Sanierung Mehrzweckraum und Verbinder der Oberschule Johann Wolfgang von Goethe in Heidenau

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.03.2026, 13:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
750.996 EUR
Lose
7
Auftraggeber
Stadt Heidenau
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
25.02.2026
CPV-Codes
Bauarbeiten (45000000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
133517-2026
Verfahrensnummer
019c21f9-90d4-4f01-b413-98c6c4bb3f02

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Heidenau schreibt die Sanierung des Mehrzweckraums sowie des Verbinders der Oberschule Johann Wolfgang von Goethe aus. Das Projekt umfasst sieben Fachlose, darunter Bauhaupt-, Zimmerer-, Tischler- und Dachdeckerarbeiten. Die Ausführungsdauer beträgt rund 480 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Sanierung Oberschule "Johann Wolfgang von Goethe" - 01809 Heidenau - Mehrzweckraum (MZR) mit Verbinder

Leistungen nach Losen (7)

  • LOT-0230 · Los 2.30 - Baustelleneinrichtung MZR

    Los 2.30 - Baustelleneinrichtung Außenbereich Mehrzweckgebäude mit Verbinder: 120,00 m Bauzaun, Stahlrahmen mobil, h=2,00 m - Aufbau; 1,00 St Bauzaun-Tor, Gitterelemente 1-Feld als Zulage; 7.680,00 mWo Bauzaun, Bauzauntore Vorhaltung, MZR; 120,00 m Bauzaun, Stahlrahmen mobil, h=2,00 m - Abbau

    Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0430 · Los 4.30 - Gerüstarbeiten MZR

    Los 4.30 - Gerüstarbeiten Mehrzweckgebäude mit Verbinder: 550 m² Fassadengerüst, Lastklasse 4, W09; 13.200 m2Wo Gebrauchsüberlassung Fassadengerüst; 46 m zusätzlich Schutzgeländer (Innengeländer); 1.104 mWo Gebrauchsüberlassung Schutzgeländer; 161 m Belagverbreiterung (30 cm) innen; 3.864 mWo Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung (30 cm); 17 m² Gerüstunterbau, geneigte Dachfläche; 550 m² Gerüstbekleidung; 13.200 m²Wo Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung; 1 Stück Treppentürme; 24 StWo Gebrauchsüberlassung Treppentürme; 65 m Dachfanggerüst; 760 mWo Gebrauchsüberlassung Dachfanggerüst ; 5 Stück fahrbare Gerüste, Lastklasse 3, H bis 7 m; 60 StWo Gebrauchsüberlassung fahrbare Gerüste

    Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0530 · Los 5.30 - Bauhaupt MZR

