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Anlage 1 zur 214 VHB
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN – zur Vergabe 26O30170
Baumaßnahme: HS Mittweida, Neubau-Bibliothek
Leistung: Sanitär- und Feuerlöschtechnik
Vergabenummer: 26O30170
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Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan tabellarisch oder als Diagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 24 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in digitaler Fertigung zu übergeben.
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Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
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Bauschild Für die Nutzung des Bauschildes entstehen Kosten in Höhe von ca. 10,00 € brutto.
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Bautagesberichte Der Auftragsnehmer ist zur täglichen Führung eines Bautagesberichtes verpflichtet. Weiterhin hat der Auftragsnehmer diese unaufgefordert wöchentlich der Objektüberwachung zur Bestätigung vorzulegen. Mindestangaben sind: Datum, Wetter, Arbeitskräfte- und Geräteeinsatz, durchgeführte Arbeiten, besondere Vorkommnisse. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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Projektserver “Plan Team Space” Für die Bereitstellung, Ablage und Verwaltung aller Projektunterlagen (u.a. Planunterlagen, Gewerkedokumentation, Werk- und Montageplanung etc.) ist verbindlich der durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Projektserver „Plan Team Space“ mit einer durch den Auftraggeber vorgegebenen Projektablagestruktur und den zur Verfügung stehenden Funktionalitäten zu verwenden.
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Medienverbrauch Baustrom und Bauwasser werden bereitgestellt. Für den Verbrauch werden 0,30 % der Abrechnungssumme einbehalten. Dem AN steht es frei durch eigene Messungen den tatsächlichen Verbrauch nachzuweisen.
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E-Rechnung Die elektronische Rechnungsstellung wird seit dem 18.04.2020 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Auftraggebers akzeptiert. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Stellung elektronischer Rechnungen sind unter www.sib.sachsen.de (Informationen für Auftragnehmer) bekannt gemacht. Die im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer.