher Materialien und Chargen in gesondertem Schwarzbereich nach TRGS 519, Nr. 14, ein- schließlich reinigen und ausschleusen schadstofffreier Bauteile, verpacken, kennzeich- nen sowie Bereitstellung der jeweiligen Chargen im Außenbereich und anschließende Entsorgung der Materialien.
Übertrag: ....................
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 43 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Alternativ zerstörungsfreie Demontage des gesamten Bauteils nach TRGS 519 unter fa- serdichtem Abkleben der Bauteilöffnungen/ asbesthaltigen Bauteile, demontieren, ver- packen, kennzeichnen sowie Bereitstellung in verschließbarem Container im Außenbe- reich und Transport zu einer nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassenen Sa- nierungsanlage einschließlich fachgerechter Sanierung und anschließende Entsorgung der Materialien.
Ausführung nach Wahl des AN.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 2,5 m
Abmessungen: B x H bis ca. 1,20 x 2,30 m
Doppelflügelige Türen werden wie 2 Stück Türen abgerechnet. Die Entsorgung der nicht gefährlichen Abfälle ist einzukalkulieren (hier z. B. Türzargen).
Abrechnung nach Stückzahl Türen gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutach- ter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 5 St .................... ....................
01.04.0030 Ausbau und Entsorgung asbesthaltige rauchdichte Fenster/ Elemente/ Drahtglas- fenster/ -elemente
Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen rauchdichten Fenstern/ Elementen/ Draht- glasfenstern und -elementen nach TRGS 519, zerstörungsfreie Demontage des gesam- ten Bauteils unter faserdichtem Abkleben von Bauteilöffnung/ der asbesthaltigen Bautei- le und Transport und Zerlegung der Fenster/ Elemente mit fachgerechter Sanierung und restefreier Entfernung der asbesthaltigen Bauteile und Separation sämtlicher Materialien und Chargen in gesondertem Schwarzbereich nach TRGS 519, Nr. 14, einschließlich reinigen und ausschleusen schadstofffreier Bauteile, verpacken, kennzeichnen sowie Bereitstellung der jeweiligen Chargen im Außenbereich und anschließende Entsorgung der Materialien.
Alternativ zerstörungsfreie Demontage des gesamten Bauteils nach TRGS 519 unter fa- serdichtem Abkleben der Bauteilöffnungen/ asbesthaltigen Bauteile, demontieren, ver- packen, kennzeichnen sowie Bereitstellung in verschließbarem Container im Außenbe- reich und Transport zu einer nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassenen Sa- nierungsanlage einschließlich fachgerechter Sanierung und anschließende Entsorgung der Materialien..
Ausführung nach Wahl des AN.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 3,0 m
Abmessungen (Breite x Höhe): ca. 1,0 x 0,8 m
Abrechnung erfolgt nach Stückzahl ausgebautem Fenster/ Element gemäß gemeinsa- mem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 2 St .................... ....................
01.04.0040 Ausbau und Entsorgung asbesthaltige Flach-/ Flanschdichtungen
Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Flach-/ Flanschdichtungen an Rohrleitungs- flanschen nach TRGS 519, zerstörungsfreie Demontage des gesamten Bauteils unter faserdichtem Abkleben von Bauteilöffnung/ der asbesthaltigen Bauteile und anschlie- ßend am Rohrleitungsanschluss beidseitig mechanisch trennen, Rohröffnungen faser- dicht Abkleben und Transport und Zerlegung der Rohrleitungsflansche mit fachgerech- ter Sanierung und restefreier Entfernung der asbesthaltigen Bauteile und Separation sämtlicher Materialien und Chargen in gesondertem Schwarzbereich nach TRGS 519, Nr. 14, einschließlich reinigen und ausschleusen schadstofffreier Bauteile, verpacken, kennzeichnen sowie Bereitstellung
Übertrag: ....................
[Seite 50]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 44 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... der jeweiligen Chargen im Außenbereich oder alternativ Ausführung der Arbeiten nach emissionsarmen Verfahren AT 1 und anschließende Entsorgung der Materialien.
Alternativ zerstörungsfreie Demontage des gesamten Bauteils nach TRGS 519 unter fa- serdichtem Abkleben der Bauteilöffnungen/ asbesthaltigen Bauteile und anschließend am Rohrleitungsanschluss beidseitig mechanisch trennen, Rohröffnungen faserdicht Abkleben, demontieren, verpacken, kennzeichnen sowie Bereitstellung in verschließba- rem Container im Außenbereich und Transport zu einer nach Bundes-Immissions- schutzgesetz zugelassenen Sanierungsanlage einschließlich fachgerechter Sanierung und anschließende Entsorgung der Materialien..
Ausführung nach Wahl des AN.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 4,0 m
Abrechnung nach Stückzahl Flach-/ Flanschdichtung gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 25 St .................... ....................
01.04.0050 Ausbau und Entsorgung asbesthaltiger Schnüre
Ausbau und Entsorgung asbesthaltiger Schnüre in haustechnischen Anlagen, zwischen Verschraubungen, geklemmt, geklebt usw. nach TRGS 519 freilegen, restefrei ein- schließlich Anhaftungen ausbauen, verpacken, ausschleusen, zum Container verbrin- gen und entsorgen.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender asbesthaltiger Baustoffe/ Materialien sowie die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzurechnen (Bereitstellung und Entsorgung in verschließbaren Containern im Außenbereich).
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 2,5 m
Schnurdicken bis ca. 2 cm.
Abrechnung erfolgt nach Länge Schnur in m gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 5 m .................... ....................
01.04.0060 Ausbau und Entsorgung asbesthaltige Spachtelmassen an Gipskartonwänden/ - vorsatzschalen
Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Spachtelmassen an Gipskartonwänden/ - vorsatzschalen nach TRGS 519 in bestehenden Sanierungsbereichen nach TRGS 519, Gipskartonplatten mit asbesthaltigen Spachtelmassen auf Holz-/ Metallunterkonstruktion verschraubt und verklebt, restefrei einschließlich Anhaftungen ausbauen, verpacken, ausschleusen, zum Container verbringen und entsorgen, einschließlich Ausbau und Entsorgung Unterkonstruktion.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile/ Unterkonstruktion (auch mehrfach) mit reste-/ rückstandsfreier Entfernung sämtlicher anhaftender asbesthaltiger Baustoffe/ Materialien sowie die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzurechnen.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 3,5 m
Dicke Gipskartonplatten bis ca. 3 cm.
Bereitstellung in verschließbaren Containern im Außenbereich und anschließende Ent- sorgung.
Übertrag: ....................
[Seite 51]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 45 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Abrechnung nach m² Ansichtsfläche Gipskartonwand/ -vorsatzschale gemäß gemeinsa- mem Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 30 m² .................... ....................
01.04.0070 Ausbau und Entsorgung asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen
Ausbau, Abbruch und Entsorgung von asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassenmit Far- ben/ Anstrichen an Wänden Ziegelstein/ Bimsstein/ Leichtbeton und Stützen aus Beton nach TRGS 519 in bestehenden Sanierungsbereichen nach TRGS 519, ohne Beschädi- gung des Untergrunds/ der Wände. Putze, Spachtelmassen mit Farben/ Anstriche reste-/ rückstandsfrei (Abtragtiefe mind. 3 cm) ausbauen, staubdicht verpacken, ausschleusen, zum Container verbringen und ent- sorgen.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile/ Unterbauten des Mauer- werks aus Ziegelstein/ Bimsstein/ Leichtbeton (auch mehrfach) mit restefreier Entfer- nung sämtlicher anhaftender asbesthaltiger Baustoffe/ Materialien sowie die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzurechnen.
Ausführungsort: Gebäudebereich Tanzsaal 1. OG Arbeitshöhe über Fußboden/ Boden/ Gerüstboden bis ca. 2,5 m
Abrechnung nach m² Ansichtsfläche Wände/ Stützen gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 250 m² .................... ....................
01.04.0080 Ausbau und Entsorgung asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen (Decke)
Ausbau, Abbruch und Entsorgung von asbesthaltigen Putzen/ Spachtelmassenmit Far- ben/ Anstrichen an Decken inklusive Putzträger (Schilfrohr genagelt an Tragkonstruktion der Decke) nach TRGS 519 in bestehenden Sanierungsbereichen nach TRGS 519. Putze/ Spachtelmassen mit Farben/ Anstriche und Putzträgerreste-/ rückstandsfrei (Abtragtiefe mind. 3 cm) ausbauen, staubdicht verpacken, ausschleusen, zum Contai- ner verbringen und entsorgen.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile/ Unterbauten des Mauer- werks aus Ziegelstein/ Bimsstein/ Leichtbeton (auch mehrfach) mit restefreier Entfer- nung sämtlicher anhaftender asbesthaltiger Baustoffe/ Materialien sowie die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzurechnen.
