Anhang 3_E-Rechnung.docx

Sanitärtechnische Anlagen für das Klinikum Landshut

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:38 (Europe/Berlin)

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Anhang 3 zum Vertrag für Wartung und Inspektion

E-Rechnung

Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermitteln. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu enthalten:

• Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt. • Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum • Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers • De-Mail-Adresse oder E-Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstellers

Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverarbeitung der elektronischen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der ERechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des Auftraggebers begründen können.

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