Anlage_02_2024-06-28_GB GT_Fremdfirmenrichtlinien.pdf

Sanitär-, Heizungs- und Kälteanlagen für den Modulbau Digitale Pathologie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 21:35 (Europe/Berlin)

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Durchführung von Arbeiten beim Einsatz von

Fremdfirmen

Doc-ID GT-TD16931 Ersetzt Dokument GT-TD16931

Erstellt am 28.06.2024 Nächste Revision 31.12.2024

Freigabe letzte 30.06.2024 Version & 2.0 Vollversion am Freigabestatus genehmigt

Schutzklasse intern Anhänge 2

Dokumentenerstellung/-überarbeitung Lammer, Christoph Funktion: Brandsch

Funktionale Prüfung

Formale Prüfung

Prozessverantwortung Grell, Peter Funktion: Leitung

Betroffene Organisationseinheiten

GB GT

Dieses Dokument beschreibt die technischen Anforderungen und Bedingungen für den Anschluss von Anlagen oder Geräten an das Versorgungsnetz des UKA. Die TAB beschreibt bspw. die Art des Anschlusses, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die Qualitätsanforderungen und andere technische Spezifikationen.

Geltungsbereich

Relevant und damit zu lesen ist dieses Dokument für die folgenden Gruppen von Mitarbeitenden: Alle Mitarbeitenden des GB GT, Planer, Fachplaner

Dieses Dokument ist exklusives geistiges Eigentum der Uniklinik RVVTH Aachen. Es ist gemäß der festgelegten Schutzklasse zu behandeln und darf weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Einverständniserklärung verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus gilt die vorliegende Vollversion durch den maschinellen Genehmigungsprozess als freigegeben und ist dadurch ohne Unterschrift gültig.

Durchführung von Arbeiten beim Einsatz von Fremdfirmen
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Inhalt

1 Zweck ........................................................................................................................ 4

2 Geltungsbereich ........................................................................................................ 4

3 Verantwortlichkeiten .................................................................................................. 4

4 Definitionen und Abkürzungen .................................................................................. 4

5 Telefonverzeichnis und Kontakte .............................................................................. 5

6 Präambel ................................................................................................................... 6

7 Vorbemerkungen ....................................................................................................... 6

8 Sonderausweis, Codierung, Schlüssel ...................................................................... 7 8.1 Sonderausweis .......................................................................................................... 7 8.2 Zugangsberechtigung ................................................................................................ 7 8.2.1 Codierung ......................................................................................................................................... 7 8.2.2 Schlüssel .......................................................................................................................................... 8 8.3 Haftung ...................................................................................................................... 8

9 Zufahrtsberechtigung ................................................................................................ 8

10 Zugang und Materialtransport ................................................................................... 8 10.1 Gebäude 200.00:Versorgungsgebäude (VER) ..................................................... 8 10.2 Gebäude 100.00:Hauptgebäude (UBFT/PF) ......................................................... 9

11 Materiallagerung ....................................................................................................... 9

12 Baustellen ................................................................................................................. 9

13 Arbeiten unter besonderen Sicherungsvorkehrungen ............................................. 10 13.1 Gefahrgeneigte Arbeiten ..................................................................................... 10 13.2 Arbeiten in Installationsetagen und technischen Betriebsräumen ....................... 10 13.3 Arbeiten im Decken- und Bodenbereich.............................................................. 11 13.4 Arbeiten im Bereich der Luftansaugbauwerke .................................................... 11 13.5 Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen ............................................................. 11

14 Arbeiten mit besonderen Schutzvorkehrungen und Anweisungen .......................... 11

15 Arbeiten in gesundheitsgefährdenden Bereichen .................................................... 13

16 Sicherheitseinrichtungen ......................................................................................... 14 16.1 Flucht- und Rettungswege .................................................................................. 14 16.2 Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung ............................................................ 14 16.3 Brandmeldeeinrichtungen ................................................................................... 14

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17 Verhütung von Fehlalarm ........................................................................................ 14

18 Verhalten in Notfällen .............................................................................................. 15 18.1 Verhalten im oder bei Unfällen ............................................................................ 15 18.2 Verhalten im Schadensfall .................................................................................. 15

19 Baustellenreinigung ................................................................................................. 15

20 Abfall- und Wertstoffentsorgung .............................................................................. 15

21 Spezielle Arbeits- oder Betriebsanweisung (BA) ..................................................... 15

22 Schadensersatzansprüche ...................................................................................... 16

23 Querverweise .......................................................................................................... 16

24 Anhänge .................................................................................................................. 16

25 Dokumentenhistorie ................................................................................................ 16

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1 Zweck

Dieses Dokument beschreibt die technischen Anforderungen und Bedingungen für den Anschluss von Anlagen oder Geräten an das Versorgungsnetz des UKA. Die TAB beschreibt bspw. die Art des Anschlusses, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die Qualitätsanforderungen und andere technische Spezifikationen.

