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In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten a Jahr cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter d Tag h Stunde Jr Jahr kg Kilogramm km Kilometer km2 Quadratkilometer kwh Kilowattstunde l Liter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter mm Millimeter Mt Monat psch pauschal St Stück t Tonne Wo Wochen md m x Tag mMt m x Monat mWo m x Woche m2d m2 x Tag m2Mt m2 x Monat m2Wo m2 x Woche m3d m3 x Tag m3Mt m3 x Monat m3Wo m3 x Woche Sth Stück x Stunde Std Stück x Tag StMt Stück x Monat StWo Stück x Woche St/M Stück pro Monat St/J Stück pro Jahr
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In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Abkürzungen: UKA Universitätsklinikum Augsburg StBA Staatliches Bauamt Augsburg SanMS Sanierung Mittelspannungsanlagen SanWN Sanierung Wassernetze NSZ Neubau Notstromzentrale GMP Neubau Apotheke AN Auftragnehmer AG Auftraggeber SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator SiGe-Plan Sicherheits- und Gesundheitsschutz Plan
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11.1. Lager- und Arbeitsplätze, sowie Baustrom und -wasser Die Bestimmungen dieser Ziffer erfolgen im Einklang mit § 4 Abs. 4 VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer unentgeltlich die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze sowie vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie. Der Auftragnehmer Elektrotechnik errichtet und unterhält an geeigneten Stellen Elektroverteiler; Strom darf nur an diesen Elektroverteilern entnommen werden. Die Zählerstände (Beginn und Ende der Nutzungsdauer) sind gemeinsam mit der Bauleitung des Auftraggebers zu dokumentieren.
11.2. Reinigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Abfälle und Verunreinigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen grundsätzlich täglich zu beseitigen. Alle durch den Baubetrieb verunreinigten Flächen sind nach Beendigung der Bauarbeiten gründlich zu reinigen. Das Lagern von Abfällen in Fluren ist verboten.
11.3. Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Er ist Ansprechpartner für den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter und verantwortlich für die Einhaltung der vertraglichen Leistungen und Fristen. Darüber hinaus ist der SiGe-Plan zu beachten und den Weisungen des SiGe-Koordinators Folge zu leisten. Vom AN ist der firmeneigene verantwortliche Sicherheitsbeauftragte zu benennen.
11.4. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils im vom AG vorgegebenen Häufigkeit statt.
11.5. Bautageberichte Der Auftragnehmer hat Bautageberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit)
- Anzahl, Name und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte
- Eingesetzte Nachunternehmer/ andere Unternehmer
- Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang
- Anlieferung von Hauptbaustoffen,
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- Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen)
- Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
- Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe
- Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse
- Dokumentationsaufnahmen
11.6. Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Aufraggebers z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Zeitpunkt der Übergabe sowie das Format des Planes ist unmittelbar nach der Auftragserteilung mit dem AG abzustimmen.
11.7. Rauchverbot In Anlehnung an das Bundesnichtraucherschutzgesetz von 01.09.2007 herrscht ein grundsätzliches Raucherverbot im gesamten Baustellenbereich. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet.
11.8. Alkoholverbot Gemäß DGUV §151 Abs.2 besteht auf der gesamten Baustelle absolutes Alkoholverbot. Sollten auf der Baustelle Beschäftigte während der Arbeitszeit alkoholisiert angetroffen werden, behält sich der Auftraggeber vor, die entsprechenden Personen ohne Abmahnung von der Baustelle zu verweisen.
11.9. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Der AN muss im Rahmen seiner Mitwirkpflicht dem SiGeKo notwendige Unterlagen bereitstellen. Projektbezogene Meldedaten für die Baudurchführung sind vor Baubeginn dem SiGeKo auszuhändigen.
11.10. Digitale Austauschplattform Der AG stellt zum Austausch von Dokumenten und Rechnungen eine Austauschplattform zur Verfügung. Diese ist vom AN zu verwenden und beim Einstellen neuer Dokumente jeweils die erforderlichen Empfänger über diese Plattform zu informieren. Der Zugang zur Plattform wird durch den Auftraggeber verteilt.
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11.11. Formerfordernisse Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN A0-Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist A0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden. Digitale Unterlagen sind als pdf- und dwg Dateien zur übergeben.