Ausführungsort: Gebäudebereich Tanzsaal 1. OG Arbeitshöhe über Fußboden/ Boden/ Gerüstboden bis ca. 2,5 m
Abrechnung nach m² Ansichtsfläche Decke gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 400 m² .................... ....................
01.04.0090 Ausbau und Entsorgung asbesthaltiger Estriche (Magnesiaestriche)
Ausbau, Abbruch und Entsorgung von asbesthaltigen Estrichen nach TRGS 519. Estrich reste-/ ruckstandsfrei ausbauen, staubdicht verpacken, ausschleusen, zum Con- tainer verbringen und entsorgen.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Materialien/ Bauteile/ Unterbauten des Fußbodenaufbaus (auch mehrfach) mit restefreier Entfernung sämtlicher anhaften- der asbesthaltiger Baustoffe/ Materialien sowie die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzurechnen.
Übertrag: ....................
[Seite 52]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 46 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abrechnung nach m² Ansichtsfläche Fußboden gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 200 m² .................... ....................
01.04.0100 Ausbau und Entsorgung asbesthaltige Bakelitschalter
Ausbau und Entsorgung von Bakelitschaltern einschließlich sämtlicher Befestigungsmit- tel (verschraubt auf Wände, Holz usw.) nach TRGS 519 einschl. verpacken, bereitstel- len und entsorgen sowie Reinigung der Unterkonstruktion.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile/ Unterkonstruktion (auch mehrfach) mit restefreier Entfernung sämtlicher anhaftender asbesthaltiger Baustoffe/ Materialien sowie die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzurechnen.
Abrechnung erfolgt nach Stückzahl Schalter gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 50 St .................... ....................
01.04.0110 Ausbau und Entsorgung asbesthaltige NH-Sicherungen
Ausbau und Entsorgung von NH-Sicherungen mit asbesthaltigen Pappen nach TRGS 519, zerstörungsfreie Demontage des gesamten Bauteils unter faserdichtem Abkleben von Bauteilöffnung/ der asbesthaltigen Bauteile und Transport und Zerlegung der Siche- rungen mit fachgerechter Sanierung und restefreier Entfernung der asbesthaltigen Bau- teile und Separation sämtlicher Materialien und Chargen in gesondertem Schwarzbe- reich nach TRGS 519, Nr. 14, einschließlich reinigen und ausschleusen schadstofffreier Bauteile, verpacken, kennzeichnen sowie Bereitstellung der jeweiligen Chargen im Au- ßenbereich und anschließende Entsorgung der Materialien.
Alternativ zerstörungsfreie Demontage des gesamten Bauteils nach TRGS 519 unter fa- serdichtem Abkleben der Bauteilöffnungen/ asbesthaltigen Bauteile, demontieren, ver- packen, kennzeichnen sowie Bereitstellung in verschließbarem Container im Außenbe- reich und Transport zu einer nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassenen Sa- nierungsanlage einschließlich fachgerechter Sanierung und anschließende Entsorgung der Materialien.
Ausführung nach Wahl des AN.
Abrechnung erfolgt nach Stückzahl ausgebaute NH-Sicherung gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 3 St .................... ....................
01.04.0120 Ausbau und Entsorgung asbesthaltige Isolierrohre
Ausbau und Entsorgung von historischen Isolierrohren mit Metallmantel mit asbesthalti- gen, bitumen-/teergetränkter Papierinnenschicht (sog. Bergmannrohre), zerstörungs- freie Demontage des gesamten Bauteils unter faserdichtem Abkleben der Bauteilöffnun- gen/ asbesthaltigen Bauteile und Transport und Zerlegung des Heizkörpers mit fachge- rechter Sanierung und restefreier Entfernung der asbesthaltigen Dichtungen und Sepa- ration sämtlicher Materialien und Chargen in gesondertem Schwarzbereich nach TRGS 519, Nr. 14, einschließlich reinigen und ausschleusen schadstofffreier Bauteile, verpa- cken, kennzeichnen sowie Bereitstellung der jeweiligen Chargen im Außenbereich und anschließende Entsorgung der Materialien.
Alternativ zerstörungsfreie Demontage des gesamten Bauteils nach TRGS 519 unter fa- serdichtem Abkleben der Bauteilöffnungen/ asbesthaltigen Bauteile, demontieren, ver- packen, kennzeichnen sowie Bereitstellung in verschließbarem Container im Außenbe- reich und Transport zu einer nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Übertrag: ....................
[Seite 53]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 47 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... zugelassenen Sanierungsanlage einschließlich fachgerechter Sanierung und anschlie- ßende Entsorgung der Materialien.
Ausführung nach Wahl des AN.
Abmessungen Isolierrohr Durchmesser bis zu ca. 0,05 m
Abrechnung nach Länge ausgebauter Isolierrohre gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 200 m .................... ....................
01.04.0130 Ausbau und Entsorgung Asbestzementplatten
Ausbau und Entsorgung von Asbestzementplatten einschließlich sämtlicher Befesti- gungsmittel (verschraubt, genagelt und geklemmt, in Holzrahmen), z. B. als als Wand-/ Schachtabdeckung für Steigleitungen usw. nach TRGS 519 einschl. verpacken, bereit- stellen und entsorgen.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile/ Unterkonstruktion (auch mehrfach) mit restefreier Entfernung sämtlicher anhaftender asbesthaltiger Baustoffe/ Materialien sowie die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzurechnen.
Sofern ein zerstörungsfreier Ausbau im Innenbereichen nicht sichergestellt werden kann, sind die Arbeiten nach Nr. 14, TRGS 519, auszuführen.
Plattenstärke: bis ca. 1,5 cm
Ausführungsort: Anbau WC's, Freisitz Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 4,0 m
Abrechnung erfolgt nach m² ausgebauter Asbestzementplatten gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 50 m² .................... ....................
01.04.0140 Ausbau und Entsorgung asbesthaltige Brandschutzklappen bis Querschnittsflä- che 0,3 m²
Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Brandschutzklappen (Klappenblatt, An- schlagdichtung und Umfassung) einschließlich Freilegen der Brandschutzklappe in Wand-/ Decken-/ Fußbodendurchführungen in bestehenden Sanierungsbereichen nach TRGS 519 in Arbeitsbereichen gemäß Sanierungsgrobkonzept und Sanierungskonzept des AN sowie nach Erfordernis in Klein-/ Einzelsanierungsbereichen nach TRGS 519 (Position 01.03.0090) mit Trennung der asbesthaltigen Bauteile im Sanierungsbereich, verpacken, ausschleusen, zum Container verbringen und entsorgen.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender asbesthaltiger Baustoffe/ Materialien sowie die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzurechnen.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 4,0 m
Querschnittsfläche (Breite x Höhe): bis ca. 0,3 m²
Abrechnung erfolgt nach Stückzahl ausgebauter Brandschutzklappe gemäß gemeinsa- mem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 2 St .................... ....................
01.04.0150 Ausbau und Entsorgung KMF-haltige Brandschutztüren/ rauchdichte Türen
Übertrag: ....................
[Seite 54]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 48 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Ausbau und Entsorgung von Brandschutztüren/ rauchdichte Türen neueren Hersteller- datums mit KMF-haltigen Bauteilen und Füllungen einschl. Stahlzarge, Rahmen und Be- festigungen. Staubarme Demontage der KMF-haltigen Bauteile und Füllungen in beste- henden Arbeitsbereichen der Schadstoffsanierung nach TRGS 519/ TRGS 521 unter ständigem Absaugen und Feuchthalten, Verpacken, Transport, Bereitstellung und Ent- sorgung der KMF-haltigen Abfälle.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender KMF-Dämmstoffe sowie die Kosten für die Be- reitstellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzu- rechnen.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 2,5 m
Abmessungen: B x H bis ca. 1,20 x 2,50 m
Doppelflügelige Türen werden wie 2 Stück Türen abgerechnet.
Abrechnung nach Stückzahl Türen gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutach- ter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 2 St .................... ....................
01.04.0160 Ausbau und Entsorgung KMF-Dämmung von Rohrleitungen
Vollständiger und Ausbau und Entsorgung von KMF-Dämmung (PVC-, blechummantelt und/ oder alukaschiert) von Rohrleitungen bis max. DN 250 einschließlich Dämmung von Manschetten, Flanschen usw. nach TRGS 521. Staubarme Demontage unter stän- digem Absaugen und Feuchthalten, Verpacken, Transport, Bereitstellung und Entsor- gung.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender KMF-Dämmstoffe sowie die Kosten für die Be- reitstellung und Entsorgung der KMF-Dämmstoffe sind in die Position einzurechnen.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 4,0 m
Dicke der Isolierung bis ca. 50 mm
Außendurchmesser Rohr bis max. DN 250
Die Kosten für die Demontage und Entsorgung der schadstofffreien Bauteile (u. a. Holz, Metall) sind im Titel 01.02 enthalten.
Abrechnung erfolgt nach lfm Rohrleitung gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fach- gutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 250 m .................... ....................
01.04.0170 Ausbau und Entsorgung KMF-Dämmung von Lüftungskanälen/ Rundrohrkanälen
Ausbau und Entsorgung von KMF-Dämmung (blechummantelt und/ oder alukaschiert) von (Blech-)Lüftungskanälen und (Blech-)Rundrohrlüftungskanälen nach TRGS 521. Dämmung geklebt und gedübelt. Staubarme Demontage unter ständigem Absaugen und Feuchthalten, Verpacken, Transport, Bereitstellung und Entsorgung.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender KMF-Dämmstoffe sowie die Kosten für die Be- reitstellung und Entsorgung der KMF-Dämmstoffe sind in die Position einzurechnen.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 4,0 m
Übertrag: ....................
[Seite 55]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 49 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Dicke der Isolierung bis ca. 50 mm
Die Kosten für die Demontage und Entsorgung der schadstofffreien Bauteile (u. a. Holz, Metall) sind im Titel 01.02 enthalten.
Abrechnung erfolgt nach Fläche der ausgebauten Dämmung in m² gemäß gemeinsa- mem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 140 m² .................... ....................
01.04.0180 Ausbau und Entsorgung KMF-Dämmung an/ in Haustechnik
Ausbau und Entsorgung von KMF-Dämmung an/ in haustechnischen Anlagen, Lüf- tungstechnik usw. nach TRGS 521. Staubarme Demontage unter Freilegung/ öffnen der Gerätewände sowie Zerlegen der Anlagen usw., ständigem Absaugen und Feuchthal- ten, Verpacken, Transport, Bereitstellung und Entsorgung.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender KMF-Dämmstoffe sowie die Kosten für die Be- reitstellung und Entsorgung der KMF-Dämmstoffe sind in die Position einzurechnen.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 4,0 m
Dicke der Dämmung bis ca. 80 - 100 mm.
Die Kosten für die Demontage und Entsorgung der schadstofffreien Bauteile (u. a. Holz, Metall) sind im Titel 01.02 enthalten.
Abrechnung erfolgt nach m² ausgebauter Dämmfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 160 m² .................... ....................
01.04.0190 Ausbau und Entsorgung KMF-Dämmstoffe im Fußbodenaufbau
Ausbau und Entsorgung von KMF-Dämmstoffen im Fußbodenaufbau als Trittschalldäm- mung/ Trennlage nach TRGS 521, staubarme Demontage der KMF-Dämmstoffe unter ständigem Absaugen und Feuchthalten, Verpacken, Transport und Bereitstellung der KMF-Dämmstoffe zur Entsorgung in verschließbaren Containern im Außenbereich, ein- schl. Entsorgung. Restefreier Ausbau sämtlicher KMF-Dämmstoffe, einschließlich reste- freier Entfernung sämtlicher Anhaftungen und Einschlüsse am Estrich/ Estrichbeton.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender KMF-Dämmstoffe sowie die Kosten für die Be- reitstellung und Entsorgung der KMF-Dämmstoffe sind in die Position einzurechnen.
Dicke der Dämmung/ Trennlage (auch mehrere Lagen übereinander) ca. 80 - 120 mm
Der Ausbau erfolgt im Zuge des Estrichausbaus. Die Kosten für die Demontage und Entsorgung der schadstofffreien Bauteile (u. a. Bodenbeläge, Estrich, Trennlagen aus Styropordämmstoffen usw.) erfolgt über gesonderte Positionen.
Abrechnung erfolgt nach m² Fußbodenfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 50 m² .................... ....................
01.04.0200 Ausbau und Entsorgung KMF-Dämmung als Dämmauflage
Übertrag: ....................
[Seite 56]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 50 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Ausbau und Entsorgung von KMF-Dämmung als Auflagen auf Gipskarton-, Kunststoff-, Holz-, Blech- oder Blechlamellendecken nach TRGS 521. Staubarme Demontage unter ständigem Absaugen und Feuchthalten, Verpacken, Transport, Bereitstellung und Ent- sorgung.
Die fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile, auch mehrfach (u. a. Ab- hangdecken, Decken-UK, der Metallteile und Einbauten) mit restefreier Entfernung sämtlicher anhaftender KMF-Dämmstoffe sowie die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung der KMF-Dämmstoffe sind in die Position einzurechnen.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 4,0 m
Dicke der Isolierung bis ca. 50 mm
Abrechnung erfolgt nach Grundfläche der ausgebauten Dämmlage in m² gemäß ge- meinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 100 m² .................... ....................
01.04.0210 Ausbau und Entsorgung KMF-Abhangdeckenplatten
Ausbau und Entsorgung von Abhangdeckenplatten aus KMF nach TRGS 521 sowie der gesamten Unterkonstruktion einschließlich Leuchtmittel, Lampen, Verkabelungen, Ab- hänger (deckengleich zu trennen). Staubarme Demontage unter ständigem Absaugen und Feuchthalten, Verpacken, Transport, Bereitstellung und Entsorgung.
Die fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile, auch mehrfach (u. a. Ab- hangdecken, Decken-Unterkonstruktion, der Metallteile und Einbauten) mit restefreier Entfernung sämtlicher anhaftender KMF-Dämmstoffe sowie die Kosten für die Bereit- stellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzu- rechnen.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 4,0 m
Dicke Abhangdeckenplatte bis ca. 50 mm.
Abrechnung erfolgt nach Grundfläche der ausgebauten Deckenplatten in m² gemäß ge- meinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 200 m² .................... ....................
01.04.0220 Ausbau und Entsorgung KMF-haltige Stopfmassen
Ausbau und Entsorgung von KMF-haltigen Stopfmassen nach TRGS 521 in Wand- und Deckendurchführungen, umlaufend um Türen/ Fenster/ Fenster-/ Fassadenelemente, in Rahmenkonstruktionen usw., Einbautiefe bis ca. 12 cm, Breite bis ca. 5 cm, einschließ- lich Ausstemmen der Materialien in ausbetonierten/ ausgemauerten Wand-/ Decken-/ Fußbodendurchführungen. Staubarme Demontage unter ständigem Absaugen und Feuchthalten, Verpacken, Transport, Bereitstellung und Entsorgung.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender KMF-Dämmstoffe sowie die Kosten für die Be- reitstellung und Entsorgung der KMF-Dämmstoffe sind in die Position einzurechnen.
Arbeitshöhe im Innenbereich über Fußboden bis ca. 4,0 m
Abrechnung erfolgt nach lfm ausgebauter Stopfmasse gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 200 m .................... ....................
01.04.0230 Ausbau und Entsorgung KMF-Dämmungen hinter Verkleidungen
Übertrag: ....................
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 51 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Ausbau und Entsorgung von KMF-Dämmungen hinter Verkleidungen und Vorsatzscha- len aus Gipskarton, Holz und Blech verschraubt, genagelt und/ oder genietet auf Blech-/ Holzunterkonstruktion nach TRGS 521. Staubarme Demontage unter ständigem Absau- gen und Feuchthalten, Verpacken, Transport, Bereitstellung und Entsorgung.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender KMF-Dämmstoffe sowie die Kosten für die Be- reitstellung und Entsorgung der KMF-Dämmstoffe sind in die Position einzurechnen.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 4,0 m
Dicke der Dämmung bis ca. 100 mm
Die Kosten für die Demontage und Entsorgung der schadstofffreien Bauteile (u. a. Holz, Metall, Gipskarton) sind im Titel 01.02 enthalten.
Abrechnung erfolgt nach m² Ansichtsfläche der ausgebauten Dämmstoffe gemäß ge- meinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 50 m² .................... ....................
01.04.0240 Ausbau und Entsorgung KMF-Dämmstoffe in Leichtbauwänden aus Gipskarton, Holz und Metall
Öffnen der Leichtbau-/ Systemtrennwände (u. a. aus Gipskarton/ Calciumsilikat/ Holz, Holzständerwände, Metall/ Metallständerwände, auch doppelt beplankt) und staubarme Demontage der KMF-Dämmstoffe nach TRGS 521 unter ständigem Absaugen und Feuchthalten, Verpacken, Transport und Bereitstellung der KMF-Dämmstoffe zur Ent- sorgung in verschließbaren Containern im Außenbereich, einschl. Entsorgung.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender KMF-Dämmstoffe sowie die Kosten für die Be- reitstellung und Entsorgung der KMF-Dämmstoffe sind in die Position einzurechnen.
Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 4,0 m
Dicke der Dämmung ca. 100 mm
Die Kosten für die Demontage und Entsorgung der schadstofffreien Bauteile (u. a. Holz, Metall, Gipskarton) sind im Titel 01.02 enthalten.
Abrechnung erfolgt nach m² Ansichtsfläche Leichtbau-/ Systemtrennwand (auch bei doppelter Beplankung) gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 150 m² .................... ....................
01.04.0250 Ausbau und Entsorgung PCB-haltige Kleinkondensatoren
Ausbau und Entsorgung von PCB-haltigen Kleinkondensatoren (zerstörungsfrei) in Leuchtstoffröhrenlampen/ Beleuchtungsanlagen sowie technischen Anlagen nach PCB- Richtlinie/ TRGS 524, Verpacken, Transport, Bereitstellung und Entsorgung, die PCB- Haltigkeit ist im Rahmen des Ausbaus zu prüfen.
Abrechnung nach Stückzahl ausgebautem Kleinkondensator gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 15 St .................... ....................
01.04.0260 Ausbau und Entsorgung quecksilberhaltige Leuchtmittel
Übertrag: ....................
[Seite 58]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 52 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Ausbau und Entsorgung von quecksilberhaltigen Leuchtmitteln (zerstörungsfrei), ord- nungsgemäßes Verpacken, Transport, Bereitstellung und Entsorgung. Die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sind in die Position einzurechnen.
Längen der Leuchtmittel bis zu 1450 mm.
Abrechnung nach Stückzahl ausgebautem Leuchtmittel gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 40 St .................... ....................
01.04.0270 Ausbau und Entsorgung Brand-/ Rauchmelder
Ausbau und Entsorgung von schadstofffreien Brand-/ Rauchmeldern.
Die Prüfung der Schadstoffhaltigkeit (ggf. schwach radioaktiv) im Rahmen des Ausbaus durch eine zugelassene Fachfirma (Strahlenschutz) ist einzurechnen.
Die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung ("nicht gefährlicher Abfall") sind in die Position einzurechnen.
Abrechnung nach Stückzahl Brand-/ Rauchmelder gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 10 St .................... ....................
01.04.0280 Zulage Entsorgung schwach radioaktive Brand-/ Rauchmelder
Zulage für die Entsorgung von Brand-/ Rauchmeldern der Vorposition bei Schadstoffhal- tigkeit (ggf. schwach radioaktiv) durch eine zugelassene Fachfirma (Strahlenschutz).
Die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung ("gefährlicher Abfall") sind in die Posi- tion einzurechnen.
Abrechnung nach Stückzahl Brand-/ Rauchmelder gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 5 St .................... ....................
01.04.0290 Ausbau und Entsorgung teerhaltige Rohrleitung Gebäude-/ Dachentwässerung aus Guss
Ausbau und Entsorgung Rohrleitung Gebäude-/ Dachentwässerung aus Guss (Durchmesser bis DN 250) mit teerhaltigem Anstrich/ Beschichtung nach TRGS 551/ TRGS 524 ausbauen, verpacken, bereitstellen und entsorgen.
Zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit bis zu Erneuerung der gesamten Entwässerung durch den Dachdecker sind im Zuge des Ausbaus der Altentwässerung für die Dauer der Restmaßnahme funktionsfähige Provisorien aus Kunststoffrohren herzustellen, an die bestehende Entwässerung fachgerecht anzuschließen einschließlich Übergabe an den AG nach Abschluss der Arbeiten und in den Einheitspreis einzurechnen.
Abrechnung nach Länge ausgebauter Rohrleitung gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 50 m .................... ....................
01.04.0300 Ausbau und Entsorgung PCB-/ teerhaltige Hauptstromkabel
Ausbau und Entsorgung von Hauptstromkabeln mit PCB-/ teerhaltiger Ummantelung
Übertrag: ....................
[Seite 59]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 53 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... nach TRGS 551/ TRGS 524/ PCB-Richtlinie, ordnungsgemäßes Verpacken, Transport und Bereitstellung zur Entsorgung in verschließbaren Containern im Außenbereich, ein- schl. Entsorgung.
Abrechnung nach lfm. Kabellänge gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutach- ter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 20 m .................... ....................
01.04.0310 Ausbau und Entsorgung Altholz A IV
Ausbau und Entsorgung von Dielenboden und Parkettboden und Podesten mechanisch befestigt/ verklebt, Materialdicke bis ca. 3 cm, Ausbau restefrei von verbleibenden Ober- flächen einschließlich aller Befestigungen usw. Material zur Entsorgung sortieren, sam- meln, im staubdichten, geschlossenen Behältern des AN bereitstellen, Behältergröße nach Wahl des AN.
Abrechnung nach m² Grundfläche der Fußböden gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Ausführungsort: Tanzsaal EG, Tanzsaal Bühne, Tanzsaal 1. OG je seitlich der (Haupt- )Treppe
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 400 m² .................... ....................
01.04.0320 Ausbau und Entsorgung teerhaltige Abdichtungen
Ausbau und Entsorgung von teerhaltigen Abdichtungen an/ auf mineralischen Unter- gründen, vollflächig (auch mehrlagig) auf der Rohbausubstanz aufgebracht/ verklebt, nach TRGS 524/ TRGS 551 restefrei bis auf die Rohbausubstanz einschließlich sämtli- cher Klebemassen, Bitumenkleber, Schwarzanstriche, Restanhaftungen und sonstigen Anhaftungen restefrei ausbauen (Verfahren nach Wahl des AN), verpacken, bereitstel- len und entsorgen.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender teerhaltiger Baustoffe/ Materialien sowie die Kosten für die Entsorgung der teerhaltigen Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzurechnen.
Dicke Abdichtung bis ca. 2,0 cm.
Ausführung der Arbeiten im Außenbereich nach TRGS 519.
Der Ausbau erfolgt nach Freilegung der Bauteile durch den Rohbauer.
Eine fachgerechte Reinigung der schadstofffreien Bauteile (auch mehrfach) mit reste- freier Entfernung sämtlicher anhaftender teerhaltiger Baustoffe/ Materialien sowie die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sämtlicher Baustoffe/ Materialien sind in die Position einzurechnen.
Erschwernisse im Zuge der Ausführung (u. a. Witterungseinflüsse aufgrund von Arbei- ten im Außenbereich usw.) sind einzukalkulieren.
Abrechnung nach m² Balkonfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fachüberwa- chung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen.
20 m² .................... ....................
01.04.0330 Reinigung gesamter Dachbodenraum inklusive Dachtragwerk
Reinigen von bleihaltigen Stäuben (TRGS 505, DGUV-Regel 101-004) des gesamten
Übertrag: ....................
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 54 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Dachbodenraums inklusive Dachtragwerk und Entsorgung der Materilaien. Trocken- und Feuchtreinigung aller Oberflächen (strukturiert und rau) in den Sanierungsbereichen (Wände, Decken, Dachtragwerk aus Holz, Fußböden, sämtliche Einbauten, Fugen, Ris- se, Vorsprünge, Unterzüge, Stützen, Bodenkanäle, Schächte usw.), inkl. aller eingebau- ten Gegenstände und Installationen. Die Reinigung zur Dekontamination (Absaugen mit baumustergeprüften Saugern der Kategorie H und Feuchtreinigung) umfasst alle Ar- beitsabläufe, die oberflächenbedingt zur Beseitigung von Faser- und Staubrückständen erforderlich sind, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsgänge, d. h. Grobreinigung, Feinreinigung, Nachreinigung. Nicht reinigbare Oberflächen und Gegenstände (z. B. Zwischenträgerfüllungen des Fußbodens) sind fachgerecht zu schützen und die Schutz- konstruktion/ -materialien zu reinigen. Herstellen Arbeits-/ Schwarzbereich gemäß Posi- tion 01.03.0040.
Ausführungsort; Tanzsaal Dachboden (komplett)
Erschwernisse wie z. B. Satteldach und niedrige Arbeitshöhen an den Dachrändern, nicht vorhandene Trag-/Schalungsbretter auf Tragbalken des Dachbodenfußbodens, strukturierte, raue Oberflächen usw. sind einzukalkulieren.
Abrechnung nach m² Grundfläche des Dachbodenraums gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen.
450 m² .................... ....................
01.04 Schadstoffdemontagen ....................
01.05 Entkernungs-/ Abbrucharbeiten
01.05.0010 Abbruch und Entsorgung Fliesenbeläge Wände
Abbruch und Entsorgung von Wandfliesen und Fliesenspiegel an Wänden und im Be- reich von WC's, aus Steinzeugfliesen, kleinformatig (z. B. 0,20 m x 0,20 m), Dicke bis ca. 15 mm, im Mörtelbett/ Fliesenkleber Untergrund aus Mauerwerk.
Ausführung innerhalb des Bauwerkes, Ausführung in allen Geschossen, Arbeitshöhe bis 3,5 m, staubarmes Arbeiten (z.B. Absaugen von Stäuben, Anfeuchten der Abbruchma- terialien, geregelte Luftführung mittels technischen Lüftungsanlagen) einschließlich res- tefreiem Ausbau sämtlicher zugehöriger Bauteile, Schienen, Abschlussleisten, Haftge- webe, Mörtel, Fliesenkleber, Silikonfugen, Mörtelfugen usw. und Schutz der verbleiben- den Bausubstanz vor Beschädigungen.
Materialien zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN bereitstellen, Behäl- tergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen und entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung sind in die Position einzurechnen.
Abrechnung erfolgt nach m² der Wandfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 200 m² .................... ....................
01.05.0020 Abbruch und Entsorgung Fliesenbeläge Fußböden
Abbruch und Entsorgung Fliesenbeläge auf Fußböden aus Spaltklinker, Steinzeugflie- sen, kleinformatig (z. B. 0,24 m x 0,12 m) und großformatig (z. B. 0,3 m x 0,3 m), Dicke ca. 15 mm, im Mörtelbett/ Fliesenkleber (Dicke bis ca. 3 cm) verlegt.
Ausführung innerhalb des Bauwerkes, Ausführung in allen Geschossen, staubarmes Ar- beiten (z.B. Absaugen von Stäuben, Anfeuchten der Abbruchmaterialien, geregelte Luft- führung mittels technischen Lüftungsanlagen) einschließlich restefreiem Ausbau sämtli- cher zugehöriger Bauteile, Schienen, Abschlussleisten, Haftgewebe, Mörtel, Fliesenkle- ber, Silikonfugen, Mörtelfugen usw. und Schutz der verbleibenden
Übertrag: ....................
[Seite 61]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 55 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Bausubstanz vor Beschädigungen. Die Toleranz für Unebenheiten auf dem Rohunter- grund beträgt 0,5 cm.
Materialien zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN bereitstellen, Behäl- tergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen und entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung sind in die Position einzurechnen.
Abrechnung erfolgt nach m² der Fußbodenfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 100 m² .................... ....................
01.05.0030 Abbruch und Entsorgung Werkstein-/ Granitfußbodenbelag
Abbruch und Entsorgung Werksteintreppenstufen auf Treppenanlage Dicke bis ca. 5,0 cm, im Mörtelbett/ Fliesenkleber (Dicke bis ca. 3 cm) verlegt, Ausführung außerhalb des Bauwerkes, Ausführung in allen Geschossen, staubarmes Arbeiten (z.B. Absaugen von Stäuben, Anfeuchten der Abbruchmaterialien, geregelte Luftführung mittels technischen Lüftungsanlagen) einschließlich restefreiem Ausbau sämtlicher zugehöriger Bauteile, Haftgewebe, Schienen, Abschlussleisten, gesamtes Mörtelbett, Fliesenkleber, Silikonfu- gen, Mörtelfugen usw. und Schutz der verbleibenden Bausubstanz vor Beschädigungen. Die Toleranz für Unebenheiten auf dem Rohuntergrund beträgt 0,5 cm. Das Schleifen/ Fräsen (Ausführung staubarm (z.B. Absaugen von Stäuben, Anfeuchten der Abbruch- materialien, geregelte Luftführung mittels technischen Lüftungsanlagen) Fußbodenflä- chen zur Herstellung der vorgenannten Toleranz ist in die Leistungsposition mit einzu- kalkulieren.
Materialien zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN bereitstellen, Behäl- tergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen und entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung bis einschl. Recycling-Klasse 3 (RC-3) sind in die Position einzurech- nen.
Abmessungen (Treppenanlage): 3,5 m x 0,8m x 0,8 m mit insgesamt 3 Treppenstufen/ Podest
Abrechnung erfolgt nach m² der Fußbodenfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 5 m² .................... ....................
01.05.0040 Abbruch und Entsorgung Estrich
Abbruch und Entsorgung von Estrich, bewehrt/ armiert mit Stahlstäbe/ -drähten, und Be- wehrungsmatten aus Metall, schwimmend und im Verbund verlegt, restefreier Ausbau, Ausführung innerhalb der Umbaubereiche, Ausführung in allen Geschossen, staubar- mes Arbeiten (z.B. Absaugen von Stäuben, Anfeuchten der Abbruchmaterialien, gere- gelte Luftführung mittels technischen Lüftungsanlagen), Schutz der verbleibenden Bau- substanz vor Beschädigungen. Die Toleranz für Unebenheiten auf dem Rohuntergrund beträgt 1 cm, einschließlich restefreier Ausbau und Entsorgung sämtlicher schadstoff- freien Abdichtungen, Trennlagen, Trittschalldämmungen, Ausgleichsschüttungen usw.
Dicke Estrich bis ca. 7,0 cm
Materialien zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN/ als Haufwerk be- reitstellen, Behältergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen und entsor- gen. Die Kosten für die Entsorgung der oben aufgeführten schadstofffreien Trennlagen sowie die Entsorgung der mineralischen Abbruchmassen (Estrich) bis einschl. Recy- clingklasse 2 (RC-3) sind in die Position einzurechnen.
Ausführungsort: gesamte Gebäude
Abrechnung erfolgt nach m² der Fußbodenfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit
Übertrag: ....................
[Seite 62]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 56 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 50 m² .................... ....................
01.05.0050 Abbruch und Entsorgung Fußbodenaufbau EG
Abbruch und Entsorgung Fußbodenaufbauten/ Fußbodenfüllungen aus Sand/ Lehm, Schlacke und/ oder Gemische aus Sand/ Lehm, Schlacke im EG des Tanzsaals, stau- barmes Arbeiten (z.B. Absaugen von Stäuben, Anfeuchten der Abbruchmaterialien, ge- regelte Luftführung mittels technischen Lüftungsanlagen), Schutz der verbleibenden Bausubstanz vor Beschädigungen, einschließlich externer Entsorgung sämtlicher anfal- lender Abbruchmaterialien bis einschließlich Klasse RC-3 bzw. BM-F3 nach Ersatzbau- stoffverordnung. Der Ausbau und die Entsorgung der Altholzmaterialien werden nach gesonderter Position vergütet.
Dicke bis ca. 15,0 cm
Abrechnung erfolgt nach m² der Fußbodenfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 260 m² .................... ....................
01.05.0060 Abbruch und Entsorgung Mauerwerkswände bis ca. 0,12 m Wandstärke
Abbruch und Entsorgung von Mauerwerkswänden aus u. a. Ziegel- und Bims-Mauer- werk zum Abbruch nicht tragender Mauerwerkswände, Dicke Mauerwerk bis ca. 0,12 m, Arbeitshöhe bis 3,5 m, Ausführung innerhalb der Umbaubereiche, Ausführung in allen Geschossen, staubarmes Arbeiten (z.B. Absaugen von Stäuben, Anfeuchten der Ab- bruchmaterialien, geregelte Luftführung mittels technischen Lüftungsanlagen), ein- schließlich restefreiem Ausbau sämtlicher zugehöriger Bauteile, Wandputze, Anstriche, Armierungseisen, Mörtel, Abdichtungen, Fugenmassen aus Silikon sowie Stopfmassen in Fugen usw. und Schutz der verbleibenden Bausubstanz vor Beschädigungen.
Materialien zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN (Behältergröße nach Wahl des AN)/ als Haufwerk auf der Baustelle bereitstellen und entsorgen. Die Entsorgung der mineralischen Abbruchmassen bis einschl. Recyclingklasse 3 (RC-3) bzw. Ziegelmaterial (ZM) ist in die Position einzurechnen.
Abrechnung erfolgt nach m² der Wand-/ Schachtfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 50 m² .................... ....................
01.05.0070 Wie Position 01.05.0060, jedoch Abbruch und Entsorgung Mauerwerkswände bis ca. 0,24 m Wandstärke
Abrechnung erfolgt nach m² der Wand-/ Schachtfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 20 m² .................... ....................
01.05.0080 Abbruch und Entsorgung von Putz Wänden/ Stützen (innen)
Abbruch und Entsorgung von Wandputzen aller Art an Innennwänden und Stützen bis auf die Rohbausubstanz, restefreies Abtragen des gesamten Putzes, Dicke des Putzes bis ca. 3,0 cm, staubarmes Arbeiten (z. B. Absaugen von Stäuben, Anfeuchten der Ab- bruchmaterialien).
Materialien zur Entsorgung sammeln, im Behälter des AN (Behältergröße nach Wahl des AN) auf der Baustelle bereitstellen und entsorgen. Die Entsorgung der minerali- schen Abbruchmassen bis einschl. Recycling-Klasse 3 (RC-3) ist in die Position
Übertrag: ....................