2 Geltungsbereich

Relevant und damit zu lesen ist dieses Dokument für die folgenden Gruppe: Alle Mitarbeitenden des GB GT, Planer, Fachplaner

3 Verantwortlichkeiten

Spezielle Verantwortlichkeiten für den in diesem Dokument beschriebenen Prozess/Themenbereich sind wie folgt definiert:

Funktion / RolleAktivität
Alle Mitarbeitenden des GB GT, Planer, Fachplaner

4 Definitionen und Abkürzungen

Abkürzung Erläuterung

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5 Telefonverzeichnis und Kontakte

Notruf Feuerwehr / Notarzt / Rettungsdienst:  112 aus dem Mobilfunknetz +49 241 8080199

Notruf Sicherheitsdienst:  114 aus dem Mobilfunknetz +49 241 8088713

Störstelle (24 Stunden)  80 111

Werkfeuerwehr - Feuerwehr-Einsatzzentrale  80 199

Notaufnahme (NOTA)  88 364

[Hauptgebäude Etage -2 Gang A / Nähe Aufzug A5]

GB Service - Sicherheitsdienst  88 713

  • Magazin  85 371

  • [Hauptgebäude Etage E Gang C Raum 18 / Nähe Aufzug C5]

  • Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 12:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 12:00 & 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

GB Gebäudetechnik  80 100

GB Recht - Arbeitssicherheit  80 190

ukafacilities GmbH  85 331

RWTH, Abt. Strahlenschutz  94 249

[Bei Telefonaten von extern ist die +49 (0)241-80- voranzustellen.]

Parkraumbewirtschaftung APAG ServiceCenter  0241/1688-5000 Wirichsbongardstraße 47  0241/1688-5999 52062 Aachen E-Mail: info@apag.de

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6 Präambel

Diese Richtlinie ist Vertragsbestandteil aller Werkverträge, die durch oder im Auftrag oder im Namen der Uniklinik RWTH Aachen erteilt werden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.

7 Vorbemerkungen

Das Universitätsklinikum Aachen AÖR (nachfolgend Uniklinik genannt) ist eine universitäre Einrichtung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, seinen Patienten und Besuchern den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, sowie der Forschung und Lehre gute Rahmenbedingungen zu bieten. Selbstverständlich erwarten wir von den beauftragten Fremdfirmen ebenfalls dieses hohe Maß an Rücksichtnahme gegenüber unseren Patienten, Besuchern und Beschäftigen. Informationen zu Personen oder Patienten aus der Uniklinik unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht weitergegeben werden. Gegenüber Dritten ist es untersagt, Auskünfte über interne Angelegenheiten des Hauses zu geben. In den Gebäuden der Uniklinik dürfen grundsätzlich keine Fotos ohne Genehmigung durch die Uniklinik, Stabsstelle Unternehmenskommunikation, gemacht werden. Geräte, Apparaturen (z. B. Diensttelefone, Kopierer usw.) und sonstiges Eigentum der Uniklinik dürfen nicht außer Haus gebracht werden. Eine Nutzung ist nur dann möglich, wenn diese ausdrücklich von einem autorisierten Mitarbeiter der Uniklinik im Zusammenhang mit der Arbeit gestattet wird. Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass sie den laufenden Betrieb der Uniklinik so wenig wie möglich beeinträchtigen, eine Gefährdung von Personen vermeiden sowie Beschädigungen an den Einrichtungen ausschließen. Es ist zwingend erforderlich, dass sämtliche Mitarbeiter der Fremdfirmen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Die Mitarbeiter müssen sich über die im Haus vorhandenen Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Gas-Notschalter, Notausschalter, Absperreinrichtungen und Telefone informieren. Vor der ersten Arbeitsaufnahme hat sich der Firmenverantwortliche bei der zuständigen Projektleitung der Uniklinik bzw. der ukafacilities unter Angabe der Tätigkeit, des Arbeitsbereiches, der Zeitdauer sowie eventueller besonderer Bedingungen für die Arbeitsausführung anzumelden. Die nachstehenden Ausführungen dienen der Arbeitssicherheit sowie der Sicherstellung des Umwelt-, Arbeits- und Brandschutzes und sind deshalb verbindlich für jeden Mitarbeiter der beauftragten Firmen.

