Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.pdf

Sanitär-, Heizungs- und Kälteanlagen für den Modulbau Digitale Pathologie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 21:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.

Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf dem Vergabemarktplatz NRW gilt dieses als unterschrieben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Sofern die Vergabestelle ausnahmsweise die Abgabe des Angebotes in Schriftform zugelassen hat, muss das Angebot hier unterschrieben werden.


Unterschrift(en)/ggf. zusätzlich Firmenstempel

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