Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf dem Vergabemarktplatz NRW gilt dieses als unterschrieben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Sofern die Vergabestelle ausnahmsweise die Abgabe des Angebotes in Schriftform zugelassen hat, muss das Angebot hier unterschrieben werden.
Unterschrift(en)/ggf. zusätzlich Firmenstempel