Es besteht ein grundsätzliches Rauchverbot in der Uniklinik RWTH Aachen. Geraucht werden darf nur in gekennzeichneten Raucherbereichen!

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Es besteht ein grundsätzliches Mobilfunkverbot in den bestehenden Gebäuden.

8 Sonderausweis, Codierung, Schlüssel

Der Auftragnehmer muss vor Beginn der Arbeiten das „Anforderungsformular für Fremdfirmen“ (Sonderausweis, Codierung, Schlüssel) für jeden in der Uniklinik beschäftigten Mitarbeiter ausfüllen. Berechtigungen werden nur vom zuständigen Fachbereich der Uniklinik (GB Gebäudetechnik) erteilt!

8.1 Sonderausweis

Der Sonderausweis der Uniklinik muss von allen Mitarbeitern der Fremdfirmen während des Aufenthalts im Haus sichtbar getragen werden. Jeder Fremdfirmenmitarbeiter muss sich vor dem ersten Arbeitsbeginn im Magazin mit dem ausgefüllten Formular zur Ausstellung und Ausgabe für den Sonderausweis melden. Für den Sonderausweis ist eine Kaution an der Hauskasse (Haupteingang, Etage 1) zu hinterlegen, die bei Rückgabe erstattet wird. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist der Sonderausweis unaufgefordert an das Magazin zurückzugeben. Der Verlust eines Sonderausweises ist dem Magazin sofort mitzuteilen.

8.2 Zugangsberechtigung

Der Zutritt zu allen Bereichen der Uniklinik muss in Abstimmung über die Projektleitung mit dem Nutzer erfolgen. Technikbereiche und Installationsgeschosse sowie die Dachzugänge sind grundsätzlich verschlossen zu halten. Der Zugang zu diesen Bereichen ist nur mit einer Codierung auf dem Sonderausweis oder der Technikschließung möglich, die die Projektleitung der Uniklinik genehmigen muss. Mit dem Sonderausweis oder Technikschlüssel darf keine Türe für Dritte geöffnet werden! Diese Bereiche sind auch während der Arbeitszeit grundsätzlich verschlossen zu halten! Vorhandene Schließzylinder dürfen auf keinen Fall ausgetauscht werden!

8.2.1 Codierung

Die Codierung der Sonderausweise erfolgt im Magazin

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8.2.2 Schlüssel

Die Ausgabe der Technikschlüssel erfolgt in der Regel über das automatische Ausgabesystem im „Karrengang“ (Gebäude 100.00, Etage -3, Gang D, Nähe Aufzug D3) [siehe Anlage 1 – blauer Pfeil]; in Sonderfällen auch beim Sicherheitsdienst (Etage -2, Gang A, Raum 53, Nähe Aufzug A5). Technikschlüssel müssen täglich nach Arbeitsende an der Ausgabestelle zurückgegeben werden!

8.3 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für alle an Ihn ausgegebenen Sonderausweise und Schlüssel. Der Verlust ist dem Magazin sofort mitzuteilen. Die daraus entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt.

9 Zufahrtsberechtigung

Das Befahren des Betriebsgeländes der Uniklinik mit motorisierten Fahrzeugen ist nur zum Be- und Entladen und nur für die unbedingt notwendige Zeit über die Zufahrt am Steinbergweg zulässig [Anlage 1 – „Zufahrt“]. Danach muss das Fahrzeug außerhalb des Geländes geparkt werden. Die Parkplätze der Uniklinik werden von der APAG bewirtschaftet; für Fremdfirmen kann über die APAG eine Zufahrtsberechtigung zum Sonderpreis (https://www.apag.de/produkte/produkt%C3%BCbersicht-mietparker) beantragt werden.

10 Zugang und Materialtransport

Da in den Gebäuden der Uniklinik nicht alle Aufzüge uneingeschränkt zur Verfügung stehen, ist eine Abstimmung mit der Projektleitung erforderlich. Im Hauptgebäude kann in Abstimmung mit der Projektleitung der Aufzug A1 für Transporte auf das Dach genutzt werden. Der Transport großer und schwerer Lasten sowie der Einsatz von Flurförderzeugen dürfen nur in Abstimmung mit der Projektleitung erfolgen, da sowohl die Tragfähigkeit der Böden als auch die Größe und Traglast der Aufzüge in allen Gebäuden unterschiedlich sind. Geplante Kranarbeiten, Luftfahrthindernisse und Nutzung der Flächen für die Feuerwehr sind grundsätzlich vorher mit der Projektleitung abzustimmen und mindestens 2 Wochen vorher zur Genehmigung beim GB Gebäudetechnik, Bereich Brandschutz (GB-GT BS), vorzulegen. Hinweis: Aus der Beantragung lässt sich keine Aufstellungsgenehmigung ableiten!

10.1 Gebäude 200.00:Versorgungsgebäude (VER)

Der Zugang sowie der Transport von Material und Werkzeug ins Versorgungsgebäude [Anlage 1 – 200.00 VER] müssen ausschließlich über folgende Zugänge erfolgen:

 Zugang an der Nordseite/Feuerwache [Anlage 1 – violetter Pfeil]

 Zugang an der Ostseite/Warenannahme [Anlage 1 – grüner Pfeil]

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10.2 Gebäude 100.00:Hauptgebäude (UBFT/PF)

Der Zugang sowie der Transport von Material und Werkzeug ins Hauptgebäude [Anlage 1 – 100.00 UBFT] müssen ausschließlich über den Zugang an der Nord-/Rückseite des Hauptgebäudes erfolgen [Anlage 1 – blauer Pfeil]. Hier steht der Aufzug C4 als Bauaufzug zur Verfügung zur Verfügung.

11 Materiallagerung

Das Lagern von Chemikalien und brennbaren Flüssigkeiten ist in den Gebäuden sowie auf dem Gelände der Uniklinik grundsätzlich untersagt. Holzpaletten, Verpackungsmaterial und ähnliches sind täglich aus den Gebäuden und vom Betriebsgelände zu entfernen. Die Zwischenlagerung von nicht brennbarem Material oder Behältern außerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen ist nur auf den durch die Projektleitung zugewiesenen Flächen mit unterschriebener Genehmigung erlaubt. Brennbares Material oder Geräte müssen grundsätzlich in feuerwiderstandsfähigen Behältern aufbewahrt werden. Leicht entzündliche oder selbstentzündliche Stoffe, die für den täglichen Arbeitsablauf benötigt werden, dürfen nur unter ständiger Aufsicht eines Firmenverantwortlichen für die Dauer der Arbeitsausführung abgestellt werden. Im Freien ist die Lagerung ausschließlich in den durch die Projektleitung zugewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen zulässig.

12 Baustellen

Die Gebäude und das Betriebsgelände der Uniklinik sind zum größten Teil öffentlich zugänglich. Alle Baustellenbereiche sind deshalb während des gesamten Zeitraumes zu sichern und nach Vorgabe der Uniklinik zu kennzeichnen. Die wichtigsten nachstehenden Vorgaben sind unbedingt zu beachten:

 Material, Behälter oder Geräte dürfen nicht in den Laufwegen abgestellt werden.

 Loses Verlegen von Kabeln ist verboten.

 Baustellenbereiche müssen abgeschottet sein.

 Baustellenbereiche sind unbedingt verschlossen zu halten.

Für den Verschluss von Baustellen sind nur Uniklinik-eigene Hausschließungen zulässig. Elektrische Verbraucher dürfen nur an den zugewiesenen Baustromverteilern angeschlossen werden. Ebenso darf auch die Bauwasserversorgung nur durch die zugewiesenen Bauwasseranschlüsse erfolgen. Es dürfen nur elektrische Arbeitsmittel, die sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden und für die eine mängelfreie Prüfung gemäß DGUV-Vorschrift 3 vorliegt, verwendet werden.

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13 Arbeiten unter besonderen Sicherungsvorkehrungen

Arbeiten an technischen Anlagen, für die eine Ab- oder Zuschaltung erforderlich ist, sind mindestens eine Woche vor Arbeitsbeginn durch die Projektleitung genehmigen zu lassen. Arbeiten in den Installationsschächten sowie feuergefährliche Arbeiten sind grundsätzlich durch die Projektleitung zu genehmigen. Das Betreten elektrischer Betriebsräume sowie der Trassen der Förderanlagen ist nur in Begleitung autorisierter Mitarbeiter der Uniklinik gestattet. Notwendiges Öffnen elektronisch überwachter Türen ist über die Projektleitung dem Sicherheitsdienst mitzuteilen. Absperreinrichtungen aller Medien wie Schieber oder ähnliches dürfen nur durch die Mitarbeiter des zuständigen Fachbereiches betätigt werden.

13.1 Gefahrgeneigte Arbeiten

Gefahrgeneigte Arbeiten, wie zum Beispiel „Heißarbeiten“ und/oder solche, die eine Störung oder Auslösung der Brandmelde- oder Löschsysteme bewirken können, sowie die Abschaltung brandschutztechnischer Einrichtungen sind mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn bei der Werkfeuerwehr der Uniklinik mittels Feuerschein anzumelden [Anlage 2]. Hinweis: Für Projekte, die von der ukafacilities GmbH im Auftrag der Uniklinik durchgeführt werden, gelten abweichende, projektspezifische Regelungen! Die Abschaltung brandschutztechnischer Einrichtungen erfolgt (nach Antrag) durch den zuständigen Fachbereich; die Verantwortung der Projektleitung sowie des Arbeitsverantwortlichen hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen bleibt davon unberührt. Schaltungen an brandschutztechnischen Einrichtungen erfolgen grundsätzlich nur Werkstags (Montag bis Freitag) von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Arbeiten zu anderen Zeiten oder an anderen Tagen benötigen aus organisatorischen Gründen einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen. Im Interesse aller Projektbeteiligten sind die Erlaubnisscheine auf die Zeit der tatsächlichen geplanten Arbeit zu beschränken.

13.2 Arbeiten in Installationsetagen und technischen Betriebsräumen

Nach die nachstehenden Anforderungen gelten, wenn nichts anderes aufgeführt ist, in

  • den Installationsetagen des Gebäudes 100.00 (Etagen 1-, 4 und 6),
  • in den Feldzonen der Etage -3 des Gebäudes 100.00 und
  • in allen technischen Betriebsräumen.

 Zur sicheren Orientierung sind stets netzunabhängige Lampen mitzuführen.

 Die Türen der Installationsetagen sowie der technischen Betriebsräume sind stets verschlossen zu halten.

 Medientrassen, wie Kabelbühnen, Rohr- oder Lüftungsleitungen, dürfen nicht als Ablage, Gerüst oder Auftritt benutzt werden.

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 In den Installationsetagen ist Alleinarbeit grundsätzlich nicht zulässig.

In den Installationsetagen sind Anstoßkappen gemäß EN 812 zu tragen (siehe Kapitel 11).

13.3 Arbeiten im Decken- und Bodenbereich

Das Öffnen

 der Systemdecken im Gebäude 100.00 (UBFT) auf den Etagen 7 bis 9,

 der Systemdecken in den MTI-Gebäuden oder

 des Doppelbodens auf der Etage E im Gebäude 100.00 (UBFT)

bedarf der besonderen Einweisung durch die Projektleitung.

13.4 Arbeiten im Bereich der Luftansaugbauwerke

An der Nord- und Ostseite des Hauptgebäudes befinden sich Luftansaugbauwerke. Bei allen dort auszuführenden Arbeiten ist zu prüfen, ob geruchsbildende Stoffe freigesetzt werden. Einige Beispiele:

 Ausführung von Anstrich- und Dachdeckerarbeiten.

 Einsatz von Maschinen mit Verbrennungsmotoren.

 Durchführung von Schweiß- oder Trennarbeiten

Ohne vorherige Abstimmung mit der Projektleitung dürfen derartige Arbeiten nicht ausgeführt werden.

13.5 Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen

Die Ausführung ist grundsätzlich nur von autorisiertem Fachpersonal (Zulassung des Netzbetreibers Regionetz GmbH) erlaubt. Grundsätzlich ist die Information und Zustimmung durch die zuständige Fachabteilung des GB-GT erforderlich.

14 Arbeiten mit besonderen Schutzvorkehrungen und

Anweisungen

Der Auftragnehmer muss dafür sorgen, dass alle von ihm eingesetzten Mitarbeiter durch eigene Fachvorgesetzte unterwiesen und beaufsichtigt werden. Hierzu gehören u. a.:

 Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes.

 Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch einen Betriebsarzt.

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 Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutzmasken, Schutzbekleidung, Schutzhelm, etc.) sowie die Verwendung besonderer Schutzeinrichtungen sind in besonders gekennzeichneten Bereichen vorgeschrieben. Für die Ausrüstung der Mitarbeiter ist der Auftragnehmer verantwortlich.

Beispiele möglicher Kennzeichnungen für persönliche Schutzausrüstungen:

Beispiele für Bereiche mit Arbeitsausführungen unter besonderen Schutzvorkehrungen:

 Gebäudeteile wie AWT-Schächte, Balkone, Dächer und Wartungsstege o Hier sind Sicherungsgeräte, Auffanggurte, Absturzsicherungen erforderlich. o Vorhandene Sicherungseinrichtungen sind zu benutzen.

 Installationsschächte, wie z.B. Elektroinstallationsschächte, und EDV-Räume o Diese werden im Brandfall mit Löschmitteln geflutet und müssen bei Alarm sofort verlassen werden. Es besteht durch ausströmendes Löschmittel Erstickungsgefahr.