    Los 5.30 - Bauhaupt Mehrzweckgebäude mit Verbinder: 1,00 psch Erstellung eines Entsorgungskonzeptes; 306,00 m² Abdeckung, Bodenflächen, Spanplatte auf Vlies; 1,00 St Herstellung einer Baustellenabtrennung durch staubdichtes Abkleben einer 1-flg. Tür; 85,00 m² Bauteile (Fenster, Türen) schützen, Folie; 60,00 m³ Abbruch Anbau MZR (überdachter Kellerzugang); 23,00 m² geschädigten Putz abschlagen, Ziegelmauerwerk, Außenwand Verbinder; 9,00 m Fensterbank außen, Titanzink abbrechen , Einzellänge 2,20m; 37,50 m Standrohr, demontieren, entsorgen, prov. Anschluss GL; 405,00 m² Putz abschlagen, kleine Flächen, Innenwand; 2,00 St Geländer KG, Stahl, ausbauen, entsorgen; 1,00 St Tür KG, Holz, 1-flüglig, ausbauen, entsorgen; 5,50 m² Innenwand KG abbrechen, entsorgen, MW ca. 15 cm; 1,00 St AT 1.11 - Fenster AW ausbauen, entsorgen; 1,00 St IT 1.47 - Fenster IW ausbauen, entsorgen; 1,00 St Schiebetür-1.40, Holz, freilaufend, ausbauen, entsorgen; 7,00 St Innentür mit Zarge, 1-flg., ausbauen, entsorgen; 2,00 St Innentür mit Zarge, 1-flg., ausbauen, entsorgen; 1,00 St Innentür-1.51, 2-flügelig, ausbauen, entsorgen; 2,00 St Oberlichter IW Verbinder ausbauen, entsorgen; 75,00 St Glasbausteine ausbauen, entsorgen; 25,00 m² Bodenfliesen in Mörtelbett, ausbauen; 90,00 m² Wandfliesen mit Dickbett entfernen; 8,50 m² WC-Trennwand abbrechen, entsorgen; 24,50 m² Vorsatzschale Gipsplatten, entfernen, doppelt; 85,00 m² Bodenbelag, Sockelleiste, Linoleum, ausbauen, entsorgen; 70,00 m² Innenwand abbrechen, entsorgen, Gasbetonstein, ca. 15 - 20 cm; 3,00 m² Innenwandverkleidung abbrechen, entsorgen, MZR; 67,00 m Sockelleiste Holz, ausbauen, entsorgen; 72,00 m Trennschnitt des Parkettes für späteren Einbau von Schaumglassockel; 35,00 m² Putz abschlagen, Schaumglassockel, innen - Ziegelaußenwand; 35,00 m² Putz Glattstrich, Schaumglassockel, innen - Ziegelaußenwand; 405,00 m² Kalkputz, Altbauwände, bis 5 m²; 13,00 m³ Erdreich vor Mauerwerk ausschachten; 14,00 m² Außenwandflächen Abdichtung sanieren, Verbinder; 14,00 m² Außenwandflächen Sockelputz sanieren, Verbinder; 14,00 m² Schutz-, Drän- und Filterschicht, Noppenbahn + Vlies, AW Verbinder; 13,00 m³ Ausschachtung verfüllen; 1,00 St AT 1.11 - Maueröffnung vergrößern, AW; 1,00 St IT 1.47 - Maueröffnung vergrößern, zu Spülküche; 2,00 St Maueröffnung nachträglich herstellen; 1,00 St IT 1.51 - Neuer Sturz für Maueröffnung Ausgabeküche; 1,00 St IT 1.51 - Maueröffnung nachträglich herstellen; 5,50 m² Wandöffnung zumauern, Innenwand; 4,00 m neue Außentür einputzen; 90,00 m Leibungsdämmung, Calcium-Silikatplatten, 30 mm; 25,00 m Zulage für Leibungsdämmung im Rundbogen verlegen; 18,50 m² Spachtelung, Kalkspachtelmasse, Leibungen; 72,00 m Schaumglassockel; 110,00 m² Innendämmung Saalrückwand MZR - Calcium-Silikatplatte 60 mm; 110,00 m² Spachtelung, Kalkspachtelmasse, Saalrückwand; 9,00 m Fensterbank einputzen; 100,00 m Schlitz schließen, verputzen, b/t=10/2 cm; 250,00 m Schlitz schließen, verputzen, b/t=5/2 cm; 2,00 St Verputzen von Kleinflächen bis 1,0 m² pro Einzelfläche

    Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0730 · Los 7.30 - Zimmerer MZR

    Los 7.30 - Zimmerer Mehrzweckgebäude mit Verbinder: 2,00 St Schwerlastturm zur Abfangung der Knotenpunkte für Sanierung Dachtragwerk; 12,00 m Lieferung Holz, Nadelholz, UK Schwerlasttürme; 15,60 m Lieferung Holz, Nadelholz - Holzstab zur Aufnahme der Druck- und Zugkräfte; 10,00 St Umsetzen Schwerlastturm; 340,00 m² Abbruch Dach, Deckenbekleidung, Holz inkl. Entsorgung; 5,00 m² Abbruch und Entsorgung von Teilen der Holzbalkendecke KG; 133,00 m Dachkonstruktion verstärken, Anlaschung; 340,00 m² Holz-Unterkonstruktion, Dachbekleidung; 370,00 m² Dampfbremse, sd-variabel 0,2-5 m, Dach; 15,00 St Durchdringungen von Dampfbremse; 83,00 m Anschluss, Untersparren an Stahlunterspannwerk, dampfbremsend; 340,00 m² Holzfasermatte-Wärmedämmung als Zwischensparrendämmung, 160 mm; 340,00 m² Untersparrendämmung, 100 mm; 1,00 St Bodentreppe Holz, 60/ 120 cm Traglast 160kg; 22,00 m Laufsteg, Fichte, auf Balken mit Geländer, 24 mm; 1,00 St Schließen der vorhandenen Bodenluke; 3,00 St Balkenkopfsanierung Nebenbalken; 3,00 St Balkenkopfsanierung Hauptbalken; 204,00 m Beilaschung Obergurt Binder; 30,00 m Lieferung Holz, Nadelholz; 36,00 St Austausch Stahlspannglieder im Dachträger; 1,50 t Stahlkonstruktion im Keller, S235JR, feuerverzinkt

    Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0830 · Los 8.30 - Tischler MZR