[Seite 63]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 57 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... einzurechnen.
Ausführungsort: gesamtes Gebäude Arbeitshöhe über Fußboden bis ca. 6,5 m an den Giebelwänden
Abrechnung nach m² Ansichtsfläche der Wände gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 500 m² .................... ....................
01.05.0090 Abbruch und Entsorgung bituminöses Dachabdichtungssystem
Vollständiger Abbruch und Entsorgung der bituminöses Dachabdichtungssysteme (asbest- und teerfrei, KMF-Fasern keine "WHO-Fasern") auf dem Flachdachbereich des Gebäudeteils Anbau-WC's, vollflächig (auch mehrlagig) auf der Deckenkonstruktion ver- klebt, einschließlich sämtlicher Dämmungen aus Styropor, Trennlagen, Klebemassen, Bitumenkleber, Schwarzanstriche, Restanhaftungen und sonstigen Anhaftungen reste- frei ausbauen (Verfahren nach Wahl den AN, einschließlich Bearbeitung von Rand- und Wand-/ Sockelbereichen bis ca. 0,4 m Höhe).
Ausführungsort. Anbau WC's Flachdach über EG aus Beton/ Stahlbeton ca. 50 m²
ca. 50 m² bituminöse obere Abdichtungslage, auch mehrlagig, Dicke bis ca. 3,0 cm ca. 50 m² Styropordämmung, auch mehrlagig, Dicke bis ca. 25,0 cm, HBCD-haltig (kein "gefährlicher Abfall", aber "überwachungsbedürftiger Abfall") ca. 50 m² bituminöse untere Abdichtungslage/ Dampfsperre, auch mehrlagig, Dicke bis ca. 3,0 cm
Materialien zur Entsorgung sortieren, sammeln, im Behälter des AN bereitstellen, Behäl- tergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen und entsorgen. Die Kosten für die Bereitstellung und Entsorgung sind in die Position einzurechnen.
Weiterführend erforderliche Absturzsicherungen nach Wahl des AN sind in die Position einzukalkulieren.
Erschwernisse im Zuge der Ausführung (u. a. Witterungseinflüsse aufgrund von Arbei- ten im Außenbereich) sind einzukalkulieren.
Abrechnung nach m² Dachfläche gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutach- ter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 50 m² .................... ....................
01.05.0100 Rückbau Gebäudeteil Gaststätte (bis OK Kellerdecke)
Erdgleicher schonender Rückbau des Gebäudeteils Gaststätte bis OK Kellerdecke ge- mäß statischem Abbruchkonzept/ Abbruchkonzept des AN (nach Postion 01.01.0100) einschließlich sämtlicher Tragwerke (auch Dach-, Decken- und Wandtragwerke aus Holz), Innenwände, Treppen, Dachabdichtungen, Fenster, Stützen, Ausfachungen der Wände mit Lehm, Fußbodenfüllungen aus Sand/ Lehm, Schlacke und/ oder Gemische aus Sand/ Lehm, Schlacke einschließlich externer Entsorgung sämtlicher anfallender Abbruchmaterialien sowie der mineralischen Abbruchmassen und Boden-/ Bauschutt- materialien bis einschließlich Klasse RC-3 bzw. BM-F3 nach Ersatzbaustoffverordnung gemäß den vorliegenden Leistungsbeschreibungen, Unterlagen, sowie Ortsbesichti- gung. Die Treppenstufen im Eingangsbereich (außen) der Gaststätte sind vor Rückbau zerstörungsfrei auszubauen/ aufzunehmen und seitlich zu lagern.
Wird beim Abbruch des Gebäudeteils Gaststätte die Kellerdecke mit schwerem Gerät befahren sind weiterführend durch den AN statische Sicherungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Die Leistungen zur Umsetzung sind in die Position einzukalkulieren. Planungsleistungen/ Erstellen der Ausführungsplanung sind in der Position 01.01.0100
Übertrag: ....................
[Seite 64]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 58 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... einzukalkulieren.
Gesamt-BRI Abbruchbereich: ca. 1.200 m³.
Die Entsorgung von Bauschutt > Klasse RC-3 bzw. Bodenmaterialien > Klasse BM-F3 erfolgt als Zulage auf Nachweis nach gesonderten Positionen des Titels 01.07 Zulage Entsorgung Bauschutt/ Boden
Abrechnung anteilig pauschal gemäß mit dem Fachgutachter des AG gemeinsam fest- zulegendem Leistungsfortschritt.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.05.0110 Rückbau Anbau WC's (bis OK Kellerdecke)
Erdgleicher schonender Rückbau des Gebäudeteils Anbau WC's bis OK Kellerdecke (in nicht unterkellerten Bereichen Abbruch inklusive Bodenplatte und Fundamente) im Be- reich der Schnittstelle zum Tanzsaal und der Nachbaugrundstücke/ -bebauung mittels Sägetrennschnitten, Kleingeräte- und Handabbruch einschließlich sämtlicher Tragwerke (auch Dachtragwerk aus Holz), Innenwände, Dachabdichtungen, Fenster, Stützen ein- schließlich Außenanlagen (u.a . Treppe, Geländer) einschließlich externer Entsorgung sämtlicher anfallender Abbruchmaterialien sowie der mineralischen Abbruchmassen/ Bauschutt-/ Abbruchmaterialien bis einschließlich Klasse RC-3 nach Ersatzbaustoffver- ordnung gemäß den vorliegenden Leistungsbeschreibungen, Unterlagen, sowie Ortsbe- sichtigung, gesamt BRI Abbruchbereich ca. 350 m³.
Die Entsorgung von Bauschutt > Klasse RC-3 erfolgt als Zulage auf Nachweis nach ge- sonderten Positionen des Titels 01.07 Zulage Entsorgung Bauschutt
Erschwernis im Bereich der Nachbargrundstücke und/ oder -bebauung ist ausschließ- lich händischer Abbruch vorzusehen. Im Bereich Tanzsaal schonender Abbruch ohne Beschädigung der Bausubstanz des Tanzsaals
Abrechnung anteilig pauschal gemäß mit dem Fachgutachter des AG gemeinsam fest- zulegendem Leistungsfortschritt.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. psch ....................
01.05 Entkernungs-/ Abbrucharbeiten ....................
01.06 Sonstige Schutzmaßnahmen
01.06.0010 Treppenstufen schützen
Treppenstufen aus Stein/ Werkstein schützen.
Schützen der Treppenstufen und Treppenstufenansichten auf voller Breite, mit Staub- schutzfolie (EPDM-Folie d=5mm) und OSB-Platten unverschiebbar anbringen/ verlegen , Abkleben der Stoßkanten (Überlappung ca. 20 cm) mittels schwerem Industrieklebe- band und OSB-Platten einschließlich sämtlicher Materialien liefern, schützen, warten/ in- standsetzen, vorhalten für die gesamte Bauzeit Schadstoffsanierung/ Entkernung und mängelfreie, intakte, funktionstüchtige Übergabe an AG. Rückbau und Entsorgung er- folgt bauseits.
OSB-Platten d=mindestens 15 mm verkleiden einschl. Nut-und Federränder verkleiden
Stufenbreite: bis 130 cm Stufentiefe: bis 32 cm Stufenhöhe: bis 18 cm
Ort: Tanzsaal Treppe EG/ 1. OG
Abrechnung erfolgt nach Stückzahl geschützter Treppenstufen gemäß gemeinsamem
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 59 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 30 Stk .................... ....................
01.06.0020 Treppenpodeste schützen
Bodenbelag aus Beton, gefliest in Fläche und auf Treppenpodesten schützen.
Schützen der Treppenhauspodeste mit Staubschutzfolie (EPDM-Folie d=5mm) und OSB-Platten vollflächig, unverschiebbar, anbringen/ verlegen , Abkleben der Stoßkan- ten (Überlappung ca. 20 cm) mittels schwerem Industrieklebeband und OSB-Platten einschließlich sämtlicher Materialien liefern, schützen, warten/ instandsetzen, vorhalten für die gesamte Bauzeit Schadsstoffsanierung/ Entkernung und mängelfreie, intakte, funktionstüchtige Übergabe an das Gewerk Baulogistik. Rückbau und Entsorgung er- folgt bauseits.
OSB-Platten d=mindestens 15 mm einschl. Nut-und Federränder verkleiden
Abmessungen Podest: ca. 1,60 m x 2,90 m
Ort: Kellergeschoss bis 6. Obergeschoss
Abrechnung erfolgt nach Stückzahl geschützter Treppenstufen gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen.
10 m² .................... ....................