 Installationsgeschosse in den Etagen -1, 4 und 6 sowie Technikbereiche der Etage -3 o In diesen Bereichen ist aufgrund der Raumhöhen und/oder Installationen das Tragen von Anstoßkappen (EN 812) verpflichtend.

 Gaswarnanlagen o Bei Alarm ist der Raum sofort zu verlassen. Es besteht Brand- und/oder Gesundheitsgefahr.

 Laboratorien, Chemikalienlager oder Gaszentrale o Hier sind explosionsgeschützte Geräte, wie z.B. Lampen erforderlich. o Es sind die dort geltenden Anweisungen und Hinweise zu beachten.

 Strahlenschutz-, Röntgen- und Gentechnikbereiche, Biogefährdung, Magnetfelder o Diese Bereiche sind deutlich mittels Hinweis- und Warnschildern gekennzeichnet, die zum Schutz der Umwelt und Gesundheit eingehalten werden müssen.

 Strahlenschutzbereich Etage -3 an der Ostseite vom Hauptgebäude [Anlage 1 – gelber Pfeil] o Nach § 38 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) darf Personen der Zugang zu Kontrollbereichen nur gestattet werden, wenn sie vor dem erstmaligen Zutritt über mögliche Gefahren und die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurden. Diese Unterweisung ist jährlich zu wiederholen. o Der Unterweisungsvordruck, der beim Sicherheitsdienst vorliegt, gilt nur für Personen mit Deutschkenntnissen in Wort und Schrift und nur für eine maximale Aufenthaltsdauer im Innenhofbereich von 30 Minuten pro Tag.

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Beispiele möglicher Warnhinweise:

Allgemeines Warnung vor Warnung vor Warnung vor Warnung vor Warnzeichen elektrischer radioaktiven Stoffen Biogefährdung Gasflaschen Spannung oder ionisierenden Strahlen

Warnung vor Warnung vor Warnung vor Warnung vor Warnung vor magnetischem feuergefährlichen Laserstrahl giftigen Stoffen ätzenden Stoffen Feld Stoffen Betriebsanweisungen, örtliche Arbeitsanweisungen und Hygienepläne der Uniklinik müssen beachtet werden!

15 Arbeiten in gesundheitsgefährdenden Bereichen

Der Einsatz in Infektionsstationen, in Einheiten der Intensivmedizin, in OP-Bereichen, in der Versuchstier- kunde, in der Medizinischen Mikrobiologie sowie in Bereichen erhöhter Infektionsgefährdung nach TRBA 250 ist nur dann gestattet, wenn die Mitarbeiter arbeitsmedizinisch durch den Auftragnehmer überwacht werden. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die in diesen Bereichen nur kurzzeitige Tätigkeiten ausführen, wie z.B. die Erstellung von Aufmaßen zur Angebotserstellung oder das Kalibrieren medizinischer. Hier ist eine besondere Einweisung durch die zuständige Laborleitung erforderlich.

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16 Sicherheitseinrichtungen

16.1 Flucht- und Rettungswege

Die Mitarbeiter der beauftragten Firmen sind verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn über die Bezeichnung des Arbeits- bzw. Standortes (Gebäude, Etage, Flur und Raum) sowie über die Fluchtwege (Treppenhäuser, Notausgänge) zu informieren. Flucht- und Rettungswege dürfen unter keinen Umständen versperrt oder eingeengt werden.

 Flure gelten als Flucht- und Rettungswege.  Im Brandfall automatisch schließende Feuerschutztüren sowie Aufzugvorräume sind stets freizuhalten.

16.2 Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung

Die Feuerlöscheinrichtungen, wie Wandhydranten oder Feuerlöscher, sind ausschließlich zur Brandbekämpfung vorgesehen. Jeder Missbrauch, wie beispielweise die Nutzung der Wandhydranten als „Bauwasserzapfstelle“, sind ausdrücklich untersagt.

16.3 Brandmeldeeinrichtungen

Die eigenmächtige Außerbetriebnahme, das Abdecken von Branderkennungselemente sowie die Demontage von Sicherheitseinrichtungen sind strafbar und daher untersagt.