    Los 8.30 - Tischler Mehrzweckgebäude mit Verbinder: Abbruch, entsorgen von Türen in 2x Holz und 1x Stahl; 3x neue Außentüren nach Vorbild Bestand; 4x Fenster 2,2 m x 2,6 m erweitern um 0,75 m bzw. Vergrößerung nach Vorbild Bestand; 5x Sprossenfenster umglasen 2,2 m x 2,6 m; Aufarbeiten von 1x Außentür, 5x Fenster; 2x Denkmalpflegerisch aufarbeiten Bestandstür innen

    Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-1530 · Los 15.30 - Sandstein und Stuckarbeiten MZR

    Los 15.30 -Sandstein und Stuckarbeiten Mehrzweckgebäude mit Verbinder: 10,00 m zwei neue Ortganggesimse, Kalkzement, erneuern

    Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-1630 · Los 16.30 - Dachdecker MZR

    Los 16.30 - Dachdecker Mehrzweckgebäude mit Verbinder: 490,00 m² Dachdeckung, Betonsteine, entfernen; 490,00 m² Dachlattung entfernen; 490,00 m² alte Unterspannbahn abbrechen und entsorgen; 66,00 m Dachrinne rund, vorgehängt, demontieren, entsorgen; 26,00 m Fallrohr DN 100 demontieren, entsorgen; 53,00 m Schneefanggitter demontieren, entsorgen; 6,00 St Dachflächenfenster entfernen; 1,00 psch Blitzschutzanlage entfernen, entsorgen, ausgenommen die 2 Ableitstangen; 490,00 m² Dachfläche Unterspannbahn auf Sparren aufbringen; 490,00 m² Dachfläche mit Konterlattung einlatten 40 x 60mm; 490,00 m² Nageldichtband liefern, unter Konterlatten anbringen, laut Fachregeln.; 490,00 m² Dachfläche mit scharfkantigen Latten 30/50 mm; 36,00 m Ortgang geschweift, Biberschwanzdeckung; 1,00 psch Windsog- und Sturmklammerberechnung ; 490,00 m² Ziegeldeckung, Biberschwanz-Doppeldeckung, 155/380 mm, Segmentschnitt; 23,00 m First als Trockenfirst eindecken, als Zulage; 20,00 m Grate eindecken, als Zulage; 3,00 Stck Dunstrohrdurchführungen; 3,00 St Dunstrohraufsatz-Ziegel; 3,00 Stck Flexible Rohranschlüsse; 5,00 St Anschluss Unterspannung, Durchführung; 32,00 m Ortgang, Unterspannung; 43,00 m Unterspannstreifen, First/Grat/Kehle,600; 60,00 m Mauerkronen/Gesimse an Traufe und Ortgang für fachgerechten Anschluss herrichten; 55,00 lfm Traufbohle; 55,00 m Traufe mit Trauflüfterelement; 55,00 m Traufe, Unterspann-/Unterdeckbahn; 55,00 m Vogel-/Insektenschutz Gitter, Aluminium, 150 mm; 25,00 St Einbau Blitzschutzhalter Fläche; 15,00 St Einbau Blitzschutzhalter First; 2,00 St Wiedereinbau hist. Ableitstangen Blitzschutz; 66,00 m Dachrinne aus Titanzink, 5 tlg., Z 333; 2,00 St Bewegungsausgleich, Hä-Ri, TiZn, Z 333; 12,00 St Rinnen-Endstück, flach, TiZn, Z 333; 8,00 St Rinneneinhangst., TiZn, DN 120, G; 8,00 St Fallrohrbogen, doppelt, kreisförmig, Titanzink (Zn), DN 100; 26,00 m Regenrohr aus Titanzink, Durchmesser 100 mm; 6,00 St Standrohr, Stahl verzinkt; 10,00 m Fensterbankabdeckung Titanzink, Breite ca. 220 cm; 2,00 m Fensterbankabdeckung wie vor, jedoch Breite ca. 60 cm; 50,00 m Simsabdeckung aus Zink, 4fach gekantet Abdeckbreite bis 450 mm,liefern und fluchtgerecht; 53,00 m Schneefanggitter einbauen; 40,00 St Sicherheitsdachhaken verzinkt

    Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Formblatt) zu erklären, dass die Befähigung zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe bestehen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen und Referenzen einzureichen. Die eingereichten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Angaben sind gemäß § 6a EU Abs. 2 VOB /A zu machen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

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Anforderungen

Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Formblatt) zu erklären, dass die Befähigung zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe bestehen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen und Referenzen einzureichen. Die eingereichten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Angaben sind gemäß § 6a EU Abs. 2 VOB /A zu machen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzobjekte müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 471544-2026

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