11.12. Sicherheit und Ordnung Der Auftragnehmer hat offene, z. B. Baucontainer, Fahrzeuge, Hindernisse, die in den Straßenraum und in Zufahrtsbereiche innerhalb der Baustelle ragen, gemäß VOB/C DIN18299 Abs. 4.2.9 zu sichern. Dem Auftragnehmer obliegt die Pflege von Ein-, Aus- und Zufahrten, einschließlich angrenzender Flächen zu der Baustelle während seiner gesamten Bauzeit. Die Reinigung sowie die Beseitigung von Verunreinigungen aus den Arbeiten seines Gewerkes sind einzukalkulieren. Baugeräte und Materialien dürfen generell nur innerhalb der zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche oder innerhalb des abgesperrten Baubereichs gelagert werden. Grundsätzlich ist der Wegeplan der Bauleitung verbindlich, der die Zu- und Abgänge zur Baustelle festlegt.
11.13. Ausführungsbedingungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen darf aufgrund von Nutzervorgaben ausschließlich während der üblichen Dienststunden erfolgen. Folgende Zeiträume sind möglich:
- Montag bis Freitag von 7:00 Uhr - 18:00 Uhr Beeinträchtigung der Benutzung oder des Betriebs vorhandener Anlagen sind zu vermeiden. Arbeiten werktags nach 18:00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen müssen im Ausnahmefall über die Bauleitung und Projektleitung beim Universitätsklinikum Augsburg angemeldet und genehmigt werden (Formblatt: Anmeldung Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit). Aufgrund der Parallelität von Baustelle und dem laufenden Klinikbetrieb, mit teilweise sensiblen Nutzungen im Bestand, ist ein erhöhter Abstimmungsbedarf, insbesondere bei Staub und lärmverursachenden Arbeiten (z.B. Brecharbeiten, Betonsägearbeiten, etc.) gefordert. Derartige Arbeiten sind rechtzeitig mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche mit der Bauleitung zu besprechen, damit diese die Arbeiten mit dem Universitätsklinikum abstimmen kann. Lärmemissionen sind stets mit der Vereinbarkeit des Klinikbetriebes abzustimmen. Das Krankenhauspersonal darf keinesfalls belästigt oder in ihrer Arbeit behindert werden. Grundsätzlich müssen im Bestand lärm- und staubvermeidende Arbeitsverfahren ohne Funkenflug gewählt werden.
11.14. Baustellenausweise Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber oder vom Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises sind. Der Auftragnehmer hat die Ausweise rechtzeitig beim Auftraggeber oder bei der vom Auftraggeber benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen und Vornamen beizufügen Die Ausweise müssen gut sichtbar getragen werden. Sollten
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Handwerker ohne Ausweis getroffen werden, können Sie durch den Bauleiter, den Sicherheitsdienst oder die Projektleitung der Baustelle verwiesen werden. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen.
11.15. Sicherheitstechnische Unterweisung Durch die Abteilungen Arbeitssicherheit und Klinikhygiene des Universitätsklinikums erfolgt eine sicherheitstechnische- und Hygiene-Unterweisung. Die Teilnahme ist für die jeweiligen Fachbauleiter des AN verpflichtend. Es muss während der Arbeitszeit stets mindestens eine unterwiesene Person auf der Baustelle präsent sein.
11.16. Zutrittsrechte und Schlüssel Alle Handwerker müssen sich VOR Arbeitsantritt und NACH Beendigung der Arbeiten an der Zentralen Leitstelle (ZLT) im Technikgebäude (Gebäude 51) an einem vom AG vorgegebenen System anmelden und abmelden. Hier werden auch Schlüssel für die jeweiligen Gebäude gegen Unterschrift ausgegeben. Schlüssel müssen täglich wieder abgeben werden. Technikräume sind ständig geschlossen zu halten. Bereiche mit besonderen Gefahren sind nur mit gesonderter Zugangserlaubnis zu betreten.
11.17. Baustellenabgrenzung, Arbeitsbereich Die Bestimmungen für besondere Sicherheits- und Hygienebestimmungen sind vom Auftragnehmer und den bei ihm Beschäftigten zu beachten. Die Beschäftigten dürfen sich nur unmittelbar an der Baustelle aufhalten und haben dorthin den kürzesten Weg zu benutzen. Das Gelände ist am Ende der täglichen Arbeitszeit unverzüglich auf dem kürzesten Weg zu verlassen.