01.06.0030 Brüstung schützen
Schützen der Brüstung inklusive Handlauf im 1. OG des Tanzsaals mit Staubschutzfolie (EPDM-Folie d=5mm) und OSB-Platten unverschiebbar anbringen/ verlegen ohne Be- festigung in der Brüstung, Abkleben der Stoßkanten (Überlappung ca. 20 cm) mittels schwerem Industrieklebeband und OSB-Platten einschließlich sämtlicher Materialien lie- fern, schützen, warten/ instandsetzen, vorhalten für die gesamte Bauzeit Schadstoffsa- nierung/ Entkernung und mängelfreie, intakte, funktionstüchtige Übergabe an AG. Rück- bau und Entsorgung erfolgt bauseits.
OSB-Platten d=mindestens 10 mm
Brüstungstiefe / -breite: bis 15 cm Brüstungshöhe: bis 1,05 cm
Ort: Tanzsaal 1. OG
Abrechnung erfolgt nach lfm Brüstungslänge gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fachüberwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 70 m .................... ....................
01.06.0040 Türzargen schützen
Schützen von Türzargen aus Holz mit Staubschutzfolie (EPDM-Folie d=5mm) und OSB-Platten unverschiebbar anbringen/ verlegen ohne Befestigung in der Zarge, Abkle- ben der Stoßkanten (Überlappung ca. 20 cm) mittels schwerem Industrieklebeband und OSB-Platten einschließlich sämtlicher Materialien liefern, schützen, warten/ instandset- zen, vorhalten für die gesamte Bauzeit Schadstoffsanierung/ Entkernung und mängel- freie, intakte, funktionstüchtige Übergabe an AG. Rückbau und Entsorgung erfolgt bau- seits.
OSB-Platten d=mindestens 10 mm
Türzargenbreite: bis 0,4 cm
Übertrag: ....................
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 60 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Türhöhe: bis 2,2 m Türbreite: bis 1,2 m
Ort: gesmte Gebäude
Abrechnung erfolgt nach Stück Türzarge gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fach- überwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 5 Stk .................... ....................
01.06.0050 Fenster schützen
Schützen von Fenstern aus Holz inklusive Fensterbrett/ Fensterbank mit Staubschutzfo- lie (EPDM-Folie d=5mm) einschließlich sämtlicher Materialien liefern, schützen, warten/ instandsetzen, vorhalten für die gesamte Bauzeit Schadstoffsanierung/ Entkernung und mängelfreie, intakte, funktionstüchtige Übergabe an AG. Rückbau und Entsorgung er- folgt bauseits.
Fensterbreite: bis 1,8 m Fensterhöhe: bis 2,0 m
Ort: Tanzsaal gesamtes Gebäude
Abrechnung erfolgt nach Stück Fenster gemäß gemeinsamem Aufmaß mit der Fach- überwachung des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 36 Stk .................... ....................
01.06.0060 Provisorischer Witterungsschutz
Witterungsschutz (wind-/ wetterfest) im Fassadenbereich Tanzsaal/ im Bereich des rü- ckgebauten Gebäudeteils Gaststätte Fassaden aus Folien (PE, mind. 4 mm Dicke) auf Unterkonstruktion aus Holz (Holzlatten und Kanthölzer), Abstand Lattung < 50 cm, An- schluss an Wände, Decken, Fußböden etc., liefern, herstellen (Untergrund: Mauerwerk, Beton usw.), über die gesamte Bauzeit des AN vorhalten und warten und nach Ende der Bauzeit an den AG übergeben.
Höhe der zu schützenden Flächen bis ca. 11,0 m
Abrechnung erfolgt nach m² der durch den Witterungsschutz verschlossenen Öffnung gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 80 m² .................... ....................
01.06.0070 Durchtrittsichere Abdeckung Dachboden
Abdeckungen aus Holz als Sicherheitsmaßnahme/ Arbeitsfläche auf dem gesamten Dachboden, unverschiebbar und durchtrittsicher anbringen, einschließlich sämtlicher Materialien, Unterkontsruktionen liefern, schützen, warten, vorhalten über die gesamte Bauzeit des AN im jeweiligen Bauabschnitt und anschließende Übergabe an die Folge- gewerke, Rückbau und Entsorgung erfolgen im Auftrag des AG durch die Folgegewer- ke.
Abdeckungen aus Holz müssen mindestens der Sortierklasse S10 oder MS10 nach DIN 4074-1 entsprechen, Tragfähigkeit mindestens 2,0 kN/m².
Abrechnung erfolgt nach m² hergestellter Abdeckungen gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 425 m² .................... ....................
01.06.0080 Durchtrittsichere Abdeckung bis 0,5 m²
Übertrag: ....................
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 61 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abdeckungen aus Holz als Sicherheitsmaßnahme auf Fußbodenöffnungen, unver- schiebbar und durchtrittsicher anbringen, ausreichende seitliche Überlappung über die Öffnungsgröße ist einzurechnen, einschließlich sämtlicher Materialien, Unterkontsruktio- nen liefern, schützen, warten, vorhalten über die gesamte Bauzeit des AN im jeweiligen Bauabschnitt und anschließende Übergabe an die Folgegewerke, Rückbau und Entsor- gung erfolgen im Auftrag des AG durch die Folgegewerke.
Abdeckungen aus Holz müssen mindestens der Sortierklasse S10 oder MS10 nach DIN 4074-1 entsprechen, Tragfähigkeit mindestens 2,0 kN/m².
Abrechnung erfolgt nach Stückzahl der Abdeckungen gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 5 St .................... ....................
01.06.0090 Durchtrittsichere Abdeckung über 0,25 m² bis 2,5 m²
Ausführung wie vor beschrieben, jedoch für Abdeckungen über 0,25 m² bis zu 2,5 m²
Für zu verschließende Öffnungen > 2,5 m² erfolgt eine mehrfache Abrechnung der Posi- tion, Bsp.: 5 m² zu verschließende Öffnung = 2 Stück
Abrechnung erfolgt nach Stückzahl der Abdeckungen gemäß gemeinsamem Aufmaß mit dem Fachgutachter des AG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 5 St .................... ....................
01.06 Sonstige Schutzmaßnahmen ....................
01.07 Zulage Entsorgung Bauschutt Die nachfolgenden Zulagepositionen beziehen sich auf alle Grundpositionen der Abbruchleistungen, in denen die Entsorgung mineralischer Abfälle bis ein- schließlich Recyclingklasse RC-3 einzurechnen ist.
Je entsorgter Charge kann jeweils nur eine Zulage (gemäß abfalltechnischer Einstufung des Fachgutachters des AG) abgerechnet werden. Die Abrechnung mehrerer Zulagen ist unzulässig.
01.07.0010 Zulage Entsorgung Deponieklasse DK I
Zulage zur Entsorgung von Abbruchmaterialien und Tragschichten (u. a. Bauschuttge- mische, Beton/ Stahlbeton, Mauerwerk, Putze, Estrich) der Deponieklasse DK I zu den Grundpositionen der Abbruchleistungen, in denen die Entsorgung mineralischer Abfälle bis einschließlich Materialklasse RC-3 inkludiert ist, einschließlich Transport sowie sämtlicher erforderlicher Nachweisführungen (auch elektronisch) Genehmigungen und sonstiger zu erstellender Unterlagen sowie Leistungen gemäß Vorbemerkungen.
AVV 17 01 01, 17 01 02, 17 01 07, 17 05 04, 17 01 06*, 17 05 03*
Abrechnung auf Nachweis gemäß Wiegeschein des Fachentsorgers.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 50 t .................... ....................
01.07.0020 Zulage Entsorgung Deponieklasse DK II
Zulage zur Entsorgung von Abbruchmaterialien und Tragschichten (u. a. Bauschuttge- mische, Beton/ Stahlbeton, Mauerwerk, Putze, Estrich) der Deponieklasse DK II zu den Grundpositionen der Abbruchleistungen, in denen die Entsorgung
Übertrag: ....................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... mineralischer Abfälle bis einschließlich Materialklasse RC-3 inkludiert ist, einschließlich Transport sowie sämtlicher erforderlicher Nachweisführungen (auch elektronisch) Ge- nehmigungen und sonstiger zu erstellender Unterlagen sowie Leistungen gemäß Vorbe- merkungen.
AVV 17 01 01, 17 01 02, 17 01 07, 17 05 04, 17 01 06*, 17 05 03*
Abrechnung auf Nachweis gemäß Wiegeschein des Fachentsorgers.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 25 t .................... ....................
01.07.0030 Zulage Entsorgung Deponieklasse DK III
Zulage zur Entsorgung von Abbruchmaterialien und Tragschichten (u. a. Bauschuttge- mische, Beton/Stahlbeton, Mauerwerk der Deponieklasse DK III zu den Grundpositionen der Abbruchleistungen, in denen die Entsorgung mineralischer Abfälle bis einschließlich Materialklasse RC-3 inkludiert ist, einschließlich Transport sowie sämtlicher erforderli- cher Nachweisführungen (auch elektronisch) Genehmigungen und sonstiger zu erstel- lender Unterlagen sowie Leistungen gemäß Vorbemerkungen.
AVV 17 01 01, 17 01 02, 17 01 07, 17 05 04, 17 01 06*, 17 05 03*
Abrechnung auf Nachweis gemäß Wiegeschein des Fachentsorgers.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 25 t .................... ....................
01.07 Zulage Entsorgung Bauschutt ....................
01.08 Stundenlohn- und Regiearbeiten
Hinweistext Stundenlohnarbeiten:
Eine Ausführung von Stundenlohnarbeiten darf ausschließlich nach vorheriger Anmel- dung der Leistungen mit Kostenzusammenstellung durch den AN beim AG sowie einer schriftlichen Beauftragung des AG erfolgen. Stundenlohnarbeiten müssen bautägig durch die Projektleitung/ Bauüberwachung des AG abgezeichnet werden, ansonsten be- steht kein Vergütungsanspruch.
Die Verrechnungssätze haben den tatsächlichen Lohn mit allen Zuschlägen für Gemein- kosten, Gewinn, Sozialkassenbeiträge und dergleichen, Leistungszulagen und Treue- prämien, Lohn- und Gehaltsnebenkosten sowie Auslösungen, Wegegelder, Kosten der Familienheimfahrten, die vom AN zu tragenden Kosten für An- und Rückreise zur Bau- stelle, evtl. Schlechtwetterregelungen und Ausfallentschädigungen sowie vermögens- wirksame Leistungen zu enthalten.
Aufsichtsstunden werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergütet.
01.08.0010 Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebun- dene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Abrechnung auf Nachweis.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 20 h .................... ....................
01.08.0020 Wie Position 01.08.0010, jedoch Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
Übertrag: ....................
[Seite 69]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 63 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebun- dene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Abrechnung auf Nachweis.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 20 h .................... ....................
01.08.0030 Wie Position 01.08.0010, jedoch Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebun- dene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Abrechnung auf Nachweis.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 40 h .................... ....................
01.08.0040 Wie Position 01.08.0010, jedoch Stundenlohnarbeiten durch Sanierungsfacharbeiter/-in
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft (mit persönlicher Schutzausrüstung zum Einsatz im Bereich der Schadstoffsanierung nach TRGS 519 zum Nachweis auf Anordnung der Bauüberwachung) umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Ge- haltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnab- hängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Abrechnung auf Nachweis.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/ Vorbemerkungen. 20 h .................... ....................
01.08.0050 Reinigung von Oberflächen
Trocken- und Feuchtreinigung von Oberflächen (Wände, Fußböden, Einbauten, TGS, Fugen, Risse, Vorsprünge, Unterzüge, Stützen usw.) gemäß den Anforderungen der TRGS 519.
Absaugen der Oberflächen mit baumustergeprüften Saugern der Kategorie H und an- schließende Feuchtreinigung.
Die Reinigung umfasst alle Arbeitsabläufe, die oberflächenbedingt zur Beseitigung von Faser- und Staubrückständen erforderlich sind, unabhängig von der Anzahl der Arbeits- gänge, d. h. Grobreinigung, Feinreinigung und Nachreinigung.
Einschließlich sämtlicher Geräte, Verbrauchsmaterialien usw. sowie verpacken, bereit- stellen und entsorgen anfallender Abfälle (Einstufung der Abfälle als asbesthaltig). Die Kosten für die Entsorgung von Reinigungswasser sind in die Position einzurechnen.
Raumhöhen von ca. 3,5 m bis ca. 8 m
Die Abrechnung erfolgt nach m² Ansichtsfläche.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 50 m² .................... ....................
01.08.0060 Einkammerpersonen- und Materialschleuse
Einkammerpersonen- und Materialschleuse, als Dekontaminationseinheit inkl. Zu- und Abluftöffnungen liefern, betriebsfertig aufbauen, faserdicht anschließen
Übertrag: ....................
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2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 64 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... an den Arbeitsbereich, vorhalten, warten, errichten, arbeitstägliche Reinigung, vorhalten, abbauen und Abtransport. Sämtliche Oberflächen müssen gut reinigbar sein. Die Personen- und Materialschleuse ist abschließbar herzustellen und vor Beschädigun- gen und unberechtigtem Zutritt zu schützen.
Abrechnung erfolgt nach Anzahl eingesetzter Schleusen.
Grundfläche: mind. 1 m²
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 1 St .................... ....................
01.08.0070 4-Kammer-Personenschleuse
4-Kammer-Personenschleuse als Dekontaminationseinheit gem. TRGS 519 (einschließlich Unterdruckhaltung und ausreichender Luftwechselrate, Wassermanage- ment, Beleuchtung usw.) liefern, betriebsfertig aufbauen, faserdicht anschließen an den Arbeitsbereich, vorhalten, warten, abbauen und Abtransport. Sämtliche Oberflächen müssen gut reinigbar sein. Die Personen- und Materialschleuse ist abschließbar herzustellen und vor Beschädigungen und unberechtigtem Zutritt zu schützen.
Abrechnung erfolgt nach Anzahl eingesetzter Schleusenanlagen
Grundfläche: mind. 1 m² je Schleusenkammer
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 1 St .................... ....................
01.08.0080 Unterdruckhaltegerät bis 10.000 m³/h
Unterdruckhaltegeräte (UHG) bis 10.000 m³/h Luftwechselrate inkl. Luftführung/ Luftleitungen in erforderlicher Länge (Anschluß an Außenluft) und Luftfilter liefern, be- triebsfertig aufbauen, faserdicht anschließen an den Arbeitsbereich, vorhalten, warten, abbauen und Abtransport.
Herstellen einer permanenten, gerichteten Luftströmung zur Unterdruckhaltung nach TRGS 519 (mind. 20 Pa) innerhalb der Sanierungsbereiche mittels ausreichend di- mensionierten Unterdruckhaltegeräten, Luftführung und Zuluftöffnungen, einschließlich der erforderlichen Filter und Nachweis des Rückhaltevermögens.
Die UHGs sind so aufzustellen, dass weder Notausgänge noch Flucht- und Rettungswe- ge blockiert werden. Einschließlich Herstellung von ausreichenden Zuluftöffnungen, Schutz der Zuluftöffnungen gegen unbeabsichtigtes Schließen sowie sämtlicher erfor- derlichen Filter/ Filterwechsel.
Der jeweilige Sanierungsbereich ist vollständig zu durchlüften. Der Unterdruck ist in allen Bereichen des Sanierungsbereiches einzuhalten. Mindestens 8-facher Luft- wechsel/ Stunde im Arbeitsbereich.
Abrechnung nach Anzahl eingesetzter UHG.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 1 St .................... ....................
01.08.0090 Unterdruckkontrollgerät
Unterdruckkontrollgerät aufbauen, anschließen, vorhalten, betriebsfertig aufbauen, war- ten, abbauen und Abtransport.
Zur Kontrolle des Unterdruckes sind Unterdruckschreiber anzuliefern und fachgerecht nach den Anforderungen der TRGS 519 einzurichten. Die Geräte müssen eine digitale Ablesevorrichtung haben und mit fortschreibender Druckeinrichtung oder Druckkurven- anzeige ausgestattet sein. Bei Abfall des Unterdruckes muss optischer oder akustischer Alarm ausgelöst werden. Die Protokollausdrucke sind dem AG nach Abschluss der Maßnahme zu übergeben.
Übertrag: ....................
[Seite 71]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 65 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abrechnung nach Anzahl eingesetzter Unterdruckkontrollgeräte.
Komplette Leistung gemäß Leistungsbeschreibung/Vorbemerkungen. 1 St .................... ....................
01.08 Stundenlohn- und Regiearbeiten ....................
01 Leistungsverzeichnis ....................
[Seite 72]
2 1.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 66 von 66 P25.1010 Schifferst. Zum Ochse Schadstoffsanierung
Zusammenstellung
01.01 Baustelleneinrichtung, Baustellenvorbereitung, Pla- .................... nung, Koordinierung und Unterlagen 01.02 Vordemontagen und Technikrückbau .................... 01.03 Arbeitsbereiche Schadstoffsanierung .................... 01.04 Schadstoffdemontagen .................... 01.05 Entkernungs-/ Abbrucharbeiten .................... 01.06 Sonstige Schutzmaßnahmen .................... 01.07 Zulage Entsorgung Bauschutt .................... 01.08 Stundenlohn- und Regiearbeiten .................... 01 Leistungsverzeichnis ....................
Summe ....................
zzgl. MwSt ......... % ....................
Gesamtsumme ....................