17 Verhütung von Fehlalarm

Vor jeder Arbeitsausführung ist zu prüfen, ob durch die Arbeiten ein Brandmelder ausgelöst werden kann. Brandmelder werden nur nach Antrag (siehe Ziffer 10) - ggf. unter Herbeiführung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen - abgeschaltet und wieder eingeschaltet. Die Sicherungsmaßnahmen werden vorgegeben [Anlage 2]. Zur Durchführung von Schweiß- und Lötarbeiten sind mindestens 2 Mitarbeitende erforderlich. Einige Beispiele, bei denen es zur Auslösung von Fehlalarmen kommen kann:

 Rauchentwicklung durch Schweiß- oder Lötarbeiten.  Staubentwicklung durch Säge- oder Abbrucharbeiten.  Lösemitteldämpfe durch Anstrich- oder Klebearbeiten.  Gasentwicklung beim Umgang mit Gasflaschen.  Wasserdampfentwicklung durch Arbeiten an Heißwasserleitungen.  Schrumpfen von Muffen.

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18 Verhalten in Notfällen

18.1 Verhalten im oder bei Unfällen

Notruf 112 Zur Sicherstellung der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen seiner Mitarbeiter muss der Auftraggeber über eine ausreichende Anzahl Ersthelfer verfügen. Die NOTA - Notaufnahme der Uniklinik - Hauptgebäude, Etage -2, Gang A, Raum 53 (Nähe Aufzug A5) kann bei Arbeitsunfällen als BG-Unfallambulanz aufgesucht werden,  88 364.

18.2 Verhalten im Schadensfall

Umweltschäden wie auslaufendes Öl oder Chemikalien, Gasaustritt:  Information an die Feuerwehr  112

Schäden an technischen Einrichtungen oder Bauschäden:  Information an die Störstelle (24 Stunden besetzt)  80 111

19 Baustellenreinigung

Auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz ist während der Arbeit und bei Arbeitsende zu achten. Bei Verstößen werden Reinigung und Entsorgung in Rechnung gestellt.

20 Abfall- und Wertstoffentsorgung

Die bei den Arbeiten anfallenden Abfälle und Wertstoffe müssen regelmäßig und sachgerecht in Eigenverantwortung durch den Auftragnehmer entsorgt werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Uniklinik RWTH Aachen vor, die anfallenden Abfälle und Wertstoffe auf Kosten der Auftragnehmer zu beseitigen und entsorgen zu lassen. Die Abfall- und Wertstoffcontainer sowie die Abfall- und Wertstoffzentrale der Uniklinik stehen hierfür nicht zur Verfügung. Die Bodeneinläufe in den Gebäuden, auf den Dächern oder im Freien dürfen nicht zur Entsorgung von Chemikalien und Farbresten benutzt werden.

21 Spezielle Arbeits- oder Betriebsanweisung (BA)

In einigen Fällen müssen je nach Arbeitsausführung zusätzlich spezielle Arbeits- oder Betriebsanweisungen beachtet werden. Diese werden von der Projektleitung zur Verfügung gestellt.

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22 Schadensersatzansprüche

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorgaben können ggf. zu Schadensersatzansprüchen seitens der Uniklinik, zur Beendigung des Vertrages und zum Ausschluss bei weiteren Auftragsvergaben führen. Die Folgekosten eines Brandes oder Fehlalarms (Feuerwehreinsatz) trägt der Verursacher.

23 Querverweise

24 Anhänge

1 Übersichtsplan 2 Anleitung Feuerschein

25 Dokumentenhistorie

VersionVeränderungenGenehmigungs- datumDokumenten-
erstellung/-
überarbeitung
1Integration Dokumentenlenkung04.03.2024Lammer, Christoph
1.1 redaktionelle Änderungen  Kapitel 10.2: Aufzüge in Bauaufzug C4 geändert  Anlagen angepasstLammer, Christoph
Doc-IDGT-TD16931Version & Freigabestatus2.0 genehmigtSchutzklasseintern
Vollversion gültig ab04.03.2024Nächste Revision31.12.2024Dokumentenerstellung/- überarbeitungLammer,
Christoph

DATUM PLANSTAND BZW. ÄNDERUNGEN BEARBEITER

UKA - GESAMT UNIKLINIK RWTH AACHEN

ZEICHNUNGS-NR.: MASSTAB: 9899 EE 55,,1956 NN 55,, 5 6 538 , 4 70221 8111 N NNNN 248611 NN 801022 NN 465322 NN 029722 NN 682033 NN 246433 NN 088933 NN 234 E 98753 --- EEEEEEEEE

D

C

B

A Zufahrt Zugang Zugang Zugang

Zugang

200.00 VER

100.00 UBFT

Zugang

21.11.2017 Plan angepasst Hü.

PGABU -W GEELBSÄSUTDREATSESCEH 3N0I K 52074 AACHEN TEL: 0241 / 8080 441 FAX: 8082 500

O 405,5

O 371,5

O 337,5

1 2 3 4 5 6 O 303,5 VBEERRSEOICRHG U- N VGESR- U PFFON L TRE ESG RCE SHB UUE CNR HGE U I C N H G- -T - H EB OE U HRB AIEF N T D L - U - N UG N P DF - G0EBÄ0UD0EN.U0MM0ER

21 000.00_UKA_Gesamt - 11 17

Anleitung Ausfüllen und Prozess Feuerschein xxx Bearbeiter: Freise/Breuer Stand: 08.03.2024 ..

Feuerscheine müssen spätestens am Mittwoch der Vorwoche bis 10:00 Uhr vollständig ausgefüllt und unterschrieben der zuständigen

Projekt-/Bauleitung vorliegen. Später eintreffende Feuerscheine können für die folgende Woche nicht mehr berücksichtigt werden!

Abweichende Vereinbarungen können im Rahmen der Feuerscheinrunde getroffen werden, diese sind mindestens 2 Wochen im Voraus

zu beantragen bzw. abzustimmen.

Die Abstimmung über die eingereichten Feuerscheine findet jeden Donnerstag früh (Feuerscheinrunde) bei der Werkfeuerwehr statt.

In Wochen mit Feiertagen kann es abweichende Termine geben über die frühzeitig informiert wird.

Die abgestimmten Feuerscheine werden im Anschluss an die zuständige Projekt-/Bauleitung sowie die ausführende Firma geschickt. Dringender Hinweis: Die ausführende Firma muss eigenverantwortlich die festgelegten Maßnahmen zur Kenntnis nehmen und die damit verbundenen Anforderungen erfüllen.

Der aktuelle Stand des Feuerschein-Formulars ist vom 25.02.2024.

Das Formular ist eine ausfüllbare pdf-Datei und besteht aus 2 Seiten.

Die rot markierten Felder müssen zwingend vollständig ausgefüllt werden (detaillierte Erläuterungen s. folgende Seiten). Alle weiteren Felder werden ausschließlich von der Werkfeuerwehr ausgefüllt!

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Anleitung Ausfüllen und Prozess Feuerschein xxx Bearbeiter: Freise/Breuer Stand: 08.03.2024 ..

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Anleitung Ausfüllen und Prozess Feuerschein xxx Bearbeiter: Freise/Breuer Stand: 08.03.2024 ..

Der obere Bereich der Seite 1 ist durch die ausführende Firma auszufüllen!

Beispiel: Kalenderwoche (Mo-Fr) für die die Arbeiten angemeldet werden. Samstagsarbeiten benötigen einen separaten Antrag! Vollständiger Firmenname Datum an dem die Ar- beiten stattfinden. Bei nicht direkt aufeinan- derfolgenden Tagen Maximal zu beantragender beide Zeilen ausfüllen. Zeitraum für Brandwachen 8:00 – 15:45 Uhr

Gebäude und Ort im Gebäude, an dem die Ankreuzen welche Arbeiten Arbeiten stattfinden prä- stattfinden werden. zise angeben. Es können mehrere Felder ausgewählt werden.

Genaue Beschreibung der geplanten Maßnahme.

Bei Arbeiten, die von bestimmten Voraussetzungen abhängig sind, z. B. wetterabhän- gige Dachabdichtungsarbeiten, kann hier auch beantragt werden, dass die Schaltung „auf Anruf“ erfolgt. Die Entscheidung dafür trifft aber allein die Feuerwehr!

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Anleitung Ausfüllen und Prozess Feuerschein xxx Bearbeiter: Freise/Breuer Stand: 08.03.2024 ..

Im unteren Bereich der Seite 1 ist von der ausführenden Firma sowie der internen bzw. externen Bauleitung auszufüllen und zu unterschreiben!

Beispiel:

Unterschriften aller Beteiligten (wenn möglich im Original, alternativ auch Name und Telefonnummer als gescannte Originalunterschrift) der zuständigen internen bzw. externen Bauleitung

Name des Verantwortlichen der ausfüh- renden Firma, sowie Name und Telefon- nummer des vor Ort tätigen Mitarbeiters

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Anleitung Ausfüllen und Prozess Feuerschein xxx Bearbeiter: Freise/Breuer Stand: 08.03.2024 ..

Die Seite 2 ist durch die zuständige interne bzw. externe Bauleitung auszufüllen!

Beispiel:

Einfügen eines Grundrissausschnittes aus dem Brandabschnittsplan mit Darstellung von mindestens 2 Treppenhäusern und Markierung des Baustellen- bereiches. Bitte KEINE Fotos einfügen!

Der Grundriss muss als Bilddatei eingefügt werden.

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