11.18. Sozialeinrichtungen Auf der zentralen Baustelleneinrichtungsfläche wird ein WC-Container vom AG zur Verfügung gestellt. Auf der Liegenschaft werden auf den jeweiligen festgelegten Baustelleneinrichtungsflächen Chemietoiletten gestellt und durch die Toiletten-Verleihfirma wöchentlich gereinigt. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Eine Nutzung der Toiletten im Bereich des Klinikgebäudes ist den ausführenden Firmen grundsätzlich untersagt.
11.19. Flächen für Baustelleneinrichtung Flächen für Baustelleneinrichtung und Zwischenlager müssen nach Beendigung der Arbeiten (Baustelle) in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Die Zufahrt zu der Baustelle über den Versorgungshof darf grundsätzlich nur zu Anlieferungszwecken genutzt werden. Der Motor ist sofort abzustellen.
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11.20. Parkflächen Parkplätze stehen im Bereich der ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen grundsätzlich nur in beschränkter Anzahl zur Verfügung. Auf dem Gelände des Universitätsklinikums kann in den dafür gekennzeichneten Bereichen geparkt werden. Allerdings handelt es sich hierbei um gebührenpflichtige Parkplätze. Diese Kosten werden nicht vom AG übernommen. Im Bereich des Versorgungshofes ist das Parken nicht gestattet.
11.21. Materialtransporte und –lagerung Die Zuwegung zum Baustelleneingang und zu den umliegenden Räumlichkeiten werden auch von den Mitarbeitern des Personals des Universitätsklinikums genutzt. Dort dürfen keine Materialien gelagert werden. In die Baustelle kann jeweils nur der Tagesbedarf eingebracht werden. Schmutzige oder staubintensive Transporte müssen abgedeckt werden.
11.22. Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen Bauseits werden keine Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt. Der AN muss alle für die eigenen Arbeiten erforderlichen Hebemittel, Steighilfen und Transporteinrichtungen selbst mitbringen.
11.23. Aufzugsnutzung Aufzüge im Bestand (Personen- und Bettenaufzüge) dürfen von den Handwerkern nicht benutzt werden. Der Wegeplan der Bauleitung der die Zu- und Abgänge zur Baustelle festlegt, ist zu beachten. Im Zentralgebäude (Geb. 10) kann nach Absprache mit dem AG und der hausverwaltenden Dienststelle ein Feuerwehraufzug genutzt werden.
11.24. Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz und Sicherung sonstiger Geräte Gerüste, Baukräne und sonstige Geräte sind auf Grund erhöhter Suizidgefahr im Klinikbereich unbedingt wirksam gegen unbefugtes Aufsteigen abzusperren. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Aufstellung von Baukränen und sonstigen Geräten und vor der Errichtung von Anlagen für die Baustelleneinrichtung innerhalb des Bauschutzbereiches der Einflugschneise einen Antrag zur Errichtung einer Baustelle mit Luftfahrthindernissen zu stellen. Die Antragsunterlagen sind anzufordern und einzureichen beim Luftfahrtamt Süd.
11.25. Masernimpfung Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers wird unter anderem in medizinischen Bereichen des Auftraggebers tätig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vertraglich dazu, nur Personal einzusetzen, das eine Masern-Impfung bzw. einen Schutz gegen Masern entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen kann. Der Nachweis ist zentral über den jeweiligen AN durch eine Verpflichtungserklärung zu erbringen. Für den Fall, dass das eingesetzte Personal die Anforderungen bis zum Arbeitsbeginn nicht erfüllen, kann es beim Auftragnehmer nicht eingesetzt werden.
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11.26. Geheimhaltung Bei der Ausübung der Tätigkeit kann der AN eventuell mit geheimnisgeschützten Daten von personenbezogenen Informationen über Patienten, Mitarbeiter oder internen Daten des Universitätsklinikums Augsburg, wie auch mit Unterlagen kritischer Infrastrukturen in Berührung kommen. Der AN ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Ein entsprechender Nachweis ist vom AG zu unterzeichnen.
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