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621 (Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe) Merkblatt Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe, Bauteile und Bauarten
Der Grundsatz der Umweltvorsorge und des Umweltschutzes findet bei der Durchführung von Bauvorhaben der Landeshauptstadt München besondere Beachtung. Als öffentlicher Auftraggeber sieht sie sich verpflichtet, die Forderung nach umweltfreundlichen und gesundheitlich unbedenklichen Baustoffen, Bauteilen und Bauarten, die bei ihrer Verwendung Schaden von Mensch und Umwelt abwenden und unvermeidbare Beeinträchtigungen minimieren, in den Vordergrund zu stellen.
Die Bieter werden daher aufgefordert, beim Angebot von Baustoffen, Bauteilen und Bauarten die Umweltbedeutsamkeit zu beachten sowie ökologische und ökonomische Voraussetzungen so zu berücksichtigen, dass Gewinnung, Herstellung, Nutzung, Unterhaltung und Wiederverwertung der Baustoffe, Bauteile und Bauarten im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit in das Angebot einbezogen werden.
Umweltfreundliche Baustoffe, Bauteile und Bauarten sind im Angebot zu kennzeichnen. Von der Möglichkeit, Nebenangebote oder Änderungsvorschläge einzureichen, ist Gebrauch zu machen, es sei denn, Nebenangebote sind nach Ziffer 7 des Formblatts 211 bzw. 211EG (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) ausgeschlossen. Dabei ist zu beachten,
- dass die angebotenen Baustoffe, Bauteile und Bauarten den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik entsprechen müssen, und
- dass bei Baustoffen, Bauteilen und Bauarten, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, die Brauchbarkeit für den Verwendungszweck nachgewiesen werden muss.
Unter vorstehenden Voraussetzungen kommen Nebenangebote in die engere Wahl, wenn
- der Vergleich mit dem herkömmlichen Baustoff, Bauteil oder Bauart keine Nachteile erwarten lässt,
- die Umweltfreundlichkeit durch Prüfungszeugnisse, Inhaltsangaben, Angaben über Ausführung und Beschaffenheit belegt ist und
- eine allgemein anerkannte Kennzeichnung/Auszeichnung der Umweltfreundlichkeit vorliegt.
Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt unter Einbeziehung vorgenannter Gesichtspunkte.
VHB München Stand 